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Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung

von Lena Pingen (Autor:in)
©2020 Dissertation 264 Seiten

Zusammenfassung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache CCOO (C-55/18) vom 14.05.2019 löste die jüngste Debatte um die Notwendigkeit einer Reformierung des deutschen Arbeitszeitgesetzes mit dem Fokus der Normierung einer Arbeitszeiterfassungspflicht aus. Die Arbeit greift diese aktuelle Thematik mit dem Ziel auf, ein geeignetes Lösungsmodell zu schaffen, mithilfe dessen die unionsrechtlichen Anforderungen an eine vollständige Erfassung von Arbeitszeit praxistauglich und effektiv in das nationale deutsche Recht umgesetzt werden können. Dabei findet zunächst eine Auseinandersetzung mit der Abgrenzung von Arbeitszeitbegriffen verschiedener Bereiche statt. Beleuchtet werden auch erwägenswerte Ausnahmebereiche und mögliche Differenzierungen sowie datenschutzrechtliche Besonderheiten.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltverzeichnis
  • A. Einleitung
  • I. Einführung in die Problematik
  • II. Ziel der Arbeit
  • III. Gang der Arbeit
  • B. Der Arbeitszeitbegriff
  • I. Historische Entwicklung des Arbeitszeitrechts
  • 1. Weimarer Republik
  • a) Demobilmachungsverordnungen
  • b) Verordnung über die Arbeitszeit
  • c) Das Arbeitszeitnotgesetz
  • 2. Nationalsozialismus
  • 3. Arbeitszeitordnung
  • 4. Zweiter Weltkrieg und die Nachkriegszeit
  • a) Kriegszeit
  • b) Nachkriegszeit
  • c) Kampagne des Deutschen Gewerkschaftsbundes
  • 5. Das Arbeitszeitgesetz
  • a) Grund für den Erlass
  • b) Zweck des Gesetzes
  • aa) Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, § 1 Nr. 1 Alt. 1 ArbZG
  • bb) Flexibilisierung der Arbeit, § 1 Nr. 1 Alt. 2 ArbZG
  • cc) Schutz der Sonntags- und Feiertagsruhe, § 1 Nr. 2 ArbZG
  • dd) Kollision der Schutzziele
  • ee) Beachtung ungeschriebener Ziele
  • ff) Eigene Ansicht
  • c) Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes
  • aa) Persönlicher Geltungsbereich
  • bb) Räumlicher Geltungsbereich
  • cc) Sachlicher Geltungsbereich
  • d) Disponibilität
  • e) Opt–Out Lösung
  • f) Gewährleistung der Einhaltung
  • 6. Das Verhältnis zwischen ArbZG und Regelungen auf europäischer Ebene
  • a) Anwendungsvorrang und richtlinienkonforme Auslegung
  • b) Problem der horizontalen und vertikalen Wirkung
  • II. Das neue EuGH – Urteil
  • 1. Zu Grunde liegender Sachverhalt
  • 2. Die Entscheidung
  • 3. Wirkung von EuGH–Urteilen im Vorabentscheidungsverfahren
  • a) Rechtliche Wirkung
  • b) Zeitliche Wirkung
  • c) Zwischenergebnis
  • III. Definierung des Begriffs Arbeitszeit
  • 1. Der öffentlich-rechtliche Arbeitszeitbegriff
  • a) Deutsche Regelung
  • (1) Kategorien des Arbeitszeitbegriffs
  • (2) Zwischenergebnis
  • b) Arbeitszeit aus europarechtlicher Sicht
  • c) Beginn der Arbeit
  • d) Ende der Arbeit
  • 2. Die vertragsrechtliche Arbeitszeit und das Direktionsrecht
  • a) Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts
  • b) Zusammenhang zwischen Direktionsrecht und öffentlich–rechtlicher Arbeitszeit
  • 3. Der vergütungsrechtliche Arbeitszeitbegriff
  • 4. Arbeitszeit in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
  • 5. Zwischenergebnis
  • 6. Streitige Vorgänge
  • a) Kurzfristige Unterbrechungen
  • aa) Während der Arbeit
  • bb) Während der Ruhezeit
  • (1) Jede Unterbrechung ist Arbeit
  • (2) Kurze Unterbrechungen sind keine Arbeit
  • (3) Eigene Stellungnahme
  • b) An- und Umkleiden
  • aa) Differenzierung nach Kleidungsart
  • (1) Auffälligkeit der Kleidung
  • (2) Sicherheitskleidung
  • (3) „Normale“ Arbeitskleidung
  • bb) Gegenansicht
  • cc) Stellungnahme
  • c) Home Office
  • d) Dienstreisen und Wegezeiten
  • aa) Stellungnahme zur Unterscheidung von Dienstreise und Wegezeit
  • bb) Wegezeiten
  • (1) Definition
  • (2) Hin- und Rückweg zwischen Arbeit und zu Hause
  • (3) Aktivierung in der Rufbereitschaft
  • (4) Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort
  • cc) Dienstreise
  • (1) Zeit zwischen Betriebsstätten
  • (2) Beanspruchungstheorie
  • (3) Kritik an der Beanspruchungstheorie
  • (4) Eigene Stellungnahme
  • (a) Akten bearbeiten etc.
  • (b) Fahrten mit einem PKW
  • (c) Keine Arbeitsleistung ieS
  • e) Bereitschaftsdienst
  • aa) Bereitschaft als Ruhezeit
  • bb) Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
  • cc) Auslegung des Begriffs
  • f) Rufbereitschaft
  • aa) Vorgabe der Zeit des Eintreffens am Arbeitsort
  • bb) Einzelfallabwägung
  • cc) Eigene Stellungnahme
  • g) Ständige Erreichbarkeit
  • aa) Erreichbarkeit als Bereitschaftsdienst
  • bb) (Analoge) Rufbereitschaft
  • cc) Zurechenbarkeit der Erreichbarkeit
  • h) Betriebsratstätigkeit
  • aa) Ehrenamtstätigkeiten sind keine Arbeitszeit
  • bb) Betriebsratstätigkeit ist keine geschuldete Leistung
  • cc) Auslegung anhand von Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG
  • 7. Rolle des Arbeitnehmerbegriffs
  • a) Bedeutung für die Bestimmung und Aufzeichnung von Arbeitszeit
  • b) Europarechtlicher Arbeitnehmerbegriff
  • c) Nationaler Arbeitnehmerbegriff
  • d) Gemeinsamkeiten
  • e) Unterschiede
  • f) Maßgeblich für Arbeitszeiterfassung
  • aa) § 5 BetrVG
  • bb) Herkömmlicher deutscher Arbeitnehmerbegriff
  • cc) Unionsrechtliches Verständnis
  • dd) Ausschluss von Spitzenverdienern
  • g) Zwischenergebnis
  • 8. Zwischenergebnis Teil B: Herausgearbeitete Kriterien zur Einordnung von Arbeitszeit
  • C. Formen der Arbeitszeiterfassung
  • I. Sinn und Zweck von Arbeitszeiterfassung
  • II. Bestehende Aufzeichnungspflichten
  • 1. Kontrolle von Überstunden
  • 2. Kontrolle bei Minijobs
  • 3. Aufzeichnungspflichten bei Berufskraftfahrern
  • III. Formen
  • 1. Stechuhr und elektronische Erfassung
  • 2. Papier
  • 3. Computererfassung
  • 4. App
  • IV. Wirkung des EuGH Urteils
  • 1. Ultra vires Akt
  • 2. Kritik an der Erforderlichkeit
  • 3. Vorlage der deutschen Regelung an den EuGH
  • 4. Reichweite der zu schaffenden Überwachungsnorm
  • a) Kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers
  • b) Nur Möglichkeit der Bereitstellung eines Systems
  • aa) Definierung „objektives, verlässliches, zugängliches System“
  • (1) objektiv
  • (2) verlässlich
  • (3) zugänglich
  • (4) System
  • bb) Zwischenergebnis
  • c) Pflicht zur vollständigen Erfassung
  • aa) Art. 31 EU–Grundrechtecharta als Rechtfertigung
  • bb) Konkretisierung durch die Arbeitszeitrichtlinie
  • cc) Grundlage der Richtlinie 89/391/EWG
  • dd) Wertung des EuGH
  • d) Delegation auf den Arbeitnehmer
  • aa) Unionsrechtliche Ermöglichung
  • bb) Wahl des größtmöglichen Schutzes
  • cc) Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit
  • dd) Arbeitnehmererfassung als Ausnahme
  • (1) Art der Tätigkeit
  • (2) Betriebsgröße
  • ee) Delegationsstufen
  • ff) Form der Aufzeichnung
  • (1) Grundsatz
  • (2) Ausnahmefall der Art der Tätigkeit
  • (3) Formerleichterung für Kleinbetriebe
  • gg) Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Formvorgaben
  • e) Erfassung durch den Arbeitgeber
  • aa) Regelmäßige Kontrolle
  • bb) Stichproben
  • cc) Behördliche Kontrolle
  • dd) Einzelerfassung oder Gesamtaufzeichnung
  • f) Inhalt der Aufzeichnung
  • g) Ausreichen von Aufzeichnungen aus anderen Gründen
  • h) Beteiligungs- und Auskunftsrechte des Betriebsrats
  • aa) Ursprüngliche Lage
  • (1) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • (2) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • (3) § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG
  • (4) § 80 Abs. 2 BetrVG
  • (5) Initiativrecht
  • bb) Rechte vor Umsetzung in nationales Recht
  • (1) Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrechte
  • (2) Initiativrecht
  • (a) § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • (b) § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG
  • (c) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • (d) § 80 Abs. 2 BetrVG
  • (e) § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • (3) Zwischenergebnis
  • cc) Beteiligung bei Normierung einer Erfassungspflicht
  • V. Handhabung vor Tätigwerden des Gesetzgebers
  • 1. Richtlinienkonforme Rechtsfortbildung
  • 2. § 17 Abs. 4 ArbZG
  • a) (Mittelbare) Aufzeichnungspflicht
  • b) Auslegungsfähigkeit der Vorschrift
  • 3. Auslegungsfähigkeit von § 16 Abs. 2 S. 1 ArbZG
  • a) Grammatikalische Auslegung
  • b) Historische Auslegung und Sinn der Regelung
  • 4. Analogie bestehender Vorschriften
  • 5. Erfassungspflicht unmittelbar aus Art. 31 Abs. 2 GRCh
  • a) Gegenstand des Art. 31 Abs. 2 GRCh
  • b) Meinungsstand zur unmittelbaren Wirkung
  • c) Rechtsprechung des EuGH zum Urlaubsrecht
  • d) Anwendbarkeit auf die Arbeitszeiterfassung
  • 6. Drittwirkung der Arbeitszeitrichtlinie
  • a) Private Arbeitgeber (horizontale Drittwirkung)
  • b) Öffentliche Arbeitgeber (vertikale Direktwirkung)
  • 7. Beachtung durch die Gerichte
  • VI. Umsetzungsmöglichkeit in das deutsche Recht
  • 1. Tarifrechtliche Regelungen
  • 2. Änderung des § 16 Abs. 2 ArbZG
  • 3. Schaffung einer neuen Regelung
  • 4. Berücksichtigung von Ausnahmebereichen
  • a) Gestaltungsspielraum aus dem CCOO – Urteil
  • aa) Vertrauensarbeitszeit
  • bb) Kleinbetriebe
  • b) Ausnahmebereiche nach Art. 17 RL 2003/88/EG
  • aa) Die Voraussetzungen
  • bb) Ausnahme für Leitende Angestellte
  • (1) Gleichstellung Spitzenverdiener und leitende Angestellte
  • (2) Zwischenergebnis
  • bb) Schaffung eines Ausnahmebereichs für Kleinbetriebe
  • cc) Vertrauenszeit als Ausnahmemodell
  • c) Ausnahmebereiche durch Tarifverträge
  • D. Problemfeld im Zeitalter der Digitalisierung
  • I. Konflikt mit dem Datenschutz
  • 1. Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes
  • 2. Die Verbindung zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
  • 3. Arten erfasster Daten
  • a) Personenbezogene Daten
  • b) Biometrische Daten
  • 4. Berechtigung der Erhebung
  • a) Personenbezogene Daten
  • b) Biometrische Daten
  • 5. Weitergehende Pflichten aus datenschutzrechtlicher Sicht
  • a) Grundsatz der Datenminimierung
  • b) Schutz vor Dritten
  • 6. Aufbewahrungszeitraum
  • 7. Löschungspflicht
  • II. Zwischenergebnis
  • E. Reformvorschlag
  • F. Darstellung der wesentlichen Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis

cover

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über
http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Bonn, Univ., Diss., 2020.

Autorenangaben

Lena Pingen studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Aristoteles-Universität Thessaloniki, Griechenland. Während des Studiums nahm sie eine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer großen Wirtschaftskanzlei in Köln im Bereich Arbeitsrecht auf. Sie wurde am Fachbereich Rechtswissenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn promoviert.

Über das Buch

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache CCOO (C-55/18) vom 14.05.2019 löste die jüngste Debatte um die Notwendigkeit einer Reformierung des deutschen Arbeitszeitgesetzes mit dem Fokus der Normierung einer Arbeitszeiterfassungspflicht aus. Die Arbeit greift diese aktuelle Thematik mit dem Ziel auf, ein geeignetes Lösungsmodell zu schaffen, mithilfe dessen die unionsrechtlichen Anforderungen an eine vollständige Erfassung von Arbeitszeit praxistauglich und effektiv in das nationale deutsche Recht umgesetzt werden können. Dabei findet zunächst eine Auseinandersetzung mit der Abgrenzung von Arbeitszeitbegriffen verschiedener Bereiche statt. Beleuchtet werden auch erwägenswerte Ausnahmebereiche und mögliche Differenzierungen sowie datenschutzrechtliche Besonderheiten.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Inhaltverzeichnis

A. Einleitung

I. Einführung in die Problematik

II. Ziel der Arbeit

III. Gang der Arbeit

B. Der Arbeitszeitbegriff

I. Historische Entwicklung des Arbeitszeitrechts

1. Weimarer Republik

a) Demobilmachungsverordnungen

b) Verordnung über die Arbeitszeit

c) Das Arbeitszeitnotgesetz

2. Nationalsozialismus

3. Arbeitszeitordnung

4. Zweiter Weltkrieg und die Nachkriegszeit

a) Kriegszeit

b) Nachkriegszeit

c) Kampagne des Deutschen Gewerkschaftsbundes

5. Das Arbeitszeitgesetz

a) Grund für den Erlass

b) Zweck des Gesetzes

aa) Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, § 1 Nr. 1 Alt. 1 ArbZG

bb) Flexibilisierung der Arbeit, § 1 Nr. 1 Alt. 2 ArbZG

cc) Schutz der Sonntags- und Feiertagsruhe, § 1 Nr. 2 ArbZG

dd) Kollision der Schutzziele

ee) Beachtung ungeschriebener Ziele

ff) Eigene Ansicht

c) Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

aa) Persönlicher Geltungsbereich

bb) Räumlicher Geltungsbereich

cc) Sachlicher Geltungsbereich

d) Disponibilität

e) Opt–Out Lösung

f) Gewährleistung der Einhaltung

6. Das Verhältnis zwischen ArbZG und Regelungen auf europäischer Ebene

a) Anwendungsvorrang und richtlinienkonforme Auslegung

b) Problem der horizontalen und vertikalen Wirkung

II. Das neue EuGH – Urteil

1. Zu Grunde liegender Sachverhalt

2. Die Entscheidung

3. Wirkung von EuGH–Urteilen im Vorabentscheidungsverfahren

a) Rechtliche Wirkung

b) Zeitliche Wirkung

c) Zwischenergebnis

III. Definierung des Begriffs Arbeitszeit

1. Der öffentlich-rechtliche Arbeitszeitbegriff

a) Deutsche Regelung

(1) Kategorien des Arbeitszeitbegriffs

(2) Zwischenergebnis

b) Arbeitszeit aus europarechtlicher Sicht

c) Beginn der Arbeit

d) Ende der Arbeit

2. Die vertragsrechtliche Arbeitszeit und das Direktionsrecht

a) Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts

b) Zusammenhang zwischen Direktionsrecht und öffentlich–rechtlicher Arbeitszeit

3. Der vergütungsrechtliche Arbeitszeitbegriff

4. Arbeitszeit in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht

5. Zwischenergebnis

6. Streitige Vorgänge

a) Kurzfristige Unterbrechungen

aa) Während der Arbeit

bb) Während der Ruhezeit

(1) Jede Unterbrechung ist Arbeit

(2) Kurze Unterbrechungen sind keine Arbeit

(3) Eigene Stellungnahme

b) An- und Umkleiden

aa) Differenzierung nach Kleidungsart

(1) Auffälligkeit der Kleidung

(2) Sicherheitskleidung

(3) „Normale“ Arbeitskleidung

bb) Gegenansicht

cc) Stellungnahme

c) Home Office

d) Dienstreisen und Wegezeiten

aa) Stellungnahme zur Unterscheidung von Dienstreise und Wegezeit

bb) Wegezeiten

(1) Definition

Details

Seiten
264
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631840290
ISBN (ePUB)
9783631840306
ISBN (MOBI)
9783631840313
ISBN (Paperback)
9783631836224
DOI
10.3726/b17785
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (November)
Schlagworte
Arbeitszeitbegriffe Unionsrechtskonforme Auslegung Arbeitszeitgesetz Arbeitnehmerschutz Arbeitszeitrichtlinie Öffentlicher Arbeitszeitbegriff EuGH - Urteil Gesundheitsschutz Reformierung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 264 S.

Biographische Angaben

Lena Pingen (Autor:in)

Lena Pingen studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Aristoteles-Universität Thessaloniki, Griechenland. Während des Studiums nahm sie eine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer großen Wirtschaftskanzlei in Köln im Bereich Arbeitsrecht auf. Sie wurde am Fachbereich Rechtswissenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn promoviert.

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