Lade Inhalt...

Racial Profiling in Deutschland?

Eine Untersuchung zu § 22 Absatz 1a Bundespolizeigesetz aus der Perspektive der Gleichheitsdogmatik und Kognitionswissenschaft

von Veronika Maria Apfl (Autor:in)
©2018 Dissertation 184 Seiten

Zusammenfassung

Das Buch behandelt die bisher juristisch kaum aufgearbeitete Thematik des Racial Profiling. Die Autorin untersucht die Verfassungsmäßigkeit der häufig kritisierten anlasslosen Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz am Maßstab des Art. 3 GG. Dabei bezieht sie kognitionswissenschaftliche und sozialpsychologische Erkenntnisse ein und greift auf die amerikanischen Erfahrungen im juristischen Umgang mit Racial Profiling zurück. Darüber hinaus diskutiert das Werk mögliche Lösungsansätze der Problematik und bewertet deren Sinnhaftigkeit in Hinblick auf die Gewährleistung eines effektiven Schutzes gegen Diskriminierung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1. Kapitel: Einleitung
  • I. Problemaufriss
  • II. Gang der Untersuchung
  • 2. Kapitel: Racial Profiling: Begrifflichkeit und Entwicklung des Begriffs
  • I. Abgrenzung weite und enge Definition von Racial Profiling
  • II. Entwicklung und Verbreitung von Racial Profiling als Ermittlungsmethode
  • 3. Kapitel: Racial Profiling aus sozialpsychologischer und kognitionswissenschaftlicher Sicht
  • I. Hintergrund: Diskussion in den USA
  • II. Implicit bias Forschung
  • 1. Unterbewusste Einstellungen
  • 2. Implizite Stereotype und Vorurteile
  • III. Heuristiken
  • 1. Repräsentativität
  • 2. Verfügbarkeit
  • 3. Anpassung und Verankerung
  • IV. System I und System II – Zwei-Prozesse-Theorie
  • V. Kognitionswissenschaftliche Studien und Racial Profiling
  • 1. Wahrnehmungsbeispiele
  • 2. Shooter-Bias-Experiment
  • 3. Gesteigerte Aufmerksamkeit gegenüber ethnischen Minderheiten
  • VI. Rückschlüsse bezogen auf die Racial-Profiling-Thematik
  • 1. Steuerbarkeit von Implicit Bias
  • 2. Casuistry und ex-post Rationalisierung
  • 4. Kapitel: Racial Profiling in Deutschland
  • I. Rasterfahndung 2.0
  • 1. Vorgeschichte zur präventiven Rasterfahndung
  • 2. Racial-Profiling-Aspekte der Rasterfahndung
  • II. Die verdachts- und ereignisunabhängigen Personenkontrollen der Bundespolizei nach § 22 Abs. 1 a BPolG
  • 1. Problemaufriss
  • 2. Entstehung und Hintergründe des § 22 Abs. 1a BPolG
  • 3. Systematik und inhaltliche Bestimmungen der Norm
  • 4. Kognitionswissenschaft, Implicit Bias und § 22 Abs. 1 a BPolG
  • 5. Kapitel: Verfassungsmäßigkeit der Verdachts- und ereignisunabhängigen Personenkontrollen – Art. 3 GG
  • I. Wege vor das Bundesverfassungsgericht
  • II. Vereinbarkeit des § 22 Abs. 1a BPolG mit Art. 3 GG
  • 1. Über Art. 3 Abs. 3 GG
  • 2. Benachteiligung „wegen“ eines Merkmals aus Art. 3 Abs. 3 GG
  • 3. Benachteiligung „wegen“ Rasse i.S.v. Art. 3 Abs. 3 GG im Fall der verdachtsunabhängigen Kontrollen nach § 22 Abs. 1a BPolG?
  • 4. Mittelbare Diskriminierung
  • 5. Art. 3 Abs. 1 GG
  • 6. Überholte Herangehensweise an das Thema Antidiskriminierungsrecht
  • 7. Verfassungswidrigkeit durch strukturelles Vollzugsdefizit
  • 8. Zwischenergebnis
  • III. Rechtfertigung
  • 1. Grundsätzliche Rechtfertigbarkeit von Benachteiligungen im Zusammenhang mit einem Merkmal aus Art. 3 Abs. 3 GG -„Rasse“
  • 2. Rechtfertigung einer mittelbaren Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft gemessen am Maßstab von Art. 3 Abs. 1 GG
  • 3. Rechtfertigung der Benachteiligung im Fall des § 22 Abs. 1a BPolG
  • IV. Ergebnis
  • 6. Kapitel: Lösungsansätze der Problematik um § 22 Abs. 1 a BPolG
  • I. Zusammenfassung der Situation um die Kontrollen des § 22 Abs. 1a BPolG
  • II. Lösungsansätze
  • 1. Einfachgesetzliches Verbot von Racial Profiling
  • 2. Die Implicit Bias Herangehensweise und ihre Vorteile
  • 3. Lösungsversuche in den USA und ihre Übertragbarkeit auf Deutschland
  • 4. Beweislastumkehr
  • 7. Kapitel: Zusammenfassung und Fazit
  • I. Zusammenfassung
  • II. Schlussbetrachtung
  • Literaturverzeichnis

← 10 | 11 →

1. Kapitel:  Einleitung

I.   Problemaufriss

Die Fälle, in denen Schwarze bei Polizeikontrollen in den Vereinigten Staaten getötet werden, häufen sich. Regelmäßig berichten die Nachrichten von Polizeigewalt – oftmals mit tödlichem Ausgang – gegenüber Afroamerikanern. Dabei ist das Stichwort des Racial Profiling omnipräsent.

In Deutschland verhält sich die Situation anders; Tote bei Polizeikontrollen gab es bisher noch keine zu verzeichnen. Der Begriff des Racial Profiling fällt jedoch auch hierzulande seit einigen Jahren häufiger. Als es in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln zu Übergriffen kam, die überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund aus Nordafrika zugeschrieben wurden, wurde neben ausländerpolitischen Themen auch diskutiert, wie die Polizei effektiveren Schutz hätte leisten können. Im folgenden Jahr änderte die Kölner Polizei daher ihre Strategie und führte Medienberichten zu Folge vorwiegend Kontrollen gegenüber Menschen durch, die ihrem Äußeren nach dem Stereotyp eines Nordafrikaners entsprachen.1 Die Vorfälle aus dem Vorjahr wiederholten sich nicht, stattdessen entbrannte jedoch eine Debatte über die Legitimität des polizeilichen Vorgehens. Der Vergleich mit den Vereinigten Staaten zeigt, dass die in Deutschland geführte Diskussion noch ganz am Anfang steht, jedoch in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Veränderung, insbesondere durch die Flüchtlingswelle der vergangen Jahre, notwendig weitergeführt werden muss und an gesellschaftlicher Bedeutung gewinnen wird.

Menschrechtsorganisationen werfen der deutschen Polizei schon seit Jahren vor, sich des Racial Profiling im Rahmen von verdachts- und ereignisunabhängigen Personenkontrollen im Grenzgebiet zu bedienen und dabei systematisch ausländisch aussehende Personen diskriminieren. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen nach § 22 Abs. a BPolG eignen sich ← 11 | 12 → aufgrund ihrer Rahmenbedingungen gut um daran die Problematik des Racial Profiling in Deutschland genauer zu untersuchen.

Die Arbeit hinterfragt, inwieweit Parallelen zwischen den Sachverhalten in den Vereinigten Staaten und in Deutschland bestehen. Im Zentrum steht die Frage, ob in Deutschland Racial Profiling praktiziert wird, wie die Situation verfassungsrechtlich zu bewerten ist und wie das Spannungsverhältnis zwischen effektiver Polizeiarbeit und sinnvollem Diskriminierungsschutz zu lösen ist.

II.   Gang der Untersuchung

Zunächst (2. Kapitel) werden der Begriff des Racial Profiling und die Entstehungsgeschichte des Begriffes in den Vereinigten Staaten dargestellt. Im dritten Kapitel wird Racial Profiling aus sozialpsychologischer und kognitionswissenschaftlicher Sicht erläutert. Im Vordergrund stehen dabei die Forschungsergebnisse zum Thema Implicit Racial Bias. Im vierten Kapitel wird sodann die Lage in Deutschland erörtert und es werden Lebenssachverhalte herausgearbeitet, die besonders anfällig für Racial Profiling sind. Hier liegt der Fokus auf den verdachts- und ereignisunabhängigen Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1a BPolG. Im nächsten Kapitel (5. Kapitel) wird die Norm auf ihren Einklang mit der Verfassung, insbesondere auf einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 und Art. 3 Abs. 1 GG, überprüft. Schwerpunkt ist sowohl die Frage, wann eine Diskriminierung „wegen“ der Rasse vorliegt, als auch die Möglichkeit einer Rechtfertigung einer solchen Diskriminierung. Das sechste Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, wie zukünftig mit dem Thema Racial Profiling umgegangen werden soll und diskutiert mögliche Lösungsvorschläge.


1 Bubrowski, Die Polizei und das Racial Profiling, FAZ 03.01.2017, abrufbar unter http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/silvester-in-koeln-die-polizei-und-das-racial-profiling-14602677.html.

← 12 | 13 →

2. Kapitel:  Racial Profiling: Begrifflichkeit und Entwicklung des Begriffs

Im Grundsatz versteht man unter Racial Profiling jedes polizeiliche Handeln auf Basis der „Rasse“ oder ethnischen Zugehörigkeit einer Person anstelle von Verhalten oder anderen Merkmalen.2

Die Begriffe der „Rasse“ und der ethnischen Herkunft zeigen in großen Teilen Überschneidungen. Der Begriff der ethnischen Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit ist jedoch insoweit vorzugswürdig, als er nicht nur wesentlich weniger konfliktgeladen als der Begriff der „Rasse“, sondern zugleich auch weiter ist. Die ethnische Zugehörigkeit einer Person setzt sich aus vielerlei Faktoren zusammen, darunter können die Herkunft, Religion, die Zugehörigkeit zu einem gewissen Volksstamm, Sprache und Aussehen fallen.3 In den hier relevanten Fällen kommt es jedoch üblicherweise lediglich auf letzteres an, so dass für den Fall der polizeilichen Maßnahmen in Zusammenhang mit Racial Profiling die ethnische Herkunft im Sinne der Hautfarbe und anderer für eine bestimmte Volksgruppe charakteristischer phänotypischer Merkmale zu verstehen ist.

Der Begriff des Racial Profiling hat seinen Ursprung in der US-amerikanischen Kriminalistik. In diesem Bereich ist das Profiling seit Jahren eine anerkannte Methode bei der Suche nach Straftätern, seit es in den Vereinigten Staaten zum ersten Mal in Zusammenhang mit Flugzeugentführungen in den 1960er Jahren, und dann später bei Serienmorden, eingesetzt wurde.4 Beim Criminal Profiling sollen dabei durch die Analyse verschiedener Facetten des Verbrechens Charakteristika des Täters gewonnen werden, um den Kreis der ← 13 | 14 → Verdächtigen einzugrenzen.5 Hintergrund für den Einsatz von Profiling als kriminalistische Methode ist, dass dadurch polizeiliche Ressourcen geschont werden, da durch die Eingrenzung auf einen kleinen Kreis von verdächtigen Personen auch weniger Ermittler notwendig sind.6

Während jedoch beim klassischen Criminal Profiling der Täter eines bereits begangenen konkreten Verbrechens anhand des erstellten Profils gefasst werden soll, handelt es sich beim Racial Profiling um eine präventive Maßnahme.7 Auf Grund des Merkmals der ethnischen Zugehörigkeit, soll eine höhere Wahrscheinlichkeit bestehen, dass Personen die dieser ethnischen Gruppe angehören, eine bestimmte bisher unentdeckte Straftat begehen.8 Dies ist ein entscheidender Unterschied zwischen Criminal Profiling und Racial Profiling.

Abzugrenzen ist das Racial Profiling auch vom bloßen Gebrauch ethnischer Merkmale bei der Beschreibung eines Verdächtigen.9 Im Fall eines solchen deskriptiven Verdächtigenprofils, etwa „weiß, männlich, zwischen 30 und 35 Jahren, bekleidet mit dunkelblauer Jeans, Lederjacke und weißen Turnschuhen“ wird das Merkmal „weiß“ in Zusammenhang mit einer bereits geschehenen Tat gebraucht und beruht meist auf einer Zeugenbeschreibung eines Verdächtigen oder anderen konkreten Anhaltspunkten wie etwa einer Videoaufzeichnung.10 Natürlich besteht jedoch auch im Rahmen von Verdächtigenprofilen die Gefahr, dass diese zu pauschalisiert formuliert werden (zum Beispiel „männlich, dunkelhäutig, zwischen 20 und 40 Jahren“), und dadurch ein starker Fokus auf Personen dieser ethnischen Gruppe entsteht. Dem Grunde nach stellt ein deskriptives Verdächtigenprofil jedoch keinen ← 14 | 15 → Fall des Racial Profiling dar, da es kein generalisierendes Urteil über eine ethnische Gruppe beinhaltet.11

I.   Abgrenzung weite und enge Definition von Racial Profiling

Weiter lässt sich der Begriff des Racial Profiling sowohl eng, als auch weit definieren. Nach der engen Definition handelt es sich nur dann um Racial Profiling, wenn die ethnische Zugehörigkeit der alleinige Grund für die polizeiliche Maßnahme ist. Nach der weiten Definition liegt auch dann Racial Profiling vor, wenn mehrere Faktoren ausschlaggebend sind, jedoch einer davon die ethnische Zugehörigkeit ist.12 Diese anderen Faktoren sind dabei häufig Kleidung, Alter, Aufenthaltsort oder Uhrzeit.

Vorzugswürdig ist das weite Verständnis, sonst besteht die Gefahr, dass durch das Deklarieren einer allein durch die ethnische Herkunft einer Person veranlassten Maßnahme als einziger Fall von Racial Profiling die Problematik schlichtweg „wegdefiniert“ wird,13 d.h. die Situation, dass die Abstammung „nur“ einer von mehreren Faktoren ist, verharmlost wird.14 Sieht man Racial Profiling nur als gegeben, wenn der einzige Grund die „Rasse“ des Betroffenen ist, ist es ein Leichtes zu behaupten, dass ein solches Problem des Racial Profiling in einer Behörde gewiss nicht existiere oder dass Racial Profiling selbstverständlich abgelehnt werde. Daran dürfte richtig sein, dass eine Maßnahme allein auf Basis der ethnischen Herkunft eine Seltenheit sein wird. Zudem erscheint es quasi unmöglich, dies im Nachhinein zu beweisen.

Schlussendlich überzeugt die weite Auslegung des Racial Profiling Begriffs jedoch vor allem auf Grund eines Arguments, dass sich aus der Zusammenschau mit Erkenntnissen aus dem Bereich der Verhaltensforschung ← 15 | 16 → ergibt. Die meisten unserer Entscheidungsprozesse, insbesondere solche, denen Stereotype zu Grunde liegen, laufen unterbewusst ab.15 Meist ist es uns gar nicht möglich, nachträglich exakt nachzuvollziehen, warum wir uns für oder gegen eine bestimmte Handlung entschieden haben. So auch im Fall einer polizeilichen Maßnahme: Zwar können wir meist einen vermeintlich ausschlaggebenden Grund nennen, der tatsächliche Grund für eine Entscheidung bzw. der exakte Gedankenablauf bleiben jedoch in unserem Unterbewusstsein verborgen. Unter Berücksichtigung dieses Aspekts kann nur die weite Definition des Racial Profiling tatsächlich sinnvoll sein, da wir niemals in der Lage sein werden, exakt Rechenschaft darüber abzulegen, wie wir zu einer Entscheidung gelangt sind und welche Rolle die ethnische Herkunft einer Person dabei gespielt hat.16

In Deutschland braucht der Begriff des Racial Profiling jedoch auch nicht exakt definiert werden, weil er noch kein Rechtsbegriff ist. In den USA gibt es in den verschiedenen Staaten Regelungen, die explizit Racial Profiling verbieten, daher ist es dort erheblich wichtiger zu bestimmen, ob ein bestimmtes Vorgehen den Tatbestand des Racial Profiling erfüllt. In Deutschland existieren solche Regelungen bisher jedoch nicht, so dass sich die Diskussion auf Art. 3 Abs. 3 GG verlagert und sich dort die Frage stellt, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt und ob eine solche nicht gegebenenfalls gerechtfertigt ist.

Zusammenfassend beschreibt der Begriff des Racial Profiling den Fall, dass Personen auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit einer präventiven polizeilichen Maßnahme ausgesetzt werden. Die ethnische Zugehörigkeit muss dabei nicht der alleinige Grund sein, vielmehr reicht es aus, wenn sie als einer der Faktoren identifiziert werden kann. Ausgenommen vom Begriff des Racial Profilings sind Fälle, in denen repressiv Maßnahmen auf Grund einer Täterbeschreibung erfolgen, die Angaben zur Ethnie beinhaltet. ← 16 | 17 →

II.   Entwicklung und Verbreitung von Racial Profiling als Ermittlungsmethode

Details

Seiten
184
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631764749
ISBN (ePUB)
9783631764756
ISBN (MOBI)
9783631764763
ISBN (Paperback)
9783631764558
DOI
10.3726/b14534
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Oktober)
Schlagworte
Diskriminierung implicit bias Anknüpfungs- und Begründungsverbot Rasse Ethnic Profiling Menschenrechte
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2018. 184 S. 1 s/w Tab.

Biographische Angaben

Veronika Maria Apfl (Autor:in)

Veronika Maria Apfl studierte Rechtswissenschaft in Regensburg, Washington DC und Rom. Sie wurde an der Universität Regensburg zum Dr. jur. promoviert und absolvierte in diesem Zusammenhang einen Forschungsaufenthalt an der UC Berkeley in Kalifornien. Das Rechtsreferendariat leistete sie in Berlin und Puebla, Mexiko ab.

Zurück

Titel: Racial Profiling in Deutschland?
book preview page numper 1
book preview page numper 2
book preview page numper 3
book preview page numper 4
book preview page numper 5
book preview page numper 6
book preview page numper 7
book preview page numper 8
book preview page numper 9
book preview page numper 10
book preview page numper 11
book preview page numper 12
book preview page numper 13
book preview page numper 14
book preview page numper 15
book preview page numper 16
book preview page numper 17
book preview page numper 18
book preview page numper 19
book preview page numper 20
book preview page numper 21
book preview page numper 22
book preview page numper 23
book preview page numper 24
book preview page numper 25
book preview page numper 26
book preview page numper 27
book preview page numper 28
book preview page numper 29
book preview page numper 30
book preview page numper 31
book preview page numper 32
book preview page numper 33
book preview page numper 34
book preview page numper 35
book preview page numper 36
book preview page numper 37
186 Seiten