Der Betriebsrat als Hüter der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten
Eine Untersuchung unter besonderer Würdigung des Zusammenspiels von Betriebsverfassungsrecht und Datenschutzrecht
Summary
Excerpt
Table Of Contents
- Abdeckung
- Titelblatt
- Copyright-Seite
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- § 1 Themeneinführung
- A. Digitalisierung, informationelle Selbstbestimmung und Betriebsratsarbeit
- I. Gefährdungspotenziale
- II. Einfluss des Datenschutzrechts auf die Betriebsratsarbeit
- B. Themenzuschnitt
- I. Ziel der Untersuchung
- II. Perspektive der Untersuchung und Themeneingrenzung
- III. Gang der Untersuchung
- Kapitel 1 Grundlegung
- § 2 Grundrechtlicher Schutz der informationellen Selbstbestimmung
- A. Persönlichkeitsschutz im Lichte des Grundgesetzes
- I. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Grundgesetz
- 1. Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- a. Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- b. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- c. Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
- 2. Weiterer Grundrechtsschutz
- II. Einordnung des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes im Arbeitsverhältnis
- 1. Ausgangspunkt
- 2. Mittelbare Drittwirkung
- a. Wirkung der informationellen Selbstbestimmung im Arbeitsverhältnis
- b. Kein uneingeschränktes Recht
- 3. Schutzpflichtdimension der Grundrechte
- III. Zwischenergebnis: Persönlichkeitsschutz durch das Grundgesetz
- B. Gewährleistungen des Art. 8 EMRK
- I. Schutz des Privatlebens
- II. Einordnung des Schutzes im Arbeitsverhältnis
- III. Wirkungen auf nationale Sachverhalte
- C. Unionsgrundrechte
- I. Achtung des Privatlebens, Art. 7 GRCh
- II. Datenschutzgrundrecht, Art. 8 GRCh
- 1. Schutzgegenstan
- 2. Verhältnis zu Art. 7 GRCh
- III. Schutz personenbezogener Daten aus Art. 16 Abs. 1 AEUV
- D. Fazit: Mehrdimensionaler Grundrechtsschutz
- I. Im Grundsatz Grundrechtsvielfalt
- II. Sonderfall: Datenschutzgrundverordnung
- III. Ergebnis
- § 3 Rahmenbedingungen der informationellen Selbstbestimmung
- A. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht
- B. Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in der DSGVO
- I. Die Einführung der Datenschutzgrundverordnung
- 1. Entwicklungsgeschichte
- 2. Zwecke der Datenschutzgrundverordnung
- 3. Reaktion auf sich verändernde Gefährdungslagen
- II. Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext, Art. 88 DSGVO
- 1. Harmonisierungswirkung
- a. Vollharmonisierung
- b. Mindestharmonisierung
- c. Bewertung
- 2. Vorgaben des Art. 88 Abs. 2 DSGVO
- a. Art. 88 Abs. 2 DSGVO als Ausgestaltungsrahmen
- b. Wahrung geeigneter und besonderer Maßnahmen
- c. Besondere Verarbeitungsanforderungen
- aa. Transparenzanforderungen
- bb. Datenübermittlung
- cc. Überwachungssysteme am Arbeitsplatz
- dd. Zwischenfazit
- III. Erlaubnistatbestände der DSGVO
- IV. Allgemeine Grundsätze
- 1. Transparenzgebot
- 2. Zweckbindungsgrundsatz
- V. Plattformarbeitsrichtlinie
- C. Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im BDSG
- I. Regelungsgehalt des § 26 Abs. 1 BDSG
- 1. Grundzüge der Erforderlichkeitsprüfung
- 2. Zweifel an der Europarechtskonformität des § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG
- a. Bisher vorherrschende Ansicht
- b. Wendepunkt durch die Rechtsprechung des EuGH
- c. Bedeutung der Rechtsprechung
- 3. Eigenständige Beurteilung des § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG
- 4. Anwendbarkeit außerhalb der DSGVO bleibt bestehen
- II. Zwischenergebnis
- D. Ergebnis
- § 4 Einführung: Persönlichkeitsschutz im Betriebsverfassungsrecht
- A. Persönlichkeitsschutz als Ziel des Betriebsverfassungsrechts
- B. Neujustierung aufgrund des Datenschutzrechts?
- I. Einfluss des Datenschutzrechts auf das Betriebsverfassungsrecht
- II. Verhältnis des Datenschutzrechts und Betriebsverfassungsrechts
- 1. Datenschutzrechtliche Vorgaben als Mindestmaß für das Schutzniveau der informationellen Selbstbestimmung
- 2. Beteiligungsrechte bleiben unberührt
- 3. Gleichlauf im Rahmen der Interessenabwägung
- III. Vorfeldschutz als gemeinsamer Ausgangspunkt
- 1. Vorfeldschutz im Datenschutzrecht
- 2. Vorfeldschutz im Betriebsverfassungsrecht
- IV. Ergebnis
- C. Vorteile durch institutionalisiertes Verfahren
- I. Berücksichtigung individueller betrieblicher Bedürfnisse
- II. Legitimationswirkung
- III. Zwischenergebnis
- § 5 Erkenntnisse aus den Grundlagen
- Kapitel 2 Einordnung der informationellen Selbstbestimmung im Betriebsverfassungsrecht
- § 6 Einordnung des Persönlichkeitsschutzes im Betriebsverfassungsrecht
- A. Spannungsverhältnis zwischen Individual- und Kollektivinteressen
- I. Verteilungskraft und Verteilungsinteresse
- 1. Teilhabegedanke
- 2. Ausgleichsgedanke
- 3. Zwischenfazit
- II. Das Element der Fremdbestimmung
- III. Individualinteresse im Gemeinschaftsgefüge
- IV. Zwischenergebnis: Kollektivrechtlich vermittelter Persönlichkeitsschutz
- B. Maßstab des Persönlichkeitsschutzes
- I. Die Schutz- und Förderungspflicht nach § 75 Abs. 2 BetrVG
- 1. § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG im Lichte der Grundrechte
- a. Grundlage der freien Entfaltung der Persönlichkeit in § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG
- b. Wirkungsweise
- c. Zwischenergebnis
- 2. Inhaltliche Vorgaben der Schutz- und Förderungspflicht
- a. Schutzpflicht
- aa. Einzelfallprüfung
- bb. Schranke bei der Ausübung eigener Rechte
- b. Förderung der informationellen Selbstbestimmung
- aa. Zusammenarbeit der Betriebsparteien
- bb. Bedeutung für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung
- cc. Konkretisierung nur im Einzelfall
- 3. Zwischenergebnis
- II. Die Überwachungspflicht des § 75 Abs. 1 BetrVG
- 1. Bezug zur informationellen Selbstbestimmung
- 2. Überwachungsrecht
- III. Verletzung der Grundsätze aus § 75 BetrVG durch den Arbeitgeber
- 1. Nichtigkeitsfolge
- 2. Keine Anspruchsgrundlage einzelner Arbeitnehmer
- 3. Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
- C. Zwischenfazit
- § 7 Informationelle Selbstbestimmung als eigenständiges Aufgabenfeld
- A. Überwachungsaufgabe des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- I. Einhaltung von Vorschriften zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung
- 1. Datenschutzrechtliche Vorgaben
- 2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- 3. Betriebsvereinbarungen
- II. Zuteilung als Aufgabe des Betriebsrats als eigenständigem Akteur
- 1. Verhältnis zum Datenschutzbeauftragten
- a. Nebeneinanderstehende Überwachung
- b. Keine Gefährdung durch Kontrollbefugnis des Datenschutzbeauftragten
- 2. Zwischenfazit
- III. Handlungsmöglichkeiten
- IV. Zwischenergebnis
- B. Aufgabenzuweisung durch Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- I. Verfestigung der Hüterrolle durch Mitbestimmung
- 1. Rechtsfolgen bei fehlender Mitbestimmung
- 2. Zwingende Beteiligung bei der Feststellung der Grenze zulässiger Eingriffe
- II. Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen
- 1. Gegenstand der Mitbestimmung
- 2. Voraussetzungen
- a. Merkmal: Überwachung durch personenbezogene Verhaltens- oder Leistungsdaten
- b. Merkmal: objektive Eignung zur Überwachung
- c. Merkmal: Überwachung durch die Einrichtung selbst
- d. Zusammenfassung
- 3. Zweck der Mitbestimmung
- III. Kritik und Anpassungsbedarf
- 1. Zur Überwachung bestimmt
- 2. Verhältnis zum Schutzzweck des Datenschutzrechts
- 3. Keine zwingend notwendige Anpassung
- 4. Zwischenergebnis
- IV. Fazit zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- C. Mitbestimmungstatbestände im Bereich personeller Angelegenheiten
- I. Personalfragebogen
- II. Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze
- D. Zwischenfazit
- § 8 Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
- A. Betriebsvereinbarungen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung
- I. Wirkungsmöglichkeit der Betriebsvereinbarung
- 1. Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten durch Betriebsvereinbarungen
- 2. Spielraum für zwingende datenschutzrechtliche Regelungen in Betriebsvereinbarungen
- II. Betriebsvereinbarungen als datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm
- 1. Einordnung der Betriebsvereinbarung als Kollektivvereinbarung
- 2. Einfluss der Harmonisierungswirkung
- 3. Stellungnahme
- III. Inhaltliche Regelungsmöglichkeiten
- 1. Erzwingbare Mitbestimmung
- a. Videoüberwachung
- b. Eingliederung in die betrieblichen Abläufe/Arbeitsmittel
- c. Zeit- und ortsbezogene Beschäftigtendaten
- d. Fazit
- 2. Freiwillige Betriebsvereinbarungen
- IV. Regelungsebene
- 1. Regelungskompetenz bei betriebsübergreifenden Angelegenheiten
- a. Gesamtbetriebsrat
- b. Konzernbetriebsrat
- c. Zwingendes Erfordernis im Kontext personenbezogener Beschäftigtendaten
- 2. Örtlicher Betriebsrat
- 3. Zwischenergebnis
- B. Regelungsabreden
- I. Vorteil bei kurzfristigen Maßnahmen
- II. Keine Begründung von Erlaubnistatbeständen
- III. Zwischenfazit
- C. Spruch der Einigungsstelle
- I. Regelungsfähige Angelegenheiten
- II. Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- D. Zwischenfazit
- § 9 Zwischenfazit: Der Betriebsrat als geeigneter Akteur beim Schutz des Persönlichkeitsrechts
- Kapitel 3 Durchsetzungsinstrumente
- § 10 Wissensstand des Betriebsrats
- A. Informationsrechte als Erkenntnisquelle
- I. Allgemeiner Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG
- 1. Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs gem § 80 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BetrVG
- 2. Äußere Form der Informationserteilung
- 3. Inhaltliche Eckpunkte der Information
- II. Übermittlung von Unterlagen nach § 80 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BetrVG
- 1. Grundlagen des Anspruchs aus § 80 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BetrVG
- 2. Zur Verfügung stellen von Unterlagen
- III. Einschränkungen durch das Datenschutzrecht
- 1. Komplementärverhältnis von Betriebsverfassungsrecht und Datenschutzrecht
- 2. Auswirkungen einer verweigerten Zustimmung des Arbeitnehmers zur Informationsweitergabe
- B. Betriebsinterner Sachverstand
- I. Vorrang von betriebsinternem Sachverstand
- II. Eigener Sachverstand des Betriebsrats
- 1. Aneignung von Fachwissen
- 2. Informationserlangung über tatsächliche Gegebenheiten im Betrieb
- III. Sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen, § 80 Abs. 2 S. 4 BetrVG
- 1. Erforderlichkeit der Informationsweitergabe durch sachkundige Arbeitnehmer
- 2. Wissensvermittlung durch sachkundige Arbeitnehmer
- 3. Auswahl der sachkundigen Arbeitnehmer
- C. Wissensvermittlung durch Dritte
- I. Hinzuziehen von Sachverständigen, § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG
- 1. Erforderlichkeit
- a. Beurteilungsspielraum im Allgemeinen
- b. Besondere Lage bei der Beurteilung von informationstechnischen Systemen
- c. Sonderfall: Einsatz Künstlicher Intelligenz?
- 2. Anforderung an Sachverständige
- 3. Vereinbarung über das Hinzuziehen eines Sachverständigen
- II. Schulungsmaßnahmen, § 37 Abs. 6 BetrVG
- 1. Vorrang von innerbetrieblichem Sachverstand?
- 2. Verhältnis zum Sachverständigengutachten
- D. Übertragung auf den Schutz der informationellen Selbstbestimmung
- § 11 Durchsetzung von kollektivrechtlich vermitteltem Persönlichkeitsschutz
- A. Initiativrecht
- I. Initiativrecht bei technischen Überwachungseinrichtungen
- 1. Die Argumentation des LAG Hamm vom 27.07.2021
- 2. Zweck der Mitbestimmung
- a. Anpassung bereits vorhandener Regelungen
- b. Einführung einer Überwachungseinrichtung
- c. Umfassendes Initiativrecht
- II. Initiativrecht bei Personalfragebögen oder Auswahlrichtlinien?
- 1. Personalfragebogen, § 94 BetrVG
- 2. Differenzierung für Auswahlrichtlinien
- 3. Fazit
- III. Ergebnis
- B. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen die Mitbestimmungsrechte
- I. Sicherung des betriebsverfassungsgemäßen Zustands
- II. Reichweite des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte
- 1. Verstoß gegen die Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG
- a. Keine pauschale Absicherung bei Datenverarbeitungsprozessen
- b. Einschränkung bei der Übermittlung von Daten an Dritte
- c. Zwischenergebnis
- 2. Verstoß gegen die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- 3. Verstoß gegen die Grundsätze des § 75 BetrVG
- a. § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG
- aa. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- bb. Schutzpflicht
- cc. Förderungspflicht
- dd. Ergebnis
- b. § 75 Abs. 1 BetrVG
- c. Ergebnis
- III. Spezieller Unterlassungsanspruch bei grober Pflichtverletzung, § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG
- 1. Anspruchsziel
- 2. Grobe Verletzung der informationellen Selbstbestimmung
- IV. Ergebnis
- C. Der Betriebsrat als Whistleblower
- I. Orientierungspunkt § 89 Abs. 1 S. 2 BetrVG
- II. Schutz einzelner Betriebsratsmitglieder durch das Hinweisgeberschutzgesetz
- III. Informationsweitergabe an die Datenschutzbehörde
- 1. Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Unterstützungspflicht
- 2. Keine entgegenstehenden Vorschriften aus der DSGVO
- 3. Ergebnis
- § 12 Betriebsvereinbarungen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung
- A. Anforderungen an Betriebsvereinbarungen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung
- I. Inhaltliche Schranken beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- 1. Maßstab des § 75 Abs. 2 S. 1 BetrVG
- 2. Datenschutzspezifische Anforderungen
- a. Regelungsbeschränkung durch die DSGVO
- b. Maßstab des Art. 88 Abs. 2 DSGVO
- c. Zusammenfassung
- 3. Gleichlaufendes Schutzniveau
- 4. Ergebnis
- II. Keine Abweichung des Schutzniveaus zuungunsten der Beschäftigten
- III. Abweichungen zugunsten der Beschäftigten
- B. Einschätzungsspielraum des Betriebsrats
- C. Elemente einer datenschutzrechtlichen Betriebsvereinbarung
- I. Einklang mit den Grundsätzen der DSGVO
- 1. Transparenzgrundsatz
- 2. Zweckbindungsgrundsatz
- 3. Konkretisierung der Verhältnismäßigkeitsprüfung
- 4. Ergebnis
- II. Betriebsverfassungsrechtliche Unterstützungspflicht, § 79a S. 3 BetrVG
- III. Ergebnis
- D. Sonderfall: Regelungen eines Beweisverwertungsverbots
- I. Ausgangssituation
- 1. Beweisverwertungsverbote in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung
- 2. Kein pauschales Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen Datenschutzrecht
- II. Kein Beweisverwertungsverbot bei bloßer Mitbestimmungswidrigkeit
- III. Betriebsvereinbarungen zu Beweisverwertungsverboten
- 1. Vereinbarung prozessualer Verwertungsverbote
- 2. Vereinbarung materiell-rechtlicher Art
- E. Ergebnis
- § 13 Zusammenfassung zur Durchsetzungsebene
- Fazit und Aussichten
- § 14 Schlussbetrachtung
- A. Einordnung der Rolle des Betriebsrats
- B. Zukünftige Perspektiven
- C. Schlussthesen
- Literaturverzeichnis
Vorwort
Die vorliegende Arbeit entstand während meiner Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Krause an der Georg-August-Universität Göttingen. Die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen hat die Arbeit im Wintersemester 2024/2025 als Dissertation angenommen. Die Disputation fand am 24.03.2025 in Göttingen statt. Im Anschluss hieran wurde die Arbeit aktualisiert und berücksichtigt – soweit möglich – nunmehr Rechtsprechung, Schrifttum und Rechtslage bis einschließlich September 2025.
Die Fertigstellung des Manuskripts ist nicht nur das Ergebnis wissenschaftlicher Arbeit, sondern auch das Resultat der Unterstützung vieler Menschen, denen ich an dieser Stelle herzlich danken möchte. Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Rüdiger Krause, der den gesamten Promotionsprozess durch wertvolle Anregungen und stetige Unterstützung begleitet hat. Er hat die Arbeit während meiner Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an seinem Lehrstuhl gefördert und mir hierbei den notwendigen Freiraum für die eigene wissenschaftliche Arbeit gewährt. Für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens danke ich Herrn Prof. Dr. Olaf Deinert. Beiden Professoren danke ich zudem für ihren maßgeblichen Beitrag zur herzlichen und produktiven Arbeitsatmosphäre am Institut für Arbeitsrecht sowie die Aufnahme in diese Schriftenreihe.
Schließlich danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen der Juristischen Fakultät, die mich nicht nur durch zahlreiche persönliche Gespräche und hilfreiche Diskussionen, sondern auch durch kritische Rückmeldungen bei xviiiden letzten Korrekturen des Manuskripts unterstützt haben. Ihr freundschaftlicher Rat begleitet mich auch nach Abschluss meiner Dissertation weiter.
Besonderer Dank gilt zuletzt meiner Familie und meinen Freunden, die immer bedingungslos an meiner Seite standen und mir stets Vertrauen sowie motivierende Worte schenkten. Im besonderen Maße danke ich dabei meiner Mutter, Liliana Morera Cambronero und meinem Partner, Moritz Schäfer, ohne deren Unterstützung der Abschluss dieser Arbeit nicht möglich gewesen wäre. Ihnen widme ich diese Arbeit.
Düsseldorf, November 2025
Inga Lucia Stamm
Abkürzungsverzeichnis
a. A. |
andere Ansicht |
ABl. |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Abs. |
Absatz |
AcP |
Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift) |
AEUV |
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
a. F. |
alte Fassung |
AiB. |
Arbeitsrecht im Betrieb (Zeitschrift) |
Alt. |
Alternative |
Anh. |
Anhang |
AöR |
Archiv des Öffentlichen Rechts (Zeitschrift) |
AP |
Arbeitsrechtliche Praxis – Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts (Loseblatt-Sammlung) |
APS |
Ascheid/Preis/Schmidt (Hrsg.), Kündigungsrecht Großkommentar |
ArbG |
Arbeitsgericht |
ArbRAktuell |
Arbeitsrecht Aktuell (Zeitschrift) |
ArbRB |
Arbeits-Rechtsberater (Zeitschrift) |
Art. |
Artikel |
AuA |
Arbeit und Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
Aufl. |
Auflage |
AuR |
Arbeit und Recht (Zeitschrift) |
BAG |
Bundesarbeitsgericht |
| xx BAGE |
Sammlung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts |
BB |
Betriebs-Berater (Zeitschrift) |
Bd. |
Band |
BDSG |
Bundesdatenschutzgesetz |
BeckOK Arbeitsrecht |
Beck’scher Online-Kommentar zum Arbeitsrecht |
BeckOK BGB |
Beck’scher Online-Kommentar zum Bügerlichen Gesetzbuch |
BeckOK DatenschutzR |
Beck’scher Online-Kommentar zum Datenschutzrecht |
Beil. |
Beilage |
BetrVG |
Betriebsverfassungsgesetz |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BGHZ |
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen |
BMAS |
Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
BMI |
Bundesministerium des Inneren und für Heimat |
BPersVG |
Bundespersonalvertretungsgesetz |
Bspw. |
Beispielsweise |
BT-Drs. |
Bundestags-Drucksache |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE |
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts |
Bzw. |
Beziehungsweise |
CCZ |
Corporate Compliance Zeitschrift (Zeitschrift) |
CR |
Computer und Recht (Zeitschrift) |
DB |
Der Betrieb (Zeitschrift) |
Ders. |
Derselbe |
Dieselb. |
Dieselbe/Dieselben |
DGB |
Deutscher Gewerkschaftsbund |
DJT |
Deutscher Juristentag |
DKW |
Däubler/Klebe/Wedde (Hrsg.), Kommentar zum BetrVG |
DÖV |
Die Öffentliche Verwaltung (Zeitschrift) |
DSGVO |
Datenschutzgrundverordnung |
| xxi DS-GVO |
Datenschutzgrundverordnung, teilweise von der Literatur verwendet |
DSK |
Datenschutzkonferenz |
DuD |
Datenschutz und Datensicherheit (Zeitschrift) |
EDV |
Elektronische Datenverarbeitung |
EG |
Europäische Gemeinschaft |
EGMR |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
Einf. |
Einführung |
Einl. |
Einleitung |
EL |
Ergänzungslieferung |
EMRK |
Europäische Menschenrechtskonvention |
ErfK |
Erfurter Kommentar |
EU |
Europäische Union |
EuArbRK |
Kommentar zum europäischen Arbeitsrecht |
EuGH |
Europäischer Gerichtshof |
EU-GRCharta |
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta), teilweise von der Literatur verwendet |
EUV |
Vertrag über die Europäische Union |
EuZA |
Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
EuZW |
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) |
f./ff. |
folgende |
FDP |
|
Fn. |
Freie Demokratische Partei |
Fußnote |
|
FS |
Festschrift |
gen. |
Genannt |
Gem. |
Gemäß |
GG |
Grundgesetz |
Ggü. |
Gegenüber |
GK-BetrVG |
Gemeinschaftskommentar Betriebsverfassungsgesetz |
GrCh |
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta) |
| xxii GRC |
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta), teilweise von der Literatur verwendet |
Grds. |
Grundsätzlich |
HDSIG |
Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz |
HinSchG |
Hinweisgeberschutzgesetz |
HK-ArbR |
Handkommentar Arbeitsrecht |
HK-EMRK |
Handkommentar Europäische Menschenrechtskonvention |
h. M. |
Herrschende Meinung |
Hrsg. |
Herausgeber |
HWK |
Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar |
Kap. |
Kapitel |
i. R. d. |
im Rahmen des/der |
i. R. v. |
im Rahmen von |
i. S. d. |
im Sinne von |
i. S. e. |
im Sinne eines/einer |
i. S. v. |
im Sinne von |
IT |
Informationstechnologie |
i. V. m. |
in Verbindung mit |
IZA DP |
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit Discussion Paper |
JbArbR |
Jahrbuch des Arbeitsrechts |
jurisPR-ArbR |
Juris Praxisreport Arbeitsrecht |
JuS |
Juristische Schulung (Zeitschrift) |
JZ |
Juristenzeitung (Zeitschrift) |
LAG |
Landesarbeitsgericht |
lit. |
Litera |
Ls. |
Leitsatz |
MHdB ArbR |
Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht |
MMR |
Multimedia und Recht (Zeitschrift) |
MüKo-BGB |
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch |
| xxiii MüKo-ZPO |
Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung |
m. w. N. |
Mit weiteren Nachweisen |
n. F. |
Neue Fassung |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift) |
NK-ArbR |
Nomos Kommentar Arbeitsrecht |
Nr. |
Nummer |
NVwZ |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (Zeitschrift) |
NVwZ-RR |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift) |
NZA |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
NZA-RR |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift) |
RdA |
Recht der Arbeit (Zeitschrift) |
RDV |
Recht der Datenverarbeitung (Zeitschrift) |
RFID |
Radio Frequency Identification |
RL |
Richtlinie |
Rn. |
Randnummer |
Rs. |
Rechtssache |
Rspr. |
Rechtsprechung |
S. |
Satz; auch: Seite |
Sog. |
Sogenannt |
SPD |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
SR |
Soziales Recht (Zeitschrift) |
St. Rspr. |
Ständige Rechtsprechung |
Syst. |
Systematisch |
u. a. |
und andere |
UAbs. |
Unterabsatz |
v. |
von |
VG |
Verwaltungsgericht |
Vgl. |
vergleiche |
VO |
Verordnung |
Vorb. |
Vorbemerkung |
WHWS |
Weth/Herberger/Wächter/Sorge, Daten- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis |
| xxiv ZD |
Zeitschrift für Datenschutz (Zeitschrift) |
ZESAR |
Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
ZIP |
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) |
ZPO |
Zivilprozessordnung |
ZFA |
Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift) |
Einleitung
§ 1 Themeneinführung
A. Digitalisierung, informationelle Selbstbestimmung und Betriebsratsarbeit
Die Digitalisierung der Arbeitswelt markiert eine nachhaltige Veränderung des Arbeitslebens, welche zum einen zahlreiche positive Effekte und Chancen mit sich bringt, zum anderen aber auch stetig neue Risiken für Arbeitnehmer1 begründet. Betriebliche Prozesse werden zunehmend technisiert und digitalisiert. Das hat unter anderem die Folge, dass immer mehr personenbezogene Beschäftigtendaten – teilweise auch unbeabsichtigt – verarbeitet werden. Dieses Wachstum bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten berührt den Schutzbereich der informationellen Selbstbestimmung von Arbeitnehmern. Dabei nimmt jedenfalls das Bewusstsein erhöhter Möglichkeiten der Überwachung und Rückverfolgbarkeit bei den Beschäftigten in digitalisierten Arbeitsumgebungen zu2 und es stellen sich unweigerlich immer neue und weitergehende Fragen zur Vereinbarkeit von Digitalisierungsprozessen mit den Interessen der Arbeitnehmer. In dieses Spannungsfeld rückt schließlich der Betriebsrat als Akteur ins Feld, dessen grundlegende Funktion gerade im Schutz der Arbeitnehmerinteressen liegt.3
Details
- Pages
- XXIV, 356
- Publication Year
- 2026
- ISBN (PDF)
- 9783631947005
- ISBN (ePUB)
- 9783631947012
- ISBN (Hardcover)
- 9783631946978
- DOI
- 10.3726/b23438
- Language
- German
- Publication date
- 2026 (September)
- Keywords
- DSGVO Recht auf informationelle Selbstbestimmung Beschäftigtendatenschutzrecht Betriebsverfassungsrecht Betriebsrat
- Published
- Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2026. xxiv, 356 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG