Die Insuffizienz des strafrechtlichen Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 UWG
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Nikolaus Föbus
E. Konkretisierung der Fragestellung 45
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45 E. Konkretisierung der Fragestellung Die eklatante Divergenz zwischen der Häufigkeit von Angriffen auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einerseits und ihre fast vernachlässigbare strafrecht- liche Praxisrelevanz andererseits wirft die Frage auf, der sich der folgende Hauptteil der Arbeit widmen soll: Wenn so viele Angriffe auf Geschäfts- und Be- triebsgeheimnisse stattfinden und der Gesetzgeber ausdrücklich eine strafrecht- liche Sanktionierung dieser Fälle anstrebt, wieso versagen die dafür vorgese- henen Normen in der Praxis offenbar weitgehend? Und: Welche Rückschlüsse lassen sich aus den Versagensgründen für die Fortentwicklung der Rechtsord- nung ziehen? Denn bei der zuvor dargelegten Stellung ist § 17 UWG zwar Neben- strafrecht, aber kein nebensächliches Strafrecht.110 Auf Basis einer umfassenden Analyse des § 17 UWG, seiner strafprozessualen Einbettung, einem rechtsvergleichenden Blick in das Ausland und einer Erhe- bung zum Umgang mit Angriffen auf Geheimnisse in Unternehmen sollen Vor- schläge der Reform des Systems gemacht werden. 110 Kragler, S. 14.
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