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Ausscheiden von Personengesellschaftern

Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen und US-amerikanischen Rechts mit besonderem Fokus auf die Hinauskündigung

von Svenja Fröhlich (Autor:in)
©2020 Dissertation 278 Seiten

Zusammenfassung

Das Personengesellschaftsrecht ist durch die besonders enge Verbundenheit der Gesellschafter geprägt. Was passiert aber, wenn diese Vertrauensgrundlage erschüttert wird? Der BGH lehnt eine vereinfachte Gesellschaftertrennung durch Hinauskündigung (Ausschluss ohne Grund) ab. Hinauskündigungsklauseln sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich sittenwidrig.
Diese Publikation erforscht, wie der Gesellschafterausschluss praxisnah gestaltet werden kann. Die Autorin setzt sich zunächst kritisch mit der Rechtsprechung des BGH auseinander und entwickelt dann einen neuen, praxistauglichen Lösungsansatz, der auf einer alleinigen Ausübungskontrolle der Ausschlussentscheidung basiert. Besondere Bedeutung erlangt dabei die Untersuchung des liberalen US-amerikanischen Gesellschaftsrechts.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Erster Teil: Einleitung
  • § 1 Problemaufriss
  • § 2 Schwerpunktsetzung
  • § 3 Methode und Begründung der Rechtsvergleichung
  • Zweiter Teil: Deutsches Recht
  • § 1 Einführung
  • A. Personengesellschaften – „Stiefkinder“25 des deutschen Gesellschaftsrechts?
  • B. Grundlegendes zur Beendigung der Gesellschafterstellung
  • I. Gesellschafterstellung als solche
  • II. Personengesellschaft als Dauerschuldverhältnis
  • III. Lösungsinstrumente
  • 1. Auflösungskündigung
  • 2. Lösungsmöglichkeiten des Ausscheidenswilligen
  • 3. Ausschlussmöglichkeit der übrigen Gesellschafter
  • IV. Zusammenfassung
  • § 2 Ausscheiden eines Gesellschafters
  • A. Austritt – freiwilliges Ausscheiden
  • I. Gemeinsame Voraussetzungen – Fortsetzungsvereinbarung und Kündigungserklärung
  • 1. Fortsetzungsvereinbarung
  • 2. Kündigungserklärung
  • II. Ordentliche Kündigung, § 723 Abs. 1 S. 1 BGB
  • III. Außerordentliche Kündigung, § 723 Abs. 1 S. 2 BGB
  • 1. Der wichtige Grund nach § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BGB
  • a) Allgemeines
  • b) Personenbezogene Umstände
  • c) Objektive Umstände
  • 2. Sonderkündigungsrecht des Minderjährigen, § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB
  • 3. Kein Verzicht / keine Verwirkung
  • 4. Zusammenfassung
  • IV. Allgemeine Schranken des Kündigungsrechts
  • 1. Rechtsmissbräuchliche Kündigung
  • a) Fallgruppen
  • b) Spannungsverhältnis zwischen Kündigungsfreiheit und Schutzbedürftigkeit
  • 2. Kündigung zur Unzeit, § 723 Abs. 2 BGB
  • 3. Zusammenfassung
  • V. Schranken vertraglicher Kündigungsbeschränkungen, § 723 Abs. 3 BGB
  • 1. Ordentliche Kündigung
  • a) Allgemeines
  • b) Insb. Erschwerungen in zeitlicher Hinsicht
  • 2. Außerordentliche Kündigung
  • 3. Kündigungsformüberschreitende Schranken
  • 4. Rechtsfolgen einer unzulässigen Kündigungserschwerung
  • 5. Zwischenergebnis
  • VI. Zusammenfassung
  • VII. Besonderheiten bei OHG, KG und PartG
  • 1. Voraussetzungen des Austritts
  • 2. Schranken abweichender Vereinbarungen
  • B. Ausschluss aus der Gesellschaft – unfreiwilliges Ausscheiden
  • I. Ausschluss nach gesetzlichem Vorbild
  • 1. Fortsetzungsklausel
  • 2. Wichtiger Grund
  • a) Grundlegendes
  • b) Insb. „Zerrüttung“ der Gesellschaft
  • 3. Ausschlussverfahren
  • 4. Zusammenfassung
  • 5. Abweichungen bei OHG, KG und PartG (Ausschlussklage)
  • II. Vertraglicher Ausschluss
  • 1. Vereinfachte Verfahrensregeln
  • 2. Vertragliche Bestimmung von Ausschlussgründen
  • a) Erschwerung des Ausschlusses
  • b) Erleichterung des Ausschlusses
  • aa) Konkretisierung der Ausschlussgründe
  • bb) Absolute Ausschlussgründe
  • cc) Ausschluss ohne wichtigen Grund – Hinauskündigung
  • dd) Zwischenergebnis
  • III. Zusammenfassung
  • C. Fokus: Hinauskündigung (Ausschluss ohne wichtigen Grund)
  • I. Begriffsbestimmung
  • II. Lösung der Rechtsprechung
  • 1. Rechtsprechungsentwicklung
  • a) Rechtslage bis 1938
  • b) 1938 – 1977
  • c) Seit 1977
  • 2. Fallgruppen der sachlichen Rechtfertigung
  • a) Treuhandähnliche Verhältnisse
  • b) „Probezeit“ bei freiberuflichen Zusammenschlüssen
  • c) Beteiligung als untergeordneter Annex
  • d) Manager- / Mitarbeitermodelle
  • e) Testierfreiheit des Erblassers
  • 3. Rechtsfolgen unzulässiger Ausschlussklauseln
  • 4. Zusammenfassung
  • III. Lösungsansätze der Literatur
  • 1. Literatur in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung
  • 2. Gesamtbetrachtungslösungen
  • a) Kompensation durch Abfindung
  • b) Schutz durch Verfahren
  • 3. Lehre vom Gesellschafter minderen Rechts
  • 4. Geltungserhaltende Reduktion gem. § 139 BGB
  • 5. Ausübungskontrolle anstatt Inhaltskontrolle
  • 6. Zusammenfassung
  • IV. Besonderheiten bei der Publikumspersonengesellschaft
  • V. Zusammenfassung
  • D. Ergebnis
  • § 3 Überblick über die Rechtsfolgen des Ausscheidens
  • A. Grundlegendes
  • I. Beendigung der Mitgliedschaft
  • II. Wechselseite Ansprüche aus §§ 738 – 740 BGB
  • III. Besonderheiten bei der Zweipersonen-GbR
  • B. Insb. der Abfindungsanspruch
  • I. Gesetzliche Regelung
  • II. Berechnung des Abfindungsanspruchs
  • III. Zulässigkeit abweichender Regelungen
  • C. Zusammenfassung
  • § 4 Ergebnis
  • Dritter Teil: US-amerikanisches Recht
  • § 1 Einführung
  • A. „US-amerikanisches“ Gesellschaftsrecht
  • I. Rechtsvereinheitlichung
  • II. Modellgesetze im Personengesellschaftsrecht
  • 1. Uniform Partnership Acts
  • 2. Uniform Limited Partnership Acts
  • B. Gesellschaftsformen
  • I. Überblick
  • II. Corporations
  • III. Partnerships
  • 1. General Partnership
  • 2. Limited Partnership
  • 3. Limited Liability Partnership (LLP)
  • IV. Limited Liability Company (LLC)
  • C. Grundlegendes zur Beendigung der Gesellschafterstellung
  • I. Fokus auf die General Partnership
  • II. Überblick über die Lösungsinstrumente
  • III. Dissolution vs. Dissociation
  • 1. UPA (1914)
  • 2. UPA (1997)
  • § 2 Ende der General Partnership: Auflösung und Liquidation (Dissolution)
  • A. UPA (1914)
  • B. UPA (1997)
  • § 3 Ausscheiden eines Gesellschafters
  • A. Austritt unter Fortführung der General Partnership
  • I. Verständnis des Begriffs des Austritts
  • II. Formen des Austritts aus der General Partnership
  • 1. UPA (1914)
  • 2. UPA (1997)
  • a) Gesetzliche Austrittsgründe
  • b) Folgen der Dissociation
  • c) Beschränkung des Austrittsrechts
  • III. Zusammenfassung
  • B. Ausschluss aus der General Partnership (Expulsion)
  • I. Vertraglich vereinbarter Ausschluss
  • II. Ausschluss ohne vertragliche Grundlage
  • III. Schranken des Ausschlusses
  • 1. Fiduciary Duties – insb. Obligation of Good Faith
  • a) Grundzüge der Fiduciary Duties
  • aa) Fiduciary Duties im Allgemeinen
  • bb) Einordnung der Duty of Good Faith
  • b) Beachtung der Duty of Good Faith beim Ausschluss
  • aa) Mindeststandard: Verbot des Predatory Purpose
  • bb) Ausschlussgrund erforderlich?
  • (1) „For Cause“-Klausel
  • (2) „No Cause“-Klausel
  • (3) „Silent“-Klausel
  • (a) Ausschlussgrund erforderlich
  • (b) Ausschlussgrund nicht erforderlich
  • (c) Zwischenergebnis
  • cc) Keine weitergehenden Einschränkungen
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Ethical Rules (Whistleblowers)
  • 3. Employment Discrimination Laws
  • 4. Zusammenfassung
  • IV. Verfahrensregeln
  • 1. Keine ungeschriebenen Verfahrensregeln
  • 2. Ausdrückliche Vereinbarung von Verfahrensrechten
  • 3. Zusammenfassung
  • V. Folgen eines unrechtmäßigen Ausschlusses
  • 1. UPA (1914)
  • 2. UPA (1997)
  • 3. Punitive Damages
  • VI. Zusammenfassung
  • C. Rechtsfolgen des Ausscheidens
  • I. UPA (1914)
  • II. UPA (1997)
  • 1. Dissolution
  • 2. Dissociation566
  • III. Möglichkeit der Beschränkung des Abfindungsanspruchs des Ausscheidenden
  • D. Zusammenfassung
  • § 4 Ergebnis
  • Vierter Teil: Neuer Lösungsvorschlag
  • § 1 Grenzen der Gestaltungsfreiheit
  • A. Privatrechtliche Schranken
  • B. Gesellschaftsrechtliche Schranken
  • I. Selbstorganschaft und Verbandssouveränität
  • II. Kernbereichslehre
  • III. Gleichbehandlungsgrundsatz und Treuepflicht
  • C. Zusammenfassung
  • § 2 Kontrollmaßstab der Rechtsprechung – Inhaltskontrolle
  • A. Grundlagen der richterlichen Inhaltskontrolle nach § 138 Abs. 1 BGB
  • I. Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB
  • 1. Gebot der guten Sitten
  • 2. Beurteilungszeitpunkt
  • II. Abgrenzung zu anderen Kontrollinstrumenten
  • 1. Inhaltskontrolle nach § 242 BGB
  • 2. Ausübungskontrolle
  • B. Hinauskündigungsrechtsprechung als Inhaltskontrolle
  • I. Einordnung als Inhalts- und nicht als Ausübungskontrolle
  • II. Allgemeine Schranke nach § 138 Abs. 1 BGB oder eigenständige gesellschaftsrechtliche Schranke?
  • III. Zwischenergebnis
  • C. Zweck der Rechtsprechung
  • D. Zusammenfassung
  • § 3 Ablehnung der Inhaltskontrolle
  • A. Keine die Inhaltskontrolle rechtfertigende Sondersituation
  • I. Ausnahmecharakter des § 138 BGB
  • II. Keine typische Schutzbedürftigkeit
  • 1. Kein zwingender Schluss von Hinauskündigungsklausel auf ein unerträgliches Vertragsungleichgewicht
  • a) Machtungleichgewicht
  • b) Ungleichgewicht nicht unerträglich
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Gesellschafter nicht generell schutzwürdig
  • 3. Kein Dispens vom Vereinbarten gerechtfertigt
  • III. Zwischenergebnis
  • B. Rechtsprechung dogmatisch unsauber
  • I. Missverständliche Bezeichnung
  • II. Verstoß gegen das Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 138 BGB
  • C. Beurteilungszeitpunkt
  • D. Rechtsunsicherheit
  • E. Nichtigkeitsfolge des § 138 Abs. 1 BGB passt nicht
  • F. Ergebnis
  • § 4 Neue Lösung
  • A. Grundlagen der Ausübungskontrolle
  • B. Vorzugswürdigkeit der Ausübungskontrolle?
  • I. Vorteile der Ausübungskontrolle
  • 1. Einzelfallgerechtigkeit
  • 2. Flexibilität der Rechtsfolge
  • 3. Sachgerechte Umkehrung der Beweislastverteilung
  • 4. Zusammenfassung
  • II. Nachteile der Ausübungskontrolle
  • 1. Geringeres Schutzniveau – Damoklesschwert-Argument
  • 2. Verminderte Rechtssicherheit
  • 3. Zusammenfassung
  • III. Gesamtabwägung
  • 1. Vorwurf des unzureichenden Schutzumfangs
  • a) Positive Wirkungen der Hinauskündigungsklausel
  • aa) Hinauskündigungsklausel als Mittel zur Förderung des Gesellschaftszwecks
  • bb) Weitere Konfliktvermeidung
  • cc) Flexibilität und Kosteneffizienz
  • dd) Zusammenfassung
  • b) Seitenblick auf das US-amerikanische Recht
  • c) Absolute Entscheidungsfreiheit nicht erforderlich
  • aa) Squeeze-Out Regeln: Vollständige Übertragbarkeit auf das Personengesellschaftsrecht?
  • bb) Nur Berücksichtigung der Grundwertungen
  • cc) Zusammenfassung
  • d) Parallelen zur neueren Rechtsprechung zu Mehrheitsklauseln
  • e) Zwischenergebnis
  • 2. Vorwurf der verminderten Rechtssicherheit
  • 3. Ergebnis
  • C. Abgrenzung zu alternativen Lösungsansätzen im Schrifttum
  • I. Gehrleins Lösung über § 139 BGB analog
  • II. Gleichbehandlungsgrundsatz und Lehre vom Gesellschafter minderen Rechts
  • 1. Gleichbehandlungsgrundsatz im Allgemeinen
  • 2. Lehre vom Gesellschafter minderen Rechts
  • III. Ergebnis
  • D. Übermaßverbot
  • E. Fazit
  • § 5 Ausgestaltung der Ausübungskontrolle
  • A. Konkrete Durchführung der Ausübungskontrolle
  • I. In der Klausel angelegte Vorgaben
  • 1. Kein Erfordernis eines wichtigen Grundes
  • 2. Kein Erfordernis eines sachlichen Grundes
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Vorgaben aus § 242 BGB (Treu und Glauben)
  • 1. Grundlagen
  • a) Missbräuchliche Rechtsausübung
  • b) Verstoß gegen die Treuepflicht
  • 2. Vereinbarkeit des Auslegungsergebnisses mit § 242 BGB?
  • a) Definition des sachlichen Ausschlussgrundes
  • b) Argumente für das Erfordernis eines sachlichen Grundes
  • c) Argumente gegen das Erfordernis eines sachlichen Grundes
  • d) Blick auf die Diskussion im US-amerikanischen Recht
  • e) Ergebnis
  • 3. Bestehen anderweitiger Grenzen nach § 242 BGB
  • a) Blick auf die Diskussion im US-amerikanischen Recht
  • b) Abdingbarkeit im Allgemeinen
  • c) Konsequenz für den Prüfungsumfang der Ausübungskontrolle
  • III. Kriterien der Ausübungskontrolle im Detail
  • 1. Grundsätzlich zulässige Fallgruppen
  • a) Anerkannte Fälle des wichtigen Grundes
  • b) Fälle der „sachlichen Rechtfertigung“
  • 2. Allgemeine Kriterien für Zweifelsfälle
  • a) Grundsätzliches
  • b) Überblick über die Definitionen der Willkürgrenze im deutschen Schrifttum
  • aa) Schädigungsabsicht
  • bb) Diskriminierung
  • cc) Besonders schwerwiegender Rechtsmissbrauch
  • dd) Zwischenergebnis
  • c) Blick auf den liberalen US-Ansatz
  • aa) Minimalschutz
  • bb) Erweiterter Schutz
  • (1) Collective Purpose Test
  • (2) Orientierung an den gesetzlichen Auflösungsgründen gem. § 32 UPA (1914)
  • (3) Cost-of-Contracting Analysis955
  • (a) Subjektive Motivation der Ausschließenden
  • (b) Verstoß gegen berechtigte Erwartungen des Auszuschließenden
  • (c) Mehrwert der Cost-of-Contracting Analysis
  • cc) Zwischenergebnis
  • d) Ergebnis
  • 3. Praxisbedarf
  • a) Zerrüttung
  • b) Deadlock
  • c) Strategische Neuausrichtung
  • d) Profitabilitätsgefälle
  • aa) Enttäuschte Erwartungen
  • bb) Unzureichende Mitarbeit
  • cc) Geringere Profitabilität von älteren Gesellschaftern
  • (1) Vergütungsstruktur978
  • (a) Verteilung nach gleichen Teilen
  • (b) Gewinnverteilung abhängig vom individuellen Beitragsergebnis (merit based)
  • (c) Alter/Unternehmenszugehörigkeit
  • (d) Lockstep-System
  • (e) Mischformen
  • (2) Einfluss der Vereinbarung einer Altersgrenze
  • (3) Kein Ultima-Ratio-Prinzip
  • e) Zwischenergebnis
  • 4. Zusammenfassung
  • IV. Einfluss einer vollwertigen Abfindung
  • 1. Getrennte Beurteilung von Ausschlussentscheidung und Abfindung
  • 2. Wechselwirkung ausschlaggebend
  • 3. Stellungnahme
  • V. Zusätzlicher Schutz durch Verfahren
  • VI. Zwischenergebnis
  • B. Praktische Konsequenz (Beweis- und Darlegungslast)
  • C. Ergebnis
  • § 6 Reformvorschlag
  • A. Kautelarpraxis
  • B. Reform des Gesetzes
  • I. Entsprechende Regelung zu § 131 Abs. 3 HGB im Recht der GbR
  • II. Änderung des § 737 BGB
  • III. Ergänzung des § 723 BGB
  • C. Zusammenfassung
  • § 7 Ergebnis
  • Fünfter Teil: Zusammenfassung in Thesen
  • Literaturverzeichnis

←20 | 21→

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung

Bedeutung

DJT

Deutscher Juristentag

IRS

Internal Revenue Service

LLC

Limited Liability Company

LLP

Limited Liability Partnership

MBCA

Model Business Corporation Act

NCCUSL

National Conference of Commissioners on Uniform State Laws

ULLCA

Uniform Limited Liability Company Act

ULPA

Uniform Limited Partnership Act

UPA

Uniform Partnership Act

Hinsichtlich der übrigen Abkürzungen wird verwiesen auf: Kirchner, Hildebert, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 9. Auflage, Berlin 2018.

←22 | 23→

Erster Teil: Einleitung

§ 1 Problemaufriss

Das Recht der Personengesellschaften ist durch das besonders enge Vertrauensverhältnis und die intensive Verbundenheit der Gesellschafter geprägt.1 Was passiert aber, wenn diese Grundlage erschüttert wird? Kann die Gesellschaft durch Ausscheiden eines Gesellschafters befriedet werden?

Grundsätzlich steht das Leitbild der engen Gemeinschaft einem Wechsel im Gesellschafterbestand entgegen.2 Auflösung und Liquidation der Gesellschaft sind die gesetzlichen Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der GbR. Während dies für kleinere Gesellschaften noch praktikabel sein mag, geht die Auflösung bei größeren Gesellschaften meist mit der Vernichtung von erheblichen Vermögenswerten einher. Sie widerspricht der wirtschaftlichen Vernunft.3 Es stellt sich daher die Frage, ob unter Fortführung der Gesellschaft stattdessen entweder der unzufriedene Gesellschafter seine Mitgliedschaft kündigen oder sich die übrigen Gesellschafter – möglichst unproblematisch – vom unliebsamen Mitgesellschafter trennen können. Die Lösung solcher Konflikte, die sich im schlimmsten Fall zu „entweder geht er oder ich“-Situationen4 zuspitzen können, stellt nicht nur die deutsche Rechtsanwendung vor Probleme. So findet sich z.B. im US-amerikanischen Schrifttum der plakative Ausspruch: „A partnership, like a marriage, often is far easier to start than it is to end“5.

Für das deutsche Personengesellschaftsrecht kommt erschwerend hinzu, dass sich im Rahmen des Rechts der GbR die „tatsächliche“ Rechtspraxis so weit vom geschriebenen Recht entfernt hat, dass die Lektüre des Gesetzestextes allein nicht zur Rechtsfindung ausreicht. Dieser „Missstand“6 im Recht der GbR und der teilweise fehlende Gleichlauf zu den Regelungen der OHG, KG und PartG werden zu Recht seit Längerem kritisiert.7 Es bedarf einer längst überfälligen ←23 | 24→Fortentwicklung – oder gar neuen Architektur – des Personengesellschaftsrechts.8

Der 71. Deutsche Juristentag (DJT) hat die Reformbedürftigkeit des Personengesellschaftsrechts bereits 2016 intensiv diskutiert und den Antrag „Eine Reform des Personengesellschaftsrecht ist geboten, um das geschriebene Recht mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen“ praktisch einstimmig angenommen.9 Auch die Bundesregierung positioniert sich im Koalitionsvertrag für die laufende 19. Legislaturperiode eindeutig:

Wir werden das Personengesellschaftsrecht reformieren und an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens anpassen; wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die gesetzliche Vorschläge für eine grundlegende Reform erarbeitet.“10

Das Bedürfnis nach einer grundlegenden systematischen (Neu-)Ordnung scheint unbestritten. Es ist daher an der Zeit, zum einen der „Versöhnung des geschriebenen mit dem geltenden Recht“11 die angemessene Priorität einzuräumen und zum anderen den Gesellschaftern im Konfliktfall effektive und angemessene Mittel zur Trennung an die Hand zu geben.

§ 2 Schwerpunktsetzung

Die Erörterung der rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Ausscheidens von Gesellschaftern erfordert eine angemessene Eingrenzung und Schwerpunktsetzung. Ausgangspunkt ist die Personengesellschaft als Grundmodell der vertrauensbasierten engen Zusammenarbeit. Dabei erfolgt die Untersuchung primär am Beispiel der GbR. Es ist ausreichend, die nur punktuellen Abweichungen im Recht der OHG, KG und PartG an den entsprechenden Stellen aufzuführen. Auch die Besonderheiten von Zweipersonen-Gesellschaften und Publikumsgesellschaften sind nur an ausgewählten Stellen einzubeziehen. Der Fokus auf die personalistisch ←24 | 25→organisierte GbR soll dabei helfen, grundsätzliche Argumentationsmuster zu entwickeln, ohne Gefahr zu laufen, sich in vielfältigen Sonderproblemen der vorgenannten Konstellationen zu verlieren. Im Interesse der Vergleichbarkeit konzentriert sich die Untersuchung des US-amerikanischen Rechts auf die General Partnership als Grundform der Personengesellschaft in den USA. Die Rechtsfolgen des Ausscheidens werden ausschließlich unter dem Aspekt der Wechselwirkung mit den Ausscheidensvoraussetzungen dargestellt. Die Abfindungsregelungen wurden bereits ausführlich in der Literatur thematisiert12, sodass der Forschungsbedarf diesbezüglich weniger drängend ist. Trotzdem ist ein Blick auf die Rechtsfolgen des Ausscheidens unverzichtbar, da Wirksamkeit der Hinauskündigung und Abfindungsregelung inhaltlich eng miteinander verknüpft sind. Das Hauptaugenmerk wird auf den Gesellschafterausschluss als „schärfstes Schwert“ der Gesellschaftertrennung gelegt. Die unterschiedlichen Rechtsverständnisse Deutschlands und der USA kommen bei diesem Instrument der Gesellschaftertrennung besonders klar zum Ausdruck. Zudem spielen die umstrittenen gesellschaftsvertraglichen „Hinauskündigungsklauseln“ in der Beratungspraxis eine wesentliche Rolle.13

§ 3 Methode und Begründung der Rechtsvergleichung

Die Rechtsvergleichung ist ein wichtiger Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses, der Gesetzesharmonisierung und der Rechtsvereinheitlichung.14 Anders als im Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht besteht bei der rechtsvergleichenden Untersuchung des Personengesellschaftsrechts noch großer Nachholbedarf.15 Deshalb soll das oben bestimmte Themenfeld im Rahmen einer sogenannten „funktionellen Rechtsvergleichung“16 bearbeitet werden. Im Gegensatz zur „Auslandsrechtskunde“17, die aus bloßen Länderberichten ohne Vergleichselement besteht, wird das gesellschaftsrechtliche Problem als Ausgangspunkt genommen und die dazu entwickelten Lösungswege in den verschiedenen Ländern werden miteinander verglichen. Ziel ist nicht nur eine deskriptive Darstellung, sondern eine Bewertung in Form einer Rechtskritik, um hergebrachte deutsche Lösungsansätze zu hinterfragen und die rechtspolitische Diskussion zu fördern.

←25 | 26→

Die Qualität der Rechtsvergleichung hängt maßgeblich von der richtigen Wahl der zu vergleichenden Rechtsordnungen ab. Um tatsächlich einen Beitrag zur Weiterentwicklung der eigenen Rechtsordnung zu leisten, ist eine ausländische Rechtsordnung auszuwählen, die das Rechtsproblem aus einer anderen Perspektive betrachtet und auf andere Weise löst. Durch eine Analyse dessen, was die andere Lösung ausmacht und auf welcher Argumentationsbasis sie beruht, können Denkanstöße für den eigenen Umgang mit der gesellschaftsrechtlichen Frage gewonnen werden.

Die deutsche Behandlung des Ausscheidens von Personengesellschaftern und insbesondere der Frage der Zulässigkeit von Hinauskündigungsklauseln steht häufig als zu restriktiv in der Kritik. Trotz namhafter Unterstützer haben sich kritische Literaturstimmen, nach denen sich Gesellschafter im Konfliktfall durch gesellschaftsvertragliche Vereinbarung leichter voneinander trennen können sollten, bisher nicht durchgesetzt. Deshalb ist der Vergleich mit einer Rechtsordnung interessant, die genau eine solche erleichterte Trennungsmöglichkeit von zerstrittenen Personengesellschaftern anerkennt.

Dementsprechend scheidet z.B. ein Rechtsvergleich mit Frankreich aus. Das französische Personengesellschaftsrecht steht der freien Trennungsmöglichkeit von Gesellschaftern und insbesondere den Hinauskündigungsklauseln noch zurückhaltender gegenüber als das deutsche.18 So werden vertragliche Ausschlussklauseln19 im französischen Recht zwar grundsätzlich anerkannt20, aber nur dann für zulässig gehalten, wenn die folgenden Voraussetzungen beachtet werden: (1) Die Klausel muss genaue Ausschlussgründe benennen, die ihrerseits auf einem „motif légitime“ (nachvollziehbaren Grund) beruhen, (2) das für den Ausschluss zuständige Organ muss bestimmt sein und (3) es ist sicherzustellen, dass der Ausgeschlossene eine angemessene Abfindung erhält.21 Zudem muss der Auszuschließende auf Verfahrensebene über den drohenden Ausschluss in Kenntnis gesetzt werden und ihm ist die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.22 Die Ausschlussklauseln unterliegen einer strikten gerichtlichen ←26 | 27→Kontrolle. Hinauskündigungsklauseln, deren Zweck gerade die Loslösung vom Erfordernis konkreter Ausschlussgründe ist, erfüllen die obengenannten Anforderungen jedenfalls nicht.23

Das US-amerikanische Rechtssystem ist im Gegensatz zur französischen und deutschen Rechtsordnung in vielen Aspekten deutlich liberaler. Die Vertragsfreiheit ist das dominierende Rechtsprinzip. Diese offene Haltung spiegelt sich auch darin wieder, dass den Gesellschaftern nach US-amerikanischem Rechtsverständnis ein weiter Spielraum bei der Gestaltung von (freien) Ausschlussklauseln zukommt. Dieser liberale Ansatz bildet einen spannenden Kontrast zum deutschen Recht.24

Im Rahmen der nachfolgenden rechtsvergleichenden Untersuchung wird zunächst das Ausscheiden von Gesellschaftern nach deutschem Recht und nach US-amerikanischen Recht in das jeweilige Gesamtsystem eingeordnet und mit Schwerpunkt auf den Gesellschafterausschluss beschrieben. Auf dieser Basis wird anschließend (i) der deutsche Umgang mit dem konfliktträchtigen Gesellschafterausschluss kritisch beleuchtet und (ii) unter Heranziehung der Erkenntnisse aus der Untersuchung des US-amerikanischen Rechts eine neue Lösung entwickelt. Ergebnis der Untersuchung soll ein praktikabler und interessengerechter Lösungsansatz für die Gesellschaftertrennung zur langfristigen Befriedung der Gesellschaft sein; ein erster Schritt auf dem langen Weg zur neuen Architektur des Personengesellschaftsrechts.

←27 | 28→

1 Wiedemann, GesR Bd. II, S. 4.

2 Wiedemann, GesR Bd. II, S. 668.

3 Kilian, WM 2006, 1567.

4 Henssler, FS Konzen, 267.

5 Weidner/Larson, 49 Bus. Law. 1, 7 (1993).

6 Henssler, BB-Special 3.2010 zu Heft 49, 2.

7 U.a. Henssler, BB-Special 3.2010 zu Heft 49, 2; Schäfer, 71. DJT 2016, Band I, E9; Schmidt, ZHR 177 (2013), 712, 713; Schäfer, in: MüKoBGB, Vor. § 705 Rn. 26; Wicke, DStR 2017, 261; Westermann, NZG 2017, 921.

8 So auch zuletzt wieder Henssler, AnwBl Online 2018, 564 ff., der mit Blick auf das insgesamt reformbedürftige Personengesellschaftsrecht einen Entwurf zur Reformierung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts zur Diskussion stellt.

9 71. DJT 2016, Beschlüsse, S. 31.

10 Bundesregierung, Koalitionsvertrag 2018, S. 131; der Mauracher Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist im April 2020 nach Abschluss dieser Dissertation vorgestellt worden.

11 Schmidt, ZHR 177 (2013), 712, 713.

12 Vgl. u.a. Bunk, Vermögenszuordnung, S. 114 ff.; Oppenheim, Abfindungsklauseln, S. 29 ff. m.w.N.; aus neuerer Zeit auch Gehrlein, WM 2019, 1, 6 ff.

13 Heusel/Goette, DStR 2015, 1315.

14 Rusch, Jusletter 2006, 1, 2.

15 So auch Fleischer, ZGR 2014, 107, 109.

16 Rusch, Jusletter 2006, 1.

17 Rusch, Jusletter 2006, 1.

18 Vgl. dazu auch Verse, DStR 2007, 1822, 1827.

19 Zum Austritt (retrait) siehe Cozian/Viandier/Deboissy, Droit des Sociétés, nos 361 ff., S. 205 f.; Wiedemann, GesR Bd. II, S. 266 f.

Details

Seiten
278
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631840375
ISBN (ePUB)
9783631840382
ISBN (MOBI)
9783631840399
ISBN (Hardcover)
9783631813171
DOI
10.3726/b17787
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (Oktober)
Schlagworte
USA Ausübungskontrolle Ausschluss Hinauskündigungsklausel Gesellschafterstreit
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 278 S.

Biographische Angaben

Svenja Fröhlich (Autor:in)

Svenja Fröhlich studierte Jura in Köln und Nancy. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Professor Dr. Martin Henssler am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Sie ist als Rechtsanwältin tätig.

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Titel: Ausscheiden von Personengesellschaftern
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