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Der Arbeitnehmer im Spannungsfeld von Straf- und Arbeitsrecht

Bagatellstraftaten als Kündigungsgrund

von Mona Geimer (Autor:in)
©2024 Dissertation 372 Seiten

Zusammenfassung

Es kann sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsverstoß, insbesondere eine Straftat begeht.
Die Autorin beschäftigt sich in Ihrer Dissertation mit der Frage, wie sich dieses Aufeinandertreffen von Strafrecht und Arbeitsrecht auswirkt. Konkret: Hat das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf die Strafbarkeit eines Verhaltens? Wie wirkt sich die Strafbarkeit eines Verhaltens auf die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers aus? Kann einem Arbeitnehmer „wegen" bzw. „aufgrund" einer Straftat gekündigt werden? Wie sind Bagatelldelikte, die regelmäßig nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen, arbeitsrechtlich zu beurteilen?
Dabei wird der Versuch einer weitergehenden Systematisierung des Bereichs strafbaren Arbeitnehmerverhaltens in strafrechtlicher und kündigungsrechtlicher Hinsicht, und zwar durch eine Gegenüberstellung von Strafrecht und Arbeits- bzw. Kündigungsrecht, unternommen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Straftaten „als“ Kündigungsgrund im Arbeitsrecht
  • B. Zielsetzung der Arbeit
  • C. Gang der Untersuchung
  • Kapitel 1: Die Bedeutung der Arbeitnehmerstellung im Straf- und Arbeitsrecht in soziologischer und rechtlicher Perspektive
  • A. Bedeutung der Arbeit in der und für die Gesellschaft
  • I. Das Phänomen der Arbeit
  • II. Arbeit und ihre Bedeutung für das Individuum und die Allgemeinheit
  • III. Ergebnis
  • B. Zur Bedeutung der Arbeit in der Rechtsordnung
  • I. Arbeitsrecht als Sonderrecht der Arbeitnehmer
  • 1. Historische Ausgangslage der arbeitsrechtlichen Entwicklung
  • 2. Herausbildung arbeitsrechtlicher Besonderheiten
  • 3. Eigenständigkeit des Arbeitsrechts
  • 4. Zwischenergebnis
  • II. Begriff des Arbeitnehmers
  • III. Stellung des Arbeitnehmers in der Rechtsordnung
  • 1. Arbeitsrecht und Grundrechte
  • 2. Fehlende Kodifikation des Arbeitsrechts
  • 3. Arbeitsgerichtsbarkeit
  • 4. Arbeit in anderen Rechtsgebieten
  • IV. Ergebnis
  • C. Fazit
  • Kapitel 2: Vergleichende Betrachtung der Charakteristika und Grundprinzipien des Straf- und Arbeitsrechts
  • A. Straf- und Arbeitsrecht als Schutzrechte in einem Über- und Unterordnungsverhältnis
  • I. Strafrecht
  • II. Arbeitsrecht
  • III. Vergleichende Betrachtung
  • B. Ultima-ratio-Prinzip
  • I. Strafrecht
  • II. Arbeitsrecht
  • III. Vergleichende Betrachtung
  • C. Vergeltung und Prävention
  • I. Strafrecht
  • II. Arbeitsrecht
  • III. Vergleichende Betrachtung
  • D. Erfordernis rechtswidrigen Handelns und Schuldprinzip
  • I. Strafrecht
  • II. Arbeitsrecht
  • III. Vergleichende Betrachtung
  • E. Unzumutbarkeit
  • I. Strafrecht
  • II. Arbeitsrecht
  • III. Vergleichende Betrachtung
  • F. Gesetzlichkeitsprinzip vs. Richterrecht
  • I. Strafrecht
  • II. Arbeitsrecht
  • III. Vergleichende Betrachtung
  • G. Fazit
  • Kapitel 3: Die Straftat und ihre Rechtsfolgen – Verwirklichung eines Unrechtstatbestands
  • A. Die Straftat
  • I. Formeller und materieller Verbrechensbegriff
  • II. Wesen der Straftat
  • 1. Strafe
  • 2. Strafwürdigkeit
  • 3. Strafbedürftigkeit
  • B. Das Strafgesetz
  • I. Straftatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld
  • II. Rechtsfolgen der Tat, §§ 38 bis 72 StGB
  • 1. Strafarten
  • 2. Strafrahmen
  • 3. Strafzumessung
  • C. Einteilung in Deliktskategorien
  • D. Straftaten mit (möglichem) Bezug zum Arbeitsverhältnis
  • I. Arbeitsstrafrecht – „Arbeitgeberstrafrecht“
  • II. Arbeitnehmer als Täter von Sonderdelikten
  • 1. Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, § 299 Abs. 1 StGB
  • 2. Untreue, § 266 Abs. 1 StGB
  • 3. Verletzung von Privatgeheimnissen, § 203 StGB
  • 4. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, § 23 GeschGehG
  • 5. Amtsträgerdelikte
  • III. Arbeitnehmer als Täter von Allgemeindelikten
  • E. Strafverfolgung
  • I. Offizialprinzip und Antragsdelikte
  • II. Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip
  • III. Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung und „in dubio pro reo“
  • F. Sonderfall: „Bagatelldelikte“ im Strafrecht
  • I. Bagatellkriminalität
  • 1. Begriff
  • 2. Kriminalpolitische Ausgangslage
  • 3. Rechtlicher Rahmen zur Erledigung der Bagatellkriminalität
  • II. Rechtliche Möglichkeiten zur Einschränkung einer Bestrafung im Bagatellbereich
  • 1. Keine vollständige Sanktionslosigkeit
  • 2. Materiellrechtliche Lösung
  • a) Einführung von Erheblichkeitsschwellen
  • b) Schaffung von Privilegierungstatbeständen
  • c) Entkriminalisierung auf Tatbestands- oder Rechtsfolgenebene
  • 3. Verfahrensrechtliche Lösung
  • III. Gegenwärtige Rechtslage im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte
  • 1. Verfahrensrechtliche Lösung mit §§ 248a StGB, §§ 153, 153a StPO
  • 2. § 248a StGB
  • 3. §§ 153, 153a StPO
  • a) Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit, § 153 StPO
  • b) Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen, § 153a StPO
  • c) Auswirkungen des § 248a StGB auf die Einstellungsmöglichkeiten
  • 4. Strafzumessung
  • 5. Mehrzahl geringwertiger Sachen und wiederholte Begehung von Bagatelldelikten
  • G. Fazit
  • Kapitel 4: Die Straftat „als“ Kündigungsgrund im Arbeitsrecht
  • A. Die Straftat im System der Kündigungsgründe
  • I. Mehrstufige Kündigungsprüfung und Systematisierung der Kündigungsgründe
  • 1. Außerordentliche Kündigung gem. § 626 BGB
  • 2. Ordentliche Kündigung nach § 1 KSchG
  • II. Kündigungsgrund „an sich“ (1. Stufe)
  • 1. Differenzierung nach verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen
  • a) Verhaltensbedingte Kündigungsgründe
  • b) Personenbedingte Kündigungsgründe
  • c) Betriebsbedingte Kündigungsgründe
  • d) Zwischenergebnis
  • 2. Differenzierung zwischen dienstlichem und außerdienstlichem Verhalten
  • 3. Tat- und Verdachtskündigung
  • a) Abgrenzung Tatkündigung – Verdachtskündigung
  • b) Strenge Voraussetzungen der Verdachtskündigung; zweistufige Prüfung
  • c) Dringender Tatverdacht im Sinne der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung
  • 4. Der (Criminal) Compliance-Verstoß als Kündigungsgrund „an sich“
  • a) Der Compliance-Verstoß als strafrechtlich relevantes Verhalten
  • b) Implementierung von Compliance-Richtlinien
  • c) Der Compliance-Verstoß im System der Kündigungsgründe
  • III. Negativprognose und arbeitsrechtliches Ultima-ratio-Prinzip
  • 1. Erfordernis einer Negativprognose
  • 2. Kündigung als unausweichlich letztes Mittel (Ultima-ratio-Prinzip)
  • IV. Interessenabwägung (2. Stufe)
  • 1. Allgemeine sachverhaltsbezogene Umstände
  • 2. Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • 3. Compliance-Vorgaben
  • 4. Billigung oder Mitwirkung durch die Unternehmensleitung oder den Vorgesetzten
  • 5. Generalpräventive Aspekte
  • 6. Strafzumessungsgesichtspunkte
  • V. Rechtsfolge: Kündigungsrecht des Arbeitgebers
  • 1. Grundsatz: Privatautonomie, Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers
  • 2. Gesetzliche Verpflichtung und faktischer Zwang zur Kündigung
  • VI. Ergebnis
  • B. Die Straftat in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung
  • I. Als Kündigungsgrund „an sich“ geeignete Delikte
  • 1. Eigentums- und Vermögensdelikte
  • 2. Korruptionsdelikte
  • 3. Steuerhinterziehung
  • 4. Ehrdelikte
  • 5. Straftaten gegen die persönliche Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung
  • 6. Sonstige Delikte
  • 7. Zwischenergebnis
  • II. Rechtsprechungsanalyse zu „Bagatell“-Fällen
  • 1. (Potenzielle) Bagatellfälle in der Rechtsprechung
  • a) Lebensmittel (insbesondere „Verzehr“-Fälle)
  • b) Drogerie- und Pharmazieartikel
  • c) Sonstige Verbrauchsgüter und Gegenstände
  • d) Strom
  • e) Bargeld
  • f) Zeiterfassung
  • g) Falschbuchungen, Pfandbons etc.
  • 2. Strafrechtliche Einordnung
  • 3. Begriff der Bagatelle
  • a) Geringwertigkeit
  • b) Mehrzahl geringwertiger Sachen und wiederholte Begehung
  • 4. „an sich“-Eignung
  • 5. Keine Beschränkung auf die Tatkündigung
  • 6. Keine „absoluten“ Kündigungsgründe, 2-Stufen-Prüfung
  • 7. Abmahnungserfordernis
  • 8. Interessenabwägung
  • a) Geringwertigkeit
  • b) Umstände der Tatbegehung
  • c) Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • d) Vorherige Hinweise, Compliance-Vorgaben
  • e) Generalpräventive Aspekte
  • f) Existenzielles Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes
  • 9. Zwischenergebnis
  • III. Ergebnis
  • C. Übertragung strafrechtlicher Wertungen in das Kündigungsrecht
  • I. Die Straftat als Kündigungsgrund „an sich“
  • 1. Generelle Eignung von Straftaten als Grund „an sich“?
  • 2. „Strafrechtsakzessorietät“ der Kündigungsprüfung
  • a) Erfordernis einer strafrechtlichen Prüfung
  • b) Reichweite der „Strafrechtsakzessorietät“
  • aa) Materiellrechtliches Vorliegen einer Straftat
  • bb) Übertragung der strafrechtlichen Geringwertigkeitsgrenze?
  • (1) Ausgangslage
  • (2) Unmittelbare Berücksichtigung des § 248a StGB
  • (3) Sinngemäße Berücksichtigung des § 248a StGB
  • (4) Zwischenstand
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Auswirkungen der Strafbarkeit auf die Interessenabwägung
  • 1. Straftaten als absolute Kündigungsgründe?
  • 2. Strafrechtliche Prüfung als Ausgangspunkt für die Interessenabwägung?
  • 3. Berücksichtigung im Rahmen der Interessenabwägung
  • a) Besonderer Unwert strafbarer Handlungen
  • b) Strafzumessungsgesichtspunkte gem. § 46 Abs. 2 StGB
  • 4. Zwischenergebnis
  • III. Ergebnis
  • D. Fazit
  • Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

Abkürzungsverzeichnis

a.F.

alte Fassung

aA

anderer Ansicht

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die civilistische Praxis

ABl.

Amtsblatt der Europäischen Union

aE

am Ende

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

AO

Abgabenordnung

AP

Arbeitsrechtliche Praxis

ArbG

Arbeitsgericht

ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

ArbRAktuell

Arbeitsrecht Aktuell

ArbRB

Arbeits-Rechtsberater

ArbSchG

Arbeitsschutzgesetz

ArbZG

Arbeitszeitgesetz

Art.

Artikel

AuA

Arbeit und Arbeitsrecht

Aufl.

Auflage

AÜG

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

AuR

Arbeit und Recht

BAG

Bundesarbeitsgericht

BAGE

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

BAT

Bundes-Angestelltentarifvertrag

BB

Betriebs-Berater

BC

Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling

BeckRS

Beck-Rechtsprechung

Begr.

Begründer

Beschl.

Beschluss

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BFH

Bundesfinanzhof

BFHE

Entscheidungen des Bundesfinanzhofes

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

BT-Drs.

Drucksache des Deutschen Bundestags

BUrlG

Bundesurlaubsgesetz

BuW

Betrieb und Wirtschaft

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerfGK

Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

bzgl.

bezüglich

bzw.

beziehungsweise

CCZ

Corporate Compliance Zeitschrift

DB

Der Betrieb

ders.

derselbe

Destatis

Statistisches Bundesamt

dies.

dieselbe/n

DJT

Deutscher Juristentag

DM

Deutsche Mark

DRiZ

Deutsche Richterzeitung

DStR

Deutsches Steuerrecht

DVBl.

Deutsches Verwaltungsblatt

EFZG

Entgeltfortzahlungsgesetz

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Einf

Einführung

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

Entsch.

Entscheidung

EStG

Einkommenssteuergesetz

et al.

et alia

etc.

et cetera

f.

folgende

ff.

fortfolgende

FG

Finanzgericht

FGO

Finanzgerichtsordnung

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

GA

Goltdammer’s Archiv für Strafrecht

gem.

gemäß

GeschGehG

Geschäftsgeheimnisgesetz

GewO

Gewerbeordnung

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GS

Gedächtnisschrift

GSSt

Großer Senat für Strafsachen

HGB

Handelsgesetzbuch

hM

herrschende Meinung

HRRS

Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht

Hrsg.

Herausgeber

i.e.S.

im engeren Sinne

i.V.m.

in Verbindung mit

IAB

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

IStR

Internationales Steuerrecht

JR

Juristische Rundschau

JURA

Juristische Arbeitsblätter

JuS

Juristische Schulung

JZ

Juristen-Zeitung

Kap.

Kapitel

KriPoZ

Kriminalpolitische Zeitschrift

KritV

Kritische Vierteljahreszeitschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung

KSchG

Kündigungsschutzgesetz

LAG

Landesarbeitsgericht

Lfg.

Lieferung

LG

Landgericht

LStDV

Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

MDR

Monatszeitschrift für Deutsches Recht

MiStra

Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen

MSchG

Mutterschutzgesetz

mwN

mit weiteren Nachweisen

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NK

Zeitschrift für Neue Kriminalpolitik

Nr.

Nummer

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht

NStZ-RR

Neue Zeitschrift für Strafrecht/Rechtsprechungs-Report

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZA-RR

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht/Rechtsprechungs-Report

NZWiSt

Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht

OLG

Oberlandesgericht

OWiG

Ordnungswidrigkeitengesetz

RdA

Recht der Arbeit

RGSt

Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen

RiStBV

Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren

RL

Richtlinie

Rn.

Randnummer

RW

Rechtswissenschaft

S.

Satz/Seite

SAE

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen

SGB

Sozialgesetzbuch

sog.

sogenannte/r/s

StGB

Strafgesetzbuch

StPO

Strafprozessordnung

StV

Strafverteidiger

TVöD

Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst

TzBfG

Teilzeit- und Befristungsgesetz

u.a.

unter anderem

Urt.

Urteil

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

v.

von/vom

vgl.

vergleiche

vs.

versus

Vor

Vorbemerkung

WiJ

Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.

wistra

Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

z.B.

zum Beispiel

ZfA

Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZGR

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZHR

Zeitschrift für Handels- und Wirtschaftsrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZIS

Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik

ZPO

Zivilprozessordnung

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

ZStW

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft

Einleitung

„Selbstverständlich gilt das allgemeine Strafrecht auch im Arbeitsverhältnis.“1

A. Straftaten „als“ Kündigungsgrund im Arbeitsrecht

Der Arbeitnehmer steht in einem privaten Rechtsverhältnis mit seinem Arbeitgeber,2 aus dem sich für ihn Rechte und Pflichten ergeben, wie beispielsweise die Arbeitspflicht und das Recht auf entsprechende Vergütung (§ 611a BGB). Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer aber auch verpflichtet, die Rechtsgüter des Arbeitgebers nicht zu schädigen (§ 241 Abs. 2 BGB); ihn trifft insoweit eine Rücksichtnahmepflicht.3

Entspricht der Arbeitnehmer im Vorfeld des Arbeitsverhältnisses, bei Ausführung seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit oder im außerdienstlichen Bereich nicht den Anforderungen, welche die Rechtsordnung, insbesondere das Strafrecht, an ihn stellt, so kann dies sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wenn aber, wie Reinecke in dem obengenannten Zitat formuliert, das Strafrecht auch im Arbeitsverhältnis gilt, stellt sich die Frage, wie sich dieses Aufeinandertreffen von Strafrecht und dem spezifisch die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelnden Arbeitsrecht auswirkt. Hat das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf die Strafbarkeit eines Verhaltens? Wie wirkt sich die Strafbarkeit eines Verhaltens auf die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers aus? Kann einem Arbeitnehmer „wegen“ bzw. „aufgrund“ einer Straftat gekündigt werden?

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung musste sich in einer Vielzahl von Kündigungsschutzverfahren mit strafbarem Arbeitnehmerverhalten auseinandersetzen und hat hierbei Grundsätze für die kündigungsrechtliche Behandlung von Straftaten des Arbeitnehmers aufgestellt. So hat das Bundesarbeitsgericht etwa betont, dass das Erfordernis der Vornahme einer Interessenabwägung auch im Fall von Straftaten gilt:

„Das Gesetz kennt auch im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen des Arbeitnehmers keine absoluten Kündigungsgründe. Es bedarf stets einer umfassenden, auf den Einzelfall bezogenen Prüfung und Interessenabwägung dahingehend, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses trotz der eingetretenen Vertrauensstörung – zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist – zumutbar ist oder nicht.“4

Grundlegende Bedeutung kommt außerdem der Anerkennung bestimmter Delikte als Kündigungsgrund „an sich“ zu. So führt etwa das Bundesarbeitsgericht in der „Emmely“-Entscheidung aus dem Jahr 20105 mit Blick auf Eigentums- und Vermögensdelikte aus:

„Zum Nachteil des Arbeitgebers begangene Eigentums- oder Vermögensdelikte, aber auch nicht strafbare, ähnlich schwerwiegende Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers kommen typischerweise – unabhängig vom Wert des Tatobjekts und der Höhe eines eingetretenen Schadens – als Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht.“6

Details

Seiten
372
Jahr
2024
ISBN (PDF)
9783631915721
ISBN (ePUB)
9783631915738
ISBN (Hardcover)
9783631915684
DOI
10.3726/b21644
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2024 (April)
Schlagworte
Arbeitgeberkündigung Verhaltensbedingte Kündigung Strafbares Arbeitnehmerverhalten Bagatellstraftaten Bagatelldelikte
Erschienen
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2024. 372 p.

Biographische Angaben

Mona Geimer (Autor:in)

Mona Geimer studierte und promovierte an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Seit 2022 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht tätig.

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Titel: Der Arbeitnehmer im Spannungsfeld von Straf- und Arbeitsrecht