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Marktfreiheiten und Kartellrecht unter besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Beschaffungswesens

Eine rechtsvergleichende Studie zum georgischen und europäischen Recht vor dem Hintergrund des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien

von Dato Kochiashvili (Autor:in)
©2019 Dissertation 260 Seiten

Zusammenfassung

Am 27. Juni 2014 wurde beim EU-Gipfel in Brüssel das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien unterzeichnet. Die Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA), die ein besonderer Teil des Assoziierungsabkommens ist, soll zu einer tatsächlichen Einbindung Georgiens in den Binnenmarkt der EU führen. Auf diesem Weg der Integration analysiert der Autor mittels Vergleichsmethoden die ausgewählten Problembereiche des georgischen Vergaberechts im Hinblick auf das Verhältnis zwischen europäischen Marktfreiheiten und Vergaberecht einerseits und zwischen Kartell- und Vergaberecht andererseits. Er identifiziert mögliche Schwierigkeiten bei der geplanten gegenseitigen Öffnung der Beschaffungsmärkte zwischen der EU und Georgien.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Ziele der Arbeit
  • II. Aufbau der Arbeit
  • Teil 1: Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien
  • Kapitel 1: Zusammenarbeit vor Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens
  • I. Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit
  • II. Europäische Nachbarschaftspolitik und Östliche Partnerschaft
  • Kapitel 2: Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien
  • I. Rechtsnatur und Zielsetzung des Abkommens
  • II. Die Anforderungen des Abkommens an das georgische Vergaberecht
  • 1. Vergaberelevante Vorschriften des AA
  • a) Ziele des Abkommens
  • b) Geltungsbereich
  • aa) Sachlicher Geltungsbereich
  • bb) Persönlicher Geltungsbereich
  • cc) Schwellenwerte
  • c) Institutioneller Rahmen und Rechtsschutz
  • aa) Institutioneller Rahmen
  • bb) Rechtsschutz
  • cc) Auf Unionsebene
  • d) Grundlegende Anforderungen an die Vergabe von Aufträgen
  • aa) Bezüglich der Veröffentlichung der Beschaffung
  • bb) Bezüglich der Auftragsvergabe
  • (1) Die Beschreibung des Auftragsgegenstandes
  • (2) Die Sicherung der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe
  • (3) Die angemessene Fristsetzung
  • (4) Transparenter und objektiver Verfahrensablauf
  • (a) Auswahl des Vergabeverfahrens
  • (b) Qualifikationsprüfsysteme
  • (c) Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot oder der niedrigste Preis
  • (d) Informationspflicht
  • 2. Vorläufiger Zeitplan für Annäherung und Marktzugang
  • a) Schrittweise Annäherung
  • aa) Phase 1
  • bb) Phase 2
  • cc) Phase 3
  • dd) Phase 4
  • ee) Phase 5
  • b) Marktzugang
  • aa) Phase 1
  • bb) Phase 2
  • cc) Phase 3
  • dd) Phase 4
  • ee) Phase 5
  • Teil 2: Zusammenhang zwischen Marktfreiheiten und Vergaberecht
  • Kapitel 1: Die Grundfreiheiten im europäischen Recht
  • I. Allgemeiner Belang der Grundfreiheiten
  • 1. Der Begriff der „Grundfreiheit“
  • 2. Zusammenhang zwischen Grundfreiheiten und Binnenmarkt
  • a) Die europäische Wirtschaftsverfassung
  • b) Die Grundfreiheiten als Instrumente zur Verwirklichung des Binnenmarktes
  • 3. Zusammenhang zwischen Grundfreiheiten und Grundrechte
  • a) Gemeinsamkeiten
  • b) Unterschiede
  • c) Grundrechte als Rechtfertigungsschranke der Grundfreiheiten
  • d) Grundrechte als Schranken-Schranke der Grundfreiheiten
  • II. Grundstruktur und Adressaten der Grundfreiheiten
  • 1. Schutzbereiche, Beeinträchtigungen und Rechtfertigung der Grundfreiheiten
  • a) Schutzbereich der Grundfreiheiten
  • aa) Sachlicher Schutzbereich
  • (1) Grenzüberschreitender Sachverhalt
  • (2) Abgrenzung der Schutzbereiche
  • (3) Bereichsausnahmen
  • bb) Räumlicher und zeitlicher Schutzbereich
  • b) Beeinträchtigung der Grundfreiheiten161
  • aa) Dassonville-Rechtsprechung
  • bb) Keck/Cassis-Rechtsprechung
  • c) Rechtfertigung der Grundfreiheiten
  • aa) Rechtfertigungsgründe
  • (1) Geschriebene Rechtfertigungsgründe
  • (2) Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
  • bb) Rechtfertigungsschranken
  • 2. Berechtigte der Grundfreiheiten
  • a) Berechtigte auf Unionsebene
  • b) Berechtigte auf Drittstaatsebene
  • 3. Verpflichtete der Grundfreiheiten
  • III. Funktionen der Grundfreiheiten
  • 1. Als subjektiv-öffentliche Rechte
  • 2. Als Diskriminierungsverbote
  • 3. Als Beschränkungsverbote
  • Kapitel 2: Die grundfreiheitliche Ordnung im europäischen Vergaberecht
  • I. Grundprinzipien des öffentlichen Beschaffungswesens
  • 1. Wettbewerbsgrundsatz
  • a) Wirtschaftliche Bedeutung des öffentlichen Beschaffungswesens
  • b) Allgemeine Bedeutung aus europäischer Sicht
  • c) Einzelne Konkretisierungen
  • 2. Gleichbehandlungsgrundsatz
  • a) Allgemeine Bedeutung aus europäischer Sicht
  • b) Einzelne Konkretisierungen
  • 3. Transparenz
  • a) Allgemeine Bedeutung aus europäischer Sicht
  • b) Einzelne Konkretisierungen
  • 4. Berücksichtigung mittelständischer Interessen
  • a) Allgemeine Bedeutung aus europäischer Sicht
  • b) Einzelne Konkretisierungen
  • 5. Vergabefremde Kriterien als Grundsätze des Vergaberechts
  • a) Allgemeine Bedeutung aus europäischer Sicht
  • b) Einzelne Konkretisierungen
  • II. Die Rechtsprechung des EuGH
  • 1. Die Verwirklichung der Grundfreiheiten im europäischen Vergaberecht
  • a) Kommission/Irland (Dundalk) – EuGH, Rs. 45/87301
  • aa) Fall
  • bb) Entscheidung des Gerichtshofes
  • (1) Bezüglich der vergaberechtlichen Vorschriften
  • (2) Bezüglich der Grundfreiheiten
  • b) Kommission/Italien – EuGH, Rs. C-3/88314
  • aa) Fall
  • bb) Entscheidung des Gerichtshofes
  • (1) Bezüglich der Grundfreiheiten
  • (2) Bezüglich der vergaberechtlichen Vorschriften
  • 2. In Bezug auf den Wettbewerbsgrundsatz
  • a) Assitur – EuGH, Rs. C-538/07324
  • aa) Fall
  • bb) Entscheidung des Gerichtshofes
  • b) Auroux u.a. – EuGH, Rs. C-220/05333
  • aa) Fall
  • bb) Entscheidung des Gerichtshofes
  • 3. In Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und Transparenz
  • a) Kommission/Dänemark – EuGH, C-243/89341
  • aa) Fall
  • bb) Entscheidung des Gerichtshofes
  • b) SIAC Construction – EuGH, Rs. C-19/00351
  • aa) Fall
  • bb) Entscheidung des Gerichtshofes
  • 4. In Bezug auf die Berücksichtigung der mittelständischen Interessen
  • a) Partner Apelski Dariusz – EuGH, Rs. C – 324/14357
  • aa) Fall
  • bb) Entscheidung des Gerichtshofes
  • 5. In Bezug auf die vergabefremden Kriterien
  • a) Beentjes – EuGH, Rs. 31/87361
  • aa) Fall
  • bb) Entscheidung des Gerichtshofes
  • b) Concordia Bus Finland – EuGH, Rs. C-513/99366
  • aa) Fall
  • bb) Entscheidung des Gerichtshofes
  • Kapitel 3: Die Grundfreiheitliche Ordnung im georgischen Vergaberecht
  • I. Grundlagen des georgischen Vergaberechts
  • 1. Von sog. „Papier-Ausschreibungen“ bis zu der E-Vergabe
  • a) Historischer Überblick über die Entwicklung des öffentlichen Beschaffungssystems von Georgien
  • aa) Erste Etappe (1993–2010)
  • bb) Zweite Etappe (2010–heute)
  • b) Die internationale Anerkennung des elektronischen Beschaffungssystems von Georgien
  • 2. Wirtschaftliche Bedeutung des öffentlichen Beschaffungswesens
  • 3. Überblick über das Vergabeverfahren im georgischen Vergaberecht
  • a) Das Vergabeverfahren vor Inkrafttreten des AA
  • aa) Einzelne Vergabearten
  • (1) Elektronische Ausschreibung
  • (2) Vereinfachte elektronische Ausschreibung
  • (3) Freihändige Vergabe405
  • (4) Wettbewerb
  • (5) Konsolidierte Ausschreibung
  • bb) Schwellenwerte
  • cc) Fristen
  • dd) Leistungsbeschreibung
  • ee) Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • b) Das Vergabeverfahren nach Inkrafttreten des AA
  • aa) Änderungsgesetz vom 24. Juli 2015
  • bb) Änderungspakete im Zeitraum von 2016 bis zur ersten Hälfte 2018
  • (1) Änderung bezüglich der Grundsätze des Vergaberechts
  • (2) Änderung bezüglich der Vergabearten
  • (3) Änderung bezüglich der Fristen
  • (4) Änderung bezüglich der Leistungsbeschreibung
  • (5) Änderung bezüglich des institutionellen Rahmens und des Rechtschutzes
  • II. Ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung des europäischen Vergaberechts innerhalb des Rechtssystems von Georgien und mögliche Schwierigkeiten bei der Öffnung der Beschaffungsmärkte
  • 1. Ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung des europäischen Vergaberechts innerhalb des Rechtssystems von Georgien
  • a) Probleme im Hinblick auf den Geltungsbereich des Vergaberechts
  • aa) Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers
  • (1) Auslegung auf Unionsebene
  • (a) Der funktionale Auftraggeberbegriff
  • (b) Die klassischen öffentlichen Auftraggeber
  • (c) Die Einrichtungen des öffentlichen Rechts
  • (d) Die Auftraggeber im Sektorenbereich
  • (2) Auslegung im georgischen Vergaberecht
  • (3) Fazit
  • bb) Der Begriff des öffentlichen Auftrags
  • (1) Auslegung auf Unionsebene
  • (a) Schriftlicher entgeltlicher Vertrag mit Gegenseitigkeitsklausel
  • (b) Ausschluss des Vergaberechtsregimes in den Ausnahmefällen
  • (aa) Ausschluss nach Art. 8 bis 11 der europäischen VergabeR
  • (bb) Ausschluss nach Art. 12 der europäischen VergabeR – sog. In-House-Geschäfte
  • (c) Rahmenvereinbarung als öffentlicher Auftrag
  • (2) Auslegung im georgischen Vergaberecht
  • (a) Keine Definition des öffentlichen Auftrags
  • (b) Ausschluss des Vergaberechtsregimes in Ausnahmefällen
  • (3) Fazit
  • b) Probleme im Hinblick auf die Vergabearten
  • aa) Wahl des richtigen Vergabeverfahrens – Befugnis des Gesetzes oder des öffentlichen Auftraggebers?
  • (1) Rechtslage auf Unionsebene
  • (a) Überblick über die einzelnen Vergabearten
  • (b) Hierarchie zwischen den Vergabearten
  • (2) Rechtslage im georgischen Vergaberecht
  • (3) Fazit
  • bb) Übermäßige Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
  • (1) Fallgruppen auf Unionsebene
  • (2) Fallgruppen im georgischen Vergaberecht
  • (3) Fazit
  • cc) Gemeinsame Risiken der förmlichen Vergabeverfahren mit Verhandlungen549
  • (1) Überblick über den Verfahrensablauf
  • (2) Verhandlungen als Mittel zur Diskriminierung
  • (3) Gleichbehandlungs- und Geheimhaltungspflicht der Auftraggeber
  • (4) Fazit
  • c) Probleme im Hinblick auf vergabefremde Kriterien
  • aa) Erweiterte Einbeziehung in der Auftragsvergabe
  • (1) Überblick über die einzelnen vergabefremden Kriterien
  • (2) Diskriminierungspotential der Erweiterung
  • bb) Fazit
  • 2. Mögliche Schwierigkeiten bei der Öffnung der Beschaffungsmärkte
  • a) Positive Wirkungen des erweiterten Marktzugangs
  • aa) „Offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“
  • bb) Effizienzsteigerung durch die Öffnung von Beschaffungsmärkten
  • b) Marktabschottende Maßnahmen
  • aa) Gründe für die Marktabschottung
  • bb) Formen der Marktabschottung
  • (1) Tarifäre Handelshindernisse
  • (2) Nichttarifäre Handelshindernisse
  • (3) Beschränkende und diskriminierende Marktabschottungsmaßnahmen
  • c) Fazit
  • Teil 3: Zusammenhang zwischen Kartellrecht und Vergaberecht
  • Kapitel 1: Grundlagen des europäischen und georgischen Kartellrechts
  • I. Europäisches Kartellrecht
  • 1. Sinn und Zweck
  • 2. Geltungsbereich
  • a) Persönlicher Geltungsbereich
  • b) Sachlicher Geltungsbereich
  • c) Räumlicher Geltungsbereich
  • 3. Allgemeines Kartellverbot (Art. 101 AEUV)
  • a) Tatbestandsmerkmale des Art. 101 Abs. 1 AEUV
  • aa) Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen
  • bb) Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels
  • cc) Wettbewerbsbeschränkung
  • dd) Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • ee) Beispielskatalog des Art. 101 Abs. 1 AEUV
  • (1) Festsetzung von Preisen und Geschäftsbedingungen
  • (2) Einschränkung oder Kontrolle der Erzeugung, des Absatzes, der technischen Entwicklung oder der Investitionen
  • (3) Aufteilung der Märkte oder Versorgungsquellen
  • (4) Diskriminierung von Handelspartnern
  • (5) Kopplungsgeschäfte
  • b) Freistellung vom Kartellverbot (Art. 101 Abs. 3 AEUV)
  • aa) GVO
  • bb) Legalausnahmen des Art. 101 Abs. 3 AEUV
  • (1) Effizienzgewinne als Voraussetzung
  • (2) Beteiligung der Verbraucher
  • (3) Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
  • (4) Keine Ausschaltung des Wettbewerbs
  • 4. Missbrauch der Marktmacht (Art. 102 AEUV)
  • a) Marktabgrenzung
  • aa) Sachlich relevanter Markt
  • bb) Räumlich relevanter Markt
  • b) Marktbeherrschende Stellung
  • aa) Ermittlung der Marktmacht
  • (1) Marktstrukturbezogene Kriterien
  • (2) Unternehmensbezogene Kriterien
  • (3) Verhaltensbezogene Kriterien
  • bb) Individuelle oder kollektive Marktbeherrschung
  • c) Missbräuchliche Ausnutzung der Marktmacht
  • aa) Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung
  • bb) Beispielskatalog des Art. 102 AEUV
  • (1) Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger Geschäftsbedingungen
  • (2) Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher
  • (3) Diskriminierung von Handelspartnern
  • (4) Kopplungsgeschäfte
  • 5. Rechtsfolgen
  • II. Georgisches Kartellrecht
  • 1. Historischer Überblick der Entwicklung des georgischen Kartellrechts
  • a) Erste Etappe (1992–1996)
  • b) Zweite Etappe (1996–2005)
  • c) Dritte Etappe (2005–2012)
  • d) Vierte Etappe (2012–heute)
  • 2. Sinn und Zweck
  • 3. Geltungsbereich
  • 4. Allgemeines Kartellverbot (Art. 7 bis Art. 9 des Gesetzes „über den Wettbewerb“)
  • 5. Missbrauch der Marktmacht (Art. 5 und Art. 6 des Gesetzes „über den Wettbewerb“)
  • 6. Rechtsfolgen
  • Kapitel 2: Verhältnis zwischen Kartell- und Vergaberecht und ausgewählte Problembereiche des georgischen Vergaberechts in kartellrechtlicher Hinsicht
  • I. Verhältnis zwischen Kartell- und Vergaberecht
  • 1. Die Bedeutung des freien Bieterwettbewerbs für die effiziente öffentliche Beschaffung
  • 2. Öffentliche Auftraggeber – Adressaten des Kartellrechts?
  • II. Ausgewählte Problembereiche des georgischen Vergaberechts in kartellrechtlicher Hinsicht
  • 1. Probleme im Hinblick auf die Markterkundung
  • a) Markterkundung als Grundlage der wettbewerbsfördernden öffentlichen Beschaffung
  • b) Formen der Markterkundung
  • c) Mangelhafte Praktiken im georgischen Vergabeverfahren
  • d) Fazit
  • 2. Probleme im Hinblick auf die vergaberechtlichen Folgen der Submissionsabsprachen
  • a) Zielsetzung und Formen der Submissionsabsprachen
  • b) Rechtsfolgen auf Unionsebene
  • c) Rechtsfolgen im georgischen Vergaberecht
  • d) Fazit
  • 3. Probleme im Hinblick auf die zentralen Beschaffungstätigkeiten
  • a) Sinn und Zweck der zentralen Beschaffungstätigkeit
  • b) Zentrale Beschaffungstätigkeit als Mittel zur Wettbewerbsbeschränkung zwischen Unternehmen
  • c) Tendenz zur Steigerung der Anwendung von zentralen Beschaffungstätigkeiten in der georgischen Vergabepraxis
  • d) Fazit
  • Zusammenfassung
  • Literaturverzeichnis

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Einleitung

I. Ziele der Arbeit

Am 27. Juni 2014 wurde beim EU-Gipfel in Brüssel das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien unterzeichnet.1 Das Abkommen hat in die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Georgien neuen Schwung gebracht. Die Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA), die ein besonderes Teil des Assoziierungsabkommens ist, soll zu einer tatsächlichen Einbindung Georgiens in den Binnenmarkt der EU führen. Auf dem Weg der Integration in der EU2 hat sich Georgien verpflichtet, seine Gesetzgebung an den Besitzstand der Union schrittweise anzunähern. In diesem Sinne ist eine Reihe von Änderungen geplant, unter anderem auch im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Die Annäherung muss die Öffnung der Beschaffungsmärkte auf beiden Seiten zur Folge haben. Bei diesem Prozess spielt die Bewahrung der Grundsätze des europäischen Primärrechts – wie die europäischen Marktfreiheiten3 – eine besondere Rolle. Ohne eine Gewährleistung des freien Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ist die Beseitigung von Diskriminierungen im Vergabeverfahren nicht möglich. Öffentliche Auftraggeber als Adressaten der europäischen Grundfreiheiten müssen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die subjektiven Rechte der Privaten nicht beeinträchtigen. Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, wesentliche Problembereiche des georgischen Vergaberechts bei der Umsetzung der europäischen Vergaberegeln im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Marktfreiheiten und Vergaberecht zu analysieren. Darüber hinaus bezweckt die Arbeit, die Probleme des georgischen Vergaberechts in kartellrechtlicher Hinsicht aufzuzeigen und zu untersuchen. Die Effizienz einer jeden Auftragsvergabe hängt ←25 | 26→unter anderem auch von der Verwirklichung der kartellrechtlichen Vorschriften ab. Denn eine missbräuchliche Ausnutzung der Marktmacht oder wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Unternehmen auf Beschaffungsmärkten können die Effizienz von öffentlichen Beschaffungen erschweren. Daher werden im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Georgien in der Arbeit mittels Vergleichsmethoden die entsprechenden Vorschriften des georgischen und europäischen Rechts bewertet.

II. Aufbau der Arbeit

Die Dissertation gliedert sich in drei Teile. Das erste Teil hat die Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien zum Gegenstand. Dargestellt werden die Beziehungen seit den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien. Neben der Rechtsnatur und Zielsetzung des Abkommens werden die Anforderungen an das georgische Vergaberecht behandelt. Ferner wird in diesem Teil ein vorläufiger Zeitplan des Abkommens für die Annäherung und den Marktzugang im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens dargelegt.

Das zweite Teil der Arbeit widmet sich dem Zusammenhang zwischen Marktfreiheiten und Vergaberecht. Er besteht aus drei Kapiteln. Im ersten Kapitel werden vor allem die Vorschriften über die europäischen Grundfreiheiten analysiert. Danach folgt das zweite Kapitel – die grundfreiheitliche Ordnung im europäischen Vergaberecht – in dem die Grundsätze des europäischen Vergaberechts behandelt werden. Neben den Grundprinzipien werden diesbezüglich in diesem Kapitel die Rechtsprechung des EuGH ausgewertet und das Verhältnis zwischen Marktfreiheiten und Vergaberecht aufgezeigt. Das dritte Kapitel des zweiten Teils befasst sich mit dem georgischen Vergaberecht. Neben den Grundlagen des georgischen Vergaberechts werden ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der europäischen Vergaberegeln innerhalb des Rechtssystems von Georgien analysiert. Untersucht wird ferner, welche Schwierigkeiten bei der Öffnung der Beschaffungsmärkte auf beiden Seiten zum Vorschein kommen können.

Das dritte Teil der Dissertation befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen dem Kartell- und Vergaberecht. Zuerst werden die Vorschriften des europäischen und georgischen Kartellrechts analysiert. Danach wird das Verhältnis zwischen Kartell- und Vergaberecht aufgezeigt. Im Mittelpunkt des dritten Teils stehen ausgewählte Problembereiche des georgischen Vergaberechts in kartellrechtlicher Hinsicht.


1 Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits, ABl. 2014 L 261/1, abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:22014A0830(02), (Stand 16. Mai 2018).

2 Das Assoziierungsabkommen gibt Georgien allerdings keine Garantie auf eine Mitgliedschaft in der EU.

3 Unter den Begriff der europäischen Marktfreiheiten sind die vier Grundfreiheiten der EU – Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungs-, Dienstleistungs-, Kapital-, und Zahlungsverkehrsfreiheit – gemeint. In allen Kapiteln der Arbeit wird dieser Begriff durch die europäischen Grundfreiheiten ersetzt.

Details

Seiten
260
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631793442
ISBN (ePUB)
9783631793459
ISBN (MOBI)
9783631793466
ISBN (Paperback)
9783631788769
DOI
10.3726/b15786
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Juni)
Schlagworte
Öffentlicher Auftrag Vergaberecht Beschaffungsmarkt DCFTA Öffentlicher Auftraggeber Kartellabsprache Missbrauch von Marktmacht Vergabefremde Kriterien Europäische Grundfreiheiten Diskriminierungsverbot
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 260 S.

Biographische Angaben

Dato Kochiashvili (Autor:in)

Dato Kochiashvili studierte Rechtswissenschaften an der Staatlichen Ivane Javakhishvili Universität Tbilisi und an der Universität Wien. Er promovierte an der Universität Hamburg und ist Lehrbeauftragter im Zivilrecht an der Staatlichen Ilia-Universität von Tbilisi.

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