Marktverschlusseffekte und Effizienzen vertikaler Zusammenschlüsse
Kartellrechtliche Beurteilung nach europäischem und deutschem Recht
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Holger Hoch
C. Rechtliche Beurteilung vertikalerZusammenschlüsse
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C. Rechtliche Beurteilung vertikaler Zusammenschlüsse I. Normative Grundlagen der Zusammen- schlusskontrolle in der Fusionskontrollverordnung (FKVO) Nr. 139/2004 und in den §§ 35–43 GWB 1. Anwendungsbereich der Zusammenschlusskontrolle (Aufgreifkriterien) Die europäische Zusammenschlusskontrolle ist nach Art. 1 der EG- Fusionskontrollverordnung Nr. 139/2004 (FKVO) anwendbar bei einem Zu- sammenschluss i.S. des Art. 3 FKVO, der nach Art. 1 Abs. 2 und Abs. 3 FKVO gemeinschaftsweite Bedeutung besitzt. Die deutsche Zusammenschlusskontrolle ist nach § 35 GWB anwendbar, wenn ein Zusammenschluss i.S. des § 37 GWB vorliegt, der die Umsatzschwel- len des § 35 Abs. 1 und Abs. 2 GWB überschreitet, ohne dass eine Zuständigkeit der Kommission nach Art. 1 FKVO gegeben ist. Ungeachtet der Verweisungs- möglichkeiten nach Art. 9 und Art. 22 FKVO lässt sich hieraus entweder die ausschließliche Zuständigkeit der EG-Kommission oder des Bundeskartellamtes ableiten. Für die Beurteilung vertikaler Zusammenschlüsse ergeben sich insoweit na- hezu keine Besonderheiten. Bei vertikalen Zusammenschlüssen wird allerdings die Anwendbarkeit des § 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB diskutiert. a) Anwendung des § 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB Während unter die Tatbestände des § 37 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB unstreitig ver- tikale Sachverhalte subsumiert werden können, ist fraglich, ob ein „wettbewerb- lich“ erheblicher Einfluss nach § 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB auch dann bejaht werden kann, wenn die beteiligten Unternehmen – wie bei vertikalen Zusammenschlüs- sen nicht notwendig, aber oft der Fall – weder in einem aktuellen noch potenzi- ellen Wettbewerbsverhältnis stehen. aa) Diskussionsstand Nach ständiger Praxis...
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