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Die Bedeutung der Grundrechte im Kindesalter für das «Elternrecht»

von Meinolf Brüser (Autor:in)
©2010 Dissertation VIII, 145 Seiten

Zusammenfassung

Das Verhältnis zwischen den Grundrechten im Kindesalter und dem «Elternrecht» gilt in der Literatur als nicht abschließend geklärt. Die Dogmatik ist geprägt durch eine ausufernde Terminologie, u. a. «Elternrecht», «Kindesrechte», «Kindeswohl», «Elternverantwortung» und «Grundrechtsmündigkeit». Grundlegende systematische Fragen sind ungelöst, z. B. die nach einem unmittelbaren Rechtsverhältnis zwischen Kind und Eltern auf Verfassungsebene. Der Autor erörtert die Rechtsprechung und die unterschiedlichen Konzeptionen der Literatur. Er plädiert für ein allein staatsgerichtetes Verständnis beider Rechtspositionen und entwickelt auf dieser Grundlage Lösungen für praktische Probleme, z. B. die Grenzziehung des «Elternrechts» und die Prozessfähigkeit des Kindes vor dem Bundesverfassungsgericht.

Details

Seiten
VIII, 145
Jahr
2010
ISBN (Paperback)
9783631598771
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kindesrechte Kindesgrundrechte Grundrechtsmündigkeit Kindeswohl
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2010. VIII, 145 S., 2 Graf.

Biographische Angaben

Meinolf Brüser (Autor:in)

Der Autor: Meinolf Brüser studierte Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln. 1996 trat er in den Richterdienst des Landes Brandenburg ein. Er war sowohl mit zivil- als auch mit familienrechtlichen Dezernaten betraut und ist seit einigen Jahren Strafrichter und Vorsitzender des Schöffengerichts.

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Titel: Die Bedeutung der Grundrechte im Kindesalter für das «Elternrecht»