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Die Auseinandersetzung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Spiegel der Typenvielfalt ihrer Erscheinungen

von Lene Kohl (Autor:in)
©2019 Dissertation 188 Seiten

Zusammenfassung

Die vorliegende Publikation untersucht die gesetzlichen Liquidationsvorschriften aus §§ 730 ff. Bürgerliches Gesetzbuch, die heute für so mannigfaltige wie zahlreiche, sich nach Art, Größe, Personenkreis, Organisation, Zwecken, ideeller und wirtschaftlicher Bedeutung in hohem Grade voneinander unterscheidender Erscheinungsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts herhalten müssen. Anhand von Fallbeispielen weist die Autorin dabei auf Defizite im Gesetz sowie Beratungs- und Regelungsbedarf im Gesellschaftsvertrag hin und bietet BGB-Gesellschaftern und ihren Beratern eine Anleitung zur Auseinandersetzung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Title Page
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einführung und Gang der Untersuchung
  • B. Grundlagen der Auseinandersetzung
  • I. Begrifflichkeiten
  • 1. Auflösung
  • 2. Auseinandersetzung
  • 3. Liquidation
  • 4. Abwicklung
  • 5. Beendigung
  • II. Grundsätzliches zur Abwicklungsgesellschaft
  • 1. Geschäftsführung und Vertretung
  • 2. Der Grundsatz der Durchsetzungssperre
  • a) Begründung und Reichweite
  • aa) Ansprüche zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
  • bb) Ansprüche zwischen den Gesellschaftern
  • b) Ausnahmen
  • aa) Abweichende Vereinbarung der Gesellschafter
  • bb) Leistungen, die zur Auseinandersetzung benötigt werden
  • cc) Ausnahmen mangels Gefahr von Hin- und Herzahlungen
  • dd) Treuwidrigkeit
  • C. Die Auseinandersetzung nach den §§ 731 ff. BGB
  • I. Rückgabe von Gegenständen gemäß § 732 BGB
  • 1. Beitragsweise Überlassung von Gegenständen
  • 2. Einbringung quoad usum
  • a) Wesensmerkmale
  • b) Rechtsgrund
  • c) Gefahrtragung und Unterhaltung
  • 3. Einbringung quoad sortem
  • a) Wesensmerkmale
  • b) Rechtsgrund
  • c) Gefahrtragung und Unterhaltung
  • d) Behandlung in der Auseinandersetzung
  • aa) Werterstattung
  • bb) Erstattung in Natur
  • cc) Die Rechtsprechung des BGH
  • dd) Die Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit
  • ee) Stellungnahme
  • 4. Drittgeschäft
  • 5. Entstehung, Inhalt und Durchsetzbarkeit des Rückgabeanspruchs
  • a) Entstehung und Inhalt des Anspruchs
  • b) Durchsetzbarkeit des Anspruchs
  • aa) Notwendigkeit der weiteren Überlassung des Gegenstands
  • bb) Verbindlichkeiten des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft
  • II. Berichtigung der Gesellschaftsschulden
  • 1. Schulden der Gesellschaft gegenüber Dritten
  • 2. Schulden der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern
  • a) Drittgläubigerforderungen eines Gesellschafters
  • b) Sozialverbindlichkeiten
  • 3. Ansprüche eines Gesellschafters gegen einen Mitgesellschafter
  • 4. Nicht fällige oder streitige Verbindlichkeiten
  • 5. Vorrang der Schuldentilgung
  • a) Stellung der Gesellschafter
  • b) Stellung der Drittgläubiger
  • III. Einlagenrückerstattung
  • 1. Erstattungsfähige Einlagen
  • a) Einbringung quoad dominium
  • aa) Wesensmerkmale
  • bb) Rechtsgrund
  • cc) Gefahrtragung und Unterhaltung
  • dd) Die Auslegungsregel des § 706 Abs. 2 BGB
  • b) Geleistete Dienste
  • 2. Inhalt, Entstehung und Durchsetzbarkeit des Einlagenrückerstattungsanspruchs
  • IV. Begrenzte Vermögensversilberung
  • V. Verteilung des Überschusses
  • 1. Ermittlung des Überschusses
  • 2. Verteilungsmaßstab und Durchführung der Verteilung
  • 3. Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf Überschuss
  • VI. Einziehung von Nachschüssen
  • 1. Nachschusspflicht bei Fehlbetrag
  • 2. Subsidiäre Ausfallhaftung
  • VII. Schlussabrechnung
  • D. Schlussbetrachtung und Stellungnahme
  • Literaturverzeichnis

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A. Einführung und Gang der Untersuchung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist „eine äußerst flexible und universell einsetzbare Rechtsform“1. Sie entsteht, sobald sich mehrere Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks, der nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes liegt, zusammenschließen2, und ist daher im Rechtsalltag besonders häufig. Schücking3 geht davon aus, dass der Gesamtbestand aller BGB-Gesellschaften ständig höher liegt als die Zahl der in der Rechtsform der GmbH bestehenden Gesellschaften. Da es zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts weder eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages, erst recht keiner notariellen Urkunde, noch eines Eintrags im Handelsregister bedarf, kann das statistisch allerdings nicht belegt werden. Fest steht, dass sich die BGB-Gesellschaft hoher Beliebtheit erfreut, nicht zuletzt aufgrund ihrer besonderen Flexibilität, die darauf gründet, dass die wenigen gesetzlichen Vorschriften zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts nahezu vollständig dispositiv sind. In BGB-Gesellschaftsverträgen finden sich daher häufig eine Vielzahl davon abweichender Regelungen, etwa in Bezug auf Geschäftsführung und Vertretung, Buchführung und Rechnungslegung, Beitragspflichten, Gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmen sowie Dauer und Kündigung der Gesellschaft4. Obwohl die früher oder später anstehende Auseinandersetzung der Gesellschaft erhebliche Bedeutung für den weiteren Verlauf von Berufs- und Privatleben der Gesellschafter haben kann, treffen diese bei ihrem Zusammenschluss hierzu allerdings nur selten Vereinbarungen5, vielleicht weil sie im Eifer der Gründung die Möglichkeit der Auflösung der Gesellschaft nicht überdenken. Ist es dann soweit, ist eine Einigung der Gesellschafter über Art und Weise der Auseinandersetzung aufgrund von divergierenden Interessen oder gar offenem Streit oftmals nicht (mehr) zu erzielen. Die gesetzlichen Liquidationsvorschriften aus §§ 730 ff. BGB sind daher von erheblicher praktischer ←13 | 14→Relevanz. Sie müssen im heutigen Rechtsalltag für so mannigfaltige wie zahlreiche, sich nach Art, Größe, Personenkreis, Organisation, Zwecken, ideeller und wirtschaftlicher Bedeutung in hohem Grade voneinander unterscheidender, von Gelegenheitsgesellschaften bis hin zu klein- und nichtkaufmännischen Erwerbsgesellschaften reichenden Erscheinungsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts herhalten6. Teilweise haben diese sich erst im Laufe des 20. Jahrhunderts herausgebildet. Bei Schaffung der §§ 705 ff. BGB mit Einführung des BGB im Jahre 1900 konnte der Gesetzgeber also nicht alle heutigen Erscheinungsformen als Anwendungsfall im Sinn haben7. Gleichwohl wird im juristischen Schrifttum kaum hinterfragt, ob die gesetzlichen Auseinandersetzungsregelungen zweckmäßig sind. In dieser Arbeit werden sie einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Zuvor müssen in Teil B. der Arbeit allerdings die Grundlagen der Auseinandersetzung dargestellt, namentlich die das Verfahren prägenden Begrifflichkeiten definiert, die gesetzlichen Geschäftsführungs- und Vertretungsregelungen und nicht zuletzt der die gesamte Abwicklung bestimmende Grundsatz der Durchsetzungssperre erläutert werden. Die eigentliche Untersuchung der gesetzlichen Liquidationsschritte erfolgt dann in Teil C. der Arbeit nach der durch das Gesetz vorgegebenen Reihenfolge, angefangen bei der Rückgabe der von den Gesellschaftern quoad usum und quoad sortem in die Gesellschaft eingebrachten Vermögensgegenstände nach § 732 BGB, über die Berichtigung der Gesellschaftsschulden gemäß § 733 Abs. 1 BGB und die Einlagenrückgewähr nach § 733 Abs. 2 BGB sowie die für beides erforderlichenfalls in § 733 Abs. 3 BGB vorgeschriebene Vermögensversilberung, bis hin zur Überschussverteilung gemäß § 734 BGB bzw. der Einziehung von Nachschüssen nach § 735 BGB im Falle eines Fehlbetrages und der am Ende der Liquidation nach allgemeiner Ansicht aufzustellenden Schlussabrechnung. Dabei werden einzelne Punkte durch Fallbeispiele veranschaulicht, die in der Praxis vorkommen könnten, einerseits zur Erläuterung und zum besseren Verständnis der gesetzlichen Vorschriften, andererseits um etwaige Schwierigkeiten aufzuzeigen, die sich bei der Auseinandersetzung nach dem Gesetz stellen können, und dadurch schließlich in Teil D. der Arbeit – nach einer Zusammenfassung der gesetzlichen Liquidationsschritte – auf Beratungs- oder Regelungsbedarf im Gesellschaftsvertrag ←14 | 15→bzw. Defizite im Gesetz hinzuweisen. BGB-Gesellschaftern und ihren Beratern kann die Arbeit daher nicht nur im Abwicklungsstadium der Gesellschaft als Anleitung zur Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Bestimmungen dienen, sondern schon im Gründungszeitpunkt nützlich sein.

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1 MüHdbGesR I/Schücking, § 1 Rn. 1.

2 Soergel/Hadding/Kießling, Vor § 705 Rn. 41.

3 MüHdbGesR I/Schücking, § 1 Rn. 1.

Details

Seiten
188
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631796146
ISBN (ePUB)
9783631796153
ISBN (MOBI)
9783631796160
ISBN (Paperback)
9783631782552
DOI
10.3726/b15898
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Juli)
Schlagworte
Schlussabrechnung Liquidation Abwicklung Durchsetzungssperre Einlagenrückerstattung Überschussverteilung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 188 S., 8 Tab.

Biographische Angaben

Lene Kohl (Autor:in)

Lene Kohl studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Sie ist Rechtsanwältin in Berlin mit den Schwerpunkten Prozessführung und Zivilrecht und berät in komplexen Verfahren vor deutschen Gerichten sowie nationalen und internationalen Schiedsgerichten.

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