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Unternehmenssanktionen durch die Weltbank

Betrug, Korruption und faires Verfahren

von Andreas Stegmann (Autor:in)
©2017 Dissertation LXXII, 408 Seiten

Zusammenfassung

Dieses Buch betrachtet die Sanktionierungsmaßnahmen der Weltbank gegen Korruption und Betrug bei von ihr finanzierten Projekten. Die Weltbank sanktioniert Projektteilnehmer öffentlich, indem sie diese für eine bestimmte Zeit von der Beteiligung an Bankprojekten ausschließt. Dies kann ein Unternehmen empfindlich treffen. Die Weltbank selbst kann dafür vor nationalen Gerichten nicht belangt werden, muss aber für effektive alternative Rechtsschutzmöglichkeiten sorgen. Der Autor untersucht dieses Rechtsschutzsystem hinsichtlich Effektivität und Fairness und im Vergleich zu den Anforderungen von Art. 6 EMRK.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungen
  • Literatur
  • Dokumente
  • Entscheidungen
  • Einführung
  • A. Gang der Untersuchung
  • B. Dezentrale Kontrolle internationaler Organisationen
  • C. Nationale Vergabesperren
  • I. Auftragssperren in Bundesrepublik und EU
  • 1. Zwingender Ausschluss bei strafrechtlicher Verurteilung
  • 2. Fakultativer Ausschluss bei schwerer Verfehlung
  • 3. Wirkung für das laufende Vergabeverfahren
  • 4. Aufnahme in Korruptionsregister
  • 5. Verfahrensübergreifende Auftragssperre
  • 6. Rechtsschutz gegen den Ausschluss
  • II. Vergabesperren der USA
  • 1. Sperre bei aktueller Unzuverlässigkeit
  • 2. Wirkung der Auftragssperre
  • 3. Rechtliches Gehör vor Verhängung der Vergabesperre
  • 4. Sperre während laufender Ermittlungen
  • 5. Administrative Agreements
  • 6. Rechtsschutz
  • III. Grundlegende Gemeinsamkeiten
  • Kapitel 1 – Entwicklung der Korruptionsbekämpfung in der Weltbank
  • A. Die Institution Weltbank
  • I. Der Begriff Weltbank und die Weltbankgruppe
  • II. Die Tätigkeit der Weltbank
  • 1. Arbeit der IBRD
  • 2. Arbeit der IDA
  • III. Rechtspersönlichkeit
  • B. Beginn der Korruptionsbekämpfung in den 1990ern
  • I. Armutsbekämpfung durch Korruptionsbekämpfung
  • II. Grundlage der Korruptionsbekämpfung in den Gründungsverträgen der Weltbank
  • 1. Treuhänderische Pflicht und Politikverbot der Gründungsdokumente
  • 2. Entwicklung eines unpolitischen Korruptionsverständnisses
  • C. Erstes formalisiertes Sanktionsverfahren
  • I. Überarbeitung der Vorgaben zur Durchführung von Bankprojekten
  • 1. Überarbeitung der Vergaberichtlinien
  • a) Verweis auf Vergaberichtlinien im Kreditvertrag
  • b) Erstmalige Regelung zu verbotenen Verhaltensweisen bei Bankprojekten
  • aa) Pflichten der Kreditnehmer
  • bb) Erklärungen gegenüber am Projekt Beteiligten
  • cc) Definition von Betrug und Korruption
  • 2. Überarbeitung anderer Projektdokumente
  • II. Institutioneller Rahmen
  • 1. Operational Memorandum 1998
  • a) Sanktionsentscheidung des Präsidenten auf Empfehlung des Sanctions Committee
  • b) Verfahren des Sanctions Committee
  • c) Kleine Ermittlereinheit
  • 2. Sanctions Committee Procedures 2001
  • a) Ausführlicher geregeltes Verfahren
  • b) Flexiblere Sanktionsmöglichkeiten
  • c) Department of Institutional Integrity
  • d) Bewertung als fairer Weg zu einer freien geschäftlichen Entscheidung
  • D. Entwurf des heutigen Sanktionsregimes ab 2004
  • I. Neue Sanktionsorgane
  • 1. Grundlegende Reform ab 2004
  • a) Sanktionsempfehlung und einstweilige Sperre
  • b) Anrufung des Sanctions Board durch Betroffenen
  • c) Überzeugung der Bank von der Fairness des neuen Verfahrens
  • d) Umsetzung ab 2007
  • 2. Korrekturen 2007
  • II. Sanktionen unter Bedingungen
  • 1. Neuer Sanktionskatalog
  • 2. Sanktion der Lahmeyer International GmbH mit variabler Sperrdauer
  • III. Richtlinienüberarbeitung 2004
  • IV. Richtlinienreform 2006
  • 1. Kooperation mit anderen multilateralen Entwicklungsbanken
  • 2. Neue allgemeine Antikorruptionsrichtlinien und überarbeitete Vergaberichtlinien
  • 3. Ausweitung des Verfahrens innerhalb der Weltbankgruppe
  • V. Voluntary Disclosure Program
  • E. Reformen ab 2009
  • I. Neue frühe und schnellere einstweilige Sperre
  • II. Cross Debarment
  • 1. MDB Cross Debarment
  • a) Gegenseitige Anerkennung von Sperrentscheidungen
  • b) Erklärung zu Grundprinzipien des fairen Sanktionsverfahrens
  • c) Abwägung von Prozessrisiko und gesteigerter Effizienz
  • d) Prinzipien zur Sanktionsbemessung und Behandlung von Unternehmensgruppen
  • 2. GSD Cross Debarment
  • III. Negotiated Resolution Agreements – Die Fälle Siemens und Macmillan
  • 1. Einigung der Weltbank mit Siemens
  • a) Sanktionsverfahren gegen Siemens Russland OOO
  • b) Der Korruptionsskandal Siemens
  • c) Vereinbarung zwischen Siemens-Konzern und Weltbank
  • 2. Einigung der Weltbank mit Macmillan Ltd.
  • 3. Regelung der Vergleichsverträge
  • IV. Richtlinienüberarbeitung und -neuerlass
  • 1. Überarbeitung der drei bestehenden Richtlinien
  • 2. Neue eigene Richtlinien für das Program for Results
  • V. Mehr Transparenz
  • 1. Öffentliche Richtlinien für die Bemessung der Sanktion
  • 2. Veröffentlichung der Sanktionsentscheidungen
  • 3. Erläuterungen des Sanktionsverfahrens
  • a) Sanctions Regime Information Note
  • b) Veröffentlichte Darstellung des Sanktionsverfahrens aus Reformprozess 2010
  • c) Weltbankstudie von Leroy und Fariello zum Sanktionsverfahren
  • d) Advisory Opinion und Sanctions Manual von LEG
  • VI. Neues Verfahrensrecht
  • 1. Verfahren für Kontrolle der Bedingungen einer Sanktion
  • 2. Regelungen zur Dokumentübermittlung
  • 3. Verhaltenskodex für Mitglieder des Sanctions Board
  • F. Weitere Entwicklung
  • I. Schwierige Beurteilung der bisherigen Effizienz
  • 1. Spektakuläre Erfolge INTs
  • 2. Ausbaufähiger Bekanntheitsgrad des Sanktionsregimes
  • 3. Auswirkungen auf Mittelverlust durch Korruption
  • II. Vorschläge zu institutionellen Korrekturen
  • 1. Funktion des EO
  • 2. Rechtsförmigkeit des Sanktionsregimes
  • III. Orientierung an Federal Acquisition Regulation der US-Regierung
  • Kapitel 2 – Voraussetzungen für die Sanktion eines Unternehmens
  • A. Rechtsgrundlagen der Sanktion
  • I. Ausdrückliche und allgemeine Vorgaben für eine Sanktion
  • 1. Angestrebte Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit des Sanktionsregimes
  • 2. Rechtstexte des Sanktionsregimes
  • 3. Auslegung der Rechtstexte
  • a) Auslegungskompetenz des Sanctions Board
  • aa) Grundsätzliche Aufgabe der Legal Vice Presidency
  • bb) Vermeintliche Auslegungshoheit der Legal Vice Presidency
  • cc) Rechtsanwendungskompetenz des Sanctions Board
  • dd) Kombinierter Einfluss von Sanctions Board und LEG auf INT und EO
  • b) Auslegungsmethoden
  • II. Allgemeine Rechtsgrundsätze
  • 1. Lückenfüllende Fortbildung des Sanktionsregimes nach allgemeinen Grundsätzen
  • 2. Ermittlung allgemeiner Prinzipien des Sanktionsverfahrens
  • a) Mindeststandards einer MDB-Sanktion laut MDB Cross Debarment Agreement
  • aa) Prinzipienkatalog
  • bb) Bedeutungslosigkeit des Übereinkommens für Rechtsanwendung der Sanktionsorgane
  • b) Grundprinzipien jeder Rechtsordnung
  • aa) Faires Verfahren, rechtliches Gehör und unabhängige Entscheidung
  • bb) Verbot widersprüchlichen Verhaltens
  • c) Menschenrechtspakte als Rechtserkenntnisquelle
  • d) Originäre Rechtsprinzipien des Sanktionsregimes
  • 3. Vorrang der ausdrücklichen Regelungen vor allgemeinen Rechtsprinzipien
  • a) Ablehnung eigener Verwerfungskompetenz durch das Sanctions Board
  • b) Weitreichende Korrekturmöglichkeiten durch lückenfüllende Rechtsfortbildung
  • B. Anwendungsbereich des Sanktionsregimes
  • I. Anwendbarkeit der Richtlinien auf das Bankprojekt
  • 1. Vereinbarung im Kreditvertrag
  • 2. Information der Projektbeteiligten über Sanktionsmöglichkeit
  • a) Hinweis auf Vergaberichtlinien in Ausschreibungsunterlagen
  • b) Verbreitung der Antikorruptionsrichtlinien durch Kreditnehmer
  • c) Allgemeinere Regeln des Program for Results
  • 3. Anwendung der kommunizierten Definitionen bei Widerspruch zu Vereinbarung im Kreditvertrag
  • a) Sanktion auf alternativer Grundlage in SBD 47
  • b) Maßgeblichkeit der Ausschreibungsdokumente in SBD 59 und SBD 60
  • c) Nur scheinbare Unterschiede zwischen den Definitionen von 1999 und 2004
  • d) Unterschiede zwischen den Richtlinien von 2006 und ihren Vorgängerinnen
  • e) Vertrauensschutz bei widersprüchlichen oder fehlenden Informationen
  • II. Persönlicher Anwendungsbereich
  • 1. Sanktionsmöglichkeit nach Vergabe- und Antikorruptionsrichtlinien für Investitionsfinanzierung
  • a) Möglichkeit zu Sanktion aller Bewerber um einen bankfinanzierten Auftrag gemäß den Vergaberichtlinien
  • aa) Traditionelle Unanwendbarkeit des Sanktionsregimes auf die offiziellen Beteiligten eines Vergabeverfahrens
  • bb) Sanktion von Amtsträgern für privates Handeln
  • cc) UN-Organisation als Mittelsmann
  • b) Möglichkeit der Sanktion anderer nichtstaatlicher Beteiligter des Projekts gemäß den ergänzenden Antikorruptionsrichtlinien
  • aa) Definition des Empfängers des Darlehensbetrags
  • bb) Beschränkung der Sanktionsmöglichkeit auf nichtstaatliche Empfänger des Darlehensbetrags
  • cc) Vorrang der Vergaberichtlinien
  • 2. Sanktionsmöglichkeit nach Antikorruptionsrichtlinien des Program for Results
  • C. Definitionen sanktionswürdigen Fehlverhaltens
  • I. Betrug
  • 1. Definition gemäß den aktuellen Richtlinien
  • a) Wortlaut und Übersetzung der Definition
  • b) Anpassung der Definition der Vergaberichtlinien durch Fußnoten
  • c) Fußnote zu „knowingly or recklessly“ in Antikorruptionsrichtlinien
  • 2. „Handlung oder Unterlassung, einschließlich einer falschen Tatsachenbehauptung…“
  • 3. „…die wissentlich oder leichtsinnig…“
  • a) Geltung für Betrugsdefinitionen aller Richtlinien
  • b) Erläuterung von Recklessness in Fußnote der Antikorruptionsrichtlinien entsprechend dem gängigen juristischen Begriffsverständnis
  • c) Rechtsprechung des Sanctions Board
  • aa) Bewusstes Ignorieren eines Risikos
  • bb) Unbewusstes Verkennen eines Risikos
  • (i) Grundsätzliche Ausführungen des Sanctions Board
  • (ii) Scheinbares Ausreichen bloßer Fahrlässigkeit
  • (iii) Bisher bloß theoretische Bedeutung
  • d) Leichtsinnigkeit bei Eingehen offensichtlicher Risiken
  • 4 „… einen anderen irreführt oder irrezuführen versucht …“
  • 5. „…um einen finanziellen oder sonstigen Vorteil zu erringen oder eine Verpflichtung zu vermeiden.“
  • II. Behinderung des Sanktionsverfahrens
  • 1. Definition gemäß den aktuellen Richtlinien
  • a) Wortlaut und Übersetzung der Definition
  • b) Übertragbarkeit älterer Rechtsprechung zum Sanktionsschärfungsgrund
  • 2. Alternative 1: Zerstören oder Verbergen von Beweismitteln, falsche Angaben und Einschüchterung
  • a) „Wer Beweise, die für eine Ermittlung der Weltbank wegen des Verdachts von Korruption, Betrug, Zwangsausübung oder Kollusion von Bedeutung sind, absichtlich zerstört, verfälscht, ändert oder verbirgt,…“
  • b) „… oder falsche Erklärungen gegenüber Ermittlern abgibt…“
  • c) „… oder einen Beteiligten bedroht, belästigt oder einschüchtert, um ihn davon abzuhalten, Wissen über Umstände von Bedeutung für die Ermittlung offen zu legen oder die Ermittlung weiter zu betreiben…“
  • d) „… um die Ermittlung erheblich zu behindern“
  • 3. Alternative 2: Behindern der Buchprüfung
  • a) Begründung des Buchprüfungsrechts durch Vertragskette bei investitionsfinanzierten Projekten
  • b) Freie Wahl der Verpflichtungskonstruktion durch Kreditnehmer bei Program for Results
  • c) Absicht, die Buchprüfung erheblich zu behindern
  • III. Korruption
  • 1. Definition gemäß den aktuellen Richtlinien
  • a) Wortlaut und Übersetzung der Definition
  • b) Einschränkung des Anwendungsbereichs auf Vergabeverfahren durch Fußnote der Vergaberichtlinien
  • c) Bestimmung unangemessenen Verhaltens durch Fußnote der Vergaberichtlinien
  • d) Erläuterung durch Fußnote zu Antikorruptionsrichtlinien
  • 2. „Anwerben, Geben, Empfangen oder Anwerben, sei es direkt oder indirekt, irgendeines werthaltigen Gegenstands…“
  • a) Anwerben durch Versuch, Dritten zur Vorteilsgewährung an Amtsträger zu bewegen gemäß SBD 50
  • b) Engere Auslegung der Definitionen von 1999 in SBD 4
  • c) Erweiterung des Tatbestands um indirekte Begehung
  • 3. „… um die Handlungen eines anderen unangemessen zu beeinflussen“
  • a) Subjektives Merkmal
  • b) Beeinflussung des Vergabeverfahrens
  • c) Unangemessenheit in Antikorruptionsrichtlinien
  • IV. Kollusion
  • 1. Definition gemäß aktuellen Richtlinien
  • a) Wortlaut und Übersetzung der Definition
  • b) Fußnote der Vergaberichtlinien zu den möglichen Beteiligten einer Vereinbarung
  • c) Erklärung unangemessener Beeinflussung in Vergaberichtlinien
  • 2. „Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Beteiligten…“
  • 3. „… die darauf gerichtet ist, einen unangemessenen Zweck zu erreichen, insbesondere die Handlungen eines anderen Beteiligten unangemessen zu beeinflussen.“
  • V. Zwangsausübung
  • 1. Definition gemäß aktuellen Richtlinien
  • a) Wortlaut und Übersetzung der Definition
  • b) Modifikation durch Fußnote der Vergaberichtlinien
  • 2. Schattendasein des Tatbestands in bisheriger Rechtsprechung des Sanctions Board
  • VI. Interessenkonflikte
  • D. Entschuldigung und Rechtfertigung
  • I. Geringe Bedeutung von Rechtfertigungsgründen
  • II. Keine Sanktion für erzwungenes Verhalten
  • E. Täterschaft und Sanktion von Unternehmensgruppen
  • I. Sanktion für eigenes und als eigenes zugerechnetes Fehlverhalten
  • 1. Vorschriften im Sanktionsregime
  • 2. Sanktion der Betroffenen grundsätzlich nur für eigene Tatbestandsverwirklichung
  • a) Eigene Tatbegehung als Sanktionsvoraussetzung nach Information Note und Sanctions Board
  • b) Zurechnungstheorien der Advisory Opinion
  • 3. Zurechnung von Mitarbeiterhandeln an Unternehmen
  • a) Unabhängigkeit der Zurechnung von nationalem Recht
  • b) Zurechnung nach Sanctions Board gemäß respondeat superior
  • aa) Respondeat superior im Common Law
  • bb) Anwendung von respondeat superior im Sanktionsregime
  • cc) Grundsätzliche Verantwortlichkeit eines Unternehmens für Handlungen seiner Mitarbeiter innerhalb ihres Aufgabenkreises
  • dd) Ausnahme bei unvorhergesehenen Handlungen Einzelner trotz ausreichender Schutzmaßnahmen
  • 4. Anwendung von respondeat superior auch außerhalb der Zurechnung von Mitarbeiterhandeln an ein Unternehmen
  • II. Erstreckung der Sanktion innerhalb einer Kontrollbeziehung
  • 1. Vorgaben des Sanktionsregimes
  • a) Grundlage für Sanktionserstreckung in Verfahrensregeln
  • b) Hilfestellung bei Ermessensentscheidung durch Vermutungen in Information Note
  • aa) Angemessene Sanktionserstreckung nach Ermessen von Board und EO
  • bb) Vier Vermutungen als Leitbild der Ermessensentscheidung
  • cc) Entscheidung des Sanctions Board anhand der Vermutungen
  • 2. Kontrolle über Unternehmen
  • 3. Regelmäßige Sanktion aller Tochterunternehmen des Betroffenen
  • 4. Ausnahmsweise Sanktion anderer verbundener Unternehmen
  • a) Vorrang eigenständiger Sanktion
  • b) Mitverantwortlichkeit durch Unterstützung des Fehlverhaltens
  • 5. Angemessenheit der erstreckten Sanktion
  • 6. Sanktionserstreckung außerhalb von Konzernsachverhalten
  • III. Sanktion bei Rechtsnachfolge
  • IV. Sanktionen unabhängig von Rechtspersönlichkeit
  • 1. Sanktionsbeschränkung auf Geschäftsbereiche
  • 2. Sanktion eines Betroffenen unter mehreren Namen
  • F. Verjährung des Fehlverhaltens
  • I. Allgemeiner Verjährungsbeginn
  • II. Besonderer Verjährungsbeginn für Vergaberichtlinien
  • G. Nachweis des Fehlverhaltens
  • I. Sanktion bei überwiegender Wahrscheinlichkeit von Fehlverhalten
  • II. Beweislast INTs
  • 1. Ursprüngliche Beweislast bei INT
  • 2. Entlastungsbeweis des Betroffenen
  • 3. Keine Geständnisfiktion
  • III. Fehlen formaler Beweisregeln
  • IV. Überwiegend schriftliche Beweismittel
  • 1. Mittelbare und unmittelbare schriftliche Wiedergabe von Zeugenaussagen
  • 2. Überzeugungskraft der Aussagen
  • 3. Unterlagen
  • H. Ermessen INTs
  • I. Vorhersehbarkeit und Sachlichkeit der Sanktion
  • Kapitel 3 – Mögliche Sanktionen für Fehlverhalten
  • A. Mögliche Sanktionsarten
  • I. Wahl einer angemessenen Sanktionsart aus dem Katalog
  • 1. Spielraum des Sanctions Committee zur Erfindung milderer Sanktionsmöglichkeiten
  • 2. Abschließender Katalog der aktuellen Verfahrensregeln
  • 3. Unverbindliche Richtlinien für die Wahl der angemessenen Sanktionsart
  • II. Rüge
  • III. Sperre
  • 1. Varianten der Sperrwirkung
  • a) Unbefristete und unbedingte Sperre – Debarment for an indefinite period of time
  • b) Befristete Sperre – Debarment for a definite period of time
  • c) Auflösende Bedingung der Sperre – Debarment with Conditional Release
  • d) Aufschiebende Bedingung der Sperre – Conditional Non-Debarment
  • e) Mögliche Bedingungen
  • aa) Regelmäßiges Verlangen nach Compliance Programm
  • bb) Weitere Bedingungen
  • cc) Einzelanordnungen des Integrity Compliance Officer
  • 2. Wirkung der Sperre für Gegenwart und Zukunft
  • a) Auswirkung einer Sperre auf bestehende Verträge im Anwendungsbereich der Antikorruptionsrichtlinien für Investitionsfinanzierung
  • b) Nur zukünftige Wirkung für nach den Vergaberichtlinien vergebene Aufträge
  • c) Verlust bestehender Verträge nach PforR-Richtlinien
  • IV. Wiedergutmachung
  • B. Streitige Sanktionsbemessung
  • I. Flexible Bemessung der Sanktion nach Umständen des Einzelfalls
  • II. Schärfere Sanktion bei Raffinesse und Komplexität des Fehlverhaltens
  • III. Schärfere Sanktion bei Verwicklung von Amtsträgern oder Bankmitarbeitern
  • IV. Mildere oder schärfere Sanktion je nach Rang des direkt verwickelten Personals
  • 1. Verwicklung durch direkte Beteiligung, Billigung oder bewusstes Ignorieren
  • 2. Schärfere Sanktion bei Verwicklung der Unternehmensführung in Fehlverhalten
  • a) Zugehörigkeit zur Unternehmensführung bei Entscheidungskompetenz ohne Rechenschaftspflicht gegenüber Vorgesetzten
  • b) Unausgesprochenes Erfordernis einer Personalhierarchie
  • 3. Mildere Sanktion bei Verwicklung ausschließlich niedriger Angestellter ohne Entscheidungsbefugnis
  • a) Gleichsetzung von Entscheidungsbefugnis und Unternehmensführung in SBD 46
  • b) Deutliche Unterscheidung zwischen drei Stufen der Personalhierarchie in SBD 47 und SBD 56
  • V. Tatbeitrag und Verhältnismäßigkeit bei mehreren Beteiligten
  • 1. Grundsatz flexibler Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren
  • 2. Rücksichtnahme auf in Kraft getretene Sanktionsempfehlungen
  • 3. Unerheblichkeit vergleichsweise verhängter Sanktionen
  • VI. Schärfere Sanktion bei besonderem angerichteten Schaden
  • 1. Schaden am Projekt
  • 2. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Gesundheit
  • a) Gefahr für Leib und Leben von Personen
  • b) Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit
  • VII. Nachtatverhalten
  • 1. Mildere Sanktion für Reue, Einsicht und Wiedergutmachung nach der Tat
  • a) Freiwillige Gegenmaßnahmen
  • b) Mithilfe bei der Ermittlung
  • aa) Angaben gegenüber Ermittlern
  • bb) Schuldeingeständnis
  • cc) Interne Untersuchung
  • c) Freiwillige Suspendierung
  • 2. Schärfere Sanktion wegen aktiver Behinderung der Bankermittlungen
  • VIII. Zeitablauf
  • 1. Berücksichtigung der einstweiligen Sperre
  • a) Einstweilige Sperre während des laufenden Sanktionsverfahrens
  • b) Ausführungen des Sanctions Board zur Berücksichtigung der einstweiligen Sperre in SBD 57 und SBD 58
  • aa) Wiederaufnahmeantrag der Betroffenen aus SBD 49
  • bb) Ablehnung des Antrags durch das Sanctions Board
  • cc) Keine Anrechnung der einstweiligen auf die endgültige Sperre
  • c) Prognose zur Dauer eines Teils der einstweiligen Sperre
  • aa) Berücksichtigung der Sperre zwischen Beratung und Veröffentlichung der Entscheidung nur als Prognose
  • bb) Keine weitere Beratung vor Veröffentlichung
  • d) Durchschnittliche Dauer des Verfahrens vor dem Sanctions Board
  • aa) Durchschnittliche Dauer der Sanktionsverfahren
  • bb) Außergewöhnlich lange Verfahren in SBD 55 und SBD 56
  • cc) Diagramm zur Aufteilung der Verfahrensdauer
  • e) Verzögerung des Verfahrens durch Betroffenen
  • aa) Verfahrensgestaltung des Betroffenen als Grund für die Dauer der einstweiligen Sperre in SBD 55 und SBD 56
  • bb) Unbenannte Vergleichsvergleichsverhandlungen und Schriftsatzwechsel in SBD 51 und SBD 53
  • cc) Unbenannte und unklare Gründe für Verfahrensdauer in SBD 54
  • f) Auswirkungen der einstweiligen Sperre auf die Betroffenen
  • g) Sanktionsmilderung bei außergewöhnlich langer einstweiliger Sperre und Verzögerung des Verfahrens durch die Bank
  • 2. Zeit bis Verfahrenseinleitung
  • a) Nachteile für Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen bei langer Verfahrensdauer
  • b) Erheblichkeit der verstrichenen Zeit
  • aa) Berücksichtigung der seit der Tat vergangenen Zeit kurz vor ihrer Verjährung
  • bb) Berücksichtigung zu langer Ermittlungen der Weltbank
  • 3. Zwischenzeitliche Veränderungen eines Unternehmens
  • IX. Mehrere Fälle von Fehlverhalten
  • 1. Vorgaben des Sanktionsregimes
  • a) Regelung in älteren Verfahrensregeln
  • b) Wahlfreiheit nach aktuellen Sanktionsrichtlinien
  • 2. Wiederholtes Verhaltensmuster bei zusammenhängender Häufung von Fehlverhalten
  • a) Kein repeated pattern wegen mehrerer Fälschungen in einem Gebot
  • b) Repeated pattern durch mehrfaches Einreichen mehrerer Fälschungen
  • c) Ein Fall von Betrug bei mehrfachem Wiederholen derselben Falschbehauptung
  • d) Schärfung wegen Wiederholung bei mehrfacher Verwirklichung anderer Tatbestände sanktionswürdigen Fehlverhaltens
  • e) Unbenannte Berücksichtigung schlichter Wiederholungen innerhalb eines Betrugsfalls
  • 3. Kumulative Sanktion zusammenhanglosen Fehlverhaltens
  • X. Anderweitige Sanktionen des Betroffenen
  • XI. Darlegungs- und Beweislast des Betroffenen
  • C. Vergleichsweise Einigungen
  • I. Einigung auf Abschluss oder Aufschub des Verfahrens durch Vergleich
  • 1. Wirkungen des echten Vergleichs
  • 2. Informelle und ungeregelte Einigung über SAE
  • II. Inkrafttreten des Vergleichs nach Bestätigung durch EO
  • III. Bindung an Empfehlung des EO
  • 1. Geminderter Nutzen einer Einigung nach Bestätigung der Vorwürfe durch den EO
  • 2. Angemessenheit eines Unterschreitens der Empfehlung nur bei neuen Umständen
  • 3. Unterschreitung der Sanktionsempfehlung mithilfe des Sanctions Board in SBD 51
  • a) Ergebnislose Verhandlungen nach Erlass der Notice in Fall Nr
  • b) Würdigung des Falles und Sanktionsbemessung unabhängig von Einigung
  • c) Sanktion fast wie im Mai 2011 vereinbart
  • d) Erklärung zum Ausnahmefall in SBD 57
  • IV. Überwachung der Erfüllung des Vergleichs durch INT
  • D. Gleichheit der Betroffenen
  • I. Absicht des Sanctions Board zur sachlichen Gleichbehandlung aller Betroffener
  • II. Möglicherweise Berücksichtigung außergewöhnlicher Härtefälle
  • 1. Fallübergreifende Gerechtigkeit durch Sanktion entsprechend der sachlichen Vorgaben
  • 2. Bisheriges Fehlen außergewöhnlicher Umstände
  • III. Einfluss der Unternehmensgröße auf Anrufung des Sanctions Board
  • 1. Vergleiche mit Unternehmen aller Größen
  • 2. Streitige Sanktionen durch Unternehmen aller Größen
  • 3. Insbesondere: Sanktion von Larsen & Toubro
  • E. Angemessenheit der Sanktionen
  • Kapitel 4 – Staatliche Umsetzung der Sanktionen
  • A. Vertragliche Umsetzungspflicht der Kreditnehmer
  • I. Pflicht zur Umsetzung der Sanktion im Kreditvertrag
  • 1. Ausschluss nationaler Vergabesperren bei Bankprojekten
  • 2. Kein Spielraum für Umsetzung der Banksanktion
  • 3. Kein Sekundärrechtsschutz außerhalb des Sanktionsverfahrens
  • II. Anspruch auf Rechtsschutz nach nationalem Recht
  • III. Rechtsschutzgarantie des Völkerrechts
  • 1. Anwendbarkeit der EMRK auf Pflichterfüllung gegenüber der Weltbank
  • a) Ausnahme von staatlicher Haftung bei Organleihe
  • b) Einschränkung der Kontrollfunktion des EGMR – Bosphorus
  • aa) Voraussetzungen nach Bosphorus und Michaud
  • bb) Vermutung gleichwertigen Schutzes durch EU und EuGH
  • cc) Unzureichender Schutz der Konventionsrechte durch die Weltbank
  • c) Verhältnismäßige Einschränkung einzelner Konventionsrechte bei Erfüllung völkerrechtlicher Pflichten
  • 2. Unanwendbarkeit der Konventionsgarantien für staatliche Strafe und Strafverfahren
  • a) Kriterien des EGMR
  • aa) Vergeltung begangenen Unrechts als Wesensmerkmal der Strafe
  • bb) Anwendung der Konventionsgarantien nur auf staatliche Kriminalstrafe
  • cc) Eingeschränkter Gestaltungsspielraum der Konventionsparteien
  • b) Beurteilung nationaler Auftragssperren
  • c) Keine Strafe durch Banksanktion selbst
  • d) Keine Strafe durch Umsetzung der Banksanktion
  • 3. Recht auf Zugang zu Gericht für zivilrechtliche Ansprüche gegen den Kreditnehmer wegen des Ausschlusses
  • a) Verbot willkürlichen Ausschlusses
  • b) Sanktionsentscheidung der Bank als potentiell sachlicher Grund für Ausschluss
  • c) Zuordnung möglicher Ansprüche zum Zivilrecht
  • d) Zugang zu Gericht schon bei vertretbar begründbarem Bestehen eines Anspruchs
  • 4. Subsidiarität des Rechts auf wirksame Beschwerde
  • 5. Einschränkung der Umsetzungspflicht zugunsten des Anspruchs auf Rechtsschutz
  • 6. Rechtfertigung einer Einschränkung des Zugangs zu Gericht
  • B. Immunität der Bank
  • I. Immunität der Bank für ihre Sanktionstätigkeit
  • 1. Wortlaut der Bankstatuten
  • 2. Auslegung der Bankstatuten
  • a) Gutachten des IGH nur auf Wunsch der Bank
  • b) Interpretation der Gründungsdokumente durch Bankorgane
  • c) Entscheidung nationaler Gerichte
  • d) Auslegung nach Regeln des Völkerrechts
  • 3. Funktionale Immunität der Weltbank für ihr Sanktionsregime
  • a) Funktionale Begründung der Immunität internationaler Organisationen
  • b) Zulässigkeit von Klagen über Finanzierungstätigkeit der Bank
  • c) Gefährdung des Sanktionsregimes durch mitgliedstaatliche Kontrolle
  • 4. Unbedingtheit der Immunität
  • 5. Verzicht im Einzelfall
  • II. Anspruch der Unternehmen auf Zugang zu Gericht für Klagen gegen die Bank
  • 1. Vertretbar begründbare zivilrechtliche Ansprüche Sanktionierter gegen die Bank
  • 2. Hoheitsgewalt des Staates trotz völkerrechtlicher Immunität der Bank
  • 3. Zeitliche Reihenfolge der Beitritte zu EMRK und Weltbank
  • III. Vermeidung einer Pflichtenkollision durch angemessenen Rechtsschutz im Sanktionsregime
  • Kapitel 5 – Prüfung der Sanktion durch das Sanctions Board
  • A. Zugang zum Sanctions Board zur Überprüfung der öffentlichen Banksanktion
  • I. Zuständigkeit zur vorherigen Kontrolle der öffentlichen Banksanktion
  • II. Form- und Fristvorschriften
  • 1. Schriftliche Form der Erwiderung in englischer Sprache
  • 2. Entscheidung des Betroffenen über Inhalt der Erwiderung
  • 3. 90 Tage Frist ab Erhalt der Notice of Sanctions Proceedings
  • 4. Aussetzung des Verfahrens für Vergleichsverhandlungen
  • 5. Realistische Möglichkeit der Fristwahrung durch den Betroffenen
  • a) Zustellung durch Übergabe an Betroffenen oder Vertreter
  • b) Fingierte Zustellung
  • c) Wiedereinsetzungsverfahren bei Fristversäumung
  • III. Beteiligung gleich- oder höherrangiger verbundener Unternehmen am Sanktionsverfahren
  • B. Fairness des Verfahrens
  • I. Anforderungen der EMRK
  • II. Rechtliches Gehör
  • 1. Ausnahmsweise Gestattung neuen Vortrags
  • 2. Vortrag in der Anhörung
  • a) Anforderungen an Antrag auf Anhörung
  • b) Gelegenheit zum Vortrag für Betroffenen und INT
  • c) Ausnahmsweise Anhörung nur einer Partei
  • d) Vertretung und Beratung der Beteiligten in der Anhörung
  • e) Grundsätzliche Beschränkung des Vortrags auf Erörterung der Schriftsätze
  • f) Einlassungen von Zeugen und Betroffenem
  • g) Auskunftspflicht des Betroffenen
  • III. Waffengleichheit
  • 1. Objektive Ermittlung INTs
  • a) Konzeption INTs als objektiver Gegenspieler der Betroffenen
  • b) Allgemeine Richtlinien im Uniform Framework
  • c) Umfassende Darstellung des Falles im SAE
  • d) Belehrung der Betroffenen vor der Befragung
  • 2. Grundsatz der Übermittlung aller be- und entlastenden Beweise
  • a) Fehlendes Bedürfnis nach Discovery
  • b) Vorlage entlastender Beweise auf Verlangen des Sanctions Board
  • c) Informationen aus anderen Verfahren
  • 3. Einschränkung des Rechts des Betroffenen auf Einsicht in belastende Beweismittel
  • a) Vorgaben der EMRK
  • b) Eingeschränkte Einsichtnahme (in camera)
  • c) Schwärzungen durch INT
  • d) Zurückhalten sensibler Beweismittel
  • 4. Verwertungsverbote
  • 5. Angemessenes Beweismaß
  • IV. Gleichheit vor Gericht
  • V. Wiederaufnahmeverfahren
  • 1. Schwere Fehler im Ursprungsverfahren
  • 2. Neue Beweismittel
  • 3. Außergewöhnliche Folgen der Sperrentscheidung
  • C. Verfahren in angemessener Frist
  • I. Vorgaben der EMRK für Strafverfahren in angemessener Frist
  • II. Ähnlichkeit der Praxis des Sanctions Board zur Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung in Strafverfahren
  • III. Beurteilung des Sanctions Board nur nach den Maßstäben für Zivilverfahren
  • D. Öffentlichkeit des Verfahrens
  • I. Grundsätzliche Nichtöffentlichkeit der Anhörung
  • 1. Nichtöffentlichkeit gemäß Verfahrensregeln
  • 2. Recht auf öffentliches Gerichtsverfahren gem. Art. 6 Abs. 1 EMRK
  • 3. Unzulässigkeit kategorischer Nichtöffentlichkeit
  • a) Theoretische Möglichkeit eines Wunschs des Betroffenen nach Öffentlichkeit
  • b) Legitime Interessen der Weltbank am Ausschluss der Öffentlichkeit
  • c) Herstellung der Öffentlichkeit auf Antrag eines Betroffenen
  • II. Veröffentlichung der Entscheidungen im Volltext
  • 1. Identifikation bei Sanktion
  • 2. Nur potentielle Identifizierbarkeit ohne Sanktion
  • a) Anonymität nicht sanktionierter Betroffener
  • b) Unbedeutender Transparenzverlust durch Anonymität
  • E. Unabhängigkeit und Gesetzlichkeit des Sanctions Board
  • I. Anforderungen der EMRK an ein unabhängiges Gericht, das auf Gesetz beruht
  • II. Besetzung des Sanctions Board mit Bankangehörigen und Außenstehenden
  • 1. Regelmäßige Besetzung mit drei Bankangehörigen und vier Außenstehenden
  • 2. Je zwei interne und zwei externe alternierende Mitglieder für IFC, MIGA und Bankgarantieprojekte
  • 3. Sekretariat des Sanctions Board
  • III. Institutionelle Sicherung der Unabhängigkeit des Sanctions Board
  • 1. Pflicht zu unabhängiger Arbeit laut Verhaltenskodex für Boardmitglieder
  • 2. Rechtliche und tatsächliche Entscheidungskompetenz
  • a) Beurteilung des Falls unabhängig von Empfehlung des EO
  • b) Keine Einmischung des Independent Advisory Board
  • c) Eigenständige Auslegung des Sanktionsregimes
  • 3. Distinguierte Karrieren als Vorbeugung gegen Beeinflussung
  • 4. Ausscheiden aus dem Amt
  • a) Regelmäßige Amtszeit von drei Jahren
  • b) Vorzeitiges Ausscheiden externer Mitglieder
  • c) Abberufen interner Mitglieder
  • d) Vorschlag LEGs: einmalige, sechsjährige Amtszeit
  • e) Bedeutung der Amtszeit der Richter für Unabhängigkeit eines Gerichts nach der EMRK
  • IV. Zusammensetzung des Sanctions Board bei Entscheidung einzelner Fälle
  • 1. Einberufung des Sanctions Board durch den Vorsitzenden als große oder kleine Besetzung
  • a) Ausschließlicher Einsatz der großen Besetzung
  • b) Bedeutungslosigkeit der Gremien
  • aa) Einberufung der Gremien und Regelung ihrer Zuständigkeit durch den Vorsitzenden
  • bb) Bisher auf Reformdiskussionen begrenzte Bedeutung der Gremien
  • cc) Ratsame Klarstellung zur Geschäftsverteilung nach abstrakten Kriterien
  • c) Auswahl alternierender Mitglieder durch den Vorsitzenden
  • 2. Regelung zu Interessenkonflikten
  • V. Beseitigung verbleibender Zweifel an der Unabhängigkeit des Sanctions Board durch nachprüfbare Arbeitsweise
  • 1. Angestrebte Unabhängigkeit
  • 2. Gewährleistung unabhängiger Arbeit durch öffentliche Kontrolle
  • 3. Unbegründetheit vernünftiger Zweifel an der Unabhängigkeit bei Gesamtbetrachtung
  • F. Angemessenheit des Rechtsschutzes durch das Sanctions Board
  • I. Vernünftige Alternative zu staatlichen Gerichten
  • 1. Faires Verfahren vor unabhängigem Gremium
  • 2. Effektivität des Rechtsschutzes
  • II. Angemessenheit der Einschränkung von Art. 6 Abs. 1 EMRK
  • 1. Maßstab aus Waite und Kennedy
  • 2. Alternativer Rechtsschutz bei Staatenimmunität
  • 3. Nationale Gerichtsentscheidungen
  • Kapitel 6 – Rechtsschutz gegen andere Maßnahmen
  • A. Ermessenskontrolle durch das Sanctions Board
  • I. Überprüfung von Entscheidungen des ICO
  • 1. Entscheidung über Eintritt oder Nichteintritt einer Bedingung
  • 2. Einleitung des Überprüfungsverfahrens durch fristgerechten Antrag des Betroffenen
  • 3. Überprüfung auf Ermessensmissbrauch
  • 4. Entscheidung des Sanctions Board
  • II. Überprüfung von Entscheidungen INTs zur Auslegung und Erfüllung eines Vergleichs
  • III. Überprüfung einer Einstufung als Rechtsnachfolger des Sanktionierten
  • IV. Überprüfung der Einstufung als untergeordneter Affiliate
  • V. Unmöglichkeit einer Bewertung ohne Praxis
  • B. Rechtsschutz gegen einstweilige Sperren
  • I. Überprüfung der einstweiligen Sperre und der Notice of Sanctions Proceedings durch EO
  • 1. Regelmäßige einstweilige Sperre des Betroffenen ab Erlass der Notice of Sanctions Proceedings
  • 2. Erklärung des Betroffenen
  • 3. Reaktion des EO auf die Erklärung
  • a) Entscheidungsfrist
  • b) Änderung der Sanktionsempfehlung
  • c) Aussetzung der einstweiligen Sperre
  • d) Rücknahme der Notice
  • II. Entscheidung über frühe einstweilige Sperre
  • 1. Voraussetzung einer voraussichtlich mindestens zweijährigen Sperre in der Hauptsache
  • 2. Begrenzte Dauer der frühen einstweiligen Sperre
  • 3. Antrag auf Aufhebung der Sperre an den EO
  • 4. Geringe Bedeutung in der bisherigen Sanktionspraxis
  • III. Unzuständigkeit des Sanctions Board zur Kontrolle der EO-Entscheidungen
  • IV. Unzureichende Unabhängigkeit des EO
  • 1. Pflicht zu unparteiischer Arbeit auf Abruf unter Kontrolle des Präsidenten
  • a) Konzeption der EO-Position in der Sanktionsreform 2004
  • b) Grundsatz unparteiischer Arbeit des EO nach Terms of Reference
  • c) Integration in die Bankverwaltung unter Kontrolle des Präsidenten
  • 2. Abstimmung allgemeiner Rechtsansichten mit INT und LEG
  • 3. Fehlen öffentlicher Kontrolle des EO
  • V. Rechtsschutzdefizite durch Immunität der Bank ohne interne Kontrolle des EO
  • 1. Möglichkeit zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Weltbank wegen einstweiliger Sperre
  • 2. Fehlen unabhängigen Rechtsschutzes innerhalb der Bank
  • 3. Keine Erforderlichkeit der Rechtsschutzverweigerung
  • 4. Möglichkeit gerichtlicher Intervention
  • VI. Denkbare Änderungen in der kommenden Sanktionsreform
  • 1. Reformvorschlag von LEG
  • 2. Vorteile der gegenwärtigen Struktur des Verfahrens vor dem EO
  • 3. Schließen der Rechtsschutzlücke gegen EO-Entscheidungen
  • 4. Entschädigung für Schaden durch einstweilige Sperre bei nachträglicher Kontrolle
  • 5. Gerichtlicher Rechtsschutz im Voraus
  • Kapitel 7 – Ergebnisse und Ausblick
  • A. Verbleibende Probleme
  • I. Vorgehen gegen Amtsträger
  • II. Bedingte Sperren
  • III. Gremien und Amtszeit
  • IV. Einstweilige Sperre und Verfahrensdauer
  • B. Bedeutung für Menschenrechtsschutz in internationalen Organisationen
  • Reihenübersicht

Vollständiges Inhaltsverzeichnis

Abkürzungen

Literatur

Dokumente

Entscheidungen

Einführung

A.   Gang der Untersuchung

B.   Dezentrale Kontrolle internationaler Organisationen

C.   Nationale Vergabesperren

I.       Auftragssperren in Bundesrepublik und EU

1.     Zwingender Ausschluss bei strafrechtlicher Verurteilung

2.     Fakultativer Ausschluss bei schwerer Verfehlung

3.     Wirkung für das laufende Vergabeverfahren

4.     Aufnahme in Korruptionsregister

5.     Verfahrensübergreifende Auftragssperre

6.     Rechtsschutz gegen den Ausschluss

II.      Vergabesperren der USA

1.     Sperre bei aktueller Unzuverlässigkeit

2.     Wirkung der Auftragssperre

3.     Rechtliches Gehör vor Verhängung der Vergabesperre

4.     Sperre während laufender Ermittlungen

5.     Administrative Agreements

6.     Rechtsschutz

III.     Grundlegende Gemeinsamkeiten

Kapitel 1 – Entwicklung der Korruptionsbekämpfung in der Weltbank

A.   Die Institution Weltbank

I.       Der Begriff Weltbank und die Weltbankgruppe

II.      Die Tätigkeit der Weltbank

1.     Arbeit der IBRD

2.     Arbeit der IDA

III.     Rechtspersönlichkeit

B.   Beginn der Korruptionsbekämpfung in den 1990ern

I.       Armutsbekämpfung durch Korruptionsbekämpfung

II.      Grundlage der Korruptionsbekämpfung in den Gründungsverträgen der Weltbank

1.     Treuhänderische Pflicht und Politikverbot der Gründungsdokumente

2.     Entwicklung eines unpolitischen Korruptionsverständnisses

C.   Erstes formalisiertes Sanktionsverfahren

I.       Überarbeitung der Vorgaben zur Durchführung von Bankprojekten

1.     Überarbeitung der Vergaberichtlinien

a)     Verweis auf Vergaberichtlinien im Kreditvertrag

b)     Erstmalige Regelung zu verbotenen Verhaltensweisen bei Bankprojekten

aa)   Pflichten der Kreditnehmer

bb)   Erklärungen gegenüber am Projekt Beteiligten

cc)   Definition von Betrug und Korruption

2.     Überarbeitung anderer Projektdokumente

II.      Institutioneller Rahmen

1.     Operational Memorandum 1998

a)     Sanktionsentscheidung des Präsidenten auf Empfehlung des Sanctions Committee

b)     Verfahren des Sanctions Committee

c)     Kleine Ermittlereinheit

2.     Sanctions Committee Procedures 2001

a)     Ausführlicher geregeltes Verfahren

b)     Flexiblere Sanktionsmöglichkeiten

c)     Department of Institutional Integrity

d)     Bewertung als fairer Weg zu einer freien geschäftlichen Entscheidung

D.   Entwurf des heutigen Sanktionsregimes ab 2004

I.       Neue Sanktionsorgane

1.     Grundlegende Reform ab 2004

a)     Sanktionsempfehlung und einstweilige Sperre

b)     Anrufung des Sanctions Board durch Betroffenen

c)     Überzeugung der Bank von der Fairness des neuen Verfahrens

d)     Umsetzung ab 2007

2.     Korrekturen 2007

II.      Sanktionen unter Bedingungen

1.     Neuer Sanktionskatalog

2.     Sanktion der Lahmeyer International GmbH mit variabler Sperrdauer

III.     Richtlinienüberarbeitung 2004

IV.      Richtlinienreform 2006

1.     Kooperation mit anderen multilateralen Entwicklungsbanken

2.     Neue allgemeine Antikorruptionsrichtlinien und überarbeitete Vergaberichtlinien

3.     Ausweitung des Verfahrens innerhalb der Weltbankgruppe

V.      Voluntary Disclosure Program

E.   Reformen ab 2009

I.       Neue frühe und schnellere einstweilige Sperre

II.      Cross Debarment

1.     MDB Cross Debarment

a)     Gegenseitige Anerkennung von Sperrentscheidungen

b)     Erklärung zu Grundprinzipien des fairen Sanktionsverfahrens

c)     Abwägung von Prozessrisiko und gesteigerter Effizienz

d)     Prinzipien zur Sanktionsbemessung und Behandlung von Unternehmensgruppen

2.     GSD Cross Debarment

III.     Negotiated Resolution Agreements – Die Fälle Siemens und Macmillan

1.     Einigung der Weltbank mit Siemens

a)     Sanktionsverfahren gegen Siemens Russland OOO

b)     Der Korruptionsskandal Siemens

c)     Vereinbarung zwischen Siemens-Konzern und Weltbank

2.     Einigung der Weltbank mit Macmillan Ltd.

3.     Regelung der Vergleichsverträge

IV.      Richtlinienüberarbeitung und -neuerlass

1.     Überarbeitung der drei bestehenden Richtlinien

2.     Neue eigene Richtlinien für das Program for Results

V.       Mehr Transparenz

1.     Öffentliche Richtlinien für die Bemessung der Sanktion

2.     Veröffentlichung der Sanktionsentscheidungen

3.     Erläuterungen des Sanktionsverfahrens

a)     Sanctions Regime Information Note

b)     Veröffentlichte Darstellung des Sanktionsverfahrens aus Reformprozess 2010

c)     Weltbankstudie von Leroy und Fariello zum Sanktionsverfahren

d)     Advisory Opinion und Sanctions Manual von LEG

VI.      Neues Verfahrensrecht

1.     Verfahren für Kontrolle der Bedingungen einer Sanktion

2.     Regelungen zur Dokumentübermittlung

3.     Verhaltenskodex für Mitglieder des Sanctions Board

F.   Weitere Entwicklung

I.       Schwierige Beurteilung der bisherigen Effizienz

1.     Spektakuläre Erfolge INTs

2.     Ausbaufähiger Bekanntheitsgrad des Sanktionsregimes

3.     Auswirkungen auf Mittelverlust durch Korruption

II.      Vorschläge zu institutionellen Korrekturen

1.     Funktion des EO

2.     Rechtsförmigkeit des Sanktionsregimes

III.     Orientierung an Federal Acquisition Regulation der US-Regierung

Kapitel 2 – Voraussetzungen für die Sanktion eines Unternehmens

A.   Rechtsgrundlagen der Sanktion

I.       Ausdrückliche und allgemeine Vorgaben für eine Sanktion

1.     Angestrebte Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit des Sanktionsregimes

2.     Rechtstexte des Sanktionsregimes

3.     Auslegung der Rechtstexte

a)     Auslegungskompetenz des Sanctions Board

aa)   Grundsätzliche Aufgabe der Legal Vice Presidency

bb)   Vermeintliche Auslegungshoheit der Legal Vice Presidency

cc)   Rechtsanwendungskompetenz des Sanctions Board

dd)   Kombinierter Einfluss von Sanctions Board und LEG auf INT und EO

b)     Auslegungsmethoden

II.      Allgemeine Rechtsgrundsätze

1.     Lückenfüllende Fortbildung des Sanktionsregimes nach allgemeinen Grundsätzen

2.     Ermittlung allgemeiner Prinzipien des Sanktionsverfahrens

a)     Mindeststandards einer MDB-Sanktion laut MDB Cross Debarment Agreement

aa)   Prinzipienkatalog

bb)   Bedeutungslosigkeit des Übereinkommens für Rechtsanwendung der Sanktionsorgane

b)     Grundprinzipien jeder Rechtsordnung

aa)   Faires Verfahren, rechtliches Gehör und unabhängige Entscheidung

bb)   Verbot widersprüchlichen Verhaltens

c)     Menschenrechtspakte als Rechtserkenntnisquelle

d)     Originäre Rechtsprinzipien des Sanktionsregimes

3.     Vorrang der ausdrücklichen Regelungen vor allgemeinen Rechtsprinzipien

a)     Ablehnung eigener Verwerfungskompetenz durch das Sanctions Board

b)     Weitreichende Korrekturmöglichkeiten durch lückenfüllende Rechtsfortbildung

B.   Anwendungsbereich des Sanktionsregimes

I.       Anwendbarkeit der Richtlinien auf das Bankprojekt

1.     Vereinbarung im Kreditvertrag

2.     Information der Projektbeteiligten über Sanktionsmöglichkeit

a)     Hinweis auf Vergaberichtlinien in Ausschreibungsunterlagen

b)     Verbreitung der Antikorruptionsrichtlinien durch Kreditnehmer

c)     Allgemeinere Regeln des Program for Results

3.     Anwendung der kommunizierten Definitionen bei Widerspruch zu Vereinbarung im Kreditvertrag

a)     Sanktion auf alternativer Grundlage in SBD 47

b)     Maßgeblichkeit der Ausschreibungsdokumente in SBD 59 und SBD 60

c)     Nur scheinbare Unterschiede zwischen den Definitionen von 1999 und 2004

d)     Unterschiede zwischen den Richtlinien von 2006 und ihren Vorgängerinnen

e)     Vertrauensschutz bei widersprüchlichen oder fehlenden Informationen

II.      Persönlicher Anwendungsbereich

1.     Sanktionsmöglichkeit nach Vergabe- und Antikorruptionsrichtlinien für Investitionsfinanzierung

a)     Möglichkeit zu Sanktion aller Bewerber um einen bankfinanzierten Auftrag gemäß den Vergaberichtlinien

aa)   Traditionelle Unanwendbarkeit des Sanktionsregimes auf die offiziellen Beteiligten eines Vergabeverfahrens

bb)   Sanktion von Amtsträgern für privates Handeln

cc)   UN-Organisation als Mittelsmann

b)     Möglichkeit der Sanktion anderer nichtstaatlicher Beteiligter des Projekts gemäß den ergänzenden Antikorruptionsrichtlinien

aa)   Definition des Empfängers des Darlehensbetrags

bb)   Beschränkung der Sanktionsmöglichkeit auf nichtstaatliche Empfänger des Darlehensbetrags

cc)   Vorrang der Vergaberichtlinien

2.     Sanktionsmöglichkeit nach Antikorruptionsrichtlinien des Program for Results

C.   Definitionen sanktionswürdigen Fehlverhaltens

I.       Betrug

1.     Definition gemäß den aktuellen Richtlinien

a)     Wortlaut und Übersetzung der Definition

b)     Anpassung der Definition der Vergaberichtlinien durch Fußnoten

c)     Fußnote zu „knowingly or recklessly“ in Antikorruptionsrichtlinien

2.     „Handlung oder Unterlassung, einschließlich einer falschen Tatsachenbehauptung…“

3.     „…die wissentlich oder leichtsinnig…“

a)     Geltung für Betrugsdefinitionen aller Richtlinien

b)     Erläuterung von Recklessness in Fußnote der Antikorruptionsrichtlinien entsprechend dem gängigen juristischen Begriffsverständnis

c)     Rechtsprechung des Sanctions Board

aa)   Bewusstes Ignorieren eines Risikos

bb)   Unbewusstes Verkennen eines Risikos

(i)    Grundsätzliche Ausführungen des Sanctions Board

(ii)   Scheinbares Ausreichen bloßer Fahrlässigkeit

(iii)  Bisher bloß theoretische Bedeutung

d)     Leichtsinnigkeit bei Eingehen offensichtlicher Risiken

4     „… einen anderen irreführt oder irrezuführen versucht …“

5.     „…um einen finanziellen oder sonstigen Vorteil zu erringen oder eine Verpflichtung zu vermeiden.“

II.      Behinderung des Sanktionsverfahrens

1.     Definition gemäß den aktuellen Richtlinien

a)     Wortlaut und Übersetzung der Definition

b)     Übertragbarkeit älterer Rechtsprechung zum Sanktionsschärfungsgrund

2.     Alternative 1: Zerstören oder Verbergen von Beweismitteln, falsche Angaben und Einschüchterung

a)     „Wer Beweise, die für eine Ermittlung der Weltbank wegen des Verdachts von Korruption, Betrug, Zwangsausübung oder Kollusion von Bedeutung sind, absichtlich zerstört, verfälscht, ändert oder verbirgt,…“

b)     „… oder falsche Erklärungen gegenüber Ermittlern abgibt…“

c)     „… oder einen Beteiligten bedroht, belästigt oder einschüchtert, um ihn davon abzuhalten, Wissen über Umstände von Bedeutung für die Ermittlung offen zu legen oder die Ermittlung weiter zu betreiben…“

d)     „… um die Ermittlung erheblich zu behindern“

3.     Alternative 2: Behindern der Buchprüfung

a)     Begründung des Buchprüfungsrechts durch Vertragskette bei investitionsfinanzierten Projekten

b)     Freie Wahl der Verpflichtungskonstruktion durch Kreditnehmer bei Program for Results

c)     Absicht, die Buchprüfung erheblich zu behindern

III.    Korruption

1.     Definition gemäß den aktuellen Richtlinien

a)     Wortlaut und Übersetzung der Definition

b)     Einschränkung des Anwendungsbereichs auf Vergabeverfahren durch Fußnote der Vergaberichtlinien

c)     Bestimmung unangemessenen Verhaltens durch Fußnote der Vergaberichtlinien

d)     Erläuterung durch Fußnote zu Antikorruptionsrichtlinien

2.     „Anwerben, Geben, Empfangen oder Anwerben, sei es direkt oder indirekt, irgendeines werthaltigen Gegenstands…“

a)     Anwerben durch Versuch, Dritten zur Vorteilsgewährung an Amtsträger zu bewegen gemäß SBD 50

Details

Seiten
LXXII, 408
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631732281
ISBN (ePUB)
9783631732298
ISBN (MOBI)
9783631732304
ISBN (Hardcover)
9783631732267
DOI
10.3726/b11647
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (November)
Schlagworte
Völkerrecht Internationale Organisationen Immunität Rechtsschutzgarantie World Bank Sanctions System
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. LXXII, 408 S.

Biographische Angaben

Andreas Stegmann (Autor:in)

Andreas Stegmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit Schwerpunkt Internationales Recht, Völkerrecht und Europarecht. Er absolvierte drei Monate seines Rechtsreferendariats bei der Integrity Vice Presidency der Weltbank in Washington D.C..

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Titel: Unternehmenssanktionen durch die Weltbank
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