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Nachhaltiges Arbeits- und Sozialrecht in der alternden Gesellschaft in Japan und Deutschland

Symposion am 17. und 18. Februar 2017 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

von Raimund Waltermann (Band-Herausgeber:in) Hajime Wada (Band-Herausgeber:in)
©2018 Konferenzband 188 Seiten

Zusammenfassung

Die Nachhaltigkeit des Arbeits- und Sozialrechts in der alternden Gesellschaft in Japan und Deutschland war Thema eines im Februar 2017 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn veranstalteten Symposions, dessen Vorträge in diesem Buch versammelt sind. Die Vorträge der japanischen Referentinnen und Referenten geben nicht nur Auskunft über die Grundlagen und Entwicklungstendenzen in Japan, es zeigen sich auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den rechtlichen und gesellschaftspolitischen Bedingungen. Die angesprochenen Rechtsfragen betreffen die Leiharbeit, die befristete Beschäftigung (in Deutschland auch in Gestalt der Mini-Jobs), die Beschäftigung im Niedriglohnsektor allgemein und die Solo-Selbständigkeit.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Einführung (Hajime Wada)
  • Begrüßung/Einführung (Raimund Waltermann)
  • Grußwort des Vorsitzenden der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht (Franz Josef Düwell)
  • Herausforderungen des Arbeits- und Sozialrechts in der alternden Gesellschaft – Der Fall Japan (Hajime Wada)
  • Arbeits- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen für die Bewältigung des demografischen Wandels in Deutschland (Rainer Schlegel)
  • Atypische Beschäftigung und Arbeitsrecht in Japan (Yumiko Kuwamura)
  • Atypische Beschäftigung und Sozialrecht in Japan (Mari Ueda)
  • Atypische Beschäftigungsverhältnisse, mit besonderem Bezug zur Reform der Leiharbeit (Rolf Wank)
  • Familiäre Pflege und das Arbeitsrecht unter dem Genderaspekt – Abschied vom Modell des Mannes als Ernährer (Keiko Ogata)
  • Betriebliche Altersversorgung in Deutschland – Nachhaltige Vorsorge in einer alternden Gesellschaft? (Astrid Wallrabenstein)
  • Niedriglohnsektor und Mindestlohn in Japan (Yoko Hashimoto)
  • Niedriglohnsektor und Mindestlohn – Nachhaltigkeit im Arbeitsrecht und Sozialrecht (Raimund Waltermann)
  • Reihenübersicht

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Vorwort

In Japan und in Deutschland altern die Gesellschaften im internationalen Vergleich besonders ausgeprägt. Die veränderte Altersstruktur der Bevölkerung wird große Auswirkungen in Gesellschaft und Wirtschaft haben. Es wird für Japan und Deutschland nicht leicht sein, diese Auswirkungen in der globalisierten Welt zu meistern.

Will man die Alterung der Gesellschaft bewältigen, richtet sich der Blick auch auf das Arbeitsrecht und das Sozialrecht. Die Alterung der Gesellschaft ist im Hinblick auf die Systeme der sozialen Sicherheit vor allem für die Altersvorsorge bedeutsam, sie betrifft aber auch die anderen Zweige der sozialrechtlichen Absicherung. Das Arbeitsrecht ist gefragt, wenn es darum geht, wie die Erwerbstätigkeit Älterer nach dem Erreichen der rentenversicherungsrechtlichen Altersgrenze gestaltet sein sollte. Längeres Arbeiten wird in Zukunft aus mehreren Gründen nötig sein. Berufsarbeit in höherem Alter wird mehr Bedeutung bekommen.

Im Zusammenhang mit der Alterung der Gesellschaft erhält auch im Arbeitsrecht und im Sozialrecht der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit besonderes Gewicht. Ein auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Rechtsrahmen erhöht die Chancen, die mit der sich verändernden Altersstruktur verbundenen Nachteile aufzufangen. Der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit des Rechtsrahmens spielt im arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Diskurs in Politik und Wissenschaft bisher eine untergeordnete Rolle.

Die Tagung, deren Vorträge in diesem Band (zum Teil mit Nachtrag der weiteren Entwicklung) versammelt sind, war dem Ziel gewidmet, rechtsvergleichend das Arbeitsrecht und das Sozialrecht in Japan und in Deutschland unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit in den Blick zu nehmen. Das Symposion geht auf die Idee von Professor Hajime Wada zurück, der in Japan ein Forschungsprojekt betreut, das dem Thema „Nachhaltiges Arbeitsrecht“ gewidmet ist. Vielleicht kann dieser Band mit dazu beitragen, dass auch in Deutschland der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit im Arbeitsrecht und im Sozialrecht in Politik und Wissenschaft mehr als bisher in das Blickfeld kommt.

Die Tagung hat gezeigt, wie sehr der rechtsvergleichende Blick und die Zusammenarbeit von japanischen und deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Erkenntnisgewinn fördern kann. Sie ist Teil eines fruchtbaren Austauschs zwischen japanischen und deutschen Arbeits- und Sozialrechtlern, an dem die Japanisch-Deutsche Gesellschaft für Arbeitsrecht und die Deutsch-Japanische Gesellschaft für Arbeitsrecht großen Anteil haben. Den Referentinnen ← 7 | 8 → und Referenten und allen Beteiligten sei für ihre Mitwirkung nochmals herzlich gedankt. Großer Dank gebührt Herrn Wiss. Mitarb. Fabian Odenthal, in dessen Händen die Organisation des Symposions und der Herstellung dieses Tagungsbands lag.

Nagoya und Bonn, im Januar 2018

Hajime Wada
Raimund Waltermann

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Professor Hajime Wada

Universität Nagoya

Einführung

Als jemand, der sich seit Langem der Forschung des deutschen Arbeitsrechts widmet, ist es mir eine große Ehre und Freude, dass es uns gelungen ist, dank der Unterstützung und Zusammenarbeit zahlreicher deutscher und japanischer Wissenschaftler, das Symposium zum deutsch-japanischen Rechtsvergleich zu veranstalten.

Ich möchte kurz erläutern, wie das heutige Symposium zustande gekommen ist:

Das von Herrn Professor Waltermann anlässlich des 68. Deutschen Juristentags im September 2010 vorstellte Gutachten mit dem Titel „Abschied vom Normalarbeitsverhältnis?“ war auch für uns japanische Wissenschaftler sehr stimulierend. Die Lektüre des Gutachtens hat damals den Anstoß für den Forschungsaustausch zwischen mir und Herrn Professor Waltermann gegeben. Wir haben Herrn Professor Waltermann danach zwei Mal nach Japan eingeladen, wo er zum Thema seines Gutachtens und zum Mindestlohn Vorträge hielt und gemeinsam mit uns diskutiert hat. Diese Diskussionen haben uns bewusst gemacht, dass eine breiter und tiefer angelegte rechtsvergleichende Forschung zwischen Deutschland und Japan notwendig ist. Dies hat letztendlich zum heutigen Symposium geführt.

Das Thema des Symposiums „Nachhaltiges Arbeits- und Sozialrecht in der alternden Gesellschaft in Japan und Deutschland“ wurde in Absprache mit Herrn Professor Waltermann festgelegt. Japan und Deutschland haben viele Gemeinsamkeiten im Hinblick auf die gesellschaftlichen Probleme, die Systeme und den rechtlichen Rahmen. So schreitet in beiden Ländern der demografische Wandel rasch voran. 2015 lag der Anteil der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter an der Gesamtbevölkerung (= Altenquote) in Japan bei zirka 26 % und damit weltweit auf Rang 1, Deutschland lag mit zirka 21 % auf Rang 4. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Altenquote in Japan im internationalen Vergleich mit Abstand am höchsten ist. Die Gesamtfruchtbarkeitsziffer liegt in Japan bei 1,42, in Deutschland bei 1,40; beide belegen damit die untersten Ränge unter den Industriestaaten. In England liegt die entsprechende Ziffer bei 1,93, in Frankreich bei 1,99 und in den USA bei 1,86.

Hinsichtlich der Arbeitnehmerrente wird in beiden Ländern das Umlageverfahren angewendet, bei dem die Renten der älteren Generation von der aktiven ← 9 | 10 → Generation finanziert werden. Darüber hinaus verzeichnen beide Länder auch eine niedrige Lohnersatzquote (= Verhältnis der Rente zum Arbeitsentgelt der aktiven Phase) (Statistik von 2014). Der OECD-Durchschnitt liegt bei 52,9 %, in Japan liegt der Wert bei 35,1 %, in Deutschland bei 37,5 %. Das Sozialversicherungssystem Japans basiert grundsätzlich auch auf dem Bismarckschen Modell der Sozialversicherung, aber auch heute noch ähneln sich die Systeme sehr.

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Gemeinsamkeiten, wie z. B. das Vorhandensein einer Altersgrenze, den Anstieg der Beschäftigten im Niedriglohnsektor, das System des gesetzlichen Mindestlohns etc.

Natürlich lassen sich bei den angeführten Punkten auch viele Unterschiede zwischen den Systemen unserer Länder feststellen. So gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beispielsweise flächendeckend, während in Japan jede der 47 Gebietskörperschaften (Präfekturen) einen eigenen Mindestlohn festsetzt, was zu einem erheblichen regionalen Gefälle geführt hat. Zur Festlegung des Betrags wird in Japan zum Vergleich das Niveau der Sozialhilfeleistungen herangezogen – einen entsprechenden Mechanismus gibt es in Deutschland jedoch nicht. Doch auch wenn man diese Unterschiede berücksichtigt, zeigen sich bei den Problemen viele Gemeinsamkeiten, daher ist es äußerst sinnvoll, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Ich würde mich freuen, wenn wir im Symposium diese Aspekte beleuchten könnten und möchte mich abschließend bei allen Teilnehmern herzlich bedanken.

Das Symposium wurde durch finanzielle Unterstützung von “Grants-in-Aid for Specially Prompoted Research” von JSPS (Japan Society for the Promotion Science) und den Lehrstuhl von Professor Waltermann an der Universität Bonn ermöglicht.

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Professor Dr. Raimund Waltermann

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Begrüßung/Einführung

Magnifizenz, lieber Herr Kollege Hoch,

verehrte Kolleginnen und Kollegen aus Japan,

Details

Seiten
188
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631766118
ISBN (ePUB)
9783631766125
ISBN (MOBI)
9783631766132
ISBN (Hardcover)
9783631760697
DOI
10.3726/b14590
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Juni)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2018. 188 S. 12 s/w Tab.

Biographische Angaben

Raimund Waltermann (Band-Herausgeber:in) Hajime Wada (Band-Herausgeber:in)

Hajime Wada ist stellvertretender Direktor des Institute for Advanced Research und Professor der Graduate School of Law an der Nagoya University. Seine Forschungsschwerpunkte sind Arbeitsrecht und das rechtsvergleichende Studium. Raimund Waltermann ist Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, sowie Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit.

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