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Brandenburgische Kirchenbuchduplikate 1794-1874

Ein Verzeichnis der Überlieferung im Brandenburgischen Landeshauptarchiv

von Klaus Neitmann (Autor:in) Brandenburgisches Landeshauptarchiv (Autor:in)
©2008 Andere LII, 214 Seiten
Open Access

Zusammenfassung

Kirchenbücher gehören zu den wichtigsten familien- und sozialgeschichtlichen Quellen. Die Kirchenbuchduplikate im Brandenburgischen Landeshauptarchiv ersetzen in vielen Fällen verlorene Originale und haben dadurch unschätzbaren Wert. Das Verzeichnis bietet einen detaillierten Nachweis der hier als Duplikat erhaltenen Jahrgänge von Tauf-, Trau- und Bestattungsregistern sowie der Konfirmanden- und Kommunikantenlisten für etwa 1900 Orte im Land Brandenburg und in heute polnischen Teilen der ehemaligen Provinz Brandenburg. Die Einleitung informiert ausführlich über Theorie und Praxis der Führung der Kirchenbücher und ihrer Sicherung durch Duplikate sowie das damit verbundene oft mühsame Zusammenwirken kirchlicher und staatlicher Stellen bis zur Einrichtung der Standesämter im Jahre 1874.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • 1 Einleitung
  • 1.1 Die Führung der Kirchenbuchduplikate in Brandenburg
  • 1.2 Der Bestand Rep. 5 KB im Brandenburgischen Landeshauptarchiv
  • 1.3 Hinweise zur Gestaltung und Benutzung des Verzeichnisses
  • 1.4 Abkürzungen
  • 1.5 Literatur
  • 2 Verzeichnis der Kirchenbuchduplikate (Rep. 5 KB)
  • 3 Anhang 1: Jüdische Personenstandsunterlagen
  • 4 Anhang 2: Personenstandsunterlagen für Dissidenten
  • 5 Register der 1945 nicht zu Brandenburg gehörenden Orte
  • Reihenübersicht

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VORWORT

Kirchenbücher und Kirchenbuchduplikate lassen das Herz jedes Genealogen höher schlagen, gehören sie doch zu seinen zentralen Quellen, die er vorrangig benutzt, um Angaben über die familiären Vorfahren zu ermitteln und aus ihrer Summe den gemeinhin so bezeichneten „Familienstammbaum“ zu gestalten. Vorfahrentafeln und Nachfahrentafeln zu Familien des 16. bis 19. Jahrhunderts leben geradezu von Kirchenbüchern und Kirchenbuchduplikaten, weil diese die zuverlässigsten Nachrichten über die wichtigsten personenstandsgeschichtlichen Daten wie Geburt, Heirat, Kinder und Tod enthalten. Interessiert sich der einzelne Familienhistoriker für einen individuellen Fall, nämlich für „seine“ Vorfahren, für die Ahnen „seiner“ Familie, die er durch das Studium der Bestände der Vergessenheit zu entreißen sucht, so zeigen andere, allgemeinhistorisch angelegte Untersuchungen aus älterer und mehr noch aus jüngerer Zeit, dass man Kirchenbücher und Kirchenbuchduplikate mit vielversprechenden Erkenntnismöglichkeiten nutzen kann, wenn man das Augenmerk unter grundsätzlichen personen-, bevölkerungs- und sozialgeschichtlichen Fragestellungen auf Gruppen und nicht auf Einzelpersonen richtet. So ist etwa aus diesen Quellen das Heiratsverhalten in der ständischen Gesellschaft der frühen Neuzeit recht genau zu rekonstruieren, was insofern für deren Erforschung bedeutend ist, als die Heiratsgewohnheiten die innere soziale Gliederung einer lokalen Gemeinschaft zu erkennen geben und Gruppenbildungen innerhalb einer städtischen Bürgerschaft offenbaren. Die eindringliche Studie von Brigitte Meier über „Neuruppin 1700 bis 1830. Sozialgeschichte einer kurmärkischen Handwerker- und Garni- sonstadt“ (Berlin 1993) hat einen erheblichen Teil ihrer Forschungsergebnisse dadurch gewonnen, dass sie die Kirchenbücher systematisch für die Analyse der Neuruppiner Bürgerschaft befragt und ausgewertet und daraus Schlussfolgerungen gezogen hat, die aus anderen schriftlichen Zeugnissen gar nicht hätten gewonnen werden können. Statistische Kurven über die weibliche Fruchtbarkeit wären ohne Kirchenbücher gar nicht vorstellbar, sie sind etwa für die Kinderzahl in bäuerlichen Familien sehr aufschlussreich und vermitteln Einblicke in den bäuerlichen Umgang mit der Nachkommensbildung und deren Gesichtspunkte.

Kirchenbuchduplikate ergänzen die (originalen) Kirchenbücher, die gewissermaßen das Rückgrat der personenstandsbezogenen Quellengattungen darstellen. Während sich die von den Pfarrern geführten Kirchenbücher in den protestantischen Territorien seit dem 16. Jahrhundert verbreiteten und durchsetzten - in Brandenburg freilich wegen der Verwüstungen des 30jährigen Krieges vielfach erst seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts überliefert sind - und in den Kirchengemeinden ungebrochen bis in die Gegenwart hinein weiterlaufen, blieben die von den Küstern geführten Kirchenbuchduplikate auf einen wesentlichen schmaleren Zeitraum begrenzt. Der preußische Staat verfügte ihre Anlage im ←vii | viii→Allgemeinen Landrecht von 1794, und er verzichtete auf sie, als er im Rahmen des Kulturkampfes mit der Katholischen Führung 1874 die Einrichtung eigener Standesämter und der von ihnen zu führenden Zivilstandsregister beschloss. Für die 80 Jahre von 1794 bis 1874 stellen die Kirchenbuchduplikate aber eine hochrangige personenkundliche Quelle dar. Ihr vorhandener Bestand ist immer mit der in den kirchlichen Archiven verwahrten Überlieferung an Kirchenbüchern abzugleichen. Denn weder die Kirchenbücher noch die Kirchenbuchduplikate haben die Zeiten und ihre Wechselfälle vollständig überdauert, sie befinden sich nur mit zeitlichen wie mit örtlichen Lücken in den Archiven. Der brandenburgi- sche Familien- und Landeshistoriker ist jetzt, nach der Vorlage dieses Verzeichnisses der brandenburgischen Kirchenbuchduplikate, in der glücklichen Lage, dass er zur genaueren Feststellung des Bestandes auf zwei umfassende Druckwerke zugreifen kann. Die von Karl Themel erarbeitete und von Wolfgang Ribbe ergänzte und herausgegebene Übersicht über die brandenburgischen Kirchenbücher liegt bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten vor (Brandenburgische Kirchenbücher. Übersicht über die Bestände der Pfarr- und Kirchenarchive in den Sprengeln Cottbus, Eberswalde und Potsdam der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, gesammelt von Karl Themel, ergänzt, bearbeitet und eingeleitet von Wolfgang Ribbe [Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 53], Berlin 1986). Durch die gleichzeitige Heranziehung beider Hilfsmittel (und weiterer, ggf. jüngerer, z.T. schon digitaler Nachweise zu Kirchenbüchern und ihren aktuellen Standorten) wird der Interessent schnell in Erfahrung bringen, in welchen Fällen Doppelüberlieferungen vorliegen und in welchen Fällen die im Brandenburgischen Landeshauptarchiv vorhandenen Kirchenbuchduplikate die Lücken der von kirchlichen Stellen verwahrten Kirchenbuchüberlieferung schließen und ihm daher einmalige Informationen bereitstellen.

Der Verfasser der vorliegenden Publikation, Dr. Falko Neininger, Referatsleiter im Brandenburgischen Landeshauptarchiv, hat sich nach der Analyse der anstehenden archivischen Verzeichnungsaufgabe zu Recht dafür entschieden, von der üblichen Verzeichnungsmethode, der inhaltlichen Kurzbeschreibung jeder Vorgefundenen Archivalieneinheit mit den Angaben Signatur, Aktentitel und Laufzeit, abzusehen, weil sie den Zugriff auf dieses gleichförmige Schriftgut eher erschwert als erleichtert hätte. Die Kirchenbuchduplikate sind für (Pfarr-) Gemeinden angelegt worden. Die Suche des Forschers nach einzelnen Personen setzt daher notwendigerweise an in den Einträgen zu den Dörfern und Städten, zu denen Bezüge vermutet werden. Um die für die jeweiligen Orte nachgewiesenen Duplikate mit den Angaben zu Taufen, Trauungen und Beerdigungen dem Benutzer sofort übersichtlich verfügbar zu machen, ist das vorliegende Findhilfsmittel im Kern als Ortsregister angelegt. Es erfasst alle Orte, die in den Kirchenbuchduplikaten berücksichtigt sind, die u.U. nicht immer einer einzigen Bandfolge ←viii | ix→zugeordnet sind, sondern auf verschiedene Bandreihe verteilt und daher schwer zu finden sind, weist die Belegstellen im einzelnen nach, ggf. mit Hinweis auf fehlenden Eintragungen, d.h. beispielsweise auf fehlende Trauungen oder fehlende Beerdigungen, und nimmt auch die eingekirchten Orte mit Verweisen auf, so dass sie unter den Eintragungen der Pfarrgemeinde verfolgt werden können. Im Ergebnis erhält der Benutzer eine vollständige und präzise Zusammenstellung der zu den brandenburgischen Kommunen des 18. und 19. Jahrhunderts im Brandenburgischen Landeshauptarchiv vorhandenen Kirchenbuchduplikate. Der nächste Schritt zu ihrer inhaltlichen Beschreibung ist bereits eingeleitet worden, indem genealogische Interessenvereinigungen in Zusammenhang mit ihrer Verfilmung und in Absprache mit dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Aussicht genommen haben, Personenregister zu erstellen, also alle vermerkten Namen in einem alphabetisch geordneten Personenindex zusammenzuführen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Indices wie angekündigt in den nächsten Jahren in elektronischer Form vorgelegt werden.

Der registerartigen Verzeichnung hat der Bearbeiter eine umfangreiche Einführung vorangestellt, die das übliche Ausmaß einer Findbucheinleitung bei weitem übertrifft - erfreulicherweise, denn der Interessent erhält dadurch eine sorgfältige, vielgestaltige Analyse der Kirchenbuchduplikate, ihrer Entstehung und Entwicklung, und damit zugleich die wichtigsten Hinweise zu ihrer historischen Quellenkritik. Behandelt werden im einzelnen die Vorschriften des Preußischen Allgemeinen Landrechtes zu den Kirchenbuchduplikaten, also die rechtliche Vorgabe, die Umsetzung dieser Vorschriften in der Alltagspraxis der Kirchengemeinden durch die beteiligten Pfarrer und Küster entsprechend ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten und die in der Führung der Bücher auftretenden Schwierigkeiten und Probleme, die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen einschließlich ihrer Grenzen, das Schicksal der Bände nach ihrer Übergabe an die zuständigen Gerichte und später an das zuständige Archiv, schließlich ihre archivische Bearbeitung und Erschließung. Die quellenkundliche Beschreibung verhilft zu einem vertieften Verständnis der Eigenarten der Akten, ihrer Führung und ihrer darin verwendeten Formulare und erleichtert dadurch die Interpretation der Vermerke. Wie die Ausführungen gebührend verdeutlichen, gehört die Gattung Kirchenbuchduplikate als solche zu einem der ganz großen Themen der abendländischen Geschichte, zum Verhältnis von Staat und (christlicher) Kirche, genauer gesagt, zu ihrer gegenseitigen Verflechtung. Bereits die Kirchenbücher verdankten ihre Entstehung zwar den geistlichen Antrieben der Reformation, dienten aber zugleich der landesherrlichen Verwaltung mangels ausreichender lokaler Instanzen als Mittel zur Erkenntnis des Personenstandes in den Gemeinden des Territoriums. Das Allgemeine Landrecht verfügte dann mit der Einführung der Kirchenbuchduplikate, dass kirchliche Stellen den staatlichen Justizbehörden für ihre Zwecke eine eigene Aktenüberlieferung anfertigten und ←ix | x→überließen. Die Zusammenarbeit beider Seiten lief nicht immer reibungslos ab, wie in der Einleitung näher dargestellt wird, zumal die zuständigen staatlichen Behörden einige Grundsatzfragen nur punktuell oder gar nicht lösten. Die staatlichen Erwartungen wurden außerdem im Verlaufe des 19. Jahrhunderts dadurch in Frage gestellt, dass die Entwicklung der religiösen Verhältnisse mit zunehmender Religionsvielfalt und Religionsfeme Widerstände aus der Bevölkerung gegen die Eintragung in das (lutherische und reformierte bzw. [seit 1817] unierte) Kirchenbuch und damit auch in das Kirchenbuchduplikat hervorriefen und auch unübersichtliche Ersatzlösungen (Dissidentenregister) nicht mehr die vollständige Verzeichnung der Bevölkerung zu gewährleisten vermochten. Es war daher in gewisser Weise folgerichtig, dass (auch) auf diesem speziellen Felde Staat und Kirche sich voneinander trennten und der Staat seine eigenen Instrumente zur Erfassung und Beurkundung von personenstandsrechtlichen Vorgängen schuf.

Dem Bearbeiter ist seitens des Reihenherausgebers herzlicher Dank dafür zu sagen, dass er die benutzerfreundliche Verzeichnung einer archivalischen Überlieferung mit der ausgedehnten historischen Untersuchung ihrer Entstehungsumstände verknüpft hat. Unter welchen Vorgaben, zu welchen Zwecken und in welcher Weise Schriftzeugnisse angelegt worden sind, ist eine historische Frage, deren Beantwortung zugleich erhebliche Aufschlüsse für die kritische Auswertung der Quellen vermittelt. Die archivarische Einleitung zu einer Bestandsverzeichnung sollte daher von jedem Benutzer aufmerksam gelesen werden, weil sie Auskünfte gewährt, die zur Beurteilung der Quelle und zu ihren Auswertungsmöglichkeiten unverzichtbar sind. In diesem Sinne wird die vorliegende Veröffentlichung hoffentlich zur wesentlich erleichterten ebenso wie zur wesentlich verstärkten Benutzung der brandenburgischen Kirchenbuchduplikate beitragen.

Potsdam, im Dezember 2007

Dr. Klaus Neitmann

Direktor des
Brandenburgischen Landeshauptarchivs

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1 EINLEITUNG

1.1 Die Führung der Kirchenbuchduplikate in Brandenburg

Maßgeblich für die Entstehung und Überlieferung der Kirchenbuchduplikate waren die Bestimmungen des „Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten“ (ALR) von 1794 zur Kirchenbuchführung in Teil II Titel 11 §§ 481 bis 5051, vor allem §§ 501-503:

§. 501. Der Küster muß ein Duplicat des Kirchenbuchs halten, und darin die von dem Pfarrer eingetragenen Vermerke getreulich abschreiben.
§. 502. Am Ende eines jeden Jahres muß der Pfarrer dies Duplicat mit seinem Kirchenbuche vergleichen, und die befundene Richtigkeit darunter bezeugen.
§. 503. Sodann muß dieses Duplicat bey den Gerichten des Orts verwahrlich niedergelegt werden.

Vorbild für diese Regelung, die sich schon in den ersten Entwürfen des Allgemeinen Landrechts findet und im Redaktionsprozess kaum diskutiert wurde,2 war offenbar Frankreich. Dort bestimmte schon der „Code Louis“ von 1667, dass eine Kopie der Kirchenbücher jährlich beim örtlichen Gericht hinterlegt werden musste. Dieses Verfahren wurde 1736 durch ein königliche Deklaration, die jetzt eine gleichzeitige Zweitschrift statt der späteren Kopie vorschrieb, noch einmal in allen Details geregelt und fand bis zur Einführung der Zivilstandsregister in Frankreich 1792 allgemeine Beachtung.3

Für die bis 1815 zu Sachsen gehörende Niederlausitz und andere 1815/1816 mit der Provinz Brandenburg vereinigte ehemals sächsische Orte galten seit 1802 die „Anweisung für die Pfarrer und Küster in den Chursächsischen Landen zu besserer Einrichtung der Kirchenbücher“ bzw. die „Anweisung für die Pfarrer und Küster in dem Marggrafthum Niederlausitz zu besserer Einrichtung der Kirchenbücher“,4 ←xi | xii→die in Abschnitt 7 auch die Anfertigung und Abgabe von Duplikaten vorschrieben:

Details

Seiten
LII, 214
Jahr
2008
ISBN (PDF)
9783631872666
ISBN (ePUB)
9783631872673
ISBN (MOBI)
9783631872680
ISBN (Paperback)
9783631580578
DOI
10.3726/b19392
DOI
10.3726/b19241
Open Access
CC-BY-NC-ND
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (November)
Schlagworte
Potsdam Brandenburgisches Landeshauptarchiv Brandenburg Kirchenbuch Verzeichnis Geschichte 1794-1874 Verwaltungsgeschichte Genealogie Kirchengeschichte
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. LII, 214 S.

Biographische Angaben

Klaus Neitmann (Autor:in) Brandenburgisches Landeshauptarchiv (Autor:in)

Der Autor: Falko Neininger, geboren 1963; Studium an den Universitäten Bonn und Cambridge (Geschichte, Mittellatein und Englisch) mit Promotion in Bonn und Ausbildung an der Archivschule Marburg; seit 1997 als Referatsleiter am Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam tätig.

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