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Der rechtliche Rahmen für den bergbaulichen Zugang zu den Erdöl- und Erdgaslagerstätten in der Russischen Föderation im Vergleich zum deutschen Bergrecht

von Maria Zaykova (Autor:in)
©2017 Dissertation XXIX, 343 Seiten

Zusammenfassung

Die Antwort auf die Frage nach dem Rechtsrahmen im russischen Bergbausektor ist bis heute in Deutschland «terra incognita» und das russische Recht der Bodenschätze weitgehend unbekannt. Diese Studie untersucht rechtsvergleichend den rechtlichen Rahmen für den bergbaulichen Zugang zu den Kohlenwasserstofflagerstätten und stellt das russische Bergrecht erstmals umfassend und mit einer präzisen Systematik in deutscher Sprache vor. Die Autorin behandelt die allgemeinen Grundlagen des russischen Bergrechts – darunter das System der Gesetzgebung, die Einteilung und Eigentumszuordnung von Bodenschätzen und verliehenen Erdkörperfeldern, der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Bewilligungsmodells und des privatrechtlichen Vertragsmodells (PSA) bei der Erteilung von Bergbauberechtigungen. Des Weiteren werden die speziellen Fragestellungen wie Erstellung und Genehmigung der technischen Projektdokumentation für ein Bergbauvorhaben, das System der Steuern und Abgaben im Bergbausektor und die Rechtsfragen der Zugangsbeschränkungen für ausländische Investoren erörtert.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Gesetze
  • 2. Russische Behörden
  • 3. Sonstige
  • Einleitung
  • A. Hintergrund der Untersuchung und Problemstellung
  • B. Gang der Untersuchung
  • Kapitel 1. Das System der Bergbaugesetzgebung
  • A. Entwicklung der Bergbaugesetzgebung
  • B. Überblick über das gegenwärtige System der Bergbaugesetzgebung
  • I. Rechtliche Regelungen in der Verfassung
  • 1. Eigentumsverhältnisse
  • 2. Verteilung der Kompetenzen
  • 3. Grundlagen zum Umweltschutz
  • II. Rechtliche Regelungen auf der Föderationsebene
  • 1. Föderalgesetz „Über den Erdkörper“
  • a) Historische Entwicklung
  • b) Sachlicher Anwendungsbereich
  • c) Keine einheitliche Begriffsanwendung als Problemfeld des ErdkörperG
  • 2. Föderalgesetz „Über product sharing agreements“
  • 3. Föderalgesetz „Über den Festlandsockel der Russischen Föderation“
  • 4. Föderalgesetz „Über die Gasversorgung“
  • 5. Untergesetzliche Rechtsakte
  • III. Rechtliche Regelungen auf der Ebene der Föderationsmitglieder
  • 1. Historischer Entwicklungsprozess der Wechselbeziehungen
  • 2. Aktuelle Lage
  • IV. Die beteiligten staatlichen Stellen
  • 1. MINPRIRODA
  • 2. ROSNEDRA und ihre territorialen Dienststellen
  • 3. Die Aufsichtsbehörden
  • V. Zwischenfazit
  • C. Rechtsvergleichende Ausführungen zum deutschen Bergrecht
  • I. Verfassungsebene
  • 1. Eigentumsrecht
  • 2. Gesetzgebungszuständigkeit
  • II. Bundesebene
  • III. Landesebene
  • IV. Andere Rechtsakte
  • Kapitel 2. Regelungsgegenstände des ErdkörperG einschließlich der Eigentumsverhältnisse
  • A. Begriffsbestimmung
  • I. Begriff und Inhalt „Erdkörper“
  • II. Begriffsbestimmung und Einteilung der Bodenschätze
  • 1. Begriff „Bodenschätze“
  • 2. Einteilung der Bodenschätze
  • a) Allgemeinverbreitete Bodenschätze
  • b) Nicht allgemeinverbreitete Bodenschätze
  • III. Begriffsbestimmung und Einteilung der Erdkörperfelder
  • 1. Begriff „Erdkörperfeld“
  • 2. Begriffe „bergbauliches Zuweisungsfeld“ und „geologisches Zuweisungsfeld“
  • 3. Verhältnis des „bergbaulichen“ oder „geologischen“ Zuweisungsfeldes zum „Erdkörperfeld“
  • a) Grenzenänderung des bewilligten Erdkörperfeldes
  • b) Grenzenänderung des Zuweisungsfeldes
  • c) Zwischenfazit
  • 3. Die Einteilung der Erdkörperfelder
  • a) Erdkörperfelder föderaler Bedeutung
  • b) Erdkörperfelder lokaler Bedeutung
  • c) Erdkörperfelder „allgemeiner“ Bedeutung
  • 4. Verzeichnisse der Erdkörperfelder
  • a) Verzeichnis der Erdkörperfelder, die für die bergbauliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden können
  • b) Verzeichnis der Erdkörperfelder föderaler Bedeutung
  • c) Verzeichnis der Erdkörperfelder föderaler Bedeutung, die ohne Auktionen zur Verfügung gestellt werden
  • d) Verzeichnis der Erdkörperfelder lokaler Bedeutung
  • 5. Föderaler Reservefonds von Erdkörperfeldern
  • IV. Zwischenfazit
  • B. Eigentumsverhältnisse an im Erdkörper enthaltenen und an gewonnenen Bodenschätzen
  • I. Eigentum am Erdkörper
  • II. Eigentumsverhältnisse an den bewilligten Erdkörperfeldern
  • 1. Eigentumsrechtliche Zuordnung
  • 2. Zivilrechtliche Verkehrsfähigkeit des Erdkörperfeldes
  • III. Eigentum an gewonnenen Bodenschätzen
  • 1. Eigentumsrechtliche Zuordnung
  • 2. Zeitpunkt der Eigentumsübertragung
  • C. Das Verhältnis des Bergbaus zum Grundeigentum
  • I. Grundstückserwerb zu Zwecken der bergbaulichen Tätigkeit von der öffentlichen Hand
  • II. Grundstückserwerb zu Zwecken der bergbaulichen Tätigkeit aus dem Privateigentum
  • III. Einziehung von Grundstücken für den staatlichen oder kommunalen Bedarf gem. Art. 49 BodenGB
  • D. Rechtsvergleichende Ausführungen zum deutschen Bergrecht
  • I. Begriffsbestimmung der Regelungsgegenstände
  • II. Eigentumsverhältnisse
  • III. Verhältnis Grundeigentum und Bergbauvorhaben
  • Kapitel 3. Die staatliche Regulierung des bergbaulichen Zugangs zu den Bodenschätzen nach Verwaltungsaktmodell. Lizenzierungssystem
  • A. Das einheitliche Lizenzierungssystem nach ErdkörperG
  • I. Entstehungsgründe und Arten des Nutzungsrechts an dem bewilligten Erdkörperfeld
  • 1. Begriff des Nutzungsrechts am Erdkörperfeld
  • 2. Rechtsgründe für die Entstehung des Nutzungsrechts
  • II. Inhalte der EKL
  • III. Die EKL und die EKL-Bedingungen
  • IV. Arten der EKL
  • 1. Allgemeine (bis zur Tiefe von 5 m) und spezielle Erdkörpernutzung
  • 2. EKL für die geologische Forschung
  • a) Regionale geologische Forschung (Art. 6 Ziff. 1 ErdkörperG)
  • b) Geologische Forschung einschließlich Aufsuchung und Bewertung (Art. 6 Ziff. 2 ErdkörperG)
  • 3. EKL für Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen
  • a) Gegenstand der lizenzierten Arbeiten
  • b) Trennung der „Erkundung“ aus dem Gesamtprozess der Aufsuchungsarbeiten
  • 3. EKL gleichzeitig für die geologische Forschung und Erkundung und Gewinnung – „kombinierte EKL“
  • V. Geltungsdauer der EKL
  • B. Die Zulassungsvoraussetzungen
  • I. Personenkreis der zulässigen Nutzer des Erdkörperfeldes
  • II. Zugangsbeschränkungen für ausländische Investoren im russischen Bergbausektor
  • 1. StrategInvestG
  • a) Ausländischer Investor oder Personengruppe nach StrategInvestG
  • b) Begriff „strategische Kapitalgesellschaft“
  • 2. Zustimmungspflicht für die Rechtsgeschäfte zum Kontrollerwerb
  • a) Begriff „Kontrolle“
  • aa) Allgemeine Regel für die Kontrollschwelle
  • bb) Besondere Kontrollschwelle für Kapitalgesellschaften, die im Bergbausektor tätig sind
  • b) Zustimmungsverfahren
  • 3. Meldepflicht nach Art. 14 und 16 Abs. 3 StrategInvestG
  • 4. Rechtsfolgen
  • 5. Zwischenfazit
  • III. Zulassungsvoraussetzungen
  • C. Das Erteilungsverfahren
  • I. Erteilung einer EKL für die geologische Forschung
  • 1. Antragsinhalt und Antragstellung
  • 2. Die Bearbeitung des Antrages durch die Kommission
  • 3. Ausstellung und Registrierung der EKL
  • 4. Besonderheiten für Erdkörperfelder föderaler Bedeutung
  • 5. Feststellung der Tatsache der Entdeckung einer Bodenschatzlagerstätte
  • a) Antragstellung und Antragsunterlagen
  • b) Antragsbearbeitung und Urkundenausstellung
  • II. Die Erteilung einer EKL für die Gewinnung von Bodenschätzen
  • 1. Anspruch des Inhabers einer EKL für geologische Forschung auf Erteilung einer EKL für Erkundung und Gewinnung
  • 2. Die Erteilung einer EKL für Erkundung und Gewinnung bei Entdeckung einer Bodenschatzlagerstätte
  • a) Antragstellung und Antragsunterlagen
  • b) Antragsbearbeitung
  • c) Erteilungsverfahren für Erdkörperfelder föderaler Bedeutung
  • aa) Antragstellung und Antragsbearbeitung
  • bb) Ablehnung des Antrages
  • d) Zwischenfazit
  • III. Erteilungsverfahren nach den Ergebnissen von Auktionen bzw. Ausschreibungen
  • 1. Abgrenzung zwischen Auktion und Ausschreibung
  • 2. Erteilungsverfahren für die Erdkörperfelder allgemeiner Bedeutung
  • a) Beschlussfassung über die Durchführung einer Auktion bzw. Ausschreibung
  • b) Antragstellung und Antragsunterlagen für die Teilnahme an der Auktion oder Ausschreibung
  • aa) Angaben über den Antragsteller und die Leitungsstruktur des Unternehmens
  • bb) Informationen über finanzielle Möglichkeiten des Antragstellers
  • cc) Nachweise über technische und technologische Kapazitäten des Antragstellers
  • dd) Angaben zu vorherigen Tätigkeiten des Antragstellers im Bergbaubereich
  • c) Registrierung und Bearbeitung der Anträge
  • d) Die Durchführung der Auktion oder Ausschreibung
  • e) Genehmigung der Ergebnisse und Registrierung der EKL
  • 3. Erteilungsverfahren für Erdkörperfelder föderaler Bedeutung
  • a) Regierungsanordnung über die Durchführung der Auktion
  • b) Antragstellung und Durchführung der Auktion
  • IV. Erteilungsverfahren für die Erdkörperfelder föderaler Bedeutung ohne Durchführung von Auktionen
  • 1. Besonderheiten für die EKL-Erteilung für Erdkörperfelder auf dem Festlandsockel
  • a) Engster Personenkreis nach Art. 9 Abs. 2 ErdkörperG
  • b) Die Liberalisierung des Zugangs seit Mai 2015
  • c) „Joint operating agreement“ für internationale Bergbauvorhaben auf dem russischem Festlandsockel
  • 2. Besonderheiten für erdgasführende Erdkörperfelder föderaler Bedeutung
  • a) Regierungsanordnung für die Erteilung einer EKL ohne Durchführung der Auktionen
  • b) Zwischenfazit
  • V. Die Übertragung der EKL
  • 1. Zulässigkeit der Übertragung von Nutzungsrechten an einem Erdkörperfeld
  • 2. Antragstellung und Zulassungsvoraussetzungen
  • a) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
  • b) Nach Übertragungsgrund definierte Zulassungsvoraussetzungen
  • aa) Unternehmensumstrukturierung
  • bb) Neugründung einer juristischen Person zum Zwecke der Fortsetzung der in der EKL festgelegten Arbeiten
  • cc) Vermögenserwerb von einem insolventen EKL-Inhaber
  • dd) Innergesellschaftliche Übertragung
  • 3. Antragsbearbeitung
  • VI. Zwischenfazit
  • D. Freigabe des bergbaulichen Betriebes durch das Genehmigungsverfahren der Projektdokumentation
  • I. Allgemeine Grundorientierung
  • II. Arten und Funktion der PDO-Typen bei Bergbauvorhaben
  • 1. PDO-Typen auf der Etappe der Aufsuchungsarbeiten
  • 2. PDO-Typen auf der Etappe der Gewinnungsarbeiten
  • III. Zulassung des Bergbaubetriebes
  • 1. Projektgenehmigung des bergbaulichen Betriebes nach umweltrechtlichen Bestimmungen
  • a) Umweltverträglichkeitsprüfung
  • b) Staatliche Umweltexpertise
  • 2. Expertise der Betriebssicherheit
  • 3. Staatliche Expertise nach dem bauordentlichen Genehmigungsverfahren
  • 4. Projektgenehmigung durch die ROSNEDRA-Kommission
  • 5. Zuteilung eines Grundstücks für das Bergbauvorhaben
  • IV. Zwischenfazit
  • E. Änderung und Beendigung der EKL
  • I. Zulässigkeitsfälle und Verfahren für EKL-Änderungen
  • II. Beendigung des Nutzungsrechts am Erdkörperfeld
  • 1. Erlöschen
  • 2. Vorzeitige Beendigung von Amts wegen
  • a) Gründe ohne Verschulden des EKL-Inhabers
  • b) Gründe mit Verschulden des EKL-Inhabers
  • c) Ausnahmeregelung für die kombinierte EKL gem. Art. 20 Abs. 3 ErdkörperG
  • III. Verfahren
  • IV. Zwischenfazit
  • F. Rechtsvergleichende Ausführungen zum deutschen Bergrecht
  • I. Entstehung einer Bergbauberechtigung
  • II. Art und Inhalt der Bergbauberechtigungen
  • 1. Aufsuchungsberechtigung und Gewinnungsberechtigung
  • 2. Ausschließlichkeit gewährter Rechte
  • 3. Anspruch des Erstentdeckerunternehmens auf Erteilung einer Gewinnungsberechtigung
  • III. Die staatliche Regulierung des bergbaulichen Zugangs zu den Lagerstätten
  • 1. Erste Stufe – Erteilungsverfahren einer Bergbauberechtigung
  • a) Personenkreis zulässiger Inhaber von Bergbauberechtigungen
  • b) Zugangsbeschränkungen gegenüber ausländischen Investoren
  • c) Zulassungsvoraussetzungen
  • 2. Zweite Stufe – Zulassung des Bergbaubetriebes
  • IV. Dauer und Verlängerung der Bergbauberechtigung
  • V. Beendigung der Bergbauberechtigung
  • VI. Übertragung der Bergbauberechtigung
  • Kapitel 4. Steuern und Abgaben im Bergbaubereich
  • A. Allgemeine Grundorientierung
  • B. Abgaben nach ErdkörperG
  • I. Einmalige Gebühr
  • II. Regelmäßige Gebühr
  • III. Teilnehmergebühren für Auktion bzw. Ausschreibung
  • C. Fördersteuer gem. Art. 334 ff. SteuerGB
  • I. Die Entwicklung der Fördersteuer
  • II. Bemessungsgrundlage der Fördersteuer
  • III. „Steuer-Manöver 2015“ in der Rohstoffindustrie
  • 1. Exportzoll für Kohlenwasserstoffe
  • 2. Änderungen ab dem 1. Januar 2015
  • IV. Zwischenfazit
  • E. Rechtsvergleichende Ausführungen zum deutschen Bergrecht
  • Kapitel 5. Die staatliche Regulierung des bergbaulichen Zugangs zu den Bodenschätzen nach Vertragsmodell (PSA)
  • A. Begriff und Inhalt des PSA
  • I. Begriff und Gegenstand der Vereinbarung
  • II. Einordnung der Vereinbarung im russischen Rechtssystem
  • B. Die Parteien eines PSA
  • I. Der Staat
  • II. Der Investor
  • C. Erteilungsverfahren für die Erteilung eines Nutzungsrechts an Erdkörperfeldern nach PSA-G
  • I. „Restprinzip“ bei der Bildung des Verzeichnisses der unter PSA-Recht abbaufähigen Erdkörperfelder
  • II. Abschluss der Vereinbarung
  • 1. System der doppelten Auktionsdurchführung
  • 2. Ausnahmen von der Auktionspflicht
  • 3. Verfahren der Auktionsdurchführung
  • 4. Ausarbeitung der endgültigen Vereinbarungsbedingungen
  • 5. Abschluss der Vereinbarung
  • 6. Erteilung der EKL
  • III. Die Geltungsdauer der Vereinbarung
  • IV. Änderung der Vereinbarungsbedingungen
  • V. Übertragung der Rechte und Pflichten
  • VI. Beendigung der Vereinbarung
  • D. Vorschriften zur Arbeitsausführung unter PSA
  • I. Lenkungsausschuss
  • II. Die Pflicht zur Genehmigung von Projektunterlagen als Grundlage für die Erstattung der Kosten
  • III. Spezielle Anforderungen gem. Art. 7 Abs. 2 PSA-G und WTO-Recht
  • E. Produktionsaufteilung
  • I. Schlüsselbegriffe
  • II. Modelle der Produktionsaufteilung
  • F. Investitionsschutzmechanismen bei der PSA-Anwendung
  • I. Art. 17 Abs. 1 PSA-G
  • II. Art. 17 Abs. 2 PSA-G
  • III. Art. 18 Abs. 2 PSA-G
  • IV. Streitbeilegung
  • G. Zwischenfazit
  • H. Rechtsvergleichende Schlussfolgerung
  • Kapitel 6. Schlussbetrachtung
  • A. Schlusswort zum Rechtsvergleich
  • B. Änderungsvorschläge für das russische Bergrecht
  • I. Gesetzestechnik und Begriffsbestimmung
  • II. Abgrenzung des staatlichen Eigentums am Erdkörper und Verteilung der Kompetenzen
  • III. Bergbaubetrieb auf dem Festlandsockel
  • IV. Ausländische Investitionen
  • V. Verwaltungsaktmodell: Erteilung und Beendigung der EKL
  • VI. PSA-Modell
  • VII. Zulassung des Bergbaubetriebes
  • C. Ausblick
  • Literaturverzeichnis
  • Verzeichnis der wichtigsten relevanten gesetzlichen und untergesetzlichen Rechtsakte des russischen Bergrechts.
  • Verzeichnis der zitierten Entscheidungen im russischen Recht

← XXVI | XXVII →

Abkürzungsverzeichnis

1. Gesetze

AWGAußenwirtschaftsgesetz
AWVAußenwirtschaftsverordnung
BBergGBundesberggesetz
BetrSichGFöderalgesetz „Über die industrielle Sicherheit gefährlicher Betriebsanlagen“
BodenGBBodengesetzbuch der RF
ErdkörperGFöderalgesetz „Über den Erdkörper“
FestlandsockelGFöderalgesetz „Über den Festlandsockel der RF“
GGGrundgesetz
HaushaltsGStaatshaushaltsgesetzbuch der RF
StBauGBStädtebaugesetzbuch der RF
SteuerGBSteuergesetzbuch RF
StrategInvestGFöderalgesetz „Über das Verfahren zur Tätigung ausländischer Investitionen in Kapitalgesellschaften mit strategischer Bedeutung für die Landesverteidigung und die Sicherheit des Staates“
UExGFöderalgesetz „Über die Umweltexpertise“
USchGFöderalgesetz „Über den Umweltschutz“
Verf RFVerfassung der RF
ZGBZivilgesetzbuch der RF

2. Russische Behörden

FASFöderale Antimonopolbehörde
FSBFöderaler Dienst für Sicherheit der Russischen Föderation
GLAVGOSEXPERTIZAZentralverwaltung der staatlichen Expertise
MINEKONOMRAZVITIEFöderales Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung
MINPRIRODAFöderales Ministerium für Naturressourcen und Umweltschutz
ROSIMUSCHESTVOFöderale Agentur für die Verwaltung des föderalen Eigentums
ROSNEDRA Föderales Agentur für Erdkörpernutzung ← XXVII | XXVIII →
ROSPRIRODNADZORFöderale Aufsichtsamt für Naturnutzung
ROSTEHNADZORFöderales Amt für ökologische, technische und Atomaufsicht

3. Sonstige

← XXX | 1 →

Einleitung

A.  Hintergrund der Untersuchung und Problemstellung

Der Hunger Deutschlands nach Energieressourcen als einer der bedeutendsten Industriestandorte weltweit ist immens. Die von der Bundesregierung eingeleitete Energiewende verfolgt ambitionierte Ziele und umfasst neben dem Stromsektor die Bereiche der Mobilität und des Wärmemarkts. In allen drei Bereichen kann der Energieträger Erdgas einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende leisten.1 Als Partnerenergieträger zu den Erneuerbaren Energien kann Erdgas entscheidend zur Lösung der Probleme der Energiewende beitragen, die durch die schwankende Produktion aus den Erneuerbaren Energien entstehen. Als kohlenstoffärmster fossiler Brennstoff ist Gas außerdem in der Lage, Deutschlands CO2-Emissionen zu reduzieren.2 Von den rund 950 Terawattstunden (TWh) an Erdgas, die jährlich in der Bundesrepublik verbraucht werden, werden etwas mehr als 430 TWh aus Russland importiert – ein Anteil von knapp 46 Prozent.3 Nicht nur im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit sind die Rohstoffimporte aus Russland für Deutschland von evidenter Bedeutung, auch für die Erzeugnisse der petrochemischen Industrien werden große Mengen an Erdgas und Erdöl aus Russland nach Deutschland eingeführt.4 Den Prognosen zur Folge wird die Nachfrage nach Erdgas in Deutschland und im gesamten EU-Raum bis zum Jahr 2030 weiter ansteigen. Zugleich werden die derzeitigen jährlichen Fördermengen aus heimischen Quellen bis 2030 abnehmen und Importe aus anderen Erdgaslieferländern, insbesondere Norwegen, nicht erhöht werden können. Trotz den Bestrebungen der EU, die Erdgaslieferungen durch Investitionen in Pipeline-Projekte und Häfen-Anlagen von Flüssiggas zu diversifizieren, werden die Gaslieferungen aus Russland nur in begrenztem Maß ersetzt werden können.5 ← 1 | 2 →

Wie werden diese Vorkommen in Russland aufgesucht und erschlossen, welcher Rechtsrahmen gilt im russischen Bergbausektor? Die Antwort auf diese Frage ist bis heute in Deutschland terra incognita und das russische Recht der Bodenschätze weitgehend unbekannt. Aufgrund der hohen Kohlenwasserstoffimporte aus Russland ist es aus der Perspektive eines Abnehmerlandes wie Deutschland von besonderem Interesse, einen Einblick in die Art und Weise der Ressourcenausbeutung zu erhalten. Daher spielen vertiefte Kenntnisse über das russische Bergrecht und dessen Vergleich mit inländischem Recht für die deutsche Rechtswissenschaft und Praxis eine wichtige Rolle. Für deutsche Investoren, die Interesse an einer Rohstoffgewinnung in Russland haben oder auf diesem Gebiet bereits tätig sind, ist die Erläuterung der staatlichen Regulierung des Zugangs zu den Bodenschätzen in Russland aufschlussreich und lohnenswert.

Auf Grund seiner Historie steht das russische Recht der Bodenschätze in einem engen Wechselverhältnis zum deutschen Bergrecht, denn schon bei seiner Entstehung hat der deutsche Bergbau eine ausschlaggebende Rolle gespielt. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes „Über den Erdkörper“ im Jahr 1992 entwickelt sich das Bergrecht in Russland mit einer bemerkenswerten Dynamik. Heute sind die Regelungen der bergbaulichen Tätigkeit zwar in einer Vielzahl an Rechtsakten enthalten: von Föderalgesetzen über Regierungsverordnungen bis hin zu zahlreichen Anordnungen, Verfügungen und methodischen Empfehlungen der zuständigen Ministerien und der ihnen untergeordneten Behörden. In ihrer Gesamtheit bilden sie jedoch keinen klar strukturierten und systematisch aufgebauten Rechtsrahmen. Die Unübersichtlichkeit der Vorschriften stellt eine besondere Herausforderung für die Bergbauunternehmen und darunter insbesondere für die interessierten ausländischen Investoren dar. Dieses Forschungsvorhaben hat zum Ziel, den rechtlichen Rahmen für den bergbaulichen Zugang zu den Kohlenwasserstofflagerstätten detailliert und umfassend zu untersuchen und mit einer präzisen Systematik zu erfassen.

Behandelt werden sowohl die allgemeinen Grundlagen des russischen Bergrechts – darunter das System der Gesetzgebung, die Einteilung und Eigentumszuordnung von Bodenschätzen und Erdkörperfeldern, der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Bewilligungsmodells und des privatrechtlichen Vertragsmodells bei der Erteilung von Bergbauberechtigungen, als auch die speziellen Fragestellungen wie Erstellung und Genehmigung der technischen Projektdokumentation für ein Bergbauvorhaben für Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen, das System der einschlägigen Steuern und Abgaben im Bergbausektor und die Rechtsfragen der Zugangsbeschränkungen für ausländische Investoren.

Die rechtsvergleichende Darstellung zum deutschen Bergrecht gewährt dem deutschen Leser unmittelbar die Möglichkeit, die Übereinstimmung der Problemstellungen und die Unterschiedlichkeit der Lösungen zu erkennen. Für Russland sind die Erfahrungen und die Strukturen des deutschen Bergrechts aus dogmatischer Sicht äußerst interessant. In der russischen bergrechtlichen Fachliteratur wird immer wieder seine lückenfreie, interessenausgewogene und systematische Struktur ← 2 | 3 → betont.6 In dem kontinuierlichen Entwicklungsprozess des russischen Bergrechts kann das deutsche Recht der Bodenschätze nicht nur eine allgemeine wegweisende Wirkung haben, sondern auch konkrete Anstöße für die Optimierung der bergrechtlichen Verhältnisse in Russland geben.

B.  Gang der Untersuchung

Die in dieser Abhandlung erstellte Analyse konzentriert sich auf die Erteilung von Zugriffsrechten auf die Erdöl- und Erdgasvorkommen. Der Schwerpunkt liegt auf der Erörterung der Entstehung und der Arten der Bergbauberechtigungen, der Erteilungsvoraussetzungen und -verfahren sowie auf dem Rechtsrahmen zur Freigabe des Bergbaubetriebes. Auf Fragen der Umweltbelange und auf die Darstellung der Bergaufsichtsführung wird nur insoweit in allgemeinen Grundsätzen eingegangen, als dass dem Leser ein abschließender Überblick über das System der staatlichen Regulierung der bergbaulichen Tätigkeit ermöglicht werden soll. In jedem zu behandelnden Themenbereich wird vergleichend auf die deutschen Regelungen mit relevanten Rückschlüssen Bezug genommen, wobei das deutsche Bergrecht nur in dem Umfang dargestellt wird, der für die rechtsvergleichende Auswertung notwendig ist. Dem Rechtsvergleich wird bereits durch die Auswahl der Grundstruktur dieser Studie Rechnung getragen, deren Aufstellung der in Deutschland üblichen Systematik angeglichen ist, welche in der russischen Rechtswissenschaft für die Darstellung des Bergrechts eher untypisch ist. In Anbetracht der dynamischen Entwicklung des Bergrechts in Russland soll die rechtsvergleichende Analyse mit dem deutschen Bergrecht der Prüfung dienen, ob und in welchem Umfang eine Optimierung sowie Angleichung der staatlichen Regulierung des Zugangs zu Erdgas- und Erdöllagerstätten in den Rechtsordnungen möglich und sinnvoll wäre.

Zum besseren Verständnis der Ausgangssituation werden zu Beginn der Arbeit die Rechtsquellen der russischen Bergbaugesetzgebung systematisch erfasst und die Kompetenzverteilung in diesem Bereich erläutert und ausgewertet. Die Auseinandersetzung mit den Schlüsselbegriffen sowie mit der Einteilung und der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Bodenschätzen und Erdkörperfeldern in Kapitel 2 hilft dem deutschen Leser, die Struktur und die inhaltlichen Grundlagen des Bergrechts in Russland zu verstehen. Abgerundet wird dieser Abschnitt mit der Darstellung des Verhältnisses zwischen dem Recht auf die Nutzung des ausgewiesenen Erdkörperfelds und dem Oberflächeneigentum. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf der Einziehung von Grundstücken für staatlichen oder kommunalen Bedarf sowohl ← 3 | 4 → aus der öffentlichen als auch aus der privaten Hand, die in der am 1. April 2015 in Kraft getretenen Fassung des Bodengesetzbuches neu geregelt wurde.

Einen wesentlichen Teil der Untersuchung nimmt die Analyse beider in Russland existierenden bergbaulichen Zugangsmodelle ein. Kapitel 3 behandelt das Erteilungsverfahren einer Bergbauberechtigung nach dem öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaktmodell – das sog. einheitliche Lizenzierungssystem. Darin wird das Lizenzierungsverfahren der Nutzungsrechte am Erdkörperfeld einer umfassenden Untersuchung unterstellt. Zunächst werden die Entstehungsgründe und Arten der Bergbauberechtigungen erörtert. Im Anschluss wird detailliert auf die Zulassungsvoraussetzungen eingegangen. In diesem Rahmen werden unter Berücksichtigung von gesetzlichen Novellierungen der letzten Jahren die Investitionsmechanismen und geltenden Zugangsbeschränkungen für ausländische Investoren im russischen Rohstoffsektor detailliert untersucht und ausgewertet. Nachkommend erfolgt die Darstellung des eigentlichen Erteilungsverfahrens für die einzelnen Arten der Bergbauberechtigungen. Dabei sind die einzelnen Schritte auf dem Weg zum Erwerb der Bergbauberechtigung strukturiert und chronologisch ausgearbeitet. Zur abschließenden Darstellung der verfahrensrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Zugriffsrechte auf die verliehenen Bewilligungsfelder wird anschließend der Regulierungsrahmen für die Übertragung, Änderung und Beendigung der Bergbauberechtigungen beleuchtet. In der praktischen Umsetzung folgt der Erteilung einer Bergbauberechtigung die Zulassung des Bergbaubetriebes; deshalb wird an das Erteilungsverfahren anknüpfend die Freigabe des tatsächlichen bergbaulichen Betriebes durch das Genehmigungsverfahren der Projektdokumentation eingehend analysiert. Für eine vollständige Auswertung des Verwaltungsaktmodells befasst sich das nachfolgende Kapitel 4 mit dem System der Steuern und Abgaben bei der Umsetzung von Bergbauvorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas nach dem Verwaltungsaktmodell.

Das privatrechtliche Modell beim Zugang zu den Bodenschätzen, dem die Abschließung eines product sharing agreement (PSA) zu Grunde liegt, wird in Kapitel 5 ausführlich untersucht. Im Einzelnen werden zu Beginn einführende Betrachtungen wie Rechtsnatur und Parteien des PSA aufgegriffen und die Aufmerksamkeit auf das sog. „Restprinzip“ bei der Bildung des Verzeichnisses der unter PSA-Recht abbaufähigen Erdkörperfelder gelenkt. Es schließt sich die Untersuchung des Verfahrens zum Abschluss einer PSA-Vereinbarung an einschließlich der Besprechung obligatorischer Vorschriften zur Arbeitsausführung unter einem PSA und inwiefern diese mit den WTO-Bestimmungen im Einklang stehen. Der nächste Abschnitt des Kapitels widmet sich der Darstellung der Modelle für die Produktionsteilung zwischen den PSA-Parteien und den damit zusammenhängenden steuerlichen Belastungen. Der abschließende Teil des Kapitels behandelt die Investitionsschutzmechanismen (Stabilitätsklauseln) und bietet einen Überblick über die Gestaltung der Streitbeilegung bei der Umsetzung eines PSA in Russland. ← 4 | 5 →

Die wesentlichen Ergebnisse zum russischen Recht der Bodenschätze sowie die rechtsvergleichenden Erkenntnisse zum deutschen Bergrecht fließen in eine Schlussbetrachtung im Kapitel 6 ein. Anhand der vorgelegten Untersuchung und unter Berücksichtigung rechtlicher Schranken und der tatsächlichen Rechtslage im russischen Bergbausektor sollen darin als Abschluss der Abhandlung konkrete Ansätze und Verbesserungsvorschläge für optimale Rahmenbedingungen formuliert werden. ← 5 | 6 →


1 BDEW, Bericht “Rolle von Erdgas in der Energiewende”, Materialsammlung Erdgas, 2013, abrufbarunter: https://www.bdew.de/internet.nsf/res/E82A40FC67D06BC8C1257BCC004CA1DE/$file/BDEW-13-00025_Erdgas_Kapitel_1.pdf.

2 Yergin D./Wiegert R., „Die Energiewende gefährdet Deutschlands wirtschaftliche Zukunft. Ein Vorschlag zur Lösung des Problems“. Energiewende: Mehr Erdgas!, DIE ZEIT Nº 02/2014, 14; abrufbar unter: http://www.zeit.de/2014/02/energiewende-erdgas/seite-2.

3 Eurogas, Statistical Report 2014, Brüssel, S. 6; abrufbar unter, http://www.eurogas.org/uploads/media/Eurogas_Statistical_Report_2014.pdf.

4 Vgl. Grafik „Herkunft deutscher Rohstoffimporte“, abrufbar unter: https://www.muenchen.ihk.de/de/innovation/Anhaenge/Rohstoffchart-Juni-ohstoffimporte.pdf.

5 Bonn/Götz,Gemeinsamer Gaseinkauf: Optionen zur Senkung der Abhängigkeit von russischem Erdgas?, in: Energiwirtschaftlichen Tagesfragen (et), Heft 8 (65)/2015, S. 28.

6 Vgl. Vasilevskaja, Rechtliche Rahmenbedingungen der Erdkörpernutzung in Russland und Ausland; Kljukin, Rechtsverhältnisse des Bergbaus in den Staaten Westeuropas und Nordamerikas; Scheynfeld, Rechtliche Regulierung der Aufsuchung, Erschließung und Gewinnung von Bodenschätzen in der Bundesrepublik Deutschland; La­rochkina in: Säcker (Hrsg.), Deutsch-russisches Energie- und Bergrecht im Vergleich.

← 6 | 7 →

Kapitel 1.  Das System der Bergbaugesetzgebung

A.  Entwicklung der Bergbaugesetzgebung

Die Entstehungsgeschichte des russischen Bergrechts umfasst mehrere Jahrhunderte. Bereits zur Zeit Peter des Großen wurde klar, dass zur Gewährleistung des sozialwirtschaftlichen Wohls Russlands die Bodenschätze von beträchtlicher Bedeutung sind. Das Recht der Bodenschätze durchschritt in seiner Entwicklung im Wesentlichen drei große Etappen: die Zeit des Russischen Imperiums, die Zeit der UdSSR und die Neuzeit der Russischen Föderation (im Folgenden: RF).7 Bekanntlich hängt das Recht der Bodenschätze eng mit den Auffassungen über das Wirtschaftssystem zusammen.8 So spiegelte die Bergrechtsentwicklung in Russland schon immer die Ausrichtung der Staatspolitik wider.

Das vorrevolutionäre Bergrecht basierte vor allem auf der „Bergfreiheit“9, die einen freien Zugang zu den Lagerstätten gewährte. Gegen Mitte des XVIII. Jahrhunderts behauptete sich das Bergrecht als eigenständiges Rechtsgebiet. Bereits zu dieser Zeit wurden die Sammlungen der Bergbaugesetze verfasst sowie Lehrbücher dazu veröffentlicht und Vorlesungen gehalten.10 Während der sowjetischen Ära wurde seit dem Jahr 1928 das ausschließliche Eigentumsrecht des Staates auf den Erdkörper mit den darin enthaltenen Naturressourcen einschließlich der Bodenschätze proklamiert.11 Die bergbauliche Tätigkeit wurde in der UdSSR bis zum Jahr 1975 vor allem durch vorrangig geltende administrative Vorschriften (Erlasse der Kommunistischen Partei) reguliert. Mit dem Inkrafttreten im Jahr 1975/1976 der „Grundlagen der Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken über ← 7 | 8 → den Erdkörper“12 und darauf basierendem „Erdkörpergesetzbuches des RSFSR“13 wurde das Bergrecht dem Gesetzgebungsbereich über die nationale Volkswirtschaft zugeordnet und letztlich in die „Gesetzgebung über den Erdkörper“ umbenannt.

Die jetzige Verfassung der RF sowie die Gesetze und anderen Rechtsakte, die der Regelung der bergbaulichen Tätigkeit dienen, enthalten den Begriff „Bergrecht“ nicht. Stattdessen verwendet man die Definitionen „Gesetzgebung über den Erdkörper“ (meistens in den Rechtsakten) oder „Gesetzgebung über die Erdkörpernutzung“ (meistens in der Literatur). Im Allgemeinen werden diese beiden Begriffe als gleichstehende Synonyme zu dem Begriff „Bergrecht“ verstanden. In der Literatur jedoch wird oft der Begriff „Bergrecht“ verwendet, wenn auch stets abwechselnd mit den anderen beiden Definitionen. In der vorliegenden Arbeit werden alle drei Begriffe synonym verwendet.

B.  Überblick über das gegenwärtige System der Bergbaugesetzgebung

Das gegenwärtige Bergrecht in Russland stellt ein System der Rechtsvorschriften dar, die in den Rechtsakten verschiedener Ebenen (Föderation, Föderationsmitgliedern usw.) enthalten sind. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet – wie in allen anderen Rechtsbereichen – die Verfassung der RF. Die in der Verfassung allgemein festgelegten Prinzipien sind in den föderalen Fachgesetzen, die das Grundgerüst des russischen Bergrechts bilden, weiterentwickelt. Im Einklang mit diesen Grundlagen werden weitere normative Rechtsakte erlassen, wie z. B. Erlasse des Präsidenten der RF, Verordnungen der Regierung der RF, Verwaltungsakte der Ministerien und Behörden usw. Dem föderativen Aufbau Russlands wird insofern Rechnung getragen, als die Föderationsmitglieder im Rahmen ihrer Zuständigkeit eigene Gesetze zur Regulierung der bergrechtlichen Verhältnisse erlassen können, die jedoch nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Föderalgesetze stehen dürfen. Da die bergbauliche Tätigkeit ein sehr breites Feld an Rechtsgebieten erfasst, sind auch Rechtsvorschriften aus Umwelt-, Boden-, Wasser-, Verwaltungs-, und Steuerrecht hierfür relevant.

I.  Rechtliche Regelungen in der Verfassung

In allen Staaten, die im internationalen Vergleich über bedeutende Rohstoffvorkommen verfügen, finden sich die Grundlagen des Rechts der Bodenschätze als ← 8 | 9 → wesentlicher Bestandteil in ihren Verfassungen.14 Die Verfassung der Russischen Föderation (im Folgenden: Verf RF)15 definiert ebenso den konzeptionellen Rahmen und die wesentlichen Grundsätze der Berggesetzgebung. Die Bodenschätze werden in der Verf RF neben Boden, Wasser- und anderen Naturressourcen als eine der Naturressourcenarten betrachtet.16 Aus den Normen der Verf RF, die sich auf den Bergbau beziehen, lassen sich drei Grundprinzipien des Bergrechts ableiten.

1.  Eigentumsverhältnisse

Laut Art. 9 Abs. 1 Verf RF werden Grund und Boden und die anderen Naturressourcen in der Russischen Föderation als Grundlage des Lebens und Wirkens der Völker, die auf dem entsprechenden Territorium leben, genutzt und geschützt. Darin kommt der Grundsatz der hohen nationalen Bedeutung der Naturressourcen zum Ausdruck. Dieses Prinzip liegt dem Hauptziel des Gesetzgebers zugrunde, die Einnahmen, die der Staat für die Bewilligung der Nutzungsrechte an den Erdkörperfeldern erhält, zu maximieren und wirtschaftlich effektiv aufzuteilen.17 Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass die bergbauliche Tätigkeit nachhaltig und ohne übermäßigen Schaden für die Umwelt erfolgt, damit eine Knappheit der Naturressourcen für zukünftige Generationen vermieden wird. Von der hohen gesamtnationalen Bedeutung der Naturressourcen und darunter der Bodenschätze geht sowohl der Gesetzgeber18 als auch das Verfassungsgericht19 aus.

Im Hinblick auf die eigentumsrechtliche Zuordnung der Bodenschatzlagerstätte sieht Art. 9 Abs. 2 Verf RF Vielfältigkeit der Eigentumsformen vor. Danach können sich Grund und Boden und die anderen Naturressourcen in privater, staatlicher, kommunaler oder anderer Form des Eigentums befinden. Dieser Grundsatz wurde in dem Föderalgesetz „Über den Erdkörper“20 (im Folgenden: ErdkörperG) dahingehend konkretisiert, dass das ausschließliche Eigentumsrecht am Erdkörper und den darin enthaltenen Naturvorräten laut Art. 1.2 Abs. 1 ErdkörperG an ← 9 | 10 → den Staat delegiert wurde. Die in der Verf RF genannten Formen des Eigentums können somit nur an den bereits gewonnenen Bodenschätzen begründet werden. Wenn auch in Bezug auf die anderen Rechtsobjekte die Frage der Abgrenzung des staatlichen Eigentums ihre angemessene rechtliche Regulierung erlangt hat21, so bleibt das Problem der Bestimmung von Volumen und Abgrenzung des staatlichen Eigentums am Erdkörper und darin enthaltenen Bodenschätze bis heute eines der „höchst problematischen“ und „umstrittenen“ Themen im russischen Bergrecht.22 Das Grundproblem besteht zusammenfassend darin, dass weder in der Verfassung noch in föderalen Gesetzen bestimmt ist, ob und in welchem Umfang das Eigentum am Erdkörper einschließlich der Bodenschätze dem Föderationszentrum, den Föderationsmitgliedern oder in gemischter Form beiden zusteht.23

Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit des Art. 1.2 ErdkörperG bejaht. Es leitet zwar aus dem Wortlaut des Art. 9 Abs. 2 Verf RF, wonach „die Naturressourcen sich in privaten, staatlichen, kommunalen und in anderen Formen des Eigentums befinden können“, eine Zulässigkeit unterschiedlicher Eigentumsformen an den Naturressourcen ab. Zur gleichen Zeit aber bedeute diese Norm keine zwingende Verpflichtung, dass alle Naturressourcen auch tatsächlich in den darin aufgeführten Eigentumsformen existieren müssen. Mit dieser Argumentation hat das Gericht die Bestimmung der Verfassung der Republik Altai, wonach die sich auf dem Territorium dieser Republik befindenden Naturressourcen dem Eigentum der Republik zuzuordnen seien, für verfassungswidrig erklärt.24 Im Einklang mit der Verfassungsrechtsprechung lässt sich festhalten, dass in der Praxis die Gerichte das Eigentum am Erdkörper und den darin enthaltenen Bodenschätzen dem Eigentum der Föderation zuordnen. Genaueres zur Ausgestaltung des Eigentumsrechts am Erdkörper und den darin enthaltenen Bodenschätzen sowie an den gewonnenen Bodenschätzen wird unter Kapitel 2, B ausgeführt.

2.  Verteilung der Kompetenzen

In Bezug auf die Verteilung der Regelungskompetenz zwischen dem Föderationszentrum und den Föderationsmitgliedern unterscheidet die russische Verfassung zwischen der ausschließlichen Zuständigkeit des Föderationszentrums nach Art. 71, ← 10 | 11 → 76 Abs. 1 Verf RF, der gemeinsamen Zuständigkeit des Föderationszentrums und der Föderationsmitglieder nach Art. 72, 76 Abs. 2 Verf RF und der Zuständigkeit der Föderationsmitglieder nach Art. 73 Verf RF. Laut Art. 72 lit. c Verf RF sind die Fragen des Besitzes, der Nutzung und der Verfügung über die Naturressourcen sowie die Abgrenzung des staatlichen Eigentums der gemeinsamen Zuständigkeit der RF und ihrer Föderationsmitglieder zugeordnet. Laut Art. 76 Abs. 2 und 5 Verf RF werden im Rahmen des gemeinsamen Zuständigkeitsbereichs Föderalgesetze erlassen, mit deren Bestimmungen die Gesetzgebung und andere Rechtsakte der Föderationsmitglieder nicht in Widerspruch stehen dürfen.

Details

Seiten
XXIX, 343
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631707470
ISBN (ePUB)
9783631707487
ISBN (MOBI)
9783631707494
ISBN (Hardcover)
9783631707463
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (November)
Schlagworte
Bergrecht in Russland PSA in Russland Förderung von Bodenschätzen in Russland unternehmerische Tätigkeit der Ausländer in Russland Eigentum an Bodenschätzen in Russland Steuern und Abgaben in Russland
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XXIX, 343 S.

Biographische Angaben

Maria Zaykova (Autor:in)

Maria Zaykova studierte Rechtswissenschaften in Russland mit Schwerpunkt öffentliches Recht und Völkerrecht und wurde an der Freien Universität Berlin promoviert. Sie ist als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Energie- und Regulierungsrecht e. V. Berlin für bilaterale Kooperationsprojekte zum deutsch-russischen Energierecht sowie für Energiebeziehungen und Rohstoffpolitik zuständig.

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Titel: Der rechtliche Rahmen für den bergbaulichen Zugang zu den Erdöl- und Erdgaslagerstätten in der Russischen Föderation im Vergleich zum deutschen Bergrecht
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