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Zusammenfassung

Diese Studie untersucht das Eigentum an Versorgungsleitungen. Der Kern der Arbeit liegt in der Anwendung der Bestandteilslehre des BGB auf die unterschiedlichen – im Erdreich sowie im Freien verlaufenden – Leitungssysteme. Im Ergebnis verneint die Verfasserin das Eigentum der Netzbetreiber an den Leitungen und stellt sich hiermit gegen die herrschende Meinung. Sie vertritt die Auffassung, dass die «Krakentheorie» des RG und BGH mit den heutigen Gegebenheiten nicht mehr vereinbar ist und die eindeutigen Vorgaben des Sachenrechts außer Acht lässt. Dabei gelangt die Autorin zu einem einheitlichen Ergebnis für alle Versorgungsleitungen. Zugleich plädiert sie für ein Umdenken in der Praxis: Nicht das zivilrechtliche Eigentum macht den wirtschaftlichen Wert der Netze aus, sondern die Berechtigung zu deren Nutzung und Betrieb.

Details

Seiten
XX, 230
Jahr
2009
ISBN (Hardcover)
9783631597071
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sachenrecht Energierecht Scheinbestandteil Bestandteilslehre
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. XX, 230 S.

Biographische Angaben

Helen Mahne (Autor:in)

Die Autorin: Helen Mahne studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Anschluss war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht an der Freien Universität Berlin. Seit 2008 ist sie Referendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

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Titel: Eigentum an Versorgungsleitungen