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Grundfragen des Patentrechts bei Hermann Isay (1873-1938)

von Stefanie Steinmetz (Autor:in)
©2021 Dissertation 220 Seiten

Zusammenfassung

Die Dissertation untersucht Grundfragen des Patentrechts bei Hermann Isay, unter Berücksichtigung der ihn leitenden rechtsdogmatischen, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Probleme. Isay stellte sich die Frage, wie Patente zum Wiedererstarken der Wirtschaft beitragen könnten. Das seiner Ansicht nach am besten für den Absatz im Ausland geeignete Wirtschaftsgut waren Erfindungen. Isay schrieb Patenten die neue Funktion zu, die Wirtschaft durch Rettung eines eigenständigen Mittelstandes zu stärken. Um den dafür notwenigen Schutz zu generieren, begründete er die Zweiteilungslehre bei der Patentauslegung. Diese Lehre wurde vom Reichsgericht übernommen und stellte über drei Jahrzehnte die herrschende Lehre dar. Zudem setzte sich Isay für die Steigerung des Ansehens des entstehenden Berufstands der Patentanwälte ein.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Einleitung
  • I. Fragestellung
  • II. Quellen
  • III. Forschungsstand
  • Kapitel 1: Leben und Werk von Hermann Isay
  • I. Biographie
  • II. Werk
  • Kapitel 2: Ökonomische und juristische Grundlagen des Patentrechts
  • I. Rechtswissenschaft und Wirtschaft
  • II. Die Geschichte des Schutzes von Erfindungen
  • 1. Der Schutz von Erfindungen innerhalb der Zünfte
  • 2. Der Schutz von Erfindungen durch Privilegien
  • 3. Der Schutz von Erfindungen in England
  • 4. Isays Folgerungen
  • 5. Der Schutz von Erfindungen im 19. und 20. Jahrhundert
  • III. Alte und neue Funktionen des Patentrechts
  • 1. Pro und Contra starker Erfinderschutz
  • 2. Die Patente im Dienste des Mittelstandsschutzes
  • 3. Die ethische Funktion des Patents
  • IV. Zusammenfassung
  • Kapitel 3: Der Patentanspruch
  • I. Grundlegung
  • II. Die erste Phase der Geschichte der Patentauslegung: Auslegung der Willenserklärung des Patentamts
  • 1. Die Entstehung der Patentauslegungsgrundsätze
  • 2. Ernst Hartig: „Studien in der Praxis des Kaiserlichen Patentamtes“ (1890)
  • 3. Richard Wirths Schriften
  • III. Die zweite Phase der Geschichte der Patentauslegung: Hermann Isays Zweiteilungslehre
  • 1. Das Wesen des Patentanspruchs
  • 2. Gegenstand der Erfindung vs. Schutzumfang im Patentanspruch
  • 3. Auslegung des Patentanspruchs
  • IV. Die Koks-​Löschrinnen-​Entscheidung des Reichsgerichts vom 9.2.1910
  • V. Die dritte Phase der Geschichte der Patentauslegung: Die sogenannte Dreiteilungslehre
  • VI. Zusammenfassung
  • Kapitel 4: Patentagenten und Patentanwälte
  • I. Der Begriff des Patentanwalts
  • II. Der Weg zum Patentanwaltsgesetz von 1900
  • 1. Wachsende Nachfrage an Rechtsberatern in Patentsachen
  • 2. Die Entstehung des Patentanwaltsgesetzes
  • 3. Das Patentanwaltsgesetz vom 21. Mai 1900
  • 4. Missstände
  • 5. Unzureichende Kontroll-​ und Disziplinarmöglichkeiten
  • a) § 17 PatAnwG 1900 und § 35 GewO
  • b) Zivilklage
  • c) Strafprozess
  • III. Die Funktionen des Patentanwalts
  • 1. Organ der Rechtspflege
  • 2. Dienstleister
  • 3. Diskussion
  • 4. Forderungen an den Gesetzgeber
  • IV. Die Ausbildung der Patentanwälte
  • 1. „Freie Bahn dem Tüchtigen“
  • 2. Die gesetzliche Regelung der Zulassungsvoraussetzungen
  • V. Gewerbeordnung und Patentanwälte
  • 1. Das Patentanwaltsgesetz als lex specialis
  • 2. Die Forderung nach einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung
  • 3. Patentanwälte als Gewerbetreibende
  • VI. Zusammenfassung und Ausblick
  • Zusammenfassung
  • Quellen- und Literaturverzeichnis

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Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultät der Universität Bayreuth als Dissertation angenommen. Sie beruht auf den Anregungen meines Doktorvaters, Herrn Professor Dr. Diethelm Klippel. Ihm danke ich sehr herzlich für seine stets hilfsbereite Betreuung meiner Arbeit, die vielen wertvollen Hinweise und die zügige Begutachtung. Mein weiterer Dank gebührt Herrn Professor Dr. Bernd Kannowski für die Bereitschaft, das Zweitgutachten zu erstellen.

Ganz besonders danke ich natürlich meinen Eltern, die mich während meiner gesamten Ausbildung unterstützten, sowie meinem Mann und meiner Tochter. Sie brachten meiner Arbeit Verständnis und Geduld entgegen und gaben mir damit die notwendige Sicherheit für die Erstellung dieser Arbeit. Sie alle haben mich mit ermutigenden und ermunternden Worten fortwährend unterstützt. Ihnen widme ich diese Arbeit.

Trisching, im Oktober 2020

Steinmetz Stefanie, geb. Delling

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Einleitung

I. Fragestellung

Die folgende Arbeit hat Grundfragen des Patentrechts bei Hermann Isay (1873–1938) zum Gegenstand. Ausgangspunkt für die Behandlung der Thematik ist eine kurze Darstellung des Lebens und Wirkens von Hermann Isay (Kapitel 1), einschließlich einer Zusammenstellung seiner Schriften und der Rezensionen seiner Werke.

Der durch die Lebensdaten von Isay gegebene zeitliche Rahmen von 1873 bis 1938 soll nicht im Sinne einer starren Grenze verstanden werden. Eine sinnvolle Analyse der Auffassungen Isays ist teilweise nur bei Berücksichtigung längerer Perspektiven möglich. Dies zeigt sich besonders deutlich im 2. Kapitel, in dem die Frage gestellt wird, warum sich Hermann Isay gerade auf dem Gebiet des Patentrechts engagierte und welche grundlegende Bedeutung und neue Funktion er dem Patentrecht beimaß. Herausgearbeitet ist das Ineinandergreifen seiner dogmatischen und wirtschaftspolitischen Vorstellungen. Dies ist nicht ohne einen Blick auf die Entwicklung der Geschichte des Patentrechts möglich, um den Unterschied zu der zur Zeit Isays herkömmlichen Rechtfertigung des Patentschutzes zu verdeutlichen. Darüber hinaus ist auf wichtigste Konturen der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung Deutschlands im Zeitraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts bis zum Zweiten Weltkrieg einzugehen. Isays juristisches Schaffen war begleitet von einem zunehmenden Kartellierungsprozess der Unternehmen, einhergehend mit anderen Möglichkeiten der Führung des Wettbewerbs, als dies klein- und mittelständischen Unternehmen möglich war. Auf diese Weise lässt sich die Besonderheit der Isay’schen Auffassung von der neuen Funktion der Patente – als Mittel im Wirtschaftskampf zum Mittelstandsschutz – verdeutlichen (Kapitel 2). Insbesondere die Frage der längerfristigen Einflussnahme der Meinung Isays in patentrechtlichen Fragen kann nur beantwortet werden, wenn auch die Zeit nach dem Tod von Isay (1938) berücksichtigt wird.

Besondere rechtshistorische Bedeutung ist der von Hermann Isay entwickelten Zweiteilungslehre beizumessen, die zwischen dem Gegenstand der Erfindung und dem Schutzbereich unterscheidet. Sie wurde 1944 durch Fritz Lindenmaiers daraus entsprechend fortentwickelter Dreiteilungslehre als herrschende Lehre abgelöst. In Kapitel 3 wird daher die Frage aufgeworfen, wie Isay seine Lehre zur Patentauslegung entwickelt hat und welche Bedeutung er der Behandlung und Auslegung des Patentanspruchs zusprach. Gerade in rohstoffarmen Ländern wie ←11 | 12→Deutschland sei der „Rohstoff Innovation, Ideenreichtum und Erfindergeist“ kennzeichnend für den Aufschwung und die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft. Es gelte, den „Rohstoff Innovation“ nicht nur zu fördern, sondern auch optimal zu nutzen. Dies erfordere die Gewährleistung des Schutzes der technischen Leistung von Erfindern sowie deren Risikobereitschaft bei der Entwicklung. Hermann Isays Zweiteilungslehre leitete die erfinderfreundlichste Phase in der Rechtsprechung des Reichsgerichts bei der Patentauslegung ein, da der Schutzumfang nicht mehr vom Patentamt bei der Patenterteilung festgelegt, sondern der späteren richterlichen Überprüfung zugeordnet wurde.

In Kapitel 4 wird sodann Hermann Isays Auffassung über den Stand der Patentanwälte dargelegt. Es wird die Frage gestellt, welche Hilfspersonen dieser den Patentsuchenden an die Seite stellen wollte und welche fachlichen und persönlichen Anforderungen er an diese stellte, um einen besseren Patentschutz für Erfindungen zu erreichen und so in letzter Konsequenz mithilfe eines starken Patentschutzes die deutsche Volkswirtschaft zu fördern. Die Patentsuchenden, so Isay, benötigten einen kompetenten Berufsstand an ihrer Seite, der ihre Interessen vertrete. Hier sind insbesondere der Kodifikationsprozess des Patentanwaltsgesetzes und die zeitgenössische Diskussion um die Anforderungen an Patentsachwalter zu untersuchen, an der sich Hermann Isay rege beteiligte.

Die angesichts der Vielzahl der Veröffentlichungen Hermann Isays naheliegende Einengung der Fragestellung auf eine bestimmte Auswahl patentrechtlicher Probleme bedeutet keineswegs eine Hintansetzung oder Vernachlässigung der übrigen von Isay behandelten Themenkomplexe. Die vorliegende Arbeit versteht sich vielmehr als eine Untersuchung der wichtigsten Grundideen Hermann Isays, die seine Auffassungen auf dem Gebiet des Patentrechts prägten und wie ein roter Faden durchzogen. Seine zahlreichen Bearbeitungen spezieller Probleme des Patentrechts sind als Ausdruck der hier behandelten Grundideen zu verstehen, welche diese verdeutlichen. Diese Schwerpunktsetzung entspricht jener, die Isay selbst für sein Werk vornahm, gemessen an der Zahl seiner veröffentlichten Schriften zum Patentrecht im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Bergrecht oder der Rechtsphilosophie.

II. Quellen

Es liegen wenige Informationen über das Leben von Hermann Isay vor. Die Grundlage für die Darstellung seines Lebenswerkes bildet, da nur noch wenige ←12 | 13→persönliche Dokumente oder Arbeitsunterlagen1 Isays existieren, das vorhandene Aktenmaterial2.

Auf persönliche Erfahrungsberichte und Erzählungen konnte nicht zurückgegriffen werden: Sämtliche Arbeitskollegen und Freunde Isays sind verstorben. Gleiches gilt für seinen Sohn, Professor Wolfgang-Hermann Isay, der im Mai 2001 starb.3

Den Ausgangspunkt der Darstellung des Lebens Isays bilden die in den Beständen der Universität Erlangen und im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz vorhandenen Archivalien, die zum Teil von Hermann Isay selbst verfasste Lebensläufe enthalten. Sein Bruder, Rudolf Isay, hat 1960 eine Autobiographie mit dem Titel „Aus meinem Leben“ verfasst, die auch Aufschlüsse über das Leben von Hermann Isay gibt.4

An gedruckten Quellen für die weitere Untersuchung sind zunächst die über 300 Schriften Hermann Isays ausgewertet worden. Hinzu kommen die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen. Zudem wurden zeitgenössische Autoren berücksichtigt, die mit zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu den jeweiligen patentrechtlichen Diskussionen beitrugen. Die GRUR-Jahrgänge zu Hermann Isays Lebzeiten wurden vollständig durchgesehen, ebenso wie die Mitteilungen des Verbands Deutscher Patentanwälte. Berücksichtigung fanden zudem weitere einschlägige Zeitschriften, so „Recht und Wirtschaft“, „Markenschutz und Wettbewerb“ und das „Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen“, die „Deutsche Juristen-Zeitung“, die „Zeitschrift für angewandte Chemie“ und die „Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht“.

Bei der Ausarbeitung des zweiten Kapitels, des Kapitels zu den ökonomischen und juristischen Grundlagen des Patentrechts, haben sich die Ausführungen von Hans Carl Nipperdey5 und Justus Wilhelm Hedemann6 als besonders hilfreich erwiesen. Ebenso wurden im Besonderen Isays Schriften „Die Reform des juristischen Studiums“ von 1921 und „Die Funktion der Patente im Wirtschaftskampf“ vom 1927 herangezogen.

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Bei der Ausarbeitung des Kapitels zur Behandlung und Auslegung des Patentanspruchs waren, neben den zentralen Quellen der Beiträge von Isay und Richard Wirth in „Der Patentanspruch“ von 1912, Hartigs „Studien in der Praxis des Kaiserlichen Patentamtes“ von 1890 heranzuziehen.7

Für die Untersuchung der Thesen Hermann Isays zu den Patentanwälten wurde in erster Linie auf seine Schriften „Rechtsanwaltschaft und Patentanwaltschaft“ von 1907, ferner auf sein 1931 veröffentlichtes Werk „Der Kampf um die wissenschaftlichen Grundlagen der Patentanwaltschaft“ zurückgegriffen.8 Ebenso ist auf die „Denkschrift über die Auswüchse des Patentagententums“9 und die Denkschrift „Beratung und Vertretung auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes“ von 1925 zu verweisen.10

III. Forschungsstand

Die rechtshistorische Forschung hat bislang den Grundfragen des Patentrechts bei Hermann Isay keine ausreichende Aufmerksamkeit geschenkt. Eduard Reimer formulierte 1948 in seinem Nachruf zum Andenken an Hermann Isay anlässlich dessen 10-jährigen Todestages:

„Sein Lebenswerk ist bis heute nicht gewürdigt worden. Einer gründlichen Würdigung müsste der Umfang einer Broschüre, wenn nicht mehr, eingeräumt werden“.11

Diese Aussage hat bis heute Bestand. Zwar haben sich zahlreiche Autoren mit Isays Beiträgen zu einzelnen Rechtsfragen in mehreren Rechtsgebieten beschäftigt. Insbesondere sein Werk „Rechtsnorm und Entscheidung“ gab Anlass zu einer Monographie12 und zu Rezensionen13. Eine umfassende Auseinandersetzung mit seinen Arbeiten auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patentrechts, und die Herausarbeitung seiner leitenden ←14 | 15→patentrechtlichen Grundideen, die von seinen wirtschaftspolitischen Vorstellungen geprägt waren, fehlen jedoch bislang.

Zum Leben Hermann Isays liegen bisher zwei aussagekräftige Veröffentlichungen vor. Zunächst ist auf Franz Hederers Beitrag im Biographischen Handbuch des Geistigen Eigentums aus dem Jahre 2017 zu verweisen14. Als besonders hilfreich für die Erstellung des ersten Kapitels erwies sich die Abhandlung von Günther Roßmanith, der in seinem Werk „Rechtsgefühl und Entscheidungsfindung. Hermann Isay (1873–1938)“ aus dem Jahre 1975 einen Lebenslauf Isays voranstellt.

Beim Forschungsstand zur Ausarbeitung des zweiten Kapitels zu den ökonomischen und juristischen Grundlagen des Patentrechts ist insbesondere auf die Veröffentlichungen von Heinz Mohnhaupt, Friedrich-Wilhelm Henning, Barbara Dölemeyer und Diethelm Klippel hinzuweisen.15

Bei der Ausarbeitung des Kapitels zur Behandlung und Auslegung des Patentanspruchs haben sich die Arbeiten von Rafael von Heppe, Kurt von Falck, Fritz Lindenmaier und Heinrich Kirchhoff als besonders hilfreich erwiesen.16

Für Kapitel 4 war insbesondere die Schrift von Alexander Bayer von Nutzen.17 Ebenso ist auf die Arbeit von Simone Rücker zu verweisen, welche die parallele Entwicklung der Rechtsanwaltschaft untersucht und dabei auch auf Patentsachwalter eingeht.18

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1 Der Verlag Franz Vahlen, bei dem Isay zahlreiche Bücher drucken ließ, hat mitgeteilt, dass keine Unterlagen mehr vorhanden seien. Gleiches gilt für die Verlage Schulthess und Carl Heymanns.

2 Von der Promotionsakte (UAE: C2/3 Nr. 937) Hermann Isays stellte die Universität Erlangen freundlicherweise digitale fotografische Aufnahmen zur Verfügung.

3 Freundliche Auskunft von Michael Isay, Sohn von Wolfgang-Hermann Isay.

4 Isay, R., Aus meinem Leben, 1960.

5 Nipperdey, Zum Begriff des Wirtschaftsrechts, 1921.

6 Hedemann, Grundzüge des Wirtschaftsrechts, 1922; ders.: Wirtschaftsrecht, 1929.

7 Isay/Wirth, Der Patentanspruch, Beiträge zu seiner Behandlung und Auslegung, 1912; Hartig, Studien in der Praxis des Kaiserlichen Patentamtes, 1890.

8 Isay, Patentanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft, MittDPatAnw 1907, S. 31–37, ders., Der Kampf um die wissenschaftlichen Grundlagen der Patentanwaltschaft, 1931.

9 Denkschrift über die Auswüchse des Patentagententums, 1913.

Details

Seiten
220
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631853986
ISBN (ePUB)
9783631853993
ISBN (MOBI)
9783631854006
ISBN (Paperback)
9783631847497
DOI
10.3726/b18372
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Juli)
Schlagworte
Wirtschaftliche Entwicklung Patent Patentauslegung Stand der Patentanwälte Schutzumfang der Patente Zweiteilungslehre Patentfunktion Mittelstandsschutz
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 220 S.

Biographische Angaben

Stefanie Steinmetz (Autor:in)

Stefanie Steinmetz, geb. Delling, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, wo sie auch promovierte. Das Referendariat absolvierte sie am Landgericht Regensburg, ebenso wie die Ausbildung zum zertifizierten Wirtschaftsmediator. Sie absolvierte die Ausbildung zur Fachanwältin im Arbeitsrecht und legte den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Wirtschaftsrecht.

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