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Die Verwendung von Abbildungen bei der Begründung des Strafurteils

Eine Untersuchung zur Verweisung auf Abbildungen in den Urteilsgründen (§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO)

von Ulrike Janke (Autor:in)
©2009 Dissertation XVIII, 185 Seiten

Zusammenfassung

Die Verweisung auf Abbildungen in der Strafurteilsbegründung wird auf § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO gestützt. Diese Regelung wurde 1979 aus Gründen der Verfahrensvereinfachung eingeführt. Sie ist in der von strengen Formbestimmungen gekennzeichneten Strafprozessordnung als eng begrenzte Ausnahmeerscheinung anzusehen. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Bildern und anderen Medien im Strafverfahren, der Weiterentwicklung der modernen Technik sowie der enormen Arbeitsüberlastung der Justiz nimmt die praktische Bedeutung dieser Methode immer mehr zu. Die Regelung des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO steht vor allem in der Kritik, weil die «Visualisierung» von Strafurteilen tief greifende Auswirkungen auf die im strafverfahrensrechtlichen Rechtsmittelsystem verankerte Kompetenzverteilung zwischen Tatgericht und Revisionsinstanz hat. Insbesondere stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der revisionsgerichtlichen Augenscheinseinnahme von Abbildungen bei der Überprüfung der in den Urteilsgründen dargelegten tatrichterlichen Feststellungen. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, die Voraussetzungen für die verfahrensrechtlich zulässige Verwendung von Abbildungen zur Begründung des Strafurteils auszuloten. Die Abhandlung geht insbesondere der Frage nach, ob eine derartige Begründungstechnik mit strafverfahrensrechtlichen Grundprinzipien vereinbar ist und versucht, durch die Entwicklung von einschränkenden Anwendungsvoraussetzungen eine weitgehende Systemkonformität der Verweisungsmethode herzustellen.

Details

Seiten
XVIII, 185
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631583036
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Strafverfahren Deutschland Strafurteil Urteilsgrund Bild Visuelle Rechtskommunikation Freie Beweiswürdigung Strafurteilsbegründung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. XVIII, 185 S., 1 Abb.

Biographische Angaben

Ulrike Janke (Autor:in)

Die Autorin: Ulrike Janke, geboren 1972 in Berlin, ist Referendarin beim Kammergericht Berlin. Sie studierte Rechtswissenschaften in Potsdam und Berlin. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen war sie mehrere Jahre als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig und promovierte dort im Wintersemester 2007/2008.

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Titel: Die Verwendung von Abbildungen bei der Begründung des Strafurteils