Atypische Arbeitskampfmittel der Arbeitnehmerseite
Arbeitskampfrechtliche Zulässigkeit atypischer Arbeitskampfmittel unter besonderer Berücksichtigung des «Flashmob»-Urteils des Bundesarbeitsgerichts
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- A. Einführung
- B. Ziele der Untersuchung
- C. Gang der Untersuchung
- 1. Teil Grundsätze des Arbeitskampfrechts
- A. Begriff der (atypischen) Arbeitskampfmaßnahme
- I. Definition einer Arbeitskampfmaßnahme
- II. Definition einer atypischen Arbeitskampfmaßnahme
- III. Charakteristika atypischer Arbeitskampfmaßnahmen
- 1. Anlass
- 2. Zweck
- 3. Art der Ausübung
- 4. Erzielter Effekt
- 5. Kennzeichen atypischer Arbeitskampfmaßnahmen
- 6. Zwischenergebnis
- B. Rechtsgrundlagen des Arbeitskampfrechts
- I. Verfassung
- 1. Art. 9 Abs. 3 S. 3 GG als mögliche Rechtsgrundlage
- 2. Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG als Grundlage des Arbeitskampfrechts
- II. Bundesgesetzliche Regelungen
- III. Landesrechtliche Regelungen
- IV. Internationale Rechtsgrundlagen
- 1. Art. 11 EMRK
- 2. Europäische Sozialcharta
- 3. ILO-Übereinkommen Nr. 87
- 4. Art. 28 Europäische Grundrechtecharta
- V. Rechtsprechung
- VI. Zusammenfassung
- C. Voraussetzungen eines rechtmäßigen Arbeitskampfes
- I. Arbeitskampfparität
- 1. Begriff
- 2. Bestimmung der Parität
- a) Formelle Paritätsbetrachtung
- b) Materielle Paritätsbetrachtung
- aa) Gesamtparität
- bb) Abstrakt-materielle Parität
- 3. Zwischenergebnis
- II. Tarifbezogenheit
- 1. Grundsätzliches Erfordernis des Tarifbezugs
- 2. Mögliche Abkehr vom Merkmal der Tarifbezogenheit
- 3. Zwischenergebnis
- III. Wahrung der Friedenspflicht
- IV. Wahrung des Gemeinwohls
- 1. Mögliche Berücksichtigung des Gemeinwohls
- 2. Besondere Betroffenheit bei „Spezialistenstreiks“
- 3. Gemeinwohl als Faktor der Verhältnismäßigkeitsprüfung
- 4. Zwischenergebnis
- V. Verhältnismäßigkeitsprinzip
- 1. Entwicklung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Arbeitskampfrecht
- a) Anfänge des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- b) Wachsende Anerkennung in der Rechtsprechung
- c) Jüngere Entwicklung in der Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- 2. Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- a) Bezugspunkt der Verhältnismäßigkeitsprüfung
- aa) Bezugspunkt nach der Rechtsprechung des BAG
- (1) Ältere Rechtsprechung des BAG
- (2) Neuere Rechtsprechung des BAG
- (3) Zwischenergebnis
- bb) Unterschiedliche Bezugspunkte der Literatur
- (1) Herstellung von Parität als Bezugspunkt der Literatur
- (2) Andere Bezugspunkte der Literatur
- cc) Durchsetzung der Tarifforderungen als Bezugspunkt
- dd) Rechtliches Schicksal der Parität
- b) Geeignetheit
- c) Erforderlichkeit
- d) Proportionalität
- e) Beziehung zwischen Verhältnismäßigkeits- und Paritätsprinzip
- 3. Zwischenergebnis
- VI. Fairnessgebot
- 1. Existenzvernichtungsverbot
- 2. Wiederherstellung des Arbeitsfriedens
- 3. Verbot unlauterer Arbeitskampfmaßnahmen
- 4. Erkennbarkeit der Arbeitskampfmaßnahme
- 5. Zwischenergebnis
- VII. Kein Verstoß gegen Schutzgesetze
- D. Freie Kampfmittelwahl der Arbeitskampfparteien
- I. Entwicklung der Rechtsprechung
- II. Unterschiedliche Ansichten in der Literatur
- 1. Für eine weite Kampfmittelfreiheit
- 2. Für eine eingeschränkte Kampfmittelfreiheit
- 3. Vertragsrechtliche Deutung des Arbeitskampfes
- III. Arbeitsvölkerrechtlicher Umgang mit der Kampfmittelfreiheit
- IV. Zustimmung zur umfassenden Kampfmittelfreiheit
- V. Mögliche Einschränkung der Kampfmittelfreiheit durch Paritätsgrundsatz
- VI. Zusammenfassung
- 2. Teil „Flashmob“ als atypisches Arbeitskampfmittel
- A. Allgemeiner Teil
- I. Begriff des „Flashmobs“
- II. „Flashmob“-Entscheidung des BAG vom 22.9.2009
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidungen der Instanzgerichte
- a) Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.12.2007
- b) Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2008
- c) Entscheidung des Landgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.9.2008
- aa) Umfassende Betätigungsfreiheit
- bb) Keine Betriebsblockade
- cc) Unschädliche Hinzuziehung von Nichtgewerkschaftsmitgliedern
- dd) Keine Beeinträchtigung des Paritätsprinzips
- ee) Keine Beeinträchtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- ff) Keine generelle Gefahr von Arbeitskampfexzessen
- 3. BAG-Urteil zum „Flashmob“
- a) Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- b) Schutzbereichserwägungen des BAG
- aa) Definition der koalitionsspezifischen Betätigung
- bb) Freie Kampfmittelwahl
- cc) Begriff der Friedlichkeit
- dd) Einbeziehung Dritter
- c) Verhältnismäßigkeit der Kampfmaßnahme
- aa) Bezugspunkt der Prüfung
- bb) Einschätzungsprärogative der Gewerkschaft
- cc) Konkrete Verhältnismäßigkeitsprüfung
- (1) Geeignetheit
- (2) Erforderlichkeit
- (3) Proportionalität
- (a) Besonderheit aufgrund Atypik
- (b) Erkennbarkeit der Arbeitskampfmaßnahme
- (c) Verteidigungsmöglichkeiten der Arbeitgeberseite
- (d) Keine Betriebsblockade und keine Verwirklichung eines Straftatbestandes
- d) Parität
- 4. Einordnung in bisherige Rechtsprechung
- B. Bewertung der „Flashmob“-Entscheidung
- I. Schutzbereichserwägungen
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- a) Schutzbereich der Koalitionsfreiheit
- b) Erforderlichkeit einer Konturierung des Schutzbereichs?
- aa) Eingrenzung durch verfolgten Zweck
- bb) Eingrenzung durch Gemeinwohlbelange
- cc) Eingrenzung durch Paritätsgrundsatz
- dd) Eingrenzung durch „Art“ des Kampfmittels
- (1) Vergleich zu anderen Grundrechten
- (2) Funktion des Arbeitskampfes als Schutzbereichsgrenze
- (3) Eingrenzung durch die Typik der Zurückhaltung der Arbeitsleistung
- ee) Eingrenzung durch Friedlichkeitsvorbehalt
- (1) Mögliche Eigentumsverletzungen
- (a) Substanzverletzung durch Einwirkung auf die Sache selbst
- (b) Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung
- (c) Zukünftiger toleranterer Umgang mit Eigentumsverletzungen?
- (2) Typischerweise erfüllte Straftatbestände
- (a) Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB
- (b) Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB
- (c) Betrug gemäß § 263 StGB
- (d) Nötigung gemäß § 240 StGB
- (3) Zwischenergebnis
- c) Zusammenfassung
- 2. Personaler Schutzbereich
- a) „Dritte“ als Problem des personalen Schutzbereichs des Art. 9 Abs. 3 GG
- aa) Möglicher Schutz durch individuelle Koalitionsfreiheit
- bb) Möglicher Schutz durch kollektive Koalitionsfreiheit
- cc) Parallele zu anderen Arbeitskampfmaßnahmen mit Drittbezug
- dd) Fehlende Partizipation als möglicher Hinderungsgrund
- ee) Konsequenzen für die Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahme
- b) Proportionalitätsgefährdung durch faktische Folgen der Einbeziehung
- aa) Steuerungsprobleme durch die Einbeziehung Dritter
- bb) Haftungsrisiko als möglicher mäßigender Faktor
- (1) Grundsätzliche Haftungsregelungen bei Exzessen
- (2) Besonderheiten bei gefahrgeneigten „Flashmob“-Aktionen
- cc) An die Gewerkschaft als Organisatorin zu stellende Anforderungen
- c) Zusammenfassung
- II. Verhältnismäßigkeit
- 1. Einschätzungsprärogative der Gewerkschaften
- a) Historie der Einschätzungsprärogative
- b) Bewertung der geschaffenen Einschätzungsprärogative
- 2. Erkennbarkeit der Arbeitskampfmaßnahme
- 3. Taugliche Verteidigungsmöglichkeiten
- a) Hausrecht des Arbeitgebers
- b) Vorübergehende Betriebsschließung
- c) Entbehrlichkeit wirksamer Verteidigungsmittel?
- d) Mögliche atypische Verteidigungsmittel
- 4. Vorschlag zur zukünftigen Verhältnismäßigkeitsprüfung
- 5. Verhältnismäßigkeit im „Flashmob“-Fall
- III. Parität
- 1. Umgang mit dem Paritätsprinzip im „Flashmob“-Urteil
- 2. Rechtmäßigkeitsbewertung aufgrund von Paritätserwägungen?
- 3. Zwischenergebnis
- IV. Zusammenfassung und Bewertung
- 3. Teil Weitere atypische Arbeitskampfmittel
- A. Allgemeines
- B. Atypische Arbeitskampfmittel
- I. Aktive Betriebsstörung
- 1. Betriebsblockade
- a) Allgemeines
- b) Mögliche Rechtmäßigkeit nach Rechtsprechungsentwicklung
- aa) Zulässigkeit einer Betriebsblockade aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen
- bb) Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der „Friedlichkeit“
- (1) Regelmäßiges Vorliegen einer Nötigung gemäß § 240 StGB?
- (a) Gewaltbegriff
- (b) Verwerflichkeit der möglichen Nötigungshandlung
- (c) Zwischenergebnis
- (2) Eigentumsbeeinträchtigung als möglicher Rechtswidrigkeitsgrund
- cc) Weitere Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
- c) Keine generelle Rechtswidrigkeit einer Betriebsblockade
- d) Zusammenfassung
- 2. Betriebsbesetzung
- a) Definition einer Betriebsbesetzung
- b) Rechtliche Zulässigkeit einer Besetzung
- aa) Betriebsbesetzungen nicht generell „unfriedlich“
- (1) Kein generelles Vorliegen einer Nötigung gemäß § 240 StGB
- (2) Problematische Ausübung des Hausrechts
- (3) Zwischenergebnis
- bb) Verhältnismäßigkeit als entscheidendes Kriterium
- c) Zusammenfassung
- 3. Virtuelle Arbeitskampfmaßnahmen
- a) Blockade elektronischer Unternehmensressourcen
- aa) Massen-E-Mails
- bb) Massenhafter Zugriff auf den Internetauftritt
- cc) Massenhafte Anrufe
- dd) Rechtliche Bewertung
- b) Virtuelle Protestaktion
- c) Zusammenfassung
- II. Einbeziehung der „Öffentlichkeit“
- 1. „Passive“ Öffentlichkeitsarbeit
- a) Kampagnen
- aa) Hintergrund und Ziele von Kampagnen
- bb) Ver.di-Kampagne gegen Lidl
- cc) Druckkampagnen gegen „Schlecker“
- dd) „Fairnesskampagne Leiharbeit“
- ee) Zwischenergebnis
- b) Unterschriftenaktionen
- c) Weitere kreative Informationsformen
- d) Schutz und Grenzen passiver Öffentlichkeitsarbeit
- 2. „Aktive“ Einbeziehung der Öffentlichkeit
- a) „Flashmobs“
- aa) „Flashmob“ im Hotelgewerbe
- bb) „Flashmob“ in Bremer Supermarkt
- cc) Aktion „Dreckiger Schuh“
- b) Boykott und Verruf
- c) Rechtliche Anforderungen bei „aktiver“ Einbeziehung Dritter
- aa) „Flashmobs“
- bb) Boykott
- (1) Einordnung als Arbeitskampfmaßnahme
- (2) Rechtliche Bewertung von Boykottmaßnahmen im Arbeitskampf
- III. Kollektive Ausübung der Individualrechte
- 1. Gemeinsame Ausübung verschiedener Individualrechte
- a) Massenhafte Änderungskündigung
- b) Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB
- c) Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
- 2. Mögliches Erwachsen zur Arbeitskampfmaßnahme
- IV. Weitere potentielle Kampfmittel
- 1. „Sick-Out“
- 2. Bummelstreik
- 3. Dienst nach Vorschrift
- 4. Monetarstreik
- a) Ausgangslage
- b) Lösungsvorschlag Ziebarths
- c) Kritik am Lösungsvorschlag
- 5. Flexible Arbeitszeitgestaltung
- 6. Sabotage
- 7. „Bossnapping“
- 4. Teil Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
- A. Veranschaulichung der Ergebnisse anhand von Beispielen
- I. Beispiel für einen rechtswidrigen „Flashmob“
- II. Beispiele für eine Betriebsblockade
- III. Beispiele weiterer atypischer Arbeitskampfmaßnahmen
- B. Kernthesen der Untersuchung
- C. Fazit und Ausblick
- Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Teil Grundsätze des Arbeitskampfrechts
A. Begriff der (atypischen) Arbeitskampfmaßnahme
I. Definition einer Arbeitskampfmaßnahme
II. Definition einer atypischen Arbeitskampfmaßnahme
III. Charakteristika atypischer Arbeitskampfmaßnahmen
5. Kennzeichen atypischer Arbeitskampfmaßnahmen
B. Rechtsgrundlagen des Arbeitskampfrechts
1. Art. 9 Abs. 3 S. 3 GG als mögliche Rechtsgrundlage
2. Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG als Grundlage des Arbeitskampfrechts
II. Bundesgesetzliche Regelungen
III. Landesrechtliche Regelungen
IV. Internationale Rechtsgrundlagen
4. Art. 28 Europäische Grundrechtecharta
C. Voraussetzungen eines rechtmäßigen Arbeitskampfes
a) Formelle Paritätsbetrachtung
b) Materielle Paritätsbetrachtung
bb) Abstrakt-materielle Parität
1. Grundsätzliches Erfordernis des Tarifbezugs
2. Mögliche Abkehr vom Merkmal der Tarifbezogenheit
III. Wahrung der Friedenspflicht
1. Mögliche Berücksichtigung des Gemeinwohls
2. Besondere Betroffenheit bei „Spezialistenstreiks“
3. Gemeinwohl als Faktor der Verhältnismäßigkeitsprüfung
V. Verhältnismäßigkeitsprinzip
1. Entwicklung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Arbeitskampfrecht
a) Anfänge des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
b) Wachsende Anerkennung in der Rechtsprechung
c) Jüngere Entwicklung in der Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
2. Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
a) Bezugspunkt der Verhältnismäßigkeitsprüfung
aa) Bezugspunkt nach der Rechtsprechung des BAG
(1) Ältere Rechtsprechung des BAG
(2) Neuere Rechtsprechung des BAG
bb) Unterschiedliche Bezugspunkte der Literatur
(1) Herstellung von Parität als Bezugspunkt der Literatur
(2) Andere Bezugspunkte der Literatur
cc) Durchsetzung der Tarifforderungen als Bezugspunkt
dd) Rechtliches Schicksal der Parität
e) Beziehung zwischen Verhältnismäßigkeits- und Paritätsprinzip
2. Wiederherstellung des Arbeitsfriedens
3. Verbot unlauterer Arbeitskampfmaßnahmen
4. Erkennbarkeit der Arbeitskampfmaßnahme
VII. Kein Verstoß gegen Schutzgesetze
D. Freie Kampfmittelwahl der Arbeitskampfparteien
I. Entwicklung der Rechtsprechung
II. Unterschiedliche Ansichten in der Literatur
1. Für eine weite Kampfmittelfreiheit
2. Für eine eingeschränkte Kampfmittelfreiheit
3. Vertragsrechtliche Deutung des Arbeitskampfes
III. Arbeitsvölkerrechtlicher Umgang mit der Kampfmittelfreiheit
IV. Zustimmung zur umfassenden Kampfmittelfreiheit
V. Mögliche Einschränkung der Kampfmittelfreiheit durch Paritätsgrundsatz
2. Teil „Flashmob“ als atypisches Arbeitskampfmittel
II. „Flashmob“-Entscheidung des BAG vom 22.9.2009
2. Entscheidungen der Instanzgerichte
a) Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.12.2007
b) Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2008
c) Entscheidung des Landgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.9.2008
aa) Umfassende Betätigungsfreiheit
cc) Unschädliche Hinzuziehung von Nichtgewerkschaftsmitgliedern
dd) Keine Beeinträchtigung des Paritätsprinzips
ee) Keine Beeinträchtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
ff) Keine generelle Gefahr von Arbeitskampfexzessen
a) Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
b) Schutzbereichserwägungen des BAG
aa) Definition der koalitionsspezifischen Betätigung
c) Verhältnismäßigkeit der Kampfmaßnahme
bb) Einschätzungsprärogative der Gewerkschaft
cc) Konkrete Verhältnismäßigkeitsprüfung
(a) Besonderheit aufgrund Atypik
(b) Erkennbarkeit der Arbeitskampfmaßnahme
(c) Verteidigungsmöglichkeiten der Arbeitgeberseite
(d) Keine Betriebsblockade und keine Verwirklichung eines Straftatbestandes
4. Einordnung in bisherige Rechtsprechung
B. Bewertung der „Flashmob“-Entscheidung
a) Schutzbereich der Koalitionsfreiheit
b) Erforderlichkeit einer Konturierung des Schutzbereichs?
aa) Eingrenzung durch verfolgten Zweck
bb) Eingrenzung durch Gemeinwohlbelange
cc) Eingrenzung durch Paritätsgrundsatz
dd) Eingrenzung durch „Art“ des Kampfmittels
(1) Vergleich zu anderen Grundrechten
(2) Funktion des Arbeitskampfes als Schutzbereichsgrenze
(3) Eingrenzung durch die Typik der Zurückhaltung der Arbeitsleistung
ee) Eingrenzung durch Friedlichkeitsvorbehalt
(1) Mögliche Eigentumsverletzungen
(a) Substanzverletzung durch Einwirkung auf die Sache selbst
(b) Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung
(c) Zukünftiger toleranterer Umgang mit Eigentumsverletzungen?
(2) Typischerweise erfüllte Straftatbestände
(a) Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB
(b) Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB
a) „Dritte“ als Problem des personalen Schutzbereichs des Art. 9 Abs. 3 GG
aa) Möglicher Schutz durch individuelle Koalitionsfreiheit
bb) Möglicher Schutz durch kollektive Koalitionsfreiheit
cc) Parallele zu anderen Arbeitskampfmaßnahmen mit Drittbezug
dd) Fehlende Partizipation als möglicher Hinderungsgrund
ee) Konsequenzen für die Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahme
b) Proportionalitätsgefährdung durch faktische Folgen der Einbeziehung
aa) Steuerungsprobleme durch die Einbeziehung Dritter
bb) Haftungsrisiko als möglicher mäßigender Faktor
(1) Grundsätzliche Haftungsregelungen bei Exzessen
(2) Besonderheiten bei gefahrgeneigten „Flashmob“-Aktionen
cc) An die Gewerkschaft als Organisatorin zu stellende Anforderungen
1. Einschätzungsprärogative der Gewerkschaften
a) Historie der Einschätzungsprärogative
b) Bewertung der geschaffenen Einschätzungsprärogative
2. Erkennbarkeit der Arbeitskampfmaßnahme
3. Taugliche Verteidigungsmöglichkeiten
b) Vorübergehende Betriebsschließung
c) Entbehrlichkeit wirksamer Verteidigungsmittel?
d) Mögliche atypische Verteidigungsmittel
4. Vorschlag zur zukünftigen Verhältnismäßigkeitsprüfung
5. Verhältnismäßigkeit im „Flashmob“-Fall
1. Umgang mit dem Paritätsprinzip im „Flashmob“-Urteil
2. Rechtmäßigkeitsbewertung aufgrund von Paritätserwägungen?
IV. Zusammenfassung und Bewertung
3. Teil Weitere atypische Arbeitskampfmittel
Details
- Seiten
- 290
- Erscheinungsjahr
- 2017
- ISBN (PDF)
- 9783631735954
- ISBN (ePUB)
- 9783631735961
- ISBN (MOBI)
- 9783631735978
- ISBN (Paperback)
- 9783631734650
- DOI
- 10.3726/b11963
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2017 (September)
- Schlagworte
- Arbeitskampf Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen Arbeitskampf Verhältnismäßigkeitsprinzip Paritätsprinzip Rechtmäßigkeitskriterien Flashmobs
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XXVI, 290 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG