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Medizinische Versuche und klinische Prüfung an Einwilligungsunfähigen

von Heike Wachenhausen (Autor:in)
©2001 Dissertation 294 Seiten
Reihe: Recht und Medizin, Band 49

Zusammenfassung

Die Arbeit wurde im Januar 1999 in Berlin mit dem 3. Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V. ausgezeichnet.
Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage nach Möglichkeiten und Grenzen der biomedizinischen Forschung an Einwilligungsunfähigen. Ziel der Untersuchung ist es, den Forschungsbedarf und die besondere Schutzwürdigkeit von Einwilligungsunfähigen miteinander in Einklang zu bringen.
Der Kreis der Einwilligungsunfähigen umfasst gleichermaßen das Unfallopfer, das sich in einem komatösen Zustand befindet, den Patienten, der an der Alzheimer-Krankheit leidet, und das frühgeborene Kind. Eine generelle gesetzliche Regelung zur biomedizinischen Forschung am Menschen gibt es in Deutschland nicht. Gesetzlich normiert sind lediglich die speziellen Bereiche der Erprobung von Arzneimitteln und Medizinprodukten am Menschen sowie Versuche, die unter die Strahlenschutzverordnung fallen.
Die Autorin geht unter anderem der Frage nach, welche Schutzkriterien für die Forschung an Einwilligungsunfähigen in den gesetzlichen Bestimmungen enthalten sind, ob kontrollierte Therapiestudien an Einwilligungsunfähigen zulässig sind und welchen Zulässigkeitskriterien medizinische Versuche an Einwilligungsunfähigen folgen müssen, die nicht den gesetzlich geregelten Bereichen zugeordnet werden können. In diesem Zusammenhang wird auch die sogenannte Bioethik-Konvention berücksichtigt.

Details

Seiten
294
Jahr
2001
ISBN (Paperback)
9783631349427
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2001. 291 S.

Biographische Angaben

Heike Wachenhausen (Autor:in)

Die Autorin: Heike Wachenhausen wurde 1968 in Bad Lauterberg im Harz geboren. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Erste juristische Staatsprüfung 1994, Promotion 1998, zweite juristische Staatsprüfung 1999. Von 1991 bis 1999 Mitarbeiterin in der Abteilung für Arzt- und Arzneimittelrecht in Göttingen. Seit Januar 2000 ist sie als Rechtsanwältin in Düsseldorf tätig.

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Titel: Medizinische Versuche und klinische Prüfung an Einwilligungsunfähigen