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Die Endkundenbelieferung mit Energie im sich wandelnden Marktgeschehen

by Lennart Niehues (Author)
©2026 Thesis XX, 278 Pages

Summary

Zuletzt haben der Ukraine-Krieg und die COVID-19-Pandemie eindrucksvoll gezeigt, welche erheblichen Preisschwankungen auf den Strom- und Gasmärkten auftreten können. Doch nicht nur außergewöhnliche Ereignisse, sondern auch strukturelle Entwicklungen wie der Übergang zu erneuerbaren Energien werden die Energiepreise weiter beeinflussen.
Da Energielieferverträge sich in der Regel durch eine zumindest mittelfristige Laufzeit auszeichnen, haben Energieversorgungsunternehmen ein wirtschaftliches Interesse, die Vertragspreise während der Laufzeit einseitig anzupassen. Diese Arbeit untersucht daher, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen verschiedene Arten von Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen mit Letztverbrauchern vereinbart werden können, wie solche Klauseln wirksam ausgestaltet sein müssen und wie eine Preisanpassung je nach Klauseltypus vorzunehmen ist.
Zudem analysiert die Arbeit die gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten, wenn keine vertragliche Preisanpassungsklausel vereinbart wurde.

Table Of Contents

  • Umschlag
  • Titelseite
  • Copyright-Seite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Hingabe
  • Vorwort
  • A. Einleitung
  • I. Relevanz der Thematik
  • II. Ziel der Arbeit
  • III. Gang der Untersuchung
  • B. Funktionsweise des Energiehandels
  • I. Handel mit Elektrizität
  • II. Handel mit Erdgas
  • III. Zusammensetzung des Energiepreises für Letztverbraucher
  • 1. Einzelheiten Strompreise
  • 2. Einzelheiten Erdgaspreise
  • IV. Preisschwankungen
  • 1. Preisschwankungen durch Krisen
  • 2. Preisschwankungen unabhängig von Krisen
  • C. Vertragstypologische Einordnung von Energielieferverträgen
  • I. Energiewirtschaftsrechtliche Einordnung
  • II. Zivilrechtliche Einordnung
  • 1. Elektrizität
  • 2. Erdgas
  • III. Einordnung als Dauerschuldverhältnis und absolutes Fixgeschäft
  • D. Möglichkeiten der Belieferung
  • I. Grundversorgung
  • 1. Energiewirtschaftsrechtliche Einordnung
  • 2. Grundversorgungspflicht
  • 3. Allgemeine Bedingungen der Grundversorgung
  • 4. Grundversorgungsvertrag
  • II. Ersatzversorgung
  • 1. Auffangbelieferung
  • 2. Gesetzliches Schuldverhältnis
  • 3. Abgrenzung zur Grundversorgung
  • 4. Preisunterschiede in Grund- und Ersatzversorgung
  • III. Versorgung außerhalb der Grundversorgung
  • 1. Energiewirtschaftsrechtliche Einordnung
  • 2. Vertragliches Schuldverhältnis
  • 3. Abgrenzung zur Grundversorgung
  • E. Pacta sunt servanda
  • I. Bedeutung
  • II. Gesetzliche Herleitung
  • III. Auswirkungen
  • IV. Ausnahmen
  • 1. Gesetzliche Ausnahmen
  • 2. Vertragliche Ausnahmen
  • 3. Zusammenfassung
  • F. Die Anpassung von Sonderkundenverträgen
  • I. Anpassung aufgrund von Vertragsklauseln
  • 1. Unterscheidung der Preisanpassungsklauseln
  • a) Klauseln mit Preisänderungsvorbehalt
  • b) Automatikklauseln
  • aa) Multiplikative Formeln
  • bb) Additive Formel
  • 2. Klauselübergreifende Anforderungen
  • a) Anforderungen des Preisklauselgesetzes
  • aa) Sinn und Zweck des Preisklauselgesetzes
  • bb) Preisklauselverbot
  • cc) Zulässige Preisklauseln
  • dd) Ausnahmen
  • ee) Rechtsfolgen
  • ff) Zwischenergebnis
  • b) Anforderungen des EnWG
  • aa) Layout der Unterrichtung
  • bb) Zeitraum der Unterrichtung
  • cc) Inhalt der Unterrichtung
  • (1) Konkretisierung durch Elektrizitäts-Binnenmarkt-Richtlinie
  • (2) Konkretisierung durch Erdgas-Binnenmarkt-Richtlinie
  • (3) Konkretisierung durch StromGVV/GasGVV
  • (4) Gegenüberstellung der Kostenbestandteile
  • (5) Beurteilung im unternehmerischen Rechtsverkehr
  • (6) Ausweisen des Versorgeranteils bei Haushaltskunden
  • (7) Zwischenergebnis
  • dd) Verstoß gegen die Informationspflicht
  • ee) Kündigungsrecht des Letztverbrauchers
  • (1) Kündigungsrecht bei Leistungsvorbehaltsklauseln
  • (2) Kündigungsrecht bei Automatikklauseln
  • (3) Kündigungsrecht bei der Weitergabe hoheitlicher Belastungen
  • (a) Sinn und Zweck des Marktvergleichs nicht erreichbar
  • (b) Weitergabe als Vertragsänderung
  • (c) Umkehrschluss aus § 41 Abs. 6 EnWG
  • (d) Zwischenergebnis
  • ff) Weitergabe von umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastungen
  • 3. Preisanpassungsklauseln als AGB
  • a) Anpassungsklauseln als AGB
  • b) Auslegung von AGB
  • c) AGB-rechtliche Anforderungen an Anpassungsklauseln
  • aa) Allgemeine Grundsätze
  • bb) Eröffnung der Inhaltskontrolle
  • (1) Keine Geltung der StromGVV/GasGVV bei Sonderkundenverträgen
  • (2) Preishauptabreden
  • (3) Preisnebenabreden
  • (4) Abgrenzung bei Preisformeln
  • (a) Einordnung als Preisnebenabrede
  • (b) Einordnung als Preishauptabrede
  • (c) Streitentscheid
  • (aa) Bestimmbarkeit des neuen Preises
  • (bb) Auslegung der Preisformel
  • (cc) Umgehungsgefahr
  • (dd) Kontrolle im Rahmen der Transparenzkontrolle
  • (ee) Kontrollfähigkeit der Anpassungsmodalitäten
  • (ff) Vergleich zur AVBFernwärmeV
  • (gg) Gefahr der Unwirksamkeit des gesamten Vertrags
  • (hh) Wirtschaftliche Betrachtung
  • (ii) Zwischenergebnis
  • (d) Zwischenergebnis
  • (5) Preisformeln bei Nennung des Anfangspreises
  • (a) Vorliegen eines variablen Anfangspreises
  • (b) Einordnung als Preishaupt- oder -nebenabrede
  • (c) Zwischenergebnis
  • (6) Zwischenergebnis
  • (7) Abweichen von gesetzlichen Regelungen
  • (8) Einschränkungen bei Energielieferverträgen
  • (a) Einschränkung bei Versorgungsverträgen (§ 310 Abs. 2 BGB)
  • (aa) Auswirkungen des Unionsrechts
  • (bb) Leitbild-Rechtsprechung
  • (cc) Zwischenergebnis
  • (b) Kurzfristige Preiserhöhungen (§ 309 Nr. 1 BGB)
  • (c) Änderungsvorbehalt (§ 308 Nr. 4 BGB)
  • (d) Fingierte Erklärungen (§ 308 Nr. 5 BGB)
  • (e) Zwischenergebnis
  • (9) Anwendungsbereich im unternehmerischen Rechtsverkehr
  • (a) Eingeschränkte Anwendung nach § 310 Abs. 1 BGB
  • (b) Einfluss der Allgemeinen Versorgungsbedingungen
  • (c) Zwischenergebnis
  • (10) Zwischenergebnis
  • cc) Inhaltskontrolle
  • (1) Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung
  • (2) Gefährdung wesentlicher Rechte und Pflichten
  • (3) Unangemessene Benachteiligung entgegen von Treu und Glauben
  • (a) Grundlegendes
  • (b) Berechtigtes Interesse für Preisanpassungsrecht und Erhalt des Äquivalenzverhältnisses
  • (aa) Begrenzung auf Kostensteigerung
  • (aaa) Leistungsvorbehaltsklauseln
  • (bbb) Formelbasierte Klauseln
  • (bb) Weitergabe von Kostensenkungen (Gebot der Reziprozität)
  • (aaa) Maßstab
  • (bbb) Weitergabe von Einsparungen nach eigener Anstrengung
  • (ccc) Zwischenergebnis
  • (cc) Zwischenergebnis
  • (c) Unangemessene Benachteiligung durch Summierung
  • (d) Verhältnismäßigkeit
  • (e) Kompensation einer unangemessenen Benachteiligung
  • (f) Besonderheiten im unternehmerischen Rechtsverkehr
  • (g) Einfluss der marktbeherrschenden Stellung
  • (h) Zwischenergebnis
  • dd) Transparenzkontrolle
  • (1) Grundlegendes
  • (2) Klarheit und Durchschaubarkeit
  • (a) Durchschnittlicher Vertragspartner
  • (b) Unterscheidung B2B und B2C Verträge
  • (c) Klare Darstellung der Rechtslage
  • (3) Keine Beurteilungsspielräume
  • (a) Leistungsvorbehaltsklauseln
  • (b) Formelbasierte Klausel
  • (4) Erkennbarkeit des Umfangs der Preisanpassung
  • (5) Besonderheiten im unternehmerischen Rechtsverkehr
  • ee) Zwischenergebnis
  • 4. Klauselspezifische Anforderungen
  • a) Leistungsvorbehaltsklauseln
  • aa) Anpassungserklärung
  • bb) Erheblichkeitsschwelle
  • cc) Anpassung nach Billigkeit
  • (1) Beweislast
  • (2) Billigkeitskontrolle
  • (a) Maßstab der Billigkeit
  • (aa) Marktüblichkeit
  • (bb) Kostenbezogen im Einzelfall
  • (cc) Stellungnahme
  • (dd) Zwischenergebnis
  • (b) Widerspruch gegen Preisanpassung
  • (aa) Zeitraum des Widerspruchs
  • (aaa) Anknüpfung an die Verjährung
  • (bbb) Zusammenfallen mit Recht zur außerordentlichen Kündigung
  • (ccc) Anknüpfung an das Mietrecht
  • (ddd) Anknüpfung an Endabrechnung
  • (eee) Zwischenergebnis
  • b) Kostenelementklauseln
  • aa) Umfang der Anpassung
  • bb) Abgrenzung zur Leistungsvorbehaltsklausel
  • c) Spannungsklauseln
  • aa) Gleichartig- bzw. Vergleichbarkeit
  • (1) Bestimmung der Vergleichbarkeit
  • (2) Zwischenergebnis
  • bb) Berechtigtes Interesse
  • (1) Fehlender Wettbewerb bei leitungsgebundenem Erdgas
  • (2) Bestehender Wettbewerb bei leitungsgebundenem Erdgas
  • (3) Keine Notwendigkeit eines Wettbewerbs
  • (4) Zwischenergebnis
  • (5) Abweichende Beurteilung im unternehmerischen Rechtsverkehr
  • d) Steuern- und Abgabenklauseln
  • aa) Erfasste Kostenbestandteile
  • bb) Erheblichkeit und Vorhersehbarkeit
  • cc) Besondere AGB-rechtliche Anforderungen
  • dd) Umsetzung durch separiertes Preissystem
  • e) Wirtschaftsklauseln
  • aa) Anwendungsbereich
  • bb) Tatbestandsvoraussetzungen
  • (1) Umstandsänderung
  • (2) Vorhersehbarkeit
  • (3) Erheblichkeit
  • (a) Bestimmung der Erheblichkeit
  • (aa) 5 %-Schwelle
  • (bb) Vergleich zur Erheblichkeit im Rahmen der Pflichtverletzung
  • (cc) Einzelfallentscheidung
  • (dd) Zwischenergebnis
  • (4) Unzumutbarkeit/Risikozuordnung
  • (5) Umfang der Anpassung
  • (a) Berücksichtigung der Erheblichkeitsschwelle
  • (b) Keine Berücksichtigung der Erheblichkeitsschwelle
  • (c) Hälftige Anpassung
  • (d) Zwischenergebnis
  • (6) Subsidiarität
  • (a) Verhältnis zu Preisanpassungsklauseln
  • (b) Verhältnis zu Festpreisvereinbarungen
  • f) Verhandlungsklauseln
  • 5. Individualvertragliche Anpassungsklauseln
  • a) Vorliegen einer Individualabrede
  • b) Grenzen der Privatautonomie
  • c) Gefahr der Gesamtnichtigkeit
  • d) Billigkeitskontrolle bei Ermessensentscheidungen
  • e) Sonstige gesetzliche Vorgaben
  • f) Individualvereinbarungen in der Grundversorgung
  • g) Zwischenergebnis
  • II. Zwischenergebnis
  • III. Ergänzende Vertragsauslegung
  • 1. Als Grundlage für Preisanpassungen
  • 2. Als Folge unwirksamer Preisanpassungsklauseln
  • a) Konkludente Vertragsanpassung
  • b) Dreijahreslösung
  • aa) Begründung des BGH
  • bb) Kritische Würdigung
  • cc) Verstoß gegen europäisches Recht
  • dd) Prüfung durch das BVerfG
  • ee) Zwischenergebnis
  • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Gesetzliche Anpassungsmöglichkeiten
  • 1. Störung der Geschäftsgrundlage
  • a) Anwendungsbereich
  • aa) Vorrang speziellerer Regelungen
  • (1) Ausschluss durch Vorschriften aus dem EnSiG
  • (a) Vorrang des § 24 Abs. 1 EnSiG
  • (b) Kein Vorrang des § 24 EnSiG
  • (aa) Wille des Gesetzgebers
  • (bb) Telos der Vorschrift
  • (cc) Vergleich mit dem Telos des § 313 BGB
  • (dd) Fehlen einer Gasmangellage
  • (ee) Zwischenergebnis
  • (2) Ausschluss durch Vertragsklauseln
  • b) Tatbestandsvoraussetzungen
  • aa) Geschäftsgrundlage
  • (1) Krisen
  • (a) COVID-19-Pandemie
  • (b) Ukraine-Krieg
  • (c) Zwischenergebnis
  • (2) Außerhalb von Krisen
  • (3) Zwischenergebnis
  • bb) Reales Element
  • (1) Krisen
  • (a) Schwerwiegende Veränderung nach Art. 240 § 7 Abs. 1 EGBGB
  • (b) Vervielfachung des Beschaffungspreises
  • (c) Zwischenergebnis
  • (2) Außerhalb von Krisen
  • (3) Zwischenergebnis
  • cc) Hypothetisches Element
  • (1) Krisen
  • (2) Außerhalb von Krisen
  • (3) Zwischenergebnis
  • dd) Normatives Element
  • (1) Vertragliche Risikoverteilung
  • (a) Krisen
  • (b) Außerhalb von Krisen
  • (2) Gesetzliche Risikoverteilung
  • (a) Krisen
  • (b) Außerhalb von Krisen
  • (3) Interessenabwägung
  • (a) Krisen
  • (b) Außerhalb von Krisen
  • (4) Zwischenergebnis
  • c) Ergebnis
  • 2. Anpassung aus vertraglicher Nebenpflicht
  • 3. Grob unverhältnismäßiger Leistungsaufwand
  • 4. Anpassung nach Treu und Glauben
  • 5. Handelsrecht
  • a) Handelsbrauch § 346 HGB
  • aa) Anwendungsbereich
  • bb) Anpassungsanspruch aus Handelsbrauch
  • b) Handelsgewohnheitsrecht
  • c) Zwischenergebnis
  • 6. Zwischenergebnis
  • G. Besonderheiten in der Grundversorgung und Ersatzversorgung
  • I. Grundversorgung
  • 1. Änderung der Allgemeinen Preise
  • a) Leistungsvorbehalt
  • b) Art der Mitteilung
  • aa) Öffentliche Bekanntgabe
  • (1) Frist der öffentlichen Bekanntgabe
  • (2) Telos der öffentlichen Bekanntgabe
  • (3) Form der öffentlichen Bekanntgabe
  • bb) Briefliche Mitteilung / Veröffentlichung auf der Internetseite
  • (1) Die briefliche Mitteilung
  • (2) Veröffentlichung auf der Internetseite
  • (3) Pflicht bei Kostensenkung
  • (4) Mitteilung und Veröffentlichung als Vertragspflicht
  • (5) Zeitpunkt der Veröffentlichung
  • c) Informationspflicht
  • aa) Briefliche Mitteilung und Veröffentlichung im Internet
  • (1) Inhalt
  • (2) Kostentransparenz
  • bb) Öffentliche Bekanntgabe
  • 2. Umfang der Anpassung der Allgemeine Preise
  • 3. Kündigungsrecht
  • 4. Änderung staatlich gesetzter oder regulierter Belastungen
  • 5. Anpassungsmodalitäten
  • II. Ersatzversorgung
  • 1. Veröffentlichungspflicht
  • 2. Kein Gleichlauf der Preise bei Haushaltskunden mehr
  • 3. Umfang der Anpassung der Allgemeinen Preise
  • a) Haushaltskunden
  • b) Nicht-Haushaltskunden
  • c) Zwischenergebnis
  • 4. Kein Sonderkündigungsrecht
  • III. Zwischenergebnis
  • H. Fazit
  • Literaturverzeichnis

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2025 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen als Dissertation angenommen. Die bis einschließlich Mai 2025 erschienene Literatur wurde weitgehend berücksichtigt.

Mein besonderer Dank gilt zunächst meinem Doktorvater, Herrn Professor Dr. Bernhard Kreße, LL.M., Maître en droit, für die hervorragende Betreuung. Seine stets schnelle, konstruktive und verlässliche Unterstützung, sowie seine fachliche Expertise von der Themenfindung bis zur finalen Abgabe haben maßgeblich zum Erfolg meines Promotionsprojektes beigetragen.

Mein weiterer Dank gilt Herrn Professor Dr. Ulrich Wackerbarth für die ausgesprochen schnelle Erstellung des Zweitgutachtens. Ebenso danke ich Frau Professor Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock für die Aufnahme in Ihre Schriftenreihe.

Allen meinen Weggefährtinnen und Weggefährten gilt mein Dank, die mich während dieses Projekts in vielfältiger Weise unterstützt haben. Ob durch fachliche Diskussionen, motivierende Gespräche oder durch das Verständnis für die mit einer Dissertation verbundenen zeitlichen und persönlichen Belastungen, jede Form der Unterstützung hat zum Gelingen dieser Arbeit beigetragen. An wen sich dieser Dank in besonderer Weise richtet, bleibt dem persönlichen Ausdruck vorbehalten.

Von größter Bedeutung ist für mich der Dank an meine Eltern. Ohne ihre bedingungslose und über viele Jahre hinweg währende Unterstützung während meiner schulischen und juristischen Ausbildung wäre dieses Projekt nicht möglich gewesen. Sie haben mich stets ermutigt, meinen Weg zu gehen, und mir den notwendigen Rückhalt gegeben, um Herausforderungen zu bewältigen und Durchhaltevermögen zu entwickeln. Ihnen ist diese Arbeit in tiefer Dankbarkeit gewidmet.

Köln, Dezember 2025

Lennart Niehues

A. Einleitung

I. Relevanz der Thematik

Die gesamte Energiebranche befindet sich in einem stetigen Wandel. Insbesondere die Veränderung der Erzeugungsstruktur zur Abfederung der Auswirkungen des Klimawandels rückt seit längerer Zeit in den gesellschaftlichen und politischen Fokus. Der Kohle- und Atomausstieg sowie die starke Fokussierung auf erneuerbare Energien sind die tragenden Säulen dieser Entwicklung. Die vorhandene Netzinfrastruktur ist jedoch nicht auf eine Einspeisung von vielen kleinen Erzeugungsanlagen, statt großer Kraftwerke, ausgerichtet. Vielmehr sind die Netze darauf ausgerichtet, dass die Einspeisung primär von einzelnen großen Erzeugern in der Höchst- und Hochspannung erfolgt. Für eine erfolgreiche Energiewende sind allein für den Netzausbau Investitionen in Milliardenhöhe notwendig. So werden von den Netzbetreibern Investitionskosten in Höhe von 50 Milliarden Euro bis 2030 in das Elektrizitätsübertragungsnetz prognostiziert.1 Diese Kosten werden die Energieversorgungsunternehmen2 im Rahmen der Netzentgelte3 auf die Letztverbraucher4 umlegen. Im Gegenzug kann jedoch der Strom aus erneuerbaren Energien bei passenden Wetterbedingungen für günstige Preise an den Energiemärkten sorgen.

Eine weitere Säule der Energiewende bildet die Abkehr von fossilen Energieträgern, etwa Erdgas, bis 2045.5 Dies führt dazu, dass die Erdgasinfrastruktur zukünftig nicht mehr in Gänze benötigt wird. Perspektivisch sollen deshalb Teile der Erdgasinfrastruktur für Wasserstoff nutzbar gemacht werden, vgl. §§ 28p Abs. 4, 113b EnWG. Nicht mehr benötigte Erdgasinfrastruktur soll nach Möglichkeit zurückgebaut werden. Die dadurch entstehenden Stilllegungs- und Rückbaukosten werden auf die Letztverbraucher umgelegt.6

Doch nicht nur die Energiewende hat einen erheblichen Einfluss auf das Marktgeschehen an den Energiemärkten. Spätestens seit der COVID-19-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind plötzlich massiv steigende Energiekosten in das Bewusstsein von Energieversorgungsunternehmen und Letztverbrauchern gelangt.

Bei Energielieferverträgen handelt es sich zumeist um mittelfristige, teilweise sogar um langfristige Vertragsverhältnisse. Sonderkundenverträge mit Haushaltskunden haben meist eine Mindestlaufzeit von ein bis zwei Jahren.7 Dabei enthalten die Verträge häufig eine automatische Verlängerung, sofern keine der Vertragsparteien den Vertrag kündigt. Innerhalb der Vertragslaufzeit kann es zu teils gravierenden Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kommen.8

Diese gravierenden Änderungen können zu einer Steigerung oder Senkung der relevanten Kostenbestandteile führen. Ferner kann auch die Inflation Einfluss auf die Energiepreise nehmen.

Bei Energielieferverträgen als Dauerschuldverhältnissen besteht nicht nur die Gefahr, dass das Energieversorgungsunternehmen bei einer fehlenden Anpassungsmöglichkeit weniger Gewinn erwirtschaftet, wie es etwa bei Mietverträgen der Fall wäre, sondern, dass für das Energieversorgungsunternehmen Kosten für die Versorgung von Letztverbrauchern anfallen.9 Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass es im Rahmen von Mietverträgen lediglich dazu kommen kann, dass der Vermieter mit seiner vorhandenen Ressource weniger erwirtschaftet, als er nach der aktuellen Marktlage erwirtschaften könnte.10 Bei Energielieferverträgen hingegen können steigende Beschaffungskosten dazu führen, dass das Entgelt des Letztverbrauchers die Beschaffungskosten des Energieversorgungsunternehmens nicht mehr deckt.11 Angesichts dessen besteht häufig das Bedürfnis, den Preis einseitig neu zu bestimmen.

Andernfalls wäre die eigene Liquidität des Energieversorgungsunternehmens und dem folgend auch die Versorgungssicherheit mit Energie insgesamt gefährdet. Zumeist erfolgt die Weitergabe von Kostensteigerungen auf der Grundlage von in den Energielieferverträgen enthaltenen Preisanpassungsklauseln. Enthalten die Energielieferverträge keine Preisanpassungsklauseln, kommt eine Anpassung des Preises allenfalls auf gesetzlicher Grundlage in Betracht. Eine genaue Betrachtung der Anpassungsmöglichkeiten muss dabei zwingend mit Blick auf die jeweilige Belieferungsart erfolgen.

Preisanpassungen während des laufenden Lieferverhältnisses führen immer wieder zu (juristischen) Auseinandersetzungen zwischen Energieversorgungsunternehmen und Letztverbraucher. Zentrale juristische Fragen werfen dabei die Ausgestaltung der Preisanpassungsklauseln selbst oder die Anforderungen an die Preisanpassung auf.

Bei gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten führt die Frage nach dem Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen häufig zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien.

II. Ziel der Arbeit

Die (einseitige) Anpassung von Verträgen und insbesondere die von Energielieferverträgen ist aufgrund der Volatilität der Energiepreise und ihrer längeren Vertragslaufzeit schon seit geraumer Zeit Thema juristischer Abhandlungen und gerichtlicher Auseinandersetzungen. So setzte sich bereits Baur im Jahre 1983 mit vertraglichen Anpassungsregelungen am Beispiel langfristiger Energielieferverträge auseinander.12 Auch der Bundesgerichtshof (BGH) musste im Zusammenhang der Ölkrise im Jahre 1978 über die Anwendung der Störung der Geschäftsgrundlage bei einem Liefervertrag über Heizöl entscheiden.13 Trotz dieses frühen Aufkommens der Problematiken im Kontext der einseitigen Anpassung von Energielieferverträgen sind viele Fragen bis heute ungeklärt.

Diese Arbeit soll zentrale Fragen der einseitigen Preisanpassung in der Grundversorgung, Ersatzversorgung und Versorgung außerhalb der Grundversorgung in der Versorgung mit Elektrizität14 und Erdgas15 in den Blick nehmen.

Dabei soll auch die Frage beantwortet werden, welche Auswirkungen der Grundsatz pacta sunt servanda auf die einseitige Preisanpassung hat und in welchen Fällen Ausnahmen von diesem möglich sind.

Sonderkundenverträge enthalten häufig sog. Preisanpassungsklauseln. Besondere Probleme bereitet in der Praxis immer wieder die Konformität mit dem AGB-Recht. Die Preisanpassungsklauseln dürfen den Klauselgegner, welcher zumeist der Letztverbraucher ist, weder im Hinblick auf den Inhalt noch auf die Transparenz entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, vgl. § 307 Abs. 1 BGB. Die Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung entgegen dem Gebot von Treu und Glauben bereitet dabei wegen des großen Interpretationsspielraums große Probleme. Diese Arbeit soll dabei Antworten auf die rechtswirksame AGB-rechtliche Ausgestaltung von Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen geben. Teilweise ist je nach Ausgestaltung der Preisanpassungsklauseln schon die Einordnung der Preisanpassungsklausel als Preishaupt- oder -nebenabrede unklar und damit die Eröffnung der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB streitig, sodass auch zu dieser Frage Stellung genommen werden soll.

Neben den inhaltlichen Anforderungen werden durch das Energierecht in § 41 Abs. 5 EnWG dem Energieversorgungsunternehmen unter anderem bei Preisanpassungen Informationspflichten gegenüber dem Letztverbraucher auferlegt. Auch die Anforderungen an die Informationspflicht werden durch das Gesetz nur rudimentär geregelt, weshalb diese Ausarbeitung der Informationspflicht feste Konturen verschaffen soll. Neben der Informationspflicht für das Energieversorgungsunternehmen entsteht für den Letztverbraucher grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Diese Arbeit soll auch Antworten darauf geben, wann das Sonderkündigungsrecht tatsächlich entsteht. Dasselbe gilt für Informationspflichten und Sonderkündigungsrechte in der Grund- und Ersatzversorgung nach § 5 Abs. 2 und Abs. 3 StromGVV/GasGVV16.

Jeder Klauseltypus wirft abhängig von seiner Ausgestaltung spezifische Rechtsfragen auf, die individuell beantwortet werden müssen. Angesichts dessen stellt die Arbeit Klauseln dar, die dem Verwender eine einseitige Anpassung ermöglichen, und klärt die daraus entstehenden Rechtsfragen.

Der BGH wendet mit Hilfe der ergänzenden Vertragsauslegung seit Jahren bei unwirksamen Preisanpassungsklauseln die sog. Dreijahreslösung an, um den Rückforderungsanspruch des Letztverbrauchers, der eine Preisanpassung tatenlos hinnimmt, zeitlich zu begrenzen.17 Ob eine solche Lösung mit dem deutschen und europäischen Recht vereinbar ist, soll diese Arbeit beantworten.

Als gesetzliche Anpassungsmöglichkeit kommt insbesondere die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB in Betracht. Allerdings sind auch die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift sehr weit formuliert, um einen möglichst weiten Anwendungsbereich zu gewährleisten. Die Kehrseite dieses weiten Anwendungsbereichs ist jedoch, dass häufig unklar ist, welche Fälle der Kostensteigerungen tatsächlich eine Preisanpassung nach § 313 BGB rechtfertigen können. Diese Arbeit soll die weit gefassten Tatbestandsvoraussetzungen präzisieren und aufzeigen, in welchen Fällen eine Preisanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage gerechtfertigt ist. Dabei findet auch eine Unterscheidung zwischen krisenabhängigen und krisenunabhängigen Kostensteigerungen statt.

Zudem soll analysiert werden, ob auch andere Anspruchsgrundlagen für eine einseitige Preisanpassung in Betracht kommen.

Letztlich soll die Arbeit Antworten auf die gesetzlichen Preisanpassungsmöglichkeiten in der Grund- und Ersatzversorgung geben und die dort offenen Rechtsfragen klären.

III. Gang der Untersuchung

Diese Arbeit untersucht die Möglichkeiten der einseitigen Preisanpassung durch Energieversorgungsunternehmen in den verschiedenen Belieferungsarten. Zur Schaffung eines grundlegenden Verständnisses wird zunächst ein Blick auf die Funktionsweise des Energiehandels geworfen (B.). Dabei wird auch die Zusammensetzung der Energiepreise für Letztverbraucher erläutert, bevor verschiedene krisenbedingte und nicht krisenbedingte Einflussfaktoren auf die Energiepreise analysiert werden. Ziel ist es, die Notwendigkeit von einseitigen Preisanpassungen in verschiedenen Situationen herauszuarbeiten.

In einem nächsten Schritt wird sodann der Energieliefervertrag näher betrachtet (C.). Neben einer energiewirtschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Einordnung steht die Charakterisierung als Dauerschuldverhältnis und als absolutes Fixgeschäft im Fokus.

Die jeweiligen Möglichkeiten für einseitige Preisanpassungen hängen maßgeblich von der jeweiligen Belieferungsart ab. Aus diesem Grund erfolgen in Kapitel (D.) eine Darstellung und Abgrenzung der verschiedenen Belieferungsarten.

Einseitige Vertragsanpassungen stehen in einem Spannungsfeld zum Grundsatz pacta sunt servanda, einem Grundprinzip des deutschen Zivilrechts. In Kapitel (E.) wird dieser Grundsatz zunächst dargestellt, bevor seine Vereinbarkeit mit der einseitigen Preisanpassung analysiert wird.

Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Anpassung von Sonderkundenverträgen (F.). Dabei muss eine Unterscheidung zwischen vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklauseln und gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten erfolgen. Im Hinblick auf die vertraglichen Anpassungsmöglichkeiten sind neben dem Preisklauselgesetz (PrkG) auch die energierechtlichen Anforderungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu beleuchten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Anforderungen des AGB-Rechts, da Energielieferverträge in der Regel Massengeschäfte darstellen. Bei den gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten wird die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) eingehend, einschließlich ihrer Tatbestandsvoraussetzungen im Kontext der Preisanpassung, beleuchtet.

In Kapitel (G.) werden sodann die Preisanpassungsmöglichkeiten in der Grund- und Ersatzversorgung untersucht. Diese müssen von der Preisanpassung bei Sonderkundenverträgen abgegrenzt werden, da die Grund- und Ersatzversorgung den Bestimmungen der StromGVV und GasGVV unterliegen. Die Verträge werden in diesem Bereich nicht frei zwischen den Parteien ausgehandelt, sodass eine Abweichung im Rahmen der Privatautonomie ausgeschlossen ist.

Den Abschluss der Arbeit bildet Kapitel (H.). In diesem sollen die zentralen Ergebnisse der Ausarbeitung in Thesen zusammengefasst werden.

Details

Pages
XX, 278
Publication Year
2026
ISBN (PDF)
9783631946527
ISBN (ePUB)
9783631946534
ISBN (Hardcover)
9783631946459
DOI
10.3726/b23404
Language
German
Publication date
2026 (August)
Keywords
Vertragstreue Energielieferverträge Vertragsanpassung Störung der Geschäftsgrundlage Energiewirtschaftsrecht Ersatzversorgungsverträge Grundversorgungsverträge AGB-Recht Preisanpassungsklauseln Energievertragsrecht Sonderkundenverträge
Published
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2026. xx, 278 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Lennart Niehues (Author)

Lennart Niehues, geb. 1997, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Während der Promotionszeit an der FernUniversität in Hagen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Energierecht in einer Wirtschaftskanzlei in Köln tätig.

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Title: Die Endkundenbelieferung mit Energie im sich wandelnden Marktgeschehen