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Traditionsbegründung und -fortschreibung durch Rechtsprinzipien (qawāʿid fiqhīya)

Eine Analyse über die Verwendung von Rechtsprinzipien im 18. Jahrhundert am Beispiel von Muḥammad Abū Saʿīd al-Ḫādimī (gest. 1176/1762)

von Murat Karacan (Autor:in)
©2023 Dissertation 346 Seiten

Zusammenfassung

Rechtsprinzipien (qawāʿid fiqhīya) genießen im zeitgenössischen Rechtsdiskurs eine bemerkenswerte Anerkennung und werden nicht selten zum Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten gemacht. Nicht zuletzt finden sie auch zur Begründung und Generierung von Rechtsnormen respektive Rechtsauskünften häufig Verwendung. Doch welche normativ-juristischen Funktionen erfüllten Rechtsprinzipien im klassischen Kontext, in dem sie ihren Sitz im Leben hatten? Schrieb man ihnen etwa eine normstiftende Bedeutung zu? Der vorliegende Band arbeitet durch eine qualitative Inhaltsanalyse der Texte des osmanischen Gelehrten Abū Saʿīd al-Ḫādimī (gest. 1176/1762) die Verwendungsanlässe der Rechtsprinzipien heraus und beantwortet die soeben gestellten Fragen am Beispiel von al-Ḫādimī, einem der bekanntesten und einflussreichsten osmanischen Gelehrten des 18. Jahrhunderts. Zwar lebte dieser in der postklassischen Phase, hielt jedoch an der klassischen Rechtstradition fest. Die Tatsache, dass al-Ḫādimī am Vorabend der Moderne dynamisierende Elemente des Rechts hervorhob und hierbei den Rechtsprinzipien eine entscheidende Bedeutung beimaß, ließ ihn das klassisch-islamische Recht (fiqh) traditionskonform fortschreiben und sich als Schlüsselfigur seiner Disziplin erweisen.

Details

Seiten
346
Jahr
2023
ISBN (PDF)
9783631897584
ISBN (ePUB)
9783631897591
ISBN (Hardcover)
9783631897553
DOI
10.3726/b20612
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (Mai)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 346 S., 2 Tab.

Biographische Angaben

Murat Karacan (Autor:in)

Murat Karacan studierte islamische Theologie an der Marmara-Universität in Istanbul. 2013 machte er seinen Masterabschluss am Institut für Allianz der Zivilisationen (MEDIT). Von 2013 bis 2021 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück, wo auch seine Promotion erfolgte. Die Schwerpunkte seiner Forschung umfassen die islamische Quellen- und Methodenlehre, die Rechtsprinzipien sowie das islamische Herrschaftsrecht. Seit 2020 ist er Referent für Predigtlehre beim Islamkolleg Deutschland e. V.

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Titel: Traditionsbegründung und -fortschreibung durch Rechtsprinzipien (qawāʿid fiqhīya)