Dr. Martin Luthers Reformationsschriften des Jahres 1520
«An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung» – «Von der Babylonischen Gefangenschaft. Ein Vorspiel» – «Von der Freiheit eines Christenmenschen»
Horst Jesse
III. Von der Freiheit eines Christenmenschen 1520. (WA 7, S. 20–38, Latein: WA 7, S. 49–73)
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(534) ohne das Sakrament selig machen kann. Deshalb wollte er nicht hinzufügen: „Wer nicht glaubt und nicht getauft wird...“
So bedeutet nun die Taufe zweierlei: den Tod und die Auferstehung, d. h. eine vollständige und vollkommene Rechtfertigung. Denn dass der Geistliche das Kind in das Wasser taucht, bedeutet den Tod, dass es wieder herauskommt, bedeutet das Leben. So legt es Paulus, Röm. 6,4 aus: „Wir sind mit Christus begraben durch die Taufe in den Tod, damit gleich wie Christus ist auferweckt von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, also sollen auch wir in einem neuen Leben wandeln.“ Diesen Tod und Auferstehung nennen wir „neue Kreatur“, „Wiedergeburt“ und „geistliche Geburt“, die man nicht allegorisch von dem Tod der Sünde und von dem Leben der Gnade, wie es viele zu tun pflegen, sondern von dem wahren Tod und von der wahren Auferstehung verstehen muss. Denn die Taufe ist nicht eine Erdichtung. Die Sünde stirbt auch nicht ganz, und die Gnade wird nicht eher voll sichtbar, bis der Leib der Sünde, den wir in diesem Leben tragen, zerstört wird, wie Paulus (Römer 6,6) sagt. Denn solange wir im Fleisch sind, regen sich und werden erregt die Begierden des Fleisches. Darum beginnen wir auch zugleich dieser Welt zu sterben und Gott im zukünftigen Leben zu leben; sobald wir zu glauben anfangen, so dass der ← 187 | 188 → Glaube wirklich ein Tod und eine Auferstehung ist, d. h. die geistliche Taufe, in...
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