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Nationale und grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung in Deutschland, der Schweiz, England und Wales

von Sarah Luise Menninghaus (Autor:in)
©2020 Dissertation 228 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin geht der Frage nach, wie organisierte Kriminalität am effektivsten bekämpft werden kann. Eine mögliche Vorgehensweise wäre der Entzug des kriminellen Vermögens. Die Vermögensabschöpfung in Strafsachen hat durch die Reform in 2017 in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Die Autorin analysiert die Regelungen zur Abschöpfung inkriminierten Vermögens in Deutschland, England und der Schweiz und beleuchtet die grenzüberschreitende Dimension der Vermögensabschöpfung. Anschließend bewertet sie, inwiefern die deutsche Abschöpfungsreform das Potential hat, das bestehende nationale und grenzüberschreitende Vermögensabschöpfungsdefizit zu beseitigen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Teil: Einführung
  • § 1 Organisierte Kriminalität und Vermögensabschöpfung als Mittel ihrer Bekämpfung
  • § 2 Gang der Untersuchung
  • 2. Teil: Die nationalen Regelungen der Vermögensabschöpfung
  • § 1 Deutschland
  • A. Systematik
  • B. Entstehung der Vermögensabschöpfungsregelungen
  • C. Verfall
  • I. Rechtsnatur
  • II. Die Verfallsvoraussetzungen
  • 1. Vorliegen einer rechtswidrigen Tat
  • 2. Verfallsgegenstand
  • 3. Adressat
  • 4. Ausschluss bei Ansprüchen von Verletzten, § 73 Abs. 1 S. 2 StGB
  • 5. Die Verfallsanordnung
  • 6. Nutzungs-, Surrogat- und Wertersatzverfall, §§ 73 Abs. 2, 73 a StGB
  • 7. Härteklausel, § 73 c StGB
  • a. § 73 c Abs. 1 S. 2 StGB
  • b. § 73 c Abs. 1 S. 1 StGB
  • III. Der erweiterte Verfall
  • 1. Zweck und Systematik
  • 2. Rechtsnatur
  • 3. Anknüpfungstat
  • 4. Verfallsgegenstand
  • 5. Annahme, dass die Gegenstände für oder aus einer rechtswidrigen Tat erlangt worden sind
  • 6. Adressat
  • 7. Umfang
  • 8. Ausschluss bei Individualansprüchen (§ 73 d Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 73 Abs. 1 S. 2 StGB)
  • 9. Härtefallklausel (§ 73 d Abs. 4 i. V. m. § 73 c StGB)
  • 10. Rechtsfolge
  • D. Einziehung, §§ 74 ff. StGB
  • E. Gemeinsame Vorschriften von Verfall und Einziehung, §§ 76 ff. StGB
  • F. Vorläufige Sicherstellung, §§ 111 b ff. StPO
  • G. Rückgewinnungshilfe, § 111 b Abs. 5 StPO
  • I. Einführung
  • II. Verfahren
  • III. Fazit: Rückgewinnungshilfe
  • H. Auffangrechtserwerb des Staates, § 111 i Abs. 2–8 StPO
  • I. Einleitung
  • II. Verfahren
  • I. Adhäsionsverfahren, §§ 403 ff. StPO
  • J. Kritik am Status quo der Vermögensabschöpfungsregelungen in Deutschland233
  • § 2 Schweiz
  • A. Systematik
  • B. Die Einziehung gemäß Art. 70 Abs. 1 chStGB
  • I. Rechtsnatur
  • II. Anlass
  • III. Einziehungsgegenstand
  • IV. Einziehungsadressat
  • V. Einziehungsausschluss und Restitutionseinziehung
  • VI. Rechtsfolge
  • C. Einziehung des Wertersatzes
  • D. Einziehung von Vermögenswerten einer kriminellen Organisation gemäß Art. 72 chStGB
  • I. Einziehungsobjekt
  • II. Kriminelle Organisation
  • III. Verfügungsmacht
  • IV. Beweislastumkehr gemäß Art. 72 S. 2 chStGB
  • V. Rechtsfolge
  • VI. Kritik an Art. 72 chStGB
  • E. Selbständiges Einziehungsverfahren, Art. 376 ff. chStPO
  • F. Adhäsionsverfahren, Art. 122 ff. chStPO
  • § 3 England und Wales
  • A. Einführung
  • I. Rechtsquellen
  • II. Adversatorischer Strafprozess und Opportunitätsprinzip
  • III. Begrifflichkeiten bei der Vermögensabschöpfung
  • B. Die Einziehung (confiscation)
  • I. Der Proceeds of Crime Act 2002 – POCA
  • II. Rechtsnatur
  • III. Das Einziehungsverfahren
  • IV. Einziehung der Tatmittel und des unmittelbar aus der Tat Erlangten
  • V. Verwendung der eingezogenen Vermögenswerte
  • VI. Criminal Procedure Rules 2015
  • VII. Verhandlung und Einigung vor der richterlichen Anhörung und „Basis of plea“ Beschränkungen
  • C. Compensation orders
  • D. Zivilprozessuale Einziehung – Civil Recovery423
  • § 4 Zwischenfazit
  • 3. Teil: Grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung
  • A. Einführung in die Abschöpfungshilfe als Bestandteil der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
  • B. Entwicklung der europäischen Abschöpfungshilfe
  • C. Rechtsquellen der grenzüberschreitenden Abschöpfungshilfe
  • I. Einführung
  • II. Supranationale Rechtsquellen der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung
  • 1. Übereinkommen der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Abschöpfungshilfe
  • a. Einführung
  • b. Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (1988)458
  • c. Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2000) und Zusatzprotokolle – UNTOC462
  • d. Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (1999)467
  • e. Übereinkommen gegen Korruption (2003) – UNCAC468
  • f. Modellverträge der Vereinten Nationen
  • 2. Europarat
  • a. Einführung
  • b. Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen (1960)
  • c. Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und Zusatzprotokolle (1959)
  • aa. Hauptabkommen: EuRhÜbk
  • bb. 1. Zusatzprotokoll
  • cc. 2. Zusatzprotokoll
  • dd. Verhältnis des EuRhÜbk zu anderen Übereinkommen
  • d. Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (1990)
  • e. Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption (1999)
  • f. Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Terrorismusfinanzierung (2008)
  • g. Schlußbemerkung zu Abkommen des Europarates
  • 3. OEEC und OECD
  • 4. Schengen-Zusammenarbeit
  • a. Schengener Informationssystem
  • b. Justizielle Zusammenarbeit
  • c. Verhältnis von Schengen-Zusammenarbeit zu anderen Übereinkommen
  • 5. Europäische Union
  • a. Einführung
  • b. Gemeinsame Maßnahme 98/699/JI
  • c. Rahmenbeschluss 2001/500/JI
  • d. Rahmenbeschluss 2002/584/JI
  • e. Rahmenbeschluss 2003/577/JI
  • f. Rahmenbeschluss 2005/212/JI
  • g. Rahmenbeschluss 2006/783/JI
  • h. RB 2007/845/JI
  • i. RB 2008/978/JI und RL 2014/41/EU
  • j. Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten563
  • aa. Datenerfassung
  • bb. Regelungsumfang
  • cc. Wirkungsbereich
  • dd. Erweiterte Einziehung
  • ee. Einziehung ohne vorausgehenden Schuldspruch
  • ff. Dritteinziehung
  • gg. Rechtsschutz
  • hh. Nachgelagerte Gewinnaufspürung
  • ii. Verwaltung und Verwendung
  • 6. Fazit – Supranationale Rechtshilferegelungen
  • III. Nationale Rechtsquellen der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung
  • 1. Einführung
  • 2. Rechtshilferegelungen in Deutschland
  • a. Vollstreckungssichernde Maßnahmen in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
  • aa. Allgemeine Regelungen zur Rechtshilfe bei grenzüberschreitenden vollstreckungssichernden Maßnahmen
  • bb. Ausgehende Ersuchen um die Anordnung von vollstreckungssichernden Maßnahmen
  • cc. Sonderregelungen zur Rechtshilfe innerhalb der EU bei vollstreckungssichernden Maßnahmen
  • b. Internationale Vollstreckungshilfe bei Verfall und Einziehung
  • aa. Allgemeine Vorschriften zur Vermögensabschöpfungshilfe
  • aaa. Materiellrechtliche Voraussetzungen der Vollstreckungshilfe
  • bbb. Entscheidungsverfahren
  • ccc. Vollstreckung und Verteilung des Vermögens
  • ddd. Sicherungsmaßnahmen
  • eee. Ausgehende Vermögensabschöpfungsersuchen
  • bb. Sonderregelungen für die Vermögensabschöpfungshilfe innerhalb der EU
  • aaa. Materiellrechtliche Voraussetzungen der Vollstreckungshilfe in der EU
  • bbb. Entscheidungsverfahren bei der europäischen Vollstreckungshilfe
  • ccc. Vollstreckung und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
  • ddd. Sicherungsmaßnahmen
  • eee. Ausgehende Ersuchen um Vollstreckung deutscher Abschöpfungsentscheidungen im EU-Ausland
  • c. „Ne bis in idem“ bei der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung
  • 3. Rechtshilfe in der Schweiz
  • a. Europäische Abkommen mit der Schweiz
  • b. Der deutsch-schweizerische Polizeivertrag
  • c. Nationale schweizerische Rechtshilferegelungen
  • aa. Sachauslieferung
  • bb. Rechtshilfeverfahren zur vorläufigen und endgültigen Vermögensabschöpfung
  • cc. Potentatengelder
  • dd. Prinzip des maximalen Entgegenkommens
  • ee. Grundrechtsschutz im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens
  • ff. Spontane Rechtshilfe
  • 4. Rechtshilfe in England und Wales
  • a. England und europäisches Strafrecht
  • b. Nationale Rechtshilferegelungen
  • D. Fazit – Grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung
  • 4. Teil: Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
  • § 1 Sprachliche Vereinheitlichung von Verfall und Einziehung
  • § 2 Stärkung der vorläufigen Sicherstellung (§§ 111 b ff. StPO n.F.)
  • § 3 Opferentschädigung
  • A. Streichung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB
  • B. Verletztenbegriff
  • C. Entschädigungsmodell
  • I. Strafvollstreckungsverfahren bei Deckungsfall
  • II. Insolvenzverfahren im Mangelfall
  • § 4 Abtrennungsmöglichkeit für die Hauptverhandlung
  • § 5 Stärkung und Konkretisierung des Bruttoprinzips
  • A. Die Bestimmung des „erlangten Etwas“ nach § 73 Abs. 1 StGB n.F. (1. Stufe)
  • B. Die Bestimmung des Wertes des „erlangten Etwas“ nach § 73 d Abs. 1 StGB n.F. (2. Stufe)
  • § 6 Präzisierung der Regelung der Drittabschöpfung
  • § 7 Streichung der Härteklausel
  • § 8 Schließung von Abschöpfungslücken
  • A. Abschöpfung nachträglich festgestellten Vermögens
  • B. Erweiterung der selbständigen Einziehung
  • C. Ausweitung der erweiterten Vermögensabschöpfung
  • D. Aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft
  • § 9 Statistische Datenerhebung
  • § 10 Fazit
  • A. Non-conviction-based confiscation
  • B. Verwendung eingezogener Werte für gesellschaftliche Zwecke
  • C. Internationale Zusammenarbeit
  • D. Erfüllungsaufwand
  • 5. Teil: Schlussbetrachtung
  • Literaturverzeichnis

cover

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über
http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Hamburg, Bucerius Law School, Diss., 2019

Autorenangaben

Sarah Luise Menninghaus studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und am King’s College London. Ihr Referendariat absolvierte sie in Lüneburg, Hamburg und Tel Aviv. Von 2016-2018 war sie Staatsanwältin im Land Brandenburg. Seit Ende 2018 ist sie als Referentin im Bundesinnen-ministerium tätig.

Über das Buch

Die Autorin geht der Frage nach, wie organisierte Kriminalität am effektivsten bekämpft werden kann. Eine mögliche Vorgehensweise wäre der Entzug des kriminellen Vermögens. Die Vermögensabschöpfung in Strafsachen hat durch die Reform in 2017 in Deutschland erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Autorin analysiert die Regelungen zur Abschöpfung inkriminierten Vermögens in Deutschland, England und der Schweiz und beleuchtet die grenzüberschreitende Dimension der Vermögensabschöpfung. Anschließend bewertet sie, inwiefern die deutsche Abschöpfungsreform das Potential hat, das bestehende nationale und grenzüberschreitende Vermögensabschöpfungs-defizit zu beseitigen.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

1. Teil: Einführung

§ 1 Organisierte Kriminalität und Vermögensabschöpfung als Mittel ihrer Bekämpfung

§ 2 Gang der Untersuchung

2. Teil: Die nationalen Regelungen der Vermögensabschöpfung

§ 1 Deutschland

A. Systematik

B. Entstehung der Vermögensabschöpfungsregelungen

C. Verfall

I. Rechtsnatur

II. Die Verfallsvoraussetzungen

1. Vorliegen einer rechtswidrigen Tat

2. Verfallsgegenstand

3. Adressat

4. Ausschluss bei Ansprüchen von Verletzten, § 73 Abs. 1 S. 2 StGB

5. Die Verfallsanordnung

6. Nutzungs-, Surrogat- und Wertersatzverfall, §§ 73 Abs. 2, 73 a StGB

7. Härteklausel, § 73 c StGB

a. § 73 c Abs. 1 S. 2 StGB

b. § 73 c Abs. 1 S. 1 StGB

III. Der erweiterte Verfall

1. Zweck und Systematik

2. Rechtsnatur

3. Anknüpfungstat

4. Verfallsgegenstand

5. Annahme, dass die Gegenstände für oder aus einer rechtswidrigen Tat erlangt worden sind

6. Adressat

7. Umfang

8. Ausschluss bei Individualansprüchen (§ 73 d Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 73 Abs. 1 S. 2 StGB)

9. Härtefallklausel (§ 73 d Abs. 4 i. V. m. § 73 c StGB)

10. Rechtsfolge

D. Einziehung, §§ 74 ff. StGB

E. Gemeinsame Vorschriften von Verfall und Einziehung, §§ 76 ff. StGB

F. Vorläufige Sicherstellung, §§ 111 b ff. StPO

G. Rückgewinnungshilfe, § 111 b Abs. 5 StPO

I. Einführung

II. Verfahren

III. Fazit: Rückgewinnungshilfe

H. Auffangrechtserwerb des Staates, § 111 i Abs. 2–8 StPO

I. Einleitung

II. Verfahren

I. Adhäsionsverfahren, §§ 403 ff. StPO

J. Kritik am Status quo der Vermögensabschöpfungsregelungen in Deutschland

§ 2 Schweiz

A. Systematik

B. Die Einziehung gemäß Art. 70 Abs. 1 chStGB

I. Rechtsnatur

II. Anlass

III. Einziehungsgegenstand

IV. Einziehungsadressat

V. Einziehungsausschluss und Restitutionseinziehung

VI. Rechtsfolge

Details

Seiten
228
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631830413
ISBN (ePUB)
9783631830420
ISBN (MOBI)
9783631830437
ISBN (Paperback)
9783631818992
DOI
10.3726/b17497
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (September)
Schlagworte
Strafrechtliche Einziehung Organisierte Kriminalität Grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung Abschöpfungshilfe internationale Rechtshilfe Abschöpfungsreform Kriminalitätsbekämpfung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 228 S.

Biographische Angaben

Sarah Luise Menninghaus (Autor:in)

Sarah Luise Menninghaus studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und am King’s College London. Ihr Referendariat absolvierte sie in Lüneburg, Hamburg und Tel Aviv. Von 2016-2018 war sie Staatsanwältin im Land Brandenburg. Seit Ende 2018 ist sie als Referentin im Bundesinnenministerium tätig.

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