Lade Inhalt...

Gesetzliche Vertretungsbefugnis von nahen Angehörigen für Volljährige

Eine Auseinandersetzung mit den aktuellen Gesetzesvorschlägen zur Änderung des Betreuungsrechts

von Melanie Kunz (Autor:in)
©2006 Dissertation XXVIII, 186 Seiten

Zusammenfassung

Die gesetzliche Vertretungsmacht befindet sich von jeher in einem Spannungsverhältnis zwischen Fürsorge und Entrechtung. Entsprechend den Wertungen des Grundgesetzes, wonach die privatautonome und selbstverantwortliche Lebensgestaltung in den Vordergrund tritt, ist eine gesetzliche Vertretungsmacht nur noch gerechtfertigt, wenn eine dahingehende Hilfsbedürftigkeit wie etwa bei Kindern oder kranken bzw. behinderten Menschen vorliegt. Die bereits bestehenden gesetzlichen Vertretungsrechte um eine solche von nahen Angehörigen für Volljährige – wie im Entwurf des zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes noch vorgesehen – zu erweitern, sieht sich daher erheblichen Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit ausgesetzt. Die Herausforderung besteht darin, einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwischen dem Schutz der Privatsphäre vor Eingriffen von Außen und dem Schutz des Hilfsbedürftigen vor missbräuchlich ausgeübter Vertretungsmacht zu finden. Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob eine solch weitreichende und tief in familienrechtliche Beziehungen eingreifende Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, rechtspolitisch Sinn macht und, wie behauptet, dem Willen der Bevölkerung entspricht.

Details

Seiten
XXVIII, 186
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631554524
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. XXVIII, 186 S.

Biographische Angaben

Melanie Kunz (Autor:in)

Die Autorin: Melanie Kunz wurde 1978 in Karlsruhe geboren. 1997 begann sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz, welches sie im Jahr 2002 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Danach nahm die Autorin den juristischen Vorbereitungsdienst in Mainz auf und legte im Jahr 2005 erfolgreich das Zweite juristische Staatsexamen ab. Kurz darauf trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein.

Zurück

Titel: Gesetzliche Vertretungsbefugnis von nahen Angehörigen für Volljährige