Der deutsche Insolvenzverwalter im europäischen Insolvenzrecht
Eine Analyse der EG-Verordnung Nr. 1346 / 2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Person des deutschen Insolvenzverwalters
©2004
Dissertation
XLVI,
226 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 3889
Zusammenfassung
Die Entwicklung im europäischen Insolvenzrecht hat mit dem Inkrafttreten der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) am 31. Mai 2002 vorerst ihren Höhepunkt erreicht. Vorausgegangen war eine jahrzehntelange Auseinandersetzung über ein gemeinsames Regelwerk. Nunmehr ist eine Vereinheitlichung der internationalen Insolvenzkollisionsrechte der EU-Mitgliedstaaten im Verhältnis untereinander erreicht worden, mit Ausnahme Dänemarks. Die Arbeit veranschaulicht zunächst die Entwicklung im europäischen Insolvenzrecht bis zur Verabschiedung der EuInsVO am 29. Mai 2000. Nach einer Bestimmung der Rechtsstellung des deutschen Insolvenzverwalters sowie seiner Kompetenzen nach deutschem Recht werden die einschlägigen Vorschriften der EuInsVO auf ihre Bedeutung für den deutschen Insolvenzverwalter hin untersucht. Unterschieden wird danach, ob der deutsche Insolvenzverwalter als Haupt- oder als Sekundärinsolvenzverwalter tätig ist. Der Verfasser zeigt mögliche Probleme im Rahmen der Koordination von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren gemäß Art. 27 ff. EuInsVO auf und führt diese einer an der Praxis orientierten Lösung zu. Er weist insbesondere für den Bereich der Kooperation auf die Ergänzungsbedürftigkeit der EuInsVO hin.
Details
- Seiten
- XLVI, 226
- Erscheinungsjahr
- 2004
- ISBN (Paperback)
- 9783631524213
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Europäische Union Insolvenzrecht Deutschland Insolvenzverwalter Rechtsstellung Europa Europäische Insolvenzverordnung (EU-Ins VO)
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XLVI, 226 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG