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Ergänzungen und Nachträge (1934–1942)

Protokolle und Materialien der Ausschüsse für Filmrecht, das Recht der Handelsvertreter, Bodenkulturrecht, Wehrstaatsrecht, Arbeits- und Arbeitsschutzrecht und Völkerrecht

von Werner Schubert (Band-Herausgeber:in)
©2015 Andere 780 Seiten

Zusammenfassung

Der Band erschließt als Ergänzung der bisherigen Bände der Edition weitere Rechtsgebiete mit den Protokollen und Arbeitsunterlagen zu den Beratungen der folgenden Ausschüsse: Filmrechtsausschuss (Vorschläge für das Urheberrecht am Film), Ausschuss für das Recht der Handelsvertreter (Vorschläge für ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter und Handelsreisenden 1940), Ausschuss für Arbeitsrecht und Sonderausschuss für das Arbeitsschutzrecht (Entwurf von 1934/1936 und von 1942; Arbeitsberichte und Referate, Arbeitsschutzgesetzentwurf des Reichsarbeitsministeriums von 1941), Ausschuss für Bodenkulturrecht (Wasser- und Bodenverbände), Wehrstaatsrechtsausschuss sowie Ausschuss für Aktienrecht.
Die Nachträge beziehen sich auf den strafrechtlichen Ausschuss, den Strafvollstreckungsausschuss und das Gemeinschaftsfremdengesetz, den Ausschuss für Enteignungsrecht, den Ausschuss für Völkerrecht und auf die volkswirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft für Verkehrspolitik.
Mit diesem Band ist die Reihe abgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Überblick über den Inhalt des Bandes
  • II. Bisher in den Bänden I–XXI nicht berücksichtigte Ausschüsse
  • III. Nachträge zu einzelnen Bänden der Reihe
  • IV. Kurzbiografien der Mitglieder und Mitarbeiter der Ausschüsse für Filmrecht, Handelsvertreterrecht und Bodenkulturrecht
  • 1. Ausschuss für Filmrecht: Mitglieder und Mitarbeiter
  • 2. Ausschuss für das Recht der Handelsvertreter
  • 3. Ausschuss für Bodenkulturrecht
  • Ergänzungen und Nachträge
  • Ausschuss für Filmrecht
  • I. Protokoll der Sitzung vom 28.6.1935
  • II. Protokoll der Sitzung vom 28.1.1936
  • III. Protokoll vom 18.2.1936
  • IV. Vorschläge zur Regelung der Filmurheberschaft
  • V. Sitzung des Unterausschusses vom 19.6.1936
  • VI. Protokoll der internen Besprechung vom 17.7.1936
  • VII. Sitzung vom 17.7.1936
  • VIII. Protokoll der Sitzung vom 10.12.1936
  • Unterausschuss für das Recht der Handlungsreisenden und Handelsvertreter
  • I. Protokoll der Sitzung vom 19.1.1939
  • II. Sitzung vom 24./25.7.1939
  • III. Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter und Handelsreisenden (Handelsvertretergesetz. Beschlüsse 2. Lesung November 1939)
  • IV. Sitzungen vom 19. und 20.1.1940 (Weimar)
  • V. Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter und Handelsreisenden (Handelsvertretergesetz) (1940)
  • Arbeitsrechtsausschuss
  • I. Arbeitsberichte (1934–1941) und Mitgliederverzeichnisse (1937/38 und 1941)
  • II. Referate von Ausschussmitgliedern (1934/35)
  • III. Entwürfe (1934–1936 und 1942)
  • Sonderausschuss für Arbeitsschutzrecht
  • 1. Mitglieder und Mitarbeiter des Ausschusses
  • 2. Ausschusssitzungen vom 11.7.1939 und 27.2.1941
  • 3. Entwurf des Reichsarbeitsministeriums zu einem Gesetz über den Betriebsschutz (Betriebsschutzgesetz) vom 10.2.1941
  • Sonderausschuss zur deutsch-österreichischen Rechtsangleichung auf dem Gebiete des Aktienrechts
  • Protokoll der Sitzung vom 11.5.1938 (Berlin)
  • Ausschuss für Bodenkulturrecht
  • I. Protokoll der Sitzung vom 4.12.1934
  • II. Protokoll der Sitzung vom 20.12.1934
  • III. Entwurf zu einem Gesetz über Wasser- und Bodenverbesserung vom Juni 1935
  • IV. Sitzung vom 20./21.6.1935
  • V. Entwurf vom September 1936
  • Wehrstaatsrechtsausschuss
  • Sitzung vom 22.10.1936
  • Ausschuss für allgemeines Vertragsrecht
  • Sitzung vom 2.-4.10.1941 (Nachtrag zu Bd. III. 5 der Reihe, S. 319)
  • Ausschuss für Enteignungsrecht (Nachtrag zu Bd. III, 7 S. 523 ff
  • 1. Vermerk von Pritsch (RJM) über die Sitzung vom 31.1.1941
  • 2. Vermerk (von Pritsch, RJM) über die Sitzung v. 24.6.1942
  • Strafrechtlicher Ausschuss
  • I. Anträge von Otto Georg Thierack im Zentralausschuss der Strafrechtsabteilung (Nachtrag zu Bd. VIII d. Reihe, S. 1 ff.)
  • II. Niederschrift über die Sitzungen des Strafvollstreckungsausschusses am 23., 24. und 25.6.1934 sowie Arbeitsplan (Nachtrag zu Bd. VIII, S. 337 ff.)
  • III. Nachtrag zu Bd. VIII der Reihe, S. 300 (Gemeinschaftsfremdengesetz)
  • Ausschuss für Völkerrecht (Nachtrag zu Bd. XIV der Reihe, S. 1 f., 26 ff.)
  • I. Mitglieder und Gäste des Ausschusses
  • II. Niederschrift der Sitzung vom 14.6.1934
  • III. Niederschrift der Sitzung vom 28.10.1935
  • IV. Niederschrift der Sitzung vom 19.6.1936
  • Arbeitsgemeinschaft für Verkehrspolitik (Nachtrag zu Bd. XIX der Reihe, S. 623 f.)
  • Bericht über die Tagung in Berlin am 22. und 23.9.1941
  • Nachtrag: Entwurf eines Arbeitsverhältnisgesetzes (Reichsarbeitsministerium; Mai 1934; §§ 1–30)
  • Redner- und Sachregister zum Film-, Handelsvertreter- und Bodenkulturrechtsausschuss

Einleitung

I.   Überblick über den Inhalt des Bandes

Der vorliegende Band bringt Protokolle, Entwürfe und sonstige Unterlagen von Ausschüssen, die in den bisherigen Bänden nicht berücksichtigt werden konnten, und Nachträge zu fünf bereits erschienenen Bänden der Edition.

Die Protokolle des Filmrechtsausschusses sind vollständig überliefert. Nicht wiedergegeben werden die sonstigen Schriftstücke, die in den Archivbeständen der Akademie für Deutsches Recht noch vorhanden sind: Über die patentrechtliche und wirtschaftliche Bedeutung der TOBIS-Syndikat AG für die deutsche Filmindustrie (Denkschrift), Neufassung der Berner Konvention auf der Brüsseler Staaten-Konferenz 1936: Vorschläge der deutschen Delegation des Internationalen Filmkongresses Berlin 1935 und: „Der Film und die internationale Urheberrechtsreform“ (Denkschrift der Reichsfilmkammer zu den Vorschlägen des Berner Büros und der belgischen Regierung für die Brüsseler Staatenkonferenz von 1936 mit Gesetzesvorschlägen1.

Von den Protokollen des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter sind die Protokolle der Sitzungen vom 31.3.-1.4., vom 23. u. 24.4. und vom 24. u. 25.11.1939 (Abschluss der 2. Lesung) nicht überliefert. Für die nicht dokumentierten Teile der ersten Beratung und der zweiten Lesung ist heranzuziehen die Begründung zum Ausschussentwurf von 1940, die ausführlich über die Ergebnisse der Ausschussberatungen berichtet. Das Protokoll der Sitzung vom 19.1.1939 wird in der unwesentlich gekürzten überarbeiteten Fassung2 wiedergegeben.

Über die Beratungen des Arbeitsrechtsausschusses (bis 1942 31 Sitzungen) konnten bisher die Protokolle nicht aufgefunden werden. Dagegen sind die Entwürfe zu einem Arbeitsvertragsgesetz (ab Januar 1936: Entwurf zu einem Arbeitsverhältnisgesetz) erhalten geblieben. Abgedruckt wird der Entwurf 1. Lesung als Ausgangspunkt der weiteren Entwürfe und die Gliederung sowie die Eingangsbestimmungen der Entwürfe 2. und 3. Lesung3; letzterer stimmt im Wesentlichen mit dem vom Ausschuss 1938 veröffentlichten Entwurf überein. Ferner werden wiedergegeben einige Ausschussmaterialien (u. a. Referate von Nipperdey und Hueck). Ferner werden im vorliegenden Band abgedruckt die Arbeitsberichte von 1935/36 und der „Entwurf zu einer Regelung der Arbeit“ vom September 1942 (einschließlich der Änderungsvorschläge von Nikisch und Hueck zur Sitzung des Ausschusses im Oktober 1942).

Über die Beratungen des Sonderausschusses für Arbeitsschutzrecht, der wohl nur zwei Sitzungen abgehalten hat, sind zwar keine Protokolle vorhanden. Wiedergegeben wird die vom Ausschuss gebilligte Beratungsgrundlage, der Entwurf eines ← 7 | 8 → Betriebsschutzgesetzes von 1941 aus dem Reichsarbeitsministerium, der bisher nur teilweise (ohne Begründung) veröffentlicht wurde.

Dem Ausschuss für Bodenkulturrecht war als Ergänzung der Arbeiten des Wasserrechtsausschusses das Recht der Bodenkultur und der Wasserkörperschaften – bisher u. a. im preuß. Wassergesetz von 1913 geregelt – überwiesen worden. Diese Rechtsmaterie, die für etwa 15.000 Bodenkulturgenossenschaften von Bedeutung war, liegt zwar nicht im Mainstream der rechtshistorischen Forschung. Gleichwohl ist dieses Rechtsgebiet auch aus heutiger ökologischer Sicht von erheblicher Bedeutung, so dass die Veröffentlichung wenigstens eines Teils der umfangreichen Protokolle dieses Ausschusses gerechtfertigt erscheint. Vollständig wiedergegeben werden die Protokolle der Sitzungen vom 4. und 20.12.1934 (letzteres nicht in der leicht gestrafften überarbeiteten Fassung, die nicht vollständig erhalten geblieben ist, sondern das ursprüngliche Stenogramm). Anschließend wird wiedergegeben der Entwurf des Ausschussreferenten Tönnesmann (Reichsernährungsministerium) vom Juni 1935 zu einem Gesetz über Wasser- und Bodenverbesserung. Von den folgenden Sitzungen (20.-22.6.1935, 10. u. 11.7.1935) konnten aus Platzgründen4 nur das Protokoll vom 20.6.1935 und Teile des Protokolls vom 21.6.1935 (insgesamt als Beispiel dafür, wie umfassend der Entwurf beraten wurde) wiedergegeben werden. Der abschließend mitgeteilte Entwurf von Tönnesmann vom September 1935 stimmt weitgehend mit der Mehrheitsmeinung im Ausschuss überein.

Das Protokoll des Sonderausschusses zur deutsch-österreichischen Rechtsangleichung auf dem Gebiete des Aktienrechts gibt Aufschluss über den Umgang der deutschen Juristen mit dem österreichischen Aktienrecht. Das Protokoll der Beratungen des Ausschusses am 24.6.1938, das noch Sven Bielefeldt für seine Dissertation benutzt hat5, ist im Österreichischen Staatsarchiv nicht mehr auffindbar. Bei den Juni-Beratungen ging es hauptsächlich um den Entwurf einer Umstellungsverordnung, die unter dem 2.8.1938 erging (RGBl. I, 982).

Vom Wehrstaatsrechtsausschuss ist nur das Referat von Hermann Kirchhoff über „Vorbereitung der Totalmobilmachung der Nation. Im Hinblick auf die neuzeitliche Kriegsführung. Sowjet-Russland“ überliefert.

Der Nachtragsteil bringt zunächst die in Bd. III, 5 der Reihe die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für allgemeines Vertragsrecht vom 2.-4.10.1941.

Im Nachtrag zu Bd. III, 7 werden zwei Aufzeichnungen über Sitzungen des Ausschusses für Enteignungsrecht mitgeteilt, von denen keine Protokolle überliefert sind.

Die weiteren Nachträge betreffen die Bde. VIII (Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht), XIV (Völkerrecht) und XIX (Volkswirtschaftliche Arbeitsgemeinschaften).

Zum Abschluss der Einleitung werden die Mitglieder und Mitarbeiter des Filmrechtsausschusses, des Unterausschusses für Handelsvertreterrecht und des Ausschusses für Bodenkulturrecht biografisch erfasst. Durch Sach- und Personenregister werden die Protokolle der drei genannten Ausschüsse erschlossen.

Mit den Bänden I–XXII der Reihe sind im Wesentlichen alle auffindbaren Protokolle der Akademieausschüsse berücksichtigt worden. Nicht ediert worden sind bisher ← 8 | 9 → die handschriftlichen Vermerke in den Handakten von Hermann Krause6 über die Sitzungen des Hauptausschusses für das Volksgesetzbuch, des Ausschusses für Fahrnisrecht sowie des Sonderausschusses für allgemeines Vertragsrecht. Bedauerlich ist weiterhin, dass die Protokolle über die Sitzungen des Arbeitsrechtsausschusses, des Ausschusses für Kommunalrecht und Kommunalverfassung7 und des Ausschusses über das Recht der Personengesellschaften8 nicht aufgefunden werden konnten.

II.  Bisher in den Bänden I–XXI nicht berücksichtigte Ausschüsse

1. Die Protokolle des Filmrechtsausschusses9, die aus Platzmangel in Bd. IX zum gewerblichen Rechtsschutz nicht aufgenommen werden konnten, werden im vorliegenden Band in voller Länge mitgeteilt10. Vorsitzender des Ausschusses war bis 1935 Arnold Raether, der im Oktober 1935 dieses Amt abgeben musste11. Stattdessen ernannte Frank den ehemaligen württembergischen Wirtschaftsminister und Präsidenten der Reichsfilmkammer Oswald Lehnich zum Ausschussvorsitzenden, der die erste Sitzung des neu formierten Filmrechtsausschusses am 28.1.1936 abhielt. Lehnich (geb. 1895) war, nach Beendigung seiner volkswirtschaftlichen Studien, in das Reichswirtschaftsministerium eingetreten, wo er Referent für das Kartellrecht wurde (1922–1927). Im Dezember 1927 habilitierte er sich an der Universität Tübingen für Volkswirtschaftslehre und Kartellrecht (1932 ao. Prof.; 1937 Übertritt an die Berliner Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät). Seit 1.12.1931 Mitglied der NSDAP war Lehnich von 1933–1935 württembergischer Wirtschaftsminister, bevor er am 18.10.1935 zum Präsidenten der Reichsfilmkammer ernannt wurde12. ← 9 | 10 →

Sowohl in der Sitzung des alten als auch des neu zusammengesetzten Ausschusses hielt Georg Roeber (ab 1927 bei der SPIO als Leiter der Rechtsabteilung; 1937 auch Dozent an der Deutschen Filmakademie) die einführenden Referate. Weitere Sitzungen des Ausschusses fanden am 18.2., am 17.7. (Verabschiedung der dem Urheberrechtsausschuss zu unterbreitenden Vorschläge) und am 10.12.1936 statt. In der Sitzung am 10.12.1936 nahm auch der Vorsitzende des Urheberrechtsausschusses, Kilpper, teil. Nach der Februarsitzung 1936 hatte Lehnich Ausschussmitglieder gebeten, Vorschläge zur Regelung der Filmurheberschaft zu unterbreiten. Zwei Vorschläge setzten sich dafür ein, das Urheberrecht am Film dem Hersteller zu übertragen. Nach Carl Schmitt (für den Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund) sollte der „geistige Schöpfer des Filmwerkes“ (Verfasser einer Filmhandschrift) Urheber eines Filmwerks sein. Justus Koch wollte unterscheiden zwischen dem Urheberrecht am Filmwerk und dem gewerblichen Schutzrecht des Filmherstellers auf Vervielfältigung, gewerbsmäßige Verbreitung und Vorführung des „Filmbandes“.

Die Ausschussvorschläge vom Juli 193613 verzichteten darauf, die Urheberrechtsfrage ausdrücklich im Gesetz zu regeln. Jedoch sollte das Urheberrecht nicht dem Filmhersteller zustehen. An „geeigneter Stelle“ sollte im Urheberrechtsgesetz eingefügt werden: „Der Hersteller eines Filmwerks hat die ausschließliche Befugnis, das Filmwerk 1. zu vervielfältigen und zu verbreiten, 2. öffentlich vorzuführen, 3. durch Rundfunk oder auf ähnliche Art zu senden …“. In der Sitzung vom 10.12.1936 wurden weitere Fragen des Verfilmungsschutzes unter dem Vorsitz von Willy Hoffmann besprochen. Der Entwurf des Urheberrechtsausschusses zu einem Urheberrechtsgesetz von 193914 verdeutlichte in § 19 den Vorschlag des Filmrechtsausschusses dahin: „Der Hersteller eines Filmwerkes erwirbt mit der Herstellung des Films das den Urhebern des Filmwerkes zustehende ausschließliche Recht, 1. das Filmwerk zu vervielfältigen und zu verbreiten, 2. das Filmwerk öffentlich vorzuführen. 3. das Filmwerk durch Rundfunk (Raumfunk oder Drahtfunk) zu senden …“. Willy Hoffmann stellte zu dieser Regelung in einem Aufsatz im „Deutschen Recht“ fest15: „Die Frage nach der Urheberschaft am Film war eines der umstrittensten urheberrechtlichen Probleme, wobei die Mehrheit der Meinungen, insbesondere der Praktiker, dahin ging, aus Notwendigkeiten, die die Filmverwertung mit sich bringt, heraus dem Filmhersteller das Urheberrecht am Filmwerke zuzuerkennen. Die Schwierigkeiten, hier eine Lösung zu finden, waren so groß, dass für die Bearbeitung aller mit dem Filmrecht zusammenhängenden Fragen ein besonderer Filmrechtsausschuss bei der Akademie eingesetzt worden ist, dem es gelungen ist, eine außerordentlich brauchbare Lösung des Problems zu finden, die die Notwendigkeiten der Filmpraxis berücksichtigt und den Grundlagen des Entwurfs gerecht wird.“ Mit dem Vorschlag zu § 19 b „werde (ein Vorbild hierfür war das österr. Urheberrechtsgesetz vom Jahre 1936) bewusst auf eine gesetzgeberische Lösung der Frage nach dem Urheber des Filmwerkes verzichtet, sondern dies den Umständen des Einzelfalles überlassen“. „Den Erfordernissen der Praxis aber Rechnung tragend, hat der Filmhersteller kraft ← 10 | 11 → Gesetzes die Rechte, die er zur Verwertung des Films, dessen Herstellungskosten er trägt, benötigt.“ Diese Konzeption ist trotz Änderung im Detail auch für das Urheberrechtsgesetz von 1965 maßgebend gewesen16.

2. Der Ausschuss für das Recht der Handelsvertreter wurde durch den Ausschuss für das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte17 (Vorsitzender Prof. Hermann Lehmann)18 Ende 1938 begründet. Der Unterausschuss sollte Vorschläge zur Reform der §§ 84–92 HGB in der Fassung von 1897 unterbreiten. Als Vorarbeiten19 benutzte der Ausschuss vornehmlich das österreichische Handelsagentengesetz von 1921, den Vorschlag der Fachgruppe Handelsvertreter und Handelsmakler vom Dezember 1937, die Denkschrift und Gesetzesvorschläge der Reichsgruppe „Das kaufmännische Hilfs- und Vermittlungsgewerbe“, des Fachamts „Der deutsche Handel“ der Deutschen Arbeitsfront (nicht auffindbar) und ein Gutachten von Laufke zum VIII. Deutschen Juristentag in der Tschechoslowakei. Von den sechs „Sitzungen“, in denen Hans Carl Nipperdey den Vorsitz führte, sind erhalten geblieben die Protokolle über die Beratungen am 19.1. und vom 24.-25.7.1939 sowie vom 19.-20.9.1940 (unter Mitwirkung von Mitgliedern des Arbeitsrechtsausschusses). Die erhalten gebliebenen Protokolle befassen sich mit den nicht im Handelsregister eingetragenen (nebenberuflichen) arbeitnehmerähnlichen Personen, mit dem Auslandsvertreter, der Beendigung des Vertragsverhältnisses (Kündigung), dem Geheimnisverrat, der Wettbewerbsabrede und mit der Revision des Entwurfs vom November 1939. Nach zwei Zwischenentwürfen, die im vorliegenden Band abgedruckt sind, lag Anfang 1940 der von Nipperdey und Rolf Dietz herausgegebene Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter und Handelsreisenden (mit einer ausführlichen Begründung)20 vor21. Der Entwurf kam den „älteren Forderungen der Handelsvertreter in hohem Maße“ entgegen (Schutz des wirtschaftlich abhängigen Handelsvertreters, Ergänzung des Kündigungsrechts). „Insgesamt enthielt“ – so Detlef Schmitt22 – der Akademieentwurf „einen stark ausgeprägten Sozialschutz für den Handelsvertreter; ohne deshalb einseitig zu wirken, wurde er damit in der Tendenz den ausdrücklichen Zielvorgaben gerecht und erfüllte in den Einzelbestimmungen viele zum Teil lang gehegte Wünsche der Handelsvertreter“.

Nachdem der Entwurf im Krieg nicht weiter verfolgt wurde, forderte bereits im Juni 1949 die „Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter und Handelsmakler“ die Fortsetzung der Reformarbeiten und legte hierzu einen eigenen Entwurf vor (überarbeitete Fassung des Entwurfs vom Dezember 1950)23. Das Bundesministerium der Justiz setzte Anfang 1951 einen Sachverständigenausschuss zur Beratung einer ← 11 | 12 → Reform des Handelsvertreterrechts ein, dem auch angehörten die ehemaligen Mitglieder des Akademieausschusses Lehmann, Dietz, Fähnrich, Röhrig und Sontheimer. Im Juli 1952 war durch das BMJ der Regierungsentwurf fertiggestellt, der im Bundesrat am 12.9.1952 abschließend beraten und von der Regierung am 15.11.1952 im Bundestag eingebracht wurde. Dieser wurde nach Beratungen in den Ausschüssen für Wirtschaftspolitik und für Rechtswesen und Verfassungsrecht am 3.7.1953 vom Bundestag verabschiedet. Insgesamt ging das neue Handelsvertreterrecht, das in das HGB eingearbeitet wurde (§§ 84–92 c HGB n. F.), „in nahezu allen Vorschriften“ auf den Ausschussentwurf von 1940 zurück24. Die wenigen Abweichungen betreffen den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB (1940: Entschädigungsanspruch), den „Sozialschutz für Einfirmen und arbeitnehmerähnliche Vertreter“ nach § 92 a HGB (Art. 3 des Gesetzes) und das neu geschaffene Konkursvorrecht (Art. 4 des Gesetzes), das unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen sollte.

3. Über den Inhalt und die Ergebnisse der Beratungen des Arbeitsrechtsausschusses (1934–1942) unterrichten25 – Protokolle konnten bisher nicht aufgefunden werden26 – außer den Entwürfen 1.–4. Lesung (1935–1937) sowie den Entwürfen von 1938 und 1942 einige Ausschussunterlagen, die Arbeitsberichte und Abhandlungen von Kommissionsmitgliedern in den einschlägigen Zeitschriften. Die Kommissionsberatungen begannen am 21.1.1934 und führten im Dezember 1934 und im Februar 1935 zum Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes (1. und 2. Lesung)27, der auch dem Reichsarbeitsministerium übersandt wurde. Dort arbeitete man wohl unter der Federführung von Werner Mansfeld seit Ende 1933 an einem Entwurf zu einem Gesetz über das Arbeitsverhältnis, dessen 4. Fassung im Mai 1935 (6. Fassung des Referentenentwurfs vom Januar 1936)28 an die beteiligten Ministerien und an den Arbeitsrechtsausschuss übersandt wurde. Sowohl im Entwurf des Arbeitsrechtsausschusses in 2. Lesung als auch im 4. Referentenentwurf wurden die am Arbeitsvertrag beteiligten Parteien als Arbeitsherr/Arbeitsgehilfe bezeichnet. In der Dezembersitzung vom 20./21.12.1935 wurde u. a. nach einem Referat von Siebert29 zwar an der „Unterscheidung zwischen ← 12 | 13 → dem auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses gerichteten Vertrag und dem Arbeitsverhältnis selbst“ festgehalten. Der Begriff „Arbeitsvertrag“ wurde jedoch ausschließlich für die Begründung des Arbeitsverhältnisses verwandt und in den weiteren Teilen des Gesetzentwurfs nur noch von dem „Arbeitsverhältnis“ gesprochen. Im Januar 1936 war unter Auswechslung der genannten Terminologie (Arbeitsherr/Arbeitsgehilfe) der Entwurf eines Gesetzes über das Arbeitsverhältnis (aufgestellt in der dritten Lesung)30 abgeschlossen, der im Wesentlichen mit dem Entwurf in der Fassung der vierten Lesung und nach wohl nochmaliger Überarbeitung durch einen Redaktionsausschuss im Januar 1938 übereinstimmte. Der redaktionell bearbeitete vierte Entwurf wurde im Mai 1938 durch Hueck und Nipperdey als „Entwurf eines Gesetzes über das Arbeitsverhältnis“ (nunmehr unter Verwendung der Terminologie „Gefolgsmann/Unternehmer“) veröffentlicht31.

Vorsitzender des Ausschusses war Hermann Dersch, der nach seiner Tätigkeit in der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte und im Reichsarbeitsministerium nach dem Tod des Arbeitsrechtlers Walter Kaskel 1929 ao. Prof. und 1931 ord. Professor für Arbeitsrecht an der Universität Berlin wurde. 1936 verlor er den Ausschussvorsitz32, der Alfred Hueck übertragen wurde. Dersch blieb jedoch, wie die Besetzung des Ausschusses im Jahre 1941 zeigt, weiterhin Mitglied des Ausschusses. An den Ausschussberatungen waren zumindest seit 1936 Vertreter der Deutschen Arbeitsfront (Fritz Mende, Leiter des Sozialamts der DAF, Kurt Gusko, ebenfalls aus dem Sozialamt, und Richard Pawelitzky, Abteilungsleiter im Arbeitswissenschaftlichen Institut der DAF) beteiligt33. Die DAF hatte sich seit 1933 mit dem neu zu schaffenden Arbeitsrecht befasst. Große Beachtung fand ein Beitrag (Arbeitsrecht und Arbeitsverhältnis) von Mende im Völkischen Beobachter vom 24.1.1936 (Norddeutsche Ausgabe). Pawelitzky nahm zu Einzelfragen und zu den Entwürfen 3. und 4. Lesung ausführlich Stellung.

Der Entwurf von 1938 wurde u. a. von Mitgliedern und Mitarbeitern des Ausschusses besprochen (Richter, Hueck, Nikisch, Mansfeld und Pawelitzky)34. Weitere Beiträge kamen von Roth (DAF), Roeder, Rohmer und von Paul Osterholt (aus Arbeitnehmersicht). Nach Kranig kam die „,individualistische‘ Konzeption“ des Entwurfs35, „die fast ausschließlich auf die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer abstellte“, auch darin zum Ausdruck, „dass ‚Betrieb‘ und ‚Betriebsgemeinschaft‘, die zentralen Begriffe des AOG, im Entwurf fast keine Beachtung fanden und die individual arbeitsrechtlichen Vorschriften des Entwurfs an kaum einer Stelle beeinflussten“.

Das Interesse des Reichsarbeitsministeriums an einem Arbeitsverhältnisgesetz war nach Einschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und nach Einführung ← 13 | 14 → einer generellen Arbeitsdienstpflicht nur noch gering. 1941 lebte die Diskussion über eine gesetzliche Regelung des Arbeitsrechts mit dem Erscheinen des Werks von Arthur Nikisch „Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis“ wieder auf. Im Amt „Soziale Selbstverantwortung“ der DAF entstand die Schrift „Erörterungsgrundlage zur Neugestaltung des Arbeitsrechts“ (Februar 1941)36. Im September 1942 lag ein von Hueck und Nikisch aufgestellter „Entwurf einer Regelung der Arbeit“ vor37, der auch auf die Belange der DAF, den Betrieb, die soziale Ehrengerichtsbarkeit, den Arbeitseinsatz, das Arbeitsbuch und die Dienstpflicht näher einging. Die Begründung des Arbeitsverhältnisses sollte weiterhin durch den „Arbeitsvertrag“ erfolgen. Im Übrigen folgte der Entwurf für den Kernbereich des Arbeitsrechts weitgehend der Vorlage von 1938. Der Entwurf wurde in der Ausschusssitzung vom 9./10.10.1942, über die kein Protokoll überliefert ist, besprochen, nachdem Prof. Rohde über die Vorarbeiten des Arbeitswissenschaftlichen Instituts der DAF zum Sozialwerk referiert hatte. Die Sitzung vom Oktober 1942 fand statt, nachdem sich der Hauptausschuss in der 8., 9. und 10. Sitzung mit der Frage der Aufnahme des Arbeitsrechts in das Volksgesetzbuch beschäftigt hatte38. Am 28./29.6.1943 fand noch eine Besprechung von Mitgliedern des Reichsarbeitsgerichts mit Hueck, Nipperdey und Siebert über die Frage der rechtsdogmatischen Einordnung des Arbeitsvertrags („Arbeitsverhältnisses“) statt39.

4. Der Ausschuss für Arbeitsschutzrecht40 wurde am 21.1.1939 vom Ausschuss für Arbeitsrecht eingesetzt unter dem Vorsitz des Ministerialdirektors im Reichsarbeitsministerium Dr. Werner Mansfeld. Mansfeld (geb. am 12.12.1893 in Uechte/Provinz Hannover) war der Sohn des Reichsgerichtsrats Karl Mansfeld. Nach der Militärzeit wurde er 1922 Gerichtsassessor, war von April 1922 bis 1924 bei der Staatsanwaltschaft tätig und übernahm 1924 die Rechtsabteilung des Vereins für die bergbaulichen Interessen in Essen (dort auch Rechtsanwalt). 1932 wurde er Privatdozent an der Universität Münster. Nach seinem Eintritt in die NSDP im April 1933 wurde er im Mai 1933 Ministerialdirektor im Reichsarbeitsministerium (Nachfolger von Friedrich Sitzler) unter Seldte41. ← 14 | 15 →

Der Ausschuss für Arbeitsschutzrecht, über dessen Beratungen keine Protokolle vorliegen, hielt Sitzungen ab am 17.7.1939 und am 27.2.1941. Auf der Februartagung 1941 behandelte er den Entwurf des Reichsarbeitsministeriums zu einem Betriebsschutzgesetz, den er billigte42, der jedoch vom Reichsarbeitsministerium nicht weiter verfolgt wurde. Nach 1945 war das Betriebs-/Arbeitsschutzrecht sehr zersplittert. Erst aufgrund von EG-Richtlinien erfolgte eine Gesamtregelung dieses Rechtsgebiets durch das Arbeitsschutzgesetz vom 7.8.1996 (BGBl. I, 1246)43.

5. Die Beratungen des Sonderausschusses zur deutsch-österreichischen Rechtsangleichung auf dem Gebiete des Aktienrechts44 werden dokumentiert durch das Protokoll der Sitzung vom 11.5.1938. An dieser Sitzung nahmen teil: Kißkalt (als Vorsitzender) und als Mitglieder des Ausschusses: von Breska (Berlin), Dr. Carl Demmer (Wien), Ebbecke (Berlin), Dr. F. Goedicke (Wien), Sektionschef Dr. L. Klucki (Wien), Präsident Philipp von Schoeller (Wien), Dr. W. Späling (Düsseldorf), als Vertreter des Reichsjustizministeriums: Schlegelberger, Quassowski und Herbig, als Vertreter des österreichischen Justizministeriums Ministerialrat Lißbauer (Wien), des Reichswirtschaftsministeriums Martini (Berlin) und Gerichtsassessor Wiese (Berlin) und von der Akademie für Deutsches Recht: Gerichtsassessor Pankow (Berlin) sowie als Gast: Direktor Alzheimer (München).

Nach den Beratungen am 24.6.1938, über die ein Protokoll nicht aufgefunden werden konnte, wurde das deutsche Aktienrecht von 1937 in Österreich eingeführt durch die 2. Verordnung handelsrechtlicher Vorschriften im Lande Österreich vom 2.8.1938 (RGBl. I, S.988 ff.).

6. Der Ende 1934 begründete Ausschuss für Bodenkulturrecht hatte die Aufgabe, die Grundlagen für ein einheitliches Verbandsrecht zu erarbeiten. Der Vorsitzende des Ausschusses war Hans-Joachim Ernst Riecke (Dipl.-Landwirt; Eintritt in die NSDAP 1925) wurde 1933 Reichskommissar für Schaumburg-Lippe (ab Mai 1933 Staatsminister in Lippe mit dem Sitz in Detmold) und anschließend Ministerialdirektor im Reichsernährungsministerium. Referent war Paul August Tönnesmann (1886–1955), der zu dieser Zeit Ministerialrat (später Ministerialdirektor) im Reichsernährungsministerium war. An den Diskussionen des Ausschusses beteiligte sich mit zahlreichen Beiträgen Paul Schlegelberger (1925–1932 Vizepräsident des preuß. Oberverwaltungsgerichts und Verfasser des von Leo Holtz begründeten, neu bearbeiteten Kommentars zum preußischen Wassergesetz von 1913). Das Wassergenossenschaftsrecht ← 15 | 16 → war bis zum Erlass der Wasserverbandsverordnung vom 3.9.1937 sehr zersplittert45; in Preußen war diese Materie im Wassergesetz von 1913 geregelt. Der Ausschuss befasste sich im Anschluss an das Überblicksreferat von Tönnesmann (4.12.1934) am 20.12.1934 mit den Grundfragen eines einheitlichen Wasserverbandsrechts. Daraufhin arbeitete Tönnesmann den Entwurf zu einem Gesetz über Wasser- und Bodenverbesserung aus (Juni 1935; 182 Bestimmungen). Der Ausschuss beriet über diesen Gesetzentwurf in den Sitzungen vom 20.-22.6.1935 (bis § 124). Nach zwei Wochen unterbreitete Tönnesmann dem Ausschuss eine abgeänderte Fassung des Entwurfs bis § 115. Die Beratungen des Ausschusses am 10.7.1935 befassten sich mit dieser neuen Fassung des Entwurfs. Am 11.7.1935 ging es zunächst um die Selbstverwaltung der Verbände und die Einbeziehung der industriellen Verbände in das Gesetz sowie anschließend um die §§ 135–182 des Juni-Entwurfs.

Die Ausschussmitglieder erhielten daraufhin eine überarbeitete Fassung des Entwurfs, zu dem einige Ausschussmitglieder noch einmal schriftlich Stellung nahmen. Die neue Vorlage war im September 1935 abgeschlossen, deren allgemeine Begründung bereits in Bd. XVI der Reihe, S. XXXIX–LII abgedruckt ist.

Nach internen Beratungen brachte das Reichsernährungsministerium am 9.1.1937 den Entwurf eines Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände im Kabinett ein46, der beim Reichsinnenminister, sowie beim Reichsarbeits- und Reichsfinanzminister auf Widerstand stieß. Das Reichsernährungsministerium legte deshalb dem Kabinett am 14.1.1937 den Entwurf zu einem Rahmengesetz vor, der wiederum bei einigen Ministern keine Zustimmung fand. Im Hinblick auf die „Dringlichkeit wegen des Vierjahresplanes“ brachte das Reichsernährungsministerium die Vorlage am 23.1.1937 im Kabinett erneut zur Verabschiedung im schriftlichen Beschlussverfahren ein. Da kein Widerspruch mehr erfolgte, vollzog Hitler am 10.2.1937 das „Wasserverbandsgesetz“ (drei Bestimmungen), das unter diesem Datum im Reichsgesetzblatt (RGBl. I, 188) veröffentlicht wurde. Die als Gesetz geplante Wasserverbandsordnung erging nach längeren internen Beratungen erst unter dem 3.9.1937 als Wasserverbandsverordnung, die im Wesentlichen mit dem Entwurf vom September 1935 übereinstimmte. Zu der Verordnung schrieb Tönnesmann in seinem Kommentar zur Wasserverbandsverordnung von 193847: „Das neue Recht ist aus dem früheren zersplitterten Rechte entwickelt. Die Formen, die sich in lang dauernder, bei den Deichverbänden in Jahrhunderte lange Übung aus volkstümlichem Gemeinschaftsrechte herausgebildet haben, sind mit den Grundsätzen des neuen Staates erfüllt und so einer fortgeschrittenen Wirtschaft dienstbar gemacht worden. Neu sind insbesondere die Vorschriften über die Führung im Verbande, die eine starke Stellung des Vorstehers und des Gesamtvorstandes begründen und große Mitgliederversammlungen vermeidbar machen, über die Stellung der staatlichen Aufsichtsbehörde bei der Bildung der Verbandsorgane und der Fortentwicklung des einzelnen Verbandes, über die Umgestaltung wirtschaftlich überholter Organisation größerer Gebiete in ihren Verbänden, über die Gründung neuer Verbände zur Sicherung oder Hebung der Wirtschaft, der landwirtschaftlichen Erzeugung und der Volksgesundheit, auch gegen den Willen ← 16 | 17 → der Mitglieder, und über die Spruchbehörden, die hauptsächlich zur Entscheidung der Streite über die Mitgliedsbeiträge an den Verband berufen werden.“

Nach 1945 war die Weitergeltung der Wasserverbandsverordnung bis zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.1981 als Bundesrecht umstritten48. Zehn Jahre später erging das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz) vom 12.2.199149, das am 1.5.1992 in Kraft trat. Ziel des neuen Gesetzes war es, „das Recht der Wasser- und Bodenverbände an heutige demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse“ anzupassen50, „jedoch unter möglichst weitgehender Beibehaltung der bestehenden Regelungen, um eine größtmögliche Kontinuität im Leben der vorhandenen Verbände zu gewährleisten“. Zu den Mängeln des bisherigen Rechts war in der Begründung des Gesetzentwurfs zu lesen: „Die erste VO über Wasser- und Bodenverbände (WVVO) enthält zahlreiche Bestimmungen, die nicht mehr im Einklang mit dem Grundgesetz und seiner rechtsstaatlichen Ordnung stehen, und deshalb nicht fortgelten. Ferner gibt es eine Reihe von Regelungen, die nach heutiger Auffassung gelockert werden sollten. Zum Beispiel ist das Selbstverwaltungsrecht der Wasser- und Bodenverbände zugunsten einer weitgehenden staatlichen Einflussnahme stärker eingeschränkt, als es sachlich geboten ist. Bei der Gründung von Verbänden kann die Gründungsbehörde den Plan, das Mitgliederverzeichnis und die Satzung ändern, sofern nur der Verhandlung nicht die Grundlage entzogen wird (§ 165). Die Beteiligten sind lediglich zu hören; es bedarf aber nicht zu ihrer Beschlussfassung (§ 162). Das Verhandlungsergebnis ist für die Verbandsgründung nicht entscheidend (§ 166). Die Mitgliederversammlung ist kein Beschlussorgan, sondern hat lediglich beratende Funktion. Selbst die Anhörung der Verbandsmitglieder kann durch die Satzung ausgeschlossen werden (§ 63). Für die Bildung des Vorstands steht dem Verbandausschuss nur ein Vorschlagsrecht zu, das für die Aufsichtsbehörde nicht verbindlich ist; die Aufsichtsbehörde kann den Vorstand in anderer Weise bilden (§ 48). Ferner hat die obere Aufsichtsbehörde das Recht, den Verbandsausschuss in anderer Weise als durch die Wahl der Mitglieder zu bilden (§ 55 Abs. 2).“ Das neue Gesetz, das erheblich kürzer ist als die VO von 1937, setzte Ausführungsgesetze der Länder voraus, die alsbald ergangen.

7. Von den Arbeiten des Wehrstaatsrechtsausschusses51 ist nur das Referat von Hermann Kirchhoff über das russische Gesetz über die Wehrpflicht von 1930 auffindbar gewesen. Vorsitzender des Ausschusses war der damalige Major Gerhard Berthold (seit Juni 1935 Oberstleutnant; geb. 1891 in Schneeberg/Sachsen; gef. 14.4.1942 in Korolewka bei Juchnow)52, der 1919 aus dem sächsischen Militärdienst in die Reichswehr übernommen worden war. Im April 1930 kam er in die Wehrmachtsabteilung des Reichswehrministeriums. Im 2. Weltkrieg nahm er an den Feldzügen gegen Polen, Frankreich und die Sowjetunion teil. Über den Referenten Heinrich Kirchhoff (Teilnehmer auch an den Sitzungen des Völkerrechtsausschusses 1936; wohl bei der ← 17 | 18 → Gesellschaft für Völkerbundsfragen beschäftigt) ließen sich keine biografischen Daten ermitteln.

III. Nachträge zu einzelnen Bänden der Reihe

1. Zu Bd. III, 5 der Reihe, S. 319, wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für allgemeines Vertragsrecht vom 2.-4.10.1941 (Nichtigkeit, Irrtumsanfechtung) wiedergegeben.

2. Protokolle des Ausschusses für Enteignungsrecht (Materialien hierzu in Bd. III, VII, S. 523 ff.) konnten auch weiterhin nicht ermittelt werden. Es werden die neu aufgefundenen Vermerke von Pritsch (Reichsjustizministerium) über die Sitzungen des Ausschusses vom 31.1.1941 und vom 24.6.1942 wiedergegeben. Nicht nachweisbar war der mit dem Entwurf vom August 1937 im Wesentlichen übereinstimmende Entwurf des Reichsinnenministeriums von 1939 zu einem Enteignungsgesetz, der den Beratungen zunächst zugrunde lag53.

3. Nachtrag zu Bd. VIII (Straf- und Strafvollstreckungsrecht)54, S. 1 ff.: In der „Denkschrift des Zentralausschusses der Strafrechtsabteilung der Akademie für Deutsches Recht über die Grundzüge eines allgemeinen deutschen Strafrechts“ (Berlin 1934) sind die Referate der Ausschussmitglieder als die „Grundlagen, auf denen die Erörterungen des Ausschusses fußten“, enthalten. Dies gilt auch für die Referate von Thierack über „Sinn und Bedeutung der Richtlinien für die Strafrechtsreform“ und über „Notwehr, Notstand – Rechtfertigungsgründe im neuen Strafrecht“. Wiedergegeben werden im vorliegenden Band die Anträge Thieracks55, so wie sie den Beratungen zugrunde lagen. Die ursprünglichen Referate der anderen Ausschussmitglieder waren nicht auffindbar56.

Über die Beratungen des Ausschusses für Strafvollstreckung liegen für vier Sitzungen von Juni 1934 bis März 1935 die in der Akademiezeitschrift und den Arbeitsberichten veröffentlichten Beratungsergebnisse, die bereits in Bd. VII der Reihe wiedergegeben wurden, vor. Die Protokolle dieser Beratungen sind im Bundesarchiv überliefert57, von denen lediglich dasjenige der Sitzung vom 23.-25.6.1934 inhaltlich auf die Beratungen eingeht. In dieser Sitzung wurden die Referate zu 25 Sachthemen ← 18 | 19 → verteilt, wenn auch noch anders beziffert als im abgedruckten Arbeitsplan vom November 1934. Erhalten geblieben sind die Referate von Christians58, von Eichel über den Verkehr des Gefangenen mit der Außenwelt und von Schoetensack über Strafvollstreckung in Stufen sowie über Anrechnung und Vollzug der Untersuchungshaft59. Mit einem Vorwort von Frank vom 16.5.1935 gaben die drei Mitglieder des Ausschusses für Strafvollzugsrecht „Grundzüge eines Deutschen Strafvollstreckungsrechts“ heraus, in dem die Hauptinhalte eines Strafvollstreckungsrechts inhaltlich beschrieben wurden. Eine weitere Sitzung des Ausschusses fand statt vom 16.-18.1.1936, über die ein veröffentlichter Arbeitsbericht unterrichtet60. In der Akte des Bundesarchivs Berlin R 61/532 befindet sich noch ein handschriftliches Manuskript über die „Überprüfung“ der Denkschrift von 1935 aufgrund des StGB-Entwurfs der amtlichen Strafrechtskommission von 1935 (2. Lesung)61. Zu den Beratungen des Ausschusses von 1937 und 1938 sind die erhalten gebliebenen Protokolle bereits in Bd. VIII der Reihe veröffentlicht worden.

4. Die in Bd. XIV wiedergegebenen Kurzberichte über die Sitzungen des Völkerrechtsausschusses vom 28.10.1935 und vom 19.6.193662 werden durch die Niederschriften über diese Sitzungen vervollständigt. Im Mittelpunkt der Beratungen des Ausschusses standen der Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund, ein Bericht über die Londoner Internationale Studienkonferenz zum Thema: „Kollektive Abrüstung“, über die Freiheit der Meere, das Referat von John H. Spencer über die „Vereinigten Staaten von Amerika und die Rechte der Neutralen im Seekrieg“, über Trennung der Völkerbundsatzung vom Vertrag von Versailles und den anderen Friedensverträgen und über den „französischen Friedensplan und die Reform des Völkerbundes“ vom 8.6.1936. Zusätzlich zu den Hinweisen des Herausgebers zu den Beratungsgegenständen wird wegen weiterer Einzelheiten verwiesen auf das Wörterbuch des Völkerrechts, hrsg. von Hans-Jürgen Schlochauer, Bd. 1 und 2, Berlin 1960, 1961. Zur Biografie der Teilnehmer der Sitzungen vom 14.6.1935 und 19.6.1936 ist auf Bd. XIV der Edition zu verweisen.

5. Die volkswirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft für Verkehrspolitik63 trat im November 1940 zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Erhalten geblieben ist ein Bericht über die Tagung vom 22./23.9.1941 über Eisenbahngütertarifpolitik. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft war der aus Schweden stammende Prof. Sven Helander, der 1924 als Prof. in Kiel und von 1928 bis 1945 an der Handelshochschule Nürnberg (dort 1932/33 Rektor) lehrte64. Sein reichhaltiges deutsches und teilweise schwedisches ← 19 | 20 → Werk ist einschließlich der Aufsätze im Norddeutschen Zentralkatalog nachgewiesen. Auf der Novembertagung 1941 hielten Prof. Dr. Paul Schulz-Kiesow65 und der Oberreichsbahnrat Dr. Bernhard Platz Referate, die im Wortlaut nicht überliefert, jedoch in dem Tagungsbericht mittelbar enthalten sind. Schulz-Kiesow hatte nach Beendigung einer kaufmännischen Lehre von 1919–1925 an der Hamburger Universität Volkswirtschaft studiert (1925–1931 Assistent am „Sozialökonomischen Seminar“). 1933 trat er in die NSDAP ein, 1937 wurde er außerordentlicher beamteter, 1941 ord. Prof. an der Hamburger Universität, an der er 1942 das Institut für Verkehrswissenschaft und Verkehrspolitik begründete (ab 1953: Institut für Verkehrswirtschaft; 1961: Verkehrswissenschaftliches Seminar). Das zweite Referat stammt von Bernhard Platz (1889–1983, Oberreichsbahnrat), das wie das erste Referat in den „Bericht“ eingearbeitet wurde. Die im Anhang des Berichts wiedergegebenen „Thesen“ von Ministerialrat Dr. Karl Spiess stammt aus dem Reichsverkehrsministerium. Ob noch weitere Beratungen der verkehrspolitischen Arbeitsgemeinschaft stattgefunden haben, lässt sich nicht mehr feststellen.

IV. Kurzbiografien der Mitglieder und Mitarbeiter der Ausschüsse für Filmrecht, Handelsvertreterrecht und Bodenkulturrecht66

1. Ausschuss für Filmrecht: Mitglieder und Mitarbeiter.

Achenbach, Ernst (1907–1991). 1936 Assessorexamen mit Eintritt in das Auswärtige Amt, 1937 Eintritt in die NSDAP, 1940-April 1943 an der deutschen Botschaft ín Paris tätig. Nach 1945 Vorwurf der Beteiligung am Judenmord. Förderung von ehemaligen Nationalsozialisten nach 1949. Rechtsanwalt in Essen. 1950–1958 Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen, des Bundestags für die FDP von 1957–1976 und Mitglied des Europaparlaments von 1964–1977. – Quellen: Keipert, Maria (Hrsg.): Biographisches Handbuch des Auswärtigen Dienstes 1871–1945, Bd. 1, Paderborn 2000; Wikipedia.

Bacmeister, Arnold, Dr. (1907–1994). Ab 1934 bei der Film-Prüfstelle, von 1938–1945 als Oberregierungsrat Leiter der Kammer II der Filmprüfstelle im Propagandaministerium. Im Rahmen der Waldheimer Prozesse zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt (1955 Haftentlassung). 1992 erschien die Autobiografie: „Der lange Weg nach Buchenwald“. – Quellen: Ernst Klee, Kulturlexikon zum Dritten Reich, 2009; Wikipedia.

Bärwald, Herbert (Lebensdaten nicht bekannt). Tätig bei der Reichspropagandaleitung (Amtsleitung Film) beim Reichspropagandaministerium. ← 20 | 21 →

Belling, Kurt (geb. 13.5.1907 in Berlin). Reichshauptstellenleiter der NSDAP (Propagandaleitung Film). – Werke: Der Film in Staat und Partei, 1936; Persönlichkeit und Organisation im Neuen Deutschen Filmschaffen, 1936; Der Film in der Hitler-Jugend, 1937 (zus. mit A. Schütze); Film„kunst“, Filmkohn, Filmkorruption, 1937 (zus. mit C. Neumann, H.-W. Betz; NS- Propagandaschrift; Kohn dürfte Filmproduzent gewesen sein).

Bolten-Baeckers, Heinrich (1871–1938). Filmregisseur (Filmkomödien ab 1906) und Filmproduzent. Librettist von Operetten. – Quellen: K. Wenieger, Das große Personenlexikon des Films, Berlin 2001; Wikipedia.

Boor, Hans Otto de (1886–1956). Maßgebliche Beteiligung an der Reform des Urheberrechts. Arbeiten zum Zivilprozessrecht. – Weitere Nachweise in Bd. IX der Reihe, S. XLVII.

Correll, Ernst Hugo (geb. in Neubreisach/Elsass; gest. 1942). Ab 1919 als Filmproduzent tätig (von 1928 an Produktionsdirektor bei der UFA). Vorsitzender des Verbandes deutscher Filmindustrieller. Verantwortlich für die Produktion des Films: „Hitlerjunge Quex“ (1933). Zurückdrängen seines Einflusses bei der UFA. Nach Weigerung, der NSDAP beizutreten, Entlassung 1939 als Vorstandsmitglied und Produktionsleiter. – Quellen: Wikipedia; Ernst Klee, Literaturlexikon; H.-M. Bock/T. Bergfelder, The concise Cinegraph concession cinegraph. Encyclopaedia of German Cinema, 2009, S. 72 f.

Cremer, Hans Martin (geb. 1890 in Unna als Sohn eines Pfarrers; gest. 1953). Schriftsteller, Komponist und Liedertexter sowie Dramaturg an verschiedenen Berliner Theatern (ab 1919). 1930 Eintritt in die NSDAP. Vorsitzender des Berufsstandes Deutscher Textdichter. In der NS-Zeit hinsichtlich einiger Opernlibretti Aufführungsverbot. – Quellen: Klee, Kulturlexikon; Wikipedia; Lexikon Westfälischer Autorinnen und Autoren 1750–1950 (unter www.lwl.org/literaturkommission).

Gast, Peter, Dr. (geb. 9.8.1886; Todesdatum nicht bekannt). 1931 Eintritt in die NSDAP. 1933 Referent im Propagandaministerium (1936 stellv. Leiter der Abteilung Recht); im Anschluss daran Leiter der Abteilung Propaganda. Im Krieg zunächst persönlicher Referent des Staatssekretärs Leopold Gutterer im Propagandaministerium. Von Juni 1943 – April 1944 Leiter der Abteilung Film des Ministeriums. Ab 1950 Rechtsanwalt in Frankfurt. –Quellen: Klee, Kulturlexikon S. 173 f.

Graener, Paul (geb. 1872 in Berlin; gest. 1944 in Salzburg). Erfolgreicher Lieder- und Opernkomponist. 1930 Direktor des Sternschen Konservatoriums (Berlin). April 1933 Eintritt in die NSDAP. Präsidialrat und Leiter der Fachschaft Komponisten der Reichskulturkammer; Vorsitzender des Verbands Deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten. – Quellen: Ernst Klee, Kulturlexikon, S. 194 f.; Josef Focht (Hrsg.), Bayerisches Musiker-Lexikon Online, Biografie- und Werkeverzeichnis; Biografien in NDB und DBE.

Heuer, Rechtsanwalt bei der Film-Kredit-Bank.

Hoffmann, Willy (1888–1942). Rechtsanwalt am LG Leipzig. Spezialisiert auf das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz. Weitere Nachweise in Bd. IX der Reihe, S. XLIX.

Huschahn, Regierungsrat (Vertreter der Reichstheaterkammer). ← 21 | 22 →

Kilpper, Gustav (1879–1963). Vgl. Bd. IX der Reihe S. XLIX.

Kopsch, Julius Eugen (1887–1970). 1911 rechtswiss. Promotion. Kapellmeister und Komponist. Eintritt in die NSDAP 1933. Präsidialrat des Reichsmusikkammer. -Quellen: Klee, Kulturlexikon, S. 330; Munzinger; DBE, Bd. 6.

Koch, Justus, Dr. Rechtsanwalt, Vertreter der STAGMA.

Kühnemann, Herbert (geb. 1899 in Berlin, gest. 1962 in München). Ab 1924 im preuß. Justizdienst tätig (zuletzt Kammergerichtsrat). Von 1932–1945 als Ministerialrat im Reichsjustizministerium (zuletzt Abteilungsdirektor). Ab 1950 am Deutschen Patentamt (Senatspräsident); 1957 dessen Präsident (Umbau des Patentamts in ein echtes Gericht). – Quellen: Munzinger-Archiv.

Lehnich, Oswald (1895–1961). Vgl. Bd. I der Reihe, S. LVIII (Mitglied des Aktienrechtsausschusses). Vorsitzender des Ausschusses für Kartellrecht (später: Marktordnungsrecht, von 1934–1942); Prot. in Bd. IX der Reihe, S. 613 ff.). Zwischenzeitlich sind zur Biografie Lehnichs erschienen Frank Raberg, in: M. Kißener (Hrsg.), Die Führer der Provinz, Konstanz 1997, S. 333–359 (Wirtschaftspolitiker zwischen Selbstüberschätzung und Resignation), und H. Marcun/Heinrich Strecker, 200 Jahre Wirtschafts- und Staatswissenschaften an der Eberhard-Karl-Universität Tübingen, Bd. 1, Stuttgart 2004, S. 503–508. – Lehnich war von 1921–1927 im Reichswirtschaftsministerium beschäftigt (zuletzt Regierungsrat). Juli 1933-Januar 1936 württembergischer Wirtschaftsminister. 1937 Übertritt an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Berlin (ao. Prof.). Eine Ernennung zum Geschäftsführenden Präsidenten der Reichswirtschaftskammer scheiterte an der NSDAP. Von Oktober 1935 bis Juni 1939 war Lehnich Präsident der Reichsfilmkammer, aus der er auf eigenen Wunsch zum 30.6.1939 ausschied im Hinblick auf die Gegnerschaft Goebbels. Ab Juli 1939 Verhandlungsführer zur Schaffung einer einheitlichen Organisation der Hohlglasindustrie. Seit August 1939 weitgehend berufsunfähig. Nahezu vollständiges Schriftenverzeichnis bei Raberg, S. 358 f. und bei Marcun/Strecker, Bd. 1, S. 507 f.

Pfennig, Bruno. LG-Rat 1933. Vertreter der Reichsfilmkammer in den Ausschussberatungen. 1942 Geschäftsführer der Ufin (UFA-Film GmbH). Verfasser des Aufsatzes: Das neue Filmrecht, Deutsches Recht 1935, S. 371 ff.

Pflughaupt, Friedrich (1892–1951). Filmproduzent, Leiter der Froelich-Film-GmbH (1941 Fusion mit der UFA). – Quellen: Wikipedia.

Raether, Arnold (geb. 29.9.1896 in Berlin; Todesdatum nicht bekannt). Vor 1933 Geschäftsführer der UFA. 1932 Eintritt in die NSDAP. Mai 1933 Oberregierungsrat im Propagandaministerium (stellv. Leiter der Abteilung Film). Reichsamtsleiter Film bei der Reichspropagandaleitung der NSDAP. Beteiligung an der Produktion des Films „Sieg des Glaubens“ (Leni Riefenstahl). Oktober 1935 wegen Korruption Verlust der Ämter. Danach bei der Cautio-Treuhand GmbH als Reichsbeauftragter für die deutsche Filmindustrie Max Winkler. – Quellen: Klee, Kulturlexikon, S. 471.

Ritter, Leo. Vertreter der STAGMA in den Ausschussberatungen.

Roeber, Georg (geb. 1901; gest. 4.3.1983). Promotion bei Prof. Jerusalem 1924 in Jena. 1927 Leiter der Rechtsabteilung der Spio (Spitzenorganisation der deutschen Filmwirtschaft). 1932 Sachverständiger im Reichswirtschaftsrat. Vizepräsident der ← 22 | 23 → internationalen Urheberrechtskommission. Referatsleiter in der Reichsfilmkammer bis 1941. Dozent an der Reichsfilmakademie (ab 1937). 1941 Justitiar der Bavaria-Filmkunst. 1942 Schriftleitung der UFITA (1954 von ihm wiederbegründet). 1954 Gründung des Instituts für Filmrecht (später für Film- und Medienrecht) in München. Honorarprofessor a. d. Universität Regensburg. 1954 Begründung der Schriftenreihe der UFITA. 1957 Begründung der Zeitschrift „Film und Recht“ (1979 „Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht“). – Werke: Schriftenverzeichnis in den Festschriften von 1973 und 1982, u. a.: Das Filmrecht und die Frage seiner Reformbedürftigkeit, 1932; Die Urheberschaft am Film, 1956; Aufsätze in der UFITA 1931, 55, 270 ff., Bd. VI, S. 229 ff., Bd. VII, S. 1 ff., DJZ 1935, Sp. 471, ZADR 1935, S. 832 ff., JW 1936, S. 2844 ff., UFITA Bd. 9, S. 1 ff., 352 ff., Jahrbuch der Reichsfilmkammer 1937, S. 109 ff., UFITA Bd. 11, S. 355 ff., weitere Aufsätze in der UFITA bis Bd. 17 (1944). – Quellen: Festschrift für Georg Roeber, 1973, Heft 46 der Schriftenreihe UFITA; Festschrift zum 10.12.1981, Freiburg 1982 (Schriftenreihe der UFITA, Edition 63); Hubmann, JZ 1983, S. 402 f.

Schmitt, Carl (1888–1985). Bedeutender, aber auch umstrittener Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Teilnahme an den Beratungen des Filmrechtsausschusses als Vertreter des NSRB. – Quellen: u. a. Reinhard Mehring, Carl Schmitt zur Einführung, 4. Aufl., 1911; Norbert Campagna, Carl Schmitt: Eine Einführung, Berlin 2004.

Schneider-Edenkoben, Richard (1899–1986). Schriftsteller, Drehbuchautor und Filmregisseur. – Quellen: Erst Klee, Kulturlexikon, 2007, S. 536; Wikipedia.

Schrieber, Karl Friedrich (1905–1985). 1930 Promotion zum Dr. iur.; 1930 Eintritt in die NSDAP, 1932 Assessorexamen, 1933 Rechtsanwalt in Berlin, 1933–1936 Rechtsreferent der Reichskulturkammer, 1940–1945 Kriegsdienst in der Marine. 1951/52 Mitglied des Niedersächsischen Landtags für die Soziale Reichspartei (SRP; 1952 verboten). – Werke: u. a. Rechtssammlungen zum Recht der Reichskulturkammer, der bildenden Künste, zum Presserecht, zum Musikrecht, zum Filmrecht. – Quellen: Barabara Simon, Abgeordnete in Niedersachsen 1946–1954, 1996, S. 346.

Seeger, Ernst (geb. 1884 in Mannheim als Sohn eines Hofrats; gest. 17.8.1937 in Berlin). 1912 Promotion zum Dr. iur. 1919–1923 Leiter der Reichsfilmstelle, 1921 Regierungsrat im Reichsinnenministerium, 1924 Leiter der Film-Oberprüfstelle, 1929 Ministerialrat, ab April 1933 Leiter der Abteilung Film im Propagandaministerium. – Werke: Herausgabe des Reichslichtspielgesetzes i.d. Fassung von 1931, 1932, und des Reichslichtspielgesetzes vom 16.2.1934. – Quellen: H.-M. Bock, Erst Seeger, Jurist Zensur, in: CineGraph. Lexikon zum deutschsprachigen Film, 1977 ff.

Waldmann, Kurt. Rechtsanwalt in München, beschäftigt beim Reichsrechtsamt der NSDAP. – Werke: Das Recht des schöpferischen Menschen, ein neues Ehrenrecht, in: Beiträge zum Recht des neuen Deutschland, hrsg. von Erwin Bumke, 1936, S. 325 ff.

Weidemann, Hans (1904–1975). Vor 1930 Eintritt in die NSDAP, ab 1930 Propagandaleiter im Gau Essen-Ruhr, 1932 stellv. Gauleiter unter J. Terboven. März 1933 Referent im Propagandaministerium und zugleich Filmreferent in der Reichspropagandaleitung. November 1933 Präsidialrat bei der Reichskulturkammer. Einsatz für Nolde, Barlach und Schmidt-Rottluff. Ab 1933 Leitung der Herstellung der ← 23 | 24 → Wochenschauen. 1935 Vizepräsident der Reichsfilmkammer. Mitwirkung an einigen Filmen. 1944 Freundschaft mit Henri Nannen, Ortskommandant von Bevelagqua. 1962 Pressereferent beim Strumpfhersteller Opal. 1964–1970 Mitarbeit beim „Stern“. – Quellen: Ernst Klee, Kulturlexikon, 2007, S. 586; Wikipedia.

Weiz, Gerhard. Teilnahme an den Ausschussberatungen als Vertreter des Auswärtigen Amtes. Diss. Breslau von 1931: Die Arten des Irrtums. Ein Beitrag zur allgemeinen Strafrechtslehre.

2. Ausschuss für das Recht der Handelsvertreter

Bistritschan, Wilhelm, Dr., Berlin, Ministerialrat Reichsjustizministerium. Bd. V, VI der Reihe.

Demelius, Heinrich, Prof. Dr., Wien. Mitglied des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden. Bd. III, 7 der Reihe.

Deneke, Johannes, Leipzig. Reichsgerichtsrat, Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses. Bd. V der Reihe.

Dersch, Prof. Dr., Berlin. Mitglied der ADR und des Arbeitsrechtsausschusses. Bd. X der Reihe.

Dietz, Rolf, Prof. Dr., Gießen. Mitglied des Ausschusses für das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte und des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden. Bd. III, 3 der Reihe.

Düsel, H. Ritter von, München. Handelsvertreter, Leiter der Unterabteilung Vermittlergewerbe bei der Wirtschaftskammer Bayern.

van Erckelens, Felix Carl, Köln. Direktor, Vorstandsmitglied der Klöckner-Humboldt-Deutz AG. Mitglied des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden.

Fähnrich, Alexander, Dr., Berlin. Fachgruppe Handelsvertreter und Handelsmakler der Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe, Mitglied des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden.

Feith, Hans, Berlin. Leiter des Fachamts Deutscher Handel in der DAF.

Fox, Julius, Dr., Berlin. Reichsgruppe Handel.

Gieseke, Paul, Prof. Dr., Berlin. Mitglied der ADR.

Graupe, Paul, Berlin. Verbandsdirektor, Vorsitzender des Sonderausschusses für Versicherungsagenten- und –maklerrecht.

Günther, W., Dr., Berlin. Reichsgruppe Handel. Bd. III, 6, 7 der Reihe.

Günzel, Max, Dr., Berlin. Reichsgruppe Industrie.

Hefermehl, Wolfgang, Dr., Berlin. Landgerichtsrat, Reichsjustizministerium, Mitglied des Ausschusses für das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte und des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und Handelsreisenden. Bd. V der Reihe. ← 24 | 25 →

Hegewald, Alfred, Dresden. Direktor i.Fa. Zigarettenfabrik Greiling AG, Mitglied des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und Handelsreisenden.

Hueck, Alfred, Prof. Dr., München. Mitglied der ADR, Vorsitzender des Arbeitsrechtsausschusses, Mitglied des Ausschusses für das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte. Bd. III, 13 der Reihe.

Kaesser, Berlin. Direktor Protos-Zentrale (Siemens-Konzern). Bd. V der Reihe.

Küch, Otto, Dr., Berlin. Reichswirtschaftskammer.

Kuttig, Kurt, Dr., Berlin. Ministerialrat, Reichsarbeitsministerium.

Lange, Dr. Dr., München. ADR.

Laufke, Franz, Prof. Dr., Reichenberg (Sudetenland). Mitglied des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden. Bd. V der Reihe.

Lehmann, Heinrich, Prof. Dr., Köln. Mitglied der ADR, Vorsitzender des Ausschusses für das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte. Bd. III, 3 der Reihe.

Lehmann, Berlin. Assessor, Reichswirtschaftskammer.

Lindner, Anton, München. Handelsvertreter, Mitglied des Ausschusses für das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte und des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden.

Mantke, Max, Berlin. Reichsfachschaftswalter, Fachgruppe „Das kaufmännische Hilfs- und Vermittlergewerbe“ des Fachamts „Der Deutsche Handel“ der DAF, Mitglied des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden. Bd. V der Reihe.

Mager, Hermann, Nürnberg. Handelsvertreter.

Nikisch, Arthur, Prof. Dr., Kiel. Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses, Bd. III, 3 der Reihe.

Nipperdey, Hans Carl, Prof. Dr. Köln, Mitglied der ADR, Vorsitzender des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und Handelsreisenden, Mitglied des Ausschusses für das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte und des Arbeitsrechtsausschusses. Bd. III S. 13 der Reihe. Zu Nipperdey ist nachzutragen die seither erschienene Literatur über ihn: Thomas N., Eine bürgerliche Jugend (1927–1945), 1998; Joachim Rückert, NDB Bd. 19 (1999), 282; Michael Kittner, Arbeitskampf. Geschichte – Recht – Gegenwart, 2005, in: Rechtsgelehrte der Univ. Jena, 2012, 309 ff.

Nörpel, Clemens, Berlin. Arbeitswissenschaftliches Institut der DAF.

Pankow, Berlin. Landgerichtsrat, ADR.

Peplinski, Josef, Berlin. Kaufmann, Handelsvertreter, Mitglied des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden.

Reinhardt, David, Stuttgart. Früher Leiter der Fachuntergruppe Warenvertreter der Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe.

Reuß, Wilhelm, Dr., Berlin. Reichsgruppe Industrie. ← 25 | 26 →

Röhrig, Herbert, Dr., Hannover. Handelsvertreter, stellvertretender Leiter der Fachgruppe Handelsvertreter und Handelsmakler in der Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe.

Schlesier, Berlin. Reichsfachgruppenwalter, Fachgruppe „Kaufmännisches Hilfs- und Vermittlergewerbe“ des Fachamts „Der deutsche Handel“ in der DAF.

Schmidt-Rimpler, Walter, Prof. Dr., Berlin. Mitglied der ADR. Bd. III, 3 der Reihe.

Schwartz, Gustav, Dr., Rechtsanwalt, Reichsgruppe Industrie, Mitglied der ADR, des Ausschusses für das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte und des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden. Bd. I der Reihe.

Sontheimer, J. Sebastian, Dr., Berlin. Direktor, Geschäftsführer der Elektrolux-Vertriebs GmbH, Mitglied des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden.

Stauß, Adolf, Dr., Berlin. Direktor, Vorstandsmitglied der Rütgers-Werke AG. Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses.

Steinle, Richard, Berlin. Fachamt „Der deutsche Handel“ in der DAF.

Stumpf, Gottfried, Reichsgerichtsrat, Mitglied des Ausschusses für das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte und des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden.

Sturm, Dr., Berlin. Oberregierungsrat, Reichsarbeitsministerium.

Veith, Werner, Dr., Berlin. Reichsgruppe Industrie.

Wunderlich, Carl, Dr., Leipzig. Landgerichtsdirektor (Landesarbeitsgericht), Mitglied des Unterausschusses für das Recht der Handelsvertreter und der Handelsreisenden.

3. Ausschuss für Bodenkulturrecht

Diller, Karl (geb. 1886; Todesdatum nicht bekannt). Ministerialrat im Reichsverkehrsministerium (vgl. Bd. XVI).

Franzius, Otto (geb. 1877 in Bremen; gest. 1936 in Hannover). Studium an den Technischen Hochschulen Berlin, München und Dresden. Preis für den Entwurf einer Schwebefähre über den Nord-Ostsee-Kanal bei Brunsbüttel (1903). 1913–1936 Prof. für Wasserbau an der TH Hannover (Rektor der TH von 1933/34). Eintritt in die NSDAP 1933. Maßgebender Entwurf für den Maschsee in Hannover (1934). – Quellen: Wikipedia, Paul Trommsdorff, Der Lehrkörper der TH Hannover, 1831–1931, Hannover 1931, S. 77; Dirk Böttcher (Hrsg.), Hannoversches Biographisches Lexikon, Hannover 2002, S. 120; NDB, Bd. 5, S. 177 (1961). Seit 1961 gibt es an der TH Hannover ein „Franzius-Institut“ (seit 1972 „Franzius-Institut für Wasserbau und Küsteningenieurwesen“).

Grieger, Rudolph, Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar in Kriebstein/Sachsen. Verfasser des Aufsatzes: Der Gemeingebrauch und der Sondergebrauch an den Gewässern ← 26 | 27 → in dem Akademie-Entwurf eines Reichswassergesetzes, Zeitschrift für Agrar- und Wasserrecht Bd. 27 (1942), S. 194–211.

Hillebrandt, Ministerialrat im Reichs- und preuß. Ernährungsministerium.

Kohlndorfer (1874–1945). Ministerialrat im bayr. Innenministerium (vgl. Bd. XVI der Reihe).

Linckelmann, Rechtsanwalt.

Müller-Haccius, Otto (1895–1988). Studium der Rechtswissenschaften (1921 Promotion). 1924 Assessorexamen und anschließend bis 1926 im preuß. Provinzialdienst. 1926 Geschäftsführer des Landesplanungsverbandes Brandenburg-Mitte (1929 Landesplaner, bis 1933 Landeskämmerer der Provinz Brandenburg). 1929–1933 Mitglied der DVP. 1.5.1933 Eintritt in die NSDAP. 1933 Landrat, 1934 Referent im Provinzialamt. Ab 1943 Kriegsdienst. 1944/45 Regierungspräsident in Kattowitz. 1949–1961 Geschäftsführer der IHK Hannover (Geschäftsstelle Hameln). 1963–1967 und 1970 Mitglied des Niedersächsischen Landtages (für die CDU). – Quellen: Barbara Simon, Abgeordnete in Niedersachsen 1946–1994, Biographisches Handbuch 1996, S. 267 f.; Wikipedia.

Niemann, biografische Nachweise konnten nicht ermittelt werden.

Paul, Kasimir (1873–1946). Beamter im badischen Staatsdienst (vgl. Bd. XVI der Reihe).

Riecke, Hans-Joachim (1899–1986). Dipl.-Landwirt. Eintritt in die NSDAP 1925. Abgeordneter für die NSDAP im Reichstag, 1933 Reichskommissar von Schaumburg-Lippe, 1933–1936 Staatsminister von Lippe. 1936–1941 Ministerialdirektor im Reichsernährungsministerium (dort 1944/45 Staatssekretär). – Quellennachweis in Bd. XVI, S. LVII f. (Claudia Rönnau).

Schenck, Eberhard von (1887–1945). Zunächst im preuß. Staatsdienst, später u. a. Mitglied der Deutschen Bau- und Bodenbank Berlin (vgl. Bd. XVI der Reihe, S. LVIII, Rönnau).

Schlegelberger, Paul (1867–1937). 1925 Vizepräsident des preuß. OVG. 1932 Pensionierung. – Verfasser eines Kommentars zum preuß. Wassergesetz vom 7.4.1913, 3. Aufl. 1929 (Nachtrag 1933). Bd. XVI, S. LIX der Reihe (Cl. Rönnau).

Schröder, Dr. iur., Ministerialrat (weitere Daten waren nicht zu ermitteln).

Seubelt, Georg (Lebensdaten nicht bekannt). Ministerialrat im bayr. Innenministerium. Kommentator des bayr. Flurbereinigungsgesetzes von 1922 (2. Aufl. 1934), und des Gesetzes über die Aufforstung landwirtschaftlicher Grundstücke von 1921 (1922).

Tönnesmann, Paul August (1886–1955). Jur. Assessorexamen 1913. Ab. 1925 im preuß. Landwirtschaftsministerium, ab 1.3.1933 im Reichsernährungsministerium (Ministerialrat; später Ministerialdirigent). Schriftleiter der Zeitschrift für Agrar- und Wasserrecht (Berlin). – Werke: Das Recht der Bodenkulturgenossenschaften in Preußen, 1933; Wasserverbandsordnungen, 1938 (2. Aufl. 1941). Zu den Quellen vgl. Bd. IV, S. 66 f. und Bd. XVI, S. 60 (Rönnau).

Ucerseifer (Ueckerseifer?). Daten waren nicht zu ermitteln. ← 27 | 28 →

← 28 | 29 →

                                                   

  1 BA Berlin, R 61/470.

  2 Beide Fassungen im BA Berlin, R 61/204.

  3 BA Berlin, R 61/509 und 510; Entwurf 1. Lesung in R 61/510, Bl. 7–47; 2. Lesung (Febr. 1934) Bl. 130–174; 3. Lesung R 61/510 Bl. 54 ff.; 4. Lesung R 61/410, Bl. 355–404. Nicht wiedergegeben werden die Referate von Dersch über Fragen zum Patentrecht, von Hermann Hagen über das Problem der steuerrechtlichen Belastung arbeitssparender Maschinen, von Herbst über den Kündigungsschutz und von LG-Rat Denecke über Ruhegeldansprüche im Konkurs.

  4 Der Abdruck sämtlicher Protokolle hätte den Umfang des Bandes um über 200 Seiten vergrößert.

  5 Sven Bielefeldt: Die deutsch-österreichische Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiete des Privatrechts von 1938–1945, Diss. Kiel 1989, S. 135 f.

  6 BA Berlin, R 61/431–440. Die Ausschussprotokolle, Anträge und Referate sind in den Bänden III, 1–8 der Edition wiedergegeben.

Details

Seiten
780
Jahr
2015
ISBN (PDF)
9783653057478
ISBN (ePUB)
9783653962369
ISBN (MOBI)
9783653962352
ISBN (Hardcover)
9783631663486
DOI
10.3726/978-3-653-05747-8
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2015 (Juni)
Schlagworte
Filmrecht Arbeitsschutzrecht Handelsvertreterrecht Bodenkulturrecht Strafrecht Arbeitsrecht Völkerrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2015. 780 S.

Biographische Angaben

Werner Schubert (Band-Herausgeber:in)

Werner Schubert, geboren 1936, war bis 2001 Inhaber eines Lehrstuhls für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität zu Kiel. Er ist Herausgeber der Quellen zum BGB, zur preußischen Gesetzrevision, zur Strafrechtsreform des 20. Jahrhunderts, des Nachschlagewerks des Reichsgerichts zum Zivil- und Strafrecht und der Protokolle der Ausschüsse der Akademie für Deutsches Recht.

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Titel: Ergänzungen und Nachträge (1934–1942)
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