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Die Strafbarkeit der Vorbereitungshandlung des Delikts nach dem deutschen und chinesischen StGB

von Meng Yang (Autor:in)
©2009 Dissertation 202 Seiten
Reihe: Criminalia, Band 47

Zusammenfassung

Im deutschen StGB wird eine beschränkte Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen im Allgemeinen Teil mit einzelnen derartigen Tatbeständen – deren Zahl vermutlich zunehmen wird – im Besonderen Teil kombiniert. Im chinesischen Strafrecht als Gegenmodell zum deutschen Recht findet sich hingegen eine prinzipielle Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen. Ziel der Arbeit ist es, die Voraussetzungen für eine legitime Bestrafung von Vorbereitungshandlungen des Delikts in Ausnahmefällen zu suchen. Hierzu werden zunächst die Entwicklungen der Gesetzgebung und die jeweiligen Dogmengeschichten der Vorbereitungstatbestände in Deutschland und China geschildert. Sodann wird die Strafwürdigkeit von Vorbereitungshandlungen innerhalb des Paradigmas der «Vorfeldkriminalisierung» konstruktiv diskutiert. Hierbei stellt die Verfasserin zuerst einen Zusammenhang zwischen der Frage der Strafwürdigkeit der Vorbereitungshandlung und dem materiellen Begriff der Straftat fest. Anschließend wird die Diskussion im Bezugsrahmen der Rechtsgutstheorie und der Theorie der Deliktsstruktur, die zwei kritische Prüfungsmaßstäbe für die Legitimität der Vorbereitungstatbestände bilden, weitergeführt. Letzlich kommt die Verfasserin zum Ergebnis, wie eine beschränkte Strafbarkeit der Vorbereitungshandlungen zu legitimieren und kontrollieren ist.

Details

Seiten
202
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631585726
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Strafrecht Verbrechensbegriff Rechtsgut Delikt
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. 202 S.

Biographische Angaben

Meng Yang (Autor:in)

Die Autorin: Meng Yang, geboren 1973, studierte von 1991 bis 1998 Rechtswissenschaft in der VR China mit dem Abschluss LL.M. Nach mehrjähriger Berufstätigkeit als Dozentin an der Universität Jinan studierte sie von 2004 bis 2008 an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo sie 2008 mit dieser Arbeit promoviert wurde.

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Titel: Die Strafbarkeit der Vorbereitungshandlung des Delikts nach dem deutschen und chinesischen StGB