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Vertraulichkeit im Schiedsverfahren nach deutschem Recht

Unter Berücksichtigung der Rechtslage in England, Australien, Schweden und Neuseeland

von Daniel Holder (Autor:in)
©2009 Dissertation 198 Seiten

Zusammenfassung

Die Nichtöffentlichkeit und der Schutz von Geheimnissen sind häufig der Grund für die Wahl des Schiedsverfahrens. Mangels gesetzlicher Regelung oder gefestigter Rechtsprechung untersucht die Arbeit, ob auch ohne explizite gesetzliche Regelung von der Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens in Deutschland ausgegangen werden kann. Der Verfasser untersucht die Gründe der Nichtöffentlichkeit des Schiedsverfahrens und stellt dar, dass sich eine Geheimhaltungspflicht für alle Verfahrensbeteiligten nach den Regeln des allgemeinen Schuldrechts und des Deliktsrechts ergibt. Der Verfasser zeigt auf, dass ein effektiver Geheimnisschutz im Schiedsverfahren nur bestehen kann, wenn eine generelle Geheimhaltungspflicht besteht. Diese verfahrensimmanente Geheimhaltungspflicht kann im Einzelfall zum Schutz der anderen Schiedspartei oder berechtigter Dritter durchbrochen werden. Diese Auffassung wird durch einen Vergleich mit der Rechtslage in England, Australien, Schweden und Neuseeland unterstützt. Der Verfasser zieht zudem Parallelen zum Bankgeheimnis und geht auf die verfassungsrechtliche Verankerung des Geheimnisschutzes ein.

Details

Seiten
198
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631591048
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geheimhaltung Vertraulichkeit Nichtöffentlichkeit Schiedsgerichtsbarkeit
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. 197 S.

Biographische Angaben

Daniel Holder (Autor:in)

Der Autor: Daniel Holder wurde 1971 in Krefeld geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Münster und legte 1998 das Erste juristische Staatsexamen am OLG Hamm ab. Nach dem Referendariat in Münster folgte 2000 das Zweite juristische Staatsexamen am OLG Düsseldorf. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main, New York und Dubai tätig. Die Promotion erfolgte 2008 an der Universität zu Köln.

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Titel: Vertraulichkeit im Schiedsverfahren nach deutschem Recht