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Studien zur Sprache Eikes von Repgow

Ursprung – Gestalt – Wirkungen

von Jörn Weinert (Autor:in)
©2017 Habilitationsschrift 680 Seiten
Reihe: Deutsche Sprachgeschichte, Band 8

Zusammenfassung

Diese Arbeit wurde 2016 mit dem Christian-Wolff-Preis der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und 2017 mit dem Theodor-Frings-Preis der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und der Universität Leipzig sowie 2020 mit dem Förderpreis des Arbeitskreises Sprache und Recht an der Universität Regensburg ausgezeichnet.
Eike von Repgow gilt als Verfasser des bedeutendsten deutschen Rechtsbuches. Im Rahmen philologischer Untersuchungen wird jedoch deutlich, dass seine Autorschaft für die lehnrechtlichen Teile des zwischen 1220 und 1235 entstandenen «Sachsenspiegels» unsicher ist. Mit Bezug auf die landrechtlichen Abschnitte fragt diese Untersuchung, ob die Sprache des Werkes näher zu verorten ist und wo es entstand. Im Blickpunkt steht dabei das Verhältnis sprachlicher Kennzeichen der ältesten Textzeugen zu weiteren Quellen, die dem Lebensumfeld des Autors zuzuordnen sind. Auf dieser Grundlage wird dargelegt, inwieweit die sprachliche Individualität des Verfassers aufgrund der breiten Rezeption seines Buches in späteren Sprachstufen des Deutschen Spuren hinterließ.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • Vorwort
  • 1 Fragestellungen und Vorgehensweise, Grundlagen und Quellen
  • 2 Eike von Repgow – Verfasser des Sachsenspiegels?
  • 3 Reppichau als sprachgeschichtlicher Ausgangspunkt
  • 4 Räumliche Eingrenzungen und erste Indizien einer sprachlichen Ausgangssituation
  • 5 Sprache und Geschichte im Serimunt-Gebiet
  • 5.1 Zeitliche Eingrenzungen
  • 5.2 Germanisch-slavischer Sprachkontakt
  • 5.3 Zeitpunkt der Eroberung
  • 5.4 Integration in das Reich und Hinweise auf frühe Mehrsprachigkeit
  • 5.5 Herkunftsareale des frühen Deutschen
  • 5.6 Kennzeichen des frühen Deutschen
  • 5.7 Beziehungen zur westlichen Nachbarschaft („Schwabengau“, „Nordthüringgau“)
  • 5.8 Landesausbau und Migration
  • 5.9 Ansiedlung Deutschsprachiger in und um Reppichau
  • 5.10 Deutsch-slavischer Sprachkontakt
  • 5.11 Altsorbische Sprachkompetenz Eikes von Repgow?
  • 6 Reppichau und der Sachsenspiegel
  • 6.1 Nachweise deutscher Sprache um Reppichau bis
  • 6.2 Verbindungen des Kleinraums um Reppichau zum Sachsenspiegel
  • 7 Eike von Repgow und Aken
  • 8 Soziokulturelle Verortung der Sprache Eikes von Repgow
  • 8.1 Gesellschaftliche Stellung der Schöffenbarfreien
  • 8.2 Gruppensprache der Schöffenbarfreien?
  • 8.2.1 Tradierter Rechtswortschatz oder Sprache der älteren Generation?
  • 8.2.2 Kleinräumige Sprachunterschiede
  • 8.3 Dörfliche Lebenswelt
  • 8.4 Höfische Sphäre
  • 8.4.1 Lehnsverhältnis Eikes von Repgow zu Graf Hoyer II. von Falkenstein?
  • 8.4.2 Beziehungen Eikes von Repgow zu Fürst Heinrich I. von Anhalt und den Erzbischöfen Albrecht II. und Burchard I. von Magdeburg
  • 8.4.3 Einflüsse des Altfranzösischen
  • 8.4.4 Mittelhochdeutsche Sprachkompetenz Eikes von Repgow
  • 8.5 Kulturelle und sprachliche Südausrichtungen
  • 9 Schreibsprachliche Verortung
  • 9.1 Diktat oder eigenhändige Niederschrift?
  • 9.2 Elbostfälische Zeugnisse des Sachsenspiegels
  • 9.3 Elbostfälische Vergleichstexte
  • 9.4 Kleinräumige Verortung
  • 10 Wirkungen der Sprache Eikes von Repgow
  • 10.1 Vorüberlegungen und Methodik
  • 10.2 Sprachlicher Vergleich der Bilderhandschriften des Sachsenspiegels
  • 10.3 Stellung Eikes von Repgow in der deutschen Sprachgeschichte
  • 10.3.1 Lexikalische Einflüsse auf das Mittelhochdeutsche und Frühneuhochdeutsche
  • 10.3.2 Der Sachsenspiegel als syntaktisches Muster?
  • 11 Zusammenfassung und Ausblick
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Quellenverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Orts- und Personenregister
  • Lokalisierung der im Orts- und Personenregister enthaltenen heute bestehenden Orte
  • Verzeichnis der erörterten Wortformen, Namenformen, Rechtstermini und sprachlichen Charakteristika (in Auswahl)
  • Tabellenanhang
  • Abbildungen
  • Reihenübersicht

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Vorwort

Die vorliegende Untersuchung wurde im Februar 2015 von der Philosophischen Fakultät II der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Habilitationsschrift angenommen. Forschungsliteratur, die in der Folgezeit erschien, konnte bei der Drucklegung nicht mehr in gewünschter Vollständigkeit berücksichtigt werden.

Sehr zu danken ist Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Solms, der die Arbeit anregte und als Gutachter begleitete. Durch ihn wurde dem Verfasser vielfache Förderung zuteil, die über das Fachliche weit hinausging.

Ebenfalls sehr zu danken ist Frau Prof. Dr. Claudia Wich-Reif und Herrn Prof. Dr. Gerhard Meiser für ihre gutachterliche Tätigkeit und ihre damit verbundenen Hinweise und Anregungen.

Frau Prof. Dr. Ingrid Bennewitz und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Lehrstuhl für Deutsche Philologie des Mittelalters an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg verdankt die Arbeit viele Impulse.

Ein fächerübergreifender Gedankenaustausch wurde insbesondere im Rahmen von Tagungsveranstaltungen des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde e.V. unter der Leitung von Herrn Dr. Dieter Pötschke und Herrn Prof. Dr. Gerhard Lingelbach ermöglicht. Bei einigen Fragen zur lateinischen Schriftlichkeit konnte der Verfasser sich bei Frau Jessica Ammer rückversichern.

Für die Aufnahme in die Reihe „Deutsche Sprachgeschichte. Texte und Untersuchungen“ ist Frau Prof. Dr. Claudia Wich-Reif, Herrn Prof. Dr. Thomas Klein, Herrn Prof. Dr. Eckhard Meineke, Herrn Prof. Dr. Hans Ulrich Schmid, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Solms und Herrn Prof. Dr. Klaus-Peter Wegera zu danken.

Die nach Rückkehr des Verfassers an die Universität im Januar 2012 begonnene Arbeit wurde auf angenehme Weise unterbrochen durch sieben Monate Elternzeit mit Gregor und Simon und eine zweimonatige Gastdozentur an der Staatlichen Linguistischen Brjussow-Universität Eriwan.

Ohne den Rückhalt vieler Freunde und Förderer wäre die Fertigstellung der Untersuchung innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nicht möglich gewesen. Ihnen allen sei von Herzen gedankt.

Halle (Saale), im Sommer 2016

Jörn Weinert

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1 Fragestellungen und Vorgehensweise, Grundlagen und Quellen

Die Ausstrahlungskraft des so genannten Sachsenspiegels1 machte seinen Verfasser zu einem der bekanntesten Textschaffenden des Mittelalters2. Seine Formulierungen wurden tausende Male abgeschrieben und umgestaltet. Seine Sätze wurden in einem Zeitraum von mehr als sieben Jahrhunderten immer wieder zitiert, wenn es darum ging, Recht zu finden,3 in vielen Orten eines Gebietes, das ← 13 | 14 → vom Niederrhein bis zum Dnjepr, von der Ostsee bis in die Karpaten reicht.4 Das Werk war in vielen Kulturkreisen5 einflussreich.

Kein Akt hoheitlicher Rechtssetzung lag der Abfassung zugrunde.6 Und doch wurde dieses Buch, das vermutlich zwischen 1220 und 12357 auf Wunsch ← 14 | 15 → eines ostsächsischen8 Grafen entstand,9 in relativ kurzer Zeit für viele Menschen verbindliche Bezugsgröße. Obwohl der vielleicht im Raum zwischen Harz und Mulde schreibende oder diktierende Autor10 sich in einer Fülle von ← 15 | 16 → Darlegungen dörflichen Verhältnissen gewidmet hatte,11 fand seine Arbeit früh Beachtung im Bereich der Stadt.12 Die Schöffen13 Magdeburgs nahmen das in der Volkssprache14 vorliegende Werk spätestens seit 1261 häufiger zur Hand, wenn man Anfragen an sie richtete.15 Gerade im Netz der wachsenden ← 16 | 17 → Magdeburger ‚Stadtrechtsfamilie‘16 verbreiteten sich die Inhalte in entfernte Gegenden.17 ← 17 | 18 →

Wenngleich man in den Folgegenerationen18 einzelne Aussagen, die im Spegel der Sassen19 zu finden waren, für korrekturbedürftig hielt,20 fand er vielfach Verwendung, als Ganzes oder in Teilen, unmittelbar oder in der Synthese mit anderen Regelungen21 des Miteinanders. Rechtskundige, Gelehrte und späterhin studierte ← 18 | 19 → Juristen haben ihn verarbeitet, griffen also aus ihrer Sicht harmonisierend, korrigierend wie kommentierend ein und bewahrten doch reichlich. So entstanden nicht wenige weitere gewichtige Texte22, die wiederum in ihren jeweiligen Einflusssphären das Zusammenleben über Jahrhunderte prägten. In einigen später beigelegten Bezeichnungen klingt die erlangte Reichweite der gemeinsamen Quelle an: „Deutschenspiegel“, „Schwabenspiegel“, „Livländischer Spiegel Land- und Lehnrechts“, „Holländischer Sachsenspiegel“, „Herforder Rechtsbuch“, „Meißener Rechtsbuch“, „Prager Rechtsbuch“, „Silleiner Rechtsbuch“.23

Wer war der Schöpfer und Impulsgeber, dessen Arbeit eine solche Wirkung beschieden war? Wo liegen die Wurzeln seines Schaffens? Wie war das, was er ausführte, gestaltet? Was blieb davon in den verschiedenen Ausprägungen der Überlieferung und welcher Einfluss auf die Nachwelt ist insofern dem Handeln dieses Einzelnen vielleicht beizumessen?

In philologischen24 Studien soll hierzu ein Gewinn an Erkenntnis erzielt werden, in dem Bewusstsein, dass die genannten und daran anknüpfende Fragen ← 19 | 20 → nicht neu sind, dass es eine lange, ergebnisreiche Forschungsgeschichte gibt und daher nicht selten neben- und gegeneinander stehende Auffassungen.

Wer sich Werk und Autor nähern möchte, muss sich mit ihrer Sprache beschäftigen. Auf sprachliche Zusammenhänge wird der Blick im Folgenden vordergründig gerichtet und versucht, Wurzeln, Kennzeichen und Entwicklungsabläufe unter Beachtung jeweiliger Rahmenbedingungen zu erfassen.25

Dabei könnte man allerdings kaum eine Sprache ‚des‘ Sachsenspiegels voraussetzen. Zum einen bleibt für viele Textstellen unklar, ob das Werk in seiner Entstehungszeit bereits das enthielt, was es nach heutiger Ansicht umfasst. Zum anderen sind die mehr als 450 erhaltenen handschriftlichen Zeugnisse sehr unterschiedlich beschaffen.26 Viele Unbekannte haben an der Überlieferung mitgewirkt und dabei die sprachliche Gestalt von Vorlagen verändert. ← 20 | 21 →

Ein Autograph liegt nicht vor. Lediglich Fragmente im Umfang von zwei halben Blättern sind bekannt, die möglicherweise noch in die Lebenszeit des Verfassers gehören.27 Eine Sprache dieses Mannes dürfte also nicht mit der ‚des‘ Werkes gleichgesetzt werden.28 Jeder Satz, jede Wortform, jedes Schriftzeichen könnte von anderen herrühren oder abgeändert worden sein, bereits er selbst bei der Abfassung einen oder mehrere Schreiber29 und vielleicht auch andere Rechtskundige an seiner Seite gehabt haben, deren jeweiliger Einfluss unklar bliebe.30 Insofern müsste die Rekonstruktion einer Stammvorlage31 aus der Schnittmenge ← 21 | 22 → des Überlieferten den Sprachgebrauch desjenigen, der sie anlegte, nicht unbedingt wiedergeben.

Gleichwohl ist es von vornherein nicht unwahrscheinlich, dass erhaltene Handschriften auch das Abbild sprachlicher Charakterzüge enthalten, die dem Autor eigen waren.32

Obwohl umfassende Untersuchungen hierzu noch fehlen, wird angenommen, dass „bei den Übertragungen in andere Sprachlandschaften“, d.h. bei Angleichungen von Sachsenspiegeltexten an so genannte Zielvarietäten, „möglichst die Termini beibehalten“ wurden, die in älteren Vorlagen für Rechtsinhalte Verwendung gefunden hatten.33 Diejenigen, die sich inhaltlich mit den Darlegungen des Autors beschäftigten, lasen und hörten34 demnach vielleicht zum Teil noch ‚seine‘ Sprache – selbst dann, wenn sie nur Abschriften von Abschriften oder weitere, davon abhängige Texte in Händen hielten.

Somit kann es sinnhaft und reizvoll erscheinen, danach zu fragen, wodurch die sprachliche Individualität35 dieses Rechtskundigen gekennzeichnet war, ob ← 22 | 23 → sie vielleicht näher zu ‚verorten‘ ist und wie sie mit der Rezeption36 auf andere Landschaften und Zeiträume eingewirkt haben könnte.37

Aufgrund der fast ausschließlich jüngeren Überlieferung wären Untersuchungen hierzu unter alleiniger Verwendung handschriftlicher Zeugnisse des Sachsenspiegels allerdings kaum zielführend. Insbesondere könnten unerkannt gebliebene Einwirkungen zeitlich entfernter und landschaftsfremder Sprache die Interpretation beeinflussen bzw. einschränken.38 Beeinträchtigungen solcherart würden sich auf alle genannten Untersuchungszugriffe auswirken.

Bei Fragen zum Sprachgut, das auf den Verfasser des Werkes zurückgeht, müssen demnach weitere Bezugsgrößen mit ‚Kontrollfunktion‘ Berücksichtigung finden. Dabei kommt der einfachen Tatsache Bedeutung zu, dass der Autor wie jeder Mensch eine individuelle Geschichte des Erwerbs und des Gebrauchs von Sprache erlebt haben muss. Zwar wird man nach acht Jahrhunderten keine Sprachbiografie39 mehr rekonstruieren können. Aber eine Beschäftigung ← 23 | 24 → mit den vielfältigen Möglichkeiten des Sprachgebrauchs im Lebensumfeld des Sachsenspiegelverfassers erscheint zweckmäßig. Angesichts des Fehlens zeitgenössischer Ausfertigungen seines Rechtsbuches40 lassen sich Befunde in der Überlieferung wohl überhaupt am besten in ihrer jeweiligen Wechselbeziehung zu ‚sprachbiografisch‘ einflussreichen – und quellenmäßig besser nachvollziehbaren – Aspekten beschreiben.

Beachtung verdient in diesem Zusammenhang gerade auch die Frage nach Varietäten, d.h. nach spezifischen sprachlichen Ausprägungen, die für die Zeitgenossen in vorhersehbarer Weise mit besonderen sozialen bzw. funktionalen Merkmalen verknüpft waren.41 Einzelne Kennzeichen dieser Realisierungsformen des Sprachsystems, deren Gebrauch man innerhalb bestimmter Personenkreise oder in charakteristischen Situationen (z.B. vor Gericht42) für erforderlich hielt, haben für Verortungen von Autor und Werk größeres Gewicht.43 Vergleiche der in dieser Hinsicht konkret zuzuweisenden Quellen mit ausgewählten ← 24 | 25 → ‚Repräsentanten‘ des Werkes könnten die Auswertung des darin enthaltenen sprachlichen Befundmaterials erleichtern, erweitern und absichern.

Der hier gewählte Forschungszugriff richtet sich somit nicht allein an der Überlieferung des Sachsenspiegels aus. Vielmehr sind weitere Zeugnisse mit einzubeziehen, in denen sich die Lebenswelt seines Verfassers mit ihren verschiedenen Möglichkeiten menschlicher Verständigung abbilden konnte.

Inwiefern sich diese Vorgehensweise für sprachliche Bestimmungen als nutzbringend erweist, ist in mehreren, aufeinander aufbauenden Einzelstudien darzulegen. Darin wird nach Hinweisen auf die Sprache eines Menschen gefragt, von dem man annimmt, dass er um 1235 gestorben ist.44 Einerseits haben dabei sprachliche Domänen Relevanz, die vielleicht anhand ‚biografischer‘ Indizien zeitlich, räumlich und sozial einzugrenzen sind. Insbesondere aufgrund der erwiesenen Nachhaltigkeit seines Schaffens, durch die sich der Verfasser des Sachsenspiegels von vielen seiner Zeitgenossen unterscheidet, können zum anderen diachronische Betrachtungen erfolgen. Nicht allein dem mündlichen und schriftlichen Wortgebrauch bestimmter Sprachgruppen, in die der Autor während seiner Lebensspanne eingebunden war, gilt somit das Augenmerk. Zu untersuchen sind auch Verhältnisse, die sich vor seiner Geburt ausgebildet hatten, ihn also prägen konnten, und solche, die nach seinem Tod bestanden und von ihm möglicherweise ausgegangen waren bzw. durch seine Arbeit beeinflusst wurden.

Ausführungen zu denjenigen, die mit dem Autor in Beziehung standen, bevor und nachdem sein Werk vorlag, könnten zu einem weiteren Erkenntnisgewinn über das Werden, das Sein und das Wirken seiner Sprache beitragen. Nicht lediglich schreibsprachliche45 Form und Sinngehalt in der Zeit der erstmaligen ← 25 | 26 → Wiedergabe seiner Formulierungen auf dem Pergament, sondern auch Entstehungsgeschichte und Veränderung in der Folge verdienen Aufmerksamkeit. Insofern sind „Ursprünge“, „Gestalt“ und „Wirkungen“ zu betrachten.

Über viele Einzelpunkte, die den Rechtskundigen betreffen, herrscht allerdings Ungewissheit. Ein Abfassungsort seiner Arbeit war bisher nicht zu ermitteln. Der genaue Zeitpunkt der ersten Niederschrift, die man in den Jahren zwischen 1220 und 1235 annimmt, konnte bislang nicht festgestellt werden.46 Für die meisten Texteinheiten bzw. Artikel47 muss offen bleiben, ob sie auf schriftlichen Vorlagen ← 26 | 27 → beruhten.48 Ebenfalls unbekannt ist es, ob man von weiteren Mitwirkenden auszugehen hat.

Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten fremder Einflussnahme muss die dargelegte Vermutung, dass Erfahrungen und Prägungen des Autors inhaltlich und sprachlich Spuren in der Überlieferung hinterließen, überprüft werden. Sofern sich sprachliche Merkmale herausarbeiten lassen sollten, die in anderen Arealen vor der Verbreitung des Sachsenspiegels fehlten, wäre zumindest mit Bezug auf diesen Teilbestand begründet danach zu fragen, inwieweit mit dem Inhalt des Werkes auch eine – möglicherweise zu ‚verortende‘ – Sprache desjenigen weitervermittelt wurde, der es verfasste. Vielleicht könnten somit neue Erkenntnisse über die Rolle einer zwischen 1220 und 1235 tätigen Einzelperson in der deutschen Sprachgeschichte gewonnen werden.49

Folgender Gang der Untersuchung wird somit gewählt.

A) Nach Sichtung der in Frage kommenden Textzeugnisse des Sachsenspiegels und einem ersten Überblick über ihre bisherige philologische Aufbereitung ist zu erörtern, wen man als Verfasser anzusehen hat. Unter Bezugnahme auf das Wissen über diese Person könnte aufgezeigt werden, aus welchen räumlichen und sozialen Bereichen Vergleichstexte heranzuziehen wären und mit welchem Maßstab man einzelne Handschriften des Rechtsbuches zu bewerten hätte, um sie schreibsprachlich näher zu bestimmen. Erst nach einer grundlegenden Diskussion der Verfasserfrage sind hierzu weitere konkrete Untersuchungsziele zu formulieren.

B) Wenn sich ein in den Quellen greifbarer Schöpfer des Werkes oder einzelner seiner Abschnitte benennen lassen sollte, wäre nach möglichen sprachlichen Einwirkungen auf diese Persönlichkeit zu fragen. Einerseits müsste dabei beleuchtet werden, ob und inwieweit Gegebenheiten in ihrem Herkunftsgebiet – wo Prägungen von vornherein wahrscheinlicher sind als andernorts – Einflusskraft zugekommen ist. Andererseits wäre zu untersuchen, welche weiteren Eindrücke in einem größeren sprachlichen Kontaktbereich anzunehmen sind. ← 27 | 28 →

C) Die herauszuarbeitenden Befunde könnten anschließend mit ausgewählten Teilen der handschriftlichen Überlieferung vergleichend in Beziehung gesetzt werden. Dabei wäre zu prüfen, ob übereinstimmende sprachliche Kennzeichen der ältesten Textzeugen sich auch in anderen Quellen nachweisen lassen, die einem ‚Lebensradius‘ des Autors zuzuordnen sind. Aus Gemeinsamkeiten der jeweils festzustellenden Charakteristika würden vielleicht gesichertere Rückschlüsse auf eine von ihm verwendete Sprache abzuleiten sein. Möglicherweise könnte auf dieser Grundlage ihre ‚Herkunft‘ erschlossen und somit gezeigt werden, wie sie sich in bestimmten geografischen und sozialen Arealen entwickelt hatte, bevor sie im Sachsenspiegel abgebildet wurde.

D) Es ist zu ermitteln, ob und inwieweit charakteristische sprachliche Elemente, die man dem Autor möglicherweise zuordnen kann, auf Verbreitungswegen seines Werkes Wirkungen entfalteten. Dabei könnte vielleicht die Frage Beantwortung finden, ob die sprachliche Individualität dieses Mannes aufgrund der breiten Rezeption seines Buches in späteren Sprachstufen des Deutschen Spuren hinterließ.

Die näher in den Blick zu nehmenden Problemstellungen bedürfen im Einzelnen ausführlicher Erörterung. Ein jeweiliger Forschungsstand ist darzulegen, Lösungswege und Methodik müssen weiter entwickelt werden und die Auswahl von Vergleichsquellen ist zu begründen. Umfängliche Ausführungen hierzu sollen themengebunden erfolgen und werden daher in den jeweiligen Einzelabschnitten beigefügt.

Einleitend ist allerdings auf einige Untersuchungen einzugehen, denen für die formulierte Aufgabenstellung grundlegende Bedeutung zukommt. Darauf Bezug nehmend kann im Anschluss eine erste Zusammenstellung von Textzeugen vorgenommen werden, die für die Beschäftigung mit den genannten Themenfeldern mit höherer Wahrscheinlichkeit relevant sind.

Während Arbeiten zu Inhalt und Verbreitung des Sachsenspiegels in kaum noch zu überschauender Zahl vorliegen,50 gibt es nur wenige Forschungsbeiträge ← 28 | 29 → zu Ausdruck und Form. Zur Sprache desjenigen, dem das Rechtsbuch seine Entstehung verdankt, liegen nur wenige Studien vor.51

Karl Bischoff wandte sich in seiner 1943 vorgelegten Habilitationsschrift der Frage zu, ob der Autor sein Werk in mittelniederdeutscher52 oder mittelhochdeutscher53 Sprache abgefasst hat.54 Er konnte die Diskussion zugunsten des (mittelniederdeutschen) Elbostfälischen55 entscheiden. Dabei wurde deutlich, ← 29 | 30 → dass die Lexik des Sachsenspiegels bereits viele Kennzeichen aufwies, die in der Entstehungszeit am Südrand des mittelniederdeutschen Sprachgebietes aus angrenzenden mittelhochdeutschen Gegenden aufgenommen worden waren.56

Von ebenfalls nachhaltiger Wirkung für die Sachsenspiegelforschung sind die 1949 veröffentlichten Studien Erik Rooths zu drei Handschriftenfragmenten des 13. Jahrhunderts. Darin befasste er sich nicht allein mit schreibsprachlichen Einzelbefunden dieser ältesten elbostfälischen Bruchstücke, sondern auch mit der lautlichen Gestalt einer Sprache desjenigen, von dem man annimmt, dass er die gemeinsame Stammvorlage dieser drei Zeugnisse anlegte.57 Die Forschungsergebnisse Karl Bischoffs, die sich vor allem auf den Wortschatz bezogen hatten, wurden somit um Erkenntnisse zum Verhältnis von Schriftzeichen und Laut bzw. graphematisch-phonologische58 Beobachtungen erweitert.

Die meisten philologischen Beiträge der Folgezeit konzentrierten sich auf bestimmte Einzelhandschriften in ihrem jeweiligen Überlieferungskontext oder aber auf einzelne Sinneinheiten bzw. Artikel des Sachsenspiegels.59 In Untersuchungen Ruth Schmidt-Wiegands und ihrer Schülerinnen und Schüler fanden ← 30 | 31 → dabei vor allem Fragestellungen zu einem auf den Autor zurückgeführten Rechtswortschatz60 in seinem jeweiligen kulturgeschichtlichen Rahmen Beachtung.61 ← 31 | 32 →

Zwei Arbeiten von Christa Bertelsmeier-Kierst haben für gegenwärtige philologische Zugriffe ebenfalls Gewicht.62 Im Besonderen gilt dies für ihre Habilitationsschrift, in deren Zentrum das Verhältnis von „Kommunikation und Herrschaft“ steht, d.h. hier insbesondere die Wechselbeziehung von volkssprachiger Schriftlichkeit rechtlichen Inhalts zu bestimmten Organisationsformen der mittelalterlichen Gesellschaft. In diesem Rahmen wurde auch auf die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des Sachsenspiegels eingegangen und erfolgte unter Verweis auf paläographische Befunde Karin Schneiders eine Neudatierung der ältesten erhaltenen Fragmente. Dabei zeigte sich, dass offenbar bereits im zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts nebeneinander verschiedene Textfassungen existierten, zu denen auch die so genannte Langfassung („Ordnung IIa“) gehörte, deren Anlage man bislang „kurz vor 1270“ angenommen hatte.63 Einige Auffassungen zur „Textentwicklung“, die auf dem Lebenswerk des Rechtshistorikers Karl August Eckhardt beruhen, wurden somit in Zweifel gezogen.64 ← 32 | 33 →

Eine Übersicht der bekannt gewordenen handschriftlichen Zeugnisse des Sachsenspiegels hat Ulrich-Dieter Oppitz vorgelegt,65 wobei er auf Carl Gustav Homeyers66 systematischer Zusammenstellung deutscher Rechtsbücher des Mittelalters aufbauen konnte. Auf der Grundlage dieses Überblicks und der genannten Forschungsarbeiten – insbesondere einer von Christa Bertelsmeier-Kierst geleisteten Erfassung der ältesten Textzeugen – ergibt sich eine erste Quellenbasis der Untersuchung. Der relativ große Umfang der Gesamtüberlieferung erfordert allerdings eine zeitliche Begrenzung. Im Bewusstsein, dass diese nicht statisch verlaufen kann und lediglich Ausgangswerte ergibt, wird als Zäsur zunächst das Jahr 1300 gewählt, d.h. das letzten Jahr des Entstehungsjahrhunderts. Die dargelegten Unsicherheitsfaktoren, mit denen man angesichts der vielfältigen Möglichkeiten textlicher Veränderungen umzugehen hat, gelten gleichwohl auch für diesen Zeitraum. Überdies ist zu beachten, dass die schreibsprachliche Gestalt älterer Zeugnisse dem Autor durchaus entfernter stehen könnte als jüngere Teile der Überlieferung, in denen man sich an Vorlagen möglicherweise enger angelehnt hatte.

Als älteste datierte unter den ‚vollständigeren‘ Handschriften ist der nach seinem ehemaligen Lagerort bezeichnete Harffer Sachsenspiegel anzusehen.67 Seine Niederschrift war laut einem Kolophon68 am 7. Mai 1295 abgeschlossen.69 Für ← 33 | 34 → einen Teil dieser Handschrift liegt eine weitestgehend zeichengetreue Edition Märta Åsdahl-Holmbergs vor.70 Ebenfalls erst etwa sieben Jahrzehnte nach Entstehung des Rechtsbuches wird ein Codex eingeordnet, den man nach seinem heutigen Aufbewahrungsort Leiden bezeichnet. Dieses Zeugnis blieb bislang unediert.71 Acht Fragmente bzw. Textauszüge sind bekannt geworden, die wahrscheinlich ebenfalls noch dem 13. Jahrhundert angehören bzw. angehörten.72

1. Berlin, SB, Fragm. 22
(Ldr. III 46, 2, Ldr. III 52, 1-Ldr. III 55, 1, Ldr. III 65 2-Ldr. III 70, 2)
Pergament-Fragment (zwei Querstreifen von einem Doppelblatt)
3. Viertel 13. Jh.; „niederdeutsch (elbostfälisch)“73 ← 34 | 35 →

2. Berlin, SB, Mgf 750, Bl. 1–2
(Ldr. III 7-Ldr. III 10, Ldr. III 41, 2-Ldr. III 42, 4)
Pergament-Fragment (ein Doppelblatt)
um 1300; „niederdeutsch (elbostfälisch)“
74

3. Kopenhagen, KB, NKS 1479, fol. 1 (Sammelmappe) und Fragmentesammlung 12, fol. 1866
(Ldr. III 90, 2-Ldr. III 91, 3)
Pergament-Fragment (ein Blatt aus zwei Längsstreifen)
2. Viertel/ Mitte 13. Jh.; „niederdeutsch (elbostfälisch)“75

4. Linz, LA Pa I/3a
(Ldr. III 67-Ldr. III 69, 2, Ldr. III 70, 1, Ldr. III 71, Ldr. III 74, Ldr. III 75)
Pergament-Fragment (Reste eines Blattes)
um 1300; „(südost)mitteldeutsch-oberdeutscher Grenzraum“ (möglicherweise „böhmisch“)76

5. Quedlinburg, STA, Hs. 100
(Ldr. I 53, 3-Ldr. I 63, 1, Ldr. II 60, 1-Ldr. II 61, 5, Ldr. II 71, 2-Ldr. II 71, 5)
Pergament-Fragment (zwei Blätter und zwei Querstreifen)
Ende 13. Jh.; „(ost)mitteldeutsch“77

6. Utrecht, UB, Ms. 1883, Bl. 5/6 (ehem. Wolfenbüttel, HAB)
(Lnr. 65, 20-Lnr. 66, 4, Lnr. 68, 5-Lnr. 69, 2)
Pergament-Fragment (ein Doppelblatt)
frühes 3. Viertel 13. Jh.; „niederdeutsch (nordostfälisch nach elbostfälischer Vorlage)“78

7. Wiesbaden, LB, Hs. 146 Fragm. 14
(Lnr. 35, 2, Lnr. 38, 2–3, Lnr. 55, 8, Lnr. 77)
Pergament-Fragment (ein Querstreifen von einem Doppelblatt)
um 1300; „(ost)mitteldeutsch“79 ← 35 | 36 →

8. ehem. Privatbesitz August Conrady, Leipzig – verschollen
(Ldr. und Lnr.)
Pergament-Fragment (ein Doppelblatt und drei Blätter)
um 1300; „mitteldeutsch“ (möglicherweise nach mittelniederdeutscher Vorlage)
80

Im Jahr 1261 erfolgte die Aufnahme einiger Texteinheiten des Sachsenspiegels in eine erhaltene Rechtsmitteilung81 der Schöffen und Ratleute von Magdeburg an Herzog Heinrich III. von Schlesien(-Breslau) (‘der Weiße’, geb. 1227/ 1230, gest. 1266) und die Bürger von Breslau (Wrocław).82 In dem auf Bitte der Schlesier übersandten Schriftstück hat man Teile des Rechtsbuches in mittelhochdeutscher Sprache der Empfänger wiedergegeben.83 Diese Auszüge wurden von einer ← 36 | 37 → anderen Hand dort fortgesetzt, an der sie vor der Datierung abgebrochen waren. „Dies rechtfertigt die Annahme, daß in Breslau ein Sachsenspiegel-Text vorlag, der aus Magdeburg mitgeschickt worden ist“.84 Mehrere Zusätze, die von den Bürgern der Oderstadt ohne Erlaubnis hinzugefügt worden waren, hat Herzog Heinrich IV. (geb. um 1256, gest. 1290) im Jahr 1283 nachträglich genehmigt.85

Neben diesen ältesten bekannten Nachweisen des Sachsenspiegels sind einige Textzeugen zu berücksichtigen, die zwar jünger sind, schreibsprachlich aber möglicherweise einen weiter zurückreichenden Zustand repräsentieren. Sie könnten demnach unter bestimmten Einschränkungen herangezogen werden, wenn es Lücken in der frühen Überlieferung gibt. Zu nennen sind die um 1307 ← 37 | 38 → fertiggestellte Burger Handschrift86, die etwa zwischen 1310 und 1330 entstandene Quedlinburger Handschrift,87 die 1342 abgefasste Bremer Handschrift88 sowie die Braunschweiger Fragmente, die man ebenfalls noch in die erste Jahrhunderthälfte einordnet.89

Vier weitere Codices verdienen vor allem deswegen Beachtung, weil sie in umfangreicher Weise illuminiert wurden. Zwar entstanden auch sie erst nach 1300. Ihre Bildszenen, die man auf eine verlorene Stammvorlage aus der Zeit zwischen 1292 und 1295 zurückführt, veranschaulichen allerdings auch solche Texteinheiten, die heutigen Betrachtern mehrdeutig oder inhaltlich unsicher erscheinen könnten.90 Trotz mancher Missverständnisse, die sich bei der Wiedergabe jeweiliger Text- und Bildvorlagen offenkundig ergeben haben, sind die Codices picturati bei philologischen Fragestellungen als wichtige Interpretationshilfen anzusehen. ← 38 | 39 →

Alle erhaltenen Bilderhandschriften sind vollständig faksimiliert, ediert und wissenschaftlich kommentiert worden.91 Für die meisten der mehr als 450 erhaltenen Zeugnisse des Sachsenspiegels liegen solche Aufbereitungen nicht vor.92

Eine Auswahl weiterer Quellen kann erst dann erfolgen, wenn die Frage nach dem Autor erörtert worden ist. Die Heranziehung bestimmter Schriftstücke, die ← 39 | 40 → sich auf Lebens- und Wirkungsbereiche dieses Mannes beziehen, wird daher im jeweiligen Untersuchungszusammenhang zu begründen sein.93

Details

Seiten
680
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631707111
ISBN (ePUB)
9783631707128
ISBN (MOBI)
9783631707135
ISBN (Hardcover)
9783631713549
DOI
10.3726/b11035
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (Oktober)
Schlagworte
Landesgeschichte Sachsen-Anhalt Mediävistik Sprachgeschichte Mittelniederdeutsch Hochmittelalter Deutsche Philologie
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. 680 S., 5 Abb.

Biographische Angaben

Jörn Weinert (Autor:in)

Jörn Weinert ist habilitierter Germanist und Wissenschaftlicher Angestellter an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er lehrte an den Universitäten in Magdeburg und Bamberg sowie an der Staatlichen Linguistischen W. Brjussow-Universität Jerewan, Armenien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der älteren deutschen Philologie, der Rechtsgeschichte und der Landesgeschichte. Seine Forschungsschwerpunkte umfassen die ältere deutsche Philologie, die Rechtsgeschichte und die Landesgeschichte.

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Titel: Studien zur Sprache Eikes von Repgow
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