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Patt im Ausschuss

Die Abbildung politischer Mehrheitsverhältnisse in repräsentativen Gremien im Spannungsfeld von Staatsrecht und Staatspraxis

von Karsten Alex (Autor:in)
©2017 Dissertation XV, 257 Seiten

Zusammenfassung

Immer wieder kommt es bei der Besetzung von Ausschüssen zu Pattsituationen zwischen dem Regierungs- und dem Oppositionslager. Der Autor geht der Frage nach, wie mit derartigen Pattsituationen umgegangen werden soll. Dabei berücksichtigt er einerseits die staatsrechtlichen Vorgaben für die Ausschussbesetzung, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konturiert wurden. Andererseits trägt er der politischen Praxis, nämlich dem regelmäßig geschlossenen Agieren von Regierungs- und Oppositionslager in den Ausschüssen, Rechnung. Am Ende seiner Untersuchung unterbreitet der Autor einen Regelungsvorschlag zur Auflösung von Pattsituationen, bei dem alle Maßgaben gleichermaßen zur Geltung kommen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • B. Das Zusammenspiel von Recht und Politik im Parlamentsrecht
  • I. Die Konsequenz des Unterschiedes zwischen formellem und materiellem Gesetzgeber: das politische Gruppenmodell
  • II. Parlamentsrecht im Wandel: Die zunehmende normative Verankerung der politischen Opposition
  • C. Wesensmerkmale von repräsentativen Gremien
  • I. Parlamentarische Fachausschüsse
  • 1. Rechtsnatur
  • a) Die Fachausschüsse als Unterorgane der Parlamente
  • b) Die Bildung, Errichtung und Einrichtung der Fachausschüsse als Ausdruck des Subordinationsverhältnisses
  • 2. Funktion und Bedeutung: Die Fachausschüsse als Wegbereiter von Plenarentscheidungen und Kontrolleur der Regierungsarbeit
  • II. Der Vermittlungsausschuss nach Art. 77 Abs. 2 GG
  • 1. Die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses (GOVermA)
  • 2. Rechtsnatur
  • a) Unterorgan
  • aa) Gemeinsames Unterorgan von Bundestag und Bundesrat
  • bb) Qualifikation aufgrund der Funktion und Kompetenzen des Vermittlungsausschusses
  • (1) Funktion
  • (2) Kompetenzen
  • (3) (Vorläufig) zutreffender Begriff der herrschenden Ansicht
  • b) Organ sui generis
  • c) Verfassungsorgan
  • d) Notwendige Ergänzung der herrschenden Ansicht: Gebildetes, aber gemeinschaftlich teilweise zu errichtendes und einzurichtendes Unterorgan
  • D. Die Organisationsregeln repräsentativer Gremien
  • I. Die mathematischen Zählverfahren für die anteilige Sitzverteilung in repräsentativen Gremien
  • 1. Das Verfahren nach d’Hondt
  • 2. Das Verfahren nach Hare/Niemeyer
  • 3. Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers
  • 4. Gegenentwürfe zu den „herkömmlichen“ Zählverfahren
  • a) Das „mathematische“ Verfahren der größten relativen Reste nach Bomsdorf
  • b) Der „realpolitische“ Ansatz von Schneider
  • 5. Vergleich und Zwischenfazit
  • II. Parlamentarische Fachausschüsse
  • 1. Bundestagsausschüsse
  • a) Genese und Status quo
  • aa) Besetzungsregeln
  • bb) Abstimmungsregeln
  • b) Formelle Anforderungen (Regelungsebene)
  • c) Materielle Anforderungen
  • aa) Spiegelbildlichkeitsgrundsatz
  • bb) Mehrheitsprinzip
  • cc) Gleichbehandlungsgebot
  • (1) Die Gleichbehandlung aller Abgeordneten
  • (2) Das Spannungsverhältnis zu den Rechten der Fraktionen und Gruppen
  • (a) Der Streitstand bis zur Wüppesahl-Entscheidung
  • (b) Das Wüppesahl-Urteil
  • (c) Die Fortführung von Wüppesahl: PDS I und PDS II
  • (d) Zwischenergebnis
  • d) Funktionelle Anforderungen
  • 2. Bundesratsausschüsse
  • a) Genese und Status quo
  • aa) Besetzungsregeln
  • bb) Abstimmungsregeln
  • b) Formelle Anforderungen
  • c) Materielle Anforderungen
  • d) Funktionelle Anforderungen
  • 3. Landtagsausschüsse
  • III. Der Vermittlungsausschuss
  • 1. Genese und Status quo
  • a) Besetzungsregeln
  • aa) Bundestagsbank
  • (1) Normative Grundlage
  • (2) Angewandte Zählverfahren
  • bb) Bundesratsbank
  • (1) Normative Grundlage
  • (2) Die Benennungspraxis der Bundesländer
  • b) Abstimmungsregeln
  • 2. Anforderungsprolog: Die Diskussion um das verfassungsrechtliches Gebot der paritätischen Besetzung
  • a) Gebotenheit der paritätischen Besetzung
  • b) Dispositivität der paritätischen Besetzung
  • 3. Formelle Anforderungen (Regelungsebene)
  • a) Allgemeine Probleme
  • aa) Rechtsnatur und (fehlende) Geschäftsordnungsautonomie
  • bb) Die paritätische Besetzung als Konkretisierung eines Verfassungsprinzipienausgleichs
  • cc) Die Besetzungsregeln des Vermittlungsausschusses als Regelungsgegenstand der GOVermA
  • (1) Wortlaut von Art. 77 Abs. 2 S. 2 GG
  • (2) Systematischer Vergleich mit Art. 53a Abs. 1 GG
  • (3) Sinn und Zweck des Vermittlungsverfahrens
  • (4) Weitere Erwägungen
  • dd) Die unvollkommenen Abstimmungsregeln in § 8 GOVermA
  • (1) Das Stimmgewicht der einzelnen Mitglieder
  • (2) Die Behandlung von Stimmenthaltungen
  • (3) Der Umgang mit Stimmengleichheit
  • (4) Die Abstimmung nach Köpfen
  • (5) Schlussfolgerung: Zweckmäßigkeit einer Reformierung
  • b) Das parteitaktische Gezerre um die Ausfüllung von GOBT-Vorschriften als bundestagsspezifisches Problem
  • c) Bundesratsspezifische Probleme
  • aa) Prinzipiendiskrepanz zwischen Abstimmungsprinzip und Beschlussinhalten im Bundesrat
  • bb) Die fehlende explizite Regelungsgrundlage für die anteilige Sitzverteilung auf der Bundesratsbank
  • cc) Zwang zur Verwirklichung des Staatenprinzips bei der anteiligen Sitzverteilung auf der Bundesratsbank
  • d) Zwischenergebnis
  • 4. Materielle Anforderungen
  • a) Die Gleichbehandlung von Bundestag und Bundesrat als bankübergreifende Anforderung
  • b) Bundestagsbank
  • aa) Spiegelbildlichkeitsgrundsatz
  • bb) Mehrheitsprinzip
  • cc) Gleichbehandlungsgebot
  • dd) Der Versuch eines schonenden Ausgleichs der divergierenden Anforderungen im Streit um die Organisation der Bundestagsbank im Jahre 2002
  • (1) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren
  • (2) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2004
  • (a) Reaktionen im Schrifttum
  • (b) Bewertung
  • c) Bundesratsbank
  • 5. Funktionelle Anforderungen
  • IV. Die praktische Handhabung der Organisationsregeln im Vermittlungsausschuss
  • 1. Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat als Prädeterminante
  • a) „Blockadepolitik“ im Bundesrat
  • b) Die Anzahl der Anrufungen und „Anrufungsquote“
  • 2. Die Fortsetzung und Manifestierung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschusses
  • a) Die Mehrheitsverhältnisse im Vermittlungsausschuss
  • b) Indikatoren für das Abstimmungsverhalten im Vermittlungsausschuss
  • aa) Die „Verkündungsquote“
  • bb) Die „Einigungsquote“
  • cc) Die Abstimmungsergebnisse: „Einstimmigkeit“, „Kongruenz“ und „Unbestimmtheit“
  • dd) Diskussionsverlauf
  • (1) Das Selbstverständnis der Vermittlungsausschussmitglieder
  • (2) Zeitpunkt der ersten Abstimmung in der 13. Wahlperiode
  • (3) Pairing-Abkommen
  • 3. Schlussfolgerungen
  • V. Vorschlag für eine Reform der Besetzungs- und Abstimmungsregelungen
  • 1. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Umsetzung des Regelungsvorschlags
  • 2. Die Erfüllung aller relevanten Anforderungen
  • a) Spiegelbildlichkeitsgrundsatz und Mehrheitsprinzip
  • b) Das Gleichbehandlungsgebot
  • c) Die funktionellen Anforderungen
  • d) Ergebnis
  • 3. Die konkrete Umsetzung des Regelungsvorschlags
  • a) In den Fachausschüssen
  • aa) Im Bundestag
  • bb) In den Länderparlamenten
  • cc) Im Bundesrat
  • b) Im Vermittlungsausschuss
  • aa) Auf der Bundestagsbank
  • bb) Auf der Bundesratsbank
  • E. Zusammenfassung und Ausblick
  • Anhang: Übersicht über die Abstimmungen im Vermittlungsausschuss in der 7.–15. Wahlperiode
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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A. Einleitung

„Spielen Sie nicht länger die beleidigte Leberwurst in diesem Hause!“ – „Das ist unparlamentarisch, du Lümmel!“1

Welchen Anlass hatte es für diesen skurrilen Wortwechsel zweier Bundestagsabgeordneter gegeben? Die Bundestagswahl im Herbst 2002 hatte der Bundesregierung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine derart knappe Mehrheit beschert, dass die Frage nach der Besetzung der Bundestagsfachausschüsse sowie insbesondere der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss zum politischen Zankapfel geriet. Denn die Anwendung aller herkömmlichen Zählverfahren hätte dazu geführt, dass sowohl das „rot-grüne“ Regierungslager als auch „schwarz-gelbe“ Oppositionslager jeweils acht Abgeordnete auf die Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss entsandt hätten. Dieses 8:8-Patt wurde von der Regierungsmehrheit, unter den wütenden Protesten der Oppositionsfraktionen, durch die Einführung eines sog. Korrekturfaktors aufgelöst, so dass ein Verhältnis von 9:7 Abgeordneten zugunsten des Regierungslagers entstand.2 Dessen ungeachtet bestand dann ab März 2003 infolge veränderter Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat eine Pattsituation im gesamten Vermittlungsausschuss.3 Es war gleichwohl nicht das erste Mal, dass es in repräsentativen Gremien deutscher Parlamente zu einem Patt zwischen Regierung und Opposition gekommen war,4 ← 1 | 2 → und es dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht das letzte Mal gewesen sein.5

Wie aus dem geschilderten Szenario des Jahres 2002 ersichtlich wird, ist von einem Patt zwischen Regierung und Opposition in repräsentativen Gremien dann die Rede, wenn beide Lager über die gleiche Anzahl an Gremienmitgliedern verfügen. Derartige Pattsituationen sind vor allem für das Regierungslager misslich, da es fürchten muss, seinen politischen Willen in den betroffenen Gremien nicht durchsetzen zu können. Aus Sicht des Regierungslagers wird diese Sorge umso akuter, wenn die Pattsituation in Gremien besteht, die eine nicht unerhebliche Rolle im Gesetzgebungsverfahren spielen, wie der Vermittlungsausschuss. Das Regierungslager wird deshalb bestrebt sein, Pattsituationen in repräsentativen Gremien zu vermeiden und sich dabei darauf berufen, dass anderenfalls das staatsrechtlich verankerte Mehrheitsprinzip6 nicht hinreichend zur Geltung kommen würde. Denn dieses Prinzip soll gewährleisten, dass sich die Regierungsmehrheit des Plenums in repräsentativen Gremien wiederfindet. Demgegenüber wird das Oppositionslager die Auflösung einer Pattsituation zugunsten des Regierungslagers verhindern wollen und jedenfalls dann eine Verletzung des staatsrechtlichen Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes7 rügen, wenn die Anwendung sämtlicher herkömmlicher Zählverfahren zu einer Pattsituation geführt hätte, so wie im Szenario aus dem Jahre 2002. Schließlich soll dieser Grundsatz dafür Sorge tragen, dass die Zusammensetzung eines repräsentativen Gremiums stets einer verkleinerten Abbildung des Plenums entspricht.

Unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen von Regierungs- und Oppositionslager stellt sich die Frage nach dem angemessenen Umgang mit Pattsituationen in repräsentativen Gremien. Dieser Frage soll in der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden. In diesem Zusammenhang gilt es zunächst zu erörtern, ob Pattsituationen überhaupt aufgelöst bzw. vermieden werden müssen. Sofern man dies bejaht, muss anschließend erörtert werden, auf welche Weise die Vermeidung bzw. Auflösung von Pattsituationen erfolgen soll. In jedem Fall müssten im Zuge der Vermeidung bzw. Auflösung von Pattsituationen der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz ← 2 | 3 → und das Mehrheitsprinzip sorgfältig gegeneinander abgewogen, d.h. in einen möglichst schonenden Ausgleich zueinander gebracht werden.8

Details

Seiten
XV, 257
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631714379
ISBN (ePUB)
9783631714386
ISBN (MOBI)
9783631714393
ISBN (Paperback)
9783631714362
DOI
10.3726/b10510
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (November)
Schlagworte
Spiegelbildlichkeitsgrundsatz Parlamentsausschuss Vermittlungsausschuss Regierung Opposition Mehrheitsprinzip
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XV, 257 S.

Biographische Angaben

Karsten Alex (Autor:in)

Karsten Alex studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Exeter, wo er einen Master of Laws erwarb. Anschließend folgte die Promotion an der Bucerius Law School.

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