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EU-Grundrechte und Umsatzsteuer

Der Einfluss des unionsrechtlichen allgemeinen Gleichheitssatzes auf den Vorsteuerabzug

von Markus Müller (Autor:in)
©2021 Dissertation 484 Seiten

Zusammenfassung

Die Umsatzsteuer ist eine „EU-Steuer". Nationales Recht und Unionsrecht sind eng miteinander verzahnt. Nach der EuGH-Entscheidung Åkerberg Fransson gelten im gesamten Bereich der Mehrwertsteuer die in der Charta der Grundrechte der EU verankerten Grundrechte. Dazu zählt auch der unionsrechtliche allgemeine Gleichheitssatz. Der EuGH bezieht sich in mehreren hundert Entscheidungen als Gerechtigkeitspostulat jedoch nicht auf das allgemeine Gleichheitsrecht, sondern auf den „Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer". Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob geltende Bestimmungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zum Vorsteuerabzug das allgemeine Gleichheitsrecht des Unternehmers verletzen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Rechtfertigung des Themas
  • B. Gang der Darstellung
  • Kapitel 1: Das normative Mehrebenensystem
  • A. Rechtsquellen des europäischen Steuerrechts
  • I. Systemische Einleitung
  • II. Primärrecht
  • III. Sekundärrecht
  • IV. Tertiärrecht
  • V. Sonstige Rechtsquellen
  • B. Normenhierarchie innerhalb des Unionsrechts
  • C. Einwirkung des Unionsrechts auf innerstaatliches Steuerrecht
  • I. Unionales Primärrecht
  • II. Unionales Sekundär- und Tertiärrecht
  • III. Anwendungsvorrang unionsrechtlicher Bestimmungen
  • 1. Überblick über den Vorrang des Unionsrechts
  • 2. Wirkung des Anwendungsvorrangs unionsrechtlicher Bestimmungen im Einzelnen
  • a) Berufungsrecht des Steuerpflichtigen auf Richtlinienrecht
  • b) Kein Berufungsrecht der Mitgliedstaaten auf Richtlinienrecht
  • c) Richtlinienkonforme Auslegung
  • IV. Mittelbare und unmittelbare Einwirkung unionaler Grundrechte
  • V. Auslegungsmethodik im Mehrebenensystem der Umsatzsteuer
  • 1. Überblick über den Kreis der anerkannten Auslegungsmethoden
  • 2. Auslegungsmethoden im Einzelnen
  • a) Auslegung nach dem Wortlaut
  • b) Systematische Auslegung
  • c) Teleologische Auslegung
  • d) Historische Auslegung
  • e) Hierarchie der Auslegungsgrundsätze
  • Kapitel 2: Zur Wirkung der Unionsgrundrechte
  • A. Grundlagen der Unionsgrundrechte
  • I. Rechtsquellen
  • II. Rechtserkenntnisquellen
  • III. Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte
  • 1. Status nach Inkrafttreten der Verträge
  • 2. Entwicklung ungeschriebenen Grundrechtsschutzes
  • 3. Der Grundrechtskonvent und die Charta 2000
  • 4. Von der gescheiterten EU-Verfassung zur Grundrechtecharta
  • 5. Beitritt der Union zur EMRK
  • IV. Die Bedeutung der Charta im System des europäischen Grundrechtsschutzes
  • 1. Mehrfachbezug in Art. 6 EUV
  • 2. Das Verhältnis der Charta zu anderen Quellen im Einzelnen
  • a) Die Charta im Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof vor Lissabon
  • b) Die Charta im Verhältnis zur EMRK
  • c) Die Charta im Verhältnis zu den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen
  • B. Systematik der Unionsgrundrechte
  • I. Adressaten allgemein
  • II. Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte
  • 1. Durchführung von Unionsrecht
  • 2. Diskussionsgrundlagen
  • a) Keine Möglichkeit der Ableitung aus dem Chartatext
  • b) Die wesentliche Rechtsprechung des EuGH im Einzelnen
  • aa) EuGH Wachauf
  • bb) EuGH ERT
  • cc) Schlussfolgerungen für das Handeln im Geltungsbereich des Unionsrechts
  • dd) Negativabgrenzung: Kein Handeln im Geltungsbereich der Union
  • ee) Umsetzungsspielräume: EuGH Marks & Spencer
  • 3. Diskussion nach Lissabon
  • 4. Die Åkerberg-Fransson-Entscheidung
  • a) Bedeutsamkeit der Entscheidung
  • b) Sachverhalt
  • c) Die Unzulässigkeit der Vorlage gemäß den Schlussanträgen
  • d) Die Zulässigkeit der Vorlagefrage gemäß EuGH
  • e) Kritik
  • f) Schlussfolgerung
  • 5. Die Åkerberg-Fransson-Entscheidung im Kontext der sonstigen EuGH-Rechtsprechung
  • a) Notwendigkeit der Einordnung in den Rechtsprechungsbestand
  • b) Kategorisierung der Rechtsprechung
  • c) Einordnung der Åkerberg-Fransson-Entscheidung
  • 6. Abmilderungskurs des EuGH?
  • a) Überblick über die EuGH-Rechtsprechung nach Åkerberg Fransson
  • b) Die EuGH-Rechtsprechung im Einzelnen
  • aa) EuGH Siragusa
  • bb) EuGH Hernández
  • c) Ergebnis
  • III. Bindung der Mitgliedstaaten bei der Einschränkung von Grundfreiheiten
  • IV. Persönlicher Anwendungsbereich
  • V. Eingriff
  • VI. Rechtfertigung von Eingriffen
  • 1. Überblick über die mögliche Eingriffsrechtfertigung
  • 2. Die Rechtfertigungsvoraussetzungen nach Art. 52 Abs. 1 GrCh im Einzelnen
  • a) Gesetzesvorbehalt
  • b) Erhalt des Wesensgehaltes
  • c) Legitimität des Zieles
  • d) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • C. Der unionsrechtliche allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 20 GrCh
  • I. Grundlagen
  • 1. Inhalt und Quellen
  • 2. Bedeutung und Anwendungsbereich
  • 3. Beeinträchtigung gleichen Ursprungs
  • 4. Folgen eines Verstoßes
  • II. Die Bedeutung des allgemeinen Gleichheitsatzes für das Steuerrecht
  • 1. Steuerrecht als Steuerverfassungsrecht
  • 2. Zur Rechtsstaatlichkeit der Besteuerung
  • 3. Materiell prinzipiengerechtes Steuersystem
  • 4. Status quo: Das fehlende Vertrauen in die Gerechtigkeit der Besteuerung
  • 5. Ausprägungen des allgemeinen Gleichheitssatzes im Steuerrecht
  • a) Zur Übertragbarkeit des nationalen Gewährleistungsgehalts von Art. 3 GG
  • b) Rechtsanwendungsgleichheit
  • c) Rechtssetzungsgleichheit
  • d) Zur Existenz eines unionsrechtlichen Folgerichtigkeitsgebotes
  • aa) Folgerichtigkeit im gesamteuropäischen Kontext
  • bb) Verständnis nach deutschem Recht
  • cc) Folgerichtigkeit im Unionsrecht
  • dd) Fazit
  • 6. Verhältnis des allgemeinen Gleichheitssatzes zu anderen Unionsgrundrechten
  • a) Spezielle Gleichheitssätze
  • b) Freiheitsgrundrechte
  • D. Das Leistungsfähigkeitsprinzip als Fundamentalprinzip der Besteuerung
  • I. Die Bedeutung des Leistungsfähigkeitsprinzip in der nationalen Steuerrechtsordnung
  • 1. Abstrahierte Bedeutung des Leistungsfähigkeitsprinzips
  • 2. Konkrete Anwendung des Leistungsfähigkeitsprinzips
  • a) Subjektive Leistungsfähigkeit
  • b) Sachliche Leistungsfähigkeit
  • 3. Leistungsfähigkeit in der Umsatzsteuer
  • 4. Fazit
  • II. Umsatzbesteuerung nach der Leistungsfähigkeit – zugleich ein Befund des unionalen Primärrechts
  • 1. Notwendigkeit der Ableitung aus dem Primärrecht
  • 2. Mögliche Rechtsgrundlagen im Primärrecht der Union
  • a) Grundrechtecharta
  • b) Gemeinsame Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten
  • c) Grundfreiheiten
  • 3. Fazit
  • E. Primärrechtliche Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems
  • I. Vorüberlegungen
  • II. Das Verhältnis von Grundrechten und Grundfreiheiten im Allgemeinen
  • 1. Aktueller Diskussionsstand
  • 2. Ableitung des Verhältnisses von Grundfreiheiten und Grundrechten aus den jeweiligen Funktionen
  • a) Charakterisierung der Grundfreiheiten
  • b) Charakterisierung der Grundrechte
  • c) Fazit: Harmonische Auslegung zur Erlangung vollkommenen Rechtsschutzes
  • III. Allgemeiner Gleichheitssatz und spezielle AEUV-Vorgaben
  • 1. Überblick über das Verhältnis von allgemeinem Gleichheitssatz und speziellen Normen des AEUV
  • 2. Die speziellen AEUV-Vorgaben im Einzelnen
  • a) Primärrechtliches Diskriminierungsverbot für Dienstleistungen nach Art. 56 AEUV
  • aa) Grundlagen
  • bb) Ausprägung im Mehrwertsteuerrecht
  • b) Primärrechtliches Diskriminierungsverbot für den Warenverkehr nach Art. 110 AEUV
  • aa) Grundlagen
  • bb) Ausprägung im Mehrwertsteuerrecht
  • c) Bevorteilung von Inländern als verbotene Beihilfe nach Art. 107 AEUV
  • aa) Grundlagen
  • bb) Ausprägung im Mehrwertsteuerrecht
  • IV. Ungeschriebener Primärrechtsgrundsatz des Verbots missbräuchlicher Berufung auf Unionsrecht
  • 1. Drohendes Missbrauchvermeidungsvakuum
  • 2. Rechtsfortbildung durch den EuGH
  • a) Entwicklung allgemeiner Rechtsgrundsätze
  • b) Die wesentliche Rechtsprechung des EuGH im Einzelnen
  • aa) EuGH Schoenimport „Italmoda“ Mariano Previti
  • bb) EuGH Cussens
  • 3. Einordnung in die Normenhierarchie
  • 4. Kritik an der unmittelbaren Einwirkung auf das nationale Recht
  • a) Darstellung am Beispiel der Vorsteuerversagung nach § 25d UStG in Deutschland
  • b) Einführung von § 25f UStG und Aufhebung von § 25d UStG mit Wirkung zum 01.01.2020
  • V. Fazit: Neutralität im Mehrwertsteuersystem als Resultat eines primärrechtlichen Normenkonglomerats
  • Kapitel 3: Rechtsschutz im Mehrebenensystem
  • A. Verstoß der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gegen Primärrecht
  • I. Überblick über die erfassten Konstellationen
  • II. Mögliche Rechtsschutzverfahren im Einzelnen
  • 1. Vorabentscheidungsverfahren
  • 2. Nichtigkeitsklage
  • B. Verstoß nationaler Bestimmungen gegen Primärrecht
  • I. Gebot der primärrechtskonformen Auslegung
  • II. Folgen der Nichtigkeit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
  • III. Vorabentscheidung des EuGH
  • IV. Parallele Geltung von Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 GrCh
  • 1. Der Prüfungsanspruch des Bundesverfassungsgerichts als Entwicklungsprozess
  • 2. Die Kompetenzerhebung durch das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen
  • a) Solange-Rechtsprechung
  • b) Maastricht-Urteil und Bananenmarkt-Beschluss
  • c) Lissabon-Urteil und Honeywell-Beschluss
  • d) Folgeurteil zu EuGH Melloni
  • e) OMT-Volagebeschluss
  • 3. Fazit
  • 4. Kompetenzkollision
  • a) Reaktion des Bundesverfassungsgerichts auf EuGH Åkerberg Fransson
  • b) Hintergründe der Reaktion des Bundesverfassungsgerichts
  • c) Einordnung der Reaktion
  • d) Definition der Interessenskollision
  • 5. Kollisionsbereich: Umsetzungsspielraum nach Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
  • a) Definition des Bundesverfassungsgerichts
  • b) Definition des EuGH
  • c) Ergebnis
  • 6. Stellungnahme: Kollisionsauflösung durch Kooperation
  • V. Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht
  • 1. Grundsätze der Vorlagepflicht
  • 2. Vorlagepflichten im Einzelnen
  • a) Zwingende Vorgaben des Unionsrechts
  • b) Vorgaben des Unionsrechts mit Ermessensspielräumen
  • Kapitel 4: Der unionsrechtliche allgemeine Gleichheitssatz im Mehrwertsteuerrecht
  • A. Charakterisierung von Gleichheit im Mehrwertsteuerrecht
  • I. Die bereichsspezifische Ausgestaltung der Gleichheit
  • II. Der Wesensgehalt der Umsatzsteuer
  • 1. Geschichtlicher Hintergrund
  • a) Vorboten der modernen Umsatzsteuer in Deutschland
  • b) Verfassungswidrigkeit der Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer in Deutschland
  • c) Parallel laufende Entwicklung auf europäischer Ebene: Die Erste und Zweite Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
  • d) Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
  • 2. Die wesentlichen Merkmale des geltenden Umsatzsteuersystems
  • a) Die Steuersystematik nach Art. 1 Abs. 2 MwStSystRL
  • b) Die Funktion des Vorsteuerabzuges
  • c) Stellung und Aufgabe des Unternehmers
  • d) Der Belastungsgrund der Mehrwertsteuer
  • aa) Die Mehrwertsteuer: Eine Verkehr- oder Verbrauchsteuer?
  • bb) Die Umsatzsteuer als Verkehrsteuer
  • cc) Die Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer
  • dd) Einschätzung
  • III. Schlussfolgerungen für das Umsatzsteuerrecht
  • 1. Leistungsfähigkeitsprinzip
  • 2. Historischer und materieller Hintergrund
  • 3. Charakter einer indirekten Verbrauchsteuer
  • a) Konsumbelastung
  • b) Vorsteuerabzug
  • c) Unternehmer
  • 4. Fazit: Maßstäbe für eine gerechte Umsatzsteuer
  • B. Das Neutralitätsprinzip
  • I. Gegenwärtiges Verständnis
  • II. Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
  • III. Interpretation des EuGH
  • 1. Überblick über die Anwendung des Neutralitätsprinzips durch den EuGH
  • 2. Die Ausprägungen des Neutralitätsprinzips im Einzelnen
  • a) Eingangsseitige Neutralität
  • b) Ausgangsseitige Neutralität
  • 3. Fazit: Der Unternehmer im Mittelpunkt der Neutralität
  • IV. Verhältnis von Neutralitätsgrundsatz und allgemeinem Gleichheitssatz
  • V. Gegenwärtiger Umgang mit gleichheitsrechtlichen Bedenken am Beispiel der EuGH-Rechtsprechung
  • 1. Rechtssache Jetair und BTWE Travel4you
  • a) Hintergrund
  • b) Gleichheitsrechtliche Prüfung
  • c) Fazit
  • 2. Rechtssache BLP Group
  • a) Hintergrund
  • b) Gleichheitsrechtliche Prüfung
  • c) Fazit
  • 3. Rechtssache Zimmermann
  • a) Hintergrund
  • b) Gleichheitsrechtliche Prüfung
  • c) Fazit
  • 4. Rechtssachen Seeling und Puffer
  • a) Hintergrund
  • b) Gleichheitsrechtliche Prüfung
  • c) Fazit
  • 5. Rechtssache RPO
  • a) Hintergrund
  • b) Gleichheitsrechtliche Prüfung
  • c) Fazit
  • 6. Rechtssache Boehringer Ingelheim Pharma
  • a) Hintergrund
  • b) Gleichheitsrechtliche Prüfung
  • c) Fazit
  • 7. Gesamtfazit
  • C. Gebotener Umgang mit Einschränkungen des allgemeinen Gleichheitsrechts
  • I. Prüfungsaufbau
  • II. Das Verbrauchsteuerprinzip als Grundlage des Vergleichsmaßstabs in der Rechtsprechung
  • III. Kontrolldichte
  • 1. Auffassung des EuGH zum Status quo
  • 2. Kritik und gebotene Verschärfung der Kontrolldichte
  • a) Ablehnung der gegenwärtigen Kontrolldichte des EuGH
  • b) Der allgemeine Gleichheitssatz im Kontext primärrechtlicher Neutralität
  • c) Betrugsanfälligkeit des Mehrwertsteuersystems
  • IV. Rechtfertigung des Systembruchs und Verhältnismäßigkeitsprüfung
  • 1. Rechtfertigungsbedürfnis und Verhältnismäßigkeitskontrolle
  • 2. Spezielle Rechtfertigungsgründe
  • a) Wirksame steuerliche Kontrolle und Vermeidung von Steuerbetrug
  • b) Vereinfachungen: Typisierungen und Pauschalierungen
  • c) Kompensation von Vor- und Nachteilen
  • d) Deckung des Finanzmittelbedarfs und sonstige Fiskalinteressen
  • e) Kohärenz
  • D. Zwischenergebnis und Hypothese
  • Kapitel 5: Vereinbarkeit der Regelungen zum Vorsteuerabzug mit Art. 20 GrCh
  • A. Vorüberlegungen
  • I. Eignung des Vorsteuerabzuges als Analysegegenstand
  • II. Gliederung der Analyse
  • 1. Materieller Aufbau
  • 2. Formeller Aufbau
  • B. Allgemeine Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
  • I. Materielle Grundlagen des Rechtsanspruchs
  • II. Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • C. Einschränkungen des Vorsteuerabzuges
  • I. Art. 167 – 172 MwStSystRL: Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • 1. Gesellschafter, Mitunternehmer und Holdinggesellschaften als mittelbare Unternehmer
  • a) Grundlagen der gegenwärtigen Rechtslage
  • aa) EuGH Faxworld
  • bb) EuGH Polski Trawertyn
  • cc) EuGH Malburg
  • dd) EuGH Cibo Participations
  • b) Systematisierung der Rechtsprechung
  • c) Ungleichbehandlung bzw. Gleichbehandlung von Vergleichsgruppen
  • aa) Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an Gesellschaft
  • bb) Geschäftsleitende Finanzholding
  • d) Vergleichbarkeit der Vergleichsgruppen
  • aa) Allgemein
  • bb) Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an Gesellschaft
  • cc) Geschäftsleitende Funktionsholding
  • e) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
  • f) Herstellung eines grundrechtskonformen Zustandes
  • 2. Zusammenhang mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen – unechte Steuerbefreiungen
  • a) Einführung
  • b) Vorüberlegungen zur Ungleichbehandlung
  • aa) Unechte Steuerbefreiungen als Systembruch oder Subsystem?
  • bb) Ungleichbehandlung durch Belastung des Steuerpflichtigen
  • cc) Ungleiche Belastung des Konsumaufwands der Verbraucher
  • dd) Optionsrechte
  • c) Klassifizierung der unechten Steuerbefreiungen für Zwecke der Rechtfertigungsprüfung
  • d) Rechtfertigung von unechten Steuerbefreiungen zur Freistellung des Existenzminimums
  • aa) Anwendungsbereich
  • bb) Besondere primärrechtliche Einwirkungen
  • cc) Legitimer Zweck
  • dd) Geeignetheit des Mittels
  • ee) Erforderlichkeit des Mittels
  • e) Rechtfertigung von unechten Steuerbefreiungen aus politischen Erwägungen
  • aa) Anwendungsbereich
  • bb) Besondere primärrechtliche Einwirkungen
  • cc) Legitimer Zweck
  • dd) Geeignetheit des Mittels
  • ee) Erforderlichkeit des Mittels
  • f) Rechtfertigung von unechten Steuerbefreiungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit speziellen Steuern
  • aa) Anwendungsbereich
  • bb) Besondere primärrechtliche Einwirkungen
  • cc) Legitimer Zweck
  • dd) Geeignetheit des Mittels
  • ee) Erforderlichkeit des Mittels
  • ff) Angemessenheit des Mittels / Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
  • g) Rechtfertigung von unechten Steuerbefreiungen aus systematischen Erwägungen
  • aa) Anwendungsbereich
  • bb) Besondere primärrechtliche Einwirkungen
  • cc) Legitimer Zweck
  • dd) Geeignetheit des Mittels
  • ee) Erforderlichkeit des Mittels
  • h) Rechtfertigung von unechten Steuerbefreiungen aus Vereinfachungsgründen
  • aa) Anwendungsbereich
  • bb) Besondere primärrechtliche Einwirkungen
  • cc) Legitimer Zweck
  • dd) Geeignetheit des Mittels
  • ee) Erforderlichkeit des Mittels
  • ff) Angemessenheit des Mittels / Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
  • i) Rechtfertigung von auf Ausnahmeregelungen basierenden unechten Steuerbefreiungen
  • aa) Anwendungsbereich
  • bb) Ungleichbehandlung
  • cc) Auffassung des EuGH zu Ausnahmeregelungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
  • dd) Begründung der Anwendbarkeit von Art. 20 GrCh
  • ee) Besondere primärrechtliche Einwirkungen
  • ff) Gegenwärtiger Rechtfertigungsbefund des EuGH aus anderen Rechtsbereichen
  • gg) Angemessenheit / Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
  • hh) Zurechnung der Diskriminierung und Folge der Nichtigkeit der Richtlinienbestimmung
  • j) Herstellung eines grundrechtskonformen Zustandes
  • 3. Innergemeinschaftliche Erwerbe gemäß Art. 41 MwStSystRL
  • a) Grundlagen der gegenwärtigen Rechtslage
  • aa) Grundsätze nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
  • bb) Anwendungsbeispiele
  • cc) Verbundene EuGH-Rechtssache X und Facet Trading
  • b) Wirkungsweise von Art. 41 MwStSystRL und Begründung der Anwendbarkeit von Art. 20 GrCh
  • c) Ungleichbehandlung bzw. Gleichbehandlung von Vergleichsgruppen
  • aa) Ausgangssachverhalt als Vergleichsmaßstab
  • bb) B2B-Dienstleistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet
  • cc) Unbewegte Montagelieferung an einem Grundstück im übrigen Gemeinschaftsgebiet
  • dd) Innergemeinschaftlicher Erwerb im übrigen Gemeinschaftsgebiet ohne Verwendung einer USt-IdNr.
  • ee) Konvergenz von Sicherheitsleistung und nationalen Steuersätzen
  • d) Vergleichbarkeit der Vergleichsgruppen
  • aa) Allgemein
  • bb) B2B-Dienstleistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet
  • cc) Unbewegte Montagelieferung im übrigen Gemeinschaftsgebiet
  • dd) Innergemeinschaftlicher Erwerb im übrigen Gemeinschaftsgebiet ohne Verwendung einer USt-IdNr.
  • ee) Konvergenz von Sicherheitsleistung und nationalen Steuersätzen
  • e) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
  • aa) Rechtfertigung durch den EuGH
  • bb) Legitimer Zweck
  • cc) Geeignetheit des Mittels
  • dd) Erforderlichkeit des Mittels
  • ee) Angemessenheit des Mittels / Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
  • f) Herstellung eines grundrechtskonformen Zustandes
  • 4. Zuordnungswahlrechte und Sphärentheorie
  • a) Einführung
  • b) Grundlagen der gegenwärtigen Rechtslage
  • aa) Zuordnungswahlrechte und die historische Sphärentheorie
  • bb) EuGH VNLTO und die neue Sphärentheorie
  • cc) Einführung von Art. 168a MwStSystRL
  • c) Systematisierung
  • d) Ungleichbehandlung von Vergleichsgruppen
  • aa) Seeling-Modell und neue Sphärentheorie
  • bb) Art. 168a Abs. 1 und Abs. 2 MwStSystRL
  • e) Vergleichbarkeit der Vergleichsgruppen
  • aa) Allgemein
  • bb) Seeling-Modell und neue Sphärentheorie
  • cc) Art. 168a Abs. 1 und Abs. 2 MwStSystRL
  • f) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
  • aa) Rechtfertigung durch den EuGH und den Richtliniengeber
  • bb) Legitimer Zweck
  • cc) Geeignetheit des Mittels
  • dd) Erforderlichkeit des Mittels
  • g) Herstellung eines grundrechtskonformen Zustandes
  • II. Art. 173 – 175 MwStSystRL: Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs
  • 1. Einführung
  • 2. Gleichheitsrechtliche Bedeutung
  • III. Art. 176 – 177 MwStSystRL: Einschränkungen des Rechts auf Vorsteuerabzug
  • 1. Vorsteuerausschlüsse nach der Stillhalteklausel des Art. 176 MwStSystRL
  • a) Grundlagen der gegenwärtigen Rechtslage
  • b) Vorüberlegungen zur Überprüfung der Grundrechtskonformität
  • c) Angemessenheit / Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
  • 2. Vorsteuerausschlüsse aus konjunkturellen Gründen nach Art. 177 Abs. 1 MwStSystRL
  • a) Grundlagen der gegenwärtigen Rechtslage
  • b) Vorüberlegungen zur Überprüfung der Grundrechtskonformität
  • c) Konjunkturelle Erwägungen in der Rechtfertigungsprüfung
  • aa) Art. 177 MwStSystRL als Öffnungsklausel
  • bb) Grundsätzliche Eignung von Konjunkturmaßnahmen als Rechtfertigungsgrund
  • cc) Angemessenheit / Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
  • IV. Art. 184 – 192 MwStSystRL: Berichtigung des Vorsteuerabzugs
  • 1. Einführung
  • 2. Einlagenentsteuerung
  • a) Grundlagen der gegenwärtigen Rechtslage
  • aa) EuGH Lennartz
  • bb) EuGH Gmina Ryjewo
  • b) Systematisierung
  • c) Ungleichbehandlung von Vergleichsgruppen
  • d) Vergleichbarkeit der Vergleichsgruppen
  • e) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
  • aa) Rechtfertigung durch den EuGH
  • bb) Legitimer Zweck
  • cc) Geeignetheit des Mittels
  • dd) Erforderlichkeit des Mittels
  • f) Herstellung eines grundrechtskonformen Zustandes
  • 3. Vorsteuerabzug im System der Soll-Besteuerung am Beispiel von Wechselkursschwankungen
  • a) Grundlagen der gegenwärtigen Rechtslage
  • b) Gleichbehandlung von Sachverhalten
  • c) Vergleichbarkeit der Vergleichsgruppen
  • d) Rechtfertigung der Gleichbehandlung
  • aa) Legitimer Zweck
  • bb) Geeignetheit des Mittels
  • cc) Erforderlichkeit des Mittels
  • e) Herstellung eines grundrechtskonformen Zustandes
  • D. Ergebnis
  • Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis

←32 | 33→

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

anderer Ansicht

ABl. EG

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft

ABl. EU

Amtsblatt der Europäischen Union

Abs.

Absatz

abw.

Abweichend

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AMRabG

Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Anm.

Anmerkung

AO

Abgabenordnung

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift)

AO-StB

Der-AO-Steuer-Berater (Zeitschrift)

Art.

Artikel

Aufl.

Auflage

BAG

Bundesarbeitsgericht

BAGE

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

BB

Betriebs-Berater (Zeitschrift)

Bd.

Band

bearb.

bearbeitet

Beschl.

Beschluss

BFH

Bundesfinanzhof

BFH/NV

Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (Zeitschrift)

BFHE

Sammlung der Entscheidungen des BFH

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BMF

Bundesministerium der Finanzen

Brem. GBl

Bremisches Gesetzblatt

BStBK

Bundessteuerberaterkammer

BStBl. I

Bundessteuerblatt Teil I

BStBl. II

Bundessteuerblatt Teil II

BT-Drs.

Bundestags-Drucksache

Buchst.

Buchstabe

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Amtliche Sammlung von Entscheidungen des BVerfG←33 | 34→

BVerfGK

Die Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

bzw.

beziehungsweise

Charta

Charta der Grundrechte der EU

d. h.

das heißt

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

ders.

derselbe

dies.

dieselbe

Diss.

Dissertation

DÖV

Die öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)

Drucks.

Drucksache

DStJG

Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft

DStR

Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

DStRE

DStR-Entscheidungsdienst (Zeitschrift)

DStRK

Deutsches Steuerrecht kurzgefaßt (Zeitschrift)

DStZ

Deutsche Steuer-Zeitung (Zeitschrift)

EFG

Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift)

EG

Europäische Gemeinschaft

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Einf.

Einführung

Einl.

Einleitung

EMRK

Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

EU

Europäische Union

EUConst

European Constitutional Law Review (Zeitschrift)

EuG

Gericht der Europäischen Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuGRZ

Europäische Grundrechte-Zeitschrift

EUR

Euro

EuR

Europarecht (Zeitschrift)

EU-UStB

EU-Umsatz-Steuer-Berater (Zeitschrift)

EUV

Vertrag über die Europäische Union

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWS

Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (Zeitschrift)

f./ff.

folgende

FG

Finanzgericht

FGO

Finanzgerichtsordnung

FR

Finanzrundschau (Zeitschrift)

FS

Festschrift←34 | 35→

GA

Generalanwalt/-anwältin

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GrCh

Charta der Grundrechte der EU

GrS

Großer Senat

HFR

Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (Zeitschrift)

hrsg.

herausgegeben

HS

Halbsatz

i. H. v.

in Höhe von

i. S. d.

im Sinne

i. V. m.

in Verbindung mit

IStR

Internationales Steuerrecht (Zeitschrift)

IVM

International VAT Monitor (Zeitschrift)

JA

Juristische Arbeitsblätter

JURA

Juristische Ausbildung (Zeitschrift)

JuS

Juristische Schulung

JZ

Juristenzeitung (Zeitschrift)

Kap.

Kapitel

KOM

Europäische Kommission

lit.

Littera (lateinisch: Buchstabe)

m. Anm.

mit Anmerkungen

m. w. N.

mit weiteren Nachweisen

MwSt-DVO

Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuersystemrichtli-nie Nr. 282/2011 v. 15.3.2011, Abl. EU 2011, L 77/1

MwStR

Mehrwertsteuerrecht (Zeitschrift)

MwStSystRL

Mehrwertsteuersystemrichtlinie

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

Nr.

Nummer(n)

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NWB

Neue Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift)

ÖStZ

Österreichische Steuerzeitung

öUStG

österreichisches Umsatzsteuergesetz

öVwGH

österreichischer Verwaltungsgerichtshof

Pkw

Personenkraftwagen

RGBl.

Reichsgesetzblatt

Rn.

Randnummer

Rs.

Rechtssache(n)←35 | 36→

Rz.

Randziffer

S.

Seite(n) oder Satz/Sätze

Schlussantr.

Schlussanträge

SGB V

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Slg.

Sammlung der Rechtsprechung des EuGH

sog.

so genannt (-e, -er, -es)

Stbg

Die Steuerberatung (Zeitschrift)

SteuK

Seuerrecht kurzgefasst

StGB

Strafgesetzbuch

StuW

Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift)

Tz.

Textziffer

TzBfG

Teilzeit- und Befristungsgesetz

u. a.

unter anderem

UAbs.

Unterabsatz

Ubg

Die Unternehmensbesteuerung (Zeitschrift)

UR

Umsatzsteuerrundschau (Zeitschrift)

Urt.

Urteil

USD

US-Dollar

USt

Umsatzsteuer

UStB

Der Umsatz-Steuer-Berater (Zeitschrift)

UStG

Umsatzsteuergesetz

USt-IdNr.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

UVR

Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht (Zeitschrift)

v.

vom/von

VerStG

Versicherungsteuergesetz

vgl.

Vergleiche

VNLTO

Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie

z. B.

zum Beispiel

ZaöRV

Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

ZESAR

Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten des Privaten Krankenversicherungsverbandes

ZEuS

Zeitschrift für europarechtliche Studien

ZfZ

Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern

ZIS

Zeitschrift für Interationale Strafrechtsdogmatik

zit.

zitiert

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

zzgl.

zuzüglich

←36 | 37→

Einleitung

A. Rechtfertigung des Themas

Die deutsche Umsatzsteuer feierte am 01.08.2018 ihren 100. Geburtstag.1 In diesem Zeitraum konnte nicht nur ihr Aufstieg ausgehend von einem Steuersatz von gerade einmal 0,5 % hin zur gegenwärtig aufkommensstärksten Steuer in der Steuerspirale2 beobachtet werden, sondern auch ihre fortschreitende Europäisierung. Die Umsatzsteuer ist mittlerweile eine „EU-Steuer“. Wenngleich das deutsche UStG als Parlamentsgesetz in seinem Anwendungsbereich nach wie vor unmittelbare Gültigkeit besitzt,3 wird es bereits seit über 50 Jahren4 durch das Europarecht in Gestalt diverser Mehrwertsteuer-Systemrichtlinien5 beeinflusst. Nationales Recht und Unionsrecht sind demnach eng miteinander verzahnt, was zu sensiblen Fragestellungen führt – jenseits der Kuriosität, dass das nationale Recht seit über einem Jahrhundert von der „Umsatzsteuer“, das Unionsrecht jedoch seit jeher von der „Mehrwertsteuer“ spricht6. Mit der Europäisierung geht eine Verkomplizierung des Umsatzsteuerrechts einher, wie die EuGH-Generalanwältin Kokott in der Einleitung ihrer Schlussanträge in der ←37 | 38→Rechtssache Fonderie 2A7 folgendermaßen anmerkte: „Die Lösung selbst überschaubarer Sachverhalte fällt angesichts schwer verständlicher Normen des Mehrwertsteuerrechts der Union nicht leicht.“8

Ein komplexes Rechtsgebiet benötigt zu seiner Handhabbarkeit lückenlos prinzipientreu ausgestaltete Regelungen und Gerichte, die die Steuergerechtigkeit effektiv zu hüten verstehen. Im Mehrwertsteuerrecht fungiert wie im übrigen Steuerrecht der allgemeine Gleichheitssatz als überragendes Leitprinzip zur Verwirklichung von materieller Steuergerechtigkeit. Dementsprechend scheiterte die deutsche Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer im Jahr 1966 an Art. 3 Abs. 1 GG.9 Auf Ebene des Unionsrechts wurde ein entsprechendes Gleichheitsrecht neben weiteren Grundrechten durch den EuGH zunächst im Rahmen seiner Rechtsprechung entwickelt. Durch den Vertrag von Lissabon10 wurden diese ungeschriebenen Grundrechte mit Wirkung zum 01.12.2009 in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union11 vertextlicht. Die Charta nimmt in der Normenhierarchie des Unionsrechts die Stellung von Primärrecht ein und enthält mit Art. 20 GrCh ein allgemeines Gleichheitsrecht. Die sekundärrechtliche Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie muss sich folglich an den Unionsgrundrechten messen lassen. Aufgrund der Verpflichtung, Unionsrichtlinien in nationales Recht umzusetzen, stellen sich die Folgefragen, in welchen Konstellationen auch das nationale Recht den Charta-Grundrechten entsprechen muss und welches Gericht – der EuGH, ein nationales Gericht oder beide – letztendlich den Grundrechtsschutz gewährt.

Die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Åkerberg Fransson12 führte zu einer lebendigen Diskussion über diese Fragestellungen. Den ←38 | 39→Diskussionsergebnissen zufolge unterliegen das gesamte Mehrwertsteuerrecht und damit einhergehend sämtliche nationalen Umsetzungsakte den Unionsgrundrechten. Diese Annahme steht konträr zu der im Wesentlichen durch das deutsche Bundesverfassungsgericht bevorzugten Trennungsthese, die sich über Jahrzehnte, beginnend mit den Solange-Grundsätzen13, entwickelt hatte. Soweit die nationalen Grundrechte für anwendbar erklärt werden, besteht folglich eine Kompetenzerhebung von Bundesverfassungsgericht und EuGH parallel, die es aufzulösen gilt. Der Frage, welchem Gericht die Aufgabe des Hüters der Grundrechte obliegt, kommt eine große Bedeutung zu. Dies rechtfertigt es, sich mit der Prüfungskompetenz der Gerichte im Mehrebenensystem detailliert auseinanderzusetzen.

Der EuGH bezieht sich in mehreren hundert Entscheidungen als Gerechtigkeitspostulat nicht auf das allgemeine Gleichheitsrecht, sondern auf den „Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer“14. Dieses Prinzip stelle die bereichsspezifische Ausprägung des unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes dar, sei jedoch gleichzeitig „keine Regel des Primärrechts, sondern ein Auslegungsgrundsatz“15, der einer „gesetzgeberischen Ausarbeitung“16 bedürfe. Im Ergebnis entwickelte der EuGH ein Grundprinzip, das dem Gleichheitssatz entsprechen soll, ohne dass Betroffene sich jedoch auf diesen berufen ←39 | 40→können17. Unter dem Gesichtspunkt, dass dieser offensichtliche Widerspruch zur Normenhierarchie des Unionsrechts den Grundrechtsschutz aushöhlt, ist Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit, welches primärrechtliche, bereichsspezifische Prinzip das allgemeine Gleichheitsrecht auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer tatsächlich wahrt.

Nach der Konzeption der Umsatzsteuer soll ausschließlich der konsumtive Letztverbrauch besteuert werden. Eine Belastung mit Mehrwertsteuer tritt dann ein, wenn für die bezogenen Waren und Dienstleistungen kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. So trägt der private Konsument die Umsatzsteuerlast für seinen Einkauf an der Supermarktkasse, weil er die im Preis enthaltene Umsatzsteuer an den Händler mitentrichtet und in der Folge nicht erstattet bekommt. Der Unternehmer sammelt die Umsatzsteuer von seinen Kunden ein und führt sie an den Fiskus ab. Er fungiert somit lediglich als „Steuereinnehmer für Rechnung des Staates und im Interesse der Staatskasse“18. Ihm steht nach der systematischen Zielsetzung der Vorsteuerabzug aus seinen Eingangsleistungen zu. Kann der Unternehmer das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund von Bestimmungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie oder dazu ergangener EuGH-Rechtsprechung nicht ausüben, wird er dem Endverbraucher gleichgestellt. Das technische Vehikel des Vorsteuerabzuges ist demzufolge das „Herzstück“19 des geltenden Mehrwertsteuersystems. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob geltende Bestimmungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zum Vorsteuerabzug das allgemeine Gleichheitsrecht des Unternehmers verletzen.

B. Gang der Darstellung

Diese Ausarbeitung verfolgt das Ziel, den unionsrechtlichen allgemeinen Gleichheitssatz im Mehrwertsteuersatz bezogen auf den Vorsteuerabzug des Unternehmers detailliert zu untersuchen.

Das erste Kapitel beschäftigt sich mit dem normativen Mehrebenensystem und der damit verbundenen Einwirkung des Unionsrechts auf das nationale Umsatzsteuerrecht. Das nationale Umsatzsteuerrecht ist in besonderem Maße durch das Europarecht geprägt. Es wirken verschiedene unionsrechtliche ←40 | 41→Rechtsquellen auf die Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten ein. Diese Rechtsquellen sind innerhalb des Unionsrechts in eine Normenhierarchie eingebettet. Aus dieser Rangordnung erwachsen Konsequenzen sowohl für die einzelnen Unionsrechtsquellen in Bezug zueinander als auch für deren Einwirkung auf innerstaatliches Recht.

Das zweite Kapitel widmet sich der Wirkung der unionsrechtlichen Grundrechte: Auf die Darstellung der Grundlagen und der Systematik der Unionsgrundrechte folgt eine eingehende Beleuchtung des unionsrechtlichen allgemeinen Gleichheitssatzes und seiner Bedeutung im Umsatzsteuerrecht. Daran schließt sich eine Analyse der Auswirkungen des Leistungsfähigkeitsprinzips und weiterer primärrechtlicher Vorgaben auf die konkrete Ausgestaltung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems an.

Ausgehend von der vorangestellten Stellungnahme zur Anwendbarkeit von nationalen und unionsrechtlichen Grundrechten wird im dritten Kapitel analysiert, wie Rechtsschutz im Mehrebenensystem garantiert wird. Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen Verstößen einerseits der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie und andererseits nationaler Normen gegen unionsrechtliches Primärrecht. Dabei gilt den Konsequenzen einer parallel erfolgenden Anwendung der Grundrechte des Grundgesetzes und unionaler Grundrechte ein besonderes Augenmerk.

Das vierte Kapitel betrachtet die konkrete Anwendung des unionsrechtlichen Gleichheitssatzes im Umsatzsteuerrecht. Hierzu wird zunächst das Soll der bereichsspezifischen Gleichheit definiert. Dieses wird anschließend im Rahmen einer ausführlichen Rechtsprechungsanalyse dem Neutralitätsgrundsatz im Sinne eines Ist-Zustandes gegenübergestellt. Schließlich wird der idealtypisch gebotene Umgang mit Einschränkungen des allgemeinen Gleichheitsrechts erörtert. Das Kapitel schließt mit einem Zwischenergebnis sowie einer Hypothese für die anschließende Analyse ab.

Im fünften Kapitel werden geltende Bestimmungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie an den Maßstäben des allgemeinen Gleichheitssatzes gemessen. Hierzu werden Sachverhalte, in denen dem Unternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht, auf ihre Grundrechtskonformität hin überprüft.

Diese Arbeit schließt mit einer Darstellung der Kernthesen.

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1 Am 01.08.1918 trat das UStG 1918 v. 26.07.1918, RGBl. 1918, 775, in Kraft.

2 Das Steueraufkommen wird durch das BMF jährlich nach Steuerarten in der sog. Steuerspirale grafisch dargestellt. Eine Schätzung der Steuerspirale für 2018 ist abrufbar unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Infografiken/Infografiken-Steuern-Allgemein/2018-05-07-Steuerspirale.html.

3 Die Gesetzgebungskompetenz für das UStG liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG beim Bund.

4 Am 12.04.1967 traten zeitgleich die Erste Richtlinie 67/227/EWG v. 11.04.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer, ABl. EG Nr. P 71/1967, 1301, und die Zweite Richtlinie 67/228/EWG v. 11.04.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, ABl. EG Nr. P 71/1967, 1303, in Kraft.

5 Gegenwärtig findet die Richtlinie des Rates v. 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2006/112/EG), ABl. EU Nr. L 347/1, (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) Anwendung.

6 Diese Arbeit verwendet beide Begriffe als Synonym. Zur Kritik an den Begrifflichkeiten vgl. Walden, Die Umsatzsteuer als indirekte Verbrauchsteuer, 40; den Begriff der „Umsatzsteuer“ befürwortend Zirkl, Neutralität der USt, 26; Stadie, in: Rau/Dürrwächter, UStG, Einführung, Anm. 268 f.; für eine Vereinheitlichung der Begriffe Lohse, UR 2002, 393 (398).

7 EuGH, Schlussantr. GA Kokott v. 03.07.2014, Rs. C-446/13, Fonderie 2A, ECLI:EU: C:2014:2047.

8 EuGH, Schlussantr. GA Kokott v. 03.07.2014, Rs. C-446/13, Fonderie 2A, ECLI:EU: C:2014:2047, Rn. 1.

9 BVerfG, Urt. v. 20.12.1966, 1 BvR 320/57, 70/63, BVerfGE 21, 12, Leitsatz.

10 Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EU 2007 Nr. C 306/1.

Details

Seiten
484
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631860885
ISBN (ePUB)
9783631860892
ISBN (MOBI)
9783631860908
ISBN (Hardcover)
9783631850152
DOI
10.3726/b18728
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Juli)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 484 S., 8 s/w Abb.

Biographische Angaben

Markus Müller (Autor:in)

Markus Müller absolvierte eine Ausbildung in der Finanzverwaltung des Landes NRW (Dipl.-Finanzwirt) und belegte an der Ruhr-Universität Bochum den Weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht. Seine Promotion erfolgte an der Ruhr-Universität Bochum. Er ist als Steuerberater für eine auf das Umsatzsteuerrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft tätig.

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Titel: EU-Grundrechte und Umsatzsteuer
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