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Solidarität im Arbeitsrecht

Inhalt und Bedeutung von Solidarität als rechtlich wirkende Verpflichtung

von Henrike Seifert (Autor:in)
©2018 Dissertation 314 Seiten

Zusammenfassung

Der Begriff Solidarität weist seit langer Zeit enge Verknüpfung zum Arbeitsrecht auf und ging bereits seit Beginn der Industrialisierung mit der in Deutschland entstandenen Arbeiterbewegung Hand in Hand. Durch die Anknüpfung an gewerkschaftliches Tätigwerden hat Solidarität vor allem für das Arbeitskampfrecht Bedeutung erlangt. Die Autorin befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang Solidarität nicht nur ideelle, sondern auch rechtliche Wirkung für das Arbeitsrecht entfaltet. Dabei prüft sie sowohl die begrifflichen Grundlagen als auch die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Normierung. Eine systematische Analyse stellt anschließend die unterschiedlichen rechtlichen Ausprägungen von Solidarität im Individual- und Kollektivarbeitsrecht umfassend dar.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einführung
  • A. Problemstellung und Relevanz
  • B. Methode und Gang der Untersuchung
  • Teil 1 Grundlagen der Solidarität in Soziologie, Ethik und Recht
  • A. Solidarität − Begriff, Grundbedingungen und Erscheinungsformen
  • I. Begriffsursprung: Die obligatio in solidum des Römischen Privatrechts
  • II. Begriffsverständnis in Soziologie, Philosophie und Christlicher Soziallehre
  • 1. Der Solidaritätsbegriff in der Soziologie
  • a) Empirische Gesellschaftsforschung
  • b) Die Bedeutung der Lehre Durkheims
  • c) Weiterentwicklungstendenzen
  • 2. Begriffsausprägungen in der Ethik
  • a) Moral und Ethik
  • b) Der Solidaritätsbegriff in der philosophischen Ethik
  • c) Der Solidaritätsbegriff in der Christlichen Ethik
  • 3. Schlussfolgerungen
  • III. Grundbedingungen für Solidarität?
  • 1. Solidarität und Gleichheit
  • 2. Solidarität und Gemeinschaft
  • IV. Erscheinungsformen von Solidarität
  • 1. Typologie der Solidarität
  • a) Altruismus
  • b) Erweiterte Reziprozität
  • c) Kollektivitätsorientierte Solidarität
  • d) Loyalität
  • 2. Insbesondere: Solidarität als Kampfbegriff der Arbeiterbewegung
  • V. Ergebnis zu A.
  • B. Normierung von Solidarität durch Moral und Recht
  • I. Moral und Recht als Normenkomplexe
  • 1. Regelungscharakter
  • 2. Differenzierung zwischen moralischen und rechtlichen Normen
  • a) Ursprung und Allgemeingültigkeitsfrage
  • b) Normakzeptanz und Normanspruch
  • c) Sanktionsmodalitäten
  • II. Moral und Recht als Sozialnormen
  • 1. Notwendigkeit von Sozialnormen nach den Erkenntnissen der Spieltheorie
  • a) Das Gefangenendilemma
  • b) Auflösung durch Sozialnormen
  • 2. Sicherstellung von Solidarität durch Sozialnormen
  • a) Erfordernis nach spieltheoretischen Grundsätzen
  • b) Risiko des naturalistischen Fehlschlusses
  • III. Regelungszusammenhang zwischen Moral und Recht?
  • 1. Fehlende rechtliche Wirkung moralischer Normen
  • 2. Kein Rechtfertigungszusammenhang
  • IV. Normierung rechtlicher Verpflichtungen im Arbeitsrecht
  • 1. Rechtsnormen
  • 2. Die Bedeutung richterlicher Rechtsfortbildung
  • V. Ergebnis zu B.
  • C. Zusammenfassung zu Teil 1
  • Teil 2 Solidarität zwischen Arbeitnehmern
  • A. Solidarität der Arbeitnehmerschaft
  • I. Solidarität als Rechtsprinzip des Arbeitsrechts
  • 1. Ausgangspunkt: Die Sphärentheorie von Reichsgericht und Reichsarbeitsgericht
  • 2. Weiterentwicklung in der Arbeitskampfrisikorechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • 3. Zulässigkeit der Rechtsfortbildung
  • a) Anforderungen an richterliche Rechtsfortbildung
  • b) Stellungnahme: Rechtsprinzip der Solidarität als unzulässige Rechtsfortbildung extra legem
  • 4. Abkehr der Rechtsprechung von einem Rechtsprinzip der Solidarität
  • 5. Zwischenergebnis
  • II. Solidarität als Bestandteil der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG
  • 1. Stellung der Gewerkschaften und Umfang der Tarifgeltung
  • a) Umfang der Tarifmacht
  • aa) Keine umfassende Tarifmacht aufgrund virtueller Repräsentation
  • bb) Kein Regelungsauftrag für den gesamten Arbeitsmarkt
  • b) Tarifgeltung für Außenseiter auf gesetzlicher und individualvertraglicher Grundlage
  • aa) Gesetzliche Erstreckung von Tarifrecht
  • (1) Allgemeinverbindlicherklärung und Rechtsverordnung
  • (2) Abgrenzung zu mitgliedschaftlich legitimierter Tarifgeltung
  • bb) Privatautonome Anwendung von Tarifrecht über Bezugnahmeklauseln
  • (1) Inhalt und Grenzen der Inbezugnahme
  • (2) Abgrenzung zu mitgliedschaftlich legitimierter Tarifgeltung
  • c) Stellungnahme und Schlussfolgerungen
  • 2. Arbeitskampf und Außenseiterbeteiligung
  • a) Streikrecht der Außenseiter
  • aa) Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie
  • bb) Kein Widerspruch zum Mächtigkeitserfordernis
  • b) Aussperrung von Außenseitern
  • c) Stellungnahme und Schlussfolgerungen
  • 3. Unzulässige Zwangssolidarisierung
  • a) Fehlende Kontur einer umfassenden Arbeitnehmersolidarität
  • b) Freiheitsrecht und negative Koalitionsfreiheit
  • 4. Zwischenergebnis
  • III. Solidarität auf Grundlage der einfachgesetzlichen Wertungen in § 36 Abs. 3 SGB III und § 11 Abs. 5 AÜG
  • 1. Beschränkung der Arbeitsvermittlung an bestreikte Betriebe
  • 2. Stellung von Leiharbeitnehmern im Arbeitskampf
  • a) Leistungsverweigerung nach § 11 Abs. 5 AÜG a. F.
  • b) Einsatzverbot des Leiharbeitnehmers als Streikbrecher nach § 11 Abs. 5 AÜG n. F.
  • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Ergebnis zu A.
  • B. Solidarität auf Gewerkschaftsebene
  • I. Koalitions- und vereinsrechtliche Grundlagen
  • 1. Die Bedeutung verbandsinterner Geschlossenheit für die Verwirklichung des Koalitionszwecks
  • 2. Die vereinsrechtliche Förderpflicht
  • a) Charakter der allgemeinen mitgliedschaftlichen Förderpflicht
  • b) Aktive und passive Förderpflichten
  • II. Solidaritätspflichten der Gewerkschaftsmitglieder
  • 1. Kollision zwischen individueller und kollektiver Koalitionsfreiheit
  • 2. Kollektivitätsorientierte Solidaritätspflichten
  • a) Folgepflicht im Arbeitskampf
  • aa) Eintreten der Folgepflicht
  • bb) Inhalt der Folgepflicht
  • b) Sonderfall Solidaritätsstreik
  • aa) Charakteristik des Solidaritäts- oder Unterstützungsstreiks
  • bb) Haupt- und Unterstützungsarbeitskampf derselben Gewerkschaft
  • cc) Haupt- und Unterstützungsarbeitskampf verschiedener Gewerkschaften
  • 3. Loyalitätspflichten
  • a) Berechtigung zu Opposition
  • aa) Geltung des Demokratieprinzips?
  • bb) Grundrechte der Gewerkschaftsmitglieder
  • b) Unterstützung konkurrierender oder gewerkschaftsfeindlicher Organisationen
  • aa) Mitgliedschaft in einem konkurrierenden Verband
  • bb) Konkurrenz im Rahmen betrieblicher Mitbestimmung
  • cc) Unterstützung gewerkschaftsfeindlicher Organisationen
  • 4. Zwischenergebnis
  • III. Sanktionierung von Solidaritätsverstößen
  • 1. Durchsetzung der Solidaritätspflichten und Anwendbarkeit von Vereinsstrafrecht
  • 2. Insbesondere: Ausschluss des Mitglieds aus dem Verband
  • a) Ausschluss als Vereinsstrafe oder Kündigung
  • b) Formelle Anforderungen
  • c) Ausschluss aus sachlichem Grund durch Vereinsstrafe
  • d) Ausschluss aus wichtigem Grund durch Kündigung
  • IV. Ergebnis zu B.
  • C. Innerbetriebliche Solidarität
  • I. Solidarität nach der Lehre der Betriebsgemeinschaft
  • 1. Personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis und Betriebsgemeinschaft
  • 2. Anwendungsbereiche
  • a) Verlust von Gratifikationsansprüchen
  • aa) Darstellung der Entscheidungen
  • bb) Stellungnahme: Unzulässige Rechtsfortbildung
  • cc) Weiterentwicklung der Rechtsprechung
  • b) Kürzung und Wegfall von Ruhegeldzahlungen
  • aa) Darstellung der Rechtsprechung
  • bb) Stellungnahme: Unzulässige Rechtsfortbildung
  • 3. Absage an eine rechtlich wirkende Betriebsgemeinschaft
  • II. Ableitung aus Rechtsnormen
  • 1. Belegschaft als tatsächliche Gemeinschaft mit arbeitsrechtlicher Relevanz
  • a) Die betriebsverfassungsrechtliche Belegschaft
  • b) Das Belegschaftsverständnis abseits des Betriebsverfassungsrechts
  • c) Bedeutung und Stellung der Belegschaft
  • d) Schlussfolgerung und Fortgang der Untersuchung
  • 2. Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG
  • a) Grundsätze der Sozialauswahl
  • b) Keine Solidaritätsverpflichtung
  • aa) Systematik des Kündigungsschutzrechts
  • bb) Widerspruch zu Sonderkündigungsschutz
  • 3. Betriebliche Normen im Sinne von § 3 Abs. 2 TVG
  • a) Anwendungsbereich betrieblicher Normen
  • b) Geltungsgrund und Wirkungsweise
  • c) Keine solidarische Verpflichtung der Arbeitnehmer im Rahmen eines betrieblichen Rechtsverhältnisses
  • 4. Innerbetriebliche Haftungsbeschränkung nach § 105 Abs. 1 SGB VII
  • III. Ergebnis zu C.
  • D. Zusammenfassung zu Teil 2
  • Teil 3 Solidarität zwischen Arbeitgebern
  • A. Keine Solidarität der Arbeitgeberschaft
  • B. Solidarität auf Verbandsebene
  • I. Koalitions- und vereinsrechtliche Grundlagen
  • II. Kollektivitätsorientierte Solidaritätspflichten der Verbandsmitglieder
  • 1. Verpflichtung auf die Tarifpolitik des Arbeitgeberverbands
  • a) Firmentarifvertrag als Solidaritätsproblem
  • aa) Tariffähigkeit des Arbeitgebers nach § 2 Abs. 1 TVG
  • bb) Verhältnis von Verbandstarifvertrag und Firmentarifvertrag
  • b) Teleologische Einschränkung von § 2 Abs. 1 TVG?
  • aa) Individuelle Koalitionsfreiheit des abweichenden Arbeitgebers
  • bb) Kollektive Koalitionsfreiheit des Arbeitgeberverbands
  • (1) Keine Beeinträchtigung der Bestandsgarantie
  • (2) Auswirkungen auf die Betätigungsfreiheit
  • (3) Zulässige gesetzliche Ausgestaltung von Art. 9 Abs. 3 GG
  • cc) Individuelle Koalitionsfreiheit der verbandstreuen Arbeitgeber
  • dd) Zwischenergebnis
  • c) Vorgaben für das Tarifverhalten durch die Verbandssatzung
  • aa) Arten und Wirkung von Abschlussverboten
  • bb) Zulässigkeit von Abschlussverboten
  • (1) Koalitionsfreiheit des Verbandsmitglieds
  • (2) Gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit
  • d) Zwischenergebnis
  • 2. Folgepflicht im Arbeitskampf
  • a) Streikhilfeverpflichtungen
  • aa) Relevanz und Inhalt
  • bb) Verbandsrechtliche Zulässigkeit
  • cc) Kartellrechtliche Zulässigkeit
  • (1) Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen durch § 1 GWB
  • (2) Kartellrechtliche Bereichsausnahme für das Tarifrecht
  • (3) Zulässigkeit vereinbarungsimmanenter Wettbewerbsbeschränkungen
  • b) Verbot des Separatfriedens durch Firmentarif
  • c) Zwischenergebnis
  • III. Loyalitätspflichten der Verbandsmitglieder
  • IV. Sonderfall OT-Mitgliedschaft
  • 1. Stufenmodell als Regelfall
  • 2. Verbandsrechtliche Stellung des OT-Mitglieds
  • 3. Eingeschränkte Solidaritätsverpflichtung
  • a) Kollektivitätsorientierte Solidaritätspflichten
  • b) Loyalitätspflichten
  • V. Sanktionierung von Solidaritätsverstößen
  • C. Zusammenfassung zu Teil 3
  • Teil 4 Solidarität im Arbeitsverhältnis
  • A. Loyalität als Bestandteil der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten
  • I. Die Bedeutung von Loyalitätspflichten zum Ausgleich von Interessengegensätzen
  • II. Inhalt und Umfang der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten
  • 1. Normative Grundlage in § 241 Abs. 2 BGB
  • 2. Rücksichtnahme, Schutz und Loyalität
  • B. Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers
  • I. Wettbewerbsverbot
  • 1. Illoyale Konkurrenz in Widerspruch zu § 241 Abs. 2 BGB
  • a) Selbstständige Wettbewerbstätigkeit
  • b) Wettbewerb im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses
  • 2. Unlauterer Wettbewerb im Sinne der §§ 3, 4 UWG
  • II. Verschwiegenheitspflicht
  • 1. Unternehmensbezogener Geheimnisschutz
  • a) Primärer Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • b) Diskretion zu weiteren geheimhaltungsbedürftigen Umständen
  • 2. Grenzen der arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht
  • a) Beteiligung des Arbeitnehmers an einem gegen den Arbeitgeber geführten gerichtlichen Verfahren
  • aa) Der Arbeitnehmer als Zeuge im Strafverfahren
  • bb) Der Arbeitnehmer als Zeuge im Zivilprozess
  • b) Externes Whistleblowing
  • aa) Zulässigkeit und Grenzen externen Whistleblowings
  • (1) Interner Abhilfeversuch des Arbeitnehmers
  • (2) Inhaltliche Berechtigung der Anzeige
  • (3) Öffentliches Interesse an der Information
  • (4) Motiv des Arbeitnehmers für die Anzeige
  • (5) Schaden des Arbeitgebers
  • (6) Zwischenergebnis
  • bb) Sonderfall: Whistleblowing gegenüber der Öffentlichkeit
  • III. Unzulässigkeit rufschädigender Verhaltensweisen
  • 1. Stellungnahmen des Arbeitnehmers in Widerspruch zur Unternehmenspolitik
  • a) Auftreten des Mitarbeiters für das Unternehmen
  • b) Stellungnahmen im rein privaten Umfeld
  • 2. Ehrverletzende Äußerungen
  • C. Loyalitätspflichten des Arbeitgebers
  • I. Verschwiegenheitspflicht
  • 1. Schutz der Arbeitnehmerpersönlichkeit
  • 2. Grenzen der Verschwiegenheit
  • a) Aufdeckung von Straftaten durch Beauftragung einer Detektei
  • b) Strafanzeige des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer
  • II. Achtung der persönlichen Ehre
  • 1. Reaktion auf Fehlverhalten oder Kündigung des Arbeitnehmers
  • 2. Wahrnehmung unternehmerischer Wettbewerbsinteressen
  • D. Rechtsfolgen von Loyalitätsverstößen
  • I. Verstöße des Arbeitnehmers
  • II. Verstöße des Arbeitgebers
  • E. Zusammenfassung zu Teil 4
  • Teil 5 Solidarität zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • A. Der Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG
  • I. Magna Charta der Betriebsverfassung
  • II. Maximen der Kooperation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • 1. Zusammenarbeit mit gemeinschaftlichem Gestaltungsziel
  • a) Wohl des Betriebs
  • b) Wohl der Arbeitnehmer
  • 2. Betriebsverfassungsrechtliche Ausprägung von Treu und Glauben
  • III. § 2 Abs. 1 BetrVG als Grundlage solidarischer Verpflichtungen der Betriebspartner
  • B. Reziproke Solidaritätspflichten der Betriebspartner
  • I. Informationspflichten des Arbeitgebers
  • 1. Erteilung von Auskünften
  • 2. Zurverfügungstellung von Unterlagen
  • 3. Hinzuziehung von Auskunftspersonen und Sachverständigen
  • II. Verhandlungspflicht der Betriebspartner
  • III. Störungsverbote
  • 1. Die betriebsverfassungsrechtliche Friedensordnung nach § 74 Abs. 2 BetrVG
  • a) Grundrechtsschutz im Verhältnis der Betriebspartner
  • b) Abstrakter Schutz für Arbeitsablauf und Betriebsfrieden
  • aa) Beiderseitiges Arbeitskampfverbot
  • bb) Parteipolitische Neutralitätspflicht
  • c) Verbot der konkreten Beeinträchtigung von Arbeitsablauf und Betriebsfrieden
  • aa) Einbeziehung der Belegschaft in Auseinandersetzungen der Betriebspartner
  • bb) Austragung von Konflikten in der außerbetrieblichen Öffentlichkeit
  • 2. Schutz der Funktionsfähigkeit des Betriebsratsamtes durch § 78 BetrVG
  • a) Behinderungsverbot
  • b) Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
  • c) Behinderungsverbot des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber?
  • C. Loyalitätspflichten der Betriebspartner
  • I. Geheimnisschutz durch den Betriebsrat
  • 1. Umfang der Verschwiegenheitspflicht
  • a) Geheimhaltung über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
  • b) Weitergehende Verschwiegenheitspflichten aus § 2 Abs. 1 BetrVG?
  • 2. Externes Whistleblowing durch Betriebsratsgremium und Mitglieder des Betriebsrats
  • a) Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes
  • b) Anzeige anderweitigen Fehlverhaltens des Arbeitgebers
  • aa) Externes Whistleblowing durch den Betriebsrat als Organ
  • bb) Externes Whistleblowing durch das einzelne Betriebsratsmitglied
  • II. Ehrschutz im Verhältnis der Betriebspartner
  • D. Rechtsfolgen von Solidaritätsverstößen
  • I. Verstöße von Betriebsratsseite
  • 1. Amtsenthebung von Betriebsratsmitgliedern und Auflösung des Betriebsrats
  • 2. Ergänzende Sanktionsmöglichkeiten
  • II. Verstöße des Arbeitgebers
  • E. Zusammenfassung zu Teil 5
  • Ergebnisse der Untersuchung in Thesen
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

 25→Abkürzungsverzeichnis

a. A. anderer Ansicht
a. E. am Ende
a. F. alte Fassung
Abs. Absatz
AcP Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift)
AEntG Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799)
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.2008
AFG Arbeitsförderungsgesetz vom 25.06.1969 (BGBl. I S. 582)
AP Arbeitsrechtliche Praxis (Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts)
ArbG Arbeitsgericht
ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.07.1979 (BGBl. I S. 853)
ArbSchG Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) vom 07.08.1996 (BGBl. I S. 1246)
Art. Artikel
AÜG Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.02.1995 (BGBl. I S. 158)
AuR Arbeit und Recht (Zeitschrift)
BAG Bundesarbeitsgericht
Bau Saar Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft des Saarlandes e. V.
BayObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht
←25 | 26→BayObLGZ Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BBiG Berufsbildungsgesetz vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931)
Bd. Band
BDSG Bundesdatenschutzgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2003 (BGBl. I S. 66)
Beil. Beilage
Bergmanns VersorgScheinG NRW Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen (Bergmannsversorgungsscheingesetz) vom 20.12.1983 (GV. NRW. S. 635)
BetrAVG Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) vom 19.12.1974 (BGBl. I S. 3610)
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.09.2001 (BGBl. I S. 2518)
BGB Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42, berichtigt S. 2909 und 2003 I S. 738)
BGBl. Bundesgesetzblatt (1950; danach zerfallend in Teile)
BGBl. I Bundesgesetzblatt, Teil I (1951 ff.)
BGBl. II Bundesgesetzblatt, Teil II (1951 ff.)
BGH Bundesgerichtshof
BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
BRD Bundesrepublik Deutschland
BT-Drs. Drucksache des Deutschen Bundestages
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
CGM Christliche Gewerkschaft Metall
Chemie Nord Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie in Norddeutschland e. V.
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DDR Deutsche Demokratische Republik
Ders. Derselbe
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund
←26 | 27→DuD Datenschutz und Datensicherheit (Zeitschrift)
EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EG-Vertrag Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957 (BGBl. II S. 766)
Einl. Einleitung
EMRK Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.10.2010 (BGBl. II S. 1198)
et. al. et alii/ et aliae/ et alia (und andere)
EU Europäische Union
EuG Gericht erster Instanz der Europäischen Union
EuGH Gerichtshof der Europäischen Union
EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
f. folgende (Seite)
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung
ff. folgende Seiten
FS Festschrift
GdF Gewerkschaft der Flugsicherung e. V.
GDL Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
GdP Gewerkschaft der Polizei
Gesamtmetall Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V.
GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1)
Grundl. Grundlagen
GS Großer Senat
GVG Gerichtsverfassungsgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077)
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1750, berichtigt S. 3245)
h. M. herrschende Meinung
HAG Heimarbeitsgesetz vom 14.03.1951 (BGBl. I S. 191)
HGB Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 219)
i.V.m. in Verbindung mit
IG BAU Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
←27 | 28→IG Metall Industriegewerkschaft Metall
InsO Insolvenzordnung vom 05.10.1994 (BGBl. I S. 2866)
JuS Juristische Schulung (Zeitschrift)
Kap. Kapitel
KAV Kommunaler Arbeitgeberverband
KSchG Kündigungsschutzgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.08.1969 (BGBl. I S. 1317)
LAG Landesarbeitsgericht
LAGE Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte
lit. littera (Buchstabe)
Ls. Leitsatz
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
Marburger Bund Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.
MedR Medizinrecht (Zeitschrift)
MiLoG Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348)
MMR Multimedia und Recht (Zeitschrift)
n. F. neue Fassung
NachwG Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz) vom 20.07.1995 (BGBl. I S. 946)
NGG Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
NJW Neue Juristische Wochenschrift
NJW-RR Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht
Nordostchemie Arbeitgeberverband Nordostchemie e. V.
Nr. Nummer
NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
NZA-RR Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungs-Report
OLG Oberlandesgericht
OT ohne Tarifbindung
RAG Reichsarbeitsgericht
RAGE Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichts
RdA Recht der Arbeit (Zeitschrift)
RDV Recht der Datenverarbeitung (Zeitschrift)
RG Reichsgericht
←28 | 29→RGBl. Reichsgesetzblatt (1871-1921; dann aufgeteilt in Teil I und II)
RGBl. I Reichsgesetzblatt, Teil I (1922-1945)
RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
Rn. Randnummer
Rspr. Rechtsprechung
RVO Reichsversicherungsordnung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.12.1924 (RGBl. I S. 779)
S. Seite
SAE Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen
SANG Sächsischer Arbeitgeberverband Nahrung und Genuss e. V.
SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) − Grundsicherung für Arbeitsuchende − in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBl. I S. 850, berichtigt S. 2094)
SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) − Arbeitsförderung – vom 24.03.1997 (BGBl. I S. 594)
SGB VII Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) − Gesetzliche Unfallversicherung − vom 07.08.1996 (BGBl. I S. 1254)
Slg. Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz
sog. so genannt
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
StGB Strafgesetzbuch, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1998 (BGBl. I S. 3322)
StPO Strafprozessordnung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.04.1987 (BGBl. I S. 1074, berichtigt S. 1319)
StV Strafverteidiger (Zeitschrift)
TVG Tarifvertragsgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.08.1969 (BGBl. I S. 1323)
TzBfG Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz) vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1966)
u. a. 1) unter anderem / 2) und andere
UFO Unabhängige Flugbegleiter Organisation e. V.
←29 | 30→UmwG Umwandlungsgesetz vom 28.10.1994 (BGBl. I S. 3210, berichtigt 1995 I S. 428)
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2010 (BGBl. I S. 254)
vbm Verband der bayerischen Metall- und Elektro- Industrie e. V.
VDEW Verband der Ernährungswirtschaft e. V.
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
vgl. vergleiche
VMET Verband der Metall- und Elektro-Industrie in Thüringen e. V.
Vorb. Vorbemerkung
WM Wertpapier-Mitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
WSI- Mitteilungen Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung
ZD Zeitschrift für Datenschutz
ZfA Zeitschrift für Arbeitsrecht
ZG Zeitschrift für Gesetzgebung
ZHR Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht
Ziff. Ziffer
ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
ZPO Zivilprozessordnung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.12.2005 (BGBl. I S. 3202, berichtigt 2006 I S. 431 und 2007 I S. 1781)
ZRG RA Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung
ZTR Zeitschrift für Tarifrecht

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Einführung

A.Problemstellung und Relevanz

Eine Verknüpfung zwischen Arbeitsrecht und Solidarität zu leugnen ist nahezu unmöglich. Seit Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert ging der Solidaritätsbegriff mit der entstandenen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung Hand in Hand und seine Bedeutung setzte sich im 20. Jahrhundert fort. Auch heute, lange nach Ende der politisch geprägten Arbeiterbewegung,1 hat Solidarität in der Arbeit der Gewerkschaften als ideeller Wert tragende Bedeutung. Ihre Tradition und ihr Selbstverständnis formuliert ver.di unter anderem mit den Worten: „Solidarität ist die Macht der Vielen. Gewerkschaft ist fühlbare und praktische Solidarität“.2 Aktuelle arbeitsrechtliche Beispiele liefern der zweiwöchige Tarif- und Solidaritätsstreik der hessischen Bus- und Straßenbahnfahrer im Januar 20173 oder die wiederkehrenden Streiks der Lokführer und Piloten.

Diese arbeitskampfrechtlichen Themen sind es auch, die bisher im Fokus der Solidaritätsfrage standen. Arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Literatur beschäftigen sich bis heute nahezu ausschließlich mit der Frage einer Solidarität unter Arbeitnehmern.

Die Rechtsprechung lässt dabei keine klare Kontur erkennen. Der Schwerpunkt der Solidaritätsrechtsprechung ist in den 1950er und 1960er Jahren zu finden. Während das BAG in seinen Anfängen eine allseitige Solidarität der Arbeitnehmerschaft proklamierte,4 finden sich derart deutliche Hervorhebungen nach Abkehr von der so genannten Sphärentheorie heute ←31 | 32→nicht mehr. Auch die Annahme einer Solidarität der im selben Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer untereinander5 zieht die Rechtsprechung nicht mehr zur Begründung rechtlicher Verpflichtungen heran. Erneute Aktualität hat das Solidaritätsthema erhalten, als der Erste Senat des BAG6 im Juni 2007 den gemeinhin auch als Solidaritätsstreik bezeichneten Unterstützungsarbeitskampf für zulässig erklärte.7 Weniger ins Auge gestochen ist dagegen sicherlich die Feststellung desselben Senats in einer Entscheidung aus dem April 2007 zur Zulässigkeit von Streiks um einen Tarifsozialplan, dass die Solidarität der Koalitionsmitglieder Teil der für das Arbeitskampfrecht maßgeblichen Kampfparität sei.8 Dogmatische Erklärungen und rechtliche Anknüpfungspunkte für das Solidaritätsargument sucht man in sämtlichen Entscheidungen vergebens.

Die Literatur geht zumeist ebenfalls darüber hinweg, dass Solidarität rechtliche Wirkung nicht aus sich heraus entfalten kann. Rechtliche Verpflichtung bedarf einer rechtlichen Form und Grundlage. Der erforderlichen Trennung zwischen soziologischen Feststellungen, ethischen Grundsätzen und rechtlicher Verpflichtungswirkung wird regelmäßig kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Eine Verankerung der Arbeitnehmersolidarität in rechtlichen Vorschriften lassen die meisten Ausführungen ebenso vermissen wie eine tragfähige Konkretisierung von Inhalt und Grenzen einer Solidarität unter Arbeitnehmern.

Details

Seiten
314
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631765203
ISBN (ePUB)
9783631765210
ISBN (MOBI)
9783631765227
ISBN (Hardcover)
9783631764473
DOI
10.3726/b14550
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Dezember)
Schlagworte
Koalitionsfreiheit Arbeitskampf Loyalität Sphärentheorie Betriebsgemeinschaft vertrauensvolle Zusammenarbeit
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2018. 309 S.

Biographische Angaben

Henrike Seifert (Autor:in)

Henrike Seifert studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Freien Universität Berlin. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen absolvierte sie den juristischen Vorbereitungsdienst beim Kammergericht Berlin, wo sie die Zweite juristische Staatsprüfung ablegte. Seitdem ist die Autorin als Rechtsanwältin tätig.

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Titel: Solidarität im Arbeitsrecht
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316 Seiten