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Quellen zum Aktiengesetz vom 18. Juli 1884

von Werner Schubert (Band-Herausgeber:in)
©2017 Andere XXII, 333 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 467

Zusammenfassung

Diese Edition bringt wichtige, bisher nicht edierte Quellen zum Aktiengesetz von 1884 und ergänzt damit die von Peter Hommelhoff und Werner Schubert 1985 herausgegebene Materialiensammlung zum Aktiengesetz von 1884. Sie enthält den bisher nicht gedruckten Teil des Gutachtens des Reichsoberhandelsgerichts zur Aktienrechtsreform, den Schriftwechsel des Reichsjustizamts von 1882/83 mit dem Reichsamt des Innern über die Aktienrechtsreform sowie die Beratungen über den Aktienrechtsentwurf von 1883/84 im Bundesrat und in der IX. Kommission des Reichstags. Die zentralen Fragen der Aktienrechtsreform waren die Nominalhöhe der Aktien, die Gründung der Aktiengesellschaft und die Befugnisse des Aufsichtsrats, des Vorstands sowie der Generalversammlung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Kurzbiografien der an der Aktienrechtsreform hauptsächlich beteiligten Minister, Ministerialbeamten und Mitgliedern des Reichstags
  • Erster Teil: Art. 173–249 a des HGB in der Fassung der Aktienrechtsnovelle vom 11.6.1870
  • Zweiter Teil: Die Anträge Preußens und des Bundesrats wegen Reform der Aktiengesetzgebung und das Gutachten des Reichsoberhandelsgerichts über die Reform des Aktienrechts 1876/77
  • I. Votum des preußischen Handelsministers Achenbach vom 27.4.1876
  • II. Votum des preußischen Justizministers Leonhardt vom 13.7.1876
  • III. Beschluss des Preuß. Staatsministeriums vom 7.9.1876
  • IV. Antrag Preußens vom 17.11.1876 im Bundesrat, betreffend die Reform der Aktiengesetzgebung (Ds. 89/1876)
  • V. Bericht der Vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen vom 12.2.1877 betreffend den Antrag Preußens wegen Reform der Aktiengesetzgebung (Ds. 18 der Session 1876/77) und im Anhang: Bericht der Hanseatischen Gesandtschaft
  • VI. Beschluss des Bundesrats vom 13.3.1877 (§ 126)
  • VII. Gutachten des Reichsoberhandelsgerichts vom 31.3.1877 über die Reform des Aktienrechts
  • 1. Schreiben des Präsidenten des Reichsoberhandelsgerichts Eduard Pape vom 31.3.1877 an den Reichskanzler Bismarck
  • 2. Gutachten vom 31.3.1877 über die geeignetsten Mittel zur Abhilfe der nach den Erfahrungen des Reichs-Oberhandelsgerichts bei der Gründung, der Verwaltung und dem geschäftlichen Betriebe von Aktienunternehmungen hervorgetretenen Übelstände (Wiedergabe der in der Aktienrechtsedition von 1984 nicht berücksichtigten Teile des Gutachtens)
  • Dritter Teil: Vom Aktiengesetzentwurf von 1882 zum Entwurf der Reichsregierung vom 7.9.1883 zu einem Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften
  • I. Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften (Januar 1882)
  • 1. Text des Entwurfs
  • 2. Zusammenstellung der in der Aktienrechtskommission gefassten Beschlüsse und derjenigen Anregungen, deren Erwägung in Aussicht gestellt ist
  • II. Schreiben des Staatssekretärs im Reichsjustizamts Schelling an den Staatssekretär des Innern vom 20.5.1882
  • III. Schreiben des Staatssekretärs des Innern Bötticher vom 28.7.1882 an den Staatssekretär im Reichsjustizamt
  • IV. Schreiben des Reichsjustizamts vom 28.9.1882 an den Staatssekretär des Innern Bötticher
  • V. Schreiben des Staatssekretärs des Innern Bötticher vom 10.11.1882 an den Staatssekretär im Reichsjustizamt Schelling
  • VI. Schreiben des Reichsjustizamts Schelling vom 18.1.1883 an den Staatssekretär des Innern Bötticher
  • VII. Entwurf vom 7.9.1883 zu einem Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften (Bundesratsvorlage)
  • Vierter Teil: Der Aktiengesetzentwurf im Bundesrat (1883/84)
  • I. Gutachten der Handelskammer zu Hamburg betreffend Reform des Aktiengesellschaftsrechts (Januar 1884)
  • II. Bericht des Deutschen Handelstages über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften (Februar 1884)
  • III. Protokoll der Beratungen der Deputation für Handel und Schifffahrt des Hamburger Senats vom 12.2.1884 über die Bundesratsvorlage
  • IV. Stellungnahme Bayerns vom 13.2.1884 zur Bundesratsvorlage
  • V. Anträge des Referenten [MinRat von Kastner, Bayern], im Justizausschuss des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die KGaA und die Aktiengesellschaften
  • VI. Bericht des bayerischen Sitzungsvertreters v. Raesfeld über die Beratungen der Bundesratsausschüsse am 23.2.1884
  • VII. Bericht der Hanseatischen Gesandtschaft vom 24.2.1884 über die Sitzung der Bundesratsausschüsse am 23.2.1884
  • VIII. Bericht des bayerischen Sitzungsvertreters vom 26.2.1884 über die zweite Lesung des Entwurfs in den Vereinigten Ausschüssen des Bundesrats
  • IX. Antrag der Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen vom 26.2.1884 zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften (Ds. 74/1884)
  • X. Schreiben des Hamburger Senats an die hanseatische Vertretung (Krüger) in Berlin
  • XI. Annahme des Gesetzentwurfs durch den Bundesrat (1.3.1884, § 89 der Prot.)
  • Fünfter Teil: Der Aktiengesetzentwurf im Reichstag
  • I. Text des Entwurfs vom 7.3.1884
  • II. Anträge in der IX. Kommission des Reichstags
  • III. Berichte von Kastner (Bayern) über die Verhandlungen der IX. Reichstagskommission (24.4.-13.6.1884)
  • IV. Plenarberatungen des Reichstags
  • 1. Anträge in der II. Beratung
  • 2. Anträge in der III. Beratung
  • Sechster Teil: Gesetz vom 18. Juli 1884 betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften unter Kennzeichnung der Änderungen der Reichstagsvorlage durch die IX. Kommission
  • Sachregister
  • Quellennachweis

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Einleitung

Der vorliegende Band ist eine Fortsetzung der Quellensammlung zur Aktienrechtsnovelle von 18701 und zugleich eine Vervollständigung der Text- und Quellensammlung zur Aktienrechtsreform von 1884: „Hundert Jahre modernes Aktienrecht“ (1984)2, in der wegen der umfangreichen Materialien wichtige Quellenbereiche nicht berücksichtigt werden konnten. Da der neue Band auch ohne Heranziehung der Sammlung von 1985 verständlich sein soll, wurden noch einmal der Text der Novelle von 1870, der Entwurf von 1882 und der Text des Gesetzes von 1884 wiedergegeben. Nicht aufgenommen in die neue Sammlung wurden die umfangreichen Materialien zur Entstehung des Entwurfs von 18823. Die Einleitung beschränkt sich auf einige Erläuterungen zu den edierten Quellen, da eine ausführliche Entstehungsgeschichte und inhaltliche Erschließung des Gesetzes durch Peter Hommelhoff und den Hrsg. bereits vorliegen4.

1. In der Edition wird im ersten Teil zunächst die Aktienrechtsnovelle von 1870 wiedergegeben. Sie ist die Grundlage des Gutachtens des Reichsoberhandelsgerichts von 1877 und Ausgangspunkt für den Entwurf vom 7.9.1883 (Bundesratsvorlage).

2. Im folgenden Teil werden mitgeteilt die Voten der preußischen Minister für Justiz und Handel vom 27.4. und 13.7.18765, die trotz des Bundesratsbeschlusses von 1874 die Wiederaufnahme der Aktienrechtsreform wünschten, was das Staatsministerium am 7.9.1876 ← IX | X → billigte. Vom daraufhin beim Bundesrat gestellten preußischen Antrag vom 17.11.1876 wird nur der Antrag als solcher, nicht jedoch die dazugehörige Denkschrift mitgeteilt, die bereits in der Edition von 1985 enthalten ist6. Es folgt der den preußischen Antrag befürwortende Bericht der Bundesratsausschüsse für Justiz und für Handel und Gewerbe vom 12.2.1877 und der Bericht der Hanseatischen Gesandtschaft vom 8.2.1877 nach Hamburg.

Noch bevor das preußische Staatsministerium über den Antrag auf Reform des Aktienrechts entschieden hatte, hatte das Reichskanzleramt das Reichsoberhandelsgericht am 31.7.1876 um ein Gutachten darüber gebeten7, ob und inwieweit das bestehende Recht sich als derart unzureichend erwiesen habe, „dass der Erlass eines Zwischengesetzes geboten oder wünschenswerth“ erscheine. Das Reichsoberhandelsgericht sollte über die nach seinen Erfahrungen „bei der Gründung, Verwaltung und dem geschäftlichen Betriebe von Aktienunternehmungen hervorgetretenen Übelstände und die geeignetsten Mittel zur Abhülfe derselben“ berichten8. Hierbei sollte die preußische Denkschrift vom November 1876 zur Grundlage dienen. Der größere Teil des Gutachtens des ROHG vom 31.3.1877 wurde bereits in der Edition von 19859 mitgeteilt. Im vorliegenden Band werden nunmehr die noch unveröffentlichten Teile des Gutachtens ← X | XI → abgedruckt. Diese befassen sich mit den Nachweisen beim Registerrichter und Gründerverantwortlichkeit, der Unterpariemission und den Gründervorteilen, den Nachtragsemissionen, den Bauzinsen, der Bilanz, der Auflösung der Gesellschaft und deren Liquidation, der Verjährung und der „Einwirkung des neuen Gesetzes auf die Rechtsverhältnisse der bisherigen Actiengesellschaft“. Das Gutachten, an dem der Reichsgerichtsrat Wiener maßgeblich beteiligt gewesen sein dürfte10, behandelte die vorliegenden Reformvorschläge ausführlich und unterbreitete hierzu auch Abänderungsvorschläge. Gleichwohl verneinte das ROHG, wie dem Übersendungsschreiben des Präsidenten des Gerichts Eduard Pape zu entnehmen ist11, die „Erforderlichkeit wie die Zweckmäßigkeit“ des baldigen „Erlasses eines Zwischengesetzes in der gedachten Materie“. Obwohl mit dem Beschluss des Bundesrates ein eindeutiger Auftrag an das Reichsjustizamt vorlag, behandelte man dort die Reform des Aktienrechtes zunächst sehr dilatorisch und begnügte sich mit einer Zusammenstellung der Äußerungen der Bundesregierungen und der ausländischen Gesetzgebung sowie mit dem Beschaffen statistischen Materials12. Nachdem der Reichskanzler unter dem 9.12.1877 um eine Beschleunigung der Arbeiten gebeten hatte, stellten die zuständigen Referenten des Reichsjustizamts unter dem 8.2.1878 in einer Aktennotiz fest13, die Reform der Aktiengesetzgebung gehöre nicht zu den „dringlicheren Aufgaben“ des Reichsjustizamts. Auch das preußische Handelsministerium mahnte das Reichsjustizamt wiederholt zur Aufstellung eines Reformentwurfs. Friedberg (Staatssekretär des Reichsjustizamts) teilte ← XI | XII → dem Handelsminister unter dem 4.1.1879 mit14, er sei nach wie vor der Ansicht, dass eine Reform zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dringend sei, und halte deshalb den Beschluss des Bundesrats für verfehlt. Ende Oktober 1880 löste von Schelling den zum preußischen Justizminister avancierten, wirtschaftsliberal eingestellten Friedberg als Staatssekretär des Reichsjustizamts15 ab. Dieser konnte sich der von Bismarck betriebenen neuen Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht mehr entziehen und ließ seine Mitarbeiter Deegen und Kayser einen bereits im Juni 1880 vorliegenden Referentenentwurf16 fertigstellen, der noch stark den Reformvorschlägen des ROHG verpflichtet war. Im Reichsjustizamt wurde der Referentenentwurf zunächst in zwei Lesungen endgültig festgestellt und am 3.12.1880 dem Reichskanzleramt übersandt. Dieses übermittelte am 7.6.1881 ein ausführliches Votum des Reichsamtes des Innern (Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten) vom 22.4.1881. Beide Reichsämter waren sich darüber einig17, den Entwurf durch „Sachverständige des wirthschaftlichen Gebiets“ und durch juristische Sachverständige begutachten zu lassen.

3. Der dritte Teil beginnt mit der Wiedergabe des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die KGaA und AG vom Januar 1882, auf den sich das Reichsjustizamt und das Reichsamt des Innern geeinigt hatten. Dieser Entwurf wurde von einer Sachverständigenkommission zwischen dem 24.3. und 8.4.1882 in 14 Sitzungen beraten18. Anschließend stellte das Reichsjustizamt die Beschlüsse dieser Kommission zusammen19, übernahm diese jedoch nur teilweise in den von ihr abgeänderten Entwurf, worüber es das Reichsamt des Innern in einem kurzen Schreiben vom 20.5.1882 unterrichtete. Letzteres ← XII | XIII → setzte sich in einem ausführlichen Schreiben vom 28.7.1882 mit der neuen Gesetzesfassung auseinander. Insbesondere wünschte es, die auf 2000 M festgesetzte Mindestnominalhöhe der Inhaberaktien auf 5000 M heraufzusetzen. Das Reichsjustizamt war mit den meisten Vorschlägen des Reichsamts des Innern einverstanden und stellte nach einem erneuten Schriftwechsel die Entwurfsfassung im Januar 1883 fertig. Am 2. und 3.7.1883 fanden im Reichsjustizamt noch Besprechungen mit dem Reichsamt des Innern und Vertretern der preußischen Minister des Handels und der Justiz statt. Diese führten nur noch zu geringfügigen Änderungen der Vorlage. Der neue Entwurf zu einem Gesetz, betreffend die KGaA und AG20 wurde, nachdem der Kaiser sich hiermit einverstanden erklärt hatte, im Bundesrat am 7.9.1883 eingebracht. Die Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Aktienrecht der Novelle vom 18.8.1870 sind durch Kursivdruck21 kenntlich gemacht. Die Änderungen des Entwurfs von 1882, die sich aus den Kommissionsbeschlüssen und den Beratungen zwischen den Reichsämtern ergeben, lassen sich einem Vergleich mit der Bundesratsvorlage entnehmen.

4. Der vierte Teil über den Aktiengesetzentwurf im Bundesrat (1883 – März 1884)22 enthält zunächst das die Vorlage ablehnende Gutachten der Handelskammer zu Hamburg (wohl von Januar 1884) und anschließend eine Zusammenstellung der Gutachten der Handelskammern durch den Deutschen Handelstag (Januar 1884), die sich überaus kritisch über die Vorschläge des Regierungsentwurfs äußerten. Die Deputation des Hamburger Senats für Handel und Schifffahrt bezeichnete in ihrem Protokoll vom 12.2.1884 den Entwurf „in seiner vorliegenden Gestalt für unannehmbar“, während sich Bayern in seiner Stellungnahme mit dem „System“ des Entwurfs – ungeachtet einiger Änderungswünsche – einverstanden erklärte. Zu den Beratungen in den Bundesratsausschüssen für Justiz sowie für Handel und Gewerbe legte der Referent – Ministerialrat Kastner ← XIII | XIV → (Bayern) – Anträge vor, die im Benehmen mit dem Reichsjustizamt „formiert“ worden waren. Über die Beratungen in den Vereinigten Ausschüssen unterrichten die Berichte des bayerischen Sitzungsvertreters v. Raesfeld und des hanseatischen Ministerresidenten Krüger. In den Beratungen konnte sich insbesondere Hamburg mit seinen Wünschen so gut wie nicht durchsetzen. Bereits unter dem 26.2.1884 teilten die Vereinigten Ausschüsse dem Plenum des Bundesrats ihre 75 Änderungswünsche mit. Die Mindestnominalhöhe der Inhaberaktien sollte auf 2000 M herabgesetzt werden. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung vom 1.3.1884 den Änderungen der Ausschüsse, z.T. mehrheitlich, zu. Lediglich Hamburg lehnte den Gesetzentwurf im Ganzen „in der durch die Beschlüsse der Einzelberatung erzielten abgeänderten Fassung“ ab.

5. Bereits am 7.3.1884 legte die Reichsregierung den Entwurf eines Gesetzes23, betreffend die KGaA und AG dem Reichstag vor, der die Vorlage am 24.3.1884 beriet und seiner IX. Kommission überließ. Kurz danach hatte der Deutsche Handelstag in einer Resolution vom 3.4.1884 fast einmütig eine grundlegende Umarbeitung des Entwurfs für notwendig erklärt24. In den Beratungen des Handelstags war es zu scharfen Auseinandersetzungen gekommen zwischen dem Referenten Russell, der bereits an der Sachverständigenkonferenz von 1882 teilgenommen hatte, und den beiden Regierungskommissaren Hagens und Schmidt, die das Gesetzesprojekt als Referenten betreut hatten. Die IX. Kommission verabschiedete ihre Änderungsvorschläge in ihrer 22. Sitzung am 17.6.1884. Die Beratungen der IX. Kommission werden erschlossen durch die Berichte von Kastner (Bayern), die sich wohl im Wesentlichen auf die amtlichen Kurzprotokolle der Kommission25 stützen, zum Teil jedoch etwas ausführlicher sind. Die IX. Kommission ermäßigte u. a. die Mindestnominalhöhe der Inhaberaktien auf 1000 M – ein immer noch sehr hoher Betrag –, welcher heute wohl 8000 bis 10.000 Euro entsprechen dürfte. ← XIV | XV →

Mit dem Abschluss der Plenarberatungen des Reichstags am 23. und 28.6.1884 wurde der gegenüber der Ausschussvorlage nur noch geringfügig abgeänderte Entwurf mit „großer Mehrheit“ angenommen26. Der Bundesrat stimmte der vom Reichstag beschlossenen Gesetzesfassung ebenfalls zu.

6. Das vom Kaiser am 18.7.1884 ausgefertigte Gesetz wurde am 31.7.1884 im Reichsgesetzblatt verkündet27. In der Edition wird im Sechsten Teil der Gesetzestext ohne die Übergangsvorschriften unter Kennzeichnung der Beschlüsse der IX. Kommission des Reichstags und des Plenums abgedruckt.

Hommelhoff bescheinigte dem Reformgesetzgeber von 1884, ein „treffliches Grundkonzept unterschiedlich erfolgreich, aber eben doch stets erfolgreich in konkrete Einzelregelungen umgesetzt zu haben“28. Im Zusammenhang mit dem 1896 verabschiedeten BGB erfolgte eine Neufassung des HGB von 1897, zu der die Quellen bereits vorliegen. Der Neufassung des Aktienrechts bescheinigte Pahlow in seiner „Entwicklungsgeschichte“ eine „eigenständige Bedeutung“29.

Kurzbiografien der an der Aktienrechtsreform hauptsächlich beteiligten Minister, Ministerialbeamten und Mitgliedern des Reichstags30

Achenbach, Heinrich (v.), Dr. iur. (geb. 1829 in Saarbrücken, gest. 1899 in Potsdam). Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses von 1867–1898. 1856 Gerichtsassessor, 1858 Hilfsjustitiar am Oberbergamt ← XV | XVI → in Bonn, (1860 Oberbergrat). 1859 Habilitation a.d. Universität Bonn (1860 ao. Prof.). 1866–1869 Oberbergrat und Vortragender Rat im Handelsministerium, 1871 Oberregierungsrat im Reichskanzleramt, 1872 Unterstaatssekretär im preuß. Kultusministerium, 1873 im Handelsministerium. 1873–1878 preuß. Handelsminister. 1878 Oberpräsident der Provinz Westpreußen, 1879 der Provinz Brandenburg (bis 1882 zugleich Regierungspräsident in Potsdam). Umfangreiche sozialpolitische Aktivitäten. – Quellen: Lilla, 119 f.; Dirk Hainbuch/Florian Tennstedt, Biografisches Lexikon zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1871–1945, Bd. 1: Sozialpolitik im Deutschen Kaiserreich 1871–1918, Kassel 2010.

Aufseß, Otto Frhr. von (geb. auf Schloss Unteraufseß 1825, gest. 1903). Mitglied des Reichstags vom Dezember 1883 bis Oktober 1884 für die Deutsche Fortschrittspartei.

Beisert, Robert (1833–1893). Kreisgerichtsdirektor bis 1878; anschließend Syndikus der Kaufmannschaft Berlin. Mitglied der Deutschen Freisinnigen Partei. – Quellen: B. Haunfelder, Liberale Abgeordnete, 64.

Bötticher, Karl Heinrich (1833–1907). 1861/62 Regierungsassessor bei der Regierung in Potsdam, anschließend bei den Regierungen in Gumbinnen, Danzig, Stralsund und wieder in Potsdam. Ab 1869 im Ministerium des Innern; 1872–1876 Landdrost in Hannover, 1876–1880 Regierungspräsident, Oberpräsident in Schleswig-Holstein. 1880 bis 1897 Staatssekretär des Reichsamts des Innern (zugleich preuß. Minister). – Quellen: Lilla, 154; Haunfelder, Konservative Abgeordnete, 62 f.

Büsing, Otto (1837–1916). Rechtsanwalt und Bürgerschaftssyndikus in Rostock; Rechtsgelehrtes Mitglied des Magistratskollegiums, Präses dieses Gerichts. Ab 1871 Bankdirektor in Rostock. Reichstagsabgeordneter für die Nationalliberalen. – Quellen: Haunfelder, Liberale Abgeordnete, 94. ← XVI | XVII →

Deegen. Regierungsrat im Reichjustizamt.

Dieden, Christian (1810–1898). Rechtswissenschaftliches Studium. Kaufmann und Weingutsbesitzer in Uerzig (Mosel). Quellen: Haunfelder, Zentrumspartei, 145; Mann, 106.

Feustel, Friedrich (1824–1891). 1879 aus der Nationalliberalen Partei zur rechtsliberalen Gruppe um Schauß/Holder übergetreten; ab 1881 wieder bei den Nationalliberalen. – Quellen: Haunfelder, Liberale Abgeordnete, 134.

Friedberg, Heinrich (1813–1895). 1843 beim preuß. Minister des Innern; 1845 beim preuß. Justizministerium. 1848 Staatsanwalt am Kammergericht, 1850–1854 Oberstaatsanwalt am Appellationsgericht Greifswald. 1854 Vortragender Rat im Justizministerium (Mitwirkung an der Ausarbeitung des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund von 1870). 1873 Unterstaatssekretär im Justizministerium. 1876 bis Okt. 1879 Staatssekretär im Reichsjustizamt. 1879–1889 preuß. Justizminister. – Quellen: Lilla, 257.

Geiger, Joseph (1833–1912). Landgerichtsrat (1887 OLG-Rat) in München. Reichstagsabgeordneter für das Zentrum. – Quellen: Haunfelder, Zentrumspartei, 161.

Goldschmidt, Johannes Friedrich (1837–1902). Direktor einer Berliner Brauerei. Handelsrichter am Landgericht Berlin. Reichstagsmitglied für die Liberale Vereinigung, später für die Deutsche Freisinnige Partei. – Quellen: Haunfelder, Liberale Abgeordnete, 159 f.

Hagens, Carl (1838–1924). Sohn eines Oberappellationsgerichtsrats. 1874 am Stadtgericht in Berlin. 1875 beim Reichskanzleramt (Abt. Justizwesen), 1877 beim Reichsjustizamt. Mitwirkung u. a. an der Aktienrechtsreform. 1890 OLG-Präsident in Frankfurt/Main. – Quellen: DJZ 1924, 796 f. (R. Marsson).

Hartmann, Karl Alvin (1840–1921). Dr. iur. 1879 Erster Staatsanwalt in Plauen; 1894 Landgerichtspräsident ebd. Reichstagsabgeordneter für die Deutsche Konservative Partei. – Quellen: Haunfelder, Konservative Abgeordnete, 120. ← XVII | XVIII →

Held, Hermann Gustav (1830–1894). Stellv. Bevollmächtigter Sachsens zum Bundesrat. 1857 Staatsanwalt beim Bezirksgericht Dresden; 1869 Stellvertreter des Generalstaatsanwalts v. Schwarze; 1870 Vortragender Rat im sächs. Justizministerium. 1885 Generalstaatsanwalt am OLG Dresden. – Quellen: Lilla, 305 f.

Heß, Albert (1836–1911). 1869 am Kreisgericht Stuttgart. 1872–1880 Bevollmächtigter Württembergs zum Bundesrat; 1880–1887 stellv. Bevollmächtigter zum Bundesrat. 1879 Ministerialrat im Departement der Justiz. 1884 OLG-Rat in Stuttgart. 1894 beim Württembergischen Verwaltungsgerichtshof (1894 dessen Präsident). – Quellen: Lilla, 317.

Heydemann, Karl (1845–1904). Landgerichtsrat (später LG-Präsident in Güstrow), anschließend OLG-Rat in Rostock. Nationalliberaler Reichstagsabgeordneter. – Quellen: Haunfelder, Liberale Abgeordnete, 194.

Kastner, Wilhelm (1824–1911). Stellv. Bevollmächtigter Bayerns zum Bundesrat von 1877–1887. 1863 Stadtrichter am Stadtgericht Regensburg, später in München. 1873 Appellationsgerichtsrat (später Rat am Obersten Landesgericht). 1880 Ministerialrat. – Quellen: Lilla, 352 f.

Kayser, Paul (1845–1898). 1872 preuß. Assessorexamen. 1875 Richter am Stadtgericht Berlin, ab 1879 im Reichsjustizamt (1880 Regierungsrat). Ab 1885 beim Auswärtigen Amt. 1896 Senatspräsident am Reichsgericht. – Quellen: Lilla, 354.

Kehler, Friedrich v. (1820–1901). Jurist, Legationsrat (preuß. Außenministerium). Zentrumsabgeordneter. – Quellen: Haunfelder, Zentrumspartei, 189.

Kochhann, Heinrich (1830–1903). Kaufmann in Berlin. Abgeordneter für die Liberale Vereinigung. – Quellen: Haunfelder, Liberale Abgeordnete, 237; Mann, 222.

Köller, Ernst Matthias (1841–1929). Landrat des Kreises Cammin/Pommern. 1894/95 preuß. Innenminister. 1897–1901 Oberpräsident von Schleswig-Holstein. Abgeordneter für die Deutsche Konservative Partei. – Quellen: Haunfelder, Konservative Abgeordnete, 159. ← XVIII | XIX →

Krüger, Daniel Christian Friedrich (geb. 1819 in Lübeck; gest. 1896 in Berlin). 1868–1896 Bevollmächtigter Lübecks beim Bundesrat (ab 1873 auch stellv. Bevollmächtigter Hamburgs). Sohn eines Kaufmanns und Senators. Nach dem Staatsexamen am Oberappellationsgericht Lübeck 1844 Advokat in Lübeck (Prokurator am Niedergericht und am Oberappellationsgericht). Vertreter Lübecks beim Erfurter Parlament (1850) und bei den Verhandlungen der Elbschifffahrtskommission in Magdeburg (1851). 1856–1864 hanseatischer Ministerresident und Generalkonsul in Kopenhagen. Ab 1866 hanseatischer Ministerresident in Berlin; seine Berichte über die Beratungen im Justizausschusses des Bundesrates gingen auch nach Hamburg. – Quellen: Lilla, 380 f.; Wikipedia.org. m. w. Literaturnachweisen.

Leonhardt, Adolf (geb. 1815 in Hannover; gest. 1880 ebd.). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Promotion in Göttingen juristische Ausbildung, die Leonhardt 1842 mit der 2. juristischen Prüfung abschloss. 1842–1848 Advokat in Hannover; 1848 Eintritt in das dortige Justizministerium als Ministerialreferent (Justizrat), 1853 Oberjustizrat, 1862 Generalsekretär des Justizministeriums; Mitglied der hannoverschen Zivilprozesskommission des Deutschen Bundes; 1865–66 Justizminister Hannovers; nach der Annexion Hannovers 1866 Vizepräsident des Oberappellationsgerichts Celle, ab 1.9.1867 Präsident des Berliner Oberappellationsgerichts für die neuen preußischen Provinzen in Berlin; 5.12.1867–29.10.1879 preußischer Justizminister. Unter Leonhardt entstanden grundlegende Gesetze Preußens (Eigentumserwerbsgesetz, Vormundschaftsordnung) und des Reichs (Reichsjustizgesetze, Konkursordnung, Rechtsanwaltsordnung). – Quellen: Lilla, 397 f.; NDB Bd. 14, 253 f. (W. Schubert).

Liebe, Friedrich (geb. 1809 in Braunschweig; gest. 1885 in Berlin). 1867–1885 Bevollmächtigter Braunschweigs zum Bundesrat. Nach der juristischen Staatsprüfung 1831 zunächst Advokat; nach der zweiten Staatsprüfung 1837 Eintritt in den braunschweigischen Justizdienst, 1841 in das Braunschweiger Staatsministerium. 1848 Bundestagsgesandter, 1851 braunschweigischer Geschäftsträger am preußischen Hof, 1861 wieder im braunschweigischen Staatsministerium. ← XIX | XX → Ab 1867 Ministerresident in Berlin. – Quellen: Lilla, 402 f.; Braunschweigisches biographisches Lexikon, 381.

Lipke, Gustav (1820–1889). Rechtsanwalt in Danzig. Abgeordneter für die Liberale Vereinigung. – Quellen: Haunfelder, Konservative Abgeordnete; Mann, 248.

Majunke, Paul (1842–1899). Katholischer Prieser; Publizist bei der „Germania“. – Quellen: Haunfelder, Zentrumspartei, 211 f.; Mann, 260.

Meyer, Alexander (1832–1908). Dr. iur. 1871–1876 Generalsekretär des Deutschen Handelstages. 1876–1879 Chefredakteur der „Schlesischen Presse“ (Breslau); danach wieder in Berlin. Reichstagsabgeordneter für die Liberale Vereinigung/Deutsche Freisinnige Partei. – Quellen: Haunfelder, Liberale Abgeordnete; Mann, 270.

Neidhardt, Karl (1831–1909). Bevollmächtigter für Hessen-Darmstadt zum Bundesrat. 1858–1861 Advokat; ab 1861 im hess. Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Äußern; 1874 Ministerialrat im Gesamtministerium; 1876 ao. Gesandter am Preußischen Hof zu Berlin. – Quellen: Lilla, 452 f.

Perglas, Maximilian v. (1817–1893). Studium der Rechtswissenschaften. 1843 Eintritt in den diplomatischen Dienst Bayerns. 1868–1877 Bevollmächtigter Bayerns zum Bundesrat. – Quellen: Lilla, 473.

Pfetten-Arnbach, Sigmund Frhr. v. (1847–1931). Rechts- und forstwissenschaftl. Studium. Gutsbesitzer in Niederbarnbach/Oberbayern. Mitglied des Reichstags für das Zentrum. – Quellen: Haunfelder, Zentrumspartei, 229.

Pilgrim, Adolf v. (1821–1909). 1853–1863 Landrat in Bochum; 1862–1875 Polizeipräsident in Königsberg; 1875–1882 Landdrost in Hannover; Regierungspräsident in Minden von 1882–1894. Mitglied des Reichstags für die Freikonservative Vereinigung. – Quellen: Haunfelder, Konservative Abgeordnete, 210.

Porsch, Felix (1853–1930). Rechtsanwalt am OLG Breslau und Fürstbischöflicher Konsistorialdirektor. Reichstagsabgeordneter für das Zentrum. – Quellen: Haunfelder, Zentrumspartei, 232 f. ← XX | XXI →

Rademacher, Hermann (1841–1919). Amtsgerichtsrat (später Landgerichtsrat) in Potsdam. Reichstagsabgeordneter für die Deutsche Fortschrittspartei. – Quellen: Haunfelder, Liberale Abgeordnete, 326.

Raesfeldt, Ferdinand (1835–1914). Stellv. Bevollmächtigter Bayerns zum Bundesrat von 1880–1894. Ab 1877 im bayer. Staatsministerium der Finanzen (1879 Ministerialrat). – Quellen: Lilla, 495.

Reichensperger, Peter Franz (1810–1892). Mitbegründer der Zentrumspartei. 1859 Obertribunalsrat in Berlin. – Quellen: Haunfelder, Zentrumspartei, 240.

Richter, Eugen (1838–1906). Regierungsassessor a.D. Reichstagsabgeordneter für die Fortschrittspartei/Deutsche Freisinnige Partei. – Quellen: Haunfelder, 331 f.

Schalscha, Alexander v. (1836–1895). Studium der Rechtswissenschaften. Rittergutsbesitzer in den Kreisen Brieg und Gnesen. Reichstagsabgeordneter für das Zentrum. – Quellen: Haunfelder, Zentrumspartei, 291.

Schelling, Hermann (1824–1908) Studium der Philosophie und der Rechtswissenschaften. Ab 1849 im preuß. Justizdienst (1863 Oberappellationsgerichtsrat in Glogau). Ab 1864 im preuß. Justizministerium tätig (1866 Vortragender Rat). 1874 Präsident des Appellationsgerichts Halberstadt. 1875 Vizepräsident des Obertribunals Berlin. Dezember 1876 Unterstaatssekretär im preuß. Justizministerium. 30.10.1879–31.1.1889 Staatssekretär im Reichsjustizamt. 1889–1894 preuß. Justizminister. – Quellen: Lilla, 530.

Schmidt, Finanzrat im preuß. Handelsministerium.

Details

Seiten
XXII, 333
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631717882
ISBN (ePUB)
9783631717899
ISBN (MOBI)
9783631717905
ISBN (Hardcover)
9783631717820
DOI
10.3726/b10859
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (März)
Schlagworte
Aktiengesellschaften Gründerhaftung Generalversammlung Vorstand einer Aktiengesellschaft Aufsichtsrat
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XXII, 333 S.

Biographische Angaben

Werner Schubert (Band-Herausgeber:in)

Werner Schubert war Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität zu Kiel. Er ist Herausgeber diverser rechtshistorischer Quellen- und Nachschlagewerke.

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Titel: Quellen zum Aktiengesetz vom 18. Juli 1884
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