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Die Hauptversammlung im Ausland

von Thomas Jansen (Autor:in)
©2018 Dissertation XXVI, 192 Seiten

Zusammenfassung

Die Verlagerung der Versammlung der Anteilseigner ins Ausland ist ein zunächst vor allem in Zusammenhang mit der GmbH diskutiertes Thema, welches aber aufgrund eines aktuellen BGH-Urteils nun auch praktische Relevanz für die Aktiengesellschaft erlangt hat. In diesem Buch untersucht Thomas Jansen, ob die Abhaltung einer Hauptversammlung im Ausland zulässig ist und welche Besonderheiten zu beachten sind. Zentrale Streitfrage der Diskussion ist hierbei, ob die im Ausland gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse wirksam beurkundet werden können. Nach einer umfänglichen Erörterung kann dies schließlich bejaht werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Behandlung der Frage, inwieweit das Teilnahmerecht der Aktionäre der Gestaltungsfreiheit bei der Wahl eines ausländischen Versammlungsorts Grenzen setzt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Teil 1: Einleitung
  • A. Anlass und Ziel der Arbeit
  • B. Gang der Darstellung
  • Teil 2: Die Vorteile einer Hauptversammlung im Ausland
  • Teil 3: Die Zulässigkeit einer Hauptversammlung im Ausland
  • A. Die Zulässigkeit einer Hauptversammlung im Ausland bei der Societas Europaea
  • I. Die wesentlichen Grundzüge der Societas Europaea
  • 1. Der rechtshistorische Hintergrund
  • 2. Die Organisationsverfassung der SE
  • a) Die grundlegende Organisationsstruktur der SE
  • b) Die Hauptversammlung der SE
  • aa) Unionsrechtliche Zuständigkeiten
  • bb) Nationalrechtliche Zuständigkeiten
  • cc) Zwischenergebnis zur Hauptversammlung der SE
  • c) Das dualistische System
  • aa) Das Leitungsorgan
  • bb) Das Aufsichtsorgan
  • d) Das monistische System
  • aa) Das Verwaltungsorgan
  • bb) Die geschäftsführenden Direktoren
  • II. Die Societas Europaea als supranationale Gesellschaftsform
  • 1. Die Rechtsgrundlage der SE
  • 2. Das Gründungsverfahren der SE
  • 3. Die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung
  • III. Die Zulässigkeit einer SE-Hauptversammlung im Ausland
  • 1. Ansichten in der Literatur
  • a) Argumentation, die den europäischen Charakter der SE betont
  • b) Argumentation gestützt auf § 121 Abs. 5 AktG
  • 2. Die Entscheidung des BGH und seiner Vorinstanzen
  • a) Das Urteil des LG Berlin vom 25.01.2013
  • b) Der Beschluss des KG vom 28.08.2013
  • c) Das Urteil des BGH vom 21.10.2014
  • 3. Stellungnahme
  • a) Ausländischer Versammlungsort als milderes Mittel
  • b) Praxis in anderen Mitgliedstaaten
  • c) Konzeptionelle Ausrichtung der SE auf einen europaweit ansässigen Aktionärskreis
  • d) Ergebnis
  • B. Die Zulässigkeit einer Hauptversammlung im Ausland bei der Aktiengesellschaft
  • I. Hauptversammlungen im Ausland unter Anwendung von § 121 Abs. 5 AktG
  • 1. Die Regelung des § 121 Abs. 5 AktG
  • a) Die gesetzlich vorgesehenen Versammlungsorte
  • b) Die statutarische Bestimmung des Versammlungsorts
  • c) Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 121 Abs. 5 AktG
  • aa) An einem unzulässigen Ort gefasste Beschlüsse
  • bb) Satzungsbestimmung, die einen unzulässigen Ort als Versammlungsort bestimmt
  • 2. Das Beurkundungserfordernis gemäß § 130 AktG
  • a) Der Regelungszweck der Beurkundung
  • b) Der Verfasser der Niederschrift
  • aa) Die notarielle Niederschrift
  • bb) Das privatschriftliche Protokoll
  • (1) Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 S. 3 AktG
  • (2) Privatschriftliches Protokoll bei ungeschriebenen Hauptversammlungskompetenzen?
  • (3) Anwendung des § 130 Abs. 1 S. 3 AktG auf die SE
  • c) Der Inhalt der Niederschrift
  • aa) Der Mindestinhalt der Niederschrift nach § 130 Abs. 2 AktG
  • (1) Der Ort und der Tag der Hauptversammlung
  • (2) Der Name der Urkundsperson
  • (3) Die Art der Abstimmung
  • (4) Das Ergebnis der Abstimmung
  • (5) Die Feststellung des Vorsitzenden über die Beschlussfassung
  • bb) Der erweiterte Umfang der Feststellung gemäß § 130 Abs. 2 S. 2 AktG
  • cc) Weitere protokollierungsbedürftige Vorgänge
  • d) Sonstige von § 130 AktG bestimmte Pflichten
  • aa) § 130 Abs. 3 AktG: Die beizufügenden Anlagen
  • bb) § 130 Abs. 4 AktG: Die Unterschrift des Notars
  • cc) § 130 Abs. 5 AktG: Die Einreichung einer Abschrift zum Handelsregister
  • dd) § 130 Abs. 6 AktG: Die Veröffentlichung auf der Internetseite
  • e) Die Erstellung der Niederschrift in der (notariellen) Praxis
  • f) Die Rechtsfolgen einer fehlenden oder ungenügenden Protokollierung
  • aa) Beschlüsse der Hauptversammlung
  • bb) Minderheitsverlangen, Auskunftsverlangen und Widersprüche
  • 3. Ansichten in der Literatur zur Zulässigkeit von Hauptversammlungen im Ausland
  • a) Die Argumente der Mindermeinung
  • b) Die Argumente der herrschenden Literaturansicht
  • 4. Die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Hauptversammlungen im Ausland
  • a) Das Urteil des LG Stuttgart vom 08.11.1991
  • b) Der Beschluss des OLG Hamburg vom 07.05.1993
  • c) Das Urteil des BGH vom 21.10.2014
  • 5. Stellungnahme
  • a) Die Erschwerung der Teilnahme an der Hauptversammlung
  • aa) Möglichkeiten der Online-Teilnahme und Stellvertretung
  • bb) Leichtere Erreichbarkeit aufgrund verbesserter Infrastruktur
  • cc) Internationalisierung der Aktiengesellschaft und ihres Aktionärskreises
  • dd) Zwischenergebnis zur Erschwerung der Teilnahme an der Hauptversammlung
  • b) Die Auslandsbeurkundung
  • aa) Die Anwendbarkeit der Rom-I-VO?
  • bb) Die Anwendbarkeit des Art. 11 Abs. 1 EGBGB auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge
  • (1) Erste Ansicht: Art. 11 Abs. 1 EGBGB findet auf verfassungsrelevante Vorgänge keine Anwendung
  • (a)1. Argument: Die Gesetzesmaterialien zu Art. 11 EGBGB
  • (b)2. Argument: Analogie zu Art. 11 Abs. 4 EGBGB für verfassungsrelevante Vorgänge
  • (2) Zweite Ansicht: Art. 11 Abs. 1 EGBGB findet auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge generell keine Anwendung
  • (a)1. Argument: Art. 37 S. 1 Nr. 2 EGBGB a. F.
  • (b)2. Argument: Der Referentenentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht
  • (c)3. Argument: Gesetzesumgehung
  • (3) Dritte Ansicht: Art. 11 Abs. 1 EGBGB findet auf gesellschaftsrechtliche Vorgänge vollumfänglich Anwendung
  • (4) Stellungnahme
  • (a) Ablehnung der zweiten Ansicht
  • (b) Ablehnung der ersten Ansicht
  • (c) Zwischenergebnis
  • cc) Anwendbarkeit des Art. 11 Abs. 1 EGBGB auf die Beurkundung von Beschlüssen der Hauptversammlung
  • (1) Die tatbestandliche Begrenzung des Art. 11 EGBGB auf Rechtsgeschäfte
  • (2) Kein Ausschluss der Ortsform aufgrund der Publizitätspflicht des § 130 Abs. 5 AktG
  • (3) Die Wahl der Ortsform als Verstoß gegen den ordre public
  • (a) Unvereinbarkeit mit einem Grundsatz des deutschen Rechts
  • (b) Wesentlichkeit des verletzten Grundsatzes
  • (c) Offensichtliche Unvereinbarkeit
  • (d) Zwischenergebnis zum ordre public
  • (4) Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit des Art. 11 Abs. 1 EGBGB auf die Beurkundung von Beschlüssen der Hauptversammlung
  • dd) Die Geschäftsform
  • (1) Die Kriterien der Gleichwertigkeit
  • (2) Anwendung auf die Auslandsbeurkundung eines Hauptversammlungsbeschlusses
  • (a) Die Prüfungs- und Belehrungspflicht
  • (b) Die materielle Richtigkeitsgewähr
  • (c) Zwischenergebnis
  • (3) Die Gleichwertigkeit einer Auslandsbeurkundung bei der SE
  • (4) Zwischenergebnis zur Geschäftsform
  • ee) Exkurs: Formverletzungsstatut
  • ff) Zwischenergebnis zur Auslandsbeurkundung
  • c) Abschließende Regelung des Aktiengesetzes zum Versammlungsort?
  • aa) Die normative Grundlage der Argumentation des OLG Hamburg
  • bb) Würdigung der Argumentation des OLG Hamburg
  • d) Ergebnis
  • II. Vollversammlungen im Ausland, § 121 Abs. 6 AktG
  • 1. Allgemeines
  • 2. Voraussetzungen einer Vollversammlung
  • a) Teilnahme aller teilnahmeberechtigter Aktionäre
  • b) Kein Aktionärswiderspruch gegen die Beschlussfassung
  • 3. Rechtsfolge
  • 4. Konsequenz des § 121 Abs. 6 AktG für die Zulässigkeit einer Auslandsversammlung
  • III. Abwehrhauptversammlungen im Ausland, § 16 Abs. 4 S. 4 WpÜG
  • C. Die Zulässigkeit einer Gesellschafterversammlung im Ausland
  • I. Einleitung
  • II. Die Entwicklung der Rechtsprechung zu Gesellschafterversammlungen im Ausland
  • 1. Der Beschluss des OLG Hamm vom 01.02.1974
  • 2. Der Beschluss des OLG Karlsruhe vom 10.04.1979
  • 3. Der Beschluss des BGH vom 16.02.1981
  • 4. Der weitere Verlauf der Rechtsprechung
  • III. Das aktuelle Meinungsbild im Schrifttum
  • 1. Die Argumente der herrschenden Meinung
  • 2. Die Notwendigkeit einer Satzungsbestimmung zu Auslandsversammlungen
  • 3. Die Anforderungen an eine Satzungsbestimmung
  • a) Formelle Anforderungen an eine Satzungsbestimmung
  • b) Das Teilnahmerecht der Gesellschafter als Grenze der Satzungsfreiheit
  • Teil 4: Die Bestimmung des ausländischen Versammlungsorts
  • A. Das Teilnahmerecht der Aktionäre als Gestaltungsgrenze
  • I. Die für die Gestaltungsfreiheit maßgeblichen Kriterien
  • II. Die Anzahl potentieller Hauptversammlungsorte
  • III. Der finanzielle und zeitliche Aufwand der Anreise
  • 1. Maßgeblichkeit des Gesellschaftssitzes für die Ermittlung der zulässigen Hauptversammlungsorte
  • 2. Die Begrenzung des Aufwands der Anreise zur Hauptversammlung
  • a) Erste Meinung: Notwendigkeit einer kilometermäßigen Obergrenze
  • b) Zweite Meinung: tatsächliche Erreichbarkeit des Versammlungsorts entscheidend
  • aa) Zulässigkeit von Hauptversammlungen innerhalb der gesamten Europäischen Union
  • bb) Restriktivere Auslegung des statutarischen Gestaltungsspielraums
  • c) Stellungnahme
  • d) Irrelevanz des Aufwands der Anreise bei Online-Teilnahme gemäß § 118 Abs. 1 S. 2 AktG
  • 3. Irrelevanz der Distanz zwischen einzelnen potentiellen Hauptversammlungsorten
  • a) Die Ausführungen des BGH
  • b) Stellungnahme
  • IV. Geschäftstätigkeit der Gesellschaft am Ort der Hauptversammlung
  • V. Weitere relevante Umstände
  • 1. Fremdsprache und fremde Währung am Versammlungsort
  • 2. Verkehrstechnische Erreichbarkeit des Versammlungsorts
  • 3. Infrastruktur am Versammlungsort
  • 4. Einreisebedingungen
  • VI. Zusammenfassung
  • B. Für die Reichweite der Satzungsfreiheit relevante Charakteristika der Gesellschaft
  • I. Publikumsgesellschaft oder personalistisch strukturierte Gesellschaft
  • 1. Eigenschaften einer personalistisch strukturierten Gesellschaft
  • 2. Meinungsbild
  • 3. Stellungnahme
  • II. Aktiengesellschaft oder SE
  • C. Für das Auswahlermessen des Einberufungsorgans relevante Besonderheiten einer einzelnen Hauptversammlung
  • I. Die Abwehrhauptversammlung gemäß § 16 Abs. 4 WpÜG
  • 1. Die Relevanz der geografischen Lage des Versammlungsorts für dessen Zulässigkeit
  • 2. Der Schutz des Teilnahmerechts der Aktionäre
  • a) Ausländischer Aktionärskreis
  • b) Sitz der Zielgesellschaft in Grenznähe
  • II. Vollversammlung gemäß § 121 Abs. 6 AktG
  • III. Zusammenfassung
  • D. Die Wahl eines ausländischen Versammlungsorts ohne Satzungsbestimmung
  • Teil 5: Einzelne Aspekte einer Auslandsversammlung
  • A. Die Sprache der Hauptversammlung
  • I. Die Verhandlungssprache
  • 1. Grundsatz
  • 2. Abweichungsmöglichkeit
  • a) Meinungsstand
  • b) Stellungnahme
  • 3. Die Zulassung fremdsprachiger Redebeiträge und Auskunftsverlangen
  • 4. Die Sprache der Hauptversammlung einer SE
  • II. Die Sprache der Niederschrift über die Hauptversammlung
  • 1. Die Sprache einer notariell aufgenommenen Niederschrift
  • a) Die Zulässigkeit der Protokollierung in einer Fremdsprache
  • b) Die Pflicht zur Einreichung einer Übersetzung
  • c) Das Verhältnis von Verhandlungssprache und Urkundssprache
  • d) Der Inhalt des Protokolls
  • 2. Die Sprache einer privatschriftlichen Protokollierung
  • 3. Die Zulässigkeit einer Protokollierung in deutscher Sprache nach dem Recht des ausländischen Hauptversammlungsorts
  • III. Anforderungen an die Sprachkenntnisse der Urkundsperson
  • 1. Die Beherrschung der Verhandlungs- und Urkundssprache
  • 2. Keine Notwendigkeit, die deutsche Sprache zu beherrschen
  • 3. Anforderungen an die Sprachkenntnisse im Falle des § 130 Abs. 1 S. 3 AktG
  • B. Die Ausgestaltung der Online-Teilnahme
  • I. Die rechtliche Ausgestaltung der Online-Teilnahme
  • 1. Satzungsbestimmung oder statutarische Ermächtigung des Vorstands
  • 2. Die Aktionärsrechte im Rahmen der Online-Teilnahme
  • II. Die technische Ausgestaltung der Online-Teilnahme
  • Teil 6: Zusammenfassung

Thomas Jansen

Die Hauptversammlung im
Ausland

Autorenangaben

Thomas Jansen, promovierter Jurist, studierte Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und an der European Law School der Maastricht University. Anschließend war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei.

Über das Buch

Die Verlagerung der Versammlung der Anteilseigner ins Ausland ist ein zunächst vor allem in Zusammenhang mit der GmbH diskutiertes Thema, welches aber aufgrund eines aktuellen BGH-Urteils nun auch praktische Relevanz für die Aktiengesellschaft erlangt hat. In diesem Buch untersucht Thomas Jansen, ob die Abhaltung einer Hauptversammlung im Ausland zulässig ist und welche Besonderheiten zu beachten sind. Zentrale Streitfrage der Diskussion ist hierbei, ob die im Ausland gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse wirksam beurkundet werden können. Nach einer umfänglichen Erörterung kann dies schließlich bejaht werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Behandlung der Frage, inwieweit das Teilnahmerecht der Aktionäre der Gestaltungsfreiheit bei der Wahl eines ausländischen Versammlungsorts Grenzen setzt.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Vorwort

Diese Arbeit wurde im Sommersemester 2016 als Dissertation bei der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eingereicht. Die mündliche Prüfung fand im Juni 2017 statt. Für die Veröffentlichung konnten Literatur und Rechtsprechung bis Anfang Dezember 2017 berücksichtigt werden.

Danken möchte ich Herrn Prof. Dr. Ulrich Noack, der mir die Gelegenheit gab, diese Arbeit zu fertigen. Prof. Dr. Ulrich Noack stand mir stets mit Hinweisen und Anregungen zur Seite und trug so wesentlich zum Gelingen dieser Arbeit bei. Dank gebührt auch Herrn Prof. Dr. Lutz Strohn für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens.

Ferner möchte ich meinen Eltern danken, die mich nicht nur bei der Erstellung dieser Arbeit, sondern stets unterstützten. Ohne ihre Unterstützung wäre diese Arbeit nicht möglich gewesen.

Düsseldorf, im Februar 2018 Thomas Jansen←v | vi→ ←vi | vii→

Details

Seiten
XXVI, 192
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631755419
ISBN (ePUB)
9783631755426
ISBN (MOBI)
9783631755433
ISBN (Hardcover)
9783631755402
DOI
10.3726/b14044
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Oktober)
Schlagworte
Auslandsbeurkundung Auslandsversammlung Teilnahmerecht statutarische Gestaltungsfreiheit Societas Europaea Aktienrecht
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2018. XXVI, 192 S.

Biographische Angaben

Thomas Jansen (Autor:in)

Thomas Jansen, promovierter Jurist, studierte Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und an der European Law School der Maastricht University. Anschließend war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei.

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Titel: Die Hauptversammlung im Ausland
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