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Die Aufgreifkriterien der chinesischen Fusionskontrolle

Minderheitsbeteiligung, Gemeinschaftsunternehmen, konzerninterne Umstrukturierung und neue Fragen zum digitalen Markt aus rechtsvergleichender Sicht mit deutschem und europäischem Recht

von Rui Long (Autor:in)
©2020 Dissertation 246 Seiten

Zusammenfassung

Die chinesische Fusionskontrolle wurde von den entsprechenden Gesetzen in Deutschland und der EU beeinflusst. Der genauere Blick und Vergleich offenbart jedoch, dass sich die chinesische Fusionskontrolle in Bezug auf Gesetzgebung und Praxis von den einschlägigen Vorschriften in Deutschland und der EU unterscheidet. In diesem Band diskutiert und analysiert die Autorin die Aufgreifkriterien der chinesischen Fusionskontrolle aus rechtsvergleichender Sicht. Unterschiede gibt es bei der grundlegenden Frage nach dem Kontrollerwerb. Wichtige Themen wie der Erwerb von Minderheitsbeteiligungen, die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, die Umstrukturierung von Konzernunternehmen und die Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften auf die digitale Wirtschaft weisen ebenfalls unterschiedliche Sichtweisen auf.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Vorwort
  • Danksagung
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • § 1 Aktuelle Bestimmungen in der chinesischen Fusionskontrolle
  • I.   Formelle Aufgreifkriterien der chinesischen Fusionskontrolle
  • II.   Die Umsatzschwelle für die Anwendung der Fusionskontrolle
  • III.   Einführung des Verfahrens für einfache Fälle
  • IV.   Die Rechtsnatur der Bestimmungen
  • § 2 Kontrollerwerb
  • I.   Kontrollerwerb im europäischen Recht
  • 1.   Begriff der Kontrolle
  • a)   Überblick
  • b)   Bestimmender Einfluss
  • aa.   Positiver und negativer Einfluss
  • bb.   Strategische Entscheidung
  • c)   Dauerhaftigkeit
  • 2.   Kontrollerwerb
  • a) Erwerbsmittel
  • b)   Mittelbarer Kontrollerwerb
  • aa.   Allgemein
  • bb.   Erwerb der Kontrolle durch eine Tochtergesellschaft oder ein GU
  • cc.   Investmentfonds
  • c)   Alleinige Kontrolle
  • d)   Gemeinsame Kontrolle
  • aa.   Paritätische Beteiligung
  • bb.   Disparitätische Beteiligung
  • cc.   Gemeinsame Ausübung der Stimmrechte
  • 3.   Wirtschaftliche Abhängigkeit
  • 4.   Änderung der Kontrollverhältnisse
  • II.   Kontrollerwerb im deutschen Recht
  • 1.   Allgemein
  • 2.   Das Verhältnis zwischen § 37 Abs. 1 Nr. 2 und § 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB
  • 3.   Mittelbare Kontrolle
  • 4.   Wirtschaftliche Abhängigkeit als Kontrollmittel
  • III.   Kontrollerwerb im chinesischen Recht
  • 1.   Historische Entwicklung der Gesetzgebung zum Kontrollerwerb
  • 2.   Kontrollerwerb nach der Guideline von 2014
  • a)   Kontrollbegründung aufgrund einer Gesamtschau aller rechtlichen und faktischen Umstände
  • b)   Einzelfallprüfung
  • c)   Beziehung zum Gesellschaftsrecht
  • 3.   Schwierigkeit der Konkretisierung eines qualitativen Aufgreifkriteriums für die chinesische Fusionskontrolle
  • a)   Konkretisierung durch Erlass der Verwaltungsgrundsätze von MOFCOM?
  • aa.   Rechtsstellung der für die Fusionskontrolle zuständigen Behörde
  • bb.   Die Befugnis der zuständigen Behörde zur Konkretisierung des Begriffs im AMG
  • b)   Konkretisierung durch gesammelte behördliche und gerichtliche Erfahrungen?
  • aa.   Einstellung von MOFCOM zur Durchsetzung des Aufgreifkriteriums nach Art. 20 AMG
  • bb.   Fälle mit Verwaltungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflicht nach Art. 20 AMG
  • cc.   Die Rolle der gerichtlichen Entscheidung bei der Konkretisierung und Auslegung der Aufgreifkriterien von Art. 20 AMG
  • c)   Stellungnahme zur Konkretisierung des Aufgreifkriteriums Kontrollerwerb in der chinesischen Fusionskontrolle
  • d)   Zwischenergebnis
  • 4.   Minderheitsbeteiligung
  • a)   Die Praxis von MOFCOM bei Minderheitsbeteiligungen
  • b)   Das Sonderrecht der Gesellschafter mit Verweis auf das chinesische Gesellschaftsrecht
  • aa.   Chinesische GmbH
  • bb.   Chinesische AG
  • cc.   Partnerschaft
  • dd.   Das Sonderrecht in der Literatur
  • c)   Gemeinsame Handlung/ Ausübung der Stimmrechte
  • aa.   Gemeinsame Handlung
  • bb.   Cumulated Voting Rule (Kumulative Wahlregel)
  • cc.   Fall aus der Praxis von MOFCOM
  • d)   Geringe Hauptversammlungspräsenz
  • e)   Personelles Bestellungsrecht
  • f)   Die Typische Aktionärsstruktur in chinesischen Unternehmen und ihr Einfluss auf das Recht von Minderheitsgesellschaftern
  • g)   Zwischenergebnis
  • 5.   Offene Fragen zum Kontrollerwerb
  • a)   Mittelbare Kontrolle
  • aa.   Die typische Aktionärsstruktur in chinesischen Unternehmen
  • bb.   Stellungnahme
  • b)   Vermögenserwerb
  • aa.   Fälle des Vermögenserwerbs von MOFCOM
  • bb.   Praktische Behandlung von MOFCOM
  • cc.   Ein subjektiver Bestandteil? – Der Fall der umgekehrten Übernahme
  • c)   Unternehmen mit VIE-Struktur bei Fusionskontrolle
  • aa.   Die VIE-Struktur
  • bb.   Unternehmen mit VIE-Struktur bei Fusionskontrolle in der Praxis
  • 6.   Zusammenfassung
  • § 3 Gemeinschaftsunternehmen
  • I.   GU in der deutschen Fusionskontrolle
  • 1.   GU i. S. v. § 37 Abs. 1 GWB
  • 2.   Doppelkontrolle für GU
  • a)   Der Grundsatz der Doppelkontrolle
  • b)   Doppelkontrolle in der Praxis
  • aa.   Konzentratives GU
  • bb.   Kooperatives GU
  • II.   GU im europäischen Recht
  • 1.   Vollfunktions-GU i. S. v. Art. 3 FKVO
  • 2.   Gründung eines Vollfunktions-GU gemäß Art. 3 Abs. 4 FKVO
  • a)   Gründung
  • b)   Merkmale der Vollfunktion
  • aa.   Selbstständige wirtschaftliche Einheit auf dem Markt
  • bb.   Dauerhaftigkeit
  • c)   Änderung der Tätigkeit des GU
  • 3.   Sonderregeln für GU gemäß Art. 2 Abs. 4 und 5 FKVO
  • a)   Allgemein
  • b)   Voraussetzungen für die Anwendung des Art. 2 Abs. 4 und 5 FKVO
  • aa.   Kandidatenmarkt
  • bb.   Wahrscheinlichkeit/Anreiz
  • cc.   Spürbarkeit
  • dd.   Kausalität
  • c)   Die praktische Bedeutung des Art. 2 Abs. 4 FKVO
  • d)   Kollektive Marktbeherrschung
  • 4.   Vollfunktions-GU ohne gemeinschaftsweite Bedeutung
  • 5.   Teilfunktions-GU
  • III.   GU im chinesischen Recht
  • 1.   GU als Gegenstand der Fusionskontrolle
  • a)   Die historische Entwicklung
  • b)   Entwicklung nach Art. 4 der Guideline 2014
  • 2.   Materielle Prüfung für Gemeinschaftsunternehmen
  • a)   Das materielle Prüfungskriterium nach Art. 28 AMG
  • b)   Ungleichbehandlung von konzentrativen und kooperativen GU?
  • c)   Die Anwendbarkeit von Art. 13 und 14 AMG auf die Gründung eines GU
  • aa.   Art. 13 u. 14 AMG als Grundlage zur Doppelkontrolle?
  • bb.   Doppelte Kontrolle nach Art. 13 u. 14 AMG in der Praxis?
  • d)   Begleitende Nebenbestimmung bei der Gründung eines GU
  • e)   Freigabe mit Nebenbestimmung
  • 3.   GU-Prüfung in der Praxis
  • a)   Der Fall Corun/Toyota China/PEVE542/New Zhongyuan Group/Toyota Tsusho
  • b)   Der Fall Henkel Hong Kong/Tiande Chemical
  • c)   Der P3-Fall
  • 4.   Die GU-Gründung in der chinesischen Fusionskontrolle aus rechtsvergleichender Sicht
  • a)   Der Begriff des GU i. S. d. chinesischen Fusionskontrolle
  • aa.   Der Begriff des GU
  • bb.   Der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle über GU
  • b)   Die materielle Prüfung von GU
  • c)   Die Aufteilung der Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden im AMG und ihr Einfluss auf die praktische Behandlung von GU
  • 5.   Zusammenfassung
  • § 4 Nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung
  • I.   Deutsches Recht
  • 1.   Anteilserwerb von 25 % gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 lit. b GWB
  • 2.   Wettbewerblich erheblicher Einfluss gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB
  • a)   Allgemein
  • b)   Umfang der Minderheitsbeteiligung nach § 37 Abs. 1 Nr. 4
  • c)   Gesellschaftsrechtlich vermittelte Unternehmensverbindung
  • d)   Einflussmöglichkeit
  • e)   Plus-Faktoren
  • f)   Wettbewerbliche Erheblichkeit
  • g)   Verhältnis zum Kontrollerwerb nach § 37 Abs. 1 Nr. 2
  • h)   Minderheitsbeteiligung mit unilateralem Effekt
  • II.   Europäisches Recht
  • 1.   Nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung nach geltender FKVO
  • 2.   Einführung eines Regimes für die nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung auf EU-Ebene?
  • a) Aktuelle Entwicklung
  • b)   More Economic Approach
  • c)   Die Anwendbarkeit der Art. 101 und 102 AEUV für den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung
  • 3.   Die vorgeschlagene Ausgestaltung der Kontrolle über den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung
  • a)   Grundsätze für die Kontrolle der Minderheitsbeteiligung
  • b)   Begriff der nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung
  • c)   Verfahren – Das System der „gezielten“ Transparenz
  • 4.   Vergleich zwischen der nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung nach § 37 Abs. 1 Nr. 4 und der nach dem Weißbuch
  • III.   Chinesisches Recht
  • 1.   „Entscheidender Einfluss“ nach Art. 20 Abs. 3 AMG
  • 2.   Erweiterung der Zuständigkeit von MOFCOM auf die nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung?
  • IV.   Zusammenfassung
  • § 5 Die Erweiterung der Zuständigkeit der Fusionskontrolle auf dem Bereich der Digitalwirtschaft
  • I.   Die Erweiterung der Zuständigkeit der deutschen Fusionskontrolle durch die 9. GWB-Novelle
  • 1.   Die 9. GWB-Novelle
  • 2.   Die Gegenleistung als neu eingeführtes Aufgreifkriterium
  • II.   Die Zuständigkeit der chinesischen Fusionskontrolle auf den Bereich der Digitalwirtschaft
  • 1.   Ausgangsfälle
  • a)   Die beteiligten Unternehmen
  • b)   Der Fall DiDi/Kuaidi
  • c)   Der Fall DiDi/Uber China
  • aa.   Der Zusammenschluss
  • bb.   Der Umsatz in dem Fall
  • cc.   Marktanteil
  • dd.   Die Aktionärsstruktur von DiDi
  • 2.   Zuständigkeit der Fusionskontrolle für die Fälle?
  • aa.   Die Umsatzschwelle in der chinesischen Fusionskontrolle
  • bb.   Art. 4 der Bestimmung zur Anwendungsschwelle der Fusionskontrolle832 als Grundlage der Zuständigkeit von MOFCOM?
  • cc.   Einführung eines neuen Aufgreifkriteriums?
  • III.   Zusammenfassung
  • § 6 Konzerninterne Umstrukturierungen
  • I.   Deutsches Recht
  • 1.   § 36 Abs. 2 GWB (Verbund- und Mehrmütterklausel)
  • a)   Die Verbundklausel i. S. v. § 36 Abs. 2 S. 1 GWB
  • b)   Die Mehrmütterklausel i. S. v. § 36 Abs. 2 S. 2 GWB
  • 2.   Konzerninterne Umstrukturierung im Hinblick auf § 37 Abs. 2 GWB
  • II.   Europäisches Recht
  • III.   Chinesisches Recht
  • 1.   „Konzern“ im chinesischen Recht
  • 2.   Art. 22 des chinesischen AMG
  • 3.   Stellungnahme zum Art. 22 AMG aus rechtsvergleichender Sicht
  • IV.   Umstrukturierung der staatlichen Unternehmen
  • 1.   Deutsches Recht
  • 2.   Europäisches Recht
  • 3.   Umstrukturierung der SOE in China
  • a)   Die Anwendbarkeit des AMG auf SOE mit Rücksicht auf Art. 7 AMG
  • b)   Die Notwendigkeit der Anwendung der Fusionskontrolle auf den Zusammenschluss von SOE
  • c)   Klassifizierung der SOE und die Anwendung des AMG
  • d)   SOE untereinander und zusammen mit SASAC als wirtschaftliche Einheit?
  • aa.   Der Fall EDF/CGN/NNB
  • bb.   Die Reform der SOE
  • e)   Gleiche Anwendung von Art. 22 AMG auf alle Unternehmen?
  • f)   Zusammenschluss von SOE: konzerninterne Umstrukturierung nach Art. 22 AMG oder neuer Zusammenschluss nach Art. 20 AMG?
  • g)   Der Konflikt von Industriepolitik und Wettbewerbspolitik um SOE bei Fusionskontrolle
  • aa.   Die aktuelle Reform der SOE im Rahmen der Industriepolitik
  • bb.   Materielle Prüfung bei einem Zusammenschluss von SOE und der Konflikt zwischen Wettbewerbspolitik und Industriepolitik
  • V.   Zusammenfassung
  • § 7 Zusammenfassung
  • Literaturverzeichnis
  • Deutsche Literatur
  • Chinesische Literatur
  • Bekanntmachungen und Entscheidungen von MOFCOM
  • Englische Literatur
  • Reihenübersicht

Abkürzungsverzeichnis

ABl. Amtsblatt der Europäischen Union
Abs. Absatz
AEUV Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
a. F. alte Fassung
AG Aktiengesellschaft
AIG Ausländisches Investitionsgesetz
AktG Aktiengesellschaftsrecht
AMG Anti-Monopol-Gesetz
Art. Artikel
Aufl. Auflage
Begr. Begründung
BGH Bundesgerichtshof
BKartA Bundeskartellamt
BT-Drucks. Drucksache des Deutschen Bundestages
bzw. beziehungsweise
CAAC Civil Aviation Administration of China
CASS Chinese Academy of Social Sciences
CBRC China Banking Regulatory Commission
CCCPC Central Committee of the Communist Party of China
CIRC China Insurance Regulatory Commission
Co., Ltd. Company Limited
CRn Concentration Ratio
CSRC China Securities Regulatory Commission
d. h. das heißt
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
ECLR European Competition Law Review
EG Europäische Gemeinschaft
EGKSV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EU Europäische Union
EuG Gericht der Europäischen Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
EWeRK Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V.
f. folgende (Seite)
ff. folgende (Seiten)
FKVO Fusionskontrollverordnung
GEB Growth Enterprise Board
GGG Gesetzgebungsgesetz der VR China
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GRUR Int. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Internationaler Teil (Zeitschrift)
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
HHI Herfindahl-Hirschman-Index
Hrsg. Herausgeber
Hs. Halbsatz
i. S. d. im Sinne des/der
i. S. v. im Sinne von
IIC International Review of Intellectual Property and Competition Law
IPO Initial Public Offering
KG Kammergericht
KgG Das Kapitalgesellschaftsgesetz der VR China
KOMM Europäische Kommission
lit. litera/Buchstabe
m. E. meines Erachtens
M&A Mergers and Acquisitions
Mio. Millionen
MOF Ministry of Finance of the People’s Republic of China
MOFCOM Ministry of Commerce of the People’s Republic of China
MOT Ministry of Transport of the People’s Republic of China
Mrd. Milliarden
NDRC National Development and Reform Commission
NEEQ National Equities Exchange and Quotations
Nr. Nummer
NZKart Neue Zeitschrift für Kartellrecht
O.V. Ohne Verfasser
OECD Organisation for Economic Co-operation and Development
OLG Oberlandesgericht
ORC Origin Receiving Charge
PBOC The People’s Bank of China
RefE Referentenentwurf
RegE Regierungsentwurf
RIW Recht der Internationalen Wirtschaft (Zeitschrift)
RMB Renminbi (die Währung der Volksrepublik China)
Rn. Randnummer
Rspr. Rechtsprechung
S. Seite(n)
s. Siehe
SAIC State Administration for Industry and Commerce of the People’s Republic of China
SASAC State-owned Assets Supervision and Administration Commission of the State Council
SAT State Administration of Taxation
SHSE Shanghai Stock Exchange
SIEC Significant Impediment to Effective Competition
SME Small and Medium Enterprises
SOE State-owned Enterprise (chinesisches)
sog. sogenannt
ST Special Treatment
SZSE Shenzhen Stock Exchange
THC Terminal Handling Charge
Tz. Textziffer
u. und
UPP Upward Pricing Pressure
usw. und so weiter
VG Das Vertragsgesetz der VR China
vgl. vergleiche
VIE Variable Interest Entities
VO Verordnung
WFOE Wholly Foreign Owned Enterprise
WuW Wirtschaft und Wettbewerb (Zeitschrift)
WuW/E DE-R Wirtschaft und Wettbewerb – Entscheidungssammlung – Deutschland Rechtsprechung
z. B. zum Beispiel

Einleitung

Mit dem Erlass des chinesischen Anti-Monopol-Gesetzes wurde 2008 die Fusionskontrolle (Art. 20 ff. AMG) im chinesischen Rechtssystem eingeführt. Das chinesische Handelsministerium MOFCOM ist die zuständige Behörde1 für die Fusionskontrolle in China. Seit 2008 werden dort immer mehr Fälle eingereicht und geprüft.2 Gleichzeitig findet sowohl im deutschen als auch im chinesischen Schrifttum eine rege Diskussion über die Aufgreifkriterien der chinesischen Fusionskontrolle statt.3 Viele Fragen zum Thema sind allerdings noch offen. Die vorliegende Arbeit möchte dazu beitragen, diese Lücken zu schließen. Im Folgenden werden die Aufgreifkriterien der chinesischen Fusionskontrolle vor dem Hintergrund der aktuellen Bestimmungen sowie der Praxis der zuständigen Behörde MOFCOM diskutiert. Des Weiteren werden die Vorschriften und praktischen Erfahrungen hinsichtlich der chinesischen Fusionskontrolle mit denen der deutschen und europäischen Behörden hinsichtlich § 37 GWB sowie Art. 3 FKVO verglichen.

Ein Zusammenschluss liegt nach Art. 20 AMG vor, wenn zwei oder mehr Unternehmen miteinander fusionieren, Kontrolle über ein Zielunternehmen erwerben oder bestimmenden Einfluss auf dieses ausüben können. Die Aufgreifkriterien stellen die Eintrittsschwelle für die Fusionskontrolle dar. Sie entscheiden, welche Fälle einer Kontrolle unterzogen werden und welche nicht.

Die europäische und die deutsche Fusionskontrolle spielen als Vorbilder eine wichtige Rolle bei der Gesetzgebung und Konkretisierung der chinesischen Fusionskontrolle. Art. 20 AMG erweckt den Eindruck, dass die Formulierung der formellen Aufgreifkriterien der chinesischen Fusionskontrolle der in der deutschen und europäischen Gesetzgebung ähnelt. Tatsächlich wurde Art. 20 AMG stark vom deutschen und europäischen Recht beeinflusst, insbesondere von § 37 GWB und Art. 3 FKVO. In der Praxis werden die Aufgreifkriterien jedoch unterschiedlich gehandhabt. Die Unterschiede werden in der vorliegenden Dissertation eingehend erörtert.

Die Arbeit umfasst insgesamt sechs Teile. Im ersten Teil (§ 1) werden alle seit 2008 erlassenen Guidelines und Bestimmungen bezüglich der Aufgreifkriterien der Fusionskontrolle präsentiert. Dieser Teil zeigt somit die aktuelle Entwicklung der Aufgreifkriterien der chinesischen Fusionskontrolle.

Der zweite Teil der Arbeit (§ 2) behandelt den Kernbegriff der Aufgreifkriterien in der chinesischen Fusionskontrolle, den Kontrollerwerb. Wie Unternehmen durch Fusion eine Fusionskontrolle durch MOFCOM auslösen, ist klar und wird als bekannt vorausgesetzt.4 Neben der Gesetzgebung von Art. 20 AMG werden die angelegten Kriterien, wie die Unternehmen eine Kontrolle über Zielunternehmen erlangen, durch eine neue Guideline ergänzt und konkretisiert. Die Ergänzung wird in diesem Teil ausführlich dargestellt.

Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (GU) ist eine wichtige Fallgruppe für die Fusionskontrolle. Das Thema GU wird im dritten Teil (§ 3) erörtert. Die Arbeit konzentriert sich dabei auf zwei Fragen: zum einen, welche GU der Gegenstand von Fusionskontrolle sind; zum anderen, ob und gegebenenfalls wie die Gründung eines GU einer materiellen Doppelkontrolle unterliegt.

Weiterhin diskutiert die Arbeit die Erweiterungsmöglichkeit der Zuständigkeit von Fusionskontrolle. Der vierte Teil (§ 4) erörtert, ob und gegebenenfalls wie eine Minderheitsbeteiligung ohne Kontrollbegründung der Fusionskontrolle unterfallen kann.

Im fünften Teil (§ 5) werden die Erweiterung der Zuständigkeit auf die Digitalwirtschaft und die damit verbundenen neuen Herausforderungen behandelt.

Der letzte Teil (§ 6) führt das Thema der Konzernumstrukturierung aus. Dabei wird auch auf die Frage eingegangen, wie die Umstrukturierung der chinesischen staatlichen Unternehmen (SOE) in die Fusionskontrolle einzubeziehen ist.

§ 1 Aktuelle Bestimmungen in der chinesischen Fusionskontrolle

Der Erlass des chinesischen Anti-Monopol-Gesetzes 2008 stellt einen Meilenstein für das chinesische Wettbewerbsrecht dar. Die chinesische Fusionskontrolle wurde damals neu eingerichtet. Die Gesetzgebung zu dieser ist allerdings sehr abstrakt und vermittelt daher keine ausreichende Rechtssicherheit. Sie wird deshalb beständig weiterentwickelt und durch Bestimmungen und Guidelines ergänzt. Die Bestimmungen und Guidelines betreffen sämtliche Aspekte der Fusionskontrolle und dienen dem Zweck, eine besser durchsetzbare und detaillierter geregelte Fusionskontrolle aufzubauen.

Details

Seiten
246
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631829592
ISBN (ePUB)
9783631829608
ISBN (MOBI)
9783631829615
ISBN (Hardcover)
9783631791844
DOI
10.3726/b17289
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (August)
Schlagworte
Kontrollerwerb Digitalwirtschaft SOE China State-owned enterprises
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 246 S.

Biographische Angaben

Rui Long (Autor:in)

Rui Long studierte nach ihrem Abschluss an der Wuhan-Universität in China weiterhin Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Gleichzeitig nahm sie aktiv an akademischen Veranstaltungen im Zusammenhang mit Wettbewerbsrecht und chinesisch-deutschen Rechtsfragen teil und publizierte zu verwandten Themen. Nach ihrer Promotion kehrte sie nach China zurück und arbeitet derzeit als Anwältin in einer renommierten Anwaltskanzlei in Peking.

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