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Der Kölner Lischka-Prozess

NS-Verbrechen und Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich

von Theresa Angenlahr (Autor:in)
©2021 Monographie 180 Seiten

Zusammenfassung

Im Lischka-Prozess standen von Oktober 1979 bis Februar 1980 drei Mitverantwortliche für die Deportation der jüdischen Bevölkerung Frankreichs während der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg vor dem Kölner Landgericht. Die kurze Verhandlungsdauer sowie die Verurteilung der Angeklagten Kurt Lischka, Herbert Hagen und Ernst Heinrichsohn zu mehrjährigen Haftstrafen heben den Prozess von den meisten anderen westdeutschen NS-Strafverfahren ab. Die Studie untersucht den Einfluss der Strafverfolgung auf die öffentliche Debatte um die Shoah in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich. Mithilfe des Ansatzes der Histoire croisée analysiert sie, wie die erinnerungskulturelle Auseinandersetzung um den Lischka-Prozess in beiden Ländern geführt und wechselseitig rezipiert wurde.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Title
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Widmung
  • Zusammenfassung
  • Summary
  • Resumé
  • Danksagung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Teil
  • 1 Deutsche Besatzung und Organisation der Shoah in Frankreich (1940/42–1944)
  • 2 Strafrechtlicher und erinnerungskultureller Umgang mit der Shoah und ihren Tätern in Frankreich und in der Bundesrepublik
  • 2.1 Strafrechtlicher und erinnerungskultureller Umgang mit deutscher Besatzung und Kollaboration im Frankreich der Nachkriegszeit
  • 2.2 Von Nürnberg bis Düsseldorf: NS-Strafverfolgung und ihre Rezeption in (West-)Deutschland bis Ende der 1970er Jahre
  • 2.3 Von Paris nach Köln: Juristischer Vorlauf und Genese des Lischka-Prozesses
  • II. Teil
  • 3 „Sternstunde der deutschen Justizgeschichte“? Die zeitgenössische Rezeption der Justiz im Lischka-Prozess
  • 3.1 „35 ans après“: Zum Vorlauf und Zustandekommen des Lischka-Prozesses
  • 3.2 „Les enfants qui jugeaient les parents“: Zur Rolle der deutschen Justiz im Prozess
  • 3.3 „On n’a rien fait contre un Bousquet“? Zur französischen Strafverfolgung
  • 3.4 „Angemessen“? „Exemplarisch“? Zum Urteil und Verfahrensausgang
  • 4 Von „Endlösern“ und „grundsoliden Biedermännern“: Die Rezeption der Angeklagten im Lischka-Prozess
  • 4.1 „Die Schreibtischtäter von Paris“: Diskussion um die Taten der Angeklagten im besetzten Frankreich
  • 4.2 Von nichts gewusst? Gemusst? Entlastungsversuche der Angeklagten
  • 4.3 „Mit den Herren von damals nichts mehr gemein…“: Diskussion um die Angeklagten in der Nachkriegszeit
  • III. Teil
  • 5 Die Klarsfelds und die FFDJF : Prominente Opfervertreter in der zeitgenössischen Diskussion
  • 6 „Un bon maire si gentil avec les enfants“: Die Bürgstädter und der Fall Heinrichsohn
  • Schluss: Die Auseinandersetzung mit der Shoah im Lischka-Prozess
  • Verzeichnis der verwendeten Quellen und Literatur
  • Personenregister
  • Reihenübersicht

←17 | 19→ Einleitung

„Le procès de Cologne restera pour nous l’étape la plus importante sur notre route vers la justice et la mémoire. [Der Lischka-Prozess wird für uns die wichtigste Etappe auf dem Weg zu Gerechtigkeit und Erinnerung bleiben.]“1 Mit diesen Worten lobte der französische Rechtsanwalt und Historiker Serge Klarsfeld am 15. Februar 2018 auf einer Konferenz im Mémorial de la Shoah in Paris rückblickend den Lischka-Prozess. Dieser war ein Strafprozess, der vom 23. Oktober 1979 bis zum 11. Februar 1980 vor der 15. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichtes gegen Kurt Lischka (1909–1987), Herbert Martin Hagen (1913–1999) und Ernst Heinrichsohn (1920–1994) stattfand. Die drei waren wegen ihrer Beteiligung an der Deportation der in Frankreich lebenden jüdischen Bevölkerung in die Vernichtungslager während der deutschen Besatzung des Landes im Zweiten Weltkrieg als ehemalige Angehörige des Sicherheitsdienstes (SD) der Schutzstaffel (SS), der Sicherheitspolizei (Sipo) bzw. der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 70.000 Fällen angeklagt. Der Prozess war Teil des sogenannten „Frankreich-Komplexes“; so wurde justizintern eine Reihe von Ermittlungsverfahren in der Bundesrepublik genannt, in der seit 1960 gegen mehrere Hundert Tatverdächtige ermittelt wurde, die während des Zweiten Weltkrieges in Frankreich an Gewaltverbrechen beteiligt gewesen waren.2 Im Februar 1980 wurde Lischka zu zehn, Hagen zu zwölf und Heinrichsohn zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Historiker Bernhard Brunner bezeichnet den Lischka-Prozess auch aufgrund dieser im Vergleich zu anderen ←19 | 20→ Prozessen gegen NS-Verbrecher relativ hohen Freiheitsstrafen als „Sternstunde der deutschen Justizgeschichte“.3

Der Prozess fiel in eine Zeit, die sowohl in Frankreich als auch in der Bundesrepublik eine besonders spannungsreiche und intensive war, was die Auseinandersetzung4 mit der NS-Vergangenheit und vor allem der Shoah5 betrifft. Unter anderem fand der Prozess wenige Monate nach der Ausstrahlung der breit und kontrovers diskutierten vierteiligen US-Miniserie „Holocaust“ im westdeutschen und französischen Fernsehen zu Jahresbeginn sowie der im Zusammenhang mit NS-Verbrechen stehenden endgültigen Abschaffung der Verjährung von Mord durch den Deutschen Bundestag im Juli 1979 statt.6 ←20 | 21→

Ein wichtiges Element bei der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit historischen Begebenheiten und insbesondere mit der NS-Vergangenheit ist die Erinnerungskultur, laut Christoph Cornelißen ein „Oberbegriff für alle denkbaren Formen der bewussten Erinnerung an historische Ereignisse, Persönlichkeiten und Prozesse“.7 Der Erinnerungskultur immanent ist das Konzept des Gedächtnisses. Der französische Soziologe Maurice Halbwachs entwickelte Mitte der 1920er Jahre seine Theorie des kollektiven Gedächtnisses (mémoire collective) einer nationalen Gemeinschaft bzw. bestimmter gesellschaftlicher Gruppen innerhalb eines Staates. Das individuelle Gedächtnis (mémoire individuelle) eines jeden Einzelnen kann sich aus dieser mémoire collective speisen, ist aber nicht notwendigerweise mit ihr deckungsgleich.8 Aleida und Jan Assmann stellen an Halbwachs anknüpfend heraus, dass das Gedächtnis als überindividueller, sozialer Speicher von Erinnerungen auch eine diachrone Dimension hat. Sie unterscheiden dabei zwischen einem kommunikativen „Kurzzeit-Gedächtnis“ und einem kulturellen „Langzeit-Gedächtnis“. Das kommunikative Gedächtnis bezieht sich auf die rezente Vergangenheit und vergeht mit seinen Trägern; es umfasst daher einen Zeithorizont von 80 bis 100 Jahren bzw. drei bis vier Generationen. Die dort gespeicherten informellen Erinnerungen können danach ins kulturelle Gedächtnis übergehen.9 Jan Assmann spricht bezogen auf das kommunikative Gedächtnis davon, dass die Hälfte des genannten Wertes von 80 Jahren, also 40 Jahre, eine „kritische Schwelle“ bzw. „Generationenschwelle“10 bildet. Denn an diesem Punkt treten die Zeitzeugen, die ein ←21 | 22→ Ereignis als Erwachsene miterlebt haben, „aus dem eher zukunftsbezogenen Berufsleben heraus und in das Alter ein, in dem die Erinnerung wächst und mit ihr der Wunsch nach Fixierung und Weitergabe“.11 An ebendieser Schwelle fand, 34 Jahre nach Kriegsende, der Lischka-Prozess statt.

Nachdem die Shoah in den ersten zwei Jahrzehnten nach Kriegsende in der bundesrepublikanischen, französischen und insgesamt in westeuropäischen Öffentlichkeiten kaum thematisiert worden war, rückte sie seit den 1960er Jahren sukzessive ins Zentrum der kollektiven Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg. Bis zur Jahrtausendwende konsolidierte sich diese Erinnerung jeweils fast ausschließlich in einem nationalen Referenzrahmen. Erst in den letzten 20 Jahren ist sie Emmanuel Droit zufolge zunehmend zum Element einer „transeuropäischen“ Erinnerungskultur und ein gemeinsames Identitätsmerkmal der Staaten in der Europäischen Union geworden.12 Wie die vorliegende Arbeit aufzeigen wird, richtete sich der Blick in der Bundesrepublik und in Frankreich während des Lischka-Prozesses vor dem Hintergrund der dort verhandelten, beide Länder tangierenden Verbrechen dennoch über den nationalen Rahmen hinaus auf die erinnerungskulturelle Auseinandersetzung des jeweiligen Nachbarlandes mit der Shoah.

Einige der großen Strafprozesse gegen NS-Verbrecher, in der bundesdeutschen Rechtsprechung häufig als NSG-Verfahren bezeichnet – eine Abkürzung für „nationalsozialistische Gewaltverbrechen“13 ‒ waren laut Cord Arendes „Katalysatoren“ einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik.14 Ähnliches konstatiert ←22 | 23→ Henry Rousso zeitversetzt seit den 1970er Jahren auch für Frankreich.15 Das zentrale Erkenntnisinteresse dieser Studie liegt in diesem Einfluss der Strafverfolgung auf die Auseinandersetzung mit der Shoah in den Gesellschaften beider Länder. Konkret werde ich im Folgenden untersuchen, wie in der Bundesrepublik, wo der Lischka-Prozess stattfand, und in Frankreich, wo die dort verhandelten Verbrechen begangen worden waren, zeitgenössisch über ihn gesprochen und wie sein Verlauf sowie sein Ausgang bewertet wurden. Die Diskussion darum in der DDR werde ich hingegen nicht behandeln.16 Zudem möchte ich analysieren, wie der im Prozess aufscheinende, jeweils eigene und andere juristische sowie gesellschaftliche Umgang mit der Shoah in der Bundesrepublik und in Frankreich diskutiert wurden. Anknüpfend daran werde ich außerdem die Frage erörtern, wie die Debatte um NS-Strafprozesse zur öffentlichen Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und der Shoah beitragen kann. Diesen Fragen liegt die Annahme zugrunde, dass NS-Strafverfahren nicht nur diachron eine katalytische Funktion haben, sondern auch synchron auf die erinnerungskulturelle Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit der NS-Vergangenheit wirken und als „Agenda-Setter“17 fungieren. Daher lassen sich erinnerungskulturelle Debatten während NS-Strafverfahren gewissermaßen wie unter einem Brennglas gebündelt besonders gut untersuchen.

Laut Peter Steinbach spiegelten sich bei der Strafverfolgung von NS-Verbrechen wiederum immer auch Positionen wider, die in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit zu diesem Thema vorherrschten. Die Justiz wurde davon ←23 | 24→ beeinflusst und musste sich daran abarbeiten.18 Doch was genau meint eigentlich „öffentlich“ bzw. „Öffentlichkeit“? Die Soziologen Jürgen Gerhards und Friedhelm Neidhardt definieren „Öffentlichkeit“ als ein „spezifisches Kommunikationssystem“, das sich „auf der Basis des Austauschs von Informationen und Meinungen, Personen, Gruppen und Institutionen“ konstituiere und „prinzipiell für alle Mitglieder einer Gesellschaft offen“ sei.19 Cord Arendes folgend schließe ich hier in Bezug auf NSG-Verfahren alle Personen ein, die nicht hauptberuflich als Richter oder Staatsanwälte in den Prozess involviert waren.20 Dabei gibt es nicht die eine Öffentlichkeit, sondern in ihr existiert in aller Regel ein breites Spektrum heterogener Ansichten.21 Aus sprachpragmatischen Gründen werde ich zwar jeweils von der einen Öffentlichkeit eines Landes sprechen, worin die genannte Pluralität jedoch impliziert ist. Die bundesrepublikanische und die französische werden dabei als zwei voneinander getrennte Öffentlichkeiten behandelt, die jedoch aufeinander Bezug nahmen.

In repräsentativen Demokratien wie der Bundesrepublik und Frankreich sind es Medien, die als Mittler zwischen einem sich lokal abspielenden Geschehen und der Öffentlichkeit fungieren.22 Steinbach weist auf die Schlüsselrolle hin, die Medien wiederum insbesondere bei der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zukommt: Der Bearbeitung eines Themas durch Historiker geht in aller Regel eine Diskussion im öffentlichen Raum und in den Massenmedien voraus.23 Medien nehmen dabei eine Doppelfunktion ein: Einerseits informieren sie über ein Thema und seine Hintergründe, andererseits prägen sie durch ihre Berichterstattung die Debatte darüber aktiv mit.24 Bei NSG-Verfahren ergibt sich wie bei allen deutschen Strafverfahren die Herausforderung, dass Detailinformationen über das Geschehen im Gerichtssaal ausschließlich über die Medienberichterstattung ←24 | 25→ erschlossen werden können, weil es in hiesigen Prozessen bis heute keine Wort-, sondern lediglich Verlaufsprotokolle der Gerichtsverhandlungen gibt.25 Für meine Fragestellungen ist das jedoch insofern nicht hinderlich, als dass ich die öffentliche Debatte um den Prozess und nicht seinen Hergang en détail untersuchen möchte.

Quellen

Aufgrund der zentralen Bedeutung von Medien für die öffentliche Diskussion bilden Beiträge in ausgewählten westdeutschen und französischen Massenmedien, genauer Zeitungsartikel und Fernsehbeiträge, die grundlegende Quellenbasis für diese Studie. Dabei wurden zum einen Zeitungen und Zeitschriften mit überregionaler Reichweite ausgewählt, die ein breites politisches Meinungsspektrum abdecken. Für die Bundesrepublik habe ich den Spiegel, die Zeit, die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), die Süddeutsche Zeitung (SZ) sowie die Welt jeweils zwischen dem 15. Oktober 1979 und dem 15. März 1980 qualitativ ausgewertet.26 Der Untersuchungszeitraum umfasst also jeweils auch einige Tage vor Prozessbeginn und sowie nach seinem Ende. Für Frankreich dienten für den gleichen Zeitraum ebenfalls die wichtigsten überregionalen Tageszeitungen als Quellen: der konservative Le Figaro, der linksliberale Le Monde, der 1977 gegründete und dem Parti Socialiste (PS) nahestehende Le Matin, die linksliberale Libération sowie L’Humanité, die Parteizeitung der zu diesem Zeitpunkt noch sehr wählerstarken kommunistischen Partei Frankreichs, dem Parti Communiste ←25 | 26→ Français (PCF).27 Insgesamt waren also die für diese Arbeit ausgewerteten, wichtigsten überregionalen Presseerzeugnisse in Frankreich stärker links bzw. linksliberal ausgerichtet als jene aus der Bundesrepublik. Da es jedoch nicht Ziel dieser Arbeit ist, einen quantifizierenden Vergleich der Berichterstattung in beiden Ländern anzustellen, ist dieses Ungleichgewicht nicht problematisch.

Der Lischka-Prozess lag darüber hinaus mitten im „Fernsehzeitalter“; das Fernsehen hatte 1980 Presse und Hörfunk als politische Informationsmedien in beiden Ländern überholt.28 Deshalb wurden ergänzend zu einer detaillierten Presseauswertung ausgewählte Fernsehbeiträge über den ←26 | 27→ Prozess herangezogen.29 Weil in Deutschland weder alle jemals ausgestrahlten Fernsehsendungen archiviert noch die vorhandenen Mitschnitte systematisch und an zentraler Stelle gesammelt sind30, beschränke ich mich auf zwei Beiträge, die kurz nach Prozessende gezeigt wurden und auch vor und während des Prozesses geführte Diskussionen aufgriffen. Es handelt sich um die am 12. Februar 1980 ausgestrahlte „Landesspiegel“-Dokumentation „Aktenträger oder Massenmörder. Ein Bericht zum Lischka-Prozess“ des WDR, des größten regionalen Senders der ARD, sowie um den am 19. Februar 1980 im ZDF gesendeten Bericht „Ein Naziprozeß“. In Frankreich archiviert das Institut National de l’Audiovisuel (INA) alle jemals im französischen Fernsehen ausgestrahlten Sendungen. Aus dessen Datenbank, die für Forschungszwecke auch Einzelpersonen zugänglich gemacht wird, habe ich relevante Nachrichtenbeiträge zum Lischka-Prozess ausgewählt.31 Die Beiträge zum Prozess auf den drei zu diesem Zeitpunkt existierenden Sendern TF1, Antenne 2 und France 3 sind alle recht kurz und beschränken sich auf wenige Prozesshöhepunkte. Generell gilt es zu bedenken, dass das französische Fernsehen in den 1970er Jahren noch verhältnismäßig stark staatlich kontrolliert war. Die Rolle einer „kritischen Öffentlichkeit“ übernahm in Frankreich eher die Presse als das Fernsehen.32 In der Bundesrepublik hatte sich hingegen seit Mitte der 1960er Jahre eine der Regierung sowie der Politik insgesamt kritisch gegenüberstehende Fernseh- und Presseberichterstattung herausgebildet.33

Details

Seiten
180
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631857090
ISBN (ePUB)
9783631857106
ISBN (MOBI)
9783631857113
ISBN (Hardcover)
9783631852439
DOI
10.3726/b18522
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Juni)
Schlagworte
Holocaust Zweiter Weltkrieg NS-Täter NS-Strafprozess Vergangenheitsbewältigung Massenmedien FFDJF Klarsfeld Bürgstadt Nationalsozialismus
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 180 S.

Biographische Angaben

Theresa Angenlahr (Autor:in)

Theresa Angenlahr studierte Geschichtswissenschaft und Französische Philologie an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Freien Universität Berlin und der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Ihre Forschungsinteressen umfassen die Geschichte des Nationalsozialismus sowie die deutsch-deutsche und französische Sozial- und Kulturgeschichte seit 1945.

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