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Konkrete Gefährdungen außerhalb des Straßenverkehrs

Zur Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs insbesondere beim verkehrsfremden Inneneingriff (§ 315b StGB)

von Sebastian Tauber (Autor:in)
©2018 Dissertation 290 Seiten

Zusammenfassung

Die Frage, ob und wann ein sich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs befindliches Gefährdungsobjekt ein taugliches im Sinne der Straßenverkehrsdelikte der §§ 315b und 315c StGB sein kann, wird unterschiedlich beantwortet. Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Sonderfall des sogenannten verkehrsfremden Inneneingriffs nach § 315b StGB veranlasste den Autor, sich mit dieser Frage im Hinblick auf das zu schützende Rechtsgut beider Vorschriften auseinanderzusetzen. Mit dem Rechtsgut der Sicherheit des Straßenverkehrs begründet der Autor seine Normauslegung. Er erklärt die Merkmale der abstrakten Verkehrsgefahr, der daraus resultierenden konkreten Gefahr für ein taugliches Gefährdungsobjekt und der energetischen verkehrsspezifischen Beziehung zwischen diesen beiden Gefahrmerkmalen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • B. Historischer Rückblick zum Rechtsgutsverständnis
  • I. Entstehungsgeschichte des Straßenverkehrsstrafrechts im Überblick
  • II. Die Entwicklung des Straßenverkehrsstrafrechts im Einzelnen
  • 1. Vom Allgemeinen Preußischen Landrecht bis zum Deutschen Kaiserreich (1794–1871)
  • a. Allgemeines Preußisches Landrecht (1794)
  • b. Die preußische Verordnung wegen Bestrafung der Beschädiger der Eisenbahn-Anlagen (1840)
  • c. Das Strafgesetzbuch von Preußen (1851)
  • d. Das bayerische Strafgesetzbuch (1861)
  • e. Das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund (1870)
  • f. Das Reichsstrafgesetzbuch (1871)
  • g. Zwischenfazit
  • 2. Die Strafrechtsreform während des deutschen Kaiserreiches
  • a. Der sog. Schulenstreit als Auslöser der Reformbewegung
  • b. Das Automobil als Fremdling im Straßenverkehr
  • c. Haftungsrechtliche Überlegungen und Reaktionen
  • d. Das Kraftfahrzeuggesetz von 1909
  • e. Zwischenfazit
  • f. Der Vorentwurf von 1909
  • (1) Der Vorentwurf als Kompromissentwurf
  • (2) Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs
  • (3) Zum Rechtsgutsverständnis
  • (4) Die Verkehrsdelikte des Vorentwurfs im Überblick
  • (a) § 181 im Vergleich zu §§ 305, 321 StGB
  • (b) § 182 als neue Vorschrift für den Straßenverkehr
  • (c) Auswirkungen für den Schutz des Eisenbahnverkehrs (§ 183)
  • (5) Kritik am Vorentwurf
  • (6) Zwischenfazit
  • g. Der Gegenentwurf
  • h. Der Kommissionsentwurf von 1913
  • i. Zwischenfazit
  • 3. Reformdiskussion während der Weimarer Republik
  • a. Der Kommissionsentwurf von 1919
  • b. Zwischenfazit
  • c. Der Entwurf unter Radbruch von 1922 und die Reichstagsvorlage von 1925
  • d. Der Entwurf von 1927
  • e. Der Entwurf von Kahl 1930
  • f. Zwischenfazit
  • 4. Reformbestrebungen während des Nationalsozialismus
  • a. Nationalsozialistische Denkschrift und Referentenentwurf von 1933
  • b. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28.6.1935
  • c. Der Kommissionsentwurf von 1936 und der Entwurf von 1939
  • d. Zwischenfazit
  • 5. Das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs von 1952
  • a. Regierungsentwurf zu einem Gesetz zur Bekämpfung der Unfälle im Straßenverkehr
  • b. Gegenentwurf des Bundesrats und Konsequenzen für den Regierungsentwurf
  • 6. Beratungen der Strafrechtskommission ab 1959 und das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs von 1964
  • a. Systematik und Rechtsgut der Verkehrsdelikte
  • b. Gefährdung von Personen (und bedeutenden Sachwerten) außerhalb des Straßenverkehrs
  • (1) Die „Sicherheit des Straßenverkehrs“ als auslegungsbedürftiges Merkmal
  • (2) Zur weiten Auslegung durch die Rechtsprechung
  • (3) Zustimmung der Literatur
  • (4) Die Problemlösung durch die Strafrechtskommission
  • (5) Stellungnahme
  • c. Zum Merkmal der Gemeingefahr
  • (1) Probleme bei der Anwendung des Merkmals der Gemeingefahr
  • (2) Die Rechtsprechung des BGH
  • (a) BGHSt 6, 100 als Ausgangspunkt
  • (b) BGHSt 11, 148 als Einschränkung
  • (c) BGHSt 11, 199 mit der Repräsentantenlösung
  • (d) Konsequenzen für den Entwurf eines Strafgesetzbuches
  • (3) Fazit
  • d. Inhaltliche Änderungen des § 315a StGB a. F. durch den Entwurf eines Strafgesetzbuches
  • e. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs von 1961, BT-Drucks. III/2368
  • f. Weitere Änderungen mit dem Entwurf eines Strafgesetzbuches von 1962
  • g. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs von 1962, BT-Drucks. IV/651
  • 7. Der Alternativentwurf
  • 8. Gesetzesänderungen nach 1964
  • 9. Aktueller Stand der Straßenverkehrsdelikte nach dem StGB
  • III. Zusammenfassung und Ergebnis
  • C. Die Sicherheit des Straßenverkehrs als Allgemeinrechtsgut
  • I. Die Rechtsgutslehre zum Allgemeinrechtsgut
  • 1. Zum Rechtsgutsbegriff im Allgemeinen
  • 2. Unterscheidung nach Individual- und Universalrechtsgütern
  • a. Zur Rechtfertigung von Allgemeinrechtsgütern
  • b. Der sichere Straßenverkehr als zu schützende Institution
  • c. Fehlende Dispositionsbefugnis durch übergeordnetes Gesamtinteresse
  • 3. Das (rechtstheoretische) Verhältnis von Rechtsgütern des Einzelnen und der Allgemeinheit
  • 4. Die Unterscheidung nach Rechtsgut und Rechtsgutsobjekt
  • II. Die Sicherheit des Straßenverkehrs als alleiniges Rechtsgut
  • 1. Der Ausgangspunkt der Rechtsgutsbestimmung
  • 2. Die Sicherheit des Straßenverkehrs als Allgemeinrechtsgut in Konkurrenz zu einem Individualrechtsgüterschutz
  • a. Ausschließlicher Individualrechtsgüterschutz
  • b. Vorrangiger Schutz von Individualrechtsgütern
  • c. Gleichrangiger Schutz der Allgemeinheit und der Individualrechtsgüter
  • d. Ergebnis
  • III. Veranschaulichung der Rechtsgutsproblematik an Beispielen
  • 1. Einwilligung in eine Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c Abs. 1 StGB)
  • a. Disponibles Rechtsgut
  • b. Partieller Unrechtsausschluss bei kumulativem Rechtsgüterschutz
  • c. Wirksame Einwilligung nur in Fällen des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB?
  • d. Ergebnis
  • 2. Bedeutung der Rechtsgutsbestimmung für die Konkurrenzen
  • a. Konkurrenzen unter Berücksichtigung eines Individualrechtsgüterschutzes
  • b. Konkurrenzen bei Annahme eines Universalrechtsgüterschutzes
  • D. Konsequenzen für die Auslegung der §§ 315b, 315c StGB
  • I. Bisherige Erkenntnisse und Ausblick
  • II. Die konkrete Gefahr als Verdichtung einer abstrakten Verkehrsgefahr
  • 1. Anforderungen an die abstrakte Verkehrsgefahr
  • 2. Tauglichkeit des konkret gefährdeten Objekts
  • 3. Verkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen Verkehrsgefahr und konkreter Gefährdung eines tauglichen Objekts
  • III. Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) und Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • 1. Systematik und Tatbestandsstruktur der §§ 315b und 315c StGB
  • a. § 315a StGB a. F. als Vorläufer
  • b. Änderung durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs
  • c. Auswirkung der Änderung auf die Tatbestandsstruktur
  • d. Zur inneren Systematik der §§ 315b und 315c StGB
  • e. Zur Sperrwirkung des § 315c StGB gegenüber § 315b StGB
  • 2. Der verkehrsfremde Inneneingriff als Ausnahme
  • a. Rechtsprechungsrückblick zu § 315a StGB a. F. (bis 1964)
  • (1) Strikte Trennung der Verkehrsteilnahme von externen Eingriffen
  • (2) Ausnahme für verkehrsfremde Verkehrsteilnahme außerhalb von § 315a Abs. 1 Nr. 4 StGB a. F.
  • (3) Ausnahme für verkehrsfremde Verkehrsteilnahme als solche
  • (4) Konsequenzen und Reaktion des Gesetzgebers
  • b. Der Begriff des Inneneingriffs seit der Neufassung (1964)
  • c. Eingriff durch äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten?
  • (1) Nach der Rechtsprechung erfasstes Verhalten bei Schädigungsabsicht
  • (a) Äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten und die „böse Hoffnung“
  • (b) Äußerlich verkehrsgerechtes Verhalten und Schädigungsabsicht
  • (2) Kritik aus dem Schrifttum
  • (3) Stellungnahme
  • d. Verkehrsfeindliche Absicht und Gefährdungsvorsatz
  • e. Tatbestandseinschränkung durch BGHSt 48, 233 ff.
  • (1) „(Bedingter) Schädigungsvorsatz“ als einschränkendes Kriterium
  • (2) Erläuterung dieser Konkretisierung
  • (a) Einschränkung des objektiven Tatbestandsmerkmals „Eingriff“
  • (b) Kein Finalzusammenhang mittels Schädigungsabsicht erforderlich
  • (c) Kein Widerspruch zur bestehenden Deliktsstruktur
  • f. Prüfungsaufbau für den verkehrsfeindlichen Inneneingriff
  • (1) Objektiver Tatbestand
  • (2) Subjektiver Tatbestand
  • g. Praktische Konsequenz
  • IV. Gefährdung von tauglichen Objekten durch gezielten Eingriff
  • 1. Zur Ausgestaltung einer Verkehrsgefahr
  • 2. Zur Tauglichkeit eines einzelnen bestimmten Gefährdungsobjekts
  • 3. Die abstrakte Verkehrsgefahr beim gezielten Eingriff
  • 4. Zwischenergebnis und Ausblick
  • V. Tatbeteiligte und Tatmittel als taugliche Gefährdungsobjekte?
  • 1. Der (tatbeteiligte) Fahrzeuginsasse als taugliches Gefährdungsobjekt
  • a. Die Rechtsprechung zu § 315a StGB a. F.
  • b. Die Rechtsprechung zu §§ 315b, 315c StGB
  • c. Stellungnahme
  • d. Einschränkung der Tauglichkeit der Tatbeteiligten als Gefährdungsobjekt
  • e. Ergebnis und Bewertung
  • 2. Das (fremde) Fahrzeug als Tatmittel
  • a. Ausschluss des geführten fremden Tatfahrzeugs bei der Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
  • (1) Einschränkung durch die Rechtsprechung
  • (2) Kritik der Literatur
  • (3) Stellungnahme
  • (4) Kein Widerspruch zur abweichenden Auslegung der §§ 315, 315a StGB
  • b. Ausschluss des geführten fremden Fahrzeugs bei Eingriffen in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • VI. Gefährdung von tauglichen Objekten innerhalb des Verkehrsraums
  • VII. Gefährdung von Objekten außerhalb des Straßenverkehrs
  • 1. Mögliches Missverständnis des Gesetzgebers
  • 2. Argumentation für einen gleichlaufenden Schutzbereich
  • 3. Konkrete Gefährdungen außerhalb des Straßenverkehrs bei § 315b StGB
  • a. Überblick über die zu besprechenden Fallkonstellationen
  • b. Der klassische Eingriff in den Straßenverkehr
  • c. Der Ausnahmefall des verkehrsfremden Inneneingriffs
  • (1) Beschränkung auf (regelwidrige) Vorgänge im öffentlichen Verkehrsraum
  • (2) Eingriffsverhalten im Straßenverkehr und externe konkrete Gefahr
  • (a) Einschränkung durch BGH 4 StR 160/04
  • (b) Bestätigung durch BGH 4 StR 401/11
  • (3) Kritische Betrachtung
  • (a) Zum Verständnis der abstrakten Verkehrsgefahr und zur Rolle des Gefährdungsobjekts
  • (b) Zu berücksichtigende Zufallsmomente
  • (c) Generelle Einbeziehung von Gefährdungsobjekten außerhalb des Straßenverkehrs
  • d. Grenzfall als weitere Diskussionsgrundlage
  • (1) Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB
  • (2) Gefährlicher verkehrsfremder Inneneingriff in den Straßenverkehr
  • (3) Kritischer Vergleich zu § 315c Abs. 2 Nr. 2d StGB und dem klassischen Außeneingriff
  • e. Ergebnis
  • VIII. Verkehrsspezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang
  • 1. Überblick über unzureichende Ansätze der Literatur
  • a. Räumliche Beschränkung auf den öffentlichen Verkehrsraum
  • b. Ausnutzen der besonderen Verhältnisse im Straßenverkehr, § 316a StGB
  • c. Unfall im Straßenverkehr, § 142 Abs. 1 StGB
  • d. Betroffenheit als Verkehrsteilnehmer
  • e. Arglose Verkehrsteilnahme
  • 2. Ansätze der Rechtsprechung
  • a. Unmittelbarkeitszusammenhang
  • b. Schutzzweck und Zurechnungszusammenhang
  • c. Rückführung auf die für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte
  • 3. Die straßenverkehrsbezogene kinetische Energie als maßgeblicher Risikofaktor
  • a. Der energetische Ansatz von Fabricius
  • b. Der energetische Ansatz von Brand/Albrecht
  • c. Der verkehrsspezifische Zusammenhang zwischen Eingriff und konkreter Gefährdung beim verkehrsfremden Inneneingriff
  • 4. Konsequenzen für die beispielhaften Fallkonstellationen
  • E. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • Reihenübersicht

Sebastian Tauber

Konkrete Gefährdungen
außerhalb des Straßenverkehrs

Zur Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs insbesondere
beim verkehrsfremden Inneneingriff (§ 315b StGB)

Autorenangaben

Sebastian Tauber studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Leicester. Das Referendariat absolvierte er in Rheinland-Pfalz, bevor er seine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl der Universität Mainz aufnahm.

Über das Buch

Die Frage, ob und wann ein sich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs befindliches Gefährdungsobjekt ein taugliches im Sinne der Straßenverkehrsdelikte der §§ 315b und 315c StGB sein kann, wird unterschiedlich beantwortet. Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Sonderfall des sogenannten verkehrsfremden Inneneingriffs nach § 315b StGB veranlasste den Autor, sich mit dieser Frage im Hinblick auf das zu schützende Rechtsgut beider Vorschriften auseinanderzusetzen. Mit dem Rechtsgut der Sicherheit des Straßenverkehrs begründet der Autor seine Normauslegung. Er erklärt die Merkmale der abstrakten Verkehrsgefahr, der daraus resultierenden konkreten Gefahr für ein taugliches Gefährdungsobjekt und der energetischen verkehrsspezifischen Beziehung zwischen diesen beiden Gefahrmerkmalen.

Zitierfähigkeit des eBooks

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Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2017 vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz als Dissertation angenommen. Das straßenverkehrsrechtliche Thema wurde von Herrn Prof. Dr. Jan Zopfs angeregt.

Hinsichtlich der Bearbeitung meines Promotionsvorhabens hatte ich alle Freiheiten, doch habe ich kritische Anregungen von Herrn Prof. Dr. Zopfs gerne angenommen. So danke ich auch meinem Kollegen Dr. Sven Henseler für zahlreiche Diskussionen über meine Ideen und Denkweisen.

Herrn Prof. Dr. Jörg Scheinfeld danke ich für die Übernahme und zügige Erstellung des Zweitgutachtens.

Ein besonderer Dank geht an die Prof. Dr. Lang-Hinrichsen-Stiftung in Mainz für die finanzielle Unterstützung bei der Veröffentlichung dieser Arbeit.

Herrn Prof. Dr. Jan Zopfs danke ich nicht nur für die umfangreiche und geduldige Betreuung meiner Arbeit; ganz besonders werde ich mich an die persönlich und wissenschaftlich in vieler Hinsicht lehrreichen fünf Jahre an seinem Lehrstuhl erinnern: Eine engagierte (studentenfreundliche) eigene Lehre nach seinem Vorbild hat mir im Rahmen meiner Arbeitsgemeinschaften sehr viel Freude bereitet!

Mainz im Oktober 2017 Sebastian Tauber←V | VI→ ←VI | VII→

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Einleitung

B. Historischer Rückblick zum Rechtsgutsverständnis

I. Entstehungsgeschichte des Straßenverkehrsstrafrechts im Überblick

II. Die Entwicklung des Straßenverkehrsstrafrechts im Einzelnen

1. Vom Allgemeinen Preußischen Landrecht bis zum Deutschen Kaiserreich (1794–1871)

a. Allgemeines Preußisches Landrecht (1794)

b. Die preußische Verordnung wegen Bestrafung der Beschädiger der Eisenbahn-Anlagen (1840)

c. Das Strafgesetzbuch von Preußen (1851)

d. Das bayerische Strafgesetzbuch (1861)

e. Das Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund (1870)

f. Das Reichsstrafgesetzbuch (1871)

g. Zwischenfazit

2. Die Strafrechtsreform während des deutschen Kaiserreiches

a. Der sog. Schulenstreit als Auslöser der Reformbewegung

b. Das Automobil als Fremdling im Straßenverkehr

c. Haftungsrechtliche Überlegungen und Reaktionen

d. Das Kraftfahrzeuggesetz von 1909

e. Zwischenfazit

f. Der Vorentwurf von 1909

(1) Der Vorentwurf als Kompromissentwurf

(2) Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs

(3) Zum Rechtsgutsverständnis

(4) Die Verkehrsdelikte des Vorentwurfs im Überblick

(a) § 181 im Vergleich zu §§ 305, 321 StGB

(b) § 182 als neue Vorschrift für den Straßenverkehr ←VII | VIII→

(c) Auswirkungen für den Schutz des Eisenbahnverkehrs (§ 183)

(5) Kritik am Vorentwurf

(6) Zwischenfazit

g. Der Gegenentwurf

h. Der Kommissionsentwurf von 1913

i. Zwischenfazit

3. Reformdiskussion während der Weimarer Republik

a. Der Kommissionsentwurf von 1919

b. Zwischenfazit

c. Der Entwurf unter Radbruch von 1922 und die Reichstagsvorlage von 1925

d. Der Entwurf von 1927

e. Der Entwurf von Kahl 1930

f. Zwischenfazit

4. Reformbestrebungen während des Nationalsozialismus

a. Nationalsozialistische Denkschrift und Referentenentwurf von 1933

b. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28.6.1935

c. Der Kommissionsentwurf von 1936 und der Entwurf von 1939

d. Zwischenfazit

5. Das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs von 1952

a. Regierungsentwurf zu einem Gesetz zur Bekämpfung der Unfälle im Straßenverkehr

b. Gegenentwurf des Bundesrats und Konsequenzen für den Regierungsentwurf

6. Beratungen der Strafrechtskommission ab 1959 und das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs von 1964

a. Systematik und Rechtsgut der Verkehrsdelikte

b. Gefährdung von Personen (und bedeutenden Sachwerten) außerhalb des Straßenverkehrs

(1) Die „Sicherheit des Straßenverkehrs“ als auslegungsbedürftiges Merkmal

(2) Zur weiten Auslegung durch die Rechtsprechung

(3) Zustimmung der Literatur

(4) Die Problemlösung durch die Strafrechtskommission

(5) Stellungnahme

c. Zum Merkmal der Gemeingefahr

(1) Probleme bei der Anwendung des Merkmals der Gemeingefahr ←VIII | IX→

(2) Die Rechtsprechung des BGH

(a) BGHSt 6, 100 als Ausgangspunkt

(b) BGHSt 11, 148 als Einschränkung

(c) BGHSt 11, 199 mit der Repräsentantenlösung

(d) Konsequenzen für den Entwurf eines Strafgesetzbuches

(3) Fazit

d. Inhaltliche Änderungen des § 315a StGB a. F. durch den Entwurf eines Strafgesetzbuches

Details

Seiten
290
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631742112
ISBN (ePUB)
9783631742129
ISBN (MOBI)
9783631742136
ISBN (Hardcover)
9783631742006
DOI
10.3726/b13040
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Juni)
Schlagworte
Gefährdungsobjekt Tatbeteiligte Tatmittel Verkehrsspezifischer Zusammenhang Zweckentfremdung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2018. 290 S., 10 s/w Abb., 1 s/w Tab.

Biographische Angaben

Sebastian Tauber (Autor:in)

Sebastian Tauber studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Leicester. Das Referendariat absolvierte er in Rheinland-Pfalz, bevor er seine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl der Universität Mainz aufnahm.

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