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Das Zusammenwachsen von Handwerkskammern in Deutschland

Ein Rückblick bis zum Inkrafttreten der Handwerksordnung im Jahre 1953

von Hans-Karl Bauer (Autor:in)
©2020 Dissertation 176 Seiten

Zusammenfassung

Wenn zwei oder mehrere Unternehmen ihre wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit verlieren und gemeinsam ein neues Unternehmen bilden, bezeichnet man dies gemeinhin als Fusion. Während derartige Prozesse in der freien Wirtschaft sehr häufig anzutreffen sind, bilden Fusionen im Bereich der Körperschaften des öffentlichen Rechts eher die Ausnahme. Das vorliegende Werk beschreibt Fusionsverfahren von Handwerkskammern in sechs verschiedenen Bundesländern von der Gegenwart rückblickend bis ins Jahr 1953. Welche Gründe waren ausschlaggebend? Welche tatsächlichen und rechtlichen Hindernisse mussten überwunden werden? Wie gestalteten sich die Fusionsverfahren? Diese Publikation versucht Antworten auf diese Fragen zu finden und möchte als Leitfaden für künftige Handwerkskammerfusionen dienen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • I. Problemstellung
  • II. Die Handwerksordnung und ihre Rechtsentwicklung
  • 1. Die Handwerksordnung 195313
  • 2. Die Handwerksordnung 196518
  • 3. Die Handwerksordnung 199320
  • 4. Die Handwerksordnung 199826
  • 5. Die Handwerksordnung 200329
  • 6. Die (beabsichtigte) Handwerksordnung 2020
  • B. Zusammenschlüsse von Handwerkskammern in Deutschland seit Inkrafttreten der Handwerksordnung im Jahre 1953
  • I. Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade 2009
  • 1. Die Ausgangssituation
  • 2. Der Weg zur Fusion
  • a. Gründe der Fusion
  • b. Grundsätze der Fusion
  • c. Eckpunkte der Fusion
  • d. Von den Entwürfen zum Fusionsvertrag
  • e. Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium
  • f. Beschlussfassung
  • 3. Runderlass des Wirtschaftsministeriums
  • 4. Satzung der Handwerkskammer
  • 5. Vorbereitung der Vollversammlungswahl
  • 6. Konstituierende Vollversammlung
  • 7. Rechtsfragen
  • a. Formelle Rechtmäßigkeit
  • aa. Voraussetzungen § 90 Abs. 5 S. 1 HS 1 HwO a. F.
  • (1) Errichtung von Handwerkskammern
  • (2) Errichtung durch die oberste Landesbehörde
  • bb. Rechtsform der Errichtung
  • (1) Errichtung durch Rechtsverordnung?
  • (2) Errichtung durch Runderlass?
  • (3) Errichtung durch Satzung?
  • (4) Errichtung durch Verwaltungsakt?
  • b. Materielle Anforderungen
  • c. Die Regelungen des Runderlasses99
  • aa. Ziffer 9. S. 2 des Runderlasses
  • (1) Hauptgeschäftsführer als Organ?
  • (2) Monokratische Verwaltungsstruktur versus kollegial verfasster Verwaltungseinheiten
  • (3) Verstoß gegen § 106 Abs. 1 Nr. 3 HwO?
  • bb. Ziffern 11 und 12 des Runderlasses
  • cc. Ziffer 13 des Runderlasses
  • d. Die Satzung der Handwerkskammer116
  • aa. Ermächtigungsgrundlage
  • bb. Notwendiger Inhalt der Satzung
  • cc. Verstoß gegen höherrangiges Recht?
  • (1) Übergangsregelung für den Vorstand
  • (2) Übergangsregelung für die Geschäftsführung
  • (3) § 5 der Satzung (Zusammensetzung der Vollversammlung)
  • (a) Zweiteilung der Gewerbegruppen (A/B1 und B2) versus Dreiteilung (A, B1, B2)
  • (b) Unterschiedliche Regelungen bei anderen Handwerkskammern
  • (c) Keine klare Zuordnung möglich, welches Handwerk zu welcher Berufsgruppe gehört
  • (d) Verstoß gegen § 93 Abs. 2 S. 3 HwO?
  • 8. Die fusionierte Kammer im Jahre 2019
  • II. Die Handwerkskammer für Oberfranken 2004
  • 1. Die Ausgangssituation
  • a. Die Entstehung der Handwerkskammer für Oberfranken
  • b. Die Entstehung der Handwerkskammer Coburg
  • 2. Der Weg zur Fusion
  • 3. Von der Kooperation zur Fusion
  • 4. Die gescheiterte Fusion im Jahre 1998
  • a. Wirtschaftliche Situation
  • b. Personelle Situation in Haupt- und Ehrenamt
  • c. Ablehnung durch die Vollversammlung
  • 5. Die Fusion im zweiten Anlauf
  • a. Wirtschaftliche Zwänge
  • b. Schwierige handwerkspolitische Ausgangslage
  • c. Neuer Fusionsvertrag
  • 6. Rechtsfragen
  • a. Reichsgesetz und „Staatsvertrag“ aus dem Jahr 1920
  • aa. Bestandsgarantie durch das Reichsgesetz?
  • bb. Bestandsgarantie aus dem Staatsvertrag?
  • b. Verordnung des Wirtschaftsministeriums
  • c. Satzungserlass durch das Wirtschaftsministerium
  • d. Auflösungen der bisherigen Handwerkskammern
  • e. Fusionsvertrag vom 30.06.2003
  • aa. Name der neuen Handwerkskammer
  • bb. Dauerhafte Einrichtung eines Verwaltungssitzes
  • cc. Erhalt des Berufsbildungs- und Technologiezentrums Coburg (BTZ Coburg)
  • dd. Kreishandwerkerschaft Coburg
  • ee. Gemeinsame Geschäftsführung und Verwaltung
  • ff. Die Übergangsbestimmung Ziffer V. 4. 2. Abs. 2
  • gg. Bindung an den Fusionsvertrag
  • (1) Ausgangslage
  • (2) Zulässigkeit einer Klage
  • (a) Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges nach § 40 Abs. 1 VwGO
  • (b) Statthafte Klageart
  • (c) Klagebefugnis
  • (aa) Klagebefugnis einer Coburger Innung
  • (bb) Klagebefugnis eines Coburger Ausbildungsbetriebes
  • (3) Begründetheit der Klage
  • (4) Anpassungs- oder Kündigungsrecht
  • (a) Die maßgeblichen Vertragsverhältnisse
  • (b) Wesentliche Änderung
  • (5) Kündigung bei schweren Nachteilen für das Gemeinwohl
  • 7. Die fusionierte Kammer im Jahr 2019
  • III. Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern 1996
  • 1. Ausgangssituation
  • a. Verwaltungsgliederung in der DDR
  • b. Handwerkskammern in den neuen Bundesländern
  • 2. Gründe für die Fusion zwischen der Handwerkskammer Neubrandenburg und der Handwerkskammer Rostock
  • 3. Weg zur Fusion
  • a. Absichtserklärung vom Dezember 1993
  • b. Beschlüsse der Handwerkskammer Neubrandenburg
  • c. Beschlüsse der Handwerkskammer Rostock
  • d. Verordnungen des Wirtschaftsministeriums
  • aa. Verordnung vom 16. März 1994
  • bb. Verordnung vom 17. Mai 1994
  • e. Die Umsetzung der Fusionsbeschlüsse
  • f. Meinungsumschwung in Neubrandenburg
  • aa. Innungen und Kreishandwerkerschaften
  • bb. Abbruch der Fusionsverhandlungen
  • cc. Wiederaufnahme der Fusionsverhandlungen
  • dd. Erneuter Abbruch der Fusionsverhandlungen
  • ee. Beschreiten des Verwaltungsrechtsweges
  • g. Satzungserlass durch das Wirtschaftsministerium
  • h. Konstituierende Vollversammlung
  • aa. Wahl der Präsidenten
  • bb. Wahl der Vorstandsmitglieder
  • cc. Wahl der ständigen Ausschüsse
  • dd. Wahl der Hauptgeschäftsführung
  • 4. Rechtsfragen
  • a. Das Verfahren vor dem OVG Mecklenburg-Vorpommern
  • aa. Normenkontrollantrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 47 Abs. 8 VwGO a. F. (jetzt § 47 Abs. 6 VwGO)
  • bb. Erwiderung des Antragsgegners
  • cc. Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpommern
  • b. Verletzung des Selbstverwaltungsrechts der Handwerkskammer Neubrandenburg
  • aa. Definition des Selbstverwaltungsrechts
  • bb. Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch die Verordnung des Wirtschaftsministeriums
  • cc. Anspruch auf Gebietsschutz
  • dd. Anspruch auf Bestandsschutz
  • c. Rechtsfragen der Satzung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • aa. Besetzung der Vollversammlung
  • (1) Berechnung anhand der Betriebszahlen
  • (2) Berechnung anhand der Beschäftigtenzahl
  • (3) Berechnung anhand eines Mischschlüssels
  • bb. Besetzung des Vorstandes
  • cc. Beschlussfassungen mit qualifizierten Mehrheiten
  • 5. Die fusionierte Kammer im Jahre 2019
  • IV. Handwerkskammer Rhein-Main 1978
  • 1. Die Ausgangssituation
  • 2. Der Weg zur Neugliederung der Handwerkskammern
  • a. Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern
  • b. Stellungnahme der Handwerkskammer Frankfurt am Main
  • c. Anmerkungen der Handwerkskammern Darmstadt und Wiesbaden
  • d. Wissenschaftliche Untersuchung durch Wagener
  • e. Verordnung über die Neugliederung der Handwerkskammern
  • 3. Rechtsfragen in Bezug auf die Verordnung vom 07.09.1973
  • a. Ermächtigungsgrundlage
  • b. Zuständige Behörde
  • c. Deckungsgleichheit mit Bezirk einer höheren Verwaltungsbehörde
  • aa. Globale Anforderungen an Neugliederungen
  • bb. Konkretisierung durch Maßstäbe
  • cc. Gewichtung der Maßstäbe
  • dd. Die einzelnen Neugliederungsvorschläge
  • ee. Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung
  • d. Weitere rechtliche Regelungen in der Verordnung
  • aa. Fristsetzung für die Wahl der Vollversammlung
  • bb. Übergangsvorstand
  • cc. Vertretung der Handwerkskammer
  • 4. Die erste Satzung der Handwerkskammer Rhein-Main
  • a. § 5 Abs. 2 der Satzung
  • b. § 18 Abs. 1 der Satzung
  • c. § 36 Abs. 1 S. 3 der Satzung
  • 5. Die fusionierte Kammer im Jahre 2019
  • V. Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld 1974
  • 1. Ausgangssituation
  • 2. Die gescheiterte Fusion
  • a. Erste Gespräche der Kammern im Jahre 1971
  • b. Besprechung im Wirtschaftsministerium
  • aa. Künftige Vollversammlung
  • (1) Additivsystem
  • (2) Proportionalsystem
  • (3) Dritte Variante
  • bb. Künftiger Präsident
  • cc. Ausschüsse
  • dd. Geschäftsführung
  • ee. Zeitpunkt der Fusion
  • c. Widerstand aus dem Vorstand aus Lippe
  • d. Die Meinung von Abgeordneten und Kommunalpolitikern
  • e. Neuer Fusionstermin
  • f. Ablehnender Beschluss der Vollversammlung
  • 3. Die Fusion im zweiten Anlauf
  • a. Entwurf einer Rechtsverordnung
  • b. Änderung des Verordnungsentwurfes
  • c. Verordnung über den Zusammenschluss der Kammern
  • d. Vertrag zwischen den beiden Kammern
  • 4. Rechtsfragen
  • a. Verordnung des Wirtschaftsministeriums über den Zusammenschluss der Handwerkskammer Bielefeld und der Handwerkskammer für Lippe vom 16.05.1973339
  • aa. Ermächtigungsgrundlage
  • bb. § 90 Abs. 3 S. 1 HS 2 HwO a. F.; § 1 Abs. 2 der Verordnung
  • cc. § 2 der Verordnung
  • dd. § 3 der Verordnung
  • (1) § 3 Abs. 1
  • (2) § 3 Abs. 2
  • (3) § 3 Abs. 3
  • (4) § 3 Abs. 4
  • ee. § 4 der Verordnung
  • (1) § 4 Abs. 1
  • (2) § 4 Abs. 2
  • (3) § 4 Abs. 3
  • ff. § 5 der Verordnung
  • b. Vertrag zwischen den beiden bisherigen Kammern
  • aa. Übernahme des Vertragsinhalts in die Verordnung
  • bb. Übernahme des Vertragsinhaltes in die Satzung
  • cc. Bindungswirkung des öffentlichen-rechtlichen Vertrages
  • dd. Ziffer V. des Vertrages
  • (1) Regelung bezüglich Vizepräsidenten
  • (2) Regelung bezüglich des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers
  • 5. Die fusionierte Kammer im Jahre 2019
  • VI. Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz 1974
  • 1. Ausgangssituation
  • 2. Der Weg zur Fusion
  • a. Vertrag über gemeinsame Geschäftsführung
  • b. Verordnung über die Errichtung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz und zur Änderung der Verordnung über die Abgrenzung der Bezirke der Handwerkskammern
  • c. Satzung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
  • 3. Rechtsfragen
  • a. Besetzung des Vorstandes
  • b. Eine Handwerkskammer für zwei Regierungsbezirke
  • c. Festlegung des Sitzes der Handwerkskammer
  • 4. Die fusionierte Kammer im Jahre 2019
  • VII. Handwerkskammer Karlsruhe 1954
  • 1. Ausgangssituation
  • a. Die Jahre 1900 bis 1933
  • b. Die Jahre 1933 bis 1945
  • c. Die Jahre 1945 bis 1954
  • 2. Der Weg zur Fusion
  • a. Gründe der Fusion
  • b. Das Fusionsverfahren
  • aa. Politische Initiativen
  • bb. Bildung eines „vorläufigen Beirats“
  • cc. Weiterhin Kritik
  • dd. Hoffnung durch Bildung des „Südweststaates“
  • ee. Die neue Handwerksordnung als „Katalysator“
  • ff. Errichtung einer Außenstelle Pforzheim
  • 3. Rechtsfragen
  • a. Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 14.03.1954415
  • aa. Der Regierungsbezirk Nordbaden
  • bb. Der Regierungsbezirk Südbaden
  • cc. Der Regierungsbezirk Nordwürttemberg
  • dd. Der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern
  • ee. Kein Verstoß gegen § 83 Abs. 2 S. 1 HwO-1953
  • b. Satzung der neuen Handwerkskammer Karlsruhe422
  • c. Konstituierende Vollversammlung
  • 4. Die Jahre nach 1954
  • 5. Die fusionierte Kammer im Jahre 2019
  • VIII. Handwerkskammer für Schwaben 1954
  • 1. Lindau nach dem Zusammenbruch Deutschlands
  • 2. Die staatsrechtliche Entwicklung in Bayern
  • 3. Die staatrechtliche Entwicklung in Lindau
  • 4. Errichtung der Handwerkskammer für Schwaben
  • 5. Errichtung der „Kreis-Handwerkskammer“ Lindau
  • a. Vertretung des Handwerks in Lindau durch die Industrie- und Handelskammer Lindau
  • b. Verwaltung des Lindauer Handwerks durch die „Kreis-Handwerkskammer Lindau“
  • 6. Das Ende des Bayer. Kreises Lindau
  • 7. Rückführung der „Kreis-Handwerkskammer Lindau“
  • 8. Rechtsfragen
  • a. Rechtsstatus der „Kreis-Handwerkskammer“ Lindau
  • b. Satzungserlass durch das Wirtschaftsministerium
  • c. Konstituierende Vollversammlung
  • 9. Die Handwerkskammer für Schwaben im Jahre 2019
  • C. Zusammenfassung und Ausblick
  • D. Literaturverzeichnis

cover

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über
http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Marburg, Univ., Diss., 2020

Autorenangaben

Hans-Karl Bauer studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Als Hauptgeschäftsführer der ehemaligen Handwerkskammer Coburg konnte er das Fusionsverfahren der beiden Handwerkskammern im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken aktiv mitgestalten. Der Jurist leitet heute den Verwaltungssitz Coburg der fusionierten Handwerkskammer für Oberfranken.

Über das Buch

Wenn zwei oder mehrere Unternehmen ihre wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit verlieren und gemeinsam ein neues Unternehmen bilden, bezeichnet man dies gemeinhin als Fusion. Während derartige Prozesse in der freien Wirtschaft sehr häufig anzutreffen sind, bilden Fusionen im Bereich der Körperschaften des öffentlichen Rechts eher die Ausnahme. Das vorliegende Werk beschreibt Fusionsverfahren von Handwerkskammern in sechs verschiedenen Bundesländern von der Gegenwart rückblickend bis ins Jahr 1953. Welche Gründe waren ausschlaggebend? Welche tatsächlichen und rechtlichen Hindernisse mussten überwunden werden? Wie gestalteten sich die Fusionsverfahren? Diese Publikation versucht Antworten auf diese Fragen zu finden und möchte als Leitfaden für künftige Handwerkskammerfusionen dienen.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Danksagung

Mein Dank gilt an erster Stelle meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Steffen Detterbeck. Er hat sich nicht nur spontan bereit erklärt, meine Arbeit zu betreuen, sondern war mir während der gesamten Bearbeitungszeit immer ein kluger und verlässlicher Ratgeber, ein unermüdlicher Motivator, konstruktiver Kritiker und fairer Prüfer.

Danken möchte ich auch meinem Zweitgutachter Herrn Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken für die wissenschaftliche Betreuung und die äußerst zügige Korrektur meiner Arbeit.

Den Kolleginnen und Kollegen in den Handwerkskammern möchte ich für die Unterstützung bei der Suche nach Akten und Archivalien ein herzliches „Dankeschön“ sagen. Bei meinen Recherchen waren mir besonders Herr Assessor Götz-Rüdiger Kliesch (Braunschweig), Herr Assessor Felix Harrje (Rostock), Herr Hauptgeschäftsführer Gerd Lutz (Karlsruhe), Herr Hauptgeschäftsführer Dr. Jens Prager (Bielefeld), Frau Hauptgeschäftsführerin a.D. Claudia Alder (Rostock, jetzt Berlin), und meine bayerischen Kolleginnen Karin Gabriel (Passau) und Birgit Eisenkolb (Augsburg) behilflich.

Nicht vergessen möchte ich Herrn Vizepräsident Thomas Zimmer, Herrn Generalsekretär Holger Schwannecke, Herrn Geschäftsführer Dirk Palige und meinen Freund Klaus Schmitz vom Zentralverband des Deutschen Handwerks in Berlin, die mir in den zuständigen Ministerien viele Türen geöffnet haben.

In diesem Zusammenhang bedanke ich mich sehr bei Herrn Ministerialrat Joachim Garrecht (Bundeswirtschaftsministerium), bei Herrn Ministerialrat Wolfgang Spicka und bei Frau Dr. Kathrin Maier (Bayerisches Wirtschaftsministerium).

Unvergessen wird immer mein väterlicher Freund Dr. Peter Knoblich bleiben. Ihm habe ich zu verdanken, dass ich für die Wirtschaftsgruppe Handwerk tätig sein darf.

Mein ganz besonderer Dank gilt meinen lieben Eltern, die mich während meiner gesamten schulischen und universitären Ausbildung in jeglicher Hinsicht liebevoll unterstützt haben. Ohne sie wäre ich nicht, was ich bin.

Tief verbunden und dankbar bin ich meiner lieben Frau Rosemarie für ihre unglaublich hilfreiche Unterstützung, für die Begleitung auf unzähligen Reisen durch die Archive der Republik, für das stundenlange Korrekturlesen, für das Ertragen meiner Launen und das „Aufmuntern“ in schwierigen Zeiten. Ohne ihre liebevolle Fürsorge wäre diese Arbeit nie gelungen. Sie ist mit Marius, Lucca, Rudolf und Thomas Mittelpunkt meines Lebens.

Bad Staffelstein, 30.03.2020
Hans-Karl Bauer

Details

Seiten
176
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631827604
ISBN (ePUB)
9783631827611
ISBN (MOBI)
9783631827628
ISBN (Hardcover)
9783631815045
DOI
10.3726/b17195
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (Juni)
Schlagworte
Handwerksrecht Innungen Körperschaften Fusionen Selbstverwaltung Kammersatzungen Errichtungsverordnungen Personalkörperschaften
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 176 S.

Biographische Angaben

Hans-Karl Bauer (Autor:in)

Hans-Karl Bauer studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Als Hauptgeschäftsführer der ehemaligen Handwerkskammer Coburg konnte er das Fusionsverfahren der beiden Handwerkskammern im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken aktiv mitgestalten. Der Jurist leitet heute den Verwaltungssitz Coburg der fusionierten Handwerkskammer für Oberfranken.

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