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Kollegialprinzip oder Einzelrichter

Die Entwicklung des zivilrechtlichen Spruchkörpers bei den Landgerichten sowie den Oberlandesgerichten seit 1879 unter besonderer Berücksichtigung der Reformen von 1974 und 1976

von Markus Tüxen (Autor:in)
©2009 Dissertation 324 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 395

Zusammenfassung

Bereits wenige Jahre nach Inkrafttreten der Zivilprozessordnung von 1877 mit der Entscheidung des Reichsgesetzgebers für das Kammerprinzip sowohl für das erstinstanzlich tätige Landgericht als auch für die Oberlandesgerichte waren Bestrebungen erkennbar geworden, die Zuständigkeit der Zivilkammern zugunsten eines Einzelrichters zurückzudrängen. Gleichwohl hat es schließlich eines Zeitraumes von knapp 125 Jahren, nämlich bis zur Zivilprozessreform von 2002, bedurft, die Idee eines erstinstanzlich originär zuständigen Einzelrichters beim Landgericht zu verwirklichen. Diese Entwicklung wird unter Herausstellung der für und wider das Kollegialprinzip bzw. den Einzelrichter angeführten Argumente nachgezeichnet. Im Zentrum des Interesses dieser Arbeit stehen dabei die Reformen des Zivilprozesses in den Jahren 1974 und 1976.

Details

Seiten
324
Jahr
2009
ISBN (Hardcover)
9783631594827
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beschleunigungsnovelle Entlastungsgesetz Zivilprozessordnung Vereinfachungsnovelle
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. 324 S.

Biographische Angaben

Markus Tüxen (Autor:in)

Der Autor: Markus Tüxen wurde 1976 in Kiel geboren; von 1997 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften in Kiel; Referendariat von 2003 bis 2005; seit 2005 Rechtsanwalt; Promotion 2009.

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Titel: Kollegialprinzip oder Einzelrichter