Lade Inhalt...

Relative Tariffähigkeit

von Tilmann Isenhardt (Autor:in)
©2008 Dissertation XXVI, 195 Seiten

Zusammenfassung

Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Gewerkschaft für den von ihr beanspruchten Zuständigkeitsbereich entweder insgesamt oder überhaupt nicht tariffähig. Es gebe keine relative Tariffähigkeit. Um tariffähig zu sein, müsse eine Gewerkschaft über genügend Durchsetzungskraft verfügen, damit sie der soziale Gegenspieler als Tarifpartner ernst nehme. Dieses Kriterium sei zudem gesetzesübergreifend zur Bestimmung des Gewerkschaftsbegriffs heranzuziehen. Diese Studie untersucht die Aussagen des Bundesarbeitsgerichts anhand der juristischen Auslegungsmethoden und kommt zu dem Ergebnis, dass dem Bundesarbeitsgericht in vielen Punkten zuzustimmen ist. Allerdings kann im Sinne der relativen Tariffähigkeit abweichend vom «Alles-oder-Nichts-Prinzip» einem Verband die Tariffähigkeit nur dort zugesprochen werden, wo sie tatsächlich gegeben ist. Dabei wird herausgearbeitet, welches die Bezugspunkte der Relativität sein, welche Kriterien sich zur Feststellung relativer Tariffähigkeit eignen und welche Konsequenzen sich aus ihrer Anwendung ergeben könnten.

Details

Seiten
XXVI, 195
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631574652
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Bundesarbeitsgericht Tariffähigkeit Gewerkschaft Macht Deutscher Gewerkschaftsbund Marburger Bund Gewerkschaftsbegriff Verband Soziale Mächtigkeit Rechtsprechung Christliche Gewerkschaft Metall
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. XXVI, 195 S.

Biographische Angaben

Tilmann Isenhardt (Autor:in)

Der Autor: Tilman Isenhardt wurde 1978 in Düsseldorf geboren. Nach seinem Jurastudium in Bonn und Clermont-Ferrand promovierte er am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln. Promotionsbegleitend arbeitete er für die Praxisgruppe Arbeitsrecht einer international tätigen Kanzlei in Düsseldorf. Seit Oktober 2005 absolviert er sein Referendariat am Landgericht Köln mit Stationen bei einer renommierten Arbeitsrechtskanzlei in Köln und beim BDI in Brüssel.

Zurück

Titel: Relative Tariffähigkeit