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Das Äußerungsrecht des Angeklagten und seines Verteidigers gemäß § 257 StPO

von Theresia Gondro (Autor:in)
©2009 Dissertation 166 Seiten

Zusammenfassung

Das Erklärungsrecht von Angeklagtem und Verteidiger gemäß § 257 StPO ist in den letzten Jahren durch die «Widerspruchslösung» des BGH (Widerspruch gegen die Verwertung eines Beweismittels bzw. der aufgrund der Verletzung der Belehrungspflicht zustandegekommenen Aussage des Beschuldigten/Angeklagten) in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Die Ausübung des Erklärungsrechts gemäß § 257 StPO außerhalb der «Widerspruchslösung» des BGH ist gleichwohl in der Prozesspraxis (noch) nicht gebräuchlich. Dazu besteht indes kein Grund: Das Erklärungsrecht des § 257 StPO ermöglicht die signifikante, pointierte Kommentierung der Beweiserhebung, dient damit sowohl der Durchsetzung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten und der Verteidigung («fair-trial-Gedanke») als auch der Herausarbeitung materieller Wahrheit (als Prozessmaxime des Gerichts). Neben Verteidigererklärungen im Vorfeld oder einem «Opening Statement» zu Beginn des Verfahrens ist das Gebrauchmachen von § 257 II StPO ein wirksames Mittel der Verteidigung, die Probleme des Falles zu veranschaulichen.

Details

Seiten
166
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631580103
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Hauptverhandlung Angeklagter Erklärung Rechtliches Gehör Rechtsmittel Erklärungsrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. 166 S.

Biographische Angaben

Theresia Gondro (Autor:in)

Die Autorin: Theresia Salecker, geboren 1982 in Freiburg im Breisgau; 2001-2005 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau; 2005 Erste juristische Staatsprüfung, anschließend Promotion; 2006-2008 Referendariat am Landgericht Freiburg im Breisgau; seit 2008 Rechtsanwältin am Münchener Standort einer deutschen Großkanzlei.

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Titel: Das Äußerungsrecht des Angeklagten und seines Verteidigers gemäß § 257 StPO