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Zulässigkeit und Wirksamkeit dynamischer Verweisungen in Vereinssatzungen

von Hanna Gotta (Autor:in)
©2020 Dissertation 182 Seiten

Zusammenfassung

Nach dem «SV-Wilhelmshaven»-Urteil des BGH im September 2016 (II ZR 25/15) stellte sich die Frage nach der Zulässigkeit dynamischer Verweisungen in Vereins- und Verbandsstatuten, die viele Literaturstimmen bereits seit der «Reitsportentscheidung» des BGH im Jahr 1994 (II ZR 11/94) als beantwortet ansahen.
Die Autorin greift dieses Thema auf und untersucht die möglichen Unzulässigkeitsgründe. Sie befasst sich insbesondere mit der Frage, ob die Vereinsautonomie der Verwendung von dynamischen Verweisungen in Verbandsstrukturen entgegensteht. Sie erörtert, welche Anforderungen an die Ausgestaltung von dynamischen Verweisungen gestellt werden müssen und befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit der Bestimmtheit und Publizität der jeweiligen Verbandsstatuten. Dabei unterscheidet die Autorin zwischen verschiedenen Kategorien von Satzungsrecht und untersucht den Schutzumfang des § 25 BGB untersucht.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einführung
  • A. Problemstellung
  • B. Gang der Untersuchung
  • Kapitel Eins Grundlagen und Bindungsmöglichkeiten in Verbandsstrukturen durch dynamische Verweisungen als Gestaltungsmittel
  • A. Vereins- und Verbandsstrukturen am Beispiel des organisierten Sports
  • I. Rechtsform und Bedeutung des Vereins
  • 1. Begrifflichkeiten
  • 2. Gesellschaftliche Bedeutung
  • II. Der Verein als Voraussetzung einer organisierten Sportausübung
  • 1. Aufbau von Sportverbänden
  • 2. Notwendigkeit des „Ein-Platz-Prinzips“ und einer einheitlichen Willensbildung
  • 3. Gemeinsame Zweckverfolgung
  • III. Rechtliche Grundlagen des Vereinslebens
  • 1. Gesetzlicher Rahmen
  • 2. Vereinsverfassung
  • 3. Vereinssatzung
  • 4. Nebenordnungen
  • 5. Vereinsobservanz
  • B. Rechtsnatur der Satzung und Kategorien von Satzungsrecht
  • I. Rechtsnatur der Satzung
  • 1. Meinungsstand
  • a) Normentheorie
  • b) Modifizierte Normentheorie
  • c) Vertragstheorie
  • d) Doppelqualität von Verbandsnormen
  • 2. Wertung und eigene Stellungnahme
  • a) Betrachtung der sachlichen und personellen Wirkungsweise der Satzung
  • b) Betrachtung des Geltungsgrundes der Satzung
  • II. Kategorien von Satzungsrecht
  • 1. Materielles Satzungsrecht im engeren Sinne
  • 2. Materielles Satzungsrecht im weiteren Sinne
  • 3. Formelles Satzungsrecht
  • 4. Rein formelles Satzungsrecht
  • C. Satzungsvorbehalt des § 25 BGB
  • I. Normzweck des § 25 BGB
  • II. Reichweite des Satzungsvorbehalts
  • 1. Gesetzlich vorgegebener notwendiger Satzungsinhalt
  • 2. Ergänzung durch Rechtsprechung und Literatur
  • 3. Wertung und eigene Stellungnahme
  • III. Verstoß gegen den Satzungsvorbehalt
  • 1. Grundsätzliche Unwirksamkeitsfolge
  • 2. Überlagerung durch die mitgliedschaftliche Treuepflicht
  • D. Bindungsmöglichkeiten der Mitglieder in Verbandsstrukturen
  • I. Einzelvertragliche Bindungsmöglichkeiten
  • II. Satzungsmäßige Bindungsmöglichkeiten in Verbandsstrukturen
  • 1. Anerkennung ausschließlich in der Dachverbandssatzung
  • 2. Verpflichtung zur Anpassung in der jeweiligen Vereinssatzung
  • 3. Verweisungen in Vereinssatzungen
  • a) Statische Verweisung
  • aa) Begrifflichkeit
  • bb) Zulässigkeit und Wirksamkeit
  • b) Dynamische Verweisung
  • aa) Begrifflichkeit
  • bb) Zweckmäßigkeit
  • III. Zwischenergebnis zu den Bindungsmöglichkeiten
  • E. Rechtliche Einordnung dynamischer Verweisungen
  • I. Dynamische Verweisung als anhaltende konkludente Zustimmung zur Drittbeeinflussung
  • II. Dynamische Verweisung als Alleinentscheidungsrecht eines Dritten
  • III. Leistungsbestimmungsrecht eines Dritten
  • IV. Zwischenergebnis zur rechtlichen Einordnung
  • F. Zusammenfassung des ersten Kapitels
  • Kapitel Zwei Zulässigkeit dynamischer Verweisungen in Vereinssatzungen
  • A. Behandlung dynamischer Verweisungen in der Rechtsprechung
  • I. BGH, Urteil vom 10.10.1988
  • 1. Darstellung der Entscheidung
  • 2. Bewertung des Urteils
  • II. BGH, Urteil vom 28.11.1994 („Reitsport-Entscheidung“)
  • 1. Darstellung der Entscheidung
  • 2. Bewertung des Urteils
  • III. BGH, Urteil vom 20.9.2016 („SV-Wilhelmshaven“)
  • 1. Darstellung der Entscheidung
  • 2. Bewertung des Urteils
  • IV. OLG-Rechtsprechung
  • V. Zwischenergebnis
  • B. Untersuchung möglicher Unzulässigkeitsgründe
  • I. Unzulässigkeit wegen Verletzung der Vereinsautonomie
  • 1. Begründung der Geltung der Vereinsautonomie
  • a) Verfassungsrecht, Art. 9 Abs. 1 GG
  • b) Teilbereich der Privatautonomie
  • c) Gesamtheit der Bestimmungen des BGB über die Vereinsverfassung
  • d) „Gewohnheitsrecht“
  • e) Wesen des Vereins
  • f) Ergebnis zum Geltungsgrund der Vereinsautonomie
  • 2. Inhalt der Vereinsautonomie
  • a) Satzungsautonomie
  • b) Selbstverwaltung
  • 3. Trennung von positivem Schutzumfang und negativer Eingrenzung der Vereinsautonomie
  • 4. Das Recht zur Selbstbeschränkung und zulässiger Fremdeinfluss
  • a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – „Bahai-Entscheidung“
  • b) Rechtsprechung der Zivilgerichte
  • c) Literaturansichten
  • d) Stellungnahme zum zulässigen Fremdeinfluss
  • 5. Grenzen der Vereinsautonomie
  • a) Verfassungsrechtliche Grenzen
  • b) Einfachgesetzliche Grenzen
  • aa) § 134 BGB
  • bb) § 138 Abs. 1 BGB
  • (1) Selbstentmündigung des Vereins
  • (2) Selbstentmündigung des einzelnen Mitglieds
  • cc) § 242 BGB und § 826 BGB
  • dd) Zwischenergebnis zur Begrenzung der Vereinsautonomie durch einfaches Gesetzesrecht
  • c) Grenze durch „das Wesen“ des Vereins
  • d) Zwischenergebnis zu den Grenzen der Vereinsautonomie
  • 6. Betroffenheit der Vereinsautonomie durch dynamische Verweisungen
  • II. Unzulässigkeit wegen Verletzung sonstiger verfassungsrechtlicher Grundlagen
  • III. Unzulässigkeit wegen Verletzung vereinsrechtlicher Vorgaben des BGB
  • 1. § 57 Abs. 1 BGB und § 58 BGB
  • 2. § 25 BGB
  • a) Mitgliederschutzgedanke des § 25 BGB und dynamische Verweisungen
  • b) Pflicht zur Hinnahme dynamischer Verweisungen auch bei Grundentscheidungen aufgrund mitgliedschaftlicher Treuepflicht
  • c) Zwischenergebnis zu dynamischen Verweisungen auf Grundentscheidungen
  • 3. Die Satzungshoheit der Mitgliederversammlung, § 33 Abs. 1 S. 1 BGB
  • a) Kompetenz der Mitgliederversammlung zur Satzungsänderung
  • b) Abdingbarkeit der Satzungskompetenz (§ 40 BGB)
  • aa) Übertragung auf ein anderes Vereinsorgan
  • bb) Übertragung auf einen Dritten
  • (1) Zustimmungsrecht eines Dritten
  • (2) Alleinentscheidungsrecht eines Dritten
  • c) § 33 Abs. 1 S. 1 BGB als Zulässigkeitshindernis
  • IV. Gesamtergebnis zur Zulässigkeit dynamischer Verweisungen
  • 1. Vereinsinterne Verweisungen
  • 2. Bereiche außerhalb der Regelungsmacht des Vereins
  • 3. Rein formelles oder materielles Satzungsrecht im weiteren Sinne
  • 4. Satzungsrecht, das dem Satzungsvorbehalt des § 25 BGB unterfällt
  • 5. Regelungsinhalt des § 57 Abs. 1 BGB
  • V. Rechtsfolgen unzulässiger dynamischer Verweisungen
  • Kapitel Drei Wirksamkeit dynamischer Verweisungen in Vereinssatzungen
  • A. Ausreichende Bestimmtheit der dynamischen Verweisungsklausel
  • B. Das Wirksamkeitserfordernis des § 71 Abs. 1 BGB
  • I. Der Normzweck des § 71 Abs. 1 BGB
  • II. Beifügungserfordernis des § 71 Abs. 1 S. 3 BGB
  • III. Eintragungserfordernis des § 71 Abs. 1 S. 1 BGB
  • 1. Mitgliederschutz
  • 2. Verkehrsschutz
  • IV. Ergebnis zum Eintragungs- und Einreichungserfordernis des § 71 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB
  • C. Publizitätserfordernisse im Übrigen
  • I. Erfordernis der Publizität über § 71 Abs. 1 BGB hinaus
  • II. Umfang der Publizitätspflicht
  • 1. Konkrete Publizitätsmöglichkeiten
  • 2. Die Publizität von Vereinsstatuten im Rahmen von Satzungsänderungen bei Fehlen einer dynamischen Verweisung
  • 3. Leitbild des aktiven und engagierten Vereinsmitglieds
  • 4. Vereinszweck und Ausgestaltung des Vereins als Leitlinie
  • 5. Zwischenergebnis zum Umfang der Publizitätspflicht
  • III. Auswirkungen der Regelungsqualität der jeweiligen durch dynamische Verweisung geänderten Vorschrift
  • D. Ergebnis zur Wirksamkeit dynamischer Verweisungen
  • Kapitel Vier Zusammenfassung und Ausblick
  • A. Zusammenfassung
  • B. Ausblick
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

cover

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über
http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Osnabrück, Univ., Diss., 2019

Autorenangaben

Hanna Gotta studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und absolvierte ihr Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München. Im Anschluss erfolgte die Promotion an der Universität Osnabrück. Seit 2019 ist sie als Rechtsanwältin in München tätig.

Über das Buch

Nach dem „SV-Wilhelmshaven“-Urteil des BGH im September 2016 (II ZR 25/15) stellte sich die Frage nach der Zulässigkeit dynamischer Verweisungen in Vereins- und Verbandsstatuten, die viele Literaturstimmen bereits seit der „Reitsportentscheidung“ des BGH im Jahr 1994 (II ZR 11/94) als beantwortet ansahen.
Die Autorin greift dieses Thema auf und untersucht die möglichen Unzulässigkeitsgründe. Sie befasst sich insbesondere mit der Frage, ob die Vereinsautonomie der Verwendung von dynamischen Verweisungen in Verbandsstrukturen entgegensteht. Sie erörtert, welche Anforderungen an die Ausgestaltung von dynamischen Verweisungen gestellt werden müssen und befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit der Bestimmtheit und Publizität der jeweiligen Verbandsstatuten. Dabei unterscheidet die Autorin zwischen verschiedenen Kategorien von Satzungsrecht und untersucht den Schutzumfang des § 25 BGB.

Zitierfähigkeit des eBooks

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Vorwort

Diese Arbeit lag im Sommersemester 2019 der Juristischen Fakultät der Universität Osnabrück als Dissertation vor. Rechtsprechung und Literatur wurden bis Januar 2019 berücksichtigt.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, meinem Doktorvater Prof. Dr. Lars Leuschner für die ausgezeichnete und unkomplizierte Betreuung zu danken sowie für den Freiraum, den er mir stets ließ. Auch danke ich Herrn Prof. Dr. Marcus Bieder, dass er die Mühen der Zweitkorrektur auf sich genommen hat. Beiden, sowie den Mitherausgebern, danke ich sehr herzlich für die Aufnahme in die Schriften zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht.

Für ein angenehmes und produktives Arbeitsumfeld während der Zeit meiner Dissertation danke ich meinen damaligen Kollegen von Taylor Wessing und insbesondere Dr. Peter Hellich, der mir nicht nur diese Arbeitsbedingungen ermöglichte, sondern auch meine Begeisterung für das Gesellschaftsrecht weiter förderte und immer ein offenes Ohr hatte.

In tiefer Verbundenheit und besonderer Weise danke ich meinen Eltern und meinen Geschwistern, die mich nicht nur während der Dissertation, sondern schon mein ganzes Leben begleiten, fördern und in jeder Hinsicht unterstützen. Ohne diesen Rückhalt wäre weder das Jurastudium noch diese Dissertation möglich gewesen. Zuletzt und eigentlich doch allen voran danke ich meinem Ehemann, der mich bedingungslos und mit bewundernswerter Geduld in den ganzen Jahren unterstützte, als Nichtjurist zwei Examen und diese Dissertation mit durchlebte und sich selbst dafür häufig zurückstellte. Ihm und meiner Familie sei diese Arbeit gewidmet.

Details

Seiten
182
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631824078
ISBN (ePUB)
9783631824085
ISBN (MOBI)
9783631824092
ISBN (Hardcover)
9783631816103
DOI
10.3726/b17048
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (Juli)
Schlagworte
Vereinsrecht Verbandsrecht Vereinsautonomie Statutarischer Dritteinfluss Publizität Vereinsstatuten Verbandsstrukturen
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 182 S.

Biographische Angaben

Hanna Gotta (Autor:in)

Hanna Gotta studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und absolvierte ihr Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München. Im Anschluss erfolgte die Promotion an der Universität Osnabrück. Seit 2019 ist sie als Rechtsanwältin in München tätig.

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