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Der Teilbetriebsbegriff in den Einbringungstatbeständen des Umwandlungssteuergesetzes

von Christian Erich Rödel (Autor:in)
©2016 Dissertation XVI, 154 Seiten

Zusammenfassung

Die Auslegung des Teilbetriebsbegriffes im Steuerrecht beschäftigt seit Jahrzehnten Rechtsprechung und Wissenschaft. Im Rahmen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) werfen die Umstrukturierung der Einbringungstatbestände durch das SEStEG 2006 neue Fragen zum Verständnis des Teilbetriebes auf. Der Autor untersucht insbesondere die europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Prämissen bei der Auslegung der §§ 20 und 24 UmwStG und analysiert Widersprüche in der Begründung und Systematik der Änderung des UmwStG. Auf dieser Grundlage stellt er die Auslegung des Teilbetriebsbegriffes in den neu gefassten Einbringungstatbeständen des UmwStG dar.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhalt
  • Abkürzungen
  • I. Einleitung
  • 1. Einführung
  • 2. Gang der Untersuchung
  • II. Systematik des Umwandlungssteuergesetzes und der Fusionsrichtlinie
  • 1. Systematik des § 20 UmwStG
  • 1.1. Aufschub der Besteuerung
  • 1.2. Einbringungsgegestände
  • 1.3. Persönlicher Anwendungsbereich
  • 2. Anwendungsbereich des § 24 UmwStG
  • 3. Systematik der Fusionsrichtlinie
  • 4. Überschneidungen von Umwandlungssteuergesetz und Fusionsrichtlinie
  • III. Der nationale Teilbetriebsbegriff bis zum SEStEG 2006
  • 1. Die Verwendung des Teilbetriebsbegriffs
  • 2. Die Merkmale des nationalen Teilbetriebsbegriffes
  • 2.1. Einheitlichkeit und normspezifische Auslegung
  • 2.2. Voraussetzungen in den Einbringungstatbeständen
  • 2.2.1. Selbstständigkeit
  • 2.2.2. Teilbetrieb als Gewerbebetrieb
  • 2.2.3. Organische Geschlossenheit
  • 2.2.4. Lebensfähigkeit
  • 3. Maßgebliche Sichtweise
  • 4. Zeitpunkt
  • 5. Teilbetrieb im Aufbau
  • 6. Umfang der Einbringungspflicht
  • 6.1. Einbringung der wesentlichen Betriebsgrundlagen
  • 6.2. Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage
  • 6.3. Zuordnung neutralen Vermögens
  • 6.4. Nutzungsüberlassung
  • 7. Zusammenfassung
  • IV. Der europäische Teilbetriebsbegriff
  • 1. Voraussetzungen
  • 1.1. Selbstständigkeit
  • 1.1.1. Das Europartner-Urteil
  • a) Sachverhalt
  • b) Entscheidung
  • 1.1.2. Anwendung auf den Teilbetriebsbegriff der Fusionsrichtlinie
  • 1.2. Teilbetrieb als Gewerbebetrieb
  • 1.3. Organische Geschlossenheit
  • 1.4. Lebensfähigkeit
  • 2. Maßgebliche Sichtweise
  • 3. Zeitpunkt
  • 4. Teilbetrieb im Aufbau
  • 5. 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
  • 6. Umfang der Einbringungspflicht
  • 6.1. Das Urteil „Andersen og Jensen“
  • 6.1.1. Sachverhalt
  • 6.1.2. Entscheidung
  • 6.2. Stellungnahme
  • 6.3. Zuordnung neutralen Vermögens
  • 6.4. Übertragung des Nutzungsrechtes
  • 7. Vergleich mit dem Teilbetriebsbegriff im deutschen Recht
  • 8. Zusammenfassung
  • V. Der Teilbetriebsbegriff nach dem SEStEG 2006
  • 1. Ausgangslage
  • 2. Umfang der Umsetzungspflicht der Fusionsrichtlinie
  • 2.1. Anwendungsbereich
  • 2.2. Abweichungen zugunsten der Steuerpflichtigen
  • 3. Umfang der Auslegungskompetenz des EuGH
  • 3.1. Auslegung des Begriffes der Fusionsrichtlinie
  • 3.2. Auslegung außerhalb des direkten Anwendungsbereichs der Fusionsrichtlinie
  • 3.2.1. Das Urteil Leur-Bloem
  • a) Sachverhalt
  • b) Entscheidung
  • c) Stellungnahme
  • 3.2.2. Vorlagepflicht
  • 3.3. Zusammenfassung
  • 4. Der Teilbetriebsbegriff in § 20 UmwStG
  • 4.1. Der gespaltene Teilbetriebsbegriff
  • 4.1.1. Bedeutung für die Auslegungskompetenz
  • 4.1.2. Die gespaltene Auslegung von Tatbestandsmerkmalen
  • 4.1.3. Gesetzessystematische Auslegung
  • 4.1.4. Historische Auslegung
  • 4.1.5. Unionsrechtskonforme Auslegung
  • a) Vereinbarkeit mit dem Unionsinteresse an einheitlicher Auslegung
  • b) Verstoß gegen Art. 18 AEUV
  • c) Verstoß gegen Grundfreiheiten
  • aa) Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit
  • aaa) Sachlicher Anwendungsbereich
  • bbb) Persönlicher Anwendungsbereich
  • ccc) Räumlicher Anwendungsbereich
  • ddd) Schutzumfang
  • eee) Rechtfertigung
  • bb) Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
  • aaa) Anwendungsbereich
  • bbb) Schutzumfang
  • ccc) Rechtfertigung
  • d) Ergebnis
  • 4.1.6. Verfassungskonforme Auslegung
  • a) Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot
  • b) Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1
  • aa) Vergleichsgruppen
  • bb) Ungleichbehandlung
  • cc) Rechtfertigung
  • dd) Ergebnis
  • 4.1.7. Zusammenfassung
  • 4.2. Die Meistbegünstigungslösung
  • 4.2.1. Bedeutung für die Auslegungskompetenz
  • 4.2.2. Grammatikalische Auslegung
  • 4.2.3. Historische Auslegung
  • 4.2.4. Die Vereinbarkeit mit Unionsrecht
  • 4.2.5. Zusammenfassung
  • 4.3. Der europäische Teilbetriebsbegriff als einheitliche Lösung
  • 4.3.1. Bedeutung für die Auslegungskompetenz
  • 4.3.2. Gesetzessystematische Auslegung
  • 4.3.3. Historische Auslegung
  • 4.3.4. Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht
  • 4.3.5. Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz
  • 4.3.6. Zusammenfassung
  • 4.4. Stellungnahme
  • 4.4.1. Betrachtungsweise beim Einbringungsumfang
  • 4.4.2. Zulässigkeit zusätzlicher Gegenleistungen
  • 4.4.3. Zuordnung von Verbindlichkeiten
  • 4.4.4. Gewährung neuer Anteile
  • 4.4.5. Missbrauchsvorschriften
  • 4.4.6. Auslegungskompetenz für den Teilbetriebsbegriff
  • 4.4.7. Zusammenfassung
  • 4.5. Auffassung der Finanzverwaltung
  • 4.5.1. Bedeutung für die Auslegungskompetenz
  • 4.5.2. Voraussetzungen
  • 4.5.3. Zeitpunkt
  • 4.5.4. Teilbetrieb im Aufbau
  • 4.5.5. Maßgeblichkeit der Verhältnisse und Betrachtungsweise
  • 4.5.6. Einbringungsumfang
  • 4.5.7. Zuordnung neutraler Wirtschaftsgüter
  • 4.5.8. Nutzungsüberlassung
  • 4.5.9. Zusammenfassung
  • 5. Der Teilbetriebsbegriff in § 24 UmwStG
  • VI. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Literatur
  • Bundestagsdrucksachen
  • BMF-Schreiben
  • Urteile

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Abkürzungen

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I. Einleitung

1. Einführung

Die Umstrukturierung von Unternehmen ist, gerade in einer globalisierten Wirtschaft, ein wichtiges Instrument, um langfristig am Markt bestehen zu können. Im Rahmen von Umwandlungen können Gesellschaften ihre Rechtsform wechseln, miteinander fusionieren und Geschäftsbereiche ausgliedern oder übertragen.

Die Einbringung von Unternehmensteilen ist dabei eine Möglichkeit, Geschäftsstrukturen flexibel an die jeweilige Situation anzupassen, indem Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmerschaften gegen Gewährung von Anteilen in eine Gesellschaft eingebracht werden. So können Geschäftsbereiche durch einen größeren Verbund gestärkt und zugleich eine eigene Einflussnahme erhalten werden. Insbesondere die Einbringung von Teilbetrieben erlaubt dabei eine flexible Umgestaltungsmöglichkeit, da eine vergleichsweise kleine Einheit aus der Unternehmensstruktur übertragen werden kann. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Behandlung dieser Vorgänge finden sich Regelungen in den §§ 20 bis 24 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Diese normieren die Voraussetzungen, unter denen eine Einbringung unter Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven möglich ist. Der Gesetzgeber will so Hemmnisse bei der Reorganisation von Unternehmen beseitigen1. Auch der Staat hat ein Interesse daran, dass die Antriebskräfte der Wirtschaft flexibel auf Änderungen des Marktes reagieren können. Zudem steht hinter dem Umwandlungssteuerrecht unter anderem der Gedanke, dass ein Unternehmen durch den alten Inhaber lediglich in neuer Form weitergeführt wird2. Daher sollen wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen nicht steuerlich behindert werden3.

Solche Hemmnisse können sich dann ergeben, wenn im Rahmen einer Umwandlung stille Reserven aufgedeckt werden müssen. Diese Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern schlagen sich in der Bilanz zunächst nicht nieder, sondern werden erst bei einer Realisierung als Gewinn besteuert (Realisationsprinzip)4. Die Option, die Besteuerung von Wertsteigerung bei einer Einbringung auszusetzen, kann je nach Höhe der stillen Reserven einen erheblichen wirtschaftlichen Wert haben und so die Entscheidung für eine Umwandlung beeinflussen. ← 1 | 2 →

Um die Gestaltungsmöglichkeiten im Bedarfsfall abwägen zu können, ist es von großer Bedeutung, dass die Voraussetzungen der steuerrechtlichen Erleichterungen im Vorfeld klar abgrenzbar sind. Dennoch kann der Gesetzgeber auch hier nicht auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichten. Umso wichtiger ist die Auslegung und Ausgestaltung dieser Begriffe durch Rechtsprechung, Wissenschaft und Verwaltung.

Insbesondere der Teilbetrieb ist hierbei ein Einbringungsgegenstand, dessen inhaltliche Bestimmung einen langen Weg hinter sich hat5. Der Begriff selbst ist nicht im Gesetz definiert, jedoch wird er auch in anderen Normen, insbesondere in §§ 6 Abs. 3, 14, 16 EStG und § 7 GewStG, verwendet. Dies führte im Laufe der Zeit zu einer zunehmenden Konkretisierung des Teilbetriebsbegriffes im deutschen Recht, die maßgeblich durch die Rechtsprechung zu § 16 EStG geprägt wurde6. Auch wenn die Auslegungen im Einzelfall auseinander gehen können7, so ist der Teilbetriebsbegriff im deutschen Steuerrecht weitgehend ausgeprägt.

Mit der fortschreitenden Einigung Europas und der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes kam in der Europäischen Gemeinschaft das Bedürfnis einer Regelung für grenzüberschreitende steuerneutrale Umwandlungen auf. Die Grundlage hierfür wurde 1990 durch die Fusionsrichtlinie8 (FRL) geschaffen. Trotz der Vielzahl verschiedener nationaler Rechtssysteme in den Mitgliedstaaten musste die Fusionsrichtlinie eine einheitliche Basis für die grenzüberschreitenden Umwandlungen bieten. Daher finden sich in der Richtlinie eine Reihe von Legaldefinitionen für die verwendeten Begriffe. So auch für den Teilbetrieb, der in Art. 2 lit. j FRL als „die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hinsicht einen selbständigen Betrieb, d. h. eine aus eigenen Mitteln funktionsfähige Einheit, darstellen“ definiert ist. Für den Anwendungsbereich der Fusionsrichtlinie entstand damit ein eigenständiger Teilbetriebsbegriff. ← 2 | 3 →

Allerdings gibt es nur wenig Rechtsprechung zu der Auslegung der Richtliniendefinition9. Der Bundesfinanzhof ging zuletzt noch von der Kongruenz mit dem nationalen Teilbetriebsbegriff aus10. Dennoch zeichnen sich Unterscheide zwischen den beiden Begriffen ab11.

Details

Seiten
XVI, 154
Jahr
2016
ISBN (PDF)
9783631700013
ISBN (ePUB)
9783631700020
ISBN (MOBI)
9783631700037
ISBN (Hardcover)
9783631700006
DOI
10.3726/978-3-631-70001-3
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (Oktober)
Schlagworte
§ 20 UmwStG SEStEG Einbringung Fusionsrichtlinie Umwandlungssteuererlass 2011
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2016. XVI, 154 S.

Biographische Angaben

Christian Erich Rödel (Autor:in)

Christian Erich Rödel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau sowie am King's College London. Seine Promotion erfolgte an der Universität Passau.

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