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Anlagen für Ferien- und Erholungsaufenthalte im Blickfeld des Städtebaurechts

Zulässigkeit und Steuerungsmöglichkeiten

von Carlotta Maria Storz (Autor:in)
©2018 Dissertation 264 Seiten

Zusammenfassung

Die bauplanungsrechtliche Einordnung von Anlagen für den Ferien- und Erholungsaufenthalt wirft nicht wenige Fragen auf. Dies gilt sowohl für Anlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans als auch im Innen- oder Außenbereich. Die Arbeit bietet eine umfängliche Darstellung der bestehenden Regelungen differenziert nach den in der Praxis wesentlichen Anlagentypen (z.B. Ferienwohnungen, Wochenendhäuser oder dem Boardinghouse). Zudem werden weitere Instrumente zur Steuerung des Fremdenverkehrs auf planungsrechtlicher Ebene dargestellt. Insbesondere widmet sich die Arbeit dem Institut der Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB. Hinsichtlich der Einordnung von Ferienwohnungen wird bezweifelt, ob durch die Einführung des § 13a BauNVO tatsächlich eine befriedigende Lösung erzielt worden ist.
Gewinnerin des Schleswig-Forum-Preises 2018 in der Kategorie „Herausragende Dissertation" auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • A. Einleitung
  • I. Ziel der Untersuchung
  • II. Untergliederung der Ausgangsfrage und Einordnung in die planungsrechtlichen Grundstrukturen
  • B. Übersicht und Abgrenzung relevanter Begriffe und Nutzungsformen
  • I. Wohnen, Wohngebäude und Wohnung
  • 1. Wohnbegriff
  • a) Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises
  • b) Dauerhaftigkeit
  • c) Freiwilligkeit des Aufenthalts
  • 2. Wohngebäude
  • 3. Wohnung
  • II. Ferienwohnen, Dauerwohnen und Zweitwohnen
  • III. Ferienhäuser und -wohnungen, Wochenendhäuser und -wohnungen
  • 1. Wochenendhäuser und Wochenendwohnungen
  • 2. Ferienhäuser und Ferienwohnungen
  • IV. Betriebe des Beherbergungsgewerbes
  • 1. Zum Begriff des Betriebs des Beherbergungsgewerbes
  • 2. Kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes
  • V. Jugendherbergen
  • VI. Boardinghouse – Serviced Apartment
  • VII. Mobiles Unterkommen
  • C. Zulässigkeit typischer Anlagen für Ferien- und Freizeitaufenthalte in den Baugebieten der Baunutzungsverordnung
  • I. Nutzungskonzept und Betriebsbeschreibung als planungsrechtliche Ausgangspunkte
  • II. „Klassische“ Betriebe des Beherbergungsgewerbes
  • III. Nutzung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen
  • 1. Ausschließliche Eigennutzung
  • 2. Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen an wechselnde Gäste
  • a) Vermietung als Wohnnutzung?
  • aa) Zur ablehnenden Sicht der Rechtsprechung
  • bb) Zu den abweichenden Literaturmeinungen
  • b) Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern als Betrieb des Beherbergungsgewerbes?
  • aa) Auffassungen in der Rechtsprechung
  • (1) Zur Haltung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts
  • (2) Zu den differenzierenden Auffassungen in den unteren Instanzen
  • bb) Literaturmeinungen
  • cc) Kritik und für die Einordnung als Betrieb des Beherbergungsgewerbes sprechende Gründe
  • (1) Zur fehlenden Möglichkeit der Eigengestaltung der Haushaltsführung und der Begründung eines häuslichen Wirkungskreises
  • (2) Innere Systematik der Baunutzungsverordnung
  • (3) Zum vergleichbaren Störpotential
  • (4) Infrastruktur, Ausstattung und Serviceangebot als zu vernachlässigende Anhaltspunkte
  • dd) Zusammenfassung
  • c) Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern als sonstige Gewerbebetriebe?
  • aa) Wohngebiete, §§ 2 bis 7 BauNVO
  • bb) Gewerbe- und Industriegebiete, §§ 8, 9 BauNVO
  • d) Sondergebietsspezifische Nutzungen nach §§ 10, 11 BauNVO
  • e) Zulässigkeit als bestandssichernde Festsetzung oder Fremdkörperfestsetzung
  • 3. Zwischen- oder Weitervermietung zu Zwecken des Ferienaufenthalts
  • a) Gewerbliche Vermietung
  • b) Weitergabe an Freunde und Familie
  • 4. Zur gelegentlichen Eigennutzung durch den Eigentümer bei Vermietung an ständig wechselnde Gäste
  • IV. Planungsrechtliche Einordnung des Boardinghouse – Serviced Apartment
  • 1. Behandlung in der Rechtsprechung und Literatur
  • 2. Kritik am Modell des Nutzungsschwerpunkts
  • 3. Zusammenfassung
  • V. Vorliegende Entwürfe zur Änderung der Baunutzungsverordnung
  • 1. Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU – Einfügen eines § 13a BauNVO
  • a) Inhalt und Begründung der vorgeschlagenen Änderung
  • b) Auseinandersetzung mit dem geplanten Regelungsinhalt
  • aa) Zur fehlenden Notwendigkeit der Einführung eines § 13a BauNVO
  • bb) Inhalt der Regelung des § 13a BauNVO im Einzelnen
  • (1) Zur Legaldefinition des Begriffs „Ferienwohnung“
  • (2) Zur Einordnung als (nicht störender) Gewerbebetrieb nach § 13a Satz 1 BauNVO „in der Regel“
  • (3) Abweichende Einordnung als Betrieb des Beherbergungsgewerbes nach § 13a Satz 2 BauNVO
  • (a) Umkehrung des systematischen Verhältnisses des Betriebs des Beherbergungsgewerbes zu dem sonstigen Gewerbebetrieb
  • (b) Unklarheit hinsichtlich der Anwendungsfälle des Satzes 2
  • (c) Keine Anwendung des § 13a BauNVO auf bei Inkrafttreten bereits erlassene Bebauungspläne
  • (4) Fazit
  • 2. Verordnungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • VI. Zulässige Nutzungen in Sondergebieten nach §§ 10, 11 BauNVO und Konfigurierungsmöglichkeiten
  • 1. Allgemeines zu den Sondergebieten nach §§ 10, 11 BauNVO
  • a) Festsetzung der allgemeinen Zweckbestimmung und Art der baulichen Nutzung
  • b) Zum Verhältnis der Sondergebiete nach § 10 und § 11 BauNVO zueinander und zu den übrigen Baugebieten
  • 2. Sondergebiete, die der Erholung dienen, § 10 BauNVO
  • a) Grundsätzliches zu den Sondergebieten mit Erholungsfunktion
  • b) Gemeinsame Regelungen für alle Sondergebiete mit Erholungsfunktion
  • aa) Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebiets und für sportliche Zwecke, § 10 Abs. 2 Satz 2 BauNVO
  • bb) Zulässigkeit von Gebäuden und Räumen für freie Berufe, § 13 BauNVO
  • cc) Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen, § 12 BauNVO
  • dd) Zur Schutzwürdigkeit und Störanfälligkeit der Erholungssondergebiete
  • (1) Geräuschimmissionen
  • (2) Geruchsimmissionen
  • c) Zu den benannten Sondergebieten nach § 10 Abs. 1, 3 bis 5 BauNVO
  • aa) Festsetzung der Zweckbestimmung und Art der baulichen Nutzung
  • bb) Zu den einzelnen benannten Sondergebieten, die der Erholung dienen
  • (1) Wochenendhausgebiete
  • (a) Art der Nutzung und Zweckbestimmung
  • (b) Bauweise
  • (c) Maß der baulichen Nutzung
  • (2) Ferienhausgebiete
  • (a) Art der Nutzung und Zweckbestimmung
  • (b) Bauweise und Maß der baulichen Nutzung
  • (3) Campingplatzgebiete
  • (a) Art der baulichen Nutzung und Zweckbestimmung
  • (aa) Allgemeines
  • (bb) Abgrenzung zur Festsetzung einer Grünfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
  • (cc) Abgrenzung zu sonstigen Gewerbebetrieben
  • (dd) Zur Problematik der Zulässigkeit von Mobilheimen
  • (b) Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
  • d) Unbenannte Sondergebiete nach § 10 BauNVO
  • aa) Festsetzung der Zweckbestimmung und der Art der baulichen Nutzung
  • bb) Maß der baulichen Nutzung
  • 3. Sonstige Sondergebiete, § 11 BauNVO
  • a) Wesentlicher Unterschied zu den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO
  • b) Festsetzung der Zweckbestimmung und der Art der baulichen Nutzung
  • aa) Festsetzung der allgemeinen Zweckbestimmung
  • bb) Festsetzung der Art der baulichen Nutzung
  • cc) Zum Verbot der Kontingentierung von Nutzungen („Windhundrennen“)
  • c) Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • d) Gebiete für den Fremdenverkehr
  • e) Unbenannte Gebiete, insbesondere Mischung von Anlagen zur Fremdenbeherbergung und Freizeitwohnen
  • f) Schutzwürdigkeit und Störanfälligkeit der Sondergebiete
  • g) Stellplätze und Garagen nach § 12 BauNVO und Nebenanlagen nach § 14 BauNVO
  • h) Zulässigkeit von Gebäuden und Räumen für freie Berufe, § 13 BauNVO
  • 4. Problemfeld Dauerwohnen in Sondergebieten nach § 10 und § 11 BauNVO
  • a) Planungsziel: Parallele Zulässigkeit von Dauer- und Freizeitwohnen
  • aa) Bestandssichernde Festsetzungen oder Fremdkörperfestsetzungen
  • (1) Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan
  • (2) Erhaltungssatzung, § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB („Milieuschutzsatzung“)
  • bb) Über die Bestandssicherung hinausgehende Festsetzungen zur Ermöglichung des Dauerwohnens („Nutzungsmix“)
  • cc) Festsetzungen zum Ausschluss von Zweitwohnungen
  • b) Planungsziel: Erschwerung des Dauerwohnens in Sondergebieten nach § 10 und § 11 BauNVO
  • aa) Bestimmung von Ausstattungsmerkmalen
  • bb) Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB
  • cc) Erschließung, Lage des Gebiets und Einrichtungen zur Versorgung
  • dd) Erlass einer Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB
  • ee) Sicherung durch Baulast und Dienstbarkeit
  • ff) Schuldrechtliche Vereinbarungen
  • gg) Gemeindlicher Erwerb und Verpachtung in Wochenendhausgebieten
  • 5. Zur Funktionslosigkeit des Bebauungsplans
  • VII. Rücksichtnahmegebot, § 15 BauNVO
  • D. Darstellungen in Flächennutzungsplänen
  • I. Allgemeines zum Zweck und zu den Bindungswirkungen des Flächennutzungsplans
  • II. Darstellungen, die nicht auf die Realisierung von Sondergebieten gerichtet sind
  • III. Darstellungen von Sondergebieten nach § 10 und § 11 BauNVO und Sonderbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO
  • 1. Darstellung einer Sonderbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO
  • 2. Sondergebiete nach § 10 Abs. 2 Satz 1 und § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO
  • E. Erhaltungssatzungen – Milieuschutzsatzungen nach § 172 BauGB
  • F. Aspekte der Raumordnung
  • G. Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, § 34 BauGB
  • I. Zur Bestimmung des Innenbereichs
  • 1. Bebauungszusammenhang mit Ortsteilqualität
  • 2. Wochenend-, Ferienhäuser und mobile Unterkunftsmöglichkeiten als maßstabsbildende Anlagen?
  • a) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
  • b) Zur Notwendigkeit einer Differenzierung nach Wochenendhäusern und Ferienhäusern
  • II. Zum Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 Abs. 1 BauGB
  • 1. Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung
  • 2. Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
  • 3. Beurteilung nach § 34 Abs. 2 BauGB
  • a) Sonstige Sondergebiete nach § 11 BauNVO
  • b) Sondergebiete nach § 10 BauNVO
  • H. Vorhaben im Außenbereich, § 35 BauGB
  • I. Zulässigkeit von Vorhaben zur Vermietung an Feriengäste
  • 1. Zulässigkeit als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB
  • a) Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB
  • aa) Zum Fehlen des Merkmals des Dienens bei isolierter Betrachtung der betriebsfremden Nutzung
  • bb) Zur Möglichkeit der Privilegierung über die Figur des „mitgezogenen Betriebsteils“
  • (1) Allgemeine Voraussetzungen
  • (2) Einzelfragen
  • (a) Anforderungen an den betrieblichen Zusammenhang
  • (aa) Meinungsstand
  • (bb) Bewertung
  • (b) Unterordnung der Vermietung
  • (aa) Verhältnis der Einnahmen aus privilegierter und nichtprivilegierter Nutzung
  • (bb) Zu Anzahl und Größe der Unterkunftsmöglichkeiten
  • (c) Schaffung neuer Gebäude
  • cc) Merkmale „Dienen“ und „untergeordneter Teil der Betriebsfläche“
  • dd) Entgegenstehen öffentlicher Belange und ausreichende Erschließung
  • b) Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
  • 2. Zulässigkeit als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB
  • 3. Zulässigkeit als sog. teilprivilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB
  • a) Zur Anwendung des Tatbestandes des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
  • aa) Gebäude im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
  • bb) Änderung der Nutzung eines Gebäudes
  • cc) Zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz (Buchst. a))
  • dd) Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt (Buchst. b))
  • (1) Allgemeines
  • (2) Abgrenzung von Neubau und Umbau zur Nutzungsänderung
  • ee) Aufgabe der bisherigen Nutzung darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen (Buchst. c))
  • ff) Gebäude vor mehr als 7 Jahren zulässigerweise errichtet (Buchst. d))
  • gg) Räumlich-funktionaler Zusammenhang mit der Hofstelle (Buchst. e))
  • hh) Keine Anwendung der Einschränkung des Buchst. f)
  • ii) Verpflichtung, keinen Neubau als Ersatz vorzunehmen (Buchst. g))
  • b) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB
  • c) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
  • d) Änderung von die Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB
  • aa) Erhaltenswerte, das Bild der Kulturlandschaft prägende Gebäude
  • bb) Zweckmäßige Verwendung der Gebäude und Erhaltung des Gestaltswerts
  • e) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB
  • f) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB
  • aa) Gewerblicher Betrieb
  • bb) Zulässigerweise errichteter Betrieb
  • cc) Bauliche Erweiterung des Betriebs
  • dd) Angemessenheit
  • (1) Im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude
  • (2) Im Verhältnis zum vorhandenen Betrieb
  • (3) Zur wiederholten Betriebserweiterung
  • g) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB, Neuerrichtung in begründeten Einzelfällen
  • aa) Begründeter Einzelfall
  • bb) Zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert
  • cc) Übrige Voraussetzungen § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) bis g) BauGB
  • II. Eigennutzung zu Ferien- und Erholungszwecken durch den Eigentümer oder Dauermieter
  • 1. Kein privilegiert zulässiges Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 BauGB
  • 2. Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB
  • 3. Zulässigkeit als sog. teilprivilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB
  • a) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
  • b) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB
  • aa) Längere Eigennutzung durch den Eigentümer oder seine Familie
  • bb) Zukünftige Eigennutzung durch den Eigentümer
  • c) Ersatzbau für ein zerstörtes Gebäude, § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
  • d) Änderung von die Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB
  • e) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB
  • f) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB
  • g) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB, Neuerrichtung in begründeten Einzelfällen
  • I. Einführung eines Genehmigungsvorbehalts nach § 22 BauGB
  • I. Zu den vom Genehmigungsvorbehalt erfassten Rechtsvorgängen
  • II. Zur Struktur des § 22 BauGB
  • III. Überblick zur Entwicklung des § 22 BauGB
  • IV. Formelle und materielle Voraussetzungen zur Einführung eines Genehmigungsvorbehalts
  • 1. Zum Satzungsrecht der Gemeinde
  • a) Zu den Maßstäben an die Bestimmung der Fremdenverkehrsprägung
  • b) Vorschriften über die Anerkennung von Orten als Kur- und Erholungsorte
  • c) Grenzwerte aus Kommunalabgabengesetzen
  • d) Darstellungen in Raumordnungsplänen, Regionalplänen, Flächennutzungsplänen und informellen Planungen
  • e) Zur Frage der Zuerkennung des Satzungsrechts bei nur beabsichtigter Fremdenverkehrsprägung
  • f) Zum Fehlen eines Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Frage des Vorliegens des Satzungsrechts
  • 2. Materielle Voraussetzungen des Erlasses einer Fremdenverkehrssatzung
  • a) Vorhandene oder vorgesehene Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr
  • aa) Fallgruppen des § 22 Abs. 1 Satz 4 BauGB als unwiderlegliche Fiktion
  • bb) Kurgebiete, Gebiete für die Fremdenbeherbergung, Wochenend- und Ferienhausgebiete, die in einem Bebauungsplan festgesetzt sind
  • (1) Nennung von Wochenend- und Ferienhausgebieten
  • (2) Eingrenzung des Merkmals der nur vorgesehenen Zweckbestimmung
  • cc) Im Zusammenhang bebaute Ortsteile
  • dd) Sonstige Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
  • ee) Unbenannte Fälle der Annahme einer Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr
  • b) Möglichkeit der Beeinträchtigung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr
  • c) Möglichkeit der Beeinträchtigung der geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • d) Zur Annahme einer Teilnichtigkeit der Fremdenverkehrssatzung
  • 3. Einführung des Genehmigungsvorbehalts – Inhalte und Verfahren
  • a) Satzungsinhalt und Begründung der Satzung
  • aa) Zum konkreten Satzungsinhalt
  • bb) Begründungserfordernis
  • cc) Begrenzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen nach § 22 Abs. 9 BauGB
  • b) Aufstellungsverfahren
  • c) Bekanntmachung und Inkrafttreten
  • d) Information des Grundbuchamtes
  • V. Voraussetzungen und Verfahren der Genehmigungserteilung
  • 1. Zu den materiellen Voraussetzungen der Genehmigungserteilung
  • a) Beeinträchtigung der Fremdenverkehrsfunktion
  • b) Vermutete Beeinträchtigung bei Einräumung der Rechte
  • c) Keine Ausräumung der Vermutung der Beeinträchtigung durch Fremdenverkehrsdienstbarkeit oder Baulast
  • d) Beeinträchtigung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung
  • e) Durch Vormerkung gesicherte Übereignungsansprüche Dritter
  • f) Besondere Härte
  • 2. Genehmigungsverfahren im Überblick
  • 3. Übernahme des Grundstücks und Entschädigung
  • VI. Zur Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts und Freistellung einzelner Grundstücke
  • VII. Miteigentümermodell – Umgehung des Genehmigungsvorbehalts durch die Bildung von Bruchteilseigentum
  • 1. Bildung von Bruchteilseigentum als verbotenes Umgehungsgeschäft
  • 2. Umwandlung von Bruchteils- in Wohnungseigentum als Anwendungsfall des Genehmigungsvorbehalts
  • 3. Zur geplanten Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 22 BauGB auf die Bildung von Bruchteilseigentum
  • a) § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 BauGB – Bruchteilseigentum
  • b) § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB – Nutzung von Räumen als Nebenwohnung
  • aa) Zu Inhalt und Begründung der vorgeschlagenen Änderung
  • bb) Kritik
  • (1) Zur fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes
  • (2) Konflikt mit den Regelungen der Baunutzungsverordnung
  • J. Zweckentfremdungsverbote – Exkurs
  • K. Thesen und Ergebnisse
  • L. Literaturverzeichnis

Carlotta Maria Storz

Anlagen für Ferien- und
Erholungsaufenthalte im Blickfeld
des Städtebaurechts

Zulässigkeit und
Steuerungsmöglichkeiten

Autorenangaben

Carlotta Maria Storz studierte Rechtswissenschaften in Kiel. Nach Abschluss des 2. Examens war sie über fünf Jahre als Anwältin in Kiel tätig und bearbeitete schwerpunktmäßig Fälle aus dem Öffentlichen Baurecht und Immissionsschutzrecht. Im Mai 2016 trat sie den Dienst als Richterin in Stuttgart (Sozialgericht) an.

Über das Buch

Die bauplanungsrechtliche Einordnung von Anlagen für den Ferien- und Erholungsaufenthalt wirft nicht wenige Fragen auf. Dies gilt sowohl für Anlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans als auch im Innen- oder Außenbereich. Die Arbeit bietet eine umfängliche Darstellung der bestehenden Regelungen differenziert nach den in der Praxis wesentlichen Anlagentypen (z.B. Ferienwohnungen, Wochenendhäuser oder dem Boardinghouse). Zudem werden weitere Instrumente zur Steuerung des Fremdenverkehrs auf planungsrechtlicher Ebene dargestellt. Insbesondere widmet sich die Arbeit dem Institut der Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB. Hinsichtlich der Einordnung von Ferienwohnungen wird bezweifelt, ob durch die Einführung des § 13a BauNVO tatsächlich eine befriedigende Lösung erzielt worden ist.

Zitierfähigkeit des eBooks

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Inhalt

A. Einleitung

I. Ziel der Untersuchung

II. Untergliederung der Ausgangsfrage und Einordnung in die planungsrechtlichen Grundstrukturen

B. Übersicht und Abgrenzung relevanter Begriffe und Nutzungsformen

I. Wohnen, Wohngebäude und Wohnung

1. Wohnbegriff

a) Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises

b) Dauerhaftigkeit

c) Freiwilligkeit des Aufenthalts

2. Wohngebäude

3. Wohnung

II. Ferienwohnen, Dauerwohnen und Zweitwohnen

III. Ferienhäuser und -wohnungen, Wochenendhäuser und -wohnungen

1. Wochenendhäuser und Wochenendwohnungen

2. Ferienhäuser und Ferienwohnungen

IV. Betriebe des Beherbergungsgewerbes

1. Zum Begriff des Betriebs des Beherbergungsgewerbes

2. Kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes

V. Jugendherbergen

VI. Boardinghouse – Serviced Apartment

VII. Mobiles Unterkommen

C. Zulässigkeit typischer Anlagen für Ferien- und Freizeitaufenthalte in den Baugebieten der Baunutzungsverordnung

I. Nutzungskonzept und Betriebsbeschreibung als planungsrechtliche Ausgangspunkte←5 | 6→

II. „Klassische“ Betriebe des Beherbergungsgewerbes

III. Nutzung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen

1. Ausschließliche Eigennutzung

2. Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen an wechselnde Gäste

a) Vermietung als Wohnnutzung?

aa) Zur ablehnenden Sicht der Rechtsprechung

bb) Zu den abweichenden Literaturmeinungen

b) Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern als Betrieb des Beherbergungsgewerbes?

aa) Auffassungen in der Rechtsprechung

(1) Zur Haltung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts

(2) Zu den differenzierenden Auffassungen in den unteren Instanzen

bb) Literaturmeinungen

cc) Kritik und für die Einordnung als Betrieb des Beherbergungsgewerbes sprechende Gründe

(1) Zur fehlenden Möglichkeit der Eigengestaltung der Haushaltsführung und der Begründung eines häuslichen Wirkungskreises

(2) Innere Systematik der Baunutzungsverordnung

(3) Zum vergleichbaren Störpotential

(4) Infrastruktur, Ausstattung und Serviceangebot als zu vernachlässigende Anhaltspunkte

dd) Zusammenfassung

c) Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern als sonstige Gewerbebetriebe?

aa) Wohngebiete, §§ 2 bis 7 BauNVO

bb) Gewerbe- und Industriegebiete, §§ 8, 9 BauNVO

d) Sondergebietsspezifische Nutzungen nach §§ 10, 11 BauNVO

e) Zulässigkeit als bestandssichernde Festsetzung oder Fremdkörperfestsetzung

3. Zwischen- oder Weitervermietung zu Zwecken des Ferienaufenthalts

a) Gewerbliche Vermietung

b) Weitergabe an Freunde und Familie

4. Zur gelegentlichen Eigennutzung durch den Eigentümer bei Vermietung an ständig wechselnde Gäste←6 | 7→

IV. Planungsrechtliche Einordnung des Boardinghouse – Serviced Apartment

1. Behandlung in der Rechtsprechung und Literatur

2. Kritik am Modell des Nutzungsschwerpunkts

3. Zusammenfassung

V. Vorliegende Entwürfe zur Änderung der Baunutzungsverordnung

1. Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU – Einfügen eines § 13a BauNVO

a) Inhalt und Begründung der vorgeschlagenen Änderung

b) Auseinandersetzung mit dem geplanten Regelungsinhalt

aa) Zur fehlenden Notwendigkeit der Einführung eines § 13a BauNVO

bb) Inhalt der Regelung des § 13a BauNVO im Einzelnen

(1) Zur Legaldefinition des Begriffs „Ferienwohnung“

(2) Zur Einordnung als (nicht störender) Gewerbebetrieb nach § 13a Satz 1 BauNVO „in der Regel“

(3) Abweichende Einordnung als Betrieb des Beherbergungsgewerbes nach § 13a Satz 2 BauNVO

(a) Umkehrung des systematischen Verhältnisses des Betriebs des Beherbergungsgewerbes zu dem sonstigen Gewerbebetrieb

(b) Unklarheit hinsichtlich der Anwendungsfälle des Satzes 2

(c) Keine Anwendung des § 13a BauNVO auf bei Inkrafttreten bereits erlassene Bebauungspläne

(4) Fazit

2. Verordnungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern

VI. Zulässige Nutzungen in Sondergebieten nach §§ 10, 11 BauNVO und Konfigurierungsmöglichkeiten

1. Allgemeines zu den Sondergebieten nach §§ 10, 11 BauNVO

Details

Seiten
264
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631757291
ISBN (ePUB)
9783631757307
ISBN (MOBI)
9783631757314
ISBN (Paperback)
9783631757079
DOI
10.3726/b14185
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (November)
Schlagworte
Fremdenverkehr Ferienwohnungen Fremdenverkehrssatzungen Boardinghouse der Erholung dienende Sondergebiete Beherbergungsbetriebe
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2018. 264 S.

Biographische Angaben

Carlotta Maria Storz (Autor:in)

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