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Amtsschutz durch Bestandsschutz

Zur Frage des Bestehens einer Freikündigungsobliegenheit in den Fällen des § 15 Abs. 4, 5 KSchG und des § 78 a BetrVG

von Nadine Kramer (Autor:in)
©2009 Dissertation 200 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit untersucht schwerpunktmäßig den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern in den Fällen des § 15 Abs. 4, 5 KSchG und den besonderen Schutz von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung des § 78 a BetrvG. Dabei setzt sie sich insbesondere mit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2000 auseinander, in der das Gericht eine Freikündigungsobliegenheit des Arbeitgebers zu Gunsten des nach § 15 KSchG geschützten Mandatsträgers gegenüber einem nicht sonderkündigungsgeschützten Arbeitnehmer bejaht hat. Weiter beantwortet die Arbeit vornehmlich folgende Fragen: Besteht im Verhältnis des Betriebsratsmitgliedes zu einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz ein absoluter Vorrang des Betriebsratsmitgliedes? Oder ist eine Interessenabwägung durchzuführen und wenn ja, anhand welcher Kriterien? Welche Maßstäbe sind im Konfliktfall zwischen Betriebsratsmitgliedern und anderen sonderkündigungsgeschützten Arbeitnehmern anzulegen? Welche Kriterien gelten bei der Konkurrenz von Betriebsratsmitgliedern? Besteht zu Gunsten eines Mitgliedes der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 78 a BetrVG eine Freikündigungsobliegenheit des Arbeitgebers?

Details

Seiten
200
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631588208
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Betriebsratsmitglied Kündigungsschutz Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitglieder Jugend- und Auszubildendenvertretung Gruppen- und Massenänderungskündigung
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. 195 S.

Biographische Angaben

Nadine Kramer (Autor:in)

Die Autorin: Nadine Barbara Kramer, geboren 1984 in Dahn, studierte von 2002 bis 2005 Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. 2005 absolvierte sie ihr Erstes juristisches Staatsexamen. Von 2005 bis 2007 erfolgte ihre Referendarausbildung im OLG-Bezirk Zweibrücken. Die Zweite juristische Staatsprüfung legte sie im Mai 2007 ab. Im Juli 2007 wurde sie vom Landesminister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz zur Richterin (auf Probe) ernannt. Sie ist derzeit als persönliche Referentin des Justizministers des Landes Rheinland-Pfalz tätig.

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Titel: Amtsschutz durch Bestandsschutz