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Integrationsstufen des angelsächsischen Trusts innerhalb der Heimatrechtsordnung am Beispiel der Schweiz, Frankreich sowie Liechtenstein und Monaco

Eine rechtsvergleichende Analyse am Beispiel des aktuellen Integrationsprozesses und Überlegungen für Deutschland de lege ferenda

von Christopher Hahn (Autor:in)
©2009 Dissertation XXVIII, 176 Seiten

Zusammenfassung

«Mit den dogmatischen Grundlagen des deutschen Rechts ist die Rechtsfigur des Trusts unvereinbar», so die bis heute herrschende Ansicht des Bundesgerichtshofes. Dessen ungeachtet erfährt der angelsächsische Trust einen fortschreitenden Integrationsprozess in Kontinentaleuropa. Die Arbeit befasst sich daher mit der Untersuchung der verschiedenen aktuell diskutierten oder kürzlich umgesetzten «Integrationsvehikel» des angelsächsischen Trusts bzw. je nach Rechtsordnung trustähnlicher bzw. entsprechender Rechtsinstitute in die jeweilige Heimatrechtsordnung unter Berücksichtigung des status quo, des Integrationsmodus, der Integrationsintensität und der jeweiligen rechtstechnischen Ausgestaltung am Beispiel der Schweiz und Frankreich sowie deren jeweiliger Tochterrechtsordnung Liechtenstein bzw. Monaco.

Details

Seiten
XXVIII, 176
Jahr
2009
ISBN (Paperback)
9783631591079
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Treuhand Holding Schlupflöcher
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. XXVIII, 176 S.

Biographische Angaben

Christopher Hahn (Autor:in)

Der Autor: Christopher Hahn, geboren 1981 in Tegernsee, studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Genf (Schweiz). 2004 erwarb er an der Universität Genf das Certificat de droit transnational. Im Anschluss an das Erste juristische Staatsexamen mit dem Wahlfach Internationales Privat- und Verfahrensrecht/Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München erfolgte die Promotion an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, die 2008 mit dem Rigorosum abgeschlossen wurde.

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Titel: Integrationsstufen des angelsächsischen Trusts innerhalb der Heimatrechtsordnung am Beispiel der Schweiz, Frankreich sowie Liechtenstein und Monaco