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Die Kompetenz der Europäischen Union für ausländische Direktinvestitionen am Beispiel der Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA

von Jurgita Baur (Autor:in) Wolfgang Baums (Band-Herausgeber:in)
©2018 Dissertation 366 Seiten

Zusammenfassung

Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die Europäische Union neue Kompetenzen für ausländische Direktinvestitionen. Allerdings ließ der Lissaboner Vertrag die Reichweite dieser Zuständigkeit weitgehend offen. Es herrscht immer noch Uneinigkeit darüber, ob die neue Unionskompetenz allumfassend ist. Dies zeigt sich vor allem in der rechtlichen aber auch politischen Debatte über die EU-Handelsabkommen mit Kanada und den USA. Um mögliche Kompetenzbeschränkungen offenzulegen, wendet die Autorin die grammatikalische, systematische, teleologische und historische Auslegungsmethode an. Sie stellt fest, dass obwohl der Wortlaut des Artikels 207 Absatz 1 der Union eine alleinige Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen einräumt, nicht alle Aspekte dieses Politikbereichs von seinem Regelungsbereich erfasst werden. Aufgrund der nicht allumfassenden Kompetenz ist die Beteiligung der Mitgliedstaaten beim Abschluss internationaler Investitionsschutzabkommen notwendig.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • I. Problemdarstellung
  • II. Forschungsstand
  • III. Ablauf der Untersuchung
  • B. Grundlagen
  • I. Investitionsbegriff
  • 1. Direktinvestitionen
  • a. Investitionsbegriff nach der ICSID-Konvention
  • aa. Subjektive Auslegung des Investitionsbegriffes
  • bb. Objektive Auslegung des Investitionsbegriffes in Art. 25 Abs. 1 der ICSID-Konvention
  • i. Die objektiv-subjektive Auslegung des Investitionsbegriffes in Art. 25 Abs. 1 der ICSID-Konvention
  • ii. Die Auslegung des Investitionsbegriffes durch den sog. „Salini-Test“
  • b. Der Investitionsbegriff nach dem WTO-Recht
  • aa. Das GATT-Abkommen
  • bb. Das TRIPS-Abkommen
  • cc. Das TRIMs-Abkommen
  • dd. Das GATS-Abkommen
  • c. Der Begriff der Direktinvestitionen nach dem Internationalen Währungsfond und der OECD
  • d. Der Investitionsbegriff in der EU
  • aa. Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
  • bb. Niederlassungsfreiheit
  • i. Anwendungsbereich
  • ii. Verhältnis zur Kapitalverkehrsfreiheit
  • iii. „Kontrollerwerb“
  • cc. Die Begriffsauslegung der „ausländischen Direktinvestitionen“ in BIT’s
  • 2. Portfolioinvestitionen
  • 3. Zwischenfazit
  • II. Historische Entwicklung der Kompetenz der EU bei ausländischen Direktinvestitionen
  • 1. Die Kompetenz der EG bei Auslandsinvestitionen vor dem 1/94 Gutachten
  • a. Vorschlag einer Verordnung zur Einführung eines gemeinschaftlichen Garantiesystems für Privatinvestitionen in dritten Ländern von 1972
  • b. „Uruguay-Runde“
  • 2. Verneinung der Kompetenz der EG für ausländische Direktinvestitionen durch den EuGH im Gutachten 1/94
  • a. Zuständigkeit zum Abschluss des GATS-Abkommens
  • b. Zuständigkeit zum Abschluss des TRIPS-Abkommens
  • 3. Die Entwicklung der Kompetenz der EG nach dem Vertrag von Amsterdam
  • 4. Die Kompetenzentwicklung der EG nach dem Vertrag von Nizza
  • 5. Die Entwicklung der Kompetenz der EU nach dem Entwurf des Verfassungsvertrags
  • 6. Zwischenfazit
  • C. Die Reichweite der Kompetenz der EU und der Mitgliedstaaten bei Auslandsinvestitionen nach dem Vertrag von Lissabon
  • I. Grundlagen
  • 1. Allgemeiner Kompetenzbegriff
  • 2. Arten und Bereiche der Unionskompetenzen
  • II. Ausdrückliche und implizite Kompetenzen der EU für den internationalen Vertragsabschluss bei ausländischen Investitionen
  • 1. Die EU-Kompetenz zur Regelung ausländischer Direktinvestitionen nach Art. 207 AEUV
  • a. Allgemeines zum Art. 207 AEUV
  • b. Begriff und Regelungsgegenstand der gemeinsamen Handelspolitik
  • aa. Finale und instrumentelle Theorien zur Klärung der Definition der gemeinsamen Handelspolitik
  • bb. Verknüpfung zwischen der Definition der gemeinsamen Handelspolitik und der Kompetenz der EU für ausländische Direktinvestitionen
  • c. Begriff der ausländischen Direktinvestitionen im Art. 207 AEUV
  • d. Beschränkung der EU-Kompetenz auf handelsbezogene Aspekte der Direktinvestitionen
  • aa. Grammatikalische Auslegung
  • bb. Systematische Auslegung
  • cc. Teleologische Auslegung
  • dd. Historische Auslegung
  • ee. Zwischenergebnis
  • e. Kompetenzbeschränkung der EU bei der Regelung von ausländischen Direktinvestitionen
  • aa. Kompetenzbeschränkung nach Art. 207 Abs. 6 AEUV
  • bb. Kompetenzbeschränkung durch Art. 64 AEUV
  • cc. Zwischenergebnis
  • f. Art. 207 Abs. 3 und 4 AEUV in Verbindung mit Art. 218 AEUV
  • g. Problematik bei der Unionskompetenz und Reichweite nach Art. 345 AEUV
  • aa. Enge Auslegung der Eigentumsordnung
  • bb. Weite Auslegung der Eigentumsordnung
  • cc. Historische Auslegung des Art. 345 AEUV
  • dd. Zwischenfazit
  • h. Zwischenergebnis
  • 2. Andere relevante ausdrückliche Kompetenzen der EU bei ausländischen Direktinvestitionen
  • a. Ausdrückliche Kompetenzen
  • aa. Ausdrückliche geteilte Kompetenz der EU
  • bb. Ausdrückliche ausschließliche Zuständigkeit der EU nach Art. 3 Abs. 1 AEUV
  • cc. Ausdrückliche Innenkompetenz der EU für ausländische Direktinvestitionen aus den Vorschriften der Kapital-, Zahlungs- und Niederlassungsfreiheit
  • i. Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
  • ii. Niederlassungsfreiheit
  • iii. Zwischenfazit
  • dd. Kompetenzen der EU aus den Art. 114 und 115 AEUV
  • b. Ausdrückliche Außenkompetenzen der EU
  • aa. Ausdrückliche Außenkompetenz der EU im Art. 216 Abs. 1 1. Var. AEUV
  • i. Grundlagen des Art. 216 Abs. 1 AEUV
  • ii. Abschluss einer internationalen Übereinkunft, wenn dies in den Verträgen vorgesehen ist
  • bb. Außenkompetenz der EU gemäß Art. 217 AEUV
  • c. Andere explizite Kompetenzen der EU, die zur Regelung von Investitionen von Relevanz sein könnten
  • aa. Art. 352 AEUV
  • bb. Art. 77 und 79 AEUV
  • cc. Art. 209 AEUV
  • dd. Zwischenfazit
  • 3. Implizite Kompetenzen der EU
  • a. Implizite geteilte Kompetenz der EU
  • b. Implizite ausschließliche Außenkompetenz der EU?
  • aa. Wenn der Abschluss internationaler Übereinkünfte zur Verwirklichung eines der in den Verträgen festgesetzten Ziele erforderlich ist
  • bb. Wenn der Abschluss einer Übereinkunft in einem verbindlichen Rechtsakt der Union vorgesehen ist
  • cc. Wenn die gemeinsamen Vorschriften beeinträchtigt oder deren Anwendungsbereich geändert werden könnten
  • c. Bedeutung der impliziten Kompetenzen der Union für Investitionen
  • aa. Mögliche implizite Kompetenzen aus der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
  • i. Direktinvestitionen
  • ii. Portfolioinvestitionen
  • iii. Konkurrenzverhältnis der impliziten Kompetenzen aus Art. 64 Abs. 2 und 3 zu Art. 207 AEUV
  • bb. Potenzielle implizite Außenkompetenzen aus den Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit
  • cc. Andere relevante Vorschriften des AEUV, aus denen implizite Kompetenzen zur Regelung von ausländischen Investitionen hergeleitet werden können
  • i. Art. 114 und 115 AEUV
  • ii. Art. 352 AEUV als implizite Kompetenzgrundlage
  • iii. Sonstige implizite Kompetenzen
  • 4. Zwischenergebnis
  • III. Problematik der Streitbeilegung
  • 1. Allgemeines
  • a. Einführung
  • b. Art. 207 Abs. 1 AEUV
  • 2. Fähigkeit der Europäischen Union Schiedsklauseln in zukünftigen Investitionsschutzabkommen aufzunehmen
  • a. Rechtspersönlichkeit der EU
  • b. Prinzip der Autonomie des Rechtssystems der Union
  • aa. Gutachten 1/91 und 1/09 des EuGH
  • bb. Die Mox-Plant-Rechtsprechung
  • cc. Gutachten 2/13
  • dd. Zwischenergebnis
  • 3. Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf Investor-Staat-Schiedsverfahren
  • a. Verletzung der Autonomie der Unionsrechtsordnung
  • b. Zwischenfazit
  • 4. Zuständigkeit des EuGH bei Investitionsstreitigkeiten
  • 5. Das ICSID
  • a. Gründung des ICSID-Schiedsgerichts und seine Zuständigkeit
  • b. Parteifähigkeit der Union bei einem ICSID-Schiedsverfahren
  • c. Vorteile des ICSID-Schiedsverfahrens gegenüber anderen Streitbeilegungsmöglichkeiten
  • d. Nachteile des Investor-Staat-Schiedsverfahrens
  • 6. Zwischenergebnis
  • IV. Problematik der Haftungsverteilung
  • 1. Einführung
  • 2. Verordnung über die finanzielle Verantwortung bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten
  • a. Einführung
  • b. Relevante Definitionen
  • c. Aufteilung der finanziellen Verantwortung zwischen Union und Mitgliedstaaten
  • d. Ausschließliche oder geteilte finanzielle Verantwortlichkeit der Union
  • V. Notwendigkeit von gemischten Abkommen der Europäischen Union und Mitgliedstaaten bei Investitionsschutzabkommen
  • 1. Definition und Voraussetzungen gemischter Abkommen
  • 2. Gemischte Abkommen bei ausländischen Investitionen
  • 3. Verhandlungsführung bei gemischten Abkommen
  • 4. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit bei gemischten Abkommen
  • 5. Zwischenfazit
  • VI. Zusammenfassung des Kapitels
  • D. Die neuen Handelsabkommen der EU
  • I. Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA)
  • 1. Einführung
  • 2. Ziele des Abkommens
  • 3. Investitionsförderung und Investitionsschutz
  • a. Allgemeines
  • b. Marktzugang
  • c. Nichtdiskriminierung
  • d. Investitionsschutz
  • e. Enteignung
  • f. Investor-Staat-Schiedsverfahren
  • aa. Allgemeines
  • bb. Zugang zum Investor-Staat-Schiedsverfahren
  • cc. Ständiges Investitionsgericht mit einer Berufungsinstanz
  • dd. Transparenz im Investor-Staat-Schiedsverfahren
  • ee. Anwendbares Recht
  • ff. Exkurs: „Right to regulate“ und Investor-Staat-Schiedsverfahren
  • g. Haftungsteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten
  • h. Exkurs: Haftungserweiterung für die Mitgliedstaaten
  • i. Zwischenfazit
  • II. Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA
  • 1. Einführung
  • 2. Ziele des Abkommens
  • 3. Investitionsförderung und Investitionsschutz
  • a. Allgemeines
  • b. Investitions- und Investorbegriff
  • c. Marktzugang
  • d. Nichtdiskriminierung
  • aa. Einführung
  • bb. Inländerbehandlung
  • cc. Meistbegünstigung
  • e. Investitionsschutz
  • aa. Faire und gerechte Behandlung
  • f. Enteignung
  • g. Investor-Staat-Schiedsverfahren
  • aa. Investitionsgericht erster Instanz mit Rechtsmittelinstanz
  • bb. Das anwendbare Recht
  • cc. Transparenz im Investor-Staat-Schiedsverfahren
  • dd. Mehrfachansprüche und das Verhältnis des ISDS zur staatlichen Gerichtsbarkeit
  • ee. Verhaltenskodex und Unabhängigkeit der Schiedsrichter
  • ff. Reduzierung des Risikos von missbräuchlichen und unbegründeten Klagen
  • gg. Filtermechanismus bei Klagen, die den Finanzsektor betreffen
  • hh. Interpretation der Investitionsvorschriften
  • 4. Zwischenfazit und Bewertung
  • III. Exkurs: Gutachten 2/15 zum EU-Singapur-Freihandelsabkommen (EUSFTA)
  • 1. Schlussanträge der Generalanwältin Eleanor Sharpston
  • a. Allgemeines zum EUSFTA
  • b. Schlussanträge
  • aa. Begriff der ausländischen Direktinvestitionen
  • bb. Umfang der EU-Kompetenz
  • cc. Implizite Kompetenzen der EU
  • dd. Beendigung der bilateralen Übereinkünfte der Mitgliedstaaten mit Singapur
  • 2. Gutachten des EuGH
  • a. Einführung
  • b. Das Gutachten
  • aa. Investitionsdefinition
  • bb. Umfang der EU-Kompetenz
  • cc. Implizite Kompetenzen
  • dd. Zukunft der mitgliedstaatlichen Investitionsschutzabkommen mit Singapur
  • ee. Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten
  • 3. Fazit
  • IV. Exkurs: Die Notwendigkeit eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens in den Freihandelsabkommen
  • E. Die Zukunft der mitgliedstaatlichen Investitionsschutzabkommen nach der Kompetenzübertragung an die EU
  • I. Einführung
  • II. Die Folgen für mitgliedstaatliche Investitionsschutzabkommen im Rahmen der Wiener Vertragsrechtskonvention
  • III. Die Folgen für mitgliedstaatliche Investitionsschutzabkommen unter Betrachtung des Unionsrechts
  • 1. Die Zukunft der mitgliedstaatlichen BIT’s im Rahmen des Art. 351 AEUV
  • a. Art. 351 UAbs. 1 AEUV
  • b. Art. 351 UAbs. 2 AEUV
  • aa. Inhalt des Art. 351 UAbs. 2 AEUV
  • i. Anpassung des Altvertrags
  • ii. Kündigung, Suspendierung, Rücktritt
  • c. Anwendung des Art. 351 UAbs. 2 AEUV auf mitgliedstaatliche BIT’s
  • d. Zwischenfazit
  • 2. Rechtsprechung des EuGH
  • a. Urteile gegen Österreich und Schweden
  • aa. Ursachen und Sachverhalt
  • bb. Entscheidung des EuGH
  • b. Zwischenfazit und Bewertung
  • 3. Verordnung 1219/2012 zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern
  • a. Der Ersatzmechanismus für bestehende mitgliedstaatliche BIT’s mit Drittländern
  • b. Ermächtigung zur Änderung oder zum Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen
  • c. Schlussbestimmungen der Verordnung
  • d. Zwischenfazit
  • 4. Der Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts im Lissabon-Urteil
  • a. Einleitung
  • b. Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts
  • aa. Reichweite des Art. 207 AEUV
  • bb. Die Zukunft der mitgliedstaatlichen Investitionsschutzabkommen
  • cc. Die Mitgliedschaft der Mitgliedstaaten der EU in der WTO
  • c. Zwischenfazit
  • 5. Exkurs: Die Zukunft der Intra-EU-BIT’s
  • a. Die Gültigkeit der Intra-EU-BIT’s aus Sicht des Völkerrechts
  • b. Die Wiener Vertragsrechtskonvention und die Gültigkeit der Intra-EU-BIT’s
  • aa. Art. 59 WVK
  • bb. Art. 30 WVK
  • i. Die Bestimmungen zur Streitbeilegung
  • ii. Die Intra-EU-BIT’s und Grundfreiheiten des Binnenmarkts
  • iii. Zwischenfazit
  • c. Fazit
  • F. Ausblick
  • G. Zusammenfassung in Thesen
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

Jurgita Baur

Die Kompetenz
der Europäischen Union
für ausländische Direktinvestitionen
am Beispiel der Freihandelsabkommen
mit Kanada und den USA

Autorenangaben

Jurgita Baur (geb. Ruseckaite) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Vilnius (Litauen) und der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, an der sie anschließend auch promovierte. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Europa- und Völkerrechts, internationalen Wirtschaftsrechts, Investitionsschutzrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit.

Über das Buch

Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die Europäische Union neue Kompetenzen für ausländische Direktinvestitionen. Allerdings ließ der Lissaboner Vertrag die Reichweite dieser Zuständigkeit weitgehend offen. Es herrscht immer noch Uneinigkeit darüber, ob die neue Unionskompetenz allumfassend ist. Dies zeigt sich vor allem in der rechtlichen aber auch politischen Debatte über die EU-Handelsabkommen mit Kanada und den USA. Um mögliche Kompetenzbeschränkungen offenzulegen, wendet die Autorin die grammatikalische, systematische, teleologische und historische Auslegungsmethode an. Sie stellt fest, dass obwohl der Wortlaut des Artikels 207 Absatz 1 der Union eine alleinige Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen einräumt, nicht alle Aspekte dieses Politikbereichs von seinem Regelungsbereich erfasst werden. Aufgrund der nicht allumfassenden Kompetenz ist die Beteiligung der Mitgliedstaaten beim Abschluss internationaler Investitionsschutzabkommen notwendig.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2017 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Goethe Universität in Frankfurt am Main als Dissertation angenommen. Für die Druckfassung wurden Literatur und Rechtsprechung bis Mai 2017 berücksichtigt.

In den letzten fünf Jahren meines Lebens habe ich mich intensiv mit den vielschichtigen Themenkomplexen dieser Arbeit beschäftigt. Beeinflusst wurden meine Gedanken durch den enormen politischen und juristischen Wandel innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union. Wenn ich zurückblicke, erinnere ich mich als Erstes an den 23. Juni 2016 in Brüssel. Während meines Traineeships bei der EU-Kommission stimmten die Briten für den Austritt aus der EU. Daneben bewegten mich Momente wie die Proteste von über dreihunderttausend Menschen in Deutschland gegen TTIP und CETA oder die Ansichten Donald Trumps über internationale Handelsabkommen. Während dieser kreativen aber auch herausfordernden Zeit wurde ich von vielen mir wichtigen Menschen unterstützt, bei denen ich mich von Herzen bedanken möchte.

An erster Stelle gilt mein Dank meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Stefan Kadelbach, mit dem ich viele spannende fachliche Gespräche führte und der mir auf meinem Weg stets mit großer Hilfsbereitschaft beiseite stand. Bedanken möchte ich mich auch bei meinem Zweitgutachter Herrn Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann für seine schnelle Erstellung des Zweitgutachtens.

Mein besonderer Dank gilt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gilbert Gornig, der auch in schwierigen Momenten an mich glaubte und mir viel Selbstvertrauen gab. In ihm habe nicht nur einen Mentor fürs Leben, sondern auch einen Freund gefunden.

Ein herzliches Dankeschön sende ich an all meine Freundinnen und Freunde aus meiner Heimat Litauen und aus Deutschland sowie an meine „neue“ Familie Krause, Karasch und Weiss, die immer für mich da sind und stolz auf mich sind.

Einen riesigen Dank richte ich an meinen Vater und meinen Bruder, vor allem aber an meine Mutter, die mich bedingungslos unterstützt und selbst viel aufgegeben hat, damit ich studieren und eine Juristin werden konnte.

Meine größte Dankbarkeit gilt meinem Ehemann Dominik für seine unermüdliche, geduldige, fürsorgliche und liebevolle Art und dass er in allen Phasen meines Lebens für mich da ist. Ich danke ihm für seinen unerschütterlichen Glauben an mich als Menschen, meine Kompetenzen und an den erfolgreichen Abschluss←5 | 6→ meiner Promotion. Ohne seinen Beistand wäre es mir nicht möglich gewesen, diese Arbeit fertigzustellen. Ihm sei diese Arbeit gewidmet.

Frankfurt am Main, im Dezember 2017

Jurgita Baur←6 | 7→

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung

I. Problemdarstellung

II. Forschungsstand

III. Ablauf der Untersuchung

B. Grundlagen

I. Investitionsbegriff

1. Direktinvestitionen

a. Investitionsbegriff nach der ICSID-Konvention

aa. Subjektive Auslegung des Investitionsbegriffes

bb. Objektive Auslegung des Investitionsbegriffes in Art. 25 Abs. 1 der ICSID-Konvention

i. Die objektiv-subjektive Auslegung des Investitionsbegriffes in Art. 25 Abs. 1 der ICSID-Konvention

ii. Die Auslegung des Investitionsbegriffes durch den sog.Salini-Test

b. Der Investitionsbegriff nach dem WTO-Recht

aa. Das GATT-Abkommen

bb. Das TRIPS-Abkommen

cc. Das TRIMs-Abkommen

dd. Das GATS-Abkommen

c. Der Begriff der Direktinvestitionen nach dem Internationalen Währungsfond und der OECD

d. Der Investitionsbegriff in der EU

aa. Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

bb. Niederlassungsfreiheit

i. Anwendungsbereich

ii. Verhältnis zur Kapitalverkehrsfreiheit

iii. „Kontrollerwerb“

cc. Die Begriffsauslegung der „ausländischen Direktinvestitionen“ in BIT’s ←7 | 8→

2. Portfolioinvestitionen

3. Zwischenfazit

II. Historische Entwicklung der Kompetenz der EU bei ausländischen Direktinvestitionen

1. Die Kompetenz der EG bei Auslandsinvestitionen vor dem 1/94 Gutachten

a. Vorschlag einer Verordnung zur Einführung eines gemeinschaftlichen Garantiesystems für Privatinvestitionen in dritten Ländern von 1972

b. „Uruguay-Runde“

2. Verneinung der Kompetenz der EG für ausländische Direktinvestitionen durch den EuGH im Gutachten 1/94

a. Zuständigkeit zum Abschluss des GATS-Abkommens

b. Zuständigkeit zum Abschluss des TRIPS-Abkommens

3. Die Entwicklung der Kompetenz der EG nach dem Vertrag von Amsterdam

4. Die Kompetenzentwicklung der EG nach dem Vertrag von Nizza

5. Die Entwicklung der Kompetenz der EU nach dem Entwurf des Verfassungsvertrags

6. Zwischenfazit

C. Die Reichweite der Kompetenz der EU und der Mitgliedstaaten bei Auslandsinvestitionen nach dem Vertrag von Lissabon

I. Grundlagen

1. Allgemeiner Kompetenzbegriff

2. Arten und Bereiche der Unionskompetenzen

II. Ausdrückliche und implizite Kompetenzen der EU für den internationalen Vertragsabschluss bei ausländischen Investitionen

1. Die EU-Kompetenz zur Regelung ausländischer Direktinvestitionen nach Art. 207 AEUV

a. Allgemeines zum Art. 207 AEUV

b. Begriff und Regelungsgegenstand der gemeinsamen Handelspolitik

aa. Finale und instrumentelle Theorien zur Klärung der Definition der gemeinsamen Handelspolitik ←8 | 9→

bb. Verknüpfung zwischen der Definition der gemeinsamen Handelspolitik und der Kompetenz der EU für ausländische Direktinvestitionen

c. Begriff der ausländischen Direktinvestitionen im Art. 207 AEUV

d. Beschränkung der EU-Kompetenz auf handelsbezogene Aspekte der Direktinvestitionen

aa. Grammatikalische Auslegung

bb. Systematische Auslegung

cc. Teleologische Auslegung

dd. Historische Auslegung

ee. Zwischenergebnis

e. Kompetenzbeschränkung der EU bei der Regelung von ausländischen Direktinvestitionen

aa. Kompetenzbeschränkung nach Art. 207 Abs. 6 AEUV

bb. Kompetenzbeschränkung durch Art. 64 AEUV

cc. Zwischenergebnis

f. Art. 207 Abs. 3 und 4 AEUV in Verbindung mit Art. 218 AEUV

g. Problematik bei der Unionskompetenz und Reichweite nach Art. 345 AEUV

aa. Enge Auslegung der Eigentumsordnung

bb. Weite Auslegung der Eigentumsordnung

cc. Historische Auslegung des Art. 345 AEUV

dd. Zwischenfazit

h. Zwischenergebnis

2. Andere relevante ausdrückliche Kompetenzen der EU bei ausländischen Direktinvestitionen

a. Ausdrückliche Kompetenzen

aa. Ausdrückliche geteilte Kompetenz der EU

bb. Ausdrückliche ausschließliche Zuständigkeit der EU nach Art. 3 Abs. 1 AEUV

cc. Ausdrückliche Innenkompetenz der EU für ausländische Direktinvestitionen aus den Vorschriften der Kapital-, Zahlungs- und Niederlassungsfreiheit

i. Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

ii. Niederlassungsfreiheit

iii. Zwischenfazit

Details

Seiten
366
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631759493
ISBN (ePUB)
9783631759509
ISBN (MOBI)
9783631759516
ISBN (Hardcover)
9783631749265
DOI
10.3726/b14277
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Oktober)
Schlagworte
Europäischen Union Direktinvestitionen BIT's TTIP CETA Investitionsschutz
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2018. 366 S.

Biographische Angaben

Jurgita Baur (Autor:in) Wolfgang Baums (Band-Herausgeber:in)

Jurgita Baur (geb. Ruseckaite) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Vilnius (Litauen) und der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, an der sie anschließend auch promovierte. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Europa- und Völkerrechts, internationalen Wirtschaftsrechts, Investitionsschutzrechts und der Schiedsgerichtsbarkeit.

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