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Die Prüfung des Corporate Governance-Reportings

von Klaus Christian Jürgensen (Autor:in)
©2017 Dissertation XL, 248 Seiten

Zusammenfassung

Der Autor untersucht die Tatsache, dass die drei Publizitätselemente der Corporate Governance, nämlich der Corporate Governance-Bericht, die Entsprechenserklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung nicht extern, gesetzlich und inhaltlich geprüft werden. Dies verstößt gegen das europa- und nationalrechtlich viel beschworene Gebot der Transparenz von Unternehmensberichten. Transparenz kann nur durch eine externe, gesetzliche und inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer erreicht werden. Der Autor verfasst einen Vorschlag zur Neugestaltung der Erklärung zur Unternehmensführung, die alle mit der Corporate Governance zusammenhängenden Erklärungen und Berichte – insbesondere auch neue und zukünftige Unternehmensberichte – zusammenfasst und der Abschlussprüfung unterwirft.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung und Gang der Untersuchung
  • A. Einleitung
  • B. Gang der Untersuchung
  • Erster Hauptteil: Begriff und Hintergrund der Corporate Governance
  • A. Begriff und Entwicklung
  • I. Begriff
  • II. Entwicklung
  • 1. Unternehmensführung und -kontrolle als Gegenstand gesetzlicher und privater Regelungen
  • 2. Funktionsstörungen des Kapitalmarktes
  • 3. Erwartungslücke
  • III. Reaktionen auf Kapitalmarktstörungen
  • 1. In der Europäischen Union
  • a) Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance
  • b) Rechtsakte zur Rechnungslegung
  • c) Rechtsakte zur Abschlussprüfung
  • 2. Nationale Rechtsentwicklung
  • a) Maßnahmen des Gesetzgebers
  • b) 10-Punkte-Programm der Bundesregierung
  • c) Umsetzung des 10-Punkte-Programms
  • d) Neuere Gesetze auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung
  • (1) Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015
  • (2) Abschlussprüferreformgesetz (APAREG) vom 31.3.2016
  • (3) Abschlussprüfungs-Reformgesetz (AReG) vom 10.5.2016
  • B. Der Deutsche Corporate Governance-Kodex
  • I. Entwicklungen privater Initiativen auf der Grundlage des KonTraG
  • II. Regierungskommissionen
  • 1. Regierungskommission: Corporate Governance vom 29.5.2000
  • 2. Regierungskommission: Deutscher Corporate Governance-Kodex vom 6.9.2001
  • 3. Ausländische Corporate Governance-Entwicklungen als Vorbild
  • III. Inhalt und Wirkungsweise des Deutschen Corporate Governance-Kodex
  • 1. Inhalt
  • 2. Comply or Explain-Prinzip
  • 3. Rechtsnatur des DCGK
  • 4. Kritik am DCGK
  • 5. Akzeptanz des DCGK bei Unternehmen und Reaktionen des Kapitalmarktes
  • C. Zusammenfassung
  • Zweiter Hauptteil: Erklärungs- und Berichtspflichten sowie Prüfungspflichten de lege lata
  • A. Erklärungs- und Berichtspflichten
  • I. Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG
  • 1. Grundlagen
  • 2. Rechtsnatur der Entsprechenserklärung
  • 3. Normadressaten
  • 4. Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • a) Getrennte Beschlussfassungen
  • b) Zusammenführung der Beschlüsse
  • 5. Erklärungsinhalt
  • 6. Jährliche Erklärung
  • 7. Veröffentlichung der Entsprechenserklärung
  • 8. Interne Umsetzung der Verhaltensempfehlungen
  • 9. Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen
  • a) Vorbemerkungen
  • b) Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
  • c) Zivilrechtliche Haftung
  • (1) Grundlagen
  • (2) Innenhaftung
  • (3) Außenhaftung
  • 10. Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Verantwortlichkeiten
  • II. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB
  • 1. Grundlagen
  • 2. Normadressaten
  • a) Börsennotierte Aktiengesellschaften
  • b) Andere kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften
  • c) Societas Europaea und Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • 3. Ort, Zeit und Form der Erklärung
  • a) Ort
  • b) Zeit
  • c) Form
  • 4. Zuständiges Organ
  • 5. Erklärungsinhalt
  • a) Entsprechenserklärung zum DCG-Kodex gem. § 161 AktG
  • b) Angaben zu Unternehmensführungspraktiken/Exkurs: Corporate Social Responsibilty (CSR)
  • c) Gremienbezogene Angaben
  • d) Angaben zum Frauenförderungsgesetz
  • 6. Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen
  • a) Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
  • b) Zivilrechtliche Haftung
  • c) Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Konsequenzen
  • III. Corporate Governance Bericht
  • 1. Grundlagen
  • 2. Ziele
  • 3. Normadressaten und Berichtszeitraum
  • 4. Konzerndimensionalität
  • 5. Inhalt und Veröffentlichung
  • 6. Sanktionen
  • 7. Kritik
  • IV. Zusammenfassung
  • B. Prüfungspflichten de lege lata
  • I. Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG
  • 1. Prüfung durch den (Konzern-)Abschlussprüfer
  • a) Die Prüfung der Entsprechenserklärung
  • b) Reaktionen des (Konzern-)Abschlussprüfers auf fehlende oder fehlerhafte Entsprechenserklärungen
  • c) Auftragsgemäße Erweiterung der Berichtspflichten des (Konzern-)Abschlussprüfers
  • 2. Prüfung durch den Aufsichtsrat
  • 3. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
  • 4. Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung / das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • II. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB
  • 1. Prüfung durch den (Konzern-)Abschlussprüfer
  • 2. Prüfung durch den Aufsichtsrat
  • 3. Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers
  • 4. Prüfung durch DPR/BaFin
  • III. Corporate Governance-Bericht
  • 1. Prüfung durch den (Konzern-)Abschlussprüfer
  • 2. Prüfung durch den Aufsichtsrat
  • 3. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
  • 4. Prüfung durch DPR/BaFin
  • IV. Zusammenfassung
  • Dritter Hauptteil: Prüfung der Publizitätselemente des DCGK de lege ferenda
  • A. Forderungen nach externer, gesetzlicher, inhaltlicher Prüfung
  • I. Verlautbarungen der EU-Kommission
  • 1. Grünbuch „Europäischer Governance-Rahmen“ vom 05.04.2011
  • 2. Grünbuch der EU-Kommission „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ vom 13.10.2010
  • 3. Weitere EU-Verlautbarungen
  • II. Nationale Reaktionen
  • 1. Kritik
  • 2. Zustimmung
  • B. Prüfung der Publizitätselemente
  • I. Grundsätzliches
  • II. Potenzielle Prüfer
  • 1. Behörden
  • 2. Private
  • III. Prüfung durch den (Konzern-)Abschlussprüfer
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Grundzüge des Berufsrechts des Wirtschaftsprüfers
  • 3. Grundzüge der Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers
  • a) Allgemeines
  • b) Exkurs: Erfordernis der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers
  • c) Die Bedeutung des IDW für die Berufsarbeit des Wirtschaftsprüfers
  • 4. Abschlussprüfungsrecht
  • a) Bilanzrichtlinie – Umsetzungsgesetz (BilRUG)
  • b) AReG
  • IV. Hypothetische inhaltliche Prüfung der Publizitätselemente im Rahmen der (Konzern-)Lageberichtsprüfung
  • 1. Grundsätzliches
  • 2. Prüfung der Publizitätselemente
  • a) Erklärung zur Unternehmensführung
  • (1) Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG
  • (2) Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
  • (3) Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
  • (4) Angaben zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den oberen Führungsebenen
  • (5) Angaben zum Mindestanteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat
  • (6) Rechtsfolgen von Zielverfehlungen
  • (7) Prüfung der Offenlegung
  • (8) Verletzung von Berichtspflichten
  • b) Corporate Governance-Bericht
  • (1) Empfehlung
  • (2) Anregungen
  • (3) Exkurs: Compliance
  • 3. Prüfung durch den Aufsichtsrat
  • a) Entsprechenserklärung
  • b) Erklärung zur Unternehmensführung
  • c) Corporate Governance Bericht
  • 4. Prüfung durch die DPR/BaFin
  • a) Grundsätzliches
  • b) Entsprechenserklärung
  • c) Erklärung zur Unternehmensführung
  • d) Corporate Governance-Bericht
  • 5. Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers
  • 6. Offenlegung
  • 7. Organisatorische Probleme
  • a) Zeitliche Einordnung der Prüfung
  • b) Wirtschaftlichkeit der Prüfung
  • 8. Haftung des (Konzern-)Abschlussprüfers
  • 9. Zusammenfassung und Ergebnis
  • Vierter Hauptteil: Reformvorschläge
  • A. Vorbemerkung
  • B. Einbeziehung des aktuellen Corporate Governance-Reportings in die (Konzern-)Abschlussprüfung
  • I. EU- und nationalrechtliche Bestrebungen
  • II. Auffassung in der Literatur
  • C. Veränderungen der Elemente des Corporate Governance-Reportings
  • I. Vorbemerkung
  • II. Wegfall von Elementen
  • III. Umsetzung der Vorschläge
  • 1. Neugestaltung des Corporate Governance-Reportings
  • 2. Prüfung der Erklärung zur Unternehmensführung de lege ferenda
  • D. Österreichische Lösung
  • I. Gesetzliche Grundlage des österreichischen Corporate Governance-Berichts
  • II. Inhalt des Corporate Governance-Berichts
  • III. Der österreichische Corporate Governance-Kodex
  • IV. Die Prüfung des Corporate Governance-Berichts
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Prüfung des CG-Berichts durch den (Konzern-)Abschlussprüfer
  • 3. Prüfung des CG-Berichts durch den Aufsichtsrat
  • V. Würdigung
  • E. Vorschlag des Arbeitskreises Corporate Governance-Reporting der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.
  • F. Vorschlag Böcking/Eibelshäuser/Arlt
  • G. Vorschlag Stenger
  • H. Zusammenfassung
  • Fünfter Hauptteil: Eigener Vorschlag
  • A. Vorbemerkung
  • B. Vorschlag zur Neugestaltung des CG-Reportings
  • 1. Die klassischen Elemente
  • 2. Aufnahme weiterer Elemente
  • 3. Ergebnis
  • 4. Rechtliche Umsetzung
  • C. Prüfung des CG-Berichts
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Erforderliche Prüfungssicherheit
  • a) Vorschlag
  • b) Prüfungsaussage mit hinreichender Sicherheit
  • c) Prüfungsaussage mit begrenzter Sicherheit
  • 3. Rechtliche Umsetzung
  • D. Prüfer des Corporate Governance-Berichts
  • 1. Durch den (Konzern-)Abschlussprüfer
  • 2. Prüfung durch den Aufsichtsrat
  • 3. Prüfung durch die DPR / Bafin
  • E. Wirtschaftliche Aspekte des Vorschlages
  • F. Haftungsrechtliche Aspekte
  • G. Übersicht der (gesetzlichen) Bestimmungen, die durch den Vorschlag beeinflusst werden
  • I. Handelsgesetzbuch
  • II. Aktiengesetz
  • III. Deutscher Corporate Governance-Kodex
  • H. Ausblick
  • Zusammenfassung in Thesen
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

| xvii →

Abkürzungsverzeichnis

a.A. anderer Ansicht

a.F. alte Fassung

Abs. Absatz

AG Aktiengesellschaft/Die Aktiengesellschaft

AktG Aktiengesetz

AnSVG Anlegerschutzverbesserungsgesetz

APAREG Abschlussprüferreformgesetz

APAS Abschlussprüferaufsichtsstelle

AReG Abschlussprüfungsreformgesetz

Art. Artikel

Aufl. Auflage

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BB Betriebs-Berater

BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl. Bundesgesetzblatt

BGH Bundesgerichtshof

BGHZ Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

Bil Bilanz

BilKoG Bilanzkontrollgesetz

BilMoG Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)

BilR Bilanzrecht

BilReG Bilanzreformgesetz

BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

BJMV Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft

BörsG Börsengesetz

BS Berufssatzung WP

BT-Drucks. Bundestagsdrucksache

bzw. beziehungsweise

CSR Corporate Social Responsibility

CG Corporate Governance← xvii | xviii →

D&O- Directors-and-Officers-Versicherung

Versicherung

DAV Deutscher Anwaltverein

DAX Deutscher Aktienindex

DB Der Betrieb

DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex

ders. derselbe

d.h. das heißt

DIN Deutsches Institut für Normung

DJT Deutscher Juristentag

DPR e.V. Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V.

DRP Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

DSR Deutscher Standardisierungsrat

DRSC Deutscher Rechnungslegungsstandard Committee

DStR Deutsches Steuerrecht

e.V. eingetragener Verein

EG Europäische Gemeinschaft

EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

EU Europäische Union

EUR Euro

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

f. folgende

FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung

ff. fortfolgende

Fn. Fußnote

FS Festschrift

GCCG German Code of Corporate Governance

GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

ggf. gegebenenfalls

GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Hdb. Handbuch

HGB Handelsgesetzbuch

HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz

Hrsg. Herausgeber

HV Hauptversammlung

IAS International Accounting Standards

IFRS International Financial Reporting Standards ← xviii | xix →

IRZ Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung

ISA International Standards on Auditing

i.S.d. im Sinne des

IStR Internationales Steuerrecht

i.V.m. in Verbindung mit

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer

IDW PS IDW Prüfungsstandards

IDW-FN IDW-Fachnachrichten

JZ Juristen Zeitung

KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien

KöKo Kölner Kommentar zum Aktiengesetz

KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

KoR Internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung

LG Landgericht

MitbestG Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer

MüKo AktG Münchener Kommentar Aktiengesetz

MüKo BilR Münchener Kommentar Bilanzrecht

MüKo HGB BilR Münchener Kommentar Handelsgesetzbuch

NJW Neue Juristische Wochenschrift

NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Nr. Nummer

PIE Public Interest Entity

PublG Publizitätsgesetz

OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OLG Oberlandesgericht

RA Rechtsanwalt

Rz. Randziffer

RegE Regierungsentwurf

RegBegr. Regierungsbegründung

RL Richtlinie

S. Seite

SE Societas European

SEAG Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ← xix | xx →

SEC Securities and Exchange Commission

SE-VO Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

StGB Strafgesetzbuch

StuB Steuer und Bilanzen, Zeitschrift für das Steuerrecht und die Rechnungslegung der Unternehmen

TransPuG Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität

TUG Transformationsrichtlinien-Umsetzungsgesetz

u.a. unter anderem

UK United Kingdom

USA United States of America

vgl. vergleiche

VGR Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

VO Verordnung

WM Wertpapier-Mitteilungen

WP Wirtschaftsprüfer

WPg Die Wirtschaftsprüfung

WPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

WpHG Gesetz über den Wertpapierhandel

WPO Wirtschaftsprüferordnung

WPK Wirtschaftsprüferkammer

ZCG Zeitschrift für Corporate Governance

ZGR Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZHR Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht

Ziff. Ziffer

ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZFU Zeitschrift für Umweltrecht und Umweltpolitik

ZPO Zivilprozessordnung

ZfbF Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung

ZRFC Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance

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Einleitung und Gang der Untersuchung

A. Einleitung

Die klassische Unternehmensberichterstattung (Reporting) bestand aus dem jährlichen Geschäftsbericht, der im Wesentlichen den (Konzern-)Abschluss und den (Konzern-)Lagebericht enthielt. So gesehen war dies eine ausschließlich auf die Rechnungslegung bezogene Unternehmenspublizität.

Mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 wurden zahlreiche Veränderungen der Bestimmungen für die Gesellschaftsorgane, aber auch solche für Rechnungslegung und Abschlussprüfung, vorgenommen.1 Die Regelungen dieses Gesetzes müssen vor dem Hintergrund massiver Unternehmenszusammenbrüche im In- und Ausland gesehen werden und vor der Erkenntnis, dass die nationalen großen börsennotierten Gesellschaften auf globalen Märkten, insbesondere dem Kapitalmarkt, operieren, was eine andere Ausrichtung des Rechnungswesens und der Kapitalmarktinformationen erfordert. Bezeichnend ist der Aufsatz von Böcking: „Zum Verhältnis von Rechnungslegung und Kapitalmarkt: Vom „financial accounting“ zum „business reporting“.2 Damit stehen auch Fragen der Unternehmensführung und -kontrolle im Mittelpunkt des Interesses und somit die Corporate Governance. Das Phänomen Corporate Governance (CG) findet in der Principal-Agent-Theorie (Agency-Theorie) sein theoretisches Erklärungsmodell.3 Die Agency-Theorie ist der Institutionen-Ökonomie zuzurechnen, deren Grundthesen unter anderem Verfügungsrechte und Vertragsbeziehungen sind. Damit eignet sich die Agency-Theorie zur Analyse von Konflikten zwischen Management und Anteilseigner.4 Diese Konflikte sind insbesondere durch die Informationsasymmetrien zwischen Management (Agent) und Anteilseignern (Principal) gekennzeichnet.

Die Agency-Theorie legt typisierend Verhaltensweisen des Agenten zugrunde, die seinem opportunistischen Verhalten und damit dem Prinzip der Fremdnützigkeit entspringen, was den Interessen des Principals widerspricht. Solche Verhaltensweisen des Agenten können mit der Vertragsanbahnung, während ← 1 | 2 → der Vertragsdauer und mit Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen Principal und Agent wirksam werden.

Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für den Principal, denen er entgegenwirken will. Er kann dies unter der Kosten- und Nutzenerwägung tun, indem er Anreizsysteme entwickelt, was im Ergebnis dem Eigeninteresse des Agenten entgegenkommt, oder der Principal richtet Kontrollsysteme – insbesondere externe Prüfungen – zur Überwachung des Managementverhaltens des Agenten ein.5

Unter dem Eindruck spektakulärer Unternehmenszusammenbrüche berief die Bundesregierung zwei Regierungskommissionen ein. Die am 06.09.2001 einberufene Kommission legte auftragsgemäß am 26.02.2002 den ersten Deutschen Corporate Government Kodex (DCGK) vor.

Dieser nach anglo-amerikanischem Vorbild geschaffene Kodex stellt wesentliche Grundsätze zur Leitung und Überwachung der deutschen börsennotierten Gesellschaften auf. Er gibt international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung wieder und soll damit das deutsche Corporate Governance-System transparent und nachvollziehbar machen.6 Getragen wird das Corporate Governance-System von den Gedanken der Selbstorganisation und Selbstverpflichtung, die prägend für das britische Corporate Governance-System sind, das dem deutschen System als Vorbild gedient hat. Eine Verhaltenssteuerung, die auf Selbstverpflichtung und Selbstorganisation basiert, war dem deutschen Rechtsempfinden nicht geläufig. Die Frage, ob Normen der Selbstverpflichtung und -organisation positives Recht verdrängen und ersetzen können, hat zu zahlreichen Literaturbeiträgen geführt.7 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Kodex durch die von der Bundesregierung eingesetzte und besetzte Regierungskommission geschaffen wurde. Auch die personelle Kontrolle liegt bei der Bundesregierung. Letztlich erfolgt die Prüfung und Bekanntmachung des Kodex im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers durch das BMJV. So gesehen muss die Urheberschaft des Kodex differenzierter betrachtet werden.8 ← 2 | 3 →

Ziel des Kodex ist es, Effizienz, Transparenz und Glaubwürdigkeit der Unternehmensführung und -überwachung zu steigern.9 Darüber soll von den Unternehmen berichtet werden und so lautet die Ziff. 3.10 des DCGK vom 26.02.2002: „Vorstand und Aufsichtsrat sollen jährlich im Geschäftsbericht über die Corporate Governance des Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodex“. Damit war das erste Element des CG-Reportings geschaffen. Eine wie auch immer geartete externe, gesetzliche, inhaltliche Prüfung stand für dieses Element des CG-Reportings nie in Rede.

Die Befolgung des Kodex war freiwillig, doch hielt man auf europäischer Ebene eine Kombination aus Selbstregulierung durch Kodizes und gesetzlichen Regeln für erstrebenswerter (legal backing of selfregulation).10

Mit Wirkung zum 26.07.2002 wurde der § 161 AktG geschaffen und damit das zweite Element des CG-Reportings. Nach dieser Vorschrift haben Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten Gesellschaften jährlich zu erklären, ob die im DCGK enthaltenen Empfehlungen befolgt wurden und werden, wobei die Nichtbefolgung in der sogenannten Entsprechenserklärung anzugeben ist. Damit war geklärt, dass die Befolgung des Kodex freiwillig, aber die Befassung und Erklärung mit dem bzw. zum Kodex zwingend ist.

Details

Seiten
XL, 248
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631730584
ISBN (ePUB)
9783631730591
ISBN (MOBI)
9783631730607
ISBN (Hardcover)
9783631730492
DOI
10.3726/b11579
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (November)
Schlagworte
Unternehmensberichte Transparenz Unternehmenserklärungen Unternehmensführung DCGK
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XL, 248 S.

Biographische Angaben

Klaus Christian Jürgensen (Autor:in)

Klaus Christian Jürgensen hat an den Universitäten Hamburg, Frankfurt am Main und Göttingen Rechtswissenschaft sowie Betriebswirtschaft studiert und wurde an der Universität Göttingen promoviert. Er ist als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zugelassen und war überwiegend in eigener Praxis tätig. Darüber hinaus war er als Lehrbeauftragter an einer staatlichen Fachhochschule tätig und hielt Fachvorträge im In- und Ausland.

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