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Die Letztentscheidungskompetenz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Europa

Eine Untersuchung zum Verhältnis von EGMR und EuGH in Menschenrechtsfragen unter Berücksichtigung des Verhältnisses des BVerfG zum EuGH

von Christine Heer-Reißmann (Autor:in)
©2008 Dissertation 324 Seiten

Zusammenfassung

In der Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Instanz bei Menschenrechtsverletzungen in Europa das letzte Wort hat. Insbesondere der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg konkurrieren beim Schutz der Menschenrechte auf europäischer Ebene. Anhand der aktuellen Rechtsprechung der beiden europäischen Gerichtshöfe wird aufgezeigt, dass dem EGMR in Straßburg de lege lata die Letztentscheidungskompetenz in Menschenrechtsfragen zusteht. Zudem stellt die Abhandlung dar, welche rechtlichen Probleme für einen kohärenten Grundrechtsschutz nach wie vor bestehen und wie diese de lege ferenda aufgelöst werden können.

Details

Seiten
324
Jahr
2008
ISBN (Paperback)
9783631575062
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundrechtscharta der EU Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Grundrechtsschutz Gerichtliche Zuständigkeit Kompetenzkonflikt Europäische Union Gerichtshof EMRK
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 324 S.

Biographische Angaben

Christine Heer-Reißmann (Autor:in)

Die Autorin: Christine Heer-Reißmann, geboren 1973, studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Valencia. Das Referendariat absolvierte sie u.a. an der Deutschen Botschaft in La Paz (Bolivien), dem Europäischen Parlament in Luxemburg und der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Professor Dr. Dörr arbeitet sie derzeit als Referentin im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur in Mainz.

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Titel: Die Letztentscheidungskompetenz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Europa