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Die Energiewende als Exportschlager?

Eine rechtsvergleichende Untersuchung der deutsch-polnischen Vorschriften zum Übertragungsnetzausbau im Lichte einer sicheren Elektrizitätsversorgung und unter Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens

von Witold Kabacinski (Autor:in)
©2021 Dissertation 348 Seiten

Zusammenfassung

Die Nuklearkatastrophe in Fukushima führte zu einem Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik. Mit einem parteiübergreifenden politischen Konsens und mit breiter Zustimmung in der deutschen Bevölkerung beschloss die Bundesregierung kurze Zeit danach die Beschleunigung des Atomausstiegs und damit die Umgestaltung der deutschen Energieversorgung gestützt auf Erneuerbare Energien. Dieser Umbau wird seither mit dem Begriff der „Energiewende" assoziiert. Doch der Zubau von Erneuerbaren Energien führt auch zu einem wachsenden Ausbaubedarf im Übertragungsnetz, da der in den Norddeutschen Windparks produzierte Strom durch das Übertragungsnetz in die südlichen Lastzentren abtransportiert werden muss.
Auch Polen steht gegenwärtig vor einem grundlegenden Strukturumbruch in der Elektrizitätsversorgung. Denn Polen setzt künftig auf eine Energieversorgung aus Kernenergie. Dazu plant Polen den Bau von zwei Kernkraftwerken, deren Errichtung bis 2035 abgeschlossen sein soll. Obwohl Polen damit einen anderen Weg als Deutschland eingeschlagen hat, ist die polnische Ausgangslage im Bereich des Übertragungsnetzes auch ohne die beiden Kernkraftwerke bereits heute mit der deutschen vergleichbar. Denn auch das polnische Übertragungsnetz muss dringend ausgebaut werden, da es veraltet ist.
Gegenstand der vorliegenden Darstellung ist eine rechtsvergleichende Untersuchung der Frage, welche der nationalen Vorschriften zum Übertragungsnetzausbau für eine schnellere Umsetzung einer (potentiellen) Energiewende in beiden Ländern den Vorzug verdienen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Dank
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • Glossar
  • Teil 1: Einleitung
  • A. Problemaufriss
  • B. Aufbau der Arbeit
  • C. Polnische Literatur
  • Teil 2: Die nationalen energiepolitischen Ziele im Lichte einer sicheren Elektrizitätsversorgung
  • A. Die „Energiewende“ in Deutschland
  • I. Begriff und politische Entwicklung der Energiewende
  • II. Umbau des Elektrizitätsversorgungssystems
  • III. Die Energiewende und ihre Folgen für eine sichere Elektrizitätsversorgung
  • IV. Das deutsche Übertragungsnetz in Zeiten der Energiewende
  • B. Polens Einstieg in die Nutzung von Kernenergie 
  • I. Polens Probleme und Herausforderungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung
  • II. Polens Strategie für eine sichere Elektrizitätsversorgung
  • III. Die polnische Stromnetzinfrastruktur – Eine Bestandsaufnahme
  • IV. Die Modernisierung der polnischen Stromnetzinfrastruktur
  • V. Der polnische Übertragungsnetzausbau am Fallbeispiel
  • Teil 3: Rechtsvergleichende Untersuchung
  • A. Europäischer Rechtsrahmen
  • I. Gesamtsystem
  • II. Neuerungen
  • B. Die deutschen und polnischen Vorschriften im Bereich des Übertragungsnetzausbaus
  • I. Einführung
  • II. Systematik der gesetzlichen Netzausbauplanung
  • 1. Rechtslage in Deutschland
  • a. Bundesbedarfsplanung i. S. d. EnWG/BBPlG
  • aa. Erste Stufe
  • (1) Szenariorahmen
  • (a) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (b) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (c) Rechtswirkung
  • (2) Netzentwicklungsplan (NEP Strom)
  • (a) Systematische Abgrenzung
  • (b) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (aa) Erste Konsultation
  • (bb) Vorlage an die BNetzA
  • (cc) Prüfung durch die BNetzA
  • (dd) Strategische Umweltprüfung (SUP)
  • (ee) Zweite Konsultation
  • (c) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (d) Aktualisierung
  • (3) Bundesbedarfsplan
  • (a) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (b) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (c) Rechtswirkung
  • bb. Zweite Stufe
  • (1) Bundesfachplanung
  • (a) Zielsetzung
  • (b) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (aa) Besondere Leitungen
  • (bb) Sonstige Leitungen
  • (cc) Leitungen in der AWZ
  • (c) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (aa) Antragsstellung
  • (bb) Antragskonferenz
  • (cc) Vorlage an BNetzA
  • (dd) Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
  • (d) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (aa) Bindung an Raumordnungspläne
  • (bb) Stellungnahme
  • (e) Vereinfachtes Verfahren
  • (aa) Zielsetzung
  • (bb) Anwendungsbereich
  • (cc) Verfahren
  • (dd) Materielle Anforderungen
  • (f) Einwendungsmöglichkeit
  • (g) Rechtswirkung
  • (2) Ergebnis
  • b. Bundesbedarfsplanung Offshore
  • aa. Anwendungsbereich
  • bb. Systematische Abgrenzung
  • cc. Entstehung / Entwicklung
  • dd. Bundesfachplan Offshore (BFO)
  • (1) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (a) Zuständigkeit
  • (b) Verfahren
  • (c) Strategische Umweltprüfung (SUP)
  • (2) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (a) Räumliche Festlegungen
  • (b) Abwägungsmaterial
  • (3) Rechtswirkung
  • (4) Bundesnetzplan
  • ee. Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP)
  • (1) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (a) Verfahren
  • (b) Gesetzlicher Systemwechsel
  • (c) Flächenentwicklungsplan
  • (d) Zeitlicher Ablauf
  • (2) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • ff. Bundesbedarfsplan
  • c. Bedarfsplanung i. S. d. EnLAG
  • aa. Einführung
  • bb. Anlass und Entstehungsgeschichte
  • cc. Systematische Abgrenzung
  • dd. Verfahren
  • ee. Rechtswirkung
  • 2. Rechtslage in Polen
  • a. Einführung
  • b. Ökonomisches Umfeld
  • c. Übertragungsnetzentwicklungsplan (ÜNEP)
  • aa. Vorbemerkung
  • bb. Formell-rechtliche Anforderungen
  • (1) Adressatenkreis
  • (2) Erweiterte Mitwirkungspflicht
  • (3) Konsultation
  • (a) Beteiligtenkreis
  • (b) Rechtmäßigkeit der Beteiligtenbeschränkung
  • (aa) Problem
  • (bb) Eigene Auffassung
  • (cc) Zwischenergebnis
  • (c) Zuständigkeit
  • (d) Einwendungsfrist
  • (e) Behördenbeteiligung
  • (4) Strategische Umweltprüfung (SUP)
  • (a) Rechtsgrundlage
  • (aa) Gesetzeswortlaut
  • (bb) Systematische Einordnung
  • (b) Fazit
  • cc. Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (1) Prognosen
  • (a) Allgemeine Prognosen
  • (b) Prognose über Elektrizitätsversorgungssicherheit
  • (aa) Prognosezeitraum
  • (bb) Prognoseanzahl
  • (cc) Betrachtungshorizont
  • (2) Regeln für die Raumplanung
  • (a) Konzept über die Festlegungen der Raumbewirtschaftung
  • (aa) Systematische Einordnung
  • (bb) Inhalt
  • (b) Konzept über die Festlegungen der Raumbewirtschaftung der Woiwodschaften
  • (aa) Systematische Einordnung
  • (bb) Inhalt
  • (c) Entwicklungsstrategie der Woiwodschaften
  • (3) Regionale Zusammenarbeit
  • (4) Energiepolitik des Landes
  • (a) Begriffsbestimmung
  • (b) Erneuerbare Energien
  • (c) Einschränkung
  • (5) Unionsrechtliche Vorgaben
  • (6) Systemrelevanz
  • dd. Rechtswirkung
  • (1) Grammatische Auslegung
  • (2) Auffassung in der Literatur
  • (3) Eigene Auffassung
  • (a) Hoheitliches Handeln
  • (b) Gesetzeswortlaut
  • (c) Sinn und Zweck
  • (d) Konsequenz für die Praxis
  • (4) Zwischenergebnis
  • ee. Aktualisierung
  • ff. Umsetzungsbericht
  • d. Raumplanung Offshore
  • aa. Einführung
  • bb. Raumordnungs- und Raumbewirtschaftungsplan
  • (1) Einführung
  • (2) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (3) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (a) Inhaltsbestimmung
  • (b) Zuständigkeit
  • (c) Fachliche Durchführung
  • (d) Formelles Verfahren
  • (aa) Beteiligung
  • (bb) Strategische Umweltprüfung (SUP)
  • (cc) Bestätigung
  • (4) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (5) Überprüfung
  • III. Systematik der Zulassung von Netzausbauvorhaben
  • 1. Rechtslage in Deutschland
  • a. Einführung
  • b. Gesamtüberblick
  • c. Planfeststellungsverfahren gem. NABEG
  • aa. Formell-rechtliche Anforderungen
  • (1) Einleitung des Verfahrens
  • (2) Zuständigkeit
  • (3) Antragskonferenz
  • (4) Anhörungsverfahren
  • (a) Vorbereitung
  • (b) Prüfung
  • (c) Durchführung
  • (d) Öffentlichkeitsbeteiligung
  • (aa) Durchführung
  • (bb) Präklusion
  • (e) Anzeigeverfahren
  • bb. Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (1) Planrechtfertigung
  • (2) Abwägungsgebot
  • (a) Öffentliche Belange
  • (aa) Raumordnungsverfahren
  • (bb) Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz
  • (cc) Sonstige Belange
  • (b) Private Belange
  • (c) Zwischenergebnis
  • cc. Planfeststellungsbeschluss
  • (1) Form und Zustellung
  • (2) Rechtswirkung
  • (a) Formelle Konzentrationswirkung
  • (b) Wasserrechtliche Ausnahme
  • (aa) Einführung
  • (bb) Gewässerbenutzung
  • (cc) Benehmen
  • (3) Geltungsdauer
  • (4) Rechtsschutz
  • d. Planfeststellungsverfahren gem. §§ 43 ff. EnWG
  • aa. Sachlicher Anwendungsbereich
  • bb. Praxisrelevanz
  • cc. Formell-rechtliche Anforderungen
  • (1) Zuständigkeit
  • (2) Einleitung des Verfahrens
  • (3) Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
  • (a) Benachrichtigung
  • (b) Beteiligtenkreis
  • (c) Bekanntmachung
  • dd. Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (1) Planrechtfertigung
  • (2) Raumordnung
  • ee. Planfeststellungsbeschluss
  • (1) Form und Zustellung
  • (2) Rechtswirkung
  • (3) Rechtsschutz
  • e. Planfeststellung Offshore
  • aa. Einführung
  • bb. Sachlicher Anwendungsbereich
  • (1) Abgrenzung
  • (2) Offshore-Anbindungsleitungen
  • (a) Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2020
  • (b) Inbetriebnahme nach 31. Dezember 2020
  • (c) Sonstige Offshore-Anbindungsleitungen
  • (d) Zwischenergebnis
  • (3) Anbindungsleitungen innerhalb der AWZ
  • (a) Gesetzlicher Anwendungsbereich
  • (b) Inbetriebnahme vor 31. Dezember 2020
  • (4) Unterwasserkabel
  • (5) Zusammenfassung
  • cc. Formell-rechtliche Anforderungen
  • (1) Betrachtung
  • (2) Verfahren
  • dd. Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (1) Abwägungsmaterial
  • (2) Öffentlich-rechtliche Bestimmungen
  • ee. Planfeststellungsbeschluss
  • ff. Wasserrechtliche Entscheidung
  • 2. Rechtslage in Polen
  • a. Einzelgenehmigungen
  • aa. Gesamtüberblick
  • bb. Entscheidung über Umweltbedingungen
  • (1) Rechtsdogmatische Einordnung
  • (2) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (3) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (a) Zuständigkeit
  • (b) Öffentlichkeitsbeteiligung
  • (aa) Rechtsdogmatische Einordnung
  • (bb) Anwendbarkeit
  • (cc) Systematische Abgrenzung
  • (dd) Verfahren
  • (ee) Beteiligtenfähigkeit
  • (c) Behördenbeteiligung
  • (aa) Systematische Einordnung
  • (bb) Beteiligtenkreis
  • (cc) Rechtsform
  • (4) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (5) Ergebnis
  • (6) Annex: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • (a) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (aa) Verfahren
  • (bb) Öffentlichkeitsbeteiligung
  • (cc) Behördenbeteiligung
  • (b) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (c) Ergebnis
  • cc. Entscheidung über die Standortfestlegung
  • (1) Einführung
  • (2) Systematische Abgrenzung
  • (3) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (4) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (a) Verfahren
  • (b) Zuständigkeit
  • (c) Beteiligtenfähigkeit
  • (d) Behördenbeteiligung
  • (5) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (6) Ergebnis
  • dd. Wasserrechtliche Erlaubnis
  • (1) Einführung
  • (2) Systematische Abgrenzung
  • (3) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (4) Zwischenergebnis
  • (5) Wasserrechtliche Genehmigung
  • (a) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (aa) Verfahren
  • (bb) Beteiligtenfähigkeit
  • (b) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (c) Ergebnis
  • (6) Wasserrechtliche Benachrichtigung
  • (a) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (b) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (c) Ergebnis
  • ee. Baugenehmigung
  • (1) Rechtliche Einordnung
  • (2) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (3) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (a) Verfahren
  • (b) Zuständigkeit
  • (c) Beteiligtenfähigkeit
  • (4) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (5) Ergebnis
  • ff. Nutzungsgenehmigung vs. Benachrichtigung über die Baufertigstellung
  • (1) Rechtliche Einordnung
  • (2) Systematische Abgrenzung
  • (3) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (4) Benachrichtigung über die Baufertigstellung
  • b. Sondergesetz Übertragungsnetz
  • aa. Rückblick
  • bb. Zielsetzung
  • cc. Entscheidung über die Standortfestlegung Übertragungsnetz
  • (1) Systematische Abgrenzung
  • (2) Zeitliche Geltung
  • (3) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (4) Wahlrecht
  • (5) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (a) Verfahren
  • (b) Behördenbeteiligung
  • (c) Beteiligtenfähigkeit
  • (6) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (7) Ergebnis
  • dd. Entscheidung über Umweltbedingungen Übertragungsnetz
  • ee. Baugenehmigung Übertragungsnetz
  • c. Übertragungsnetzausbau Offshore
  • aa. Einführung
  • bb. Rechtsrahmen
  • cc. Entscheidung über Umweltbedingungen Offshore
  • (1) Geltungsbereich
  • (2) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (a) Gesetzeswortlaut
  • (b) Behördliche Praxis
  • (c) Zwischenergebnis
  • (3) Verfahren
  • dd. Entscheidung über die Standortfestlegung Offshore
  • (1) Rechtsdogmatische Einordnung
  • (a) Einleitung
  • (b) Eigene Auffassung
  • (c) Zwischenergebnis
  • (2) Systematische Abgrenzung
  • (3) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (4) Zwischenergebnis
  • (5) Formell-rechtliche Anforderungen
  • (a) Verfahren
  • (b) Beteiligung
  • (6) Materiell-rechtliche Anforderungen
  • (7) Ergebnis
  • ee. Wasserrechtliche Erlaubnis Offshore
  • (1) Einführung
  • (2) Geltungsbereich
  • (a) Begriffsdefinition
  • (b) Wassernutzung
  • (c) Zwischenergebnis
  • (3) Wasserrechtliche Genehmigung Offshore
  • (a) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (b) Formell- und materiell-rechtliche Anforderungen
  • ff. Baurecht Offshore
  • (1) Einführung
  • (2) Geltungsbereich
  • (3) Sachlicher Anwendungsbereich
  • (4) Zwischenergebnis
  • (5) Baurechtliche Benachrichtigung
  • (6) Baugenehmigung
  • gg. Nutzungsgenehmigung vs. Benachrichtigung über die Baufertigstellung
  • C. Rechtliche Bewertung
  • I. Kritische Würdigung
  • 1. Systematik der gesetzlichen Netzausbauplanung
  • a. Rechtslage in Deutschland
  • aa. Bundesbedarfsplanung i. S. d. EnWG/BBPlG
  • (1) Struktur der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • (a) Allgemein
  • (b) Beschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • (c) Eigene Auffassung
  • (d) Resümee
  • (2) Bundesfachplanung
  • (a) Problem
  • (b) Stellungnahme
  • (c) Resümee
  • bb. Bundesbedarfsplanung Offshore
  • (1) Koordination
  • (2) Öffentlichkeitsbeteiligung
  • (a) Bundesfachplan Offshore (BFO)
  • (b) Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP)
  • cc. Bedarfsplanung i. S. d. EnLAG
  • b. Rechtslage in Polen
  • aa. Übertragungsnetzentwicklungsplan (ÜNEP)
  • (1) Gesetzliche Struktur
  • (2) Vereinbarkeit mit Unionsrecht
  • (3) Rechtliche Einordnung der Netzausbauplanung
  • bb. Raumplanung Offshore
  • (1) Rechtsrahmen
  • (2) Beteiligung
  • (3) Resümee
  • 2. Systematik der Zulassung von Netzausbauvorhaben
  • a. Rechtslage in Deutschland
  • aa. Planfeststellungsverfahren gem. NABEG
  • (1) Gesetzliche Struktur
  • (2) Rechtswirkung
  • (3) Zuständigkeit
  • (a) Entstehungshistorie
  • (b) Gesetzliche Aufgabenzuweisung
  • (c) Eigener Lösungsansatz
  • bb. Planfeststellungsverfahren gem. §§ 43 ff. EnWG
  • (1) Gesetzliche Struktur
  • (2) Auslage von Planunterlagen
  • (3) Zuständigkeit
  • (4) Planfeststellungsantrag
  • (a) Problem
  • (b) Verpflichtung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
  • (c) Verpflichtung zur Durchführung einer Netzinvestition
  • (d) Resümee
  • cc. Planfeststellung Offshore
  • b. Rechtslage in Polen
  • aa. Entscheidung über Umweltbedingungen / UVP
  • (1) Gesetzliche Struktur
  • (2) Öffentlichkeitsbeteiligung
  • (a) Einschränkung
  • (b) Rechtssystematische Vereinbarkeit
  • (c) Vereinbarkeit mit Unionsrecht
  • (d) Übertragbarkeit
  • (e) Resümee
  • bb. Entscheidung über die Standortfestlegung
  • (1) Verfahrensbeteiligung
  • (2) Sanktionsinstrument
  • (a) Problem
  • (b) Untätigkeit des Organs
  • (c) Negative Entscheidung
  • (d) Stellungnahme
  • (3) Strukturelle Problematik
  • (4) Grundstückssicherung
  • cc. Wasserrechtliche Erlaubnis
  • (1) Gesetzliche Struktur
  • (2) Resümee
  • dd. Baugenehmigung
  • (1) Beteiligtenkreis
  • (2) Sanktionsinstrument
  • ee. Nutzungsgenehmigung vs. Benachrichtigung über die Baufertigstellung
  • (1) Behördliche Widerspruchsmöglichkeit
  • (2) Resümee
  • ff. Sondergesetz Übertragungsnetz
  • (1) Sanktionsinstrument
  • (a) Inhalt und Struktur
  • (b) Zwischenergebnis
  • (2) Verkürzung der Rechtsschutzverfahren
  • (a) Widerspruchsverfahren
  • (b) Klageverfahren
  • (c) Zwischenergebnis
  • (3) Bestandsschutz
  • (4) Grundstückssicherung
  • (a) Verfügungsentzug bei Verfahrenseröffnung
  • (b) Verfügungsentzug bei Eintritt der Bestandskraft
  • (c) Zwischenergebnis
  • (5) Veränderungssperre
  • (6) Resümee
  • gg. Übertragungsnetzausbau Offshore
  • (1) Entscheidung über Umweltbedingungen Offshore
  • (2) Entscheidung über die Standortfestlegung Offshore
  • (a) Gesetzliche Struktur
  • (aa) Genehmigungssystem
  • (bb) Eigener Lösungsansatz
  • (b) Behördenbeteiligung
  • (c) Sanktionsinstrument
  • (3) Wasserrechtliche Erlaubnis Offshore
  • (4) Baugenehmigung Offshore / Baurechtliche Benachrichtigung
  • II. Rechtsvergleichende Zusammenfassung
  • 1. Gesetzliche Netzausbauplanung
  • a. Rechtssystem
  • b. Rechtscharakter
  • 2. Zulassung von Netzausbauvorhaben
  • a. Anwendungsbereich
  • b. Gesetzessystematik
  • c. Gestuftes Genehmigungssystem
  • d. Zuständigkeiten
  • e. Sondergesetzliches Genehmigungssystem
  • f. Genehmigungssystem Offshore
  • Teil 4: Ergebnisse
  • A. Gesetzliche Netzausbauplanung
  • B. Zulassung von Netzausbauvorhaben
  • C. Fazit
  • Rechtsvorschriften
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

A

ACER Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone

B

BfN Bundesamt für Naturschutz

BFO Bundesfachplan Offshore

BIP Bruttoinlandsprodukt

BNetzA Bundesnetzagentur

BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

E

EE Erneuerbare Energien

EE-Anlage Erneuerbare Energien-Anlage

ESW Entwicklungsstrategie der Woiwodschaften

EUP 2020 Energieversorgungssicherheit und Umwelt – eine Perspektive bis 2020

H

HGÜ Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung

I

IEKP Integrierte Energie- und Klimaprogramm

IUP Infrastruktur- und Umweltprogramm

K

KFRL Konzept über die Festlegungen der Raumbewirtschaftung des Landes

KFRW Konzept über die Festlegungen der Raumbewirtschaftung der Woiwodschaften

N

NEP Strom Netzentwicklungsplan an Land

NSA Naczelny Sąd Administracyjny (Oberstes Verwaltungsgericht)

NSOG Electricity Northern Seas Offshore Grid

O

O-NEP Netzentwicklungsplanes für die nahen Küstengewässer

P

PCI Project of Common Interest

PLN Złoty (Polnische Währung)

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S

SÜN Sondergesetz Übertragungsnetz

SUP Strategischen Umweltprüfung

T

TEN-E-Verordnung Verordnung (EU) Nr. 347/2013

U

ÜNEP Übertragungsnetzentwicklungsplan

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

W

WSA Wojewódzki Sąd Administracyjny (Verwaltungsgericht der Woiwodschaft)

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Glossar

Entscheidung Ein Verwaltungsakt i. S. d. polnischen Rechtsordnung. Entspricht dem deutschen Verwaltungsakt nach Maßgabe des § 35 VwVfG.

Kassationsklage Ein förmlicher gerichtlicher Rechtsbehelf in der polnischen Rechtsordnung gegen ein erstinstanzliches Urteil. Entspricht der deutschen Berufungsklage.

Oberstes Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny) Das Oberste Verwaltungsgericht ist in Polen die höchste gerichtliche Instanz in Verwaltungssachen. Entspricht dem Bundesverwaltungsgericht in Deutschland.

Starosta Starosta bezeichnet einen Landrat in Polen. Er verwaltet einen Landkreis (poln. Powiat).

Verwaltungsgericht der Woiwodschaft (Wojewódzki Sąd Administracyjny) Das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft ist in Polen die erste gerichtliche Instanz in Verwaltungssachen. Entspricht einem Verwaltungsgericht in Deutschland. In Polen gibt es 16 Verwaltungsgerichte, entsprechend der Anzahl an Woiwodschaften.

Woiwode Der Woiwode übt die Funktion des Aufsichtsorgans über die Einheiten der territorialen Selbstverwaltung der Woiwodschaft aus. Er ist der Vertreter des Ministerrates in der Woiwodschaft und Vorgesetzter der integrierten Regierungsverwaltung.

Woiwodschaft Eine Woiwodschaft bezeichnet einen Regierungsbezirk als oberste Stufe der territorialen Gliederung Polens. Nächstkleinere Selbstverwaltungseinheit ist der Landkreis (poln. Powiat). Derzeit gibt es in Polen 16 Woiwodschaften.

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Teil 1: Einleitung

A. Problemaufriss

„Nur wenn es uns in Deutschland und Europa gelingt zu zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg nicht verringert wird, sondern – im Gegenteil – ausgebaut werden kann durch die Energiewende und eine nachhaltige Energieversorgung, nur dann werden wir andere Länder finden, die uns folgen.“1

Der verheerende Reaktorunfall im japanischen Fukushima im März 2011 führte zu einem Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik. Mit einem parteiübergreifenden politischen Konsens und mit breiter Zustimmung in der deutschen Bevölkerung2 beschloss die Bundesregierung kurze Zeit nach der Nuklearkatastrophe die Beschleunigung des bereits generell festgelegten Atomausstiegs und damit die Umgestaltung der in Deutschland bestehenden Energieversorgung primär aus fossilen Energieträgern und Kernenergie zu einer Energieversorgung gestützt auf Erneuerbare Energien und nachhaltige Energieeinsparungen3. Damit wurde der Umbau einer neuen Energieversorgung eingeleitet, der im Allgemeinen mit dem Begriff der „Energiewende“ assoziiert wird4. Seither stellt die Energiewende alle Beteiligten vor große Herausforderungen bei der Sicherstellung einer zuverlässigen Elektrizitätsversorgung. Dabei wirken sich insbesondere die Stilllegung der Kernkraftwerke, der starke Ausbau von Windenergieanlagen im Norden und in der Mitte Deutschlands sowie die damit zusammenhängende Verdrängung der konventionellen Kraftwerke aus dem Strommarkt negativ auf die Elektrizitätsversorgungssicherheit aus. In diesem Zusammenhang nimmt der Übertragungsnetzausbau eine ganz besondere Rolle ein5. Denn die Übertragungsnetze werden ←29 | 30→dringend benötigt, um den aus den Windenergieanlagen im Norden und in der Mitte Deutschlands produzierten Strom in die Lastzentren in Süddeutschland zu transportieren6. Deshalb ist ein gut ausgebautes Übertragungsnetz ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende7 und damit ein wesentlicher Faktor für eine zuverlässige Elektrizitätsversorgung. Doch der Übertragungsnetzausbau verzögert sich bisweilen insbesondere durch politisches Gezanke, durch erhebliche Widerstände in der Bevölkerung sowie durch einen langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozess. Dadurch kommt es immer häufiger zu kritischen Situationen im Übertragungsnetz, aufgrund derer eine sichere Elektrizitätsversorgung nicht mehr ohne weiteres gewährleistet werden kann8. Aus diesem Grund wurde in Deutschland eine Vielzahl von Rechtsvorschriften für einen zügigen Übertragungsnetzausbau geschaffen.

Auch Polen steht gegenwärtig vor einem grundlegenden Strukturumbruch des Elektrizitätsversorgungssystems. Denn anders als Deutschland setzt Polen künftig auf eine Energieversorgung aus Kernenergie9. Dazu wurden Etappen bestimmt, welche u. a. bis zum Ende des Jahres 2030 die Errichtung des ersten polnischen Kernkraftwerks vorsehen. Die Baufertigstellung des zweiten Kernkraftwerks ist sodann für das Jahr 2035 geplant10. Ein Grund für den „Einstieg“ in die polnische Kernenergienutzung liegt neben der jährlich steigenden Elektrizitätsnachfrage auch in der gegenwärtig bestehenden konventionellen Erzeugungsstruktur. Denn der größte Teil der sich im Süden Polens befindenden (Kohle-)Kraftwerke ist mittlerweile völlig veraltet11, so dass mit deren Stilllegung über kurz oder lang zu rechnen ist. Daher ist auch zu erwarten, dass die künftige Errichtung der geplanten Kernkraftwerke und die zunehmende Errichtung von Windparks in den windreichen Gebieten im Norden und in der Mitte sowie die Stilllegung der alten Kraftwerke im Süden Polens die Situation ←30 | 31→im Übertragungsnetz künftig verschärfen werden. Schließlich muss auch die im Norden und in der Mitte Polens erzeugte Elektrizität aus den Windparks sowie aus den geplanten Kernkraftwerken über das Übertragungsnetz in die südlichen Lastzentren abtransportiert werden. Dazu bedarf es allerdings eines gut ausgebauten Übertragungsnetzes. Doch die polnische Stromnetzinfrastruktur ist bereits heute kaum mehr im Stande, die allgemeine Elektrizitätsversorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Das zeigen die langen ungeplanten Unterbrechungszeiten von ca. 255 Minuten (im Jahr 2013), wogegen die ungeplanten Unterbrechungszeiten in Deutschland im gleichen Zeitraum bei lediglich unter 17 Minuten lagen12. Obwohl beide Nachbarstaaten damit einen völlig gegenteiligen Weg bei der energiepolitischen Ausrichtung eingeschlagen haben, ist die Ausgangslage im Hinblick auf das Erfordernis eines zügigen Übertragungsnetzausbaus in beiden Ländern jedoch sehr ähnlich.

Angesicht des vergleichbaren Ausbauerfordernisses im Bereich des Übertragungsnetzes in beiden Ländern stellt sich i. S. d. eingangs zitierten Worte die Frage, ob eine Energiewende nach deutschem Vorbild unter Sicherstellung einer zuverlässigen Elektrizitätsversorgung auch für Polen eine Alternative darstellen könnte. Vielleicht müsste Polen den eingeschlagenen Weg der Kernenergienutzung dann nicht gehen, wenn das gesamte Übertragungsnetz, insbesondere für den Abtransport der im Norden und in der Mitte Polens erzeugten Elektrizität aus Erneuerbaren Energieanlagen, zügig ausgebaut würde. Doch wie ist der Übertragungsnetzausbau in Deutschland und in Polen rechtlich überhaupt geregelt? Welchen Rechtsrahmen sieht die deutsch-polnische Rechtsordnung im Bereich der gesetzlichen Netzausbauplanung und der sich daran anschließenden Zulassung der jeweiligen Ausbauvorhaben vor? Können die deutschen Regelungen auf das polnische Rechtssystem übertragen werden und wäre ihre Übertragung vor dem Hintergrund der Netzausbaubeschleunigung überhaupt sinnvoll?

Durch die Klärung dieser Fragen könnten womöglich neue gesetzgeberische Impulse für die Schaffung von „besseren“ Rechtsvorschriften entstehen, durch welche der Übertragungsnetzausbau in beiden Ländern beschleunigt werden könnte. Dadurch könnte vielleicht auch aufgezeigt werden, das „Germany´s Energiewende“ kein reines deutsches Energieversorgungsmodell ist, sondern auch für Polen eine gangbare Alternative zum angestrebten Atomenergieprogramm darstellen kann. Denn vor dem Hintergrund der ungelösten Probleme der Endlagerung von abgebrannten Kernbrennstoffen sowie dem zu erwartenden Widerstand der Bevölkerung gegen den Bau der beiden Kernkraftwerke kann man davon ausgehen, dass in Sachen Kernenergie in Polen ohnehin noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde. Diese Ausgangsfragen und Überlegungen bilden den Kern der vorliegenden Untersuchung.

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B. Aufbau der Arbeit

Zur Klärung der Problemstellung wird zunächst im Teil 2 Kapitel A der Frage nachgegangen, was überhaupt unter dem Begriff der „Energiewende“ zu verstehen ist und wie sich die Energiewende auf die deutsche Elektrizitätsversorgung auswirkt. Im Rahmen dessen wird ebenfalls dargestellt, wie sich die Energiewende auf das deutsche Übertragungsnetz auswirkt und welche Folgen sich dadurch für das Übertragungsnetz ergeben. Da der Begriff der Energiewende gesetzlich jedoch nicht näher definiert wird, können hierunter verschiedenste Aspekte subsumiert werden, die sowohl mittel- als auch unmittelbar Einfluss auf die Umgestaltung des deutschen Elektrizitätsversorgungssystems haben. Daher können beispielsweise der Ausbau von Elektromobilität, der Einsatz von Batteriespeichern oder auch Energieeinsparungen einen Aspekt der Energiewende darstellen. Aufgrund dieser weitgehenden Begriffsauslegung kann vorliegend allerdings nicht auf alle möglichen Aspekte der Energiewende eingegangen werden, da dies ansonsten den Umfang dieser Bearbeitung sprengen würde. Daher wird zur Klärung der Frage, was unter dem Begriff der Energiewende zu verstehen ist, vorrangig auf den Wandel des bisherigen Elektrizitätserzeugungssystems abgestellt, der sich insbesondere in der Stilllegung von Kern- und konventionellen Kraftwerken sowie im Zubau von Erneuerbaren Energien widerspiegelt. Dadurch können die Gründe für das Erfordernis eines zügigen Übertragungsnetzausbaus besser nachvollzogen werden. Im Anschluss daran wird im Kapitel B die gegenwärtige Situation der polnischen Elektrizitätsversorgung und des polnischen Übertragungsnetzes dargestellt. Dabei wird ebenfalls näher betrachtet, welche Maßnahmen für eine sichere Elektrizitätsversorgung in Polen bereits ergriffen wurden bzw. noch werden und welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf das polnische Übertragungsnetz haben. In diesem Zusammenhang werden auch an einem Fallbeispiel die Herausforderungen im Bereich des polnischen Übertragungsnetzausbaus dargestellt.

Im Anschluss daran folgt Teil 3 der Untersuchung. Im Rahmen dessen sollen die Kernfragen des zu untersuchenden Problems beantwortet werden. Dazu wird dieser Teil in drei Kapitel unterteilt. Im Kapitel A. wird zunächst der europäische Rechtsrahmen im Bereich der Netzausbauplanung dargestellt. Dabei werden allerdings nur europäische Regelungen betrachtet, die unmittelbare Auswirkungen auf die Netzausbauplanung haben und auf die im Rahmen dieser Ausarbeitung auch näher eingegangen wird. Eine darüberhinausgehende Betrachtung von europäischen Vorschriften, die allenfalls nur einen mittelbaren Einfluss auf den Übertragungsnetzausbau haben, wäre deplatziert, weil sie nichts zur Klärung des zu untersuchenden Problems beitragen würden. Ein genereller Überblick über die europäischen Vorgaben im Bereich der Netzausbauplanung ist deshalb erforderlich, weil Richtlinien in das jeweilige nationale Recht umzusetzen sind. Durch einen vorangestellten Überblick der europäischen Vorgaben kann somit auf angemessene Weise aufgezeigt werden, welche europäischen ←32 | 33→Rechtsgrundlagen der jeweiligen nationalen Vorschrift im Bereich der Netzausbauplanung zugrunde liegen.

Problematisch ist dabei allerdings, dass die Energiewirtschaft im hohen Maße durch politische Entscheidungen geprägt ist und es dadurch im Bereich der energiewirtschaftlichen Regelungen sehr häufig zu gesetzlichen Änderungen kommt. Von diesen Änderungen bleiben weder die europäischen noch die nationalen Vorschriften verschont. Dies zeigen insbesondere die europäischen Neuerungen im Zusammenhang mit der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944, die im Jahr 2019 in Kraft getreten ist. Diese hat die bis dahin geltende und für die Netzausbauplanung maßgebliche Richtlinie 2009/72/EG abgelöst13. Auch auf nationaler Ebene kommt es im Bereich des Energierechts sehr häufig zu gesetzlichen Neuerungen. So sind beispielsweise die in Deutschland im Jahr 2011 eingeführten Regelungen zur Netzausbauplanung gem. §§ 12a ff. EnWG14 bis August 2019 mehrmals geändert worden15. Aufgrund dieser gesetzlichen Dynamik wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung daher ausschließlich auf die bis zum 31. Dezember 2017 geltende europäische sowie auf die bis dahin jeweils in Deutschland und Polen geltende nationale Rechtslage abgestellt. Dieser Entscheidung liegt insbesondere die Überlegung zugrunde, dass mit der vorliegenden Untersuchung bereits im Jahr 2015 begonnen wurde. Wenn nun im Laufe der Untersuchung alle gesetzlichen Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene eine Berücksichtigung finden müssten, so ist zu bezweifeln, dass die gegenständliche Untersuchung jemals abgeschlossen werden kann, weil immer wieder neue gesetzliche Änderungen einzuarbeiten wären. Das Abstellen auf den vorgenannten Zeitpunkt ist aus Sicht des Autors ebenfalls unproblematisch, da die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Übertragungsnetzausbaus bis auf redaktionelle Änderungen von der Regelungsstruktur her im Großen und Ganzen auch bis Ende 2019, mithin bis zur Beendigung dieser Ausarbeitung, unverändert geblieben sind. Eine Ausnahme davon bilden jedoch die Regelungen zum polnischen Wassergesetz (kurz: WasserG) (poln. Prawo wodne), die bereits im Jahr 2017 verabschiedet wurden, aber teilweise erst im Jahr 2018 in Kraft getreten sind. Da diese Regelungen die bis dahin geltenden wasserrechtlichen Rechtsvorschriften grundlegend novelliert und dabei auch neue Rechtsinstrumente im Bereich der wasserrechtlichen Zulassung von Infrastrukturausbauvorhaben eingeführt haben16, wäre es widersinnig, bei der vorliegenden Untersuchung nur aus Gründen der Stringenz auf eine völlig veraltete Rechtslage abzustellen. Aus ←33 | 34→diesem Grund werden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ausnahmsweise die ab dem Jahr 2018 in Polen geltenden wasserrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Den Ausführungen zum europäischen Rechtsrahmen schließt sich das Kapitel B. an. Im Rahmen dessen wird untersucht, wie der Übertragungsnetzausbau sowohl an Land als auch auf See in Deutschland und Polen gesetzlich ausgestaltet ist. Dabei wird zwischen der gesetzlichen Netzausbauplanung (Abschnitt II.) und der Zulassung der Netzausbauvorhaben (Abschnitt III.) unterschieden. Vor dem Hintergrund der Ausgangsfrage, ob die mit der Energiewende einhergehenden deutschen Vorschriften zum Übertragungsnetzausbau auch auf Polen übertragbar sind, wird in beiden Abschnitten zunächst die deutsche und dann die polnische Rechtslage dargestellt, um eine bessere Vergleichbarkeit der nationalen Regelungsmaterie zu gewährleisten.

Diesen Rechtsausführungen folgt sodann im Kapitel C. das „Herzstück“ dieser Bearbeitung. Darin soll der zu untersuchenden Fragestellung nachgegangen werden, ob die deutsche Energiewende angesichts der in beiden Ländern bestehenden gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Übertragungsnetzausbaus auf Polen übertragbar ist und ob eine solche Übertragbarkeit überhaupt sinnvoll wäre. An dieser Stelle ist allerdings zunächst zu klären, welche der zuvor im Kapitel B. dargestellten nationalen Vorschriften sowohl in Deutschland als auch in Polen im Stande sind, den Übertragungsnetzausbau aus rechtlicher Sicht zu beschleunigen und wie sie zu diesem Zweck womöglich geändert werden müssten. Die kritische Auseinandersetzung mit dieser Frage erfolgt im Abschnitt I. Dabei wird nicht nur auf das nationale Recht abgestellt. Im Rahmen dessen wird vielmehr auch der bereits im Kapitel A. von Teil 3 dargestellte europäische Rechtsrahmen berücksichtigt. Aufgrund dessen können insbesondere die Unterschiede in der gesetzlichen Struktur beider Länder besser miteinander verglichen und kann dadurch auch die Frage geklärt werden, ob die jeweiligen europäischen Vorgaben im Bereich der Netzausbauplanung rechtskonform ins nationale Recht umgesetzt wurden. Im Anschluss daran wird im Abschnitt II. des Kapitels C. der eigentliche Rechtsvergleich der deutsch-polnischen Regelungsmaterie im Bereich des Übertragungsnetzausbaus vorgenommen. Im Rahmen dieses Vergleichs werden die wesentlichen gesetzlichen Unterschiede beider Rechtsordnungen herausgearbeitet und gegenübergestellt.

Dieser Rechtsvergleich ist für den letzten Prüfungsschritt erforderlich, welcher gem. Teil 4 der Bearbeitung den Schluss dieser Untersuchung bildet. Im Rahmen dessen wird schließlich der Frage nachgegangen, ob die deutschen Vorschriften im Bereich des Übertragungsnetzausbaus, d. h. sowohl im Bereich der gesetzlichen Netzausbauplanung als auch im Bereich der Zulassung der Netzausbauvorhaben, überhaupt auf die polnische Rechtsordnung faktisch übertragbar sind und welche der jeweiligen nationalen Regelungen vor dem Hintergrund der im Rahmen der kritischen Bewertung gem. Teil 3 Kapitel C Abschnitt I getroffenen Ergebnisse im Hinblick auf ihre beschleunigende Wirkung für den Übertragungsnetzausbau den Vorzug verdienen. Vor diesem Hintergrund soll insbesondere auch ←34 | 35→die Frage geklärt werden, ob die Übertragbarkeit der deutschen Vorschriften auf die polnische Rechtsordnung – soweit rechtlich überhaupt möglich – hinsichtlich der Netzausbaubeschleunigung sinnvoll ist und bejahendenfalls, welche der deutschen Regelungen im Bereich des Übertragungsnetzausbaus für eine erfolgreiche Umsetzung einer potentiellen Energiewende in Polen herangezogen werden könnten.

C. Polnische Literatur

Abschließend muss ebenfalls noch auf eine Besonderheit hingewiesen werden, die sich für den gegenständlichen Rechtsvergleich als eine größere Hürde erwiesen hat. Denn während sich die deutsche Jurisprudenz in den einschlägigen Kommentierungen und Aufsätzen sehr umfassend mit dem Thema des Übertragungsnetzausbaus auseinandersetzt, scheint dieses Thema in der polnischen Rechtsliteratur und Rechtsprechung (wenn überhaupt) nur rudimentär behandelt zu werden. Als Beispiel kann die juristische Kommentierung im Bereich der für die Netzausbauplanung maßgeblichen Vorschrift gem. Art. 16 des polnischen Energierechts herangezogen werden. Obwohl diese Vorschrift aus 22 Absätzen besteht und damit in ihrem Regelungsumfang mit den deutschen Vorschriften gem. §§ 12a bis 12e EnWG vergleichbar ist, finden sich dazu in den einschlägigen juristischen Kommentaren nur wenige Seiten, deren Inhalt teilweise auch unbrauchbar ist, weil sich die Kommentierung dazu an vielen Stellen nur in der wörtlichen Wiedergabe oder in einer persönlichen Umschreibung des Gesetzestextes durch den jeweiligen Kommentator erschöpft. Als Beispiel hierfür können die wohl gängigsten Kommentierungen zum Art. 16 des polnischen Energierechts in der gebundenen Ausgabe der Herausgeber Czarnecka/Ogłódek, Baehr/Stawicki/Antczak oder Swora/Muras herangezogen werden, deren gesamter Inhalt nur aus ca. 26 Seiten besteht17. Im Vergleich dazu: Alleine die deutsche Kommentierung im Bereich der Vorschriften zur Netzausbauplanung gem. §§ 12a bis 12e EnWG der Herausgeber Danner/Theobald erstreckt sich in der gebundenen Ausgabe auf ca. 75 Seiten. In diesen Ausführungen werden sehr umfangreich nicht nur die formellen und materiellen Anforderungen der Netzausbauplanung, sondern auch die historischen Entwicklungen und der europäische Rechtsrahmen zu diesen Vorschriften erläutert. Eine damit vergleichbare Detailtiefe lässt sich der polnischen Rechtsliteratur (leider) nicht entnehmen. Daher werden viele Fragen, die für die Klärung der gegenständlichen Problemstellungen unverzichtbar sind, in der polnischen Rechtsliteratur nur grob oder erst gar nicht behandelt. Aufgrund dessen musste im Rahmen dieser Untersuchung bei verschiedenen ←35 | 36→Fragestellungen auf die in der Rechtswissenschaft bekannte juristische Methodenlehre und ihre Auslegungsmethoden18 zurückgegriffen werden. Daher ist nicht auszuschließen, dass die polnische Jurisprudenz die im Rahmen dieser Arbeit angesprochenen und bisher ungeklärten Rechtsfragen und Problemstellungen im Laufe der Zeit womöglich anders bewerten könnte, als dies der Autor getan hat. Dies wäre aus Sicht des Autors sehr wünschenswert, solange über diese Rechtsfragen und Problemstellungen überhaupt diskutiert wird.


1 So der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, in seiner Rede bei der Veranstaltung "Berlin Energy Transition Dialogue – towards a global Energiewende" am 26. März 2015 in Berlin, URL: http://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2015/6/Video/energiewende-als-industrialisierungsmodell.html (letzter Abruf: 08.06.2018).

2 Zur Akzeptanz der Energiewende in der deutschen Bevölkerung vgl.: Ruddat/Sonnberger, et 2015, Heft 1/2, S. 122.

3 Säcker in: BerlKommEnR, Einl. A. EnWG, Rn. 3.

4 Ruddat/Sonnberger, et 2015, Heft 1/2, S. 121.

Details

Seiten
348
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631841532
ISBN (ePUB)
9783631841549
ISBN (MOBI)
9783631841556
ISBN (Paperback)
9783631836699
DOI
10.3726/b17830
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Januar)
Schlagworte
Übertragungsnetzbetreiber Planfeststellung Genehmigung Erneuerbare Energien Rechtsvergleich Versorgungssicherheit Energierecht Bundesbedarfsplan Netzausbauplanung Netzentwicklungsplan
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 348 S., 8 farb. Abb.

Biographische Angaben

Witold Kabacinski (Autor:in)

Witold Kabacinski hat Rechtswissenschaften in Hannover studiert und arbeitet als Unternehmensjurist mit Schwerpunkt Energie- und Markenrecht. Er ist seit 2011 zugelassener Rechtsanwalt und war langjährig in einem börsennotierten Energieversorgungsunternehmen tätig.

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Titel: Die Energiewende als Exportschlager?
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